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Vollständige Version anzeigen : Kampfsporteinsatz



VX-1
18-06-2010, 23:48
Hallo,
nachdem ich gesucht aber nicht wirklich was darüber gefunden habe würde ich gerne eure Meinung wissen. Also zum Thema Kampfsport irgendwie hab ich das Gefühl da bist du von vorneherein der Looser. Ich habe mich mit der Polizei unterhalten (Sachverhalt möchte ich nicht nennen sonst kommts mir noch hoch). Da hies es Verhältnismässigkeit. OK ich habe einen Freund und man beachte der Typ ist 56. Also seine Tochter läuft mit dem Kinderwagen vor ihm und er mit dem 2. Enkel ca. 50 Meter dahinter. Kommen doch 3 so hmm sicher nicht ganz nüchterner Typen daher. Na ja übliche Anmache Zitat: na du Schlampe hast du nicht Lust mal nen richtigen SCHW*** zu sehen und den hätte ich dir auch machen können. Dann sind sie handgreiflich geworden und haben dabei den Kinderwagen umgestossen und das Baby viel raus. Da konnte sich mein Freund nicht mehr beherrschen und griff mal ordentlich zu. Folge: 7500 Euro Geldstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Typen erhielten 3 Jahre auf Bewährung wegen schwerer Kindheit. Ich frage mich da wo sind wir eigentlich.

El Superbeasto
18-06-2010, 23:52
Ich bin in der BRD, und solange ich keine Akteneinsicht habe kommentiere ich solche Posts nicht.

shenmen2
19-06-2010, 03:53
Da konnte sich mein Freund nicht mehr beherrschen und griff mal ordentlich zu. Folge: 7500 Euro Geldstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. :rolleyes: Deine Story hat deutlich zuwenig Text. Was bedeutet "griff mal ordentlich zu" ? Wenn er Tochter und Enkel auf angemessene Weise verteidigt hätte, wäre er wohl kaum verbrummt worden.

Hosenscheisser 79
19-06-2010, 10:55
Hallo,
nachdem ich gesucht aber nicht wirklich was darüber gefunden habe würde ich gerne eure Meinung wissen. Also zum Thema Kampfsport irgendwie hab ich das Gefühl da bist du von vorneherein der Looser. Ich habe mich mit der Polizei unterhalten (Sachverhalt möchte ich nicht nennen sonst kommts mir noch hoch). Da hies es Verhältnismässigkeit. OK ich habe einen Freund und man beachte der Typ ist 56. Also seine Tochter läuft mit dem Kinderwagen vor ihm und er mit dem 2. Enkel ca. 50 Meter dahinter. Kommen doch 3 so hmm sicher nicht ganz nüchterner Typen daher. Na ja übliche Anmache Zitat: na du Schlampe hast du nicht Lust mal nen richtigen SCHW*** zu sehen und den hätte ich dir auch machen können. Dann sind sie handgreiflich geworden und haben dabei den Kinderwagen umgestossen und das Baby viel raus. Da konnte sich mein Freund nicht mehr beherrschen und griff mal ordentlich zu. Folge: 7500 Euro Geldstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Typen erhielten 3 Jahre auf Bewährung wegen schwerer Kindheit. Ich frage mich da wo sind wir eigentlich.

Da wäre ich aber in Berufung gegangen, weil die meisten Richter in Amtsgerichten gerne mal Gott spielen!
Da war dein Freund juristisch icht gut beraten, desweiteren würde ich dir ein Juraforum empfehlen, weil das eine juristische Frage ist die Du stellst!

bajo
19-06-2010, 11:19
:rolleyes: Deine Story hat deutlich zuwenig Text. Was bedeutet "griff mal ordentlich zu" ? Wenn er Tochter und Enkel auf angemessene Weise verteidigt hätte, wäre er wohl kaum verbrummt worden.

Recht ist das eine, Gerechtigkeit das andere. Seien wir doch mal ehrlich, wer so degeneriert ist, zu dritt eine Mutter so zu nötigen und einen Kinderwagen samt Baby umzustoßen, kann doch eigentlich gar nicht hart genug angefasst werden.

Was den Sachverhalt angeht: Das ist ein Fall für die Juristerei, da fehlen zur adäquaten Beurteilung neben der Fachkenntnis auch noch weitere Informationen.

DieKlette
19-06-2010, 12:38
Recht ist das eine, Gerechtigkeit das andere. Seien wir doch mal ehrlich, wer so degeneriert ist, zu dritt eine Mutter so zu nötigen und einen Kinderwagen samt Baby umzustoßen, kann doch eigentlich gar nicht hart genug angefasst werden.



Korrekt, dann hat man einfach mal voll auf die Fresse verdient.

kampfhenne
19-06-2010, 12:54
Sorry, aber man kann keine 3 Jahre auf Bewährung bekommen, zumindest nicht in Deutschland. Alles über 2 Jahre wird nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
Wenn, dann meintest du wohl "irgendwas, mit Bewährungsfrist von 3 Jahren".

bajo
19-06-2010, 12:59
Korrekt, dann hat man einfach mal voll auf die Fresse verdient.

"Das alles und noch viel mehr, würd ich machen, wenn ich König von Deutschland wär." :D

Sven K.
19-06-2010, 14:02
Ich mach mal zu.

Kaum einer der User im KKB hat den juristischen Durchblick, um eine
korrekte Auskunft zu geben.

Bei juristischen Fragen besser zu www.recht.de - Forum Deutsches Recht (http://www.recht.de)


P.S. Für mich klingt die Geschichte recht merkwürdig. :cool: