Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigungsparagraph Usa
savage dog
28-06-2010, 02:33
Die Überschrift sagt wohl alles, wie is es in der USA mit Selbstverteidigung? Erstschlag? Strafen? usw.
Und was sagen Google / Wiki dazu ?
Ist abhängig vom jew. Staat.
jkdberlin
28-06-2010, 10:11
Genau. Es gibt keinen "USA - SV - Paragraphen". Ist abhängig vom Bundesstaat, teilweise sogar von der Gemeinde.
Tendenziell kann man aber sagen, dass das Anglo-amerikanische Rechtssystem diesbezüglich restriktiver ist als das relativ weitgehende deutsche Notwehrrecht.
Zu regionalen Ausnahmen kann ich nichts mangels Erfahrung nichts sagen.
In den Staaten herrscht Case-Law, da gibts in der Regel keine einzelnen Paragraphen, sondern eine Urteilsgeschichte und gefestigte Rechtsprechung - sehr schwierig mal eben von Deutschland aus zu überschauen. Die Gerichtsbarkeit ist auch eine andere als bei uns, der Grundgedanke ist ein anderer. Während das deutsche Rechtssystem an eine höhere Gerechtigkeit glaubt, also festgesetzte Normen und deren Ausleger hat, gilt in den USA das Gericht als Gelegenheit zu einem fairen Fight - wer die Geschworenen überzeugt hat gewonnen, da Gerechtigkeit sowieso eine Frage der Perspektive ist. Kann man von halten, was man will... Kennen Sie Chewbacca?
Man kann für die USA soviel sagen, daß beim Einsatz lebensgefährlicher Verteidigungsmittel der Verteidiger glaubhaft machen muß, er habe "in fear for life" gehandelt, also sein Leben bedroht gesehen. Das geht, wie schon gesagt wurde, über die in Deutschland geltenden Anforderungen hinaus.
Die Schlammschlachten vor Gericht sind in den USA wohl auch noch etwas unerfreulicher als bei uns, hat man sich erfolgreich verteidigt, wird von den ehemaligen Angreifern und deren Anwälten meist alles mögliche versucht, den Verteidiger in den Dreck zu ziehen und wenigstens Entschädigung zu erhalten.
Andererseits besteht in den USA sehr viel öfter als bei uns die Möglichkeit, sich der geheimnisvollen körperkontaktlosen Kampfkunst zu bedienen, die Angriffe schonend abwehrt. Oft (in Relation zu meinem sehr beschränkten und selektiven Einblick in die Falllandschaft) findet man auch überraschend realistische Sichtweisen bezüglich Notwehr bei den US-Gerichten.
silberkatze
04-07-2010, 16:03
Man kann für die USA soviel sagen, daß beim Einsatz lebensgefährlicher Verteidigungsmittel der Verteidiger glaubhaft machen muß, er habe "in fear for life" gehandelt, also sein Leben bedroht gesehen. Das geht, wie schon gesagt wurde, über die in Deutschland geltenden Anforderungen hinaus.
Die Schlammschlachten vor Gericht sind in den USA wohl auch noch etwas unerfreulicher als bei uns, hat man sich erfolgreich verteidigt, wird von den ehemaligen Angreifern und deren Anwälten meist alles mögliche versucht, den Verteidiger in den Dreck zu ziehen und wenigstens Entschädigung zu erhalten.
Andererseits besteht in den USA sehr viel öfter als bei uns die Möglichkeit, sich der geheimnisvollen körperkontaktlosen Kampfkunst zu bedienen, die Angriffe schonend abwehrt. Oft (in Relation zu meinem sehr beschränkten und selektiven Einblick in die Falllandschaft) findet man auch überraschend realistische Sichtweisen bezüglich Notwehr bei den US-Gerichten.
Völlig unbedeutend ist auch nicht, dass ein toter Angreifer hinterher keine Ziwilklage einreicht. Können Verwandte natürlich - wenn er welche hat, die sich dafür interessieren.
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