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Vollständige Version anzeigen : Sterben in nem wettkampf



3L9O
22-07-2010, 23:44
wenn hier in DE jetzt einer im wettkampf draufgeht, weil er zuviel abbekommen hat, kommt der gegner von demjenigen dann ins Gefängnis?

Nymphaea Alba
22-07-2010, 23:46
Nee, in die nächste Runde.

3L9O
22-07-2010, 23:47
also kommt er in den knast gebracht?
aber er wusste doch nicht, dass derjenige von seinen attacken sterben wird

tehjay
22-07-2010, 23:52
Wie kommste denn auf den Quark!?

Wettkampf ist Sport! Da geht keiner davon aus das jemand sterben wird. Niemand versucht seinen Gegner im Wettkampf zu töten. :-§


Hier mal die Präambel des FFA Regelwerks:


MMA ist eine sportliche Aktivität deren oberstes Ziel die Gesundheit der Teilnehmer ist. Darauf zu achten ist die Aufgabe der beiden Kämpfer, der Betreuer und des Kampfgerichtes. Alle Sportler haben so zu kämpfen, das sie jederzeit in der Lage sind ihre Techniken abzubrechen. Sollte es eine Gefährdung der Gesundheit während eines Kampfverlaufes geben, dann sind alle genannten verpflichtet, diesbezüglich einzuschreiten. Das Ziel unseres Reglements ist ein fairer, sportlicher Wettkampf.


Dazu sollte dann auch eigentlich jetzt alles gesagt sein. :cool:

knife
22-07-2010, 23:55
wenn hier in DE jetzt einer im wettkampf draufgeht, weil er zuviel abbekommen hat, kommt der gegner von demjenigen dann ins Gefängnis?

Naja, sollte der unwarscheinliche fall eintreten das durch einen tragischen unfall jemand verstirbt werden sich eventuell die medien drauf stürzen, aber strafrechtliche konsequenzen wird's eher nicht geben... wie gesagt, wenn es ein unfall war.

Aber mach dir keine sorgen, ich glaube kaum das du deine gegner reihenweise totkloppen wirst, das passiert ja nicht mal den "richtigen"^^

3L9O
22-07-2010, 23:56
Wie kommste denn auf den Quark!?


fiel mir grad so ein
ich meine jjetzt nicht totprügeln im sinne von weiter schlagen obwohl er schon KO ist.
ich meine wenn der gegner dem anderem einen unglücklichen schlag verpasst, und er dann tödlich verunglückt

3L9O
22-07-2010, 23:58
Aber mach dir keine sorgen, ich glaube kaum das du deine gegner reihenweise totkloppen wirst, das passiert ja nicht mal den "richtigen"^^

meinte ja eignetlich nicht mich sondern wenns irgendjemandem mal passieren sollte

tehjay
23-07-2010, 00:03
Die meisten Toten im Boxen gibts ja leider (also leider dass es sie überhaupt gibt) auch nicht im Ring sondern die Sterben im Nachhinein an den Folgen...

Tote im Ring sind zum Glück auch im Boxen noch nicht ganz alltäglich, auch wenn die Anzahl der toten Boxer schon gruselig ist.

Es gibt da noch diverse andere denen man die Schuld geben könnte... den Leuten vom Medical Check zum Beispiel oder dem toten Kämpfer selbst... oder dem Regelwerk...

Raging Bull
23-07-2010, 00:12
Kommt immer drauf an, ob dem Boxer eine Schuld gegeben werden kann.

Das muss nicht unbedingt Vorsatz sein, das kann auch Fahrlässigkeit sein.

So oder so, bei einem Unfall mit Todesfolge ermittelt immer der Staatsanwalt und der entscheidet ob es zu einer Anklage gegen einen der Beteiligten kommt, das letzte Wort hat dann der Richter.

Wenn du regelkonform geboxt hast, wirst Du da nicht für bestraft werden können. Etwas anders ist es, wenn Du z.B nachgeschlagen hast und der Gegner verstirbt dann.

Grundsätzlich wird man aber jedem Boxer ein erhöhtes "Berufsrisiko" unterstellen.

Kraken
25-07-2010, 14:06
Natürlich!

Weisste, eigentlich nicht...

Aber so korrupte Gefängnissdirektoren und Polizisten, die arbeiten zusammen. Und die verknacken regelmässig Kamfsportler, um sie im Knast dann zu ultimeit feitern zu machen, und sie ganz ohne Regeln (keine Weiss, wie man gewinnt, es gibt keine Regel die das festlegt) gegeneinander antreten lässt.

Man munkelt, genau DAS wäre mit Mike Tyson passiert!

Ja, das stimmt! Ich hab' da mal ne Doku drüber gesehen...... ging um die Knastschlägereien..... war recht gut gemacht die Doku, die heiss irgendwie "andispiuted 2" oder so :gruebel:

Klaus
26-07-2010, 12:05
Die Antwort ist, nein, Du darfst nicht einfach Leute in einem "Kampf" ohne Regularien und Ringrichter totprügeln und dann sagen "der ist aber freiwillig mit mir in den Ring gegangen!".

freefight83
26-07-2010, 12:20
Die meisten Toten im Boxen gibts ja leider (also leider dass es sie überhaupt gibt) auch nicht im Ring sondern die Sterben im Nachhinein an den Folgen...

Tote im Ring sind zum Glück auch im Boxen noch nicht ganz alltäglich, auch wenn die Anzahl der toten Boxer schon gruselig ist.

Es gibt da noch diverse andere denen man die Schuld geben könnte... den Leuten vom Medical Check zum Beispiel oder dem toten Kämpfer selbst.. oder dem Regelwerk...

Da muss ich dir recht geben, hab selbst ansehen müssen wie ein junger Boxer im Ring gestorben ist, nach dem Gong ging er in seine Ecke und fing an zu zittern, fiel um und war tot. Der Grund dafür war ein Blutgerinsel im Gehirn und da stellt sich mir die Frage ob es nichht auch Amateurbereich sinnvoll wäre vor jedem Turnier bzw Kampf eine Untersuchung anzuordnen.

big X
26-07-2010, 13:17
wenn ich mich recht erinnere:
der staatsanwalt untersucht den fall. wird festgestellt, dass korrekt nach regeln des verbandes gekämpft wurde, so muss davon ausgegangen werden, dass beide kämpfer in die zu erwartende körperverletzung einwilligten. deshalb wird der überlebende kämpfer nicht angeklagt.
(wer kann das nochmal in juristendeutsch übersetzen ?)

Daemonday
26-07-2010, 13:50
Bei den Jedermannsrechten gibt es den abschnitt Einwilligung.

Das heist das ich bei einer Einwilligung eine Körperverletzung vornehmen kann ohne bestraft zu werden.

Klrar wirds bei einem Todesfall eine Untersuchung geben, aber solange nach den Regeln gekämpft wurde in die man eingewilligt hat wird man nicht bestraft.

lg
Micha

Kraken
26-07-2010, 13:55
Nicht unbedingt.

Sobald die Tötung das Ziel war, oder billigend in Kauf genommen wurde, ist es in höchstem Masse sittenwidrig, der Tötende wird schwer bestraft werden. (so geschehe beim "Kannibalen" von xy)

Auch der Einwilligung sind Grenzen gesetzt.. ein Lob auf den "Rechtsstaat" :rolleyes:

Daemonday
26-07-2010, 14:04
Natürlich^^ Töten darf nie das Ziel sein. Aber es ging ja um Wettkampf.

Kann mir einer nachweißen das ich mit Tötungsabsicht in den Ring gestiegen bin ist das allerdings was anderes.

Lg
Micha

SkullCrossbone
26-07-2010, 16:10
Kann man mit Helm diesen "Ursachen eines Boxertodes" entgegenwirken ?

Welche werden eigentlich verwendet ? Es gibt ja welche mit und ohne Nasenschutz..

Klaus
26-07-2010, 16:57
Nein. Die Ursache des Boxertods sind wiederholte Traumen, einfach durch zu viele Schläge die Blutungen erzeugt haben. Entweder der Boxer stirbt an einer angeborenen Schwachstelle (vermutlich extrem selten), oder er stirbt daran dass er keine Pausen einhält und trotz ärztlichen Verbots weiter trainiert und zu Kämpfen antritt (der Normalfall). Der Helm verhindert Cuts und Gesichtsprellungen, das Gehirn wird weiter durchgeschüttelt. Sonst müsste man schon einen Schalenhelm mit Dämpfung nehmen.

Nananom
26-07-2010, 17:08
Nicht unbedingt.

Sobald die Tötung das Ziel war, oder billigend in Kauf genommen wurde, ist es in höchstem Masse sittenwidrig, der Tötende wird schwer bestraft werden. (so geschehe beim "Kannibalen" von xy)

Auch der Einwilligung sind Grenzen gesetzt.. ein Lob auf den "Rechtsstaat" :rolleyes:

Der Kannibale wurde vom Landgericht Kassel in erster Instanz zu lediglich 8,5 Jahren verurteilt. Aufgrund der Einwillung, bestand nur der Vorwurf des Totschlags und nicht des Mordes.Die Staatsanwaltschaft sah auch keine niedrigen Beweggründe, die zur Verurteilung wegen Mordes hätten führen müssen.

Phrachao-Suea
26-07-2010, 17:19
Nur der wahre Tod ist der auf dem Schlachtfeld.
Oder im Ring ;)

Luggage
26-07-2010, 17:48
Bei den Jedermannsrechten gibt es den abschnitt Einwilligung.

Was sollen denn die Jedermannsrechte sein? Oo

Du meinst den §228 StGB, der einen Rechtfertigungstatbestand für Körperverletzungen darstellt, wenn die Tat nicht trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt (Arztbehandlungen fallen hierunter zumeist). Mit Jedermannsrechten hat das nichts zu tun (die gibt es begrifflich so nicht, es gibt nur zB das Jedermannsfestnahmerecht aus §127 StPO).

§228 StGB hat aber nur geringe praktische Bedeutung, da es sich um eine erfolgsbezogene Einwilligung handelt, d.h. man willigt bewusst in den konkreten Verletzungserfolg ein (etwa die Entfernung eines Muttermals mittels Skalpell). Das Leben ist dabei kein disponibles Gut, in den Erfolg der (aktiven) Tötung kann nicht eingewilligt werden gem, §228 StGB (vergleiche dazu den §216 StGB, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt!).

Im Ring gilt grundsätzlich ein konkludent erklärter Haftungsausschluss seitens der Kämpfer, was die Haftung mit ihrem Privatvermögen angeht. Diese Erklärung kann aber auch nicht konkret den Todeserfolg erfassen, sondern nur zivilrechtliche Haftungsrisiken, die bei regelkonformem Handeln typischer Weise entstehen.

Im Falle der teilnahme an abstrakt lebensgefährlichen Unternehmungen gilt die sogenannte einverständliche Fremdgefährdung als einschlägig. Hierbei willigt man ein, sich in ein abstrakt vorhandenes Lebensrisiko durch das Verhalten eines anderen zu begeben (Lehrbuchbeispiel: "Zielscheibe" eines Messerwerfers spielen). Der Unterschied besteht darin, dass das Opfer nicht in die Erfolgsherbeifrührung (Tod) einwilligt, sondern nur in die Risikoschaffung durch den Täter.

Es gibt einen Meinungsstreit, wie weit diese Einwilligung geht, da das Leben grundsätzlich im deutschen Rechtsraum kein disponibles Gut ist. Soweit ich das überschaue ist wohl herrschende Meinung, dass die Grenze dieser Form der abstrakten Einwilligung bei vorsätzlichen Delikten gegen das Leben gezogen wird, fahrlässige Taten noch aber erfasst sind. Das heißt, wenn dem Kämpfer, der den anderen totschlägt Vorsatz (es genügt bedingter Vorsatz, d.h. er muss den Erfolg seines bewusst gewollten Verhaltens konkret für möglich gehalten haben) nachgewiesen wird, ist er nicht durch Gesichtspunkte der einverständlichen Fremdgefährdung gerechtfertigt. Handelt er dagegen nur fahrlässig, dürfte er nicht strafbar sein.

Bei solchen Taten im Ring kommt noch hinzu, dass es weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen: Der Erfolg muss kausal auf der Handlung beruhen und muss dem Täter objektiv zurechenbar sein. Es ist denkbar, dass der Tod schon dem Täter nicht objektiv zurechenbar ist, wenn er auf irgendwelchen Vorerkrankungen beruht und damit schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt ist.

Fazit: Wer jemanden im Ring vorsätzlich totprügelt ist strafrechtlich dran, da hilft keine Einwilligung, weil diese stets ihre Grenze in der Indisponibilität des Lebens findet. Bei fahrlässigen Taten greift die Figur der eigenverantwortlichen Fremdgefährdung ein. Die hier angesprochene Sittenwidrigkeit entsteht nicht, wie behauptet wurde, durch den Erfolg "Tod", sondern muss schon in der Handlung selbst liegen, also etwa Hinterhof-Fightclubs oder sowas. Ring-Kampfsportarten sind nicht sittenwidrig, selbst wenn es zum Tod eines der Kontrahenten kommt. Rechtsdogmatisch wird hier die Grenze zur Strafbarkeit wie gezeigt durch die Wirksamkeitsgrenzen einer Einwilligung gezogen (nicht der nach §228 StGB).

hand-werker
26-07-2010, 17:56
Auch der Einwilligung sind Grenzen gesetzt.. ein Lob auf den "Rechtsstaat" :rolleyes:

+1 (auch wenn du es ironisch gemeint hast und ich nicht). es gibt halt sachen, die gehen nicht, egal ob beide einverstanden sind. (remember "duelle im morgengrauen"?)

@ luggage:

schön, das mal jemand ´ne klare und fundierte aussage treffen kann und nicht laienhaft drum rum eiert.

Daemonday
26-07-2010, 19:33
Was sollen denn die Jedermannsrechte sein? Oo
Du schonwieder^^

Aber nun gut diesmal bin ich mir meiner sache aber sicher. Die Jedermannsrechte oder auch Eingriffsbefugnisse sind in der Sicherheitsbranche gängige Bezeichnungen für die Sammlung der wichtigsten Paragraphen die einen Eingriff ermöglichen.

z.b.
§127 STPO
§32 STGB
usw. (ich weis grad nicht alle Hausnummern auswendig).

Dazu zählt auch die Einwilligung, nach der zum Beispiel ein Friseur einem die Haare Schneiden darf, oder wie hier ein Boxer einem anderen Boxer im Ring die Nase einschlagen darf.
Natürlich kann ich nicht sagen prügel mich im Ring tot das ist schon ok ich willl nichtmehr leben.
Und auch natürlich kann ich niemanden mutwillig im Ring totprügeln weil ich seine Einwilligung habe.

Der Name Jedermansrechte (wird so im Sachkundeunterricht gemäß §34a erwähnt) ist so gewählt um klarzumachen das diese Rechte nicht nur der SMA hat sondern jeder Mensch in der BRD. Das es nicht im Gesetz steht liegt daran das es kein Gesetz ist sondern eine Ansammlung selbiger.

Im Bezug auf die Notwehr hab ich mich wie gesagt gerne von dir belehren lassen, aber diesmal muss ich dich belehren.

lg
Micha

SkullCrossbone
26-07-2010, 19:49
Nein. Die Ursache des Boxertods sind wiederholte Traumen, einfach durch zu viele Schläge die Blutungen erzeugt haben. Entweder der Boxer stirbt an einer angeborenen Schwachstelle (vermutlich extrem selten), oder er stirbt daran dass er keine Pausen einhält und trotz ärztlichen Verbots weiter trainiert und zu Kämpfen antritt (der Normalfall). Der Helm verhindert Cuts und Gesichtsprellungen, das Gehirn wird weiter durchgeschüttelt. Sonst müsste man schon einen Schalenhelm mit Dämpfung nehmen.
gut zu wissen.. demnach werde ich jetzt nie an einem Kampf teilnehmen.
Schade, aber mein Leben ist mir da weit wichtiger..

Kraken
26-07-2010, 20:06
gut zu wissen.. demnach werde ich jetzt nie an einem Kampf teilnehmen.
Schade, aber mein Leben ist mir da weit wichtiger..

:rofl:

Wusstest du, dass auch regelmässig Leute an Lebensmittelvergiftungen sterben?

Und noch viel mehr Menschen im Strassenverkehr? Übrigens auch prozentual mehr als in Boxkämpfen?

Du übertreibst völlig mit deiner Reaktion ;)

hand-werker
26-07-2010, 20:21
echt jetzt, amateurboxen ist ein vergleichsweise sicherer sport. ab und zu mal ne blutige nase. aber das wirklich jemandem was passiert, ist extrem selten. die meisten anderen sportarten (vor allem mannschaftsportarten mit bällen) sind deutlich gefährlicher.

Klaus
26-07-2010, 22:52
Nach mehreren schweren KOs oder wenn man merkt dass man zu Hirnblutungen neigt, ist die Entscheidung nicht verkehrt. Wenn man keine gute Deckung hat und oft hart getroffen wird, aber "ein gutes Kinn" hat, dann ist das nicht gesund, egal wie "geil" man den Sport findet. Ich finde so eine Entscheidung da respektabel. Die meisten Opfer sind dehydriert in den Ring gegangen, haben nach KOs (Training) keine Pausen eingehalten, oder beides, oder sind einfach oft hart getroffen worden weil sie bessere Nehmerfähigkeiten als Defensive hatten. Wer möchte denn enden wie McLellan ? Wenn mich nicht alles täuscht, trifft es auch meistens Leute aus den niedrigeren Gewichtsklassen, eben weil sie viel mehr Treffer kassieren ohne gleich völlig KO zu gehen. Da akkumuliert sich mehr, und die müssen oft sehr viel Gewicht machen, und schädigen sich dabei.

Hier hat auch mal jemand im Medizinforum gesagt dass er bei jedem Sparring viel kassiert und danach mehrere Tage starke Kopfschmerzen hat. Dem würde ich auch dringend raten aufzuhören.

SkullCrossbone
26-07-2010, 23:48
Wie merkt man denn, ob man zu Hirnblutungen neigt ? :ups:

Ich hatte nach vereinzeltem Sparring auch schonmal Kopfschmerzen.. und zu einer unteren Gewichtsklasse gehöre ich auch oO
Ich bin bislang zweimal (stehend) Ko gegangen, hat aber nur 2-4 Sekunden gedauert. Das eine Mal konnte ich noch selbst stehen, das andere Mal wurde ich abgestützt/aufgefangen..danach war das kein Problem.
Bei anderem Sparring hingegegen war nix aber ein paar Tage lang danach dafür Kopfschmerzen.. und ich habe gemerkt, dass das meistens kommt, wenn ich seitlich vorne am Kinn getroffen werde..

Göktürk
27-07-2010, 01:44
Du schonwieder^^

Aber nun gut diesmal bin ich mir meiner sache aber sicher. Die Jedermannsrechte oder auch Eingriffsbefugnisse sind in der Sicherheitsbranche gängige Bezeichnungen für die Sammlung der wichtigsten Paragraphen die einen Eingriff ermöglichen.

z.b.
§127 STPO
§32 STGB
usw. (ich weis grad nicht alle Hausnummern auswendig).

Dazu zählt auch die Einwilligung, nach der zum Beispiel ein Friseur einem die Haare Schneiden darf, oder wie hier ein Boxer einem anderen Boxer im Ring die Nase einschlagen darf.
Natürlich kann ich nicht sagen prügel mich im Ring tot das ist schon ok ich willl nichtmehr leben.
Und auch natürlich kann ich niemanden mutwillig im Ring totprügeln weil ich seine Einwilligung habe.

Der Name Jedermansrechte (wird so im Sachkundeunterricht gemäß §34a erwähnt) ist so gewählt um klarzumachen das diese Rechte nicht nur der SMA hat sondern jeder Mensch in der BRD. Das es nicht im Gesetz steht liegt daran das es kein Gesetz ist sondern eine Ansammlung selbiger.

Im Bezug auf die Notwehr hab ich mich wie gesagt gerne von dir belehren lassen, aber diesmal muss ich dich belehren.

lg
Micha

Wenn du nachweisen kannst das der Friseur scheisse gebaut hat kannst du ihn wegen Körperverletzung anzeigen :D .

Luggage
27-07-2010, 07:51
Du schonwieder^^

Aber nun gut diesmal bin ich mir meiner sache aber sicher. Die Jedermannsrechte oder auch Eingriffsbefugnisse sind in der Sicherheitsbranche gängige Bezeichnungen für die Sammlung der wichtigsten Paragraphen die einen Eingriff ermöglichen.

z.b.
§127 STPO
§32 STGB
usw. (ich weis grad nicht alle Hausnummern auswendig).
Von mir aus im SiDi - unter Juristen ist das aber keine übliche Bezeichnung. Aber auch hier wählt ja letztlich jeder die Terminologie, die ihm grade passt. Man tut aber ganz gut daran, sich derer zu befleißigen, die die herrschende Meinung und Rechtsprechung verwendet. Und es ist dogmatisch sehr fragwürdig, Einwilligung als Jedermannsrecht zu bezeichnen (obwohl es natürlich sachlich nicht unrichtig ist, dass Jedermann grundsätzlich das Recht hat einzuwilligen, von Willens- und Willensbildungsmängeln abgesehen).



Dazu zählt auch die Einwilligung, nach der zum Beispiel ein Friseur einem die Haare Schneiden darf, oder wie hier ein Boxer einem anderen Boxer im Ring die Nase einschlagen darf.
Natürlich kann ich nicht sagen prügel mich im Ring tot das ist schon ok ich willl nichtmehr leben.
Und auch natürlich kann ich niemanden mutwillig im Ring totprügeln weil ich seine Einwilligung habe.

Jop - und die juristisch richtige Begründung dafür habe ich geliefert, das ist alles nicht so schwammig, wie es hier zuvor dargestellt wurde (obwohl natürlich immer Einzelfallfragen bleiben).



Der Name Jedermansrechte (wird so im Sachkundeunterricht gemäß §34a erwähnt) ist so gewählt um klarzumachen das diese Rechte nicht nur der SMA hat sondern jeder Mensch in der BRD. Das es nicht im Gesetz steht liegt daran das es kein Gesetz ist sondern eine Ansammlung selbiger.
Ist ja auch terminologisch nicht unvernünftig, wenn man Sonderrechte und Jedermannsrechte von einander abgrenzen will. Es ist juristisch nur nicht üblich, das so zu nennen und ein bisschen verwirrend, weil sonst im Staatsrecht die Grundrechte Jedermannsrechte heißen, die nicht reine Deutschenrechte sind. Was du oben mit "gibt es einen Abschnitt" und hier mit "kein Gesetz, sondern eine Ansammlung" meinst, verstehe ich nicht. Eine "Ansammlung" von Gesetzen enthält Gesetze, die auch irgendwo stehen müssen, deswegen ist der Satz "Das es nicht im Gesetz steht liegt daran das es kein Gesetz ist sondern eine Ansammlung selbiger" sprach-logisch Unsinn. Ferner steht die Einwilligung in die Körperverletzung im Gesetz, nämlich im §228 StGB, wie ich es oben dargelegt habe, nur ist ihr Anwendungsbereich wie beschrieben recht begrenzt (als erfolgsbezogene Einwilligung).



Im Bezug auf die Notwehr hab ich mich wie gesagt gerne von dir belehren lassen, aber diesmal muss ich dich belehren.

Hehe, nö, das haste ganz sicher nicht :D Das letzte mal, als ich in den Thread reingeschaut habe, hattest du auch immer noch nicht begreifen wollen, was ich dir zu sagen versucht habe - aber ich hab da auch schon länger nicht mehr reingelesen, vllt. bist du ja noch zur Einsicht gelangt.

bluemonkey
27-07-2010, 10:28
MMA ist eine sportliche Aktivität deren oberstes Ziel die Gesundheit der Teilnehmer ist.

wie geil, wird das auch von der Krankenkasse bezahlt, so wie Taijiquan?:p

Vlademir
27-07-2010, 10:35
Nach mehreren schweren KOs oder wenn man merkt dass man zu Hirnblutungen neigt, ist die Entscheidung nicht verkehrt.

Ich denke wenn man merkt das man zu Hinrblutungen neigt, ist der Zug bereits abgefahren. Denn das dürfte vorrausetzen das man bereits eine oder mehrere hatte. Und ich bezweifel irgendwie das man mit dieser Erkenntniss noch wirklich darüber nachdenken muss / kann, ob man weiter trainiert oder nicht...

SkullCrossbone
27-07-2010, 11:01
das vermute ich auch..
Naja gut..so kann ich wenigstens guten Gewissens meine Profi-Laufbahn an den Nagel hängen und mich um die gewöhnlichen Schurken nachts kümmern :cool:
Bin ja leider kein Huhn, meinen Kopf brauch ich noch :D

paka
27-07-2010, 11:18
gut zu wissen.. demnach werde ich jetzt nie an einem Kampf teilnehmen.
Schade, aber mein Leben ist mir da weit wichtiger..

lol ic glaube hier gehts um leute die kontinuirlich Kämpfe bestreiten, noch nie gehört dass jemand der einen Kampf gemacht hat daran gestorben ist

Klaus
27-07-2010, 12:23
Ich denke wenn man merkt das man zu Hinrblutungen neigt, ist der Zug bereits abgefahren. Denn das dürfte vorrausetzen das man bereits eine oder mehrere hatte. Und ich bezweifel irgendwie das man mit dieser Erkenntniss noch wirklich darüber nachdenken muss / kann, ob man weiter trainiert oder nicht...

Genau das meine ich. Wenn man schon mehrfach nach Kämpfen oder gar Sparring mit (leichten) Hirnblutungen diagnostiziert wurde, dann sollte man nicht mehr nachdenken, sondern schlicht aufhören. Leichte Hirnblutungen führen nicht sofort zum Tod (siehe Formel-1-Crashs), sind aber diagnostizierbar. Und wenn das festgestellt wurde, muss man diese Entwicklung zur Kenntnis nehmen.

Daemonday
27-07-2010, 21:33
Von mir aus im SiDi - unter Juristen ist das aber keine übliche Bezeichnung. Aber auch hier wählt ja letztlich jeder die Terminologie, die ihm grade passt. Man tut aber ganz gut daran, sich derer zu befleißigen, die die herrschende Meinung und Rechtsprechung verwendet. Und es ist dogmatisch sehr fragwürdig, Einwilligung als Jedermannsrecht zu bezeichnen (obwohl es natürlich sachlich nicht unrichtig ist, dass Jedermann grundsätzlich das Recht hat einzuwilligen, von Willens- und Willensbildungsmängeln abgesehen).

Übersicht der ,,Jedermannsrechte*´´
*Jedermannsrechte sind die Rechte, die jeder Staatsbürger besitzt und ggf. davon Gebrauch machen kann!

Rechtfertigungsgründe:
Notwehr/Nothilfe §15 OwiG, §227 BGB, §32 StGB
Rechtferigender Notstand §34 StGB
Notstand (Verteidigungsnotstand) §228 BGB
Notstand (Angriffsnotstand) §904 BGB
Selbsthilfe des Besitzers / Besitzsdieners §§859 / 860 BGB
Selbsthilfe §229 BGB
Vorläufige Festnahme §127 (1) StPO

Entschuldigungsgründe:
Entschuldigender Notstand §35 StGB
Notwehrüberschreitung/ Notwehrexzess §33 StGB
Putative - Notwehr steht nicht im Gesetz ist aber gängige Rechtspraxis
Einwilligung §228 StGB


Auszug aus dem Sachkundeunterricht gemäß §34a GewO

So steht es auch in den meisten Dienstanweisungen und so wird es auch im Waffensachkundeunterricht unterrichtet.

Ich verstehe halt dein Problem nicht. Wir sagen beide dasselbe nur meinst du immer einen draufzusetzen zu müssen.


Hehe, nö, das haste ganz sicher nicht Das letzte mal, als ich in den Thread reingeschaut habe, hattest du auch immer noch nicht begreifen wollen, was ich dir zu sagen versucht habe - aber ich hab da auch schon länger nicht mehr reingelesen, vllt. bist du ja noch zur Einsicht gelangt.
Ja ok ich hab erst bisel gebockt, aber nach dem du es sachlich dargelegt hast habe ich mich doch belehren lassen. Ich lerne immer gerne dazu.

Lg
Micha

SkullCrossbone
28-07-2010, 11:54
Genau das meine ich. Wenn man schon mehrfach nach Kämpfen oder gar Sparring mit (leichten) Hirnblutungen diagnostiziert wurde, dann sollte man nicht mehr nachdenken, sondern schlicht aufhören. Leichte Hirnblutungen führen nicht sofort zum Tod (siehe Formel-1-Crashs), sind aber diagnostizierbar. Und wenn das festgestellt wurde, muss man diese Entwicklung zur Kenntnis nehmen.

Ja gut aber aus welchem Anlass heraus sollten die denn überhaupt diagnostiziert werden ? Von einem KO abgesehen wüsste ich nicht, woran ich merken sollte "Aha,.. jetzt lass ich mich mal checken..".

Klaus
28-07-2010, 12:25
Wenn man Hirnblutungen nach dem Sparring oder einem Wettkampf hat, dann merkt man das schon recht klar. Sowas tut nämlich irgendwie weh, und ganz klar im Kopf ist man auch nicht. Wenn Du Sehstörungen hast, Sprachstörungen, Zuckungen, irgendein Körperteil nicht mehr merkst, dann solltest Du in Erwägung ziehen vielleicht mal einen Abstecher in ein Krankenhaus mit Tomographen zu machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hirnblutung

SkullCrossbone
28-07-2010, 23:12
äh.. ja..

wenn mir das Bein abgetrennt wird, ist mir auch klar, dass 10€ Praxisgebühren sich lohnen könnten :D

Hosenscheisser 79
29-07-2010, 00:39
äh.. ja..

wenn mir das Bein abgetrennt wird, ist mir auch klar, dass 10€ Praxisgebühren sich lohnen könnten :D

Das Risiko hat man bei jeder Sportart, wo es Körperkontakt gibt.
Egal ob beim Boxen oder Fußball!;)

SkullCrossbone
29-07-2010, 11:25
Das Risiko hat man bei jeder Sportart, wo es Körperkontakt gibt.
Egal ob beim Boxen oder Fußball!;)

beim Boxen verliert man beim Kampf seine Beine ? :)
..aber nur, wenn man die richtige Beinarbeit noch nicht raushat :D

Hosenscheisser 79
29-07-2010, 18:05
beim Boxen verliert man beim Kampf seine Beine ? :)
..aber nur, wenn man die richtige Beinarbeit noch nicht raushat :D

Ich habe in einem Profikampf gesehen, wie ein Boxer sich nach einem K.O.
sein Bein so verdreht hat, dass es fast amputiert worden wäre.
Also ist nicht alles so lustig nur weil man es sich nicht vorstellen kann.

SkullCrossbone
30-07-2010, 12:28
Ich habe in einem Profikampf gesehen, wie ein Boxer sich nach einem K.O.
sein Bein so verdreht hat, dass es fast amputiert worden wäre.
Also ist nicht alles so lustig nur weil man es sich nicht vorstellen kann.

Dieser hohe stastisch vorkommende Präzedenzfall ändert jetzt nicht allzuviel.

wie kann man sein Bein denn so verdrehen, dass es amputiert wird (ohne äußere Kräfte) ? Brechen vlt... und das wäre schon grenzwertig.

Der Kärcher
09-08-2010, 03:45
Ein Richter kann sein Urteil fällen, wie er will. Das ist die deutsche Übersetzung von Lubbages Schwafelei. Ich schlage meinem Gegner auf den Kopf mit dem Ziel, sein Hirn zu schädigen, denn ohne das wird er nicht bewusstlos, tue also bewusst etwas, was den anderen schädigt, wobei ich seinen Tod billigend in Kauf nehme. das verstößt gegen die guten Sitten und damit kann jeder Kampfsportler, der seinem Gegner vor den Kopf schlägt, verurteilt werden.

Wenn ein Richter einen MMA-Kämpfer wegen irgendwas verurteilen wollte, wenn sein Gegner gestorben ist, dann könnte er es tun und hätte die Mehrheit des deutschen Volkes einschließlich Politiker auf seiner Seite.

Gegen einen Boxer wäre das schwer möglich, weil das Ansehen des Boxens in der Gesellschaft höher ist. Juristisch ist es aber kein Problem, denn ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht, ich kann nicht sagen, schon immer sind Boxer gestorben, also habe ich den Tod meines Gegners in Kauf nehmen dürfen.

Wahrscheinlich würde der MMA-ler aber massive Unterstützung von der MMA-Lobby bekommen und die UFC-Company würde einen Anwalt oder Gutachter stellen, schließlich geht es um den deutschen Markt, der durch eine Verurteilung auf Jahre hinaus versperrt wäre.

Hosenscheisser 79
09-08-2010, 12:29
Dieser hohe stastisch vorkommende Präzedenzfall ändert jetzt nicht allzuviel.

wie kann man sein Bein denn so verdrehen, dass es amputiert wird (ohne äußere Kräfte) ? Brechen vlt... und das wäre schon grenzwertig.

Beim umknicken ist eine Blutbahn zerfetzt worden, weil er blöd gefallen ist.

Holzfäller
09-08-2010, 13:52
(...)

Bitte keine rechtlichen Auswertungen posten, die auf Stammtischwissen basieren :mad:

SkullCrossbone
10-08-2010, 17:31
müssten Freeclimber dann psychatrisch eingewiesen werden, weil sie ihren eigenen Tod billigend in Kauf nehmen ?