Vollständige Version anzeigen : Nunchaku bei Wettkämpfen oder Galas
Auf Budo-Galas oder bei großen Turnieren sieht man häufiger Nunchaku Kata
Wie ist denn hier die Rechtslage ? In Deutschland ist diese Waffe doch verboten.
Hoffe ich bin im richtigen Unterforum.
Danke
Trunkenbold
02-06-2010, 20:35
Auf Budo-Galas oder bei großen Turnieren sieht man häufiger Nunchaku Kata
Wie ist denn hier die Rechtslage ? In Deutschland ist diese Waffe doch verboten.
Hoffe ich bin im richtigen Unterforum.
Danke
Verboten, Waffe fällt so weit mir in Erinnerung unter Würgewaffen (haben wohl Bruce gesehen).
Per Definition also eine reine Angriffswaffe...
Glaub so in etwa waren die Feststellungen zum Thema.
himura_kenshin
02-06-2010, 21:16
Nunchakus sind in Deutschland komplett verboten (Besitz, Erwerb, Führen -> jeglicher Umgang).
Für den Umgang mit verbotenen Waffen kann man jedoch eine Sondergenehmigung beantragen.
Wieso kann man die dann auf diversen Kampfsportseiten ohne weiteres kaufen, wenn sie eigentlich illegal sind? *g*
fallen nunchakos nicht unter das sportwaffengesetz?
FireFlea
02-06-2010, 22:16
Wieso kann man die dann auf diversen Kampfsportseiten ohne weiteres kaufen, wenn sie eigentlich illegal sind? *g*
Auf deutschen Seiten?
cross-over
03-06-2010, 08:06
Hier steht eingentlich alles zu dem Thema:
Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm#rechtslage)
und das sagt das BKA dazu:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-soft-nunchaku.pdf
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter
Für den Umgang mit verbotenen Waffen kann man jedoch eine Sondergenehmigung beantragen.
kann man? :ups:
Kennst Du jemanden, der für irgendeine verbotene Waffe so eine Genehmigung hat? Würde mich sehr interessieren!
Ja, mehrere.
:-)
U. a. habe ich/wir eine Sonder-/Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen (so heißt das im deutschen Recht, neuen Waffenrecht, ehemals als verbotene Gegenstände bezeichnet).
Wer ein besondere Bedürfniss hat (das geht über KK-Untericht, Shows, Galas, pp. hinaus) kann beim BKA in Wiesbaden eine Sondergenehmigung beantragen.
Geht, ist aber sehr kompliziert.
Auf deutschen Seiten?
Weiß nicht mehr genau, ob das eine deutsche Seite war. Ich kann ja noch mal ein bisschen suchen und wenn ich sie wieder gefunden habe, hier posten.
EDIT: Ich glaube das was ich gefunden habe waren Deko-Waffen :/
Shinkawa
03-06-2010, 09:22
Ja, mehrere.
:-)
U. a. habe ich/wir eine Sonder-/Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen (so heißt das im deutschen Recht, neuen Waffenrecht, ehemals als verbotene Gegenstände bezeichnet).
Wer ein besondere Bedürfniss hat (das geht über KK-Untericht, Shows, Galas, pp. hinaus) kann beim BKA in Wiesbaden eine Sondergenehmigung beantragen.
Geht, ist aber sehr kompliziert.
Ja, das müsste nach §40 Abs.4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.8 gehen.
wie rechtfertigst Du, das man ausgerechnet ein Nunchaku oder Balisong braucht, wenn kulturelles Interesse/KK/Shows nicht ausreichen?
Würd mich interessieren...
Ja, mehrere.
:-)
U. a. habe ich/wir eine Sonder-/Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen (so heißt das im deutschen Recht, neuen Waffenrecht, ehemals als verbotene Gegenstände bezeichnet).
Wer ein besondere Bedürfniss hat (das geht über KK-Untericht, Shows, Galas, pp. hinaus) kann beim BKA in Wiesbaden eine Sondergenehmigung beantragen.
Geht, ist aber sehr kompliziert.
D. h. die Teilnehmer an Shows, Galas etc. müssen zuvor eine Sondergenehmigung beantragen?
wie rechtfertigst Du, das man ausgerechnet ein Nunchaku oder Balisong braucht, wenn kulturelles Interesse/KK/Shows nicht ausreichen?
Ersteres kann ausreichen, ist aber sehr "schwer".
Wir/Ich bin Sachverständiger für Waffen.
:-)
D. h. die Teilnehmer an Shows, Galas etc. müssen zuvor eine Sondergenehmigung beantragen?
Ist je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich...
Meist: JA.
:-)
captainplanet
03-06-2010, 21:11
Für verbotene Gegenstände gibt es auch keine Sondergenehmigungen. Zumindest würde es mich sehr wundern.
Shinkawa
03-06-2010, 21:59
Für verbotene Gegenstände gibt es auch keine Sondergenehmigungen. Zumindest würde es mich sehr wundern.
Dann wundere dich, hier der von mir zitierte Absatz des WaffG:
(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen.
Also nur ne Chance, wenn man das beruflich braucht, richtig?
Und ausser als Sachverständiger, wie oben geschildert, sehe ich da schwarz :(
Alles andere wäre auch wiedersinnig, wenn die Mitgliedschaft in einem Verein ausreicht um Erlaubnis für verbotene Waffen zu erlangen (egal wie sinnvoll das verbot sein mag...)
Hier gibts ne interessante Darstellung Waffen im Kampfsport:
Das Deutsche Waffenrecht und asiatische (Kampfsport-)Waffen (http://www.waffenrecht.lexdejur.de/index.php/waffenrecht/aus-der-praxis-ldjp/aus-der-praxis-aktuell)
Lanariel
06-06-2010, 16:29
Wenn ich mir den Link so durchlese, dann klingt so Einiges ziemlich......schlecht!
Dass heißt wohl Jugendliche dürfen im Kobudo höchstens mit Bo trainieren, wenn ich das richtig verstanden habe? Und für alle öffentlichen Veranstaltungen mit KobudoWaffen sollte man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ein Turnier fällt da auch drunter oder?
captainplanet
06-06-2010, 16:56
Dann wundere dich, hier der von mir zitierte Absatz des WaffG:
(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen.
Ich wundere mich. Demnach dürfte es nicht allzuschwer sein eine solche Genehmigung zu bekommen, denn es besteht kein öffentliches Interesse am Nunchaku-Verbot. Oder kennt jemand jemanden der daran Interesse hat (vom Interesse an der Abschaffung mal abgesehen)?
Ich wundere mich. Demnach dürfte es nicht allzuschwer sein eine solche Genehmigung zu bekommen, denn es besteht kein öffentliches Interesse am Nunchaku-Verbot. Oder kennt jemand jemanden der daran Interesse hat (vom Interesse an der Abschaffung mal abgesehen)?
genell ja schon, da davon eine potentielle Gefahr ausgeht. DH:
du musst denen klarmachen, wieso du es unbedingt brauchst. Zum Beispiel in zusammenhang mit einer KK. Denke aber nicht, dass du es kriegst wenn du damit Rehe jagen gehen willst :D
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