Vollständige Version anzeigen : Kopftuch - Urteil
Michael Kann
25-09-2003, 11:11
Also, Karlsruhe hat entschieden ... ob muslimische Lehrerinnen im Unterricht Kopftuch tragen dürfen, kann nur per Gesetz verboten werden. Die derzeitige Rechtslage reicht nach einen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu nicht aus ... die Richter in Rot sind er Auffassung, dass ein Verbot Sache der Länder ist!
Damit steht fest, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner Ablehnung, die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, deren Religionsfreiheit verletzte.
Sache der Länder?
Es ist also Sache der Länder, die Gefahren einzuschätzen, die durch eine Beeinflussung der Schüler durch die religiös motivierte Kleidung von Lehrern ausgelöst werden können!
Wie würdet Ihr entscheiden?
Gruß :winke:
Mike
PS. Was soll´s ... in Hessen gibt es auch nach wie vor die Todesstrafe!
Michael Kann
25-09-2003, 11:21
Zum Thema Religionen noch ein paar Mitgliederzahlen
26,7 Millionen römisch-katholisch
26,3 Millionen evangelisch
3,2 Millionen muslimisch (darunter 2,2 Millionen Sunniten)
950.000 Orthodoxe und orientalische Kirche
608.000 Evangelische Freikirchen u. Sondergemeinschaften
388.000 Neuapostolische Kirche
164.000 Zeugen Jehovas
155.000 Buddhisten
100.000 Juden (Mitglieder von Gemeinden)
95.000 Hindus
Quelle REMID - letzter verfügbarer Stand 2003
Gruß :winke:
Mike
Im Religionsunterricht würde ich es nicht schlimm finden.....
Aber in den anderen Fächern ist es nicht zumutbar....., finde ich. Der Staat kann und sollte als Dienstherr schon entscheiden, wer in den Staatsdienst aufgenohmmen werden soll und solche Dienstvorschriften erlassen koennen..
Denn auch Lehrer dürfen zB. keine Sticker mit politischem Hintergrund tragen.....
Außerdem bin ich der Meinung, dass der Deutsche Staat schon den europäisch christlich Hintergrund fördern sollte. Denn die BRD ist kein klassisches Einwanderungsland.
Original geschrieben von Michael Kann
PS. Was soll´s ... in Hessen gibt es auch nach wie vor die Todesstrafe!
Vielleicht würde das in Bayern auch helfen :biglaugh: ;)
Ich persönlich finde diese Entscheidung richtig, genauso wie ich die Entscheidung richtig finde, dass in Klassenräumen weder ein Kruzifix aufgehängt noch zur Mittagspause ein Messdiener mit dem Weihrauchkännchen rumhampeln darf.
Die Schule sollte ein Ort sein, der den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, sich ohne solche (meiner Meinung nach einfach nur störenden) Einflüsse zu bilden.
Irgendwann kommt noch der Papst zu Besuch, wackelt mit dem Kopf und erzählt den Kindern Märchen, ein anderer stopft Duftstäbchen inne Urne und stellt eine Buddha-Statue auf, während wieder ein anderer auf dem Dach der Schule ein Holzbrett montiert, mit dem Teppichklopfer draufkloppt und zum Morgengebet ruft :biglaugh:
Gruß, cujo
Goshinsatori
25-09-2003, 11:31
Hi,
IMHO sollten Lehrer neutral sein, was Religion anbelangt.
Schießlich sollen Lehrer ja Vorbilder sein, was es schwierig macht, allen gerecht zu werden, wenn man einer bestimmten Glaubensrichtung angehört und dies den Schülern offen kundtut.
Michael Kann
25-09-2003, 11:35
Im übrigen wollen die Unionsländer (klingt irgendwie nach amerikanischen Bürgerkrieg :D) ein Verbot erlassen ... wer hätte das gedacht!
Kruzifix - ne geile Technik - ups ... falscher Thread ....
Wenn man in Schulen das Kruzifix nicht ohne besonderes Gesetz aufhängen darf, weshalb soll man dann das Tragen eines Kopftuches nur mit einem besonderen Gesetz verbieten?
Gruß :winke:
Mike
Goshinsatori
25-09-2003, 11:41
HI,
@Michael Kann
...weil es der deutschen Tradition entspricht. (Das Christentum meine ich).
Islam eher nicht.
Aber unsere Politiker sind ja eh bei Wünsch dir was !:D
Eines wird nur vergessen: was amchen Nonnen die Religion unterrichten ? Die die ich kenne haben alle Hauben auf
Die Priester müssen nicht unbedingt mit schwarzen Hemd rumrennen aber bei den Nonnen aber auch Mönchen das wird interessant
Michael Kann
25-09-2003, 11:44
Original geschrieben von Franz
Eines wird nur vergessen: was amchen Nonnen die Religion unterrichten ? Die die ich kenne haben alle Hauben auf
Die Priester müssen nicht unbedingt mit schwarzen Hemd rumrennen aber bei den Nonnen aber auch Mönchen das wird interessant
He he ... einer der´s gemerkt hat auf was ich raus will :halbyeaha
Gruß :winke:
Mike
Original geschrieben von Michael Kann
Wenn man in Schulen das Kruzifix nicht ohne besonderes Gesetz aufhängen darf, weshalb soll man dann das Tragen eines Kopftuches nur mit einem besonderen Gesetz verbieten?
Weil ein Europäer sich nicht stur stellt, wenn man ihm sagt, dass sowas nicht läuft. In dem von Dir angesprochenen Fall handelt es sich ja um eine Lehrerin, die in den Hauptfächern unterrichten und weiterhin ihre Traditionen und Sitten wahren will, und dass sollte bei uns weiterhin in einem gewissen Rahmen bleiben.
Original geschrieben von Franz
[B]Eines wird nur vergessen: was machen Nonnen die Religion unterrichten ? Die die ich kenne haben alle Hauben auf [B]
Das ist ja auch soweit in Ordnung, schließlich gibt es bei uns ja auch solche Dinge wie Türkisch-Unterricht, und soweit ich weiß, pflegen die auch ihre Traditionen. Das ist ja nicht allgemein, sondern speziell - und dagegen hat ja auch keiner was.
Gruß, cujo
Michael Kann
25-09-2003, 11:49
Hi Cujo ...
Original geschrieben von cujo
Weil ein Europäer sich nicht stur stellt, wenn man ihm sagt, dass sowas nicht läuft.
Das meinst Du aber nicht im ERNST ... oder?
Original geschrieben von cujo
Das ist ja auch soweit in Ordnung, schließlich gibt es bei uns ja auch solche Dinge wie Türkisch-Unterricht, und soweit ich weiß, pflegen die auch ihre Traditionen. Das ist ja nicht allgemein, sondern speziell - und dagegen hat ja auch keiner was.
Ich versteh nur noch Bahnhof :confused:
Mike
Original geschrieben von Michael Kann
Das meinst Du aber nicht im ERNST ... oder? Ich versteh nur noch Bahnhof :confused:
Doch, das meine ich ernst :) Ein Europäer würde meiner Meinung nach im Morgenland ( ;) ) keine Klage anstrengen, weil er da sein Kreuz nicht in den Unterricht mitnehmen darf (was natürlich nur als Beispiel dienen soll).
Was verstehst Du nicht an meiner Aussage zu "allgemein" und "speziell"? Ich meine das so:
Wenn eine Nonne im Religionsunterricht ihre Haube aufsetzt, ist das okay, wenn eine Lehrerin im Türkisch-Unterricht ihr Kopftuch trägt, auch. Ich finde nur die Vorstellung einer formelschreibenden Mathematiklehrerin mit Kopftuch in einer europäischen Schule grotesk, genauso wie ich eine diktierende Nonne im Pinguinkostüm grotesk finden würde.
Wenn man sowas haben will, kann man seine Kinder in ein Internat schicken, oder in eine islamische Schule (die es ja hier, soweit ich weiß, nicht gibt). Aber nicht in einer normalen Schule, das ist einfach meine Meinung.
Gruß, cujo
holyshit
25-09-2003, 12:05
Sehe das ähnlich wie Cujo.
Generell sollte jegliche Religion aus der Schule gebannt werden
Ich finde die ganze Diskussion albern. Was passiert denn, wenn eine katholische Lehrerin ein Kopftuch anzieht? Ein Kopftuch ist in erster Linie ein Stück Stoff und ein Bekleidungsstück, in zweiter Linie "kann" es eine Religionszugehörgkeit ausdrücken, dies tut aber auch ein Kreuz um den Hals.
Lehrer sind meist Mitglied einer Religionsgemeinschaft und ich sehe kein Problem mit der äußerlichen Erkennbareit, solange die Idelogie aus dem Unterricht gehalten wird.
Dawn
Michael Kann
25-09-2003, 12:14
Original geschrieben von cujo
Doch, das meine ich ernst :) Ein Europäer würde meiner Meinung nach im Morgenland ( ;) ) keine Klage anstrengen, weil er da sein Kreuz nicht in den Unterricht mitnehmen darf (was natürlich nur als Beispiel dienen soll).
Cujo ... ich bin inzwischen davon überzeugt, dass der damalige "Glaubenskrieg" bzgl. der Kruzifixe an Dir vorübergegangen ist!
Es gab sowohl STREITER für und wider dem Kreuz die GERICHT bemüht haben ... aber egal ;)
Original geschrieben von cujo
Was verstehst Du nicht an meiner Aussage zu "allgemein" und "speziell"? Ich meine das so:
Wenn eine Nonne im Religionsunterricht ihre Haube aufsetzt, ist das okay, wenn eine Lehrerin im Türkisch-Unterricht ihr Kopftuch trägt, auch. Ich finde nur die Vorstellung einer formelschreibenden Mathematiklehrerin mit Kopftuch in einer europäischen Schule grotesk, genauso wie ich eine diktierende Nonne im Pinguinkostüm grotesk finden würde.
Wenn man sowas haben will, kann man seine Kinder in ein Internat schicken, oder in eine islamische Schule (die es ja hier, soweit ich weiß, nicht gibt). Aber nicht in einer normalen Schule, das ist einfach meine Meinung.
Ein Internat ist also keine Schule für Dich? Wie sieht es dann mit Ordensschulen aus? Oder mit dem Katholischen Schulwerk? Um mal nur einige zu benennen!
Gruß :winke:
Mike
Michael Kann
25-09-2003, 12:16
Original geschrieben von Dawn
Ein Kopftuch ist in erster Linie ein Stück Stoff und ein Bekleidungsstück, in zweiter Linie "kann" es eine Religionszugehörgkeit ausdrücken, dies tut aber auch ein Kreuz um den Hals.
:yeaha: ...
Gruß :winke:
Mike
Original geschrieben von Dawn
Ich finde die ganze Diskussion albern. Was passiert denn, wenn eine katholische Lehrerin ein Kopftuch anzieht? Ein Kopftuch ist in erster Linie ein Stück Stoff und ein Bekleidungsstück, in zweiter Linie "kann" es eine Religionszugehörgkeit ausdrücken, dies tut aber auch ein Kreuz um den Hals.
Weil das Tragen eines Kopftuches von einer europäischen Lehrerin keine tiefere Symbolik besitzt, und dort nicht die Möglichkeit gegeben ist, dass es noch strenggläubigere Menschen gibt, die eine Erlaubnis so auslegen, dass sie sich komplett vermummen dürfen (die gibt es nämlich, und da wären die Grenzen dann fließend). Das Tragen eines Kreuzes ist wieder etwas anderes, erstens, weil kaum ein erwachsener Mensch seine Kette derart zur Schau stellen würde, und zweitens, weil es auch dem Lehrer im Türkisch-Unterricht erlaubt ist, eine Kette von Hazret Ali (die genaue Schreibweise kenne ich nicht mehr) zu tragen, ohne dass dies irgend jemandem auffallen würde (ein Kopftuch ist da schon etwas anderes).
Gruß, cujo
Original geschrieben von Michael Kann
Cujo ... ich bin inzwischen davon überzeugt, dass der damalige "Glaubenskrieg" bzgl. der Kruzifixe an Dir vorübergegangen ist!
Es gab sowohl STREITER für und wider dem Kreuz die GERICHT bemüht haben ... aber egal ;)
Das kann man ebensowenig mit der momentanen Problemstellung vergleichen wie andere Glaubenskriege aus längst vergangen Zeiten.
Ein Internat ist also keine Schule für Dich? Wie sieht es dann mit Ordensschulen aus? Oder mit dem Katholischen Schulwerk? Um mal nur einige zu benennen!
Nein, weil das keine öffentlichen (dem staatlichen Schulamt direkt unterstehende) Schulen sind, und die Eltern genau wissen, in welchem Umfeld ihre Kinder miterzogen werden, und diese bei Mißgefallen jederzeit wieder auf eine "normale" Schule schicken können.
Das wäre aber nicht mehr der Fall, wenn diese "normalen" Schulen in diesem Bereich keine feste Regelung mehr haben.
Gruß, cujo
ich hatte mal beim Jobben als Aufseher in einem Museum eine Kollegin, die immer mit Kopftuch kam. Etliche Besucher des Museums hatten ein Problem mit ihrem Erscheinungsbild, und einige sagten ihr das direkt ins Gesicht. Das war für sie sehr belastend und man sah sie öfter deswegen weinen (es handelte sich um eine erwachsene Frau, nicht um ein junges Mädchen, nebenbei erwähnt).
Zunächst ging mir das am Ar*** vorbei, weil ich auch nicht verstand, warum sie sich dann so auffallend kleidet, bis mir einige ebenfalls muslimische Arbeitskollegen erklärten, dass es Zweige innerhalb des Islam gibt, wo das Nichttragen dieses Tuches ein Verstoß gegen religiöse Gesetze (oder sowas) bedeuten würde, letztlich etwas Schlechtes , Falsches, was man einfach nicht tun würde. Seitdem sehe ich das Thema anders und muss sagen, dass ich da nur im Einzelfall "entscheiden" würde. Das per Gesetz festzulegen finde ich sehr heikel. Aufklärung und Miteinander Reden wäre evtl. wichtiger als Dinge einfach nur verbieten. Auch für die Schulkinder. Aber wie gesagt, das ist sehr schwierig, auch gerade weil es eben Kinder sind.
Original geschrieben von neutral
Aber wie gesagt, das ist sehr schwierig, auch gerade weil es eben Kinder sind...
... die aufgrund der Sympathie für ihre Lehrer vielleicht Entscheidungen treffen und Genehmigungen für Dinge geben, deren Tragweite ihnen überhaupt nicht bewusst ist. Dafür sind die Eltern da, das ist nicht der Job der Kinder.
Michael Kann
25-09-2003, 13:28
Original geschrieben von cujo
Das kann man ebensowenig mit der momentanen Problemstellung vergleichen wie andere Glaubenskriege aus längst vergangen Zeiten.
Erst bringst Du den Vergleich und dann kommst Du mit so einem Käse daher ... im übrigen werden derzeit immer noch Gerichte mit der Thematik bequemt!
Original geschrieben von cujo
Nein, weil das keine öffentlichen (dem staatlichen Schulamt direkt unterstehende) Schulen sind, und die Eltern genau wissen, in welchem Umfeld ihre Kinder miterzogen werden, und diese bei Mißgefallen jederzeit wieder auf eine "normale" Schule schicken können.
Das wäre aber nicht mehr der Fall, wenn diese "normalen" Schulen in diesem Bereich keine feste Regelung mehr haben.
Cujo ... ein Internat ist ebenso eine Schule und was Du meinst ist der TRÄGER der Schule, dass hat aber mit dem Lehrer der den Unterricht hält nichts zu tun. An unserer Schule unterrichtete ein evangelischer Pfarrer und eine katholische Nonne! Und ich war an einer öffentlichen Schule!
Was sind Schulträger?
Gemäß §§ 38, 39 SchoG sind den einzelnen Schulformen bestimmte Schulträger zugeordnet.
Gemeinden sind Schulträger der Grundschulen (§ 38 Abs. 1 SchoG). Auf Antrag können sie auch die Trägerschaft bestimmter anderer Schulen erhalten (§ 38 Abs. 2 S. 2 SchoG).
Die Gemeindeverbände sind Schulträger der sonstigen allgemein bildenden Schulen in den Sekundarstufen I und II, der beruflichen Schulen mit Ausnahme der Staatlichen Meisterschule und der Staatlichen Fachschule für Technik, sowie der Schulen für Geistigbehinderte und der Schulen für Lernbehinderte und der besonderen schulischen Einrichtungen (§ 38 Abs. 2 S. 1 SchoG).
Das Land ist Schulträger der Staatlichen Meisterschule und der Staatlichen Fachschule für Technik sowie der Schulen für Behinderte mit Ausnahme der Schulen für Geistigbehinderte und der Schulen für Lernbehinderte (§ 38 Abs. 3 S. 1 SchoG).
Gemeinden und Gemeindeverbände können zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.
Ersatzschulen müssen die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Das ergibt sich aus § 6 S. 1 Nr. 3 TDG: Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.
Je nachdem, ob eine Privatschule einer öffentlichen Schule entspricht oder nicht, handelt es sich um eine Ersatz- oder um eine Ergänzungsschule. An einer Ersatzschule kann die Schulpflicht erfüllt werden, an einer Ergänzungsschule nicht. Einzelheiten ergeben sich aus dem Landesrecht.
Mit Rücksicht darauf, daß an Ersatzschulen die Schulpflicht erfüllt werden kann, ordnet Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG an: "Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen" (im Gegensatz zu Deiner MEINUNG). Dadurch soll die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen geschützt werden.
Welche weiteren Angaben erforderlich sind, hängt von der Rechtsform des Schulträgers ab. Soweit der Schulträger ein eingetragener Verein ist, ist unabhängig davon, ob es sich bei der Privatschule um eine Ersatz- oder um eine Ergänzungsschule handelt, zusätzlich das Vereinsregister, in das der Verein eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer anzugeben.
Gruß :winke:
Mike
Original geschrieben von cujo
Weil das Tragen eines Kopftuches von einer europäischen Lehrerin keine tiefere Symbolik besitzt, und dort nicht die Möglichkeit gegeben ist, dass es noch strenggläubigere Menschen gibt, die eine Erlaubnis so auslegen, dass sie sich komplett vermummen dürfen (die gibt es nämlich, und da wären die Grenzen dann fließend). Das Tragen eines Kreuzes ist wieder etwas anderes, erstens, weil kaum ein erwachsener Mensch seine Kette derart zur Schau stellen würde, und zweitens, weil es auch dem Lehrer im Türkisch-Unterricht erlaubt ist, eine Kette von Hazret Ali (die genaue Schreibweise kenne ich nicht mehr) zu tragen, ohne dass dies irgend jemandem auffallen würde (ein Kopftuch ist da schon etwas anderes).
Gruß, cujo
1. Auch Europäer können mit dem Koptuch eine Symbolik verbinden und strenggläubigkeit ist auch hier ziemlich verbreitet.
2. Eine Komplettvermummung liese sich dadurch verhindern, das bei einer Lehrerin zumindest das Gesicht erkennbar sein muß.
Ich kome aus dem Großraum Köln und das Kopftuch gehört hier zum Alltag, speziell in dem Ort wo ich wohne wir haben hier ein grioßes Kloster und im Nachbarort ein relativ großes muslimisches Zentrum zusätzlich noch Afrikanerinnen und ein paar Inderinnen, also Kopftücher noch und nöcher.
Das Kinder damit ein Problem haben bezweile ich, die Problematisierung kommt aus dem Elternhaus. Warum weiß ich nicht, evtl. Angst vor dem Fremden oder Angst um den Verlust der "deutschen Leitkultur"?
Dawn
silverhawk54
25-09-2003, 14:13
aber warum ist es denn in sehr vielen muslimischen länder an den schulen verboten, kopftücher ( oder andere ausdrücke der religiösen zugehörigkeit ) zu tragen?? ich mein....das sind muslime! die müssten es doch besser wissen, oder???
soweit ich weiß, steht nirgends im koran, das frauen kopftücher oder ähnliches tragen MÜSSEN! das wird ihnen seit jahren von den herschenden pfaffen erzählt aber stehen tut das nirgends. tradition???
die Frage ist eher eine (fast) philosophische: Darf und kann ein deutscher Landes-Gesetzgeber Urteile über Dinge aussprechen, die die Freiheit der Religionsausübung indirekt berühren, und die weit über unsere vagen Vorstellungen vom Koran, von Abspaltungen und Richtungen innerhalb des Islam und davon, wie laizistische oder auch z.B. sunnitische Regierungen mit anderen islamischen Gruppen im eigenen Land umgehen etc., hinausgehen ?
Original geschrieben von neutral
die Frage ist eher eine (fast) philosophische: Darf und kann ein deutscher Landes-Gesetzgeber Urteile über Dinge aussprechen, die die Freiheit der Religionsausübung indirekt berühren, und die weit über unsere vagen Vorstellungen vom Koran, von Abspaltungen und Richtungen innerhalb des Islam und davon, wie laizistische oder auch z.B. sunnitische Regierungen mit anderen islamischen Gruppen im eigenen Land umgehen etc., hinausgehen ?
Meines Erachtens: nein.
Andere Frage: Darf mir jemand verbieten ein Kopftuch zu tragen?
Dawn
Ich finde es vor allem gut, dass Karlsruhe den "schwarzen Peter" an die Politiker zurückgegeben hat. Sobald heute eine strittige Frage auftaucht, wird immer gleich Karlsruhe angerufen. Jetzt hat Karlsruhe den Ball zurück gespielt und die Damen/Herrn Politiker müssen Farbe bekennen. Und dann können sie nicht wieder sagen: "wir mussten ja so entscheiden, da es Karlsruhe so gefordert hat".
@cujo
Wer sagt Dir denn, dass Nonnen nur Religion unterrichten? Ich kenn auch Nonnen, die Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik.... unterrichten. Wie stehst Du denn zu diesen Lehrerinnen in Hauptfächern?
Original geschrieben von samabe
@cujo
Wer sagt Dir denn, dass Nonnen nur Religion unterrichten? Ich kenn auch Nonnen, die Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik.... unterrichten. Wie stehst Du denn zu diesen Lehrerinnen in Hauptfächern?
Das steht in meinen bisherigen Postings ausführlich und detailliert drin. Dass Du diese Nonnen an öffentlichen (staatlichen) Schulen gesehen hast, wage ich zu bezweifeln ;)
Gruß, cujo
Sollen doch alle anziehen und aufsetzten, was sie wollen. Manche Leute haben einfach zu wenig zu tun und haben dann Zeit , sich um so einen Schmonsens zu kümmern. Und dann werden auch noch Steuergelder mit sowas vergeudet.
Nächstens regen wir uns noch auf, weil der Geschichtslehrer nicht in Tracht kommt.
So ein Schmarrn!!!!
Gruß
Tengu
Original geschrieben von Tengu
Nächstens regen wir uns noch auf, weil der Geschichtslehrer nicht in Tracht kommt.
Dann bin ich aber mal auf die Kleidung im Sexualkundeunterricht gespannt.
Dawn
Hi,
einige Meinungen hier finde ich sehr intolerant und Fremdenfeindlich.
Und mit diesen Verboten erreicht man nur eins, das fundis eine
Basis bekommen. Ich werde allen meinen Bekannten empfehlen
(darunter hauptsächlich deutsche) jeden in der Schule anzuzeigen, der oder die mit einem Kreuz um den Hals oder
sonstwo rumrennen. Wenn dann mus dies für alle Religionen gelten.
Die ganze Thematik dient eh nur den immer noch braunen
Gedanken in Deutschland. Und das man damit Wählerstimmen
gewinnen kann.
Diese Unterdrückung gegenüber den Moslems soll unserer
Assimilation dienen. Integration will hier doch keiner, wenn ja
dann muss man uns auch erlauben unsere Kultur zu leben.
In 40 Jahren Deutschland ist unseren Frauen nun mal
klar geworden, das das Kopftuch nicht zur Unterdrückung der
Frau dient, sondern ein Ausdruck ihrer Unabhängigkeit ist.
Das muss jetzt mal klar werden. Ich möchte nicht sagen das
alle Musliminen ihr Kopftuch freiwillig tragen, aber die Mehrheit
tut dies nun mal freiwillig. Es ist ein Ausdruck ihrer Kultur,
Religion und Freiheit. Wir sollten aufpassen das wir nicht beginnen
uns auf falsche Pfade zu begeben. Dieses Land hat schon mal
auf Grund von Cheauvinismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Unterdrückung und Massenverarschung durch Medien grossen
Unheil angerichtet. Mit einem Verbot richtet man nicht gegen
3 Mio. (In wirklichkeit sind es mehr) Moslems in der BRD sondern
gegen 3 Milliarden Menschen islamischen Glaubens auf der Welt.
Diese Intoleranz wird den Deutschen sehr in ihrem Ansehen
schaden. Wer Integration will und dies ernst meint muss auch
anderen Kulturen Ihre Eigenheiten lassen. Solange dies nicht
kriminell ist (z.B. Papua Neuguinea die Menschenjäger ) . Aber
das man eine im grunde friedliche Kultur somit kriminalisiert
erreicht man nur intoleranz auf beiden seiten.
Ich sage nur wehret den Anfängen !!!
Murat
Ach und dann sollten Ultra Kurzhaar Schnitte verboten werden
Für mich sind das alles Nazis und diese Verbreiten damit ihr
nazional sozialistisches Gedankengut. Sowas mäöchte ich nicht
in öffentlichen instutitionen. Naturbedingten Glatzköpfen als Randgrupppe sollte der Staat Perücken finanzieren.
So mal ein wenig Polemik hinterher.
@Murat
Warum dürfen dann in der Türkei keine Kopftücher in der schule getragen werden aber in der BRD sollte das erlaubt sein?
mfg
Wenn jemand ein Kopftuch tragen möchte, dann soll er (oder sie).
Was sind denn wir für eine Demokratie wenn wir jemandem verbieten ein Kopftuch zu tragen???
@Murat
Hier ist doch niemand fremden- und kulturfeindlich. Geh mal als deutscher oder meinetwegen polnischer CSE (normale Leute sagen Servicetechniker) in Saudi auf die Strasse und versuch da in aller Öffentlichkeit ein paar Bier zu trinken, z.B. so zu Vatertag.
Mal sehen, wie lange Du auf eine, evtl. Dir heimische, Kultur pochen kannst.
----------------------------------------------------------------------------
Nein, es geht hier nicht um Fremdenfeindlichkeit. Es gibt eben kulturelle Unterschiede und ich denke nicht, dass es möglich ist, in einer normalen türkischen Schule z.b. als Nonne christlichen Relegionsunterricht zu geben.
ABER!!!,
wie ich schon sagte, im Endeffekt ist die o.g. Thematik in der heutigen Zeit, gerade in DE, einfach sinnlos. Und beim Thema Relegion an Schulen. Davon halte ich garnichts. Grobe Kenntnis kann im Ethikunterricht vermittelt werden. Spezielle Kenntnisse gibts dann in der jeweilig zuständigen Kirche.
Gruß
Tengu
@esdo und tengu
Weil wir hier nicht in der Türkei sind. Und die Türkei laut europäischer Komission und der Konservativen im Europarat
kein Demokratisches Land ist.
Nochmal hier ein Aufruf, wir leben hier in Deutschland, was in
anderen Länder für Gesetze angewandt werden bindet uns
nicht. Das Kopftuch ist ein Ausdruck islamischen Glaubenskultur.
Kein Ausdruck einer Staatsform. Solche Milchmädchenrechnungen
ziehen nicht !!!
Wenn in einem anderen Land eine Kultur und ein Glaube
unterdrückt werden, heisst das nicht das wir hier in Deutschland
Nachäffen müssen.
Grüße,
Murat
Original geschrieben von Tengu
Nächstens regen wir uns noch auf, weil der Geschichtslehrer nicht in Tracht kommt.
naja... geschichtslehrer von einer guten freundin wurde von den netten herren mit den breiten schultern und weissen turnschuhen aus der laufenden geschichtsstunde entfernt da er damit beschäftigt war mit einem bettuch verkleidet das klassenzimmer zu verbarrikadieren und sich für caesar hielt...
@Silverhawk
Im Koran steht nicht geschrieben das es ein Kopftuch sein soll,
aber es steht geschrieben das sich Frauen und Männer in einer
angemessenen Art kleiden müssen. Frauen sollen danach ihre
haare bedecken. Das Kopftuch ist das beste und traditionelle
Mittel dazu. Eine entsprechende Kappe ein Hut oder diese
überlangen Halstücher würden es auch tun.
Jemand sollte Stoiber sagen diese auch zu verbieten.
Grüßle,
Murat
P.S.: Die Gesetze gegen Kopftücher in öffentlichen Instutitionen
in der Türkei sind zu einer Zeit entstanden, wo es Atatürk nicht
mehr gab und fremde Mächte grossen Einfluss hatten.
sehr heikles Thema, das jede Menge Sprengstoff birgt - und "Sprengstoff" kann man leider in diesem Fall wörtlich nehmen.
nichts für ungut :(
Solange die LEhrerin mir was beibringen kann, ist mir schnuppe wie sie aussieht, was sie anhat oder welcher Religion sie angehört, ich glaub nicht dass Lehrerinnen mit Kopftuch die Absicht haben, Kinder zum muslimischen Glauben zu verleiten also was soll überhaupt die Frage.
Ich bin für völlige Gleichberechtigung.Wenn sie keinem was schlechtes tut (Terrornetzwerk, etc, ziemlicn unwahrscheinlich :rolleyes: ) dann soll sie tragen was sie will.Europäische Frauen sind auch nicht verpflichtet, Kopftücher zu tragen wenn sie in der Türkei Urlaub machen oder? :rolleyes:
Wirrkopp
25-09-2003, 19:04
Tach
Im Religionsunterricht ok.
Ansonsten haben religiöse Symbole (egal welche) in der Schule nichts zu suchen.
Wiedersehn
Original geschrieben von Michael Kann
Zum Thema Religionen noch ein paar Mitgliederzahlen
26,7 Millionen römisch-katholisch
26,3 Millionen evangelisch
3,2 Millionen muslimisch (darunter 2,2 Millionen Sunniten)
950.000 Orthodoxe und orientalische Kirche
608.000 Evangelische Freikirchen u. Sondergemeinschaften
388.000 Neuapostolische Kirche
164.000 Zeugen Jehovas
155.000 Buddhisten
100.000 Juden (Mitglieder von Gemeinden)
95.000 Hindus
Quelle REMID - letzter verfügbarer Stand 2003
Gruß :winke:
Mike
Meinst du das im Ernst. Also ich hab das mal zusammengerechnet, ergibt nur 58,66 Mio. Die aktuelle Zahl an Menschen auf diesem Planeten soll sich um 6 Mia Leute bewegen. Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben.
ein ungläubiger (in welchem Sinne auch immer :))
Jazz
die Muslimin durfte in meinem Job (Museumsaufsicht) Kopftuch tragen, Blue Jeans und Turnschuhe hingegen waren ausdrücklich generell untersagt. Was von den Beiden ist - global, ideologiefrei und transkulturell betrachtet - eher ein "religiöses Symbol" ?
Wie gesagt: IMO eine (fast) philosophische Frage... :cool:
Trotzdem sehr heikel, wenn es um Schulkinder geht, die die Zusammenhänge nicht verstehen können (wenn es schon die Oldies nicht verstehen). Allerdings verstehe ich die Art, wie zahlreiche Muslime in Deutschland ihre kulturelle Identität suchen/finden/zeigen, auch nicht wirklich. Ich fürchte da ist Hopfen und Malz verloren. Das mit der Verbots-Keule per Gesetz finde ich aber schon rückständig.
:mad:
Also was ändert denn ein Kopftuch an den fachlichen Qualitäten der Lehrerin???
Was bedeutet denn neutral?
Religionslos zu sein?
Seine Traditionen vor dem Betreten der Schule abzulegen?
Wer sagt denn, dass die Leute ihre religiösen Lebensweise und Gewohnheiten anderen aufzwingen - etwas zu oberflächlich, oder?
thunder
:)
Wirrkopp
25-09-2003, 20:01
Tach
Hier gehts nicht nur um die Religionsfreiheit einer Muslimin sondern genauso um die Religionsfreiheit der Schüler. Lest mal zur Abwechslung Art. 4 GG.
Erst denken, dann pöbeln.
Wiedersehn
Original geschrieben von Jazzman
Meinst du das im Ernst. Also ich hab das mal zusammengerechnet, ergibt nur 58,66 Mio. Die aktuelle Zahl an Menschen auf diesem Planeten soll sich um 6 Mia Leute bewegen. Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben.
ein ungläubiger (in welchem Sinne auch immer :))
Jazz
Du, ich glaub das bezog sich auf Deutschland..... kommt aber dann auch nicht ganz hin.....oder hast du dich verrechnet :rolleyes:
Erst denken, dann pöbeln.
Wiedersehn :D der Mann ist gut, der kommt ins Gulasch :D
@Wirrkopf
Der war gut. Mit deiner Erlaubnis übernehme ich diesen Spruch in meine Signatur. Danke !
silverhawk54
25-09-2003, 22:24
Original geschrieben von Murat
@Silverhawk
Im Koran steht nicht geschrieben das es ein Kopftuch sein soll,
aber es steht geschrieben das sich Frauen und Männer in einer
angemessenen Art kleiden müssen. Frauen sollen danach ihre
haare bedecken. Das Kopftuch ist das beste und traditionelle
Mittel dazu. Eine entsprechende Kappe ein Hut oder diese
überlangen Halstücher würden es auch tun.
Jemand sollte Stoiber sagen diese auch zu verbieten.
Grüßle,
Murat
P.S.: Die Gesetze gegen Kopftücher in öffentlichen Instutitionen
in der Türkei sind zu einer Zeit entstanden, wo es Atatürk nicht
mehr gab und fremde Mächte grossen Einfluss hatten.
die betonung liegt hier wohl auf SOLLEN. nicht auf MÜSSEN.
interessant finde ich den satz über die "fremden mächte".... waren bestimmt böse, dunkle, westliche mächte, oder?? ;) :D
versteh mich nicht falsch. ich hab nix gegen ausländer oder muslime. ich bin ja selbst nicht mal in der christlichen kirche. geschweige denn in einer anderen. ich finde nur, das religiöse dinge aus orten wie öffendlichen schulen rausgehalten werden sollten. das gilt für JEDE religion.
Silverhawk
Für die die es nicht verstehen:
Kopftuch ist kein ein MUSS. Aber die Bedeckung der Haare ist
ein MUSS. Kopftuch ist aber das traditionelle Mittel dazu.
Zitat: "die betonung liegt hier wohl auf SOLLEN. nicht auf MÜSSEN.
interessant finde ich den satz über die "fremden mächte".... waren bestimmt böse, dunkle, westliche mächte, oder?? "
Wenn du dazu keine geschichtlich fundierten Kenntnisse hast
dann mach dich nicht lustig darüber. An der Uni fragte ein
Jura Pfrofessor an der Uni Mannheim: Warum wurde die EU ins
Leben gerufen ? " Er antwortete selbst:,, Um die Osmanen aus
Europa zu halten und ein neues erstarken zu verhindern!"
Zu der Zeit als in der Türkei die neuen Gestze beschlossen
waren daran hauptsächlich in Europa (BRD und Frankreich)
ausgebildete Personen am Werk.
Nun ich sehe wie blind Ihr doch seid. Stoiber und co kürzen wo es
nur geht. Wollen die Türken und Kopftuch zum Wahlthema
stellen. Ja denkt Ihr der wird die Kürzungen im Sozialstaat die
im Grunde die arme Bevölkerung betrifft rückgängig machen ?
Statt der ganzen Kürzungen muss man mehr Kontrolle einführen,
Subventionen, Nichtbesteureung von Grosskapital aufheben,
sinnlose Staatsausgaben stoppen. Seht ihr keine Nachrichten ?
Habt ihr eine Ahnung was alles an wirtschaftskriminalität gedekt
von Lobbygruppen läuft ? Sogar die Gewrkschaftsbosse sind
da mit drin. Siehe Mannesmann. Habt ihr euch mal die Beträge
da zugutegeführt ?
Aber nein Ali und Fatma die sind ja an allem schuld mit ihrer
fremden Kultur, die machen nur die deutschen Kinder wirr,
die inzwischen mit 11 jahren mit minirock und top gekleidet
wie ne schlampe in die schule gehen, die medien schreibens ja
vor.
Lasst euch nicht verarschen von unseriösen Politikern.
Deutschland war ein soziales und vor allem demokratisches
Land. Wir sollten alles tun, damit das so bleibt.
Zitat silverhawk
ich finde nur, das religiöse dinge aus orten wie öffendlichen schulen rausgehalten werden sollten. das gilt für JEDE religion.
Und dafür bin ich auch, das darf aber nicht zur Unterdrückung
werden. Denn nach dem was du sagst dürfen auch weihnachten und ostern nicht mehr an schulen gefeiert werden. Das wichtige ist das man an diesen Orten keine Missionierung für irgendeine religion macht. Nur das kann man auch ohne kopftuch und dann sogar noch besser.
ich wusste nicht das wir hier in deutschland schon so sehr amerikanisiert sind und nicht mehr demokratisches grundverständniss zeigen können. Die medien haben mehr
einfluss als ich dachte. Nun ja das gute ist wenn es mir hier nicht
mehr passt kann ich ja immer noch auswandern.
Und nicht mit der Türkei vergleiche ziehen,
wir sein hier in deutschland, wir waren mal
demokratisch, nun wählen wir schon einen
einparteienbundesländer. mal sehen was so noch
auf uns zukommt.
Wenn ich mir das Umfrageergebnis so ansehe, bin ich bestürzt, wie intolerant über 80 Prozent der gefragten sind. Es bricht sich doch niemand einen Zacken aus der Krone, wenn ne Frau im Unterricht ein Kopftuch trägt - aber sie macht es glücklich. Wenn ich den Umkehrschluß daraus ziehe, müsste ich jeden Lehrer, der ein Kreuz an einer Halskette trägt, auf Unterlassung verklagen.
Gruß
Dirk
Michael Kann
26-09-2003, 09:03
Moin Murat mein Freund!
Original geschrieben von Murat
Kopftuch ist kein ein MUSS. Aber die Bedeckung der Haare ist
ein MUSS. Kopftuch ist aber das traditionelle Mittel dazu.
Ich fände es jetzt besser, wenn Du ans an Deinem Wissen teilhaben läßt ... wie ist das gemeint mit dem MUSS und warum?
Original geschrieben von Murat
Wenn du dazu keine geschichtlich fundierten Kenntnisse hast
dann mach dich nicht lustig darüber. An der Uni fragte ein
Jura Pfrofessor an der Uni Mannheim: Warum wurde die EU ins
Leben gerufen ? " Er antwortete selbst:,, Um die Osmanen aus
Europa zu halten und ein neues erstarken zu verhindern!"
Zu der Zeit als in der Türkei die neuen Gestze beschlossen
waren daran hauptsächlich in Europa (BRD und Frankreich)
ausgebildete Personen am Werk.
Bzgl. EU
Äußerst Fragwürdig .... die Gründe für die Gründung der EU waren ganz andere und Deinem Professor solltest Du empfehlen sein Gedankengut zu überprüfen!
Siehe Montanunion, Römische Verträge (EWG, Euratom), Assoziierungsabkommen mit der Türkei (1963), Europäische Gemeinschaft (1967) usw. usf.
Bzgl. Gesetzen der Türkei
Nach dem Ende des Befreiungskampfes wurde der Friedensvertrag von Sèvre, der von dem osmanischen Staat und den Alliierten am 10. August 1920 geschlossen worden war, revidiert und am 24. Juli 1923 wurde der Friedensvertrag von Lausanne unterzeichnet. Mit diesem Vertrag erhielt die türkische Nation ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Da gab es noch keine EU!
Am 29. Oktober 1923 wurde die Türkische Republik ausgerufen. Das Parlament wählte Atatürk einstimmig zum Staatspräsidenten. Ausgehend von den Prinzipien ”die Staatsgewalt geht uneingeschränkt vom Volke aus” und ”Frieden im Lande und Frieden in der Welt” wurde die Republik Türkei aufgebaut. Da gab es auch noch keine EU!
Mit den Reformen Atatürks (vor allem im Bereich der Gesetzgebung - wie von Dir angedeutet, Pro-westlich und die hängt u.a. mit Atatürks Lebensweg zusammen) erhielt die türkische Frau eine gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft mit zeitgenössischen Rechten und Freiheiten. Das türkische Zivilrecht von 1926 und die Gewährung des aktiven und passiven Wahlrechts im Jahre 1934 verschafften den türkischen Frauen eine Stellung, die der der Frauen in vielen westlichen Ländern zu dieser Zeit voraus war. Bei den Wahlen im Jahre 1935 wurden 18 Frauen in das Parlament gewählt.
Die Ziele der EU
Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen;
Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
Einführung der einheitlichen Währung (1999);
Einführung der Unionsbürgerschaft;
Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit);
Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den europäischen Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge.
Das ökonomische Ziel der EU-Erweiterung ist die Herausbildung des größten Binnenmarktes der Welt. Damit bildet Europa ein starkes Gegengewicht zu den großen Wirtschaftsräumen in Nordamerika und Asien. Das erweiterte Europa kann seine Interessen in der globalisierten Wirtschaft noch wirkungsvoller wahrnehmen.
Original geschrieben von Murat
Nun ich sehe wie blind Ihr doch seid. Stoiber und co kürzen wo es nur geht. Wollen die Türken und Kopftuch zum Wahlthema
stellen. Ja denkt Ihr der wird die Kürzungen im Sozialstaat die
im Grunde die arme Bevölkerung betrifft rückgängig machen ?
Statt der ganzen Kürzungen muss man mehr Kontrolle einführen,
Subventionen, Nichtbesteureung von Grosskapital aufheben,
sinnlose Staatsausgaben stoppen. Seht ihr keine Nachrichten ?
Habt ihr eine Ahnung was alles an wirtschaftskriminalität gedekt
von Lobbygruppen läuft ? Sogar die Gewrkschaftsbosse sind
da mit drin. Siehe Mannesmann. Habt ihr euch mal die Beträge
da zugutegeführt ?
Aber nein Ali und Fatma die sind ja an allem schuld mit ihrer
fremden Kultur, die machen nur die deutschen Kinder wirr,
die inzwischen mit 11 jahren mit minirock und top gekleidet
wie ne schlampe in die schule gehen, die medien schreibens ja
vor.
Lasst euch nicht verarschen von unseriösen Politikern.
Deutschland war ein soziales und vor allem demokratisches
Land. Wir sollten alles tun, damit das so bleibt.
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Original geschrieben von Murat
Denn nach dem was du sagst dürfen auch weihnachten und ostern nicht mehr an schulen gefeiert werden.
An der Schule haben wir nie Weihnachten und Ostern gefeiert ... da hatten wir immer Ferien ...
Gruß :winke:
Mike
Michael Kann
26-09-2003, 09:05
Original geschrieben von Bokuto
Wenn ich mir das Umfrageergebnis so ansehe, bin ich bestürzt, wie intolerant über 80 Prozent der gefragten sind. Es bricht sich doch niemand einen Zacken aus der Krone, wenn ne Frau im Unterricht ein Kopftuch trägt - aber sie macht es glücklich. Wenn ich den Umkehrschluß daraus ziehe, müsste ich jeden Lehrer, der ein Kreuz an einer Halskette trägt, auf Unterlassung verklagen.
Gruß
Dirk
Und los geht´s ... wird bestimmt ein "Heiden"Spaß :D
Gruß :winke:
Mike
Wirrkopp
26-09-2003, 09:06
Tach
Zitiere mich der Einfachheit halber noch mal selbst:
Original geschrieben von Wirrkopp
Tach
Hier gehts nicht nur um die Religionsfreiheit einer Muslimin sondern genauso um die Religionsfreiheit der Schüler. Lest mal zur Abwechslung Art. 4 GG.
Erst denken, dann pöbeln.
Wiedersehn
Wiedersehn
PS: Wichtiges hervorgehoben.
PPS: billige Polemik führt selten zu was Sinnvollem
Dankle für die Aufmerksamkeit
Michael Kann
26-09-2003, 09:14
Hi Wirrkopp,
is schon schwer was rein zu stellen ... gell ;)
Artikel 4 Grundgesetz
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Ich gehe davon aus, dass sich Wirrkopp auf die hervorgehobene Passage bezieht ... kommentieren sollte er aber selbst!
Gruß :winke:
Mike
Moin,
ich glaube, wir sollten Relegion an den Schulen nicht mit Propaganda durcheinanderbringen. Das Vermitteln relegiöser Grundwerte ist an sich ganz ok. Nur wenn unter dem Deckmantel der Relegion ein Propagandafeldzug gestartet wird, dann hört der Spass auf. Genauso, wenn Kopftücher und Kreuze als Anlass genommen werden, um Politik zu machen. Und das liegt hier vor.
Denken wir mal drüber nach!!
Gruß
Tengu
Michael Kann
26-09-2003, 09:53
Original geschrieben von Tengu
Moin,
ich glaube, wir sollten Relegion an den Schulen nicht mit Propaganda durcheinanderbringen. Das Vermitteln relegiöser Grundwerte ist an sich ganz ok. Nur wenn unter dem Deckmantel der Relegion ein Propagandafeldzug gestartet wird, dann hört der Spass auf. Genauso, wenn Kopftücher und Kreuze als Anlass genommen werden, um Politik zu machen. Und das liegt hier vor.
Denken wir mal drüber nach!!
Gruß
Tengu
Moin Tengu,
ich gebe Dir Recht, doch mir geht es hier weniger um Politik als wie um die Meinungen im Volk! Dabei ist mir schon klar das die Meinung auch "gebildet" wird und dabei u.a. durch die Politik!
Gruß :winke:
Mike
ich finde, günther beckstein hat es gestern abend bei "Berlin Mitte" ganz gut auf den punkt gebracht:
wenn nur einer anstoß an einem kruzifix in bayrischen klassenzimmern nimmt, dann muss es weg. wenn sich 90% am kopftuch einer muslima stören, darf sie es weiter tragen.
ich kenne es noch aus meiner eigenen grundschulzeit. da haben wir am ende des schultages alle gebetet. einmal wollte ich nicht mitbeten, da hat es eine ohrfeige gesetzt.
ich perönlich finde, man sollte, bei aller religionsfreiheit, seine eigenen religiösen ansichten nicht in die klassenzimmer tragen und so schon frühzeitig bewusst oder unbewusst einfluss auf die kinder nehmen. zudem sehe ich, dass wir hier im christlichen abendland leben, und die muslime sollten das auch respektieren.
wenn eine muslimische lehrerin ein kopftuch tragen möchte, dann kann sie das außerhalb der schule gerne tun, unser religionslehrer in der berufsschule, ein katholischer priester, kam auch in "zivil", aus demselben grund, wie er uns erklärte, denn wir waren bis auf wenige ausnahmen alles protestanten.
mfg
mark
Harrington
26-09-2003, 10:06
Das so etwas überhaupt die höchsten deutschen Gerichte beschäftigt und das auf unser aller Kosten,halte ich für den eigentlichen Witz.
Zum Thema:Glaube schön und gut,bspw.aber in der Türkei sind Kopftücher bei öffentlich Bediensteten verboten..Verständnis und Tolleranz sind nicht nur von unserer,der "einheimischen Seite"zu fordern..Ob sie ihr Kopftuch privat trägt,steht nicht zur Debatte,das ist ihre Sache..Als öffentlich verbeamtete Staatsdienerin aber muss sie sich fügen,sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft und hier studiert..Also erklärt sie sich doch mit den Gepflogenheiten einverstanden,tut sie aber nicht,sie ist nicht alleine,und sowas gibt mir zu denken.
Nämlich das es leider viele Mitbürger gibt,die sich nicht integrieren wollen..Der Staat hat viele Fehler in seiner Integrationspolitik gemacht,und tut das leider immer noch,aber man kann genauso von den vielen Ausländern erwarten,das sie sich bemühen,und das tun viele nicht,im Gegenteil..
Original geschrieben von Michael Kann
Moin Tengu,
ich gebe Dir Recht, doch mir geht es hier weniger um Politik als wie um die Meinungen im Volk! Dabei ist mir schon klar das die Meinung auch "gebildet" wird und dabei u.a. durch die Politik!
WIR SIND DAS VOLK! :cool:
Gruß
Tengu
Wirrkopp
26-09-2003, 10:14
Original geschrieben von Michael Kann
Hi Wirrkopp,
is schon schwer was rein zu stellen ... gell ;)
Artikel 4 Grundgesetz
[Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Ich gehe davon aus, dass sich Wirrkopp auf die hervorgehobene Passage bezieht ... kommentieren sollte er aber selbst!
Gruß :winke:
Mike
Tach,
nein tut er nicht, er bezieht sich auf Funktion, Inhalt, Sinn und Zweck dieses Grundrechts. Schlimm genug dass man sowas erklären muss.
Kein Grundrecht ist schrankenlos. Spätestens wenn durch seine Wahrnehmung die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden muss ein verhältnismäßiger Ausgleich geschaffen werden. So haben eben auch die Schüler das Recht sich ohne Beeinflussung (direkt oder indirekt) für/gegen eine Religion zu entscheiden und diese auszuüben (bzw. eben nicht auszuüben) und das genießt im konkreten Fall eindeutig Vorrang.
Wiedersehn
PS: Für die die hier schon wieder die Rache des Abendlandes wittern empfehle ich mal die BverfGE zum Kruzifix in bayrischen Schulen.
PPS: @rosi: sehr gut getroffen
Mike my friend let´s rumble ;-)))
Zitat Mike
Ich fände es jetzt besser, wenn Du ans an Deinem Wissen teilhaben läßt ... wie ist das gemeint mit dem MUSS und warum?
Ich lasse mal teilhaben:
Also nach dem Koran (Scheriat) müssen sich Männer und Frauen
folgendermassen KLeiden: Bei Frauen darf in öffentlichen Situationen nur das Gesicht, Hände und Füsse zu sehen sein. Männer dürfen Kurze ärmel und Hosen bis zum Knie haben. Der
rest MUSS bedekt sein.KLeider dürfen bei beiden geschlechtern nicht eng anliegen. Ein mir bekannter Grund: NichtErregung von erotischen und sexuellen gedanken. Das ist natürlich dumm, wenn der betrachter ein fetisch für bedekte hat.
Zitat mike
Bzgl. EU
Äußerst Fragwürdig .... die Gründe für die Gründung der EU waren ganz andere und Deinem Professor solltest Du empfehlen sein Gedankengut zu überprüfen!
Siehe Montanunion, Römische Verträge (EWG, Euratom), Assoziierungsabkommen mit der Türkei (1963), Europäische Gemeinschaft (1967) usw. usf.
Murat
Nun das war seine meinung. Und wenn ich mir die äusserungen der konservativen in der eu anhöre dann ist das für mich plausibel.
Zitat Mike
Bzgl. Gesetzen der Türkei ....
KLar gab es da keine eu. Aber die europäer hatten schon immer ein bündniss gegen die Osmanen. siehe all die kriege.
Die Gesetze haben nur die Rolle der Frau in der türkisch islamisch Kultur aufgenommen die sie ohnehin schon hatte. zu zeiten des propheten mohammed nahmen frauen am politischen leben teil.
wir waren der zeit viel schon viel früher voraus !
Mike schrieb
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Murat sagt
viel den man versucht von den eigentlcihen problemen deutschlands abzulenken. Neuer Kriegsschauplatz. Neuer
Interessenpunkt der öffentlichkeit.
Mike meint
An der Schule haben wir nie Weihnachten und Ostern gefeiert ... da hatten wir immer Ferien ...
Murat dazu
schade für euch, wir hatten beides gefeiert und ich fand das immer wieder toll. war auf jedenfall ein gute sache und brachte
die klasse zusammen. meine klasse war bekannt füre ihren zusammenhalt und gegenseitige hilfe. die meisten kannten sich auch aus der grundschule . da kamen auch die ersten privaten kontakte meiner eltern zu deutschen familien zustande. durch
das zusammensein wurde freundschaft und verständniss daraus.
Mike schreiben
Die Ziele der EU
Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen;
Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
Einführung der einheitlichen Währung (1999);
Einführung der Unionsbürgerschaft;
Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit);
Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den europäischen Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge.
Das ökonomische Ziel der EU-Erweiterung ist die Herausbildung des größten Binnenmarktes der Welt. Damit bildet Europa ein starkes Gegengewicht zu den großen Wirtschaftsräumen in Nordamerika und Asien. Das erweiterte Europa kann seine Interessen in der globalisierten Wirtschaft noch wirkungsvoller wahrnehmen.
Was hat das mit dem thema zu tun :-)))
Michael Kann
26-09-2003, 10:39
Hi Murat Du Säckel ...
der letzte "Haurein" war gut :D
In den islamischen Ländern ist die Kleidung von Muslimen so vielfältig wie die der Nichtmuslime in Europa. Durch die Minderheitensituation jedoch erscheinen viele Gläubige hier in der BRD als "typisch muslimisch" gekleidet . Der Koran als autoritative Quelle islamischer Lebensführung kennt, nachdem wie ich ihn kenne, jedoch nur wenige konkrete Bekleidungsvorschriften!
Hier mal die mir bekannten Bekleidungsvorschriften für Frauen:
Was die Pilgerfahrt und das Gebet anbelangt, kennt der Islam keine besonderen Vorschriften für Frauen. Dies wird jedoch dadurch relativiert, dass Frauen nach der Tradition ohnehin besondere Kleidung tragen sollen, wenn sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind. Dies bezieht sich sowohl auf die Kleidung im engeren Sinne als auch auf die Kopfbedeckung. Beides zusammen lässt sich als Verhüllung beschreiben. Die Kleidung einer Muslima soll so weit geschnitten sein, dass die Körperkonturen nicht deutlich hervortreten. Darüber hinaus sollen sowohl der Oberkörper als auch die Haare bedeckt sein. Nach islamischer Lesart - wie sie auch im Koran niedergelegt ist - dient dies dazu, die Frauen vor allzu begierigen Blicken der Männer zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Gleichwohl gibt es über die konkreten Anweisungen des Koran zur Verhüllung der Frauen unterschiedliche Ansichten. Auch regional bestehen in der Verhüllung der Frauen Unterschiede, und auch in bestimmten Berufen war es nicht üblich, eine Kopfbedeckung anzulegen.
Im Unterschied zu Männern ist es den Muslimmen jedoch gestattet, Schmuck zu tragen. Auch darf die Kleidung farbenfroher sein. In der Folge hat sich gerade auch in westlichen Ländern ein zunehmendes islamisches Modebewusstsein entwickelt, das unter Einhaltung der religiösen Vorschriften eine modische Kleidung anstrebt. Von eher traditionell orientierten Musliminnen und Muslimen wird dies jedoch abgelehnt.
Das hier ....
Original geschrieben von Murat
Nun das war seine meinung. Und wenn ich mir die äusserungen der konservativen in der eu anhöre dann ist das für mich plausibel.
zusammen mit dem hier ...
Original geschrieben von Murat
Aber die europäer hatten schon immer ein bündniss gegen die Osmanen. siehe all die kriege.
Finde ich den Abschuß Murat ... ehrlich! Ich meine, Du solltest mal die Geschichte ein bisserl beleuchten ... Alle Kriege?
Nur mal ein Beispiel
”...den deutschen und österreichischen Offizieren und Soldaten, mit denen wir 4 Jahre lang gemeinsam gekämpft haben, bei ihrer Rückkehr in die Heimat jede Hilfe zu gewähren und ihnen die türkische Gastfreundschaft zu erweisen”
Zitat - Mustafa Kemal Pascha in einem Rundschreiben vom 1. November 1918 - damals war er Befehlshaber der Blitztruppen!
Original geschrieben von Murat
...wir waren der zeit viel schon viel früher voraus !
Genau :D
Original geschrieben von Murat
...viel den man versucht von den eigentlcihen problemen deutschlands abzulenken. Neuer Kriegsschauplatz. Neuer
Interessenpunkt der öffentlichkeit.
Ich denke nicht das es ablenkt ... es ist aber sicherlich von politischer Wichtigkeit für einige Parteien, denn es bringt auch Wählerstimmen. Da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!
Original geschrieben von Murat
Die Ziele der EU ....
Was hat das mit dem thema zu tun :-)))
Na ... da hast Du auch Recht, doch Du hast EIN Ziel der EU benannt, dass jedoch kein Ziel ist und auch nicht war und daher habe ich mir erlaubt auf die Ziele hinzuweisen ... aber mit dem Thema hat´s nix zu tun, da hast Du Recht ... n guter *haurein*
Gruß :winke:
Mike
Ey jeijei, hier wird ja fleißig mit Gesetzestexten um sich geworfen, aber nun gut.
Mit Rücksicht darauf, daß an Ersatzschulen die Schulpflicht erfüllt werden kann, ordnet Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG an: "Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen" (im Gegensatz zu Deiner MEINUNG). Dadurch soll die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen geschützt werden.
Fangen wir mal hier an. Das ist natürlich richtig, steht aber der Argumentation von Cujo
Nein, weil das keine öffentlichen (dem staatlichen Schulamt direkt unterstehende) Schulen sind, und die Eltern genau wissen, in welchem Umfeld ihre Kinder miterzogen werden, und diese bei Missgefallen jederzeit wieder auf eine "normale" Schule schicken können.
Das wäre aber nicht mehr der Fall, wenn diese "normalen" Schulen in diesem Bereich keine feste Regelung mehr haben.
In keiner weise entgegen, denn die Bindung an recht und Gesetz bedeutet nicht, daß alle Gesetze und alle Paragrafen für mich gelten.
Bestimmte Gesetze haben bestimmte Adressaten (So gilt das StGB zweifelsohne für uns alle, aber die §§ 331 ff "Straftaten im Amt" kann ich nur begehen, wenn ich auch Amtsträger bin!)
Schaut man sich nun die Schulgesetze der Länder an, so wird man feststellen, daß zum ersten die Sonderstellung der Schulen privater Trägerschaft anerkannt wird, indem nämlich in eigentlich allen auf deren Sonderstellung als pädagogische Alternative verwiesen wird. Denknotwendig müssen sie für diese Andersartigkeit auch anders sein.
Der nächste Punkt ist der auch in allen Schulgesetzen vorkommende Verweis auf die jeweiligen Privatschulgesetze die "das nähere" Regeln.
In diesen Gesetzen (Die nicht immer genau so heißen müssen) wird meist explizit auf die Regelungen der Schulgesetze verwiesen die Gültigkeit haben sollen und andere werden eben explizit ausgeschlossen oder sogar zu Disposition des Schulträgers gestellt.
Schaut man sich das berühmte "Kruzifix-Urteil" des BVerfG an wird man auch hier feststellen, daß diese höchste deutsche Rechtsinstanz dieser Unterscheidung folgt indem sie sich mit Ihrem Urteilsspruch auf staatliche Pflichtschulen bezieht ("...hat entschieden, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit verstößt").
Darüber hinaus ergeben sich viele Einschränkungen für Lehrer an staatlichen Schulen nicht direkt aus den Schulgesetzen sondern aus ihrer Stellung zum Staat als Teil des öffentlichen Dienstes" als Angestellte oder noch viel strenger als Beamte die einem besonderen Treueverhältnis zum Staat unterliegen.
Auch hier sind die Lehrer an Privatschulen in der Regel nicht Adressaten der gesetzlichen Regelungen.
Es ist also zweifelsohne ein Unterschied ob wir von einer staatlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft reden.
Der Religionsunterricht selbst an staatlichen Schulen stellt hierbei auch kein Problem dar denn er ist zwar nach Art. 7III GG ordentliches Lehrfach, aber er ist fakultativ und steht je nach Alter des Kindes zur Disposition der Eltern oder des Kindes obwohl ich persönlich eine Regelung wie in Brandenburg bevorzugen würde in der ein bekenntnisfreier weltanschaulich neutraler Ethikunterricht als Pflichtfach unterrichtet wird.
Auch der ständige Verweis auf die Grundrechte ist nur wenig hilfreich, denn die Grundrechte sind nur in den wenigsten Bereichen absolut, sondern finden ihre Konkretisierung in einfach gesetzlichen Regelungen.
Und natürlich dürfen diese das Grundgesetz einschränken, unser Staat tut dies an vielen Stellen, bei seinen Bediensteten, diese Erfahrung durften sicher viele hier auch bei der Bundeswehr machen, bei Beamten, in der Polizei etc. wir nehmen uns das Recht Freiheitsstrafen zu verhängen, wir greifen in das Eigentum ein und überall wo verschiedene Grundrechte kollidieren erlauben wir uns abzuwägen und dann auch einzuschränken.
Zur Problematik des Kopftuches selbst.
Ich war lange der Auffassung, das es ein Ausdruck von Liberalität ist, so etwas zuzulassen und das wir nicht das Recht haben einzuschränken, gerade uns Deutschen stände es gut zu Gesicht die Freiheit des einzelnen besonders hoch zu halten.
Mittlerweile denke ich es gibt einen Grad von Liberalität, der die Liberalität selbst in Frage stellt.
Absolute Freiheit lässt eben auch Positionen zu, die der Freiheit selbst entgegenstehen.
Die Entscheidung ist mir deshalb so schwer gefallen, weil ich keinen Zweifel habe, daß eine gut ausgebildete Lehrerin unbeschadet eines Kopftuches oder eines Kreuzes um den Hals, eines Judensternes oder was auch immer, sehr wohl auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung hervorragenden Unterricht absolvieren kann, ich denke sogar, daß der andere kulturelle Hintergrund bereichernd sein kann, wenn er unseren Werten nicht entgegen steht.
Aber, wo ist die Grenze? Ist die Burka in Ordnung? Darf ein Voodoopriester in der Mittagspause Hühner opfern? Was ist gerade noch opportun und was nicht? Ich will diese Entscheidung nicht fällen müssen, darum sollte in meinen Augen alles was deutlich und augenfällig Religiosität, Politik und Weltanschauliche Überzeugungen nach außen trägt aus der Schule verbannt werden.
In meinen Augen gehört ein kleines Kreuz um den Hals oder ähnliche sehr kleine und persönliche Gegenstände anderer Religionen nicht dazu.
Wer Lehrer wird, weiß vorher, daß er damit Einschränkungen in der Artikulation seiner Religions- und Meinungsfreiheit in Kauf nimmt, wie auch jeder Soldat oder Polizist etc. er steht in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, er akzeptiert das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot.
Ich glaube, daß eine Zulassung des Kopftuches die Frage nach dem "was wollen wir zulassen" nur verschiebt und das es immer schwieriger wird dann Regelungen im Einzelfall zutreffen, weil dann schlicht nur noch moralische Überzeugungen eine Rolle spielen es ist dann eine graduelle und keine grundsätzliche Frage mehr und das schreit nach einer unrechtmäßigen Behandlung.
Zieht man einen klaren Schnitt, an einer klaren grenze ist es einfacher, wenn auch evtl. für den einen oder anderen individuell schmerzhaft.
Die Frage der Unterscheidung zwischen Mode und religiösem Bekenntnis ist für mich unproblematisch, denn die Klägerin und eigentlich alle davor haben nicht auf die allgemeinen Persönlichkeitsrechte sondern sehr konkret auf die Religionsfreiheit gepocht und wollten Ihr Kopftuch nie als Mode verstanden wissen sondern als Religiöses Bekenntnis.
@Jibaku
Gut formulierte Antwort, die ich akzeptieren kann.:respekt:
Gruß
Tengu
Hi Mike,
du schreibst:
Hier mal die mir bekannten Bekleidungsvorschriften für Frauen:
Was die Pilgerfahrt und das Gebet anbelangt, kennt der Islam keine besonderen Vorschriften für Frauen. Dies wird jedoch dadurch relativiert, dass Frauen nach der Tradition ohnehin besondere Kleidung tragen sollen, wenn sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind. Dies bezieht sich sowohl auf die Kleidung im engeren Sinne als auch auf die Kopfbedeckung. Beides zusammen lässt sich als Verhüllung beschreiben. Die Kleidung einer Muslima soll so weit geschnitten sein, dass die Körperkonturen nicht deutlich hervortreten. Darüber hinaus sollen sowohl der Oberkörper als auch die Haare bedeckt sein. Nach islamischer Lesart - wie sie auch im Koran niedergelegt ist - dient dies dazu, die Frauen vor allzu begierigen Blicken der Männer zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Gleichwohl gibt es über die konkreten Anweisungen des Koran zur Verhüllung der Frauen unterschiedliche Ansichten. Auch regional bestehen in der Verhüllung der Frauen Unterschiede, und auch in bestimmten Berufen war es nicht üblich, eine Kopfbedeckung anzulegen.
Im Unterschied zu Männern ist es den Muslimmen jedoch gestattet, Schmuck zu tragen. Auch darf die Kleidung farbenfroher sein. In der Folge hat sich gerade auch in westlichen Ländern ein zunehmendes islamisches Modebewusstsein entwickelt, das unter Einhaltung der religiösen Vorschriften eine modische Kleidung anstrebt. Von eher traditionell orientierten Musliminnen und Muslimen wird dies jedoch abgelehnt.
Murats Meinung:
Diese ungleiche Anwendung der Inhalte des Koran also der Scharia und die regionalen Einflüsse sind ja der Übel, welche
den Moslems zu schaffen macht. es kann im islamverständniss
kein traditionell oder modern oder liberal oder sonstwas geben.
Man muss um den koran richtig zu verstehen einiges an zeit
und hirnschmalz reinstecken. man kann sich nicht einfach
passagen raussgreifen und diese dann auslegen. es ist ein
gesamtkonzept. Das ganze ist leider etwas komplex gestaltet.
nur machen sich die wenigsten moslems die mühe den koran
zu studieren. man lebt einfach das nach was man sieht ohne
zu hinterfragen ob das richtig. und da beginnt schon das übel.
die erste sure welche dem prophete mit dem Engel Cebrail,
die europäer würden gabriel sagen, lautete IGRA, IGRA BISMIKEALLAHU. Übersetzt: Lies, Lies im Namen des Allmächtigen oder auch Lies, Lies die Worte des Herren. Lies wird hier im sinne von studiere gebraucht. nun wen wir moslems dies alle oder
die meisten von uns mal machen würden, dann wäre es uns klar, das es eben keine unterschiedlichen ansichten über koran, islam und kultur geben kann.
Ich bin leider auf arbeit und koste den kunden 200 EUR die
Stunde. Daher kann ich dies nicht weiter vertiefen. Aber mein
Angebot an alle hier ist, das ich gerne ein abend darüber mit
euch philosoühiere und diskutiere. Was ich nicht mag sind missionierer oder sektierer. auf so einer grundlage möchte ich nicht teilnehemn. ich kann diese saftsäcke nicht ausstehen, die
nur um neue leute zu missionieren, den islam verfälscht darstellen. den eines muss allen klar sein, der islam hat viele
Gebote und verbote die vielen europäern als einschränkung
ihrer freiheit gleichkämen. dsas sollte man nicht verheimlichen!
In omnum veritas oder so ;-)))
Grüße,
Murat
Sozusagen ein Nachtrag zu Jibaku:
Genau so einen Fall gab es auch in der Schweiz. Hier wurde das Tragen des
Kopftuches verboten. Hier die Gerichtsurteile und ihre Begründungen dazu:
--
Streit um islamisches Kopftuch einer Lehrerin
Vorrang für konfessionelle Neutralität und religiösen Frieden
Von Markus Felber*
Mit Rücksicht auf das Gebot der konfessionellen Neutralität an öffentlichen Schulen darf einer islamischen Primarlehrerin untersagt werden, im Unterricht aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung zu tragen. Zu diesem Schluss gelangt in einem Urteil das Bundesgericht und verneint nach einer sorgfältigen Abwägung aller im Spiele stehenden Interessen eine Verletzung der Glaubensfreiheit.
Der Genfer Staatsrat hatte am 16. Oktober 1996 einen Entscheid der kantonalen Erziehungsdirektion bestätigt, welche einer zum Islam übergetretenen Primarlehrerin untersagte, während des Unterrichts die im Koran für Frauen vorgeschriebene islamische Kopfbedeckung zu tragen. Dagegen beschwerte sich die Frau beim Bundesgericht und machte vorab geltend, ihre weite Kleidung und ihre Kopfbedeckung seien kein religiöses Symbol, sondern entsprächen durchaus profaner Mode westlicher Couturiers. Entscheidend ist indes aus Sicht des Bundesgerichts, dass die Lehrerin sich nicht aus ästhetischen Gründen so kleidet, sondern um einer religiösen Vorschrift zu gehorchen, weshalb ihre äussere Aufmachung sogar ein starkes religiöses Symbol sei.
Einstimmiges Urteil
Laut dem Urteil der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung steht das Tragen solcher religiöser Kleidung nicht unter dem Schutz des ungeschriebenen Verfassungsrechts der persönlichen Freiheit, wohl aber unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 49 Bundesverfassung sowie Art. 9 Europäische Menschenrechtskonvention). Doch obwohl die religiöse Identifizierung durch die eigene Kleidung für den Betroffenen von grosser Bedeutung sein mag, bleibt das Tragen von Kopfbedeckung und weiten Kleidern eine bloss äusserliche Manifestation der inneren Überzeugung. Daher ist der unantastbare Kerngehalt der Glaubensfreiheit nicht berührt, so dass einschränkende Vorschriften zulässig sind, sofern sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen, in einem überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und dem Gebot der Verhältnismässigkeit genügen. Alle diese Voraussetzungen sieht das Bundesgericht erfüllt, welches daher die staatsrechtliche Beschwerde der Lehrerin einstimmig abgewiesen hat.
Eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff in die Glaubensfreiheit findet sich laut dem Urteil aus Lausanne im kantonalen Erziehungsgesetz, das einen konfessionell neutralen Unterricht garantiert, sowie in der Kantonsverfassung, welche eine klare Trennung von Staat und Kirche vorsieht. Unter diesen Umständen bleibt offen, ob sich ein kantonales Verbot religiöser Kleider für Lehrpersonen nicht auch direkt auf die Bundesverfassung als gesetzliche Grundlage abstützen könnte, welche für öffentliche Schulen ebenfalls konfessionelle Neutralität vorschreibt (Art. 27 Abs. 3). Klar bejaht wird vom Bundesgericht schliesslich auch ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, einer Lehrerin das Tragen des islamischen Kopftuchs zu untersagen. Es gehe nicht nur um den Schutz der religiösen Anschauungen der Kinder und ihrer Eltern, sondern auch um den Erhalt des in gewisser Hinsicht noch immer fragilen religiösen Friedens.
Subtile Interessenabwägung
Nicht leicht gemacht hat sich das Bundesgericht in seinem sorgfältig begründeten Entscheid die Antwort auf die Frage nach der Verhältnismässigkeit, welche erst nach einer sorgfältigen und subtilen Abwägung aller Interessen bejaht wird. Dabei wird nicht verkannt, dass das Verbot, im Unterricht religiöse Kleidung zu tragen, die betroffene Lehrerin vor eine schwierige Alternative stellt: Sie muss entweder gegen ein für sie wichtiges religiöses Gebot verstossen oder aber auf die Ausübung ihres Berufs verzichten. Von grossem Gewicht erscheint in dieser Interessenabwägung der Umstand, dass der Lehrer als Inhaber der schulischen Autorität den Staat vertritt, der seinerseits die konfessionelle Neutralität des Unterrichts gewährleisten muss. Er hat daher die unterschiedlichen religiösen Anschauungen der Kinder zu respektieren und bei der Manifestation der eigenen Weltanschauung grösste Zurückhaltung zu üben.
Das Bundesgericht erinnert an sein eigenes Urteil, wonach ein Kruzifix im Schulzimmer sich nicht mit der gebotenen konfessionellen Neutralität des Unterrichts verträgt (BGE 116 Ia 252), und folgert, dass es konsequenterweise auch dem Lehrer verwehrt sein müsse, seine religiöse Überzeugung durch eine entsprechende Kleidung zur Schau zu stellen. Nur am Rande weist das Urteil darauf hin, dass sich ein solches Verhalten einer Lehrerin auch nicht mit dem in der Schweiz auf Verfassungsebene verankerten Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter vertrage. Urteil 2P.419/1996 vom 12. 11. 97
Neue Zürcher Zeitung vom 20. November 1997
* Korrespondent der NZZ am Bundesgericht in Lausanne.
--
Der Fall wurde dann an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weitergzogen:
--
Kein islamisches Kopftuch während des
Primarschulunterrichts
(Pressemitteilung vom 27.02.2001, Bundesamt für Justiz)
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof erklärt Beschwerde einer Genfer
Primarschullehrerin als unzulässig
Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu
tragen, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Entscheid vom 15. Februar 2001 die
Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig erklärt.
Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Staatsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin
ernannt worden. 1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam. Später trug sie drei Jahre
lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer
Behörden, weiterhin das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit zu tragen. Das
Bundesgericht bestätigte 1997 diesen Entscheid.
Der Europäische Menschengerichtshof ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid zum
Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen Artikel
9 (Religionsfreiheit) noch gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK verstösst. Die
Beschränkung der Religionsfreiheit ist gemäss Artikel 9 nur zulässig, wenn sie sich auf eine
gesetzliche Grundlage stützt, ein legitimes Ziel verfolgt und verhältnismässig ist. Diese
Voraussetzungen erachtet der Gerichtshof im vorliegenden Fall alle als erfüllt. Das Verbot richte
sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den
Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die
Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis
acht Jahren unterrichtet, einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar sind als ältere
Schülerinnen und Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen
des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts des anderen und
insbesondere der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung zu vereinbaren - einer Botschaft, die
in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülern und Schülerinnen vermitteln müssten.
Bezüglich des Diskriminierungsverbots unterstreicht der Gerichtshof, dass die Anordnung der
Genfer Behörden nicht auf das Geschlecht der Beschwerdeführerin zielt, sondern den Respekt
der Neutralität des öffentlichen Primarschulunterrichts gewährleisten will. Eine solche
Massnahme könnte auch gegen einen Mann ergriffen werden, der unter den gleichen Umständen
ostentativ die Kleidung einer anderen Konfession trägt.
--
Gruss Oxford
So ineressant die Ausführungen über die Vorschriften des Koran auch sind, so wenig bin ich des Auffassung haben sie hier Bedeutung.
Denn ich bin der Auffassung, daß wenn wir Religionsfreiheit garantieren, wird den Glauben und die Überzeugung garantieren, es steht uns dann nicht zu einen Religionswissenschaftlichen Beweis über die Richtigkeit des Vorgaben zu verlangen (Völlig aus der Luft gegriffen darf es natürlich nicht sein, aber das rechtsinstitut des Gewohnheitsrechtes kann hier schon hilfreich sein).
Auch bin ich der Aufassung, daß die Thora nicht das Judentum, die Bibel nicht das Christentum und der Koran eben auch nicht den Islam abschließend beschreibt all dies ist einer jahrhundertelangen Kulturellen entwicklung unterworfen die ebenso wie das jeweilige Buch selbst von diesem Schutz abgedeckt sein soll.
Auch wenn der Papst der Auffassung ist die Protestanten irren, denke ich sie haben ein Anrecht auf Religionsfreiheit.
Für mich ist die Kopftuchfrage eine abstrakte Frage bei der ich zwischen der Religionsfreiheit des einzelenen und dem Neutralitätsgebot des Lehrer, der meinungsftreiheit der Schüler etc. abwäge (Wie auch allgemein die Religionsfreiheit ihre Grenzen selbstverständlich in anderen Rechten unseres Staates finden kann und muss die historisch gesehen auch meist auf christlichen Überzeugungen fußen, was in der Natur der sache liegt).
Ich messe ihr auch eine tiefere Bedeutung als lediglich der jetzigen Einzelfallentscheidung bei.
Wenn aber ein Christ sagt: Ätsch bätsch steht gar nicht im Koran!
Finde ich das Anmaßend, darum geht es nicht!
Michael Kann
26-09-2003, 12:13
Hi Jibaku!
Original geschrieben von Jibaku
So ineressant die Ausführungen über die Vorschriften des Koran auch sind, so wenig bin ich des Auffassung haben sie hier Bedeutung.
Sie tragen aber zum Verständnis bei ...
Original geschrieben von Jibaku
Wenn aber ein Christ sagt: Ätsch bätsch steht gar nicht im Koran!Finde ich das Anmaßend, darum geht es nicht!
Hab ich was verpaßt? Wer hat das geschrieben?
Gruß :winke:
Mike
Hi Mike,
Hab ich was verpaßt? Wer hat das geschrieben?
Niemand, sollte auch kein Vorwurf an einen Beteiligten sein, es ist leider nur ein in diesem Zusammenhang oft gehörtes "Argument".
Ich bin schlicht der Auffassung, daß es zur Beurteilung der Frager der Zulassung des Kopftuches völlig nebensächlich ist.
Wen das wie ein Vorwurf an einen Beteiligten klang, nehme ich es hiermit zurück und behaupte das Gegenteil!
Wirrkopp
26-09-2003, 12:21
Tach
@Jibaku: einige Begründungen treffen (nach einmaligem Querlesen) imho nicht ganz das Problem, ansonsten aber ganz ausgezeichnete Stellungnahmen.
Wiedersehn
silverhawk54
26-09-2003, 23:10
Original geschrieben von Murat
Wenn du dazu keine geschichtlich fundierten Kenntnisse hast
dann mach dich nicht lustig darüber.
--
meine geschichtskenntnisse sind vermutlich wesentlich besser als deine. und das hat auch einen grund...... hat was mit studium der geschichte und so zu tun. egal. tut eh nicht zur sache....
--
Aber nein Ali und Fatma die sind ja an allem schuld mit ihrer
fremden Kultur, die machen nur die deutschen Kinder wirr,
die inzwischen mit 11 jahren mit minirock und top gekleidet
wie ne schlampe in die schule gehen, die medien schreibens ja
vor.
--
das hat keiner gesagt...du beziehst es nur auf dich ... oder ali und fatma....oder so...
--
Und dafür bin ich auch, das darf aber nicht zur Unterdrückung
werden. Denn nach dem was du sagst dürfen auch weihnachten und ostern nicht mehr an schulen gefeiert werden. Das wichtige ist das man an diesen Orten keine Missionierung für irgendeine religion macht. Nur das kann man auch ohne kopftuch und dann sogar noch besser.
--
ähm....weihnachten und oster liegen in den schulferien. die werden nicht in der schule gefeiert.... ansonsten geb ich dir recht. weil genau das hab ich gesagt ( vielleicht mit anderen worten...zugegeben )
--
ich wusste nicht das wir hier in deutschland schon so sehr amerikanisiert sind und nicht mehr demokratisches grundverständniss zeigen können. Die medien haben mehr
einfluss als ich dachte. Nun ja das gute ist wenn es mir hier nicht
mehr passt kann ich ja immer noch auswandern.
--
ohnööö....niet wieder auf die bösen, bösen ami's losgehen. fällt euch denn sonst nix ein. ich bin auch kein freund der amerikaner aber sie für alles und jeden grundsätzlich verantwortlich zu machen, ist doch ein bischen weit hergeholt.
--
Und nicht mit der Türkei vergleiche ziehen,
wir sein hier in deutschland, .....
--
eben! eben!
--
--
ach...noch was. ich bin auch kein deutscher.
--
silverhawk54
26-09-2003, 23:18
noch was.... murat, ich will weder dich, noch deine familie, noch deine religion ( noch irgendeine religion ), noch die türken, noch die türkei, noch die muslime, noch sonst irgendjemanden oder irgendetwas angreifen. ich bin kein glatzenträger..... eher ein anhänger von multikulti. von daher hoffe ich auf eine gute diskussion..... ohne anfeindung.
enough said.....
@siöverhawk
zu ostern und weihnachten. ich weiss ja nicht wo ihr auf die
schule seid, aber bei uns in oggersheim hat man diese feiertage
in der schule sozusagen vorgefeiert. ein abend oder nachmittag
wurde dafür bestimmt. nu ja was solls.
du schreibst das du multikulti vertrittst, schön dazu gehört, das
man die eigene und andere kulturen auch mit ihren eigenheiten
im öffentlichen leben duldet, solange es nichts kriminelles ist.
ist mir immer noch verwunderlich das die Kreuze aus den schulen
verbannt wurden. deutschland hat nunmal eine christliche kultur
das ist doch ok wenn deren symbole auch in öffentlichen orten
ausgestellt werden.
ach und dazu:
noch was.... murat, ich will weder dich, noch deine familie, noch deine religion ( noch irgendeine religion ), noch die türken, noch die türkei, noch die muslime, noch sonst irgendjemanden oder irgendetwas angreifen. ich bin kein glatzenträger..... eher ein anhänger von multikulti. von daher hoffe ich auf eine gute diskussion..... ohne anfeindung.
auch wieder so typische aussagen die kommen, wo war eine anfeindung und sonstwas von mir oder von dir ? das ist so eine
art komplex das man hier in der brd hat. du hast deine meinung
und vertrittst die. das ist ok. solange du nicht herablassend oder
beleidigend wirst habe ich kein problem mit anderen meinungen.
wir prügeln oder lauern nicht anderen leuten auf nur weil sie
anderer meinung sind. das nennt man toleranz. mir ist auch egal
das du kein deutscher bist. kopftuchgegner gibt es auch unter
türken und leuten die sich moslem nennen. hier geht es darum
das sich diese unkontrolliert umgehende "political correcness"
da läuft es heraus, dazu genutzt wird, kultur religion jeglicher
art zu diskrimminieren, also das "political correcness" genau das
tut was sie verhindern soll.
nur mal so am rande. was hat das verbot von kopftüchern in der türkei an öffentlichen instutionen gefördert ? nun vor allem die
frauen selbst haben sich dahingehend weitergebildet, das um
ihre rechte in der türkisch islamischen kultur wieder bewusst
wurden und diese nun auch im öffentlichen leben und im privaten
leben selbstbewusst durchzusetzen wissen.
irgendjemand
27-09-2003, 17:30
Keine Ahnung was das hier eigentlich soll...
Ein Kopftuch mag auch religiös von Bedeutung sein, aber es ist doch auch ein einfaches Kleidungsstück. D.h. wenn eine ältere Dame mit Kopftuch unterrichten würde, wär das okay, wenn die aber Muslimin ist geht das nicht ?
Wieviele Schüler und Schülerinnen tragen Kruzifixe ? Dürfen die das dann auch nich mehr ?
Ich finde Kopftuch-Verbot quatsch.
Wem schadet die Frau durch das Tragen eines Kopftuches?
Es ist Ausdruck ihres Glaubens und ihrer Kultur und dieser Glauben ist in der BRD nicht verboten und auch nicht verfassungswidrig.
Die Kinder werden ganz sicher keine fanatischen, moslemischen Fundamentalisten oder -frauenfeindlich, nur weil sie ne Frau mit Kopftuch gesehen haben.
Was heißt eigentlich "zur Neutralität verpflichtet"?
-Dass Lehrer ihre Überzeugungen verleugnen müssen?
Denke ich nicht.
-Dass heißt m.M. nur, dass man seine politischen/religiösen etc. Überzeugungen nicht während der Schulzeit vertreten darf -sondern nur außerhalb der Schulzeit -falls es einen Schüler tatsächlich so brennend interessiert.
Und man darf auch nicht den Eindruck erwecken, dass man denkt, unfehlbar zu sein, -seine Überzeugungen für die einzig wahren hält und über gegenteilige Auffassungen die Nase rümpft.
-Aber das sollte man sowieso nicht, unabhängig davon, ob man Lehrer ist oder nicht.
Original geschrieben von irgendjemand
Keine Ahnung was das hier eigentlich soll...
Ein Kopftuch mag auch religiös von Bedeutung sein, aber es ist doch auch ein einfaches Kleidungsstück. D.h. wenn eine ältere Dame mit Kopftuch unterrichten würde, wär das okay, wenn die aber Muslimin ist geht das nicht ?
Wieviele Schüler und Schülerinnen tragen Kruzifixe ? Dürfen die das dann auch nich mehr ?
Wie die Klägerin ja selbst sagte, geht es nicht um allgemeine Persönlichkeitsrechte sondern um Religionsfreiheit.
Hätte sie durchsetzen wollen sich modisch so zu kleiden wie es ihr gefällt, hätte sie sich aber auf ersteres berufen!
das Kopftuch ist hier auch nur ein Symbol unter vielen anderen möglichen.
Darum denke ich auch man sollte das Problem grundsätzlicher betrachten als lediglich konkret ob nun das Kopftuch störend ist oder nicht.
Es geht hier auf zum einen um die Pflichten aber auch Rechte eines Lehrers und zum anderen um eine Abwägung kollidierender Individual und Gemeininteressen.
Ich persönlich finde ein Kopftuch nichzt schlimm, ist halt nur Mode auch ein Kreuz sind nur zwei Holzbälkchen, finde ich auch nicht schlimm, andere vielleicht schon..?
Und das ist der Punkt!
Wenn ich sage "Ist doch in Ordnung" verschiebe ich das Problem, dann stellt sich nämlich jedes mal die Frage neu, wann ist die Grenze überschritten? Kann ich erwarten meine Liberalität zur Norm für andere zu erheben (Wenn sie Ihr nicht ausweichen können)
Müssen religiöse Praktiken oder äußerungen erst gegen Strafgesetze verstoßen bevor man einschreitet? Zählen moralische oder religiöse Empfindlichkeiten der Schüler, Lehrer, Eltern, wie viel müssen sie hinnehmen?
Moral ist ein sehr schnelllebiges Gut heutzutage, was vor zehn Jahren indiziert wurde ist heute oppurtun müssen wir jetzt alle paar Jahre diskutieren ob etwas gerade noch geht, oder ist es nicht einfacher an der einzig erkennbaren Grenze einen Strich zu ziehen?
Darf der Lehrer im CDU/SPD/PDS/Schill/DVU/B90 T-Shirt unterrichten, darf der Reservist seine Uniform im Unterricht tragen, darf der Korporierte in Band und Mütze unterrichten?
Ganz unabhängig davon bin ich auch der Auffassung, daß ein Lehrer sich auch modisch nicht völlig frei austoben darf, gerade wegen des "Mäßigungsgebotes"!
Auch hier wird er in seinen Rechten beschnitten.
Original geschrieben von Jibaku
Darf der Lehrer im CDU/SPD/PDS/Schill/DVU/B90 T-Shirt unterrichten, darf der Reservist seine Uniform im Unterricht tragen, darf der Korporierte in Band und Mütze unterrichten?
-natürlich nicht. -mal ganz abgesehen davon, dass diese Art penetranter Werbung unter normalen, lehrerhassenden Schülern m.M. nach eher kontraproduktiv wäre..
Beim Kopftuch ist das m.M. nach etwas anderes.
Die Frau läuft auch sonst den ganzen Tag damit herum -und das nicht, um Leute zu werben, sondern weil sie "ihre weiblichen Reize verdecken" will.
Wenn sie ohne Kopftuch unterrichten würde, würde sie sich quasi selbst verleugnen und -verbiegen. Und das sollte m.M. nicht von Lehrern verlangt werden dürfen.
Oder dürfen Schüler nicht wissen, welcher Religion oder Partei ihr Lehrer angehört? Muß er das verheimlichen?
Und wenn ein Schüler ihn fragt -muß er lügen?
Wozu soll das gut sein?
(ich finde es nebenbei effektiver, sich einen Schnurrbart anzukleben, um weibliche Reize zu verbergen -aber das ist ein anderes Thema)
[/QUOTE]
Original geschrieben von Murat
Die ganze Thematik dient eh nur den immer noch braunen
Gedanken in Deutschland.
Ich bin nicht "braun", Murat, ich bin nur konservativ ;) Ich verstehe einfach nicht, weshalb solche Diskussionen zu guter Letzt immer bei der Nationalität enden (die ja mit diesem Thema eigentlich gar nichts zu tun hat, finde ich).
In anderen Ländern gibt es ebenfalls konservative Politik, und soweit ich weiß, in der Türkei auch. Nur bei uns wird es, sobald etwas in diesem Bereich negativ behandelt wird, auf Fremdenfeindlichkeit reduziert.
Wie soll mich denn die Nonne jetzt bezeichnen, nachdem ich auch ihr Erscheinungsbild im Schulunterricht ablehnen würde? Darf die mich jetzt auch "braun" definieren? :D
Ich bin nicht so, ob Du's glaubst, oder nicht.
Gruß, cujo
Ich bin für mehr bauchnabelfreie Lehrerinnen unter 30!!
Gruß
Tengu
Hier steht auch noch was:
http://www.123recht.net/article.asp?a=6666&f=nachrichten_vor~gericht_20030924-103575wl&p=1
Gruß
Tengu
"Drei der Richter folgten diesem Urteil nicht. Nach ihrer Auffassung stellt sich jeder, der Beamter wird, freiwillig auf die Seite des Staates und ist deshalb in seinem Grundrechtsschutz "funktionell begrenzt". Beamtete Lehrer seien deshalb zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und Mäßigung verpflichtet und eine eigene Gesetzesgrundlage für ein Kopftuchverbot nicht nötig. " - Scheint eben nicht so einfach zu sein!
Michael Kann
04-10-2003, 13:30
Nach dem „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts wollen mehrere Bundesländer, darunter Bayern, möglichst rasch Gesetze verabschieden, die Lehrkräften an öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das hatten wir ja weiter oben schon mal ... aber, es gibt Stimmen, die befürchten, ein solches Gesetz könnte letztlich auch dazu führen, dass sämtliche religiösen Symbole, also auch Kreuze, grundsätzlich aus den Schulen verschwinden müssen. Man kam also letztlich eigentlich zu den genau gleichen Ergebnissen wie wir!
Viele bedauern, dass es kein klares Urteil gegeben hat. Das hat das Karlsruher Gericht nicht geliefert, sondern man hat den Ball zurück an die Länder gespielt.
Die Länder müssen nun, wenn sie moslemischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern an ihren Schulen verbieten wollen, eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Dass es im "Freistaat" Bayern eine solche Regelung geben wird, steht für Frau Hohlmeier (Tocher des Franz Josef) außer Frage.
„Es muss ein eindeutiges Verbot von Symbolen geben, die sich gegen die Wertordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung richten oder geeignet sind, den Schulfrieden zu stören"
Zitat - Hohlmeier im Landtag.
Neben Bayern wollen Hessen, Niedersachsen sowie die von großen Koalitionen geführten Stadtstaaten Berlin und Bremen gesetzliche Verbote einführen. Zehn Länder, darunter Hamburg und das Saarland, wo jeweils die CDU regiert, wollen dieses Problem aber lieber nicht durch Gesetze regeln.
In Baden-Württemberg, wo der Rechtsstreit mit einer Klage der aus Afghanistan stammenden und inzwischen eingebürgerten Lehrerin Fereshda Ludin seinen Ausgang nahm, bahnt sich jetzt sogar ein Koalitionsstreit an. Landesjustizministerin Corinna Werwigk-Hertnek (FDP) meldete heftige Bedenken gegen ein gesetzliches Kopftuch-Verbot an, wie es Kultusministerin Annette Schavan (CDU) plant.
Ein Gesetz, das Lehrer beim äußeren Erscheinungsbild zu politischer und religiöser Neutralität verpflichte, träfe womöglich Christen mehr als die Muslime, mahnte sie. „Man kann nicht das Kopftuch verbieten und das Kreuz am Hals erlauben.“ Schlaue Frau :D
Eine solche Argumentation wollen aber weder Schavan noch ihre bayerische Kollegin gelten lassen. Dass auch Nonnen das Unterrichten in öffentlichen Schulen verboten werden könnte, schloss Hohlmeier aus. Zum einen beruft sie sich auf den Artikel 135 der bayerischen Verfassung, in dem es heißt, Jungen und Mädchen sollten „nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet“ werden. Und schließlich, so Hohlmeier, stehe außer Zweifel, dass Nonnen nicht die Werte des Grundgesetzes in Frage stellten.
Tun dies die "Kopftuch-Trägerinnen"?
Heikles Thema :D
Mike
Michael Kann
16-10-2003, 11:46
Hessens CDU-Landesregierung will den Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Tragen eines Kopftuches bei der Arbeit gesetzlich verbieten.
Das Kopftuch sei eine politische Demonstration, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Franz Josef Jung im Wiesbadener Landtag. Diese richte sich gegen die Gleichberechtigung der Frau und damit gegen das Grundgesetz.
Bislang war allgemein nur diskutiert worden, Lehrerinnen das Kopftuchtragen zu verbieten und jetzt?
Michael Kann
29-10-2003, 14:05
Baden-Württemberg macht ernst!
Als erstes Bndesland hat es einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern verbieten soll.
Rock ´n´ Roll ...
Michael Kann
03-11-2003, 13:05
Tja, wer hätte das Gedacht, nicht nur Deutschland spaltet der Kopftuchstreit!
Ausgerechnet am 80. Jahrestag der Republikgründung ist auch die Türkei, aufgrund des ausgesprochenen Verbotes für das "Kleidungsstück" durch Präsident Sezers, tief gespalten! Das Staatsoberhaupt hatte Anläßlich des Jahrestages der Republik zu einem Staatsempfang im Präsidentenpalais in Ankara geladen. Bei den Einladungen für Politiker, Richter und andere Honoratioren hatte Sezers auf ein wichtiges Detail geachtet. Diejenigen, deren Ehefrauen das Kopftuch tragen, durften ihre Gattinnen nicht mitbringen; nur Kopftuch-freie Ehefrauen lud Sezer ein. Dazu sei erwähnt, das dass Kopftuch als Sympol des Islam in allen staatlichen Institutionen der Türkei verboten ist!
THKO_ESKIYA_THKO
03-11-2003, 13:49
Hi an alle erst mal.
Wie der Beitrag vom Michael Kann vor mir schon verrät in dem Land wo ich her stamme ist das Tragen von Kopftüchern verboten, in (manchen) öffentlichen anstalten.
Dazu kommt das in den Universitäten in der Türkei die Studentinnen auch keine Kopftücher tragen dürfen! Stellt Euch mal vor,dort würden x beliebig viele Studentinnen sitzen, vermumt bis auf die Augen wie die Ninjas, und bei Klausuren kann der Dozent oder Professor nicht genau erkennen, wer die Klausur tatsächlich schreibt!! (Ernst gemeint)!
Nach meiner Meinung sollte in Deutschland es auch verboten werden, genauso wie es in der Türkei gilt.
Nicht, daß ein sogenannter "Möchtegern Türke" meint er müßte mich als "Brauner" bezeichnen, ich bin Anatolier!
mfG Daglarin Eskiyàsi
Hi an alle erst mal.
Wie der Beitrag vom Michael Kann vor mir schon verrät in dem Land wo ich her stamme ist das Tragen von Kopftüchern verboten, in (manchen) öffentlichen anstalten.
Dazu kommt das in den Universitäten in der Türkei die Studentinnen auch keine Kopftücher tragen dürfen! Stellt Euch mal vor,dort würden x beliebig viele Studentinnen sitzen, vermumt bis auf die Augen wie die Ninjas, und bei Klausuren kann der Dozent oder Professor nicht genau erkennen, wer die Klausur tatsächlich schreibt!! (Ernst gemeint)!
Nach meiner Meinung sollte in Deutschland es auch verboten werden, genauso wie es in der Türkei gilt.
Nicht, daß ein sogenannter "Möchtegern Türke" meint er müßte mich als "Brauner" bezeichnen, ich bin Anatolier!
mfG Daglarin Eskiyàsi
Was, das gibts? Braune Anatolier? ;)
Ne, was ich sagen wollte ist eigentlich, das Tragen von Kopftüchern aus relegiösen Gründen muß verboten werden! Ansonsten müssen wir auch Miniröcke verbieten, wegen der Spickzettel!!!
Gruß
Tengu
Das von Mike Kann erwähnte Prinzip heißt Laizismus.
Trennung von Religion und Staat, darauf wird in der Türkei auch vom Militär stark geachtet.
In diesem Zusammenhang gibt es hier: http://www.missio-aachen.de/Images/MR%20T%C3%BCrkei%20deutsch%202.Auflage_tcm14-11236.pdf etwas interssantes zu lesen! Auch mal ein paar Zahlen. Aber letzendlich geht es doch um Deutschland und nicht um Probleme anderer Länder mit dem Islam.
Es gibt auch lustige Stimmen zu diesem Thema: http://www.dienerallahs.de/kopftuch.htm und auch sehr interessante (und etwas wissenschaftlicher klingende):
http://www.gmsg.de/PUBLIKATIONEN/KOPFTUCH/kopftuch.html .
Gruß
Tengu
Wei ich gerade darauf gestoßen bin:
Kein Kopftuch-Verbot in der Schule
Das BVerfG hat den jahrelangen Rechtstreit zwischen einer moslemischen Lehrerin und dem Oberschulamt Stuttgart beendet: Das Land Baden-Württemberg kann das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nur verbieten, wenn es dafür ein neues Gesetz schafft.
Die gegenwärtige Gesetzeslage ist insofern nicht hinreichend bestimmt, um einer Muslimin das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Das BVerfG hat damit die vorinstanzlichen Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten aufgehoben.
Im Juni 2001 hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden, das staatliche Neutralitätsgebot habe Vorrang vor der Religionsfreiheit der Lehrerin. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sei es jedoch nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über eine solche Frage zu entscheiden. Das Urteil erging mit fünf zu drei Stimmen. Drei Richter gaben ein Sondervotum ab.
Die aus Afghanistan stammende Lehrerin hatte geklagt, weil das Oberschulamt in Stuttgart es 1998 abgelehnt hatte, sie wegen ihres Kopftuches als Lehrerin für Grund- und Hauptschulen einzustellen. Um das Tragen eines Kopftuches zu verbieten, muss das Land nun ein neues Gesetz verabschieden, mit allgemeinen Regeln über religiöse Symbole und Kleidung von Lehrern in der Schule.
BVerfG, Urteil vom 24.9.03 - 2 BvR 1436/02
Gruß
Tengu
Muslimische Verkäuferin mit Kopftuch
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Kaufhaus-Betreiberin abgelehnt, die das Arbeitsverhältnis mit einer muslimischen Verkäuferin aufgrund des Tragens eines Kopftuchs gekündigt hatte.
Gegen diese Kündigung war die Verkäuferin vorgegangen, unterlag aber in den ersten beiden Instanzen. Erst das BAG entschied zu ihren Gunsten. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht die Kaufhaus-Betreiberin eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2 Abs.1, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG.
Die Richter des BVerfG sehen die Beschwerde als nicht gerechtfertigt an. Das BAG hat bei der Auslegung und Anwendung der Kündigungsvorschriften den Grundrechtsschutz des Arbeitgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht verkannt. Da aber beide Parteien sich auf den Schutz ihrer Berufsfreiheit berufen können, musste es gewissenhaft abwägen.
Das BVerfG greift bei der Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen durch Fachgerichte wie das BAG nur ein, wenn Auslegungsfehler aufgetreten sein könnten. Im Fall hat das BAG aber die wechselseitigen Grundrechtspositionen der gekündigten Arbeitnehmerin (Art. 4 Abs. 1 GG) und der Betreiberin erkannt und in plausibler Weise gewürdigt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre. Vorrangig war dabei, dass die Betreiberin nicht hinreichend plausibel betriebliche Störungen oder wirtschaftliche Nachteile dargelegt hat und diese auch nicht zu befürchten waren. Aus diesem Grund, darf nicht schon auf einen bloßen Verdacht hin die Glaubensfreiheit der Arbeitnehmerin zurücktreten.
BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03
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Und da rede noch jemand davon, das Deutschland ein ausländerfeindliches Land ist!
Gruß
Tengu
Michael Kann
12-11-2003, 10:42
Muslimische Lehrerinnen dürfen in Baden-Württemberg und Bayern demnächst im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen. Rund sechs Wochen nach dem Verfassungsgerichts-Urteil zum Kopftuch-Streit haben die beiden Bundesländer am Dienstag die Weichen für ein Verbot dieser Kopfbedeckung für muslimische Lehrerinnen gestellt.
Michael Kann
12-11-2003, 10:48
Kommentar:
Ausgegrenzt
Das Kopftuch-Verbot
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber sagt, Lehrerinnen und Lehrer müssten als Vertreter des Staates für Integration und nicht für kulturelle Abgrenzung eintreten. Aber er selbst als ziemlich hoher Repräsentant dieses Staates hält sich beim Kopftuch-Verbot nicht daran.
In der Art, wie seine Regierung – in etwa gleich lautend mit der baden-württembergischen – begründet, dass christliche und jüdische Symbole an Schulen weiterhin ausdrücklich erlaubt sein, muslimische aber verboten werden sollen, zieht er eine dicke Trennungslinie zwischen den Kulturen. Wenn eine muslimische Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch trägt, ist das für Stoiber, seine Kultusministerin Monika Hohlmeier und deren Stuttgarter Kollegin Annette Schavan eine Störung des Unterrichtsfriedens. Nun gibt es ja tatsächlich Musliminnen, die das Kopftuch tragen, weil sie es tragen müssen oder (mehr oder weniger freiwillig) als Zeichen einer bestimmten politischen Haltung. Doch nicht unter jedem Kopftuch steckt islamistisches Gedankengut. Wie ja auch niemand auf die Idee kommen würde, hinter einer Ordensschwester, die Handarbeitsunterricht gibt, eine Eiferin gegen sexuelle Aufklärung zu vermuten.
Doch Hohlmeier, Schavan und Co. sind individuelle Motivationen bei Musliminnen egal. Es komme nur auf den Eindruck an, den solch ein Kopftuch vermittle. Und damit niemand den – falschen – Eindruck bekommt, man könne ein Kopftuch im Unterricht tolerieren, gibt die Staatsregierung gleich Interpretationshilfen: Sie nennt solche Symbole in einem Atemzug mit Wertordnungen, die sich gegen den Geist des Grundgesetzes richten. Deutlicher kann man Andersdenkende nicht ausgrenzen.
HERBERT FUEHR
Michael Kann
13-11-2003, 14:22
Unmut über Gesetzentwurf
Vom Kreuz mit dem Kopftuch
Muslime fühlen sich missverstanden und nicht respektiert
http://www2.nordbayern.de/bilder/1_1_1_2_20031113_pol_kopftuch_thumb.jpg
NÜRNBERG — Das Thema Kopftuch, sagt Nalan Gelengeç, ist aufdringlich. Weil sie ihm nicht entfliehen kann und weil es dabei ist, Normalität zu zerstören. Und Normalität heißt für die 28-jährige Fürtherin, die Pädagogik und Islamwissenschaften studiert, das Kleidungsstück zu tragen. „Das Kopftuch ist für mich selbstverständlicher Teil meines Alltags und Ausdruck meines Glaubens“, erklärt sie. Nichts, worauf ihr Leben fixiert ist, sondern schlicht „eine Ergänzung zur inneren Haltung“. Nicht mehr, nicht weniger.
Für das bayerische Kultusministerium aber schon zu viel. Nalan Gelengeç, die im nächsten Jahr ihr Studium beenden wird und davon träumt, einmal Lehrerin im Freistaat zu werden, hätte als bekennende Kopftuchträgerin keine Chance auf eine Stelle. Schon ab dem nächsten Jahr soll in bayerischen Schulen das Tuch für Lehrerinnen tabu sein. Weil das Stück Stoff laut Regierung für kulturelle Abgrenzung steht und als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus verstanden werden könne. Aussagen, die Gelengeç schmerzen. Wie sehr, fragt sie sich, muss sich die deutsche Gesellschaft vom Islam bedroht fühlen, wenn sie solche Gesetze auf den Weg bringt. „Wenn von einem Kleidungsstück sofort Ideologie abgeleitet wird, ist das traurig.“ Dann, findet sie, könne auch gleich darüber diskutiert werden, ob rote Haare erlaubt sein dürfen. Oder Glatzen.
Eine Diskussion, die auch El-Mahgary in Rage bringt. „Dieses Verbot“, findet der Leiter des islamischen Zentrums in Nürnberg, „wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“ Nicht, weil er persönlich der umstrittenen Meinung ist, dass eine muslimische Frau nach dem Koran verpflichtet sei, ein Kopftuch zu tragen. Sondern „weil jeder das Recht haben muss, das anzuziehen, was er für richtig hält und das Tuch für die freie Religionsausübung steht“.
Kein Fanatismus
Problematisch sieht den Gesetzentwurf auch Wolfdietrich Fischer, der bis 1995 den Lehrstuhl für orientalistische Philologie an der Universität Erlangen innehatte. In den letzten zwei Jahrzehnten habe das Kopftuch unter dem Eindruck der Islamisten zwar weltweit wieder stärkere Bedeutung bekommen. „Aber es ist in keiner Art und Weise Ausdruck von Fanatismus.“ Er wünscht sich, dass das Tuch allein als das gesehen wird, was es traditionell für die Muslime ist: Bekleidung. „Auch bei uns ist es noch gar nicht solange her, dass die Frauen ganz selbstverständlich eine Kopfbedeckung trugen.“
Dass die bayerische Regierung beim geplanten Verbot versucht, dass Tuch immer wieder als politisches Symbol darzustellen, hat für ihn einen einfachen Grund. „Als rein religiöses Symbol kann man es schlecht verbieten. Da müssten dann alle religiösen Symbole — auch die christlichen — verboten werden.“ Die Lösung? Eine nette Utopie: Alle Frauen der Welt, so Fischer, sollten sich solidarisieren und kurzzeitig ein Kopftuch tragen. „Dann wäre es endlich jeglichen Symbolcharakter los.“
ARNO STOFFELS
Quelle - NN
Michael Kann
18-12-2003, 13:26
Müssen wir uns demnächst doch den Vorwurf gefallen laßen einen Kreuzzug zu führen?
Mohamed Bechari macht aus seiner Bitterkeit keinen Hehl. Bis zuletzt hatte sich der Vize-Präsident des neu geschaffenen Islamischen Rates gegen ein generelles Kopftuch-Verbot an Frankreichs Schulen gestemmt, das Moslems seiner Ansicht nach pauschal brandmarkt. Selbst Feministinnen waren, aus ganz anderen Motiven, den moderaten moslemischen Ratsvertretern zuletzt noch beigesprungen. „Junge Frauen, die das Kopftuch tragen, sind nicht die fünfte Kolonne einer fremden Macht. Und Frankreich ist nicht in Gefahr, sich in eine islamische Republik zu verwandeln.“ Doch der öffentliche Druck war längst zu groß.
Mehr als zwei Drittel aller Franzosen (69 Prozent), weit mehr als noch vor ein paar Wochen, befürworten inzwischen ein Gesetz, das islamische Schleier und den „foulard“, das Kopftuch, an Frankreichs weltlichen Schulen rundweg verbietet. Wenig Spielraum blieb da für Staatspräsident Jacques Chirac, der am späten Mittwochnachmittag vor 400 hochrangigen Gästen im großen Salon des Elysée-Palastes eine entsprechende gesetzliche Regelung in den kommenden Monaten ankündigte.
„Der Laizismus, ein Pfeiler unseres Zusammenlebens, ist nicht verhandelbar. Der islamische Schleier ebenso wie provokant getragene Symbole der anderen großen Religionen haben keinen Platz an der Schule.“
Zitat - Chirac
Frankreich macht Ernst mit seinem Abwehrkampf gegen das Vordringen eines militanten Islam, der sich längst nicht mehr nur an den Schulen, in den Turnhallen und Schwimmbädern, sondern auch in den Krankenhäusern, vor Gericht und vor allem in den Gettos der tristen französischen Vorstädte breit macht.
„Der Schleier an unseren Schulen hat etwas Aggressives.“
Zitat - Chirac beim Staatsbesuch in Tunesien
Nun folgte er den Empfehlungen einer Kommission, die sechs Monate lang das Für und Wider eines Kopftuch-Verbots an den staatlichen Schulen beraten hatte und am Ende zu dem Schluss gekommen war, dass das demonstrative Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Räumen — von Kopftuch über Kippa bis Kruzifix — mit dem Selbstverständnis des weltlichen Staates nicht vereinbar ist. „Die Grundlagen unseres Sozialvertrages werden untergraben“, heißt es in dem Bericht der 20 so genannten Weisen. Mehr noch: „Es gibt Kräfte in Frankreich, die darauf abzielen, die Republik zu destabilisieren“, warnte Kommissionsvorsitzender Bernard Stasi.
Angesichts der Wucht solcher Argumente hatten mahnende Stimmen, die im Fall des Kopftuch-Verbots vor einer weiter gehenden Spaltung der Gesellschaft warnten, Mühe, gehört zu werden.
„Wenn wir die verschleierten Mädchen morgen aus der Schule ausschließen, verlieren wir jede Chance, jenen zu helfen, die am meisten Unterstützung brauchen." und „Von der Schule ausgeschlossen, werden sie die Putzfrauen ihrer Familien, werden in Koranschulen geschickt und zwangsverheiratet an einen Mann, den sie nicht selbst ausgewählt haben.“
Zitat - Janine Mossuz-Lavau Gleichstellungsexpertin
Chirac mühte sich gestern mit Blick auf die — geschätzt — etwa fünf Millionen Moslems im Land, die anti-islamische Stoßrichtung seiner Rede zu mildern, erinnerte an die Spielregeln der einheitlichen Republik, an die Werte, die jedem die freie Religionsausübung in den privaten vier Wänden gestatteten und kündigte die Einsetzung einer Art Oberbehörde gegen jede Form von religiöser oder rassischer Diskriminierung an. In der Sache freilich blieb er hart. Überall auf der Welt gewinne der Fanatismus an Boden. Dem „müssen wir entgegentreten“. „Die Schule“, sagte Chirac, ist der Raum, wo wir unsere Staatsbürger formen, ihren Horizont erweitern.“
Michael Kann
29-02-2004, 13:20
Krieg der Religionen?
Die Mehrheit der französischen Volksvertreter will das Kopftuch-Verbot im Schnellverfahren verabschieden. Doch es gibt auch Warner. Innenminister Sarkozy hält die Vorlage für eine große Dummheit.
"Der Radikalisierung der Islamisten auf der Straße entspricht jetzt die Radikalisierung der Parlamentarier"
Zitat - Dlil Boubakeur - Rektor der Pariser Großen Moschee - er fürchtet einen laizistischen Fundamentalismus.
"Wenn im Namen des Laizismus, also der strikten Trennung von Staat und Glauben, wirklich alle auffälligen religiösen Symbole untersagt werden sollen, müssten darunter auch die Turbane der Sikhs oder etwa bestimmte Barttrachten fallen."
Zitat - Erziehungsminister Luc Ferry
Hier ein Artikel aus der taz zu der Problematik, die mit einem Kopftuchverbot unweigerlich verbunden ist und hervorgerufen wird.
Eine fahrlässige Debatte
Barbara John Quelle: Taz
Außerparlamentarisch wird das Kopftuchverbot bereits umgesetzt. Die
Vertreibung kopftuchtragender Musliminnen aus der Berufswelt ist längst in vollem Gange
Vor einigen Wochen, die Kopftuchdebatte machte bereits Schlagzeilen, bewarb sich eine junge, kopftuchtragende Berlinerin als Küchenhilfe bei McDonalds. Sie wurde abgelehnt - mit der Begründung, kopftuchtragende Mitarbeiterinnen seien für viele Kunden eine Provokation. Ähnliches hören Frauen, die sich um prestigeträchtigere Arbeitsplätze als Ärztinnen oder Rechtsanwaltsgehilfinnen bewerben, täglich.
Ortswechsel: Eine kopftuchtragende Studentin steigt in einen Berliner Bus und muss anhören, wie ein Fahrgast bei ihrem Anblick laut von
"Scheißterroristen" spricht. Als sie ihn zur Rede stellt, gibt es keine Unterstützung für sie von anderen Mitfahrenden. Noch nie, so ist von Frauen mit Tüchern zu hören, war Ablehnung so deutlich zu spüren wie derzeit; nicht einmal nach dem 11. September. Damals gab es neben der offenen Distanzierung auch viele Versuche zur Kontaktaufnahme, um zu erfahren, wie Muslime auf das entsetzliche Ereignis reagieren.
Das ist heute ganz anders: Frauen mit Kopftüchern erleben fast überall
Ausgrenzung und Missbilligung, und zwar unverhohlen und direkt, so als gäbe es dazu eine öffentliche Aufforderung. Viele sehen sich behandelt, als sei ein Kopftuchverbot, das sich derzeit in Baden-Württemberg, im Saarland, in Niedersachsen und in Hessen noch in der parlamentarischen Beratung befindet, außerparlamentarisch bereits umgesetzt. Betroffen sind auch Frauen mit Berufswünschen außerhalb pädagogischer Tätigkeiten. Das sind schon jetzt weitaus mehr Musliminnen, als es Bewerberinnen mit Kopftuch für ein Lehramt gibt.
Die Vertreibung kopftuchtragender Musliminnen aus der Berufswelt ist in
vollem Gange. Spreche ich die Befürworter eines staatlichen Kopftuchverbots auf diese Folgen an, dann höre ich: "Das war nicht beabsichtigt. Es geht nur um ein Verbot für den öffentlichen Dienst." Dass es nun alle Kopftuchträgerinnen trifft, liegt aber in der Logik der vorgetragenen Gründe.
Im Mittelpunkt der Angriffe stand die Kopftuchträgerin. Sie wurde in
geradezu klassischer Manier zum Feindbild aufgebaut. Kopftücher sind eine "militante Kampfansage an die Gesellschaft", lautet die verbreitete politische Botschaft.
Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aus
Baden-Württemberg heißt es: "Insbesondere ist ein äußeres Verhalten" - gemeint ist das Kopftuch - "unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt."
Mit diesen Charakterisierungen werden alle Merkmale einer
Feindbildstilisierung erfüllt: die Brandmarkung, die moralische Disqualifizierung und die Diffamierung: Musliminnen, die Kopftücher tragen, sind dieser Gruppe zuzuordnen. Musliminnen ohne Kopftücher gehören nicht dazu. So hat das Eintreten für das Kopftuchverbot "die Bedrohung erzeugt, die es wehren will", wie M. Siemons am 11. 11. 2003 in der FAZ schrieb.
Das mag nicht von allen beabsichtigt gewesen sein. Gehört nicht aber die Abschätzung von Risiken und Nebenwirkungen zum politischen Handwerkszeug? Warum
sollte das Kopftuch, das von der Sprechstundenhilfe oder der
Krankenhausärztin oder der Verkäuferin getragen wird, einen anderen Inhalt transportieren als das einer Lehrerin? Die dem Kopftuch zugeschriebene politische Symbolik bleibt im Auge vieler Betrachter gleich, egal wo sie den Frauen begegnen.
Die Verbotsdiskussion befindet sich in einer Falle. Selbst dort, wo das Tuch nicht verboten werden kann oder darf, behält es seinen anstößigen Charakter. Genau das bekommen mehr und mehr Frauen zu spüren.
Schon suchen sie nach Auswegen und diskutieren, welches Studium oder welche Ausbildung überhaupt noch begonnen werden sollte, wenn Anstellungschancen im begehrten pädagogischen Arbeitsfeld nicht mehr realistisch sind. Sie witzeln, dass noch gute Einstellungsaussichten bei Callcenters bestehen; schließlich gibt es noch keine Bildübertragung vom Telefonarbeitsplatz.
Wer sich ebenfalls auf gut qualifizierten Nachwuchs freuen kann, sind
muslimische Organisationen: Schulen, Vereine und Eltern-Kindergärten. Bravo, kopftuchverbietende Knitzelsbacher: So tragt ihr dazu bei, dass die so genannte Parallelgesellschaft, vor der ihr permanent warnt, sich noch weiter abschotten kann. Musliminnen mit beruflichen Ambitionen außerhalb ihrer religiösen Milieus werden zurück zu Kindern, Küche und Moscheeverein verwiesen.
Lässt sich die allumfassende Diffamierung wieder beseitigen? Wohl kaum, denn wer sollte die Kehrtwende einläuten? Die politischen Verlautbarer verlören ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie erklärten, dass die Mohrrüben schabende Kopftuchträgerin beim Küchenjob keinesfalls die Unterdrückung ihres Geschlechts im Sinn habe und die Demokratie auch nicht beseitigen wolle, wie es ihre arrivierteren "Schwestern" vorhaben, die unbedingt in den Schuldienst wollen.
Und die Musliminnen selbst? Könnten sie das leisten? Sie haben sich in der Debatte bisher kaum zu Wort gemeldet. Das hat viele Gründe: Sie sind nicht organisiert, haben eben keine Netzwerke geknüpft - obwohl dies oft vermutet wird. Die wenigen, die über eine gute Ausbildung verfügen, halten sich im Hintergrund. Zu oft haben sie die Erfahrung gemacht, dass ihre sparsamen öffentlichen Einlassungen verzerrt dargestellt oder gar ins Gegenteil verkehrt werden.
Verteidigen sie ihr Kopftuch als religiöses Kleidungsstück, wird ihnen
vorgeworfen, dass sie sich im Koran gar nicht auskennen; schließlich sei dort eine Kopfbedeckung gar nicht erwähnt, sie gehöre also gar nicht zur Religionsausübung. Erklären Frauen, dass sie sich selbstbestimmt für das Kopftuch entschieden haben, werden sie wieder belehrt: Das sei Einbildung, sie seien nur ferngesteuerte Marionetten der Islamisten.
So bleibt nur die Hoffnung auf weitere Entscheidungen höherer Gerichte, die feststellen, dass Artikel 4 der Grundrechte unserer Verfassung, die
Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, auch für Frauen mit Kopftüchern gilt. Sie werden dieses Rechts nicht dadurch würdig, dass sie das Kopftuch ablegen. Sie besitzen das Grundrecht bereits; es ist keine Belohnung für gelungene Assimilation.
Mit der Kopftuchdiskussion ist mir klar geworden, wie sich viele in
Deutschland die Integration wünschen: Integriert ist eine muslimische Frau erst dann, wenn sie nicht mehr so aussieht wie eine Muslimin und auch nicht dafür gehalten werden kann. Wer sich diese bornierte Wunschvorstellung auf "unterhaltsame" Art vor Augen führen will, der sollte Lessings Einakter "Die Juden" lesen, geschrieben 1754. Übrigens. Der Autor hat dieses Trauerspiel ein Lustspiel
genannt. I was not amused reading it." BARBARA JOHN
taz Nr. 7295 vom 27.2.2004, Seite 11, 241 Zeilen (Kommentar), BARBARA JOHN, taz-Debatte
Michael Kann
24-06-2004, 09:39
Der Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen wird heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im September 2003 ein Verbot für zulässig erklärt, als Grundlage jedoch Gesetze in den Bundesländern gefordert.
In den Verfahren in Leipzig werden die Landesgesetze von Baden-Württemberg und Niedersachsen nun auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Es gilt als unwahrscheinlich, dass noch am Donnerstag ein Urteil fällt.
Im Mittelpunkt steht das Gesetz aus Baden-Württemberg. Der Landtag in Stuttgart hatte im April bundesweit als erster eine entsprechende Änderung im Schulgesetz verabschiedet. Danach ist es muslimischen Lehrerinnen verboten, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. Baden-Württemberg ist das Ursprungsland für den so genannten Kopftuchstreit. Dort hatte die angehende Lehrerin Fereshta Ludin auf ihre Übernahme im Schuldienst durch alle Instanzen geklagt. Als auch das Bundesverwaltungsgericht 2002 ihre Klage abwies, zog die 1995 eingebürgerte Afghanin vor das Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter forderten die Bundesländer zur Änderung ihrer Gesetze auf - und verwiesen den Fall zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Nun muss sich das Gericht erneut mit dem Fall befassen - diesmal aber auf Grundlage eines geänderten Schulgesetzes.
Michael Kann
25-06-2004, 07:21
Das gesetzlich geregelte Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist rechtmäßig. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin auf Einstellung in den Schuldienst des Landes abgewiesen.
Ludin bestand dabei darauf, aus Glaubensgründen mit Kopftuch zu unterrichten. Der Streit hatte im Jahr 2003 bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und letztlich zu dem geänderten Schulgesetz in Baden-Württemberg geführt. (Az.: BverwG 2 C 45.03)
Die Stuttgarter Landesregierung hatte Anfang April als erste in Deutschland ein Kopftuchverbot im Schulgesetz verankert. Das geänderte Gesetz entspricht nach Auffassung der Leipziger Richter den Vorgaben der Karlsruher Richter vom September 2003. Es biete eine ausreichende Grundlage, um das Tragen eines Kopftuches in der Schule zu untersagen, sagte der Senatsvorsitzende Hartmut Albers.
Auch die Erwähnung «christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte» stellt nach Auffassung der Bundesrichter keine Bevorzugung christlicher Religionen dar. Als Begründung nannten sie die allgemeine Regelung des Gesetzes, wonach es unzulässig ist, in der Schule politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben. Dies treffe letztlich alle Konfessionen. Da die Klägerin nicht bereit sei, diesem Verbot nachzukommen, fehle ihr die für die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung, erklärte das Gericht.
Die 1995 eingebürgerte Afghanin Ludin war wegen ihrer Weigerung, ohne Kopftuch zu unterrichten, 1999 nicht in den Schuldienst des Landes übernommen worden. Daraufhin versuchte sie ihre Einstellung gerichtlich zu erreichen und zog bis nach Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht erklärte 2003 ein Kopftuchverbot für zulässig, forderte als Grundlage jedoch Gesetze in den Bundesländern.
Als Landesgesetz stand in Leipzig neben dem von Baden-Würtemberg auch das von Niedersachsen auf dem Prüfstand. Der niedersächsische Fall erledigte sich jedoch während der Verhandlung am Donnerstag. Die Lehrerin aus Hannover will künftig auf ihr Kopftuch verzichten und soll in den Schuldienst eingestellt werden.
sumbrada
25-06-2004, 12:05
Wenn man noch nicht mal in der Türkei im öffentlichen Dienst ein Kopftuch tragen darf, warum dann hier.
collision_course
25-06-2004, 17:01
Ich finde das Verbot ok...öff. Schulen sollten neutrale Zonen sein, wo kommen wir denn da hin, wenn der Modelleisenbahner mit Schaffnermütze und der John Wayne-fan mit Cowboy-Hut unterrichtet...ernsthaft. :rolleyes:
Mir wäre es an sich ziemlich egal, ob eine Lehrerin an der Schule Kopftuch trägt oder nicht, aber verstehen kann ich schon, dass es z.T. verboten wird.
Wir hatten das Thema im Unterricht und in der Diskussion haben einige Schüler folgendes Argument gebracht: Wenn die Lehrerin das Kopftuch nicht tragen darf, weil das die Religionsfreiheit der Schüler einschränken würde, dürfte eigentlich kein Schüler bzw. Lehrer mehr ein Kreuz tragen, da das nur der Kopftuchfall, für den christlichen Glauben abgewandelt, wäre. Es würde die Religionsfreiheit der Lehrerin im gleichen Maße einschränken.
Das würde ich zwar nicht so sagen, weil Deutschland nun mal, wenn überhaupt religiös, christlich ist und das nun mal die hiesige Religion ist, aber interessant fand ich das Argument schon. ;)
Michael Kann
30-06-2004, 12:48
In Deutschland dürfen nur Lehrerinnen kein Kopftuch tragen, die Türkei geht viel weiter - auch Studentinnen müssen barhäuptig bleiben. In einem bemerkenswerten Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Kleiderordnung an Unis für zulässig, um Vorstöße religiöser Fundamentalisten abzuwehren.
Was in Deutschland seit Monaten für eine Serie von Prozessen sorgt, ist auch in anderen Staaten Europas stark umstritten. Viel deutlicher als Deutschland folgt zum Beispiel Frankreich einer laizistischen Tradition und setzt auf eine strikte Trennung von Staat und Kirche. Lehrerinnen dürfen dort ohnehin nicht mit Kopftuch in die Schule kommen - und Schülerinnen ebenfalls nicht.
Auch in der Türkei betont die Regierung den weltlichen Charakter des Staates. Wenn Studentinnen mit Kopftuch erscheinen, können sie von den Lehrveranstaltungen ausgeschlossen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag das Kopftuchverbot gebilligt. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. "An Universitäten lassen sich Maßnahmen rechtfertigen, die bestimmte fundamentalistische religiöse Bewegungen davon abhalten, Druck auf Studenten auszuüben, die diese Religion nicht praktizieren oder einer anderen Religion angehören", heißt es im einstimmigen Urteil der sieben Straßburger Richter.
Damit wiesen sie die Klage einer Medizinstudentin zurück. 1998 war Leyla Sahin zunächst an einer Prüfung gehindert und später der Zugang zu einem Kurs verwehrt worden, weil sie das Kopftuchverbot der Hochschule nicht akzeptiert hatte. Eine weitere Klägerin hatte ihre Klage wieder zurückgezogen.
Der Gerichtshof räumte zwar ein, dass die muslimische Studentin daran gehindert werde, ihre Religiosität zu zeigen. Das Recht der öffentlichen Ordnung und der Freiheit Dritter müsse aber höher bewertet werden.
Zudem ist das Kopftuchverbot nach Auffassung der Richter verfassungskonform und dient dem Schutz des demokratisch-weltlichen Systems sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Türkei. Sie berücksichtigten, dass es dort extreme politische Strömungen gebe, die "der gesamten Gesellschaft ihre religiösen Symbole und ihr Ideal einer auf Religionsregeln basierenden Gesellschaft aufzudrängen versuchen".
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte könnte auch Auswirkungen auf andere Staaten haben. Denn die französische Regierung erwartet im September eine Gerichtsentscheidung zum Kopftuchverbot an Schulen. Und in Deutschland schaltete sich der Gerichtshof ebenfalls ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Schulgesetze von Baden-Württemberg und Niedersachsen für zulässig erklärt hatte.
Wirrkopp
30-06-2004, 16:34
Und in Deutschland schaltete sich der Gerichtshof ebenfalls ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Schulgesetze von Baden-Württemberg und Niedersachsen für zulässig erklärt hatte.
Wie der EGMR "schaltete sich ein" :confused:
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