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Vollständige Version anzeigen : Namensschutz ?



Helmut Gensler
03-08-2010, 14:13
Wir haben da ein kleines Problem. Unser Gründer wollte den Namen "Kae-In-Sog-In" schützen lassen, damit niemand ohne seine Einwilligung da "rumpfuscht". Nachdem eine Anwaltskanzlei ca. 1000 Euro verbraucht hat steht als vorläufiges Ergebnis fest, dass ein Namensschutz nicht möglich ist.
Kann mir da jemand helfen?:-§
... könnte ich also mich zum 11. DAN erklären und einen Karate / Ninja / ... Verein aufmachen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?

SifuSeifenzwerg
03-08-2010, 14:18
... könnte ich also mich zum 11. DAN erklären und einen Karate / Ninja / ... Verein aufmachen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?

Logisch, sowas ist im Dingsbums völlig normal. Eine Urkunde eines asiatischen `'Meisters' gibts für wenig Geld via Internet.

max.warp67
03-08-2010, 14:20
Was war denn die Begründung warum ein Schutz dieses Begriffs nicht möglich ist?

netwolff
03-08-2010, 14:32
Eben, da muss es ja eine Begründung geben.
Mindestens mal als Wort-Bild-Marke muss man sich das doch eintragen lassen können.

Sven K.
03-08-2010, 15:05
Wir haben da ein kleines Problem. Unser Gründer wollte den Namen "Kae-In-Sog-In" schützen lassen, damit niemand ohne seine Einwilligung da "rumpfuscht". Nachdem eine Anwaltskanzlei ca. 1000 Euro verbraucht hat steht als vorläufiges Ergebnis fest, dass ein Namensschutz nicht möglich ist.
Kann mir da jemand helfen?:-§
... könnte ich also mich zum 11. DAN erklären und einen Karate / Ninja / ... Verein aufmachen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?

Also eigentlich sollte das gehen. Wenn nicht als Wortmarke dann wenigsten
als Bildmarke, mit einem Logo das "Kae-In-Sog-In" enthält. Dann dürfte
niemand DIESES Logo verwenden. Allerdings ist es auch egal, da Ihr im Falle
eines Rechtsstreites sicherlich nachweisen könnt, das Ihr die älteren Recht habt.

Wenn ich also sage ich habe "Kae-In-Sog-In" erfunden und bin 145 Dan dann
könntet Ihr mich verklagen. Alles weitere wird im Prozess geregelt.

WIR haben uns auch "SCHUTZ" geholt und haben keine 1000 € bezahlt. ;)

FitnessMarket
03-08-2010, 15:07
Wir haben da ein kleines Problem. Unser Gründer wollte den Namen "Kae-In-Sog-In" schützen lassen, damit niemand ohne seine Einwilligung da "rumpfuscht". Nachdem eine Anwaltskanzlei ca. 1000 Euro verbraucht hat steht als vorläufiges Ergebnis fest, dass ein Namensschutz nicht möglich ist.
Kann mir da jemand helfen?:-§
... könnte ich also mich zum 11. DAN erklären und einen Karate / Ninja / ... Verein aufmachen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?

dazu müsste man mal etwas mehr infos von dir erfahren. sind die 1000,00 euro nur als beratungs- und recherchehonorar zu verstehen bzw. vom anwalt abgerechnet worden, dann ist es m.e. sehr viel.

ist die sache beim markenamt eingereicht worden, wurde von diesem zurückgewiesen (mangels schutzfähigkeit), dann mit einspruch noch einmal usw. kanns durchaus angemessen sein.

also? ;)

SkiTe
03-08-2010, 15:24
Hm, ich nehme an, es handelt sich um [Edit: Link gelöscht da ungültig]?

Bei der ist der Stand noch auf 'Anmeldung eingegangen', die Gründe der Ablehnung sind noch nicht da. Ohne die zu kennen wird man wohl schwerlich was dazu sagen können. Teil die doch mal mit.

Gruß

FitnessMarket
03-08-2010, 16:23
Hm, ich nehme an, es handelt sich um diese Anmeldung (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register.pdf/DE3020100143975;jsessionid=FED78389714D1DA7B2B60A4 ADDA02F29.reg-app01)?

Bei der ist der Stand noch auf 'Anmeldung eingegangen', die Gründe der Ablehnung sind noch nicht da. Ohne die zu kennen wird man wohl schwerlich was dazu sagen können. Teil die doch mal mit.

Gruß

hä, was soll das? der link führt zu NIVEA Body Milk ??

Hosenscheisser 79
03-08-2010, 16:51
Wir haben da ein kleines Problem. Unser Gründer wollte den Namen "Kae-In-Sog-In" schützen lassen, damit niemand ohne seine Einwilligung da "rumpfuscht". Nachdem eine Anwaltskanzlei ca. 1000 Euro verbraucht hat steht als vorläufiges Ergebnis fest, dass ein Namensschutz nicht möglich ist.
Kann mir da jemand helfen?:-§
... könnte ich also mich zum 11. DAN erklären und einen Karate / Ninja / ... Verein aufmachen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?

Warum gründet er keinen Verein nur für diese KK mit 7
Mitgliedern! Das als e.V. ist so gut wie ein Namensschutz,
weil wenn jemand anderes den Namen ohne Einwilligung benutzt,
kann man Ihn kostenpflichtig abmahnen.;)

Helmut Gensler
03-08-2010, 19:40
na ja, als e.V. muss man jährlich Sitzungen abhalten etc, was halt so BGB-juristisch alles notwendig ist... da wollte ich eigentlich drum rum.

Weitere infos vom Rechtsanwalt hoffe ich auch zu bekommen.
Ältere Rechte können wir seit Jahren nachweisen, egal ob www oder Zeitungsartikel.

SkiTe
04-08-2010, 08:05
hä, was soll das? der link führt zu NIVEA Body Milk ??

:o Klasse: Da bin ich Opfer der Technik (Umschreibung für: eigene Doofheit): Ich habe übersehen, dass der Link eine Session-ID enthält. Du hast also die im Rahmen der Gültigkeit meiner Session die letzte Suche gesehen :rofl:

Wen's interessiert: Hier (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger) in der Suchmaske bei 'Wiedergabe der Marke (540)' den Namen eingeben und die Suche starten.

Gruß

Helmut Gensler
19-08-2010, 17:21
die Begründung der Ablehnung besteht darin, dass auch andere Sportarten Selbstbehauptung und Selbstverteidigung lehren. Bei einem Namensschutz würde admit ein Alleinvertretungsanspruch heraus gelesen werden können.
Aus anderen KKs ist ja hinlänglich bekannt, dass sich "zu viele" Leute selbstständig machen und eigene Verbände gründen, warum auch immer.
Bei uns hat sich nun heraus gestellt, dass die zentrale Frage darin besteht, wer kann wo Zuschüsse anfordern und wer trägt wie eine juritische / versicherungstechnische Verantwortung, wenn bei Lehrgängen ein Unfall geschieht. Denn nach Aussage des bayerischen Geschäftsführers im Behindertenbereich nützt die Klausel z.B. viele KK-Lehrgänge "wir übernehmen keinerlei Haftung" vor Gericht überhaupt nichts und der Veranstalter hängt dann drin.

Sven K.
19-08-2010, 17:40
die Begründung der Ablehnung besteht darin, dass auch andere Sportarten Selbstbehauptung und Selbstverteidigung lehren. Bei einem Namensschutz würde admit ein Alleinvertretungsanspruch heraus gelesen werden können.
Aus anderen KKs ist ja hinlänglich bekannt, dass sich "zu viele" Leute selbstständig machen und eigene Verbände gründen, warum auch immer.
Bei uns hat sich nun heraus gestellt, dass die zentrale Frage darin besteht, wer kann wo Zuschüsse anfordern und wer trägt wie eine juritische / versicherungstechnische Verantwortung, wenn bei Lehrgängen ein Unfall geschieht. Denn nach Aussage des bayerischen Geschäftsführers im Behindertenbereich nützt die Klausel z.B. viele KK-Lehrgänge "wir übernehmen keinerlei Haftung" vor Gericht überhaupt nichts und der Veranstalter hängt dann drin.

Verstehe ich nicht ganz. :(

Wenn Ihr einen Verein gründet und ein "Vereinslogo" entwickelt könnt ihr das
doch schützen lassen ? Kenne einige - sogar hier im KKB - die das schon
gemacht haben. Seid Ihr ein "e.V." könnt Ihr auch Zuschüsse bekommen.

Zur rechtlichen Geschichte. Wer etwas veranstaltet haftet auch. Die schreiben
das nur alle hin, weil es eben alle machen. :D ;)
Die Haftung ausschließen/abgeben geht nicht. Ihr haftet also als "Verein", für
Eure Veranstaltung. Deswegen braucht man ja auch ne gute Versicherung. ;)

Trinculo
19-08-2010, 17:42
Verstehe ich auch nicht. Da könnte man ja genausogut behaupten, man könne "Coca Cola" nicht schützen, weil auch andere Leute koffeinhaltige Brause anbieten :confused:

Helmut Gensler
19-08-2010, 18:20
das mit dem "Nicht verstehen" geht mir ähnlich. Aber so wurde es mir mitgeteilt. Das mit dem Namen und e.V. funktioniert leider laut Auskunft des Rechtspflegers auch nur an diesem Ort. Im Nachbardorf kann sich ein Verein auch so nennen, nur mit dem Ortsnamen als Zusatz.
Aber das Ganze mit dem Namen hat sich für mich erledigt, denn wenn jemand mit "unserem" Namen Reklame machen will, so finden wir beispielsweise über andere Verbände oder auch hier im KKB Lösungen dafür ... ;-))
Das größere Problem ist das mit der Versicherung. Wer kann mir da Vergleichszahlen für Tagesseminare etc. geben?

scientist
19-08-2010, 20:50
die Begründung der Ablehnung besteht darin, dass auch andere Sportarten Selbstbehauptung und Selbstverteidigung lehren. Bei einem Namensschutz würde admit ein Alleinvertretungsanspruch heraus gelesen werden können.
Aus anderen KKs ist ja hinlänglich bekannt, dass sich "zu viele" Leute selbstständig machen und eigene Verbände gründen, warum auch immer.
Bei uns hat sich nun heraus gestellt, dass die zentrale Frage darin besteht, wer kann wo Zuschüsse anfordern und wer trägt wie eine juritische / versicherungstechnische Verantwortung, wenn bei Lehrgängen ein Unfall geschieht. Denn nach Aussage des bayerischen Geschäftsführers im Behindertenbereich nützt die Klausel z.B. viele KK-Lehrgänge "wir übernehmen keinerlei Haftung" vor Gericht überhaupt nichts und der Veranstalter hängt dann drin.

ist das die begründung der kanzlei?????:ups:
waren es experten im markenrecht/urheberrecht oder wars ein - naja - wald- und wiesenanwalt?

Klausw176
19-08-2010, 21:25
Nett was da alles zu lesen ist.

Die Antwort des DPMA lautet:

An der Bezeichnung "Kae In Sog In, - Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Menschen mit Handicap", die auch zur Bewerbung der angemeldeten Waren und Dienstleistungen dienen kann, besteht ein Freihaltebedürfnis (§8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)

Die Anmeldung der Marke Kae In Sog In" kann damit nicht in Aussicht gestellt werden.

Die Kanzlei ist auf Markenrecht spezialisiert und hat, schlau wie einige hier sind, dies sowohl als Wortmarke als auch als Wort- Bildmarke angemeldet. Daher der doppelte Satz. Ausserdem wurden 5 Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet. (Wir haben gegenüber der Anmeldung noch 2 nachgereicht)

Das Verfahren schwebt noch, da der Verein nachgebessert hat. Allerdings wurde z. B. Tae Bo die Marke zuerkannt, anderen Sportarten nicht. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Bei KISI ist das Problem unter anderem dass sich die Sache an Menschen mit Handicaps richtet und im Begriff KISI auch Selbstverteidigung enthalten ist. Da es aber seit vielen Jahren schon Judo für Behinderte und Behindertenkarate gibt, und auch andere Sportarten für Behinderte etwas tun hat der Begriff ein absolutes Freihaltebedürfnis!!!
Würde man sich rein auf Blasrohrschiessen beschränken könnte man die Marke anmelden, aber Blasrohrschiessen kann man nicht versichern.

Da die Sportart in einem e. V. gegründet wurde ist auch für die Mitglieder der volle Schutz der Versicherungen innerhalb eines Landessportverbandes gegeben. Lediglich die Seminare und Lehrgänge die ausserhalb des Vereins, in der losen Vereinigung (Bundesvereinigung Kae In Sog In) gehalten werden sind nicht versicherbar. Ebensowenig das im KISI abgehaltene Blasrohrschiessen als Wettkampf. Das Blasrohrschiessen als Training wiederum ist versicherbar! Übrigens auch der Wettkampf, hier gilt allerdings dass sich ein Verein finden muss, der die Versicherungssumme für alle Sportler dauerhaft übernimmt. Also nicht nur für ein Jahr sondern für immer. Wie es z. B. Sportverbände ja auch tun. Da die Bundesvereinigung eine lose Vereinigung ohne Beiträge ist, in der auch wieder Schulen und Behinderteneinrichtungen tätig sind, müsste sie z. B. für alle Schüler einer Schule den Beitrag entrichten, auch wenn nur 10 Blasrohrschiessen.
Im Moment wurde ein Monatsbeitrag angefragt der ausschliesslich die Blasrohrschützen betrifft. Dieser wird in den nächsten Tagen von der ARAG bekanntgegeben. Andere Versicherungen spielen nicht mit, da die ARAG einen Rahmenvertrag mit dem DOSB hat. Wie nun andere Einrichtungen wie z. B: Kampfsportschulen behandelt werden habe ich nicht angefragt da wir ein Sportverein sind.

Wenn Helmut einfach ne Mail geschrieben hätte, die Info hättest du auch so bekommen!