Taschengeldparagraph [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Taschengeldparagraph



3L9O
24-06-2010, 13:20
HI, ich will mir was für 90€ kaufen, aber weiß nicht ob ich es ohne der Anwesendheit der Eltern kaufen darf. Ich bin 15.
vor ungefähr 3 Jahren mit 12 wollte ich mir nen Nintendo DS für 150€ kaufen. Da haben die nach meiner Telnummer gefragt und haben meine eltern angerufen und gefragt ob ichs kaufen darf.
Aber damals durfte ich (im gleichen Geschäft, wo ich den NDS gekauft hab) Spiele für 30-40€ kaufen. und da war ich sogar erst 12.

meint ihr, ich könnte jetzt was für 90€ kaufen ohne dass eltern dabei sind??

naja eigentlich könnte ich auch einfach meine eltern anrufen lassen.
nur ich hab kein bock dass die nachher rummeckern

vinz
24-06-2010, 13:29
Wieso solltest du dir nicht was für 90€ kaufen dürfen/können?

BSE01
24-06-2010, 13:38
kann ich endlich ja mal mein Wissen einbringen, Schule nützt ja doch manchmal was :D

Also in Ö isses so, dass Kinder zwischen 14-18 als deliktsfähig und beschränkt geschäftsfähig gelten, das heißt, dass sie zwar Sachen kaufen dürfen, aber nur wenn das "ihren Lebensunterhalt nicht gefährdet". Ich nehm nicht an, dass das in D groß anders geregelt sein wird.
Daher sollte was um 90€ aber kein Problem sein.
Wieso fragst du nicht gleich deine Eltern vorher, bzw. wieso sollten sie rummeckern?

3L9O
24-06-2010, 13:54
Wieso fragst du nicht gleich deine Eltern vorher, bzw. wieso sollten sie rummeckern?

weil die dann sagen würden: "du brauchst das doch garnicht!! geldverschwendung bla bla bla"^^

3L9O
24-06-2010, 13:55
Wieso solltest du dir nicht was für 90€ kaufen dürfen/können?

weil ich erst 15 bin

Papatom
24-06-2010, 14:01
Moin,
der Taschengeldparagraph deckt nicht alle Einkäufe des beschränkt geschäftsfähigen ab, wäre ja sonst auch sinnlos...:D Das Problem ist eben, dass ein Verkäufer das nicht 100% wissen kann. Wenn er nun nem b.g. etwas verkauft, sagen wir eine Nintendo dsi, das der heimlich kaufen will, obwohl die Eltern es ihm verboten haben...der geht jetzt los und sagt:"Ja, Taschengeldparagraph, alles paletti" Dann kommen nachher die wütenden Eltern und geben das Ding zurück. Find das schon ok, als Verkäufer, nachzufragen....:rolleyes:

Gruß

Markus11
24-06-2010, 14:14
weil ich erst 15 bin

Also mit 15 hab ich mit das was ich wollte auch gekauft, weil nebenbei gearbeitet.
So jung ist man mit 15 nämlich auch nicht mehr.

Wenn die gleiche Frage von einem 10 Jährigen kommt versteh ichs noch, aber so kommts mir persöhnlich halt doch etwas seltsam vor.

Mfg. Markus

Papatom
24-06-2010, 14:20
Hi,
das ist schon recht sinnvoll. Denn natürlich kann es sein, dass man mit der, sagen wir mal "Motivation" eines 15 jährigen, etwas kauft, von dem man vielleicht nicht absehen kann, was es für Kosten und Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das ist bei weitem keine "Diskriminierung" von 15jährigen, war ich ja auch mal...und genau deswegen...:rolleyes:

miderjährigenschutz.....Verkäuferschutz in gewissem Sinne. Ist schon ok.

Es ist in em Alter natürlich meistens das Bestreben, alles zu wollen, alles zu dürfen, alles zu "können"....das ist ja auch gut so, aber es ist genauso gut, da teilweise einen Riegel vorzuschieben...:p

Gruß

vinz
24-06-2010, 16:25
Also mit 15 hab ich mit das was ich wollte auch gekauft, weil nebenbei gearbeitet.
So jung ist man mit 15 nämlich auch nicht mehr.


Mit 15 wollten mir die ersten schon Handyverträge andrehen. :D

Tori
24-06-2010, 22:52
§ 110 ("Taschengeldparagraph")
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind"
Ansonsten gibts im BGB noch ne Menge anderer Paragraphen zur Geschäftsfähigkeit bzw. zu Rechtsgeschäften und deren Anfechtbarkeit.

Einfach selber lesen, lesen bildet ;)

Alles klar, oder? :rolleyes:

C-MO
25-06-2010, 02:59
weil die dann sagen würden: "du brauchst das doch garnicht!! geldverschwendung bla bla bla"^^

du kriegst dann doch so oder so ärger ......am ende musst du es auch noch zurückgeben :D

Kraken
25-06-2010, 07:38
ROFL:rofl:

Sofern du dir nicht für 90Euro nen Besuch im Bordell leisten möchtest, find ich deine Frage ziemlich lächerlich, da ich mit 15 weit übers Stadium hinaus war, wo's mich auch nur nen Deut interessierte, was mein Vater dazu sagt, was ICH mit MEINEM Geld anstelle ;)

Topfpflanze
25-06-2010, 07:49
ROFL:rofl:

Sofern du dir nicht für 90Euro nen Besuch im Bordell leisten möchtest, find ich deine Frage ziemlich lächerlich, da ich mit 15 weit übers Stadium hinaus war, wo's mich auch nur nen Deut interessierte, was mein Vater dazu sagt, was ICH mit MEINEM Geld anstelle ;)

:rofl:
ich stelle mir gerade vor, wie die "Dame" bei den Eltern anruft um zu fragen ob er sich das "leisten" darf. hahaha

Papatom
25-06-2010, 07:52
Ansonsten gibts im BGB noch ne Menge anderer Paragraphen zur Geschäftsfähigkeit bzw. zu Rechtsgeschäften und deren Anfechtbarkeit.

Einfach selber lesen, lesen bildet ;)

Alles klar, oder? :rolleyes:


Das Problem ist dabie aber, das die meisten nur bis "...von Anfang an wirksam" und übersehen gerne "zu diesem Zwecke, oder zur freien Verfügung". Wobei "zur freien Verfügung" durchaus nicht "alles was ich will" heißt...;)

Gruß

Tori
25-06-2010, 11:12
Das Problem ist dabie aber, das die meisten nur bis "...von Anfang an wirksam" und übersehen gerne "zu diesem Zwecke, oder zur freien Verfügung". Wobei "zur freien Verfügung" durchaus nicht "alles was ich will" heißt...;)

Gruß

Darum habe ich den von Dir zitierten Satz noch dazugesetzt ;)

Ist halt alles nicht so einfach - allerdings kenne ich keinen 15-jährigen in meiner Verwandschaft oder im Verein der sich bei solchen Summen noch bei den Eltern erkundigt, ob er sich das oder das kaufen darf :rolleyes:

Jo mei-die Zeiten ändern sich :o

3L9O
25-06-2010, 12:27
du kriegst dann doch so oder so ärger ......am ende musst du es auch noch zurückgeben :D

kein ärger, aber die nerven dann halt ein bisschen.

Papatom
25-06-2010, 12:43
Los, spucks aus, was willst Du Dir nun schlimmes und geheimes kaufen? :D:D

3L9O
25-06-2010, 13:45
Los, spucks aus, was willst Du Dir nun schlimmes und geheimes kaufen? :D:D

Line6 Pocket Pod Gitarrenpreamp (http://www.thomann.de/de/line6_pocket_pod.htm?sid=87183f9764be9519efc8fd83c bbaf07b)
das hier^^

Papatom
25-06-2010, 13:48
Oh,

nun, DAS würde ich als Vater unterstützen....:D Mein "großer" ist 12 und spielt Schlagzeug...:p :bang:

Edit: äh, er ist 11. Hoffe meine Frau liest nicht mit :-)))))

Gruß

3L9O
25-06-2010, 14:04
Oh,

nun, DAS würde ich als Vater unterstützen....:D Mein "großer" ist 12 und spielt Schlagzeug...:p :bang:

Gruß

Nur leider hab ich eltern die keine ahnung von sowas haben und meinen es wäre überflüssig^^

Papatom
25-06-2010, 14:08
Hi,

also, zu Hause fände ich das zu 50% überflüssig. Ich selber spiele lieber auf nem ordentlichen Röhrenamp...:p Aber wenn man nicht gerade alleine wohnt und ohne Nachbarn...oder unkompliziert aufnehmen will, warum nicht? Hatte auch mal so was. Das würde bei meinem 15 jährigen (wenn er schon so alt wäre :D) unter Taschengeldparagraph fallen. Definitiv.

Warum finden Eltern eigentlich so viele Sachen blöd, nur weil sie davon keine Ahnung haben?? :(

Gruß

kerberos7
25-06-2010, 14:10
Mit 15j lol kauf dir was du willst :megalach:

Papatom
25-06-2010, 14:13
Das würde ich nun wiederum nicht sagen....;)

Gruß

3L9O
25-06-2010, 14:34
Mein amp hat nur paar metal und overdrive effekte, und da fehlen halt manchmal paar effekte und ohne hört sichs langweilig an^^


Das würde bei meinem 15 jährigen (wenn er schon so alt wäre :D)
soll das heißen ich bin noch nicht 15 ??^^

Papatom
25-06-2010, 14:36
Nein,
dass heißt, mein Sohn ist erst 11, aber wäre er 15, wäre es ok für mich. Wenn er was fürs Schlagzeug gespart hat, darf er sich das jetzt allerdings auch schon kaufen, nur muss ich noch mit, da er dafür nach Hamburg reinfahren müßte...

Alles bestens...;)

Gruß

3L9O
25-06-2010, 15:13
Nein,
dass heißt, mein Sohn ist erst 11, aber wäre er 15, wäre es ok für mich. Wenn er was fürs Schlagzeug gespart hat, darf er sich das jetzt allerdings auch schon kaufen, nur muss ich noch mit, da er dafür nach Hamburg reinfahren müßte...

Alles bestens...;)

Gruß

eben war er noch 12 :D
hab mich da ein bisschen verlesen, eben mit den 15 jahren^^

Papatom
25-06-2010, 15:16
:D Siehe mein "Edit"

BillaP
25-06-2010, 16:00
In dem alter hat man schon angefangen alkohol zu kaufen ohne das die verkäuferinnen nachgefragt haben :D.

ponyeule
25-06-2010, 16:25
Ich würde es auch unterstützen. Mein Jüngster spielt auch Gitarre und ich freue mich immer, wenn er sich und seine Finger sinnvoll beschäftigt, dabei ist es mir völlig Banane, ob es Mozart oder Slayer ist:D

Aber Eltern sind nicht alle gleich. Da Du schon mal Stress hattest mit "Verkäufer ruft zu Hause" an, verstehe ich Deine Frage. Mal andersrum gefragt: Bekommst Du soviel Taschengeld, daß Du die 90,-- Mäuse in sagen wir mal einem halben Jahr zusammen hättest? Dann denke ich, daß dieser Taschengeld-Paragraph greift und Du das Teil kaufen kannst... Größere Ausgaben, z. B. 500,-- € für einen PC fallen mit Sicherheit nicht darunter, selbst wenn das Geld vom Sparbuch kommt...

Wenns nicht noch so lange hin wäre, könntest Du es Dir auch zu Weihnachten wünschen - oder vlt jetzt für ein gutes Zeugnis?:cool:

pronto_salvatore
25-06-2010, 16:29
Wenns nicht noch so lange hin wäre, könntest Du es Dir auch zu Weihnachten wünschen - oder vlt jetzt für ein gutes Zeugnis?:cool:

Was sind denn das für Töne und das von einem Musiker? Hier will unverzüglich gerockt werden!

Da hätt ich als Erwachsener mal keine Skrupel ihm das durch die Kasse zu schleusen!

Edit: Ach so Dein Jüngster spielt Gitarre, sorry verlesen^^

3L9O
25-06-2010, 19:38
Mal andersrum gefragt: Bekommst Du soviel Taschengeld, daß Du die 90,-- Mäuse in sagen wir mal einem halben Jahr zusammen hättest?

ja schon, aber woher sollen die verkäufer das wissen??



oder vlt jetzt für ein gutes Zeugnis?:cool:

wohl eher nicht, das beste was ich bekommen könnte, wär ein schlag ins gesicht^^

C-MO
25-06-2010, 19:41
wohl eher nicht, das beste was ich bekommen könnte, wär ein schlag ins gesicht^^

:ups:

ponyeule
25-06-2010, 22:26
Ich hab mal eben gegoogelt: Taschengeld im Durchschnitt (auch vom Gehalt der Eltern abhängig) mit 15 Jahren sollte im Durchschnitt bei 30,-- € liegen. Man kann davon ausgehen, daß Verkäufer soetwas wissen oder im Gespür haben. Wenn Du also nicht jede Woche in dem Laden auftauchst und immer etwas in der Preislage kaufst (also mal von einem Satz Saiten abgesehen:D), wird keiner groß fragen - Dein Erlebnis von vor drei Jahren hat Dich da etwas übersensibilisiert.

Aber wie auch immer: Rede mal öfter mit den Oldies (ich weiß, zwischen 12 und 18 ist das schon eine Zumutung:p). Wenn u Dein Geld in Deine Musik investierst statt es für Alkohol oder Zigaretten auszugeben, ist das doch o. k. Und was die schulischen Leistungen anbelangt: Sieh zu, daß Du aus dem altersüblichen Tief rauskommst, dammit Dein schulischer Abchluß Freudentränen in die Augen Deiner Eltern treten läßt, statt Dir hinter "die Löffel" zu geben;) Mit einer guten Ausbildung kannst Du dir später noch ganz andere Wünsche erfüllen:)

3L9O
25-06-2010, 22:48
Dein Erlebnis von vor drei Jahren hat Dich da etwas übersensibilisiert.

ja das kann sein^^



Aber wie auch immer: Rede mal öfter mit den Oldies (ich weiß, zwischen 12 und 18 ist das schon eine Zumutung:p).

und was für eine :D



Sieh zu, daß Du aus dem altersüblichen Tief rauskommst, dammit Dein schulischer Abchluß Freudentränen in die Augen Deiner Eltern treten läßt, statt Dir hinter "die Löffel" zu geben;) Mit einer guten Ausbildung kannst Du dir später noch ganz andere Wünsche erfüllen:)

wenn ich was für die schule machen möchte,denk ich mir immer: "das ist verschwendete zeit, hast was besseres zu tun". dann hör ich auf, und mach was anderes^^
keine ahnung warum

ponyeule
25-06-2010, 23:25
Das mit dem Generationenunterschied ist oft nur im Eltern-Kind-Verhältnis und gibt sich i.d. R. wieder. Bei meinem Jüngsten reichen auch oft nur wenige Sekunden "Gespräch", und wirgehen besser beide in einen anderen Raum:D Darüber hinaus hängt bei uns ein blauer Sandsack... Der "Blaumann" verhindert, daß wir uns an lebenden Gegnern vergreifen:p Und wenn sich der Rauch verzogen hat, gehts meist wieder:rolleyes:

Das mit der Schule ist genauso - es gibt natürlich viel schönere Ding, als sich zum Lernen hinzusetzen. Manchmal hilft es, gemeinsam mit einem Freund zu üben. Ich finde es auch ätzend, wenn man seine Kinder von der ersten Klasse an zu kleinen Professoren machen möchte. Aber die letzten zwei Jahre vor dem Abschluß muß es sein, da sonst schlecht Lehrstelle/Studienplatz suchen ist. Kümmert man sich nicht, sackt der Schüler schnell ab, macht man als Mutter zuviel Druck, geht gar nichts mehr. Da hilft nur beten uund auf die Selbsterkenntnis des Kindes zu hoffen... Wa willst Du mal machen? Welchen Schulabschluß brauchst Du dafür? Na, Du wirst das schon machen...

Papatom
28-06-2010, 11:22
Taj, das liebe Schulthema...mein großer will auch schon nichts mehr von mir hören....aber nicht jeder wird später seinen Lebensunterhalt über eine DSDS Entdeckung oder lediglich das richtige, coole Image bestreiten können. Wenn man (auch als junger Mensch) mal seine Vorbilder anschaut.....die haben tatsächlich was für ihre Erfolge getan....gerade bei den Gitarissten....egal welchen Geschmack man nun hat, die Herren Vai, Satriani, de Lucia, di Meola, Kerry King, Dimebag, was weiß ich....die haben auch harte gearbeitet an ihren Skills...

Grüße

Luggage
28-06-2010, 14:26
Zum Thema: Der §110 BGB läßt einen zunächst schwebend unwirksamen Vertrag (schuldrechtliche Verpflichtung) nachträglich durch einen Realakt (Verfügung über den Kaufpreis) von Anfang an wirksam werden, wenn
a) mit Mitteln bewirkt wurde, die zu diesem Zweck vom gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit der Zustimmung des Vertreters überlassen worden sind oder
b) mit Mitteln bewirkt wurde, die zur freien Verfügung überlassen worden sind (u.a. Taschengeld, aber auch Geldgeschenke u.ä.).

Das hat zur Folge, dass zB der Händler durchaus vor Aushändigen des Betrages bei den Eltern nachfragen kann, da zu diesem Zeitpunkt der Vertrag noch schwebend unwirksam ist (§§107, 108 BGB). Ist der Betrag aber erstmal gezahlt und erfüllte die Zahlung die Kriterien a) oder b), gilt der Vertrag als wirksam. Das kann Einschränkungen erfahren, etwa bei Dauerschuldverträgen (zB Handyverträge) oder unverhältnismäßig großen (zB Auto) oder belastenden Anschaffungen (etwa Haustiere). Aber grundsätzlich ist die Höhe des Betrages nicht gesetzlich begrenzt, man kann durchaus das Taschengeld sparen und größere Sachen anschaffen. Die hier in Rede stehenden 90€ stellen grundsätzlich daher kein Problem dar und das Geschäft sollte rückwirkend gem. §110 BGB wirksam werden.