Vollständige Version anzeigen : duerfen schaffner mich aufhalten?
mikkalol
09-08-2010, 10:15
hi,
der threadtitel sagt eigentlich alles...
ich fahre oefter bahn/sbahn/ubahn in meiner stadt, samt gueltigem studentenausweis. nun ist meine frage, ob sone schaffnerfigur mich dort festhalten darf.
die situation ist folgende, das mir besagter angestellter des oertlichen öpnv-vereins den weg versperrt und meinen ausweis verlangt, bei geoeffneter tuer, an meiner haltestelle.
in wie weit reichen denn die befugnisse dieser personen aus, um mich aufzuhalten?
wohlgemerkt, fahre ich nicht schwarz oder aehnliches, ich fahre meist nur eine station, und moechte wegen denen ungern zu spaet irgendwo erscheinen.
Gute Frage fürn Kampfsportforum.
Yep. Find ich auch! :D
Zeig den Schaffner doch einfach an, dann wirst Du sehen, ob die Anzeige fallengelassen wird oder ihr stattgegeben wird oder wie das heisst. :cool:
Ich spreche in so einer Situation für gewöhnlich folgende Worte:
"Tut mir leid, ich muss bei dieser Station aussteigen!"
Für gewöhnlich haben diese magischen Worte dazu geführt, dass der Schaffner mir den Weg freigemacht hat.
Wenn er meinen Ausweis kontrollieren wollte, hat er das dann einfach auf dem Bahnsteig gemacht.
geh zu dieser einen sendung da auf RTL
die am Mittwoch (?) um 21 Uhr (?) läuft
mikkalol
09-08-2010, 10:23
geh zu dieser einen sendung da auf RTL
die am Mittwoch (?) um 21 Uhr (?) läuft
schoener wohnen?
Zürcher11
09-08-2010, 10:29
schoener wohnen?
Ein§pruch!
:D
Ohne da Spezialist zu sein: Ja, darf er. Er verfügt sozusagen über das Hausrecht und ist berechtigt die Fahrkarten zu kontrollieren. Er kann auch eine Festnahme nach §127 StPO zwecks Personalienbestimmung durchführen, bei "ertappen auf frischer Tat". Dürfte er Fahrgäste nicht aufhalten, wenn sie sich entfernen wollen, könnte er nicht wirksam kontrollieren, da jeder einfach weggehen könnte. Lösung: Fahrkarte griffbereit in der Tasche haben und Schaffner bitten Tür während der kurzen Kontrolle offen zu halten.
Ohne da Spezialist zu sein: Ja, darf er. Er verfügt sozusagen über das Hausrecht und ist berechtigt die Fahrkarten zu kontrollieren. Er kann auch eine Festnahme nach §127 StPO zwecks Personalienbestimmung durchführen, bei "ertappen auf frischer Tat". Dürfte er Fahrgäste nicht aufhalten, wenn sie sich entfernen wollen, könnte er nicht wirksam kontrollieren, da jeder einfach weggehen könnte. Lösung: Fahrkarte griffbereit in der Tasche haben und Schaffner bitten Tür während der kurzen Kontrolle offen zu halten.
wenn nicht du der experte bist, wer dann? ;)
gilt denn in dem falle tatsächlich, dass eine mögliche bzw. eine vermutete straftat ausreicht, um 'handgreiflich' zu werden?
ich muss ganz ehrlich sagen, dass von meinem rechtsverständnis der schaffner in dem moment die a*rschkarte hat, so viel hausrecht er auch immer haben mag. m. m. n. ist nicht jeder, der an einer haltestelle aussteigen will, unbedingt der beförderungserschleichung verdächtig...
miskotty
09-08-2010, 10:42
wenn nicht du der experte bist, wer dann? ;)
gilt denn in dem falle tatsächlich, dass eine mögliche bzw. eine vermutete straftat ausreicht, um 'handgreiflich' zu werden?
ich muss ganz ehrlich sagen, dass von meinem rechtsverständnis der schaffner in dem moment die a*rschkarte hat, so viel hausrecht er auch immer haben mag. m. m. n. ist nicht jeder, der an einer haltestelle aussteigen will, unbedingt der beförderungserschleichung verdächtig...
ich meine gehört zu haben das in den bahnbeförderungsblabla... drin steht das du verpflichtet bist auf verlangen den ausweis zu zeigen. und da du dich auf bahneigentum befindest hast du dem zugestimmt. deswegen können sie dich auch direkt an den stationen kontrollieren, du musst ja nicht mal in der bahn drin sein
Ich seh dein Problem nicht. Sag ihm, dass du raus musst und ihm den gern draußen zeigst, dann steig aus der Bahn aus und zeig den Ausweis draußen vor.
Die meißten von den Gesellen sind keine riesen Bodybuilder die dich einfach am Arm festhalten könnten :D
mikkalol
09-08-2010, 10:54
ach um solch kinderkram wie "darf ich dem schaffner n doubleleg verpassen wenn er mich festhaelt" usw geht es doch garnicht. eher um die statuten des "befoerderungsvertrags" und aehnlichem.
MIR persoenlich waere es nur unangenehm, zwischen dem ausgangs und endpunkt meiner ubahnfahrt soviel zeit zu verschwenden, wohlgemerkt handelt es sich dabei um 1 station :)
de fakto hab ich einen solch stoerrischen bock am wochenende erlebt, wie er einem fahrgast den ausgang verweigerte, und darauf beharrte, seinen perso zu sehen etc pp. ich stieg aus, und seitdem beschaeftigt mich die frage, inwieweit besagtes bahnpersonal mich an der "weiterfahrt" hindern kann. bzw wie ich reagiert haette. es geht hier nicht im entferntesten um irgendeine koerperliche auseinandersetzung um deren theoretische verzweigung ich mich hier bemuehe.
btw.: hat c3po mittlerweile seinen hauptschulabschluss bekommen?
das wusste ich ja garnicht aber das gleiche hab ich mich gestern auch gefragt als ich mim zug nach hause gefahren bin... :)
am besten ist es dem schaffner auch nach SEINEM *schaffner ausweiß*
zu fragen weil es da auch *betrüger* gibt...
aber mir den weg versperren lassen würde ich allerdings nicht...
mikkalol
09-08-2010, 11:00
ach, die erkennt man ganz gut an ihren schicken roten uniformen. die "zivis" sind auch unglaublich subtil mit ihren unterarm-langen elektronischen kontroll utensilien...
Die meißten von den Gesellen sind keine riesen Bodybuilder die dich einfach am Arm festhalten könnten :D
Äh... doch, die meisten schon, zumindest in der Straßenbahn, die ich frequentiere. Das sind da alles so Türsteher-Typen und nicht allein unterwegs.
wenn nicht du der experte bist, wer dann?
gilt denn in dem falle tatsächlich, dass eine mögliche bzw. eine vermutete straftat ausreicht, um 'handgreiflich' zu werden?
ich muss ganz ehrlich sagen, dass von meinem rechtsverständnis der schaffner in dem moment die a*rschkarte hat, so viel hausrecht er auch immer haben mag. m. m. n. ist nicht jeder, der an einer haltestelle aussteigen will, unbedingt der beförderungserschleichung verdächtig...
Ich habe da konkret wirklich nicht viel Ahnung von, muss da von meinem vorhandenen Wissen extrapolieren, deswegen ohne Gewähr. Da mag eine menge Rechtsprechung und Privatrechtlicher Sondervorschriften einschlägig sein, die ich nicht kenne (spontane Recherche in einer jur. Datenbank hat da nichts ergeben).
Ich würde das so konstruieren: Man stimmt durch Betreten des Verkehrsmittels konkludent den dortigen AGB zu, die vermutlich auch einer Inhaltskontrolle standhalten. In denen steht auch, dass man seinen Ausweis bereithalten und jederzeit vorzeigen muss. Dazu darf er einen auch beim Aussteigen auffordern. Das ist dann alles noch privatrechtlich und vertraglich bestimmt. Man ist noch nicht verdächtig, sondern erfüllt nur seine vertraglichen Pflichten.
Drückt man sich jetzt an ihm vorbei, macht man sich der Beförderungserschleichung (§265a StGB) dringend verdächtig, was insoweit genügt, um ein Festnahmerecht gem. §127 StPO zu begründen, d.h. jetzt darf mit strafrechtlicher Rechtfertigung körperlich festgehalten werden.
Ich denke das muss auch so sein. Man könnte nicht wirksam kontrollieren, wenn jeder einfach bei der Kontrolle unbehelligt aussteigen dürfte und sich dieser so entziehen könnte. Es gibt da so typische Fälle, bei denen die Frage ist, ob der verfolgende Kontrolleur für Schäden haftet, die der verfolgte Schwarzfahrer bei Dritten auf der Flucht verursacht hat. Fliehen musste er ja schließlich nur wegen der Verfolgung, so besteht zumindest ein Kausalzusammenhang. Wenn ich mal Zeit hab, kann ich mir die Fälle mal anschauen, da fällt sicher auch mal das eine oder andere Wort zur Berechtigung von Festhalten und Verfolgen.
stell einfach den fuß in die tür und zeig vor, is doch kein ding... wenn es nur eine station is kann man ja auch direkt an der tür stehen bleiben...
miskotty
09-08-2010, 11:23
warum nicht einfach die karte zeigen?
mir gehen diese bescheuerten typen eh auf den sack die anfangen rumzudiskutieren" ich muss ihnen gar nichts zeigen....sie dürfen mir gar nix..."
:rolleyes:
mikkalol
09-08-2010, 11:26
stell einfach den fuß in die tür und zeig vor, is doch kein ding... wenn es nur eine station is kann man ja auch direkt an der tür stehen bleiben...
darum geht es ja. dort stehe ich. dort sehe ich mich, moeglicherweise, blockiert.
wie in beschriebenem, bereits ereignetem vorfall, bin ich mir nicht schluessig darueber wie ich reagieren kann / darf / soll / muss.
das ich dem meinen perso zeige, steht ausser frage (trotz lichtbild aufm studiausweis >.>
so fett das du den fuß nich in die tür kriegst wird er kaum sein... und naja, ich persönlich steige ja einfach aus wenn ich raus muss...
Katana_Desperado
10-08-2010, 12:04
dass ich dem meinen perso zeige, steht ausser frage (trotz lichtbild aufm studiausweis >.>
du musst nur der polizei oder anderen ordnungsbeamten deinen personalausweis zeigen, sonst niemandem. auch nicht in der bahn. der personalausweis wird übrigens auch nur von den "bahnmenschen" "erfragt", wenn man keine gültige fahrkarte vorweisen kann. die "erfragte" einsichtnahme des personalausweises dient dann dazu, dir ein ticket von 40,- nach hause schicken zu können und ggfls. auch zur anzeigenerstattung. nicht alle kontrolleure machen einem das ganze paket (anzeige) fertig, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass das ticket verloren ist, vergessen wurde oder auch wenn man zu schnell einsteigen musste und keine zeit mehr zum ziehen einer fahrkarte hatte.
wenn du deinen personalausweis nicht zur "einsichtnahme" an die "bahnmenschen" herausgeben möchtest, was durchaus ok ist, kommt die polizei und übermittelt die daten dann an den bahnmenschen.
übrigens, die bahnkontrolleure haben wirklich einen unangenehmen und undankbaren job. ständig müssen sie sich von halbstarken vollideoten anmachen lassen, nur weil sie tickets kontrollieren, was ja deren job ist.
liebe grüße
Also:
Da nur der Studentenausweis zum Studentenrabatt berechtigt, musst du ihn wohl vorzeigen. Ebenso wie ich ein Halbtax vorzeigen muss, dass mich berechtigt halbe Billete zu kaufen.
Tust du das nicht, hat er wie jedermann (weiss aber nicht, wie in so einer Sache genau ist) wahrscheinlich das Recht dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Bin aber kein Jurist.......
Den Personalausweis muss man dann vorzeigen, wenn der Fahrausweis nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist, damit der Name auch mit einem Gesicht verknüpft werden kann (Fürherschein etc. tuns natürlich auch). Den Rest habe ich ja bereits geschildert.
Katana_Desperado
10-08-2010, 12:17
Den Personalausweis muss man dann vorzeigen, wenn der Fahrausweis nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist, damit der Name auch mit einem Gesicht verknüpft werden kann (Fürherschein etc. tuns natürlich auch). Den Rest habe ich ja bereits geschildert.
ja, das kann sein. ich bin jetzt von einem "normalen ticket" aus dem automaten ausgegangen.
liebe grüße
Ja eben.... z.B. wenn du eine halbe Fahrkarte hast.
Musst du entweder nachweisen jünger als 16 zu sein. Oder ein Halbtaxabo vorweisen!
Und wenn du Studentenrabatt in Anspruch nimmst, wirst du deinen Studentenausweis vorzeigen müssen!
Ja eben.... z.B. wenn du eine halbe Fahrkarte hast.
Musst du entweder nachweisen jünger als 16 zu sein. Oder ein Halbtaxabo vorweisen!
Ihr habt immer so komische Namen, da bei euch im Exil :D
Und wenn du Studentenrabatt in Anspruch nimmst, wirst du deinen Studentenausweis vorzeigen müssen!
... und der ist auch häufig nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, sprich Perso oder Führerschein. Außer bei uns, der hat selbst ein Lichtbild (das wegen akuter Hässlichkeit aber verboten gehört!) ;)
Hehe, hatte ich also recht:D
Und solange deine Hässlichkeit nur akut ist und z.B. durch Alkoholkonsum begünstigt wird, und nicht chronisch und fortschreitend ist, wie bei mir z.B., musst du dir keine Sorgen machen ;)
bluemonkey
10-08-2010, 14:20
Und solange deine Hässlichkeit nur akut ist und z.B. durch Alkoholkonsum begünstigt wird, und nicht chronisch und fortschreitend ist, wie bei mir z.B., musst du dir keine Sorgen machen ;)
Die Hässlichkeit des Lichtbildes auf einem Deiner Ausweise ist fortschreitend?
:ups:
bist Du Dorian Gray?:p
netwolff
10-08-2010, 14:21
Die Hässlichkeit des Lichtbildes auf einem Deiner Ausweise ist fortschreitend?
:ups:
bist Du Dorian Gray?:p
Nein, das ist sicher wieder Schweizerisch - wenn er "fortschreitend" sagt, meint er "zum Weglaufen" :p
Nein, aber die Ausweise sind bei uns in der Schweiz auch nicht unbeschränkt gültig........ das haben wir abgeschafft, seit wir die Grenzen öffnen mussten, und infolgedessen aus dem Paradies vertrieben wurden... seitdem altern auch wir Schweizer :o
Ich würde, wenn es nur eine Haltestelle ist, das Zeug einfach griffbereit halten damit es keine grossen Kramverzögerungen gibt. Die Leute erkennt man ja recht gut an der Kleidung und dem rudelförmigen Auftreten, die reagieren relativ genervt wenn just in dem Moment jemand aufspringt und gerade zufällig raus muss wenn die den Wagen betreten.
Moin,
verstehe das Problem nicht ganz. Ich bin Pendler und fahre täglich Zug/ Bus. Wenn ich raus muss und sehe, da sind Kontrolleure, hole ich mein Ticket raus, gehe richtung Tür und zeige es ihm gleich unaufgefordert. Damit gab es in den letzten 10 Jahren noch nie Probleme und man wird ja auch nicht täglich aufgehalten durch eine Kontrolle...
Das Problem besteht doch nur, wenn man kein Ticket hat, oder es aus welchen Gründen auch immer nicht vorzeigen will. In diesen hat man dann eben Pech...:p
Es sei denn, es handelt sich um Zombi-Ninja-Alien-Piraten-Kontrolleure. Da darf man natürlich gleich draufschlagen, wenn man es noch schafft....:D
Grüße
netwolff
10-08-2010, 15:29
Moin,
verstehe das Problem nicht ganz. Ich bin Pendler und fahre täglich Zug/ Bus. Wenn ich raus muss und sehe, da sind Kontrolleure, hole ich mein Ticket raus, gehe richtung Tür und zeige es ihm gleich unaufgefordert. Damit gab es in den letzten 10 Jahren noch nie Probleme und man wird ja auch nicht täglich aufgehalten durch eine Kontrolle...
Das Problem besteht doch nur, wenn man kein Ticket hat, oder es aus welchen Gründen auch immer nicht vorzeigen will. In diesen hat man dann eben Pech...:p
Es sei denn, es handelt sich um Zombi-Ninja-Alien-Piraten-Kontrolleure. Da darf man natürlich gleich draufschlagen, wenn man es noch schafft....:D
Grüße
Hör mal, ich sagte es dir schon mal - du bist langweilig! Ticket rausholen und vorzeigen, weil es einer sehen will, dessen Aufgabe es ist, Tickets zu kontrollieren, wo kommen wir denn da hin?
wolff:
Frei nach dem Motto "Nur ein Hampelmann hält an der Ampel an"? :ups:
Moin,
ja ich weiß. Ich werde es nie mehr zum ultrakrassen Alltagsstreetfighter schaffen.....:kaffeetri
Grüße :D
Ich würde, wenn es nur eine Haltestelle ist, das Zeug einfach griffbereit halten damit es keine grossen Kramverzögerungen gibt. Die Leute erkennt man ja recht gut an der Kleidung und dem rudelförmigen Auftreten, die reagieren relativ genervt wenn just in dem Moment jemand aufspringt und gerade zufällig raus muss wenn die den Wagen betreten.
Beliebter Trick der Kontrolleure bei uns in Berlin:
Sie betreten in kleinen Grüppchen die S-Bahn und im nächsten Moment springen sie (vor Abfahrt) wieder raus und kontrollieren alles, was auf dem Bahnsteig rumrennt. Hier sind sie mit allen Wassern gewaschen. :)
Grüße
Moin,
verstehe das Problem nicht ganz. Ich bin Pendler und fahre täglich Zug/ Bus. Wenn ich raus muss und sehe, da sind Kontrolleure, hole ich mein Ticket raus, gehe richtung Tür und zeige es ihm gleich unaufgefordert. Damit gab es in den letzten 10 Jahren noch nie Probleme und man wird ja auch nicht täglich aufgehalten durch eine Kontrolle...
Tja, manche müssen eben auch Schafe sein - ansonsten gibts ja hier nur die krassen Wölfe... ;)
Beliebter Trick der Kontrolleure bei uns in Berlin:
Sie betreten in kleinen Grüppchen die S-Bahn und im nächsten Moment springen sie (vor Abfahrt) wieder raus und kontrollieren alles, was auf dem Bahnsteig rumrennt. Hier sind sie mit allen Wassern gewaschen. :)
Grüße
Den Trick gibt es nicht nur in Berlin, sondern überall wo man die Bahnsteige nur mit gültigem Fahrausweis betreten darf. Und wenn man kein Bock hat aus der Bahn zu hüpfen arbeitet man mit 2 Teams. Die einen scheuchen auf, die anderen fangen ein.:D
ThirdKing
10-08-2010, 17:59
Warum die Diskussion?
Einfach aussteigen! ...was will der schon machen?
Wenn er unbedingt das Ticket haben will, kanner seine Kontrolle ja aufm Bahnsteig durchführen und dann auf den nächsten Zug warten :D
ThirdKing
Einfach aussteigen! ...was will der schon machen?
...
Dich festhalten bis zur Schlägerei, die damit endet, dass er und seine 4 Kollegen auf dir drauf sitzen - schon mehrfach beobachtet.
herrdeslichtes
10-08-2010, 18:42
...
Dich festhalten bis zur Schlägerei, die damit endet, dass er und seine 4 Kollegen auf dir drauf sitzen - schon mehrfach beobachtet.
bei uns kontrolliert auch eine private sicherheitsfirma nachts... und die willst du nicht auf dir sitzen haben :D
miskotty
10-08-2010, 18:58
Warum die Diskussion?
Einfach aussteigen! ...was will der schon machen?
Wenn er unbedingt das Ticket haben will, kanner seine Kontrolle ja aufm Bahnsteig durchführen und dann auf den nächsten Zug warten :D
ThirdKing
diesen bullshit mit "was wollen sie schon machen" hör ich in letzter zeit irgendwie öfter...
die leute reissen immer mehr die klappe auf weil sie denken das ihnen eh keiner die rechnung präsentieren darf:kaffeetri
gab aber häufig leicht betretene gesichter im nachhinein weil man doch ein paar möglichkeiten hat:D
scientist
10-08-2010, 19:16
hi, hier ist aber deutlich zu sagen, dass § 127 I StPO keinerlei Schlag oder ähnlichegewaltanwendung rechtfertigt....wäre also eine körperverletzung des kontolleurs....gut, das hilft dir auch nicht, wenn du zu brei geschlagen im krankenhaus liegst:-)
ist genauso wie mit dem zebrastreifen und dem auto: was nützt es mir recht zu haben, wenn ich 2,5 meter unter der erdoberfäche liege???
@luggage
in welchem juristischen bereich bist du denn beruflich so unterwegs? nur aus neugier...
miskotty
10-08-2010, 19:20
hi, hier ist aber deutlich zu sagen, dass § 127 I StPO keinerlei Schlag oder ähnlichegewaltanwendung rechtfertigt....wäre also eine körperverletzung des kontolleurs....gut, das hilft dir auch nicht, wenn du zu brei geschlagen im krankenhaus liegst:-)
ist genauso wie mit dem zebrastreifen und dem auto: was nützt es mir recht zu haben, wenn ich 2,5 meter unter der erdoberfäche liege???
festhalten darf man ;) will er weg fixieren. schlägt er zu kommt notwehr.
und wie gesagt... wer die fre... aufreisst soll net heulen
scientist
10-08-2010, 19:34
wenn ich nur versuche, mich loszureißen, stellt dies wohl noch keinen angriff auf die person des kontolleurs dar.
eine fixierung hat je nach ausführung wohl schon KV-charakter, der über den rechtfertigungsgrund des 127 stpo hinausgeht; das berechtigt mich meinerseits dann zu einer notwehr-handlung, die aber natürlich nach allgemeinen regeln erforderlich und geboten sein muss...aber wie gesagt: karte zeigen ist einfacher als mit irgendeinem kontrolleur minutenlange diskussionen zu führen oder mich mit ihm zu prügeln....
miskotty
10-08-2010, 19:38
wenn ich nur versuche, mich loszureißen, stellt dues keinen angriff auf die person des kontolleurs dar.
eine fixierung hat je nach ausführung wohl schon KV-charakter, der über den rechtfertigungsgrund des 127 stpo hinausgeht; das berechtigt mich meinerseits dann zu einer notwehr-handlung, die aber natürlich nach allgemeinen regeln erforderlich und geboten sein muss...aber wie gesagt: karte zeigen ist einfacher als mit irgendeinem kontrolleur minutenlange diskussionen zu führen oder mich mit ihm zu prügeln....
nope. du willst dich der festnahme entziehen, die gerechtfertigt ist. deine gegenwehr ist es nicht/und somit kv. es gibt keine notwehr gegen eine gerechtfertigte maßnahme.
netwolff
10-08-2010, 19:46
Warum zeigt ihr Vollhirnis nicht einfach euer Ticket und gut ists?
Warum zeigt ihr Vollhirnis nicht einfach euer Ticket und gut ists?
Weil es eine Unverschämtheit ist das irgendwelche Typen ohne Schulbildung, die vor kurzem noch arbeitlos waren der Meinung sind das sie einen auf Blockwart machen können, nur weil sie jetzt für irgendeinen Sicherheitsdienst oder Verkehrsbetrieb arbeiten. Und da spielt es im Grunde auch keine Rolle ob es Fahrkartenkontrolleure, Sicherheitsposten an Straßensperren oder sonst was sind.
Diese Assis hätten man lieber einen richtigen Beruf lernen sollen oder zu mindestens einen vernünftigen Schulabschluss machen sollen, da hätten sie was worauf sie aufbauen könnten, und müssten ihre Komplexe nicht mit ihrer "Macht" kompensieren.
So das musste mal gesagt werden.;)
Weil es eine Unverschämtheit ist das irgendwelche Typen ohne Schulbildung, die vor kurzem noch arbeitlos waren der Meinung sind das sie einen auf Blockwart machen können, nur weil sie jetzt für irgendeinen Sicherheitsdienst oder Verkehrsbetrieb arbeiten. Und da spielt es im Grunde auch keine Rolle ob es Fahrkartenkontrolleure, Sicherheitsposten an Straßensperren oder sonst was sind.
Diese Assis hätten man lieber einen richtigen Beruf lernen sollen oder zu mindestens einen vernünftigen Schulabschluss machen sollen, da hätten sie was worauf sie aufbauen könnten, und müssten ihre Komplexe nicht mit ihrer "Macht" kompensieren.
So das musste mal gesagt werden.;)
... du hast Probleme...
ThirdKing
10-08-2010, 20:03
und wie gesagt... wer die fre... aufreisst soll net heulen
Kann sein, dass wir hier aneinander vorbei reden, aber ich fahre garantiert nicht ne Station weiter, wenn irgend so nen Affe vonner Bahn, meint er müsse noch beim Aussteigen mein Ticket kontrollieren. Wenn ers sehen will, soller mitausteigen oder es bleiben lassen.
Aber im Zug, gegen meinen Willen festhalten, lasse ich mich garantiert nicht... und irgendwie hab ich meine Zweifel, ob der Kerl das überhaupt darf.
ThirdKing
Neuling-Ling
10-08-2010, 20:33
Kann sein, dass wir hier aneinander vorbei reden, aber ich fahre garantiert nicht ne Station weiter, wenn irgend so nen Affe vonner Bahn, meint er müsse noch beim Aussteigen mein Ticket kontrollieren. Wenn ers sehen will, soller mitausteigen oder es bleiben lassen.
Aber im Zug, gegen meinen Willen festhalten, lasse ich mich garantiert nicht... und irgendwie hab ich meine Zweifel, ob der Kerl das überhaupt darf.
ThirdKing
Ganz meine Meinung..... Wo sind wir denn? Wer bezahlt schafft an! :-§
warum nicht einfach die karte zeigen?
Weil er keine hat. Warum sollte man sich sonst dafür interessieren?
miskotty
10-08-2010, 21:20
Kann sein, dass wir hier aneinander vorbei reden, aber ich fahre garantiert nicht ne Station weiter, wenn irgend so nen Affe vonner Bahn, meint er müsse noch beim Aussteigen mein Ticket kontrollieren. Wenn ers sehen will, soller mitausteigen oder es bleiben lassen.
Aber im Zug, gegen meinen Willen festhalten, lasse ich mich garantiert nicht... und irgendwie hab ich meine Zweifel, ob der Kerl das überhaupt darf.
ThirdKing
er darf dich überall auf bahngelände kontrollieren.im zug, auf dem bahnsteig...
wenn du was dagegen einzuwenden hast, fahr auto oder fahrrad. oder halt das ticket bereit, dann gehts ganz schnell
miskotty
10-08-2010, 21:21
Weil es eine Unverschämtheit ist das irgendwelche Typen ohne Schulbildung, die vor kurzem noch arbeitlos waren der Meinung sind das sie einen auf Blockwart machen können, nur weil sie jetzt für irgendeinen Sicherheitsdienst oder Verkehrsbetrieb arbeiten. Und da spielt es im Grunde auch keine Rolle ob es Fahrkartenkontrolleure, Sicherheitsposten an Straßensperren oder sonst was sind.
Diese Assis hätten man lieber einen richtigen Beruf lernen sollen oder zu mindestens einen vernünftigen Schulabschluss machen sollen, da hätten sie was worauf sie aufbauen könnten, und müssten ihre Komplexe nicht mit ihrer "Macht" kompensieren.
So das musste mal gesagt werden.;)
göttlich:D
ganz deiner meinung:D
Ganz meine Meinung..... Wo sind wir denn? Wer bezahlt schafft an! :-§
blödsinn. wer anschafft wird bezahlt
scientist
10-08-2010, 22:28
nope. du willst dich der festnahme entziehen, die gerechtfertigt ist. deine gegenwehr ist es nicht/und somit kv. es gibt keine notwehr gegen eine gerechtfertigte maßnahme.
bitte genauer lesen: ich habe mich lediglich auf bloßes losreissen bezogen, das ohne weiteres keinen angriff gegenüber dem kontrolleur darstellt. wenn ich den kontrolleur zu schlagen versuche, siehts natürlich anders aus...
aber ich glaube, wir sollten das theoretische hier wirklich beenden, einfach karte zeigen und fertig!
gruß
@ kable
Die drogen die du nimmst scheinen gefährlich zu sein. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wo du soviel geistigen dünnschiß hernimmst.
Ich weiß ja nicht, was du beruflich machst, aber auch kontrolleure machen nur ihren job, so wie du auch, wenn du denn einen hast.
Es gibt bestimmt menschen, die mit deinem job nicht einverstanden sind, wie würde es dir gefallen, wenn diese dich dann auch als assi titulieren?
Fang doch beim nächsten mal erstmal mit nachdenken an und dann kannst du posten. Das ist die richtige reihenfolge.
Lg
Andreas
@ kable
Die drogen die du nimmst scheinen gefährlich zu sein. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wo du soviel geistigen dünnschiß hernimmst.
Ich weiß ja nicht, was du beruflich machst, aber auch kontrolleure machen nur ihren job, so wie du auch, wenn du denn einen hast.
Es gibt bestimmt menschen, die mit deinem job nicht einverstanden sind, wie würde es dir gefallen, wenn diese dich dann auch als assi titulieren?
Fang doch beim nächsten mal erstmal mit nachdenken an und dann kannst du posten. Das ist die richtige reihenfolge.
Lg
Andreas
Hallo, vielleicht solltest du einfach meinen Post durchlesen wenn du wieder nüchtern bist, bevor du mich beleidigst.
Oder was sagen dir Smileys?
Der User Miskotty hat meinen Post schon richtig verstanden.
Aber aus lauter Höflichkeit beantworte ich dir jetzt einfach mal die Frage was ich beruflich mache, ach nein lies dir meinen ersten Post nochmal durch, vielleicht kommst du dann darauf warum ich diesen hier ;) am Ende benutzt habe.
Wenn nicht kannst du mich ja noch mal beleidigen, und danach sage ich dir was Ironie und Sarkasmus sind, und wenn du meinen Post dann immer noch nicht begriffen hast sage ich dir vielleicht was ich beruflich mache.;)
Vlademir
11-08-2010, 00:32
was ich beruflich mache,
Auja, heiteres Berufe raten. Also ich schwanke noch zwischen
- Comedian
- Wachwichtel
- Sargträger
- Fahrkartenkontrolleur
Sollte ich getroffen haben, sag Bescheid, wegen weil, brauchst ja noch meine Adresse damit Du weißt wohin die Waschmaschine gehen soll :D
Mir hat das Posting gefallen :rofl:
ThirdKing
11-08-2010, 00:39
er darf dich überall auf bahngelände kontrollieren.im zug, auf dem bahnsteig...
Er darf mich zwar kontrollieren, aber nicht festhalten.
In dem Punkt ist mir, was so nen Hilfsscherrif alles darf auch irgendwie nen bisschen egal... wenn ich an meiner Haltestelle aussteigen will (vielleicht um noch nen Anschluss Zug zu erwischen), dann hab ich keinen Bock, noch ne Station weiter zu fahren, weil irgend so nen Kerl noch unbedingt mein Ticket sehen will. In so einem Fall steig ich aus und fertig.
Wenn er mich denn unbeding kontrollieren will, kanner das auch aufm Bahnsteig machen und selber aufn nächsten Zug warten.
ThirdKing
Fahrkartenkontrolleur
Sollte ich getroffen haben, sag Bescheid, wegen weil, brauchst ja noch meine Adresse damit Du weißt wohin die Waschmaschine gehen soll :D
Mir hat das Posting gefallen :rofl:
Fast richtig, für eine Waschmaschine reicht es dann nicht ganz, aber du kriegst einen Waschlappen.:D
Bin kein Kontrolleur, aber das sind Kollegen, und wenn es Ärger gibt werden sie vom Sicherheitsdienst unterstützt.
Und mein Post hat im Grunde nur das wiedergegeben was man sich täglich an extremem Beleidigungen so anhören darf, dazu kommen dann halt noch die üblichen Schimpfwörter und teilweise Handgreiflichkeiten.
miskotty
11-08-2010, 06:42
Er darf mich zwar kontrollieren, aber nicht festhalten.
In dem Punkt ist mir, was so nen Hilfsscherrif alles darf auch irgendwie nen bisschen egal... wenn ich an meiner Haltestelle aussteigen will (vielleicht um noch nen Anschluss Zug zu erwischen), dann hab ich keinen Bock, noch ne Station weiter zu fahren, weil irgend so nen Kerl noch unbedingt mein Ticket sehen will. In so einem Fall steig ich aus und fertig.
Wenn er mich denn unbeding kontrollieren will, kanner das auch aufm Bahnsteig machen und selber aufn nächsten Zug warten.
ThirdKing
doch darf er. ist aber deine sache was du machst oder lässt...
du bist im zweifelsfalle der mit 4 kollegen auf der brust:D
miskotty
11-08-2010, 06:44
bitte genauer lesen: ich habe mich lediglich auf bloßes losreissen bezogen, das ohne weiteres keinen angriff gegenüber dem kontrolleur darstellt. wenn ich den kontrolleur zu schlagen versuche, siehts natürlich anders aus...
aber ich glaube, wir sollten das theoretische hier wirklich beenden, einfach karte zeigen und fertig!
gruß
losreissen ist gegenwehr. und kann auch als fluchtversuch gewertet werden der das fixieren rechtfertigt
netwolff
11-08-2010, 07:33
Weil es eine Unverschämtheit ist das irgendwelche Typen ohne Schulbildung, die vor kurzem noch arbeitlos waren der Meinung sind das sie einen auf Blockwart machen können, nur weil sie jetzt für irgendeinen Sicherheitsdienst oder Verkehrsbetrieb arbeiten. Und da spielt es im Grunde auch keine Rolle ob es Fahrkartenkontrolleure, Sicherheitsposten an Straßensperren oder sonst was sind.
Diese Assis hätten man lieber einen richtigen Beruf lernen sollen oder zu mindestens einen vernünftigen Schulabschluss machen sollen, da hätten sie was worauf sie aufbauen könnten, und müssten ihre Komplexe nicht mit ihrer "Macht" kompensieren.
So das musste mal gesagt werden.;)
edith
mikkalol
11-08-2010, 10:01
jesus c.
ich wollte nur wissen, inwieweit mich sone schaffnerfigur aufhalten darf.
im hinblick darauf, das ich nicht zu spaet zur arbeit erscheine.
dieser ganze grobhypothetische schrott der nun hier behandelt wird, ist doch fernab jeder realitaet. boese schaffner aus privatensicherheitsunternehmen die im rudel auftauchen, menschen die zu freiheitsfordernden bestien werden im angesicht der boesartigkeit eines 50jahre alten hauptschuelers der nach einer "fakadde" bittet.
und immer diese hobbyjuristen welche volkommen kontext-ungebunden paragraphen afuehren...
bedauernswert.
habt spass, ich bin raus.
Wie oft pro Tag passiert Euch das eigentlich, dass Ihr genau an der Station wo Ihr raus müsst im Zug kontrolliert werdet? :rolleyes:
jesus c.
ich wollte nur wissen, inwieweit mich sone schaffnerfigur aufhalten darf.
im hinblick darauf, das ich nicht zu spaet zur arbeit erscheine.
dieser ganze grobhypothetische schrott der nun hier behandelt wird, ist doch fernab jeder realitaet. boese schaffner aus privatensicherheitsunternehmen die im rudel auftauchen, menschen die zu freiheitsfordernden bestien werden im angesicht der boesartigkeit eines 50jahre alten hauptschuelers der nach einer "fakadde" bittet.
und immer diese hobbyjuristen welche volkommen kontext-ungebunden paragraphen afuehren...
bedauernswert.
habt spass, ich bin raus.
Oh das ist aber schade. :rolleyes:
@luggage
in welchem juristischen bereich bist du denn beruflich so unterwegs? nur aus neugier...
Ich bin nur Student kurz vorm Examen - Beruf kommt noch, hoff ich ;)
hi, hier ist aber deutlich zu sagen, dass § 127 I StPO keinerlei Schlag oder ähnlichegewaltanwendung rechtfertigt....wäre also eine körperverletzung des kontolleurs...
wenn ich nur versuche, mich loszureißen, stellt dies wohl noch keinen angriff auf die person des kontolleurs dar.
eine fixierung hat je nach ausführung wohl schon KV-charakter, der über den rechtfertigungsgrund des 127 stpo hinausgeht; das berechtigt mich meinerseits dann zu einer notwehr-handlung, die aber natürlich nach allgemeinen regeln erforderlich und geboten sein muss...
Das stimmt nicht ganz, es ist so: §127 StPO enthält im Gegensatz zum schneidigen Notwehrrecht aus §32 StGB ein Verhältnismäßigkeitserfordernis. Damit darf die Festnahme nur mit Mitteln erfolgen, die zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die schwere der Tat, die den §127 auslöst ist dabei nach der Meinung Einiger mit einzubeziehen, so dass ein Mörder uU mit einem Schuss von der Flucht abgehalten werden darf, wenn sich der Schütze alle Mühe gibt, ihn nicht zu töten (vgl. zB. Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 28). Regelmäßig sind aber lebensgefährdente Eingriffe nicht durch §127 StPO gerechtfertigt.
Grundsätzlich deckt §127 StPO physische Gewalt, Freiheitsberaubung, Nötigung und (leichte) Körperverletzung sind erfasst, so sie eben verhältnismäßig sind (Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 27; Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 8). Damit ist auch eine Fixierung, die eine Körperverletzung darstellt, grundsätzlich gerechtfertigt. Auch Fesseln, Einsperren in Privaträume oder erzwungenes Einsteigen in Kraftfahrzeuge ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf nicht übertrieben fest gefesselt oder gar bis zum Tod gewürgt werden - Eingriffe, die über leichte Körperverletzungen hinausgehen werden regelmäßig hinter dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse zurücktreten. Wehrt sich der Festgenommene gegen die berechtigte Festnahme, löst das das Notwehrrecht aus §32 StGB aus. Dafür bedarf es eines rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriffs auf die Güter des Festnehmenden. Selbst reines Losreißen lässt sich als Nötigung zum Unterlassen der Festnahme deuten, so dass es §32 auslösen kann. In der Praxis wird sich aber kein fixierter Schwarzfahrer so losreißen können, dass er damit nicht auch in andere Güter des Festnehmenden eingreift, §32 StGB wird damit jedenfalls ausgelöst werden.
Apropos staatliches Strafverfolgungsinteresse: Das ist das einzige, worauf §127 StPO abzielt - private Anspruchssicherung (Bußgeld, Fahrkartenkontrolle etc. sind privatrechtliche Ansprüche) wird vom §127 StPO nicht erfasst. Hier ist dann privatrechtliche Selbsthilfe nach §229 BGB einschlägig - in Vertretung durch den Kontrolleur. §229 BGB zieht aber wohl im wesentlichen die selben Grenzen, wie der §127 StPO. Es bleibt dabei, dass leichte Körperverletzung und durchaus beherztes Fixieren mittels Polizeigriff und ähnlichem gerechtfertigt sind, so sie verhältnismäßig sind.
Das Verhältnismäßigkeitserfordernis bringt übrigens auch mit sich, dass ggf. mildere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn sie verfügbar und ausreichend sind. So wird es regelmäßig genügen den Personalausweis oder Autoschlüssel wegzunehmen (vgl. Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 9).
miskotty
11-08-2010, 10:15
Ich bin nur Student kurz vorm Examen - Beruf kommt noch, hoff ich ;)
Das stimmt nicht ganz, es ist so: §127 StPO enthält im Gegensatz zum schneidigen Notwehrrecht aus §32 StGB ein Verhältnismäßigkeitserfordernis. Damit darf die Festnahme nur mit Mitteln erfolgen, die zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die schwere der Tat, die den §127 auslöst ist dabei nach der Meinung Einiger mit einzubeziehen, so dass ein Mörder uU mit einem Schuss von der Flucht abgehalten werden darf, wenn sich der Schütze alle Mühe gibt, ihn nicht zu töten (vgl. zB. Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 28). Regelmäßig sind aber lebensgefährdente Eingriffe nicht durch §127 StPO gerechtfertigt.
Grundsätzlich deckt §127 StPO physische Gewalt, Freiheitsberaubung, Nötigung und (leichte) Körperverletzung sind erfasst, so sie eben verhältnismäßig sind (Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 27; Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 8). Damit ist auch eine Fixierung, die eine Körperverletzung darstellt, grundsätzlich gerechtfertigt. Auch Fesseln, Einsperren in Privaträume oder erzwungenes Einsteigen in Kraftfahrzeuge ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf nicht übertrieben fest gefesselt oder gar bis zum Tod gewürgt werden - Eingriffe, die über leichte Körperverletzungen hinausgehen werden regelmäßig hinter dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse zurücktreten. Wehrt sich der Festgenommene gegen die berechtigte Festnahme, löst das das Notwehrrecht aus §32 StGB aus. Dafür bedarf es eines rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriffs auf die Güter des Festnehmenden. Selbst reines Losreißen lässt sich als Nötigung zum Unterlassen der Festnahme deuten, so dass es §32 auslösen kann. In der Praxis wird sich aber kein fixierter Schwarzfahrer so losreißen können, dass er damit nicht auch in andere Güter des Festnehmenden eingreift, §32 StGB wird damit jedenfalls ausgelöst werden.
Apropos staatliches Strafverfolgungsinteresse: Das ist das einzige, worauf §127 StPO abzielt - private Anspruchssicherung (Bußgeld, Fahrkartenkontrolle etc. sind privatrechtliche Ansprüche) wird vom §127 StPO nicht erfasst. Hier ist dann privatrechtliche Selbsthilfe nach §229 BGB einschlägig - in Vertretung durch den Kontrolleur. §229 BGB zieht aber wohl im wesentlichen die selben Grenzen, wie der §127 StPO. Es bleibt dabei, dass leichte Körperverletzung und durchaus beherztes Fixieren mittels Polizeigriff und ähnlichem gerechtfertigt sind, so sie verhältnismäßig sind.
Das Verhältnismäßigkeitserfordernis bringt übrigens auch mit sich, dass ggf. mildere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn sie verfügbar und ausreichend sind. So wird es regelmäßig genügen den Personalausweis oder Autoschlüssel wegzunehmen (vgl. Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 9).
ich dachte erschleichung von leistungen wär ein delikt und hat weniger mit privatrecht zu tun
Ich bin nur Student kurz vorm Examen - Beruf kommt noch, hoff ich ;)
Das stimmt nicht ganz, es ist so: §127 StPO enthält im Gegensatz zum schneidigen Notwehrrecht aus §32 StGB ein Verhältnismäßigkeitserfordernis. Damit darf die Festnahme nur mit Mitteln erfolgen, die zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die schwere der Tat, die den §127 auslöst ist dabei nach der Meinung Einiger mit einzubeziehen, so dass ein Mörder uU mit einem Schuss von der Flucht abgehalten werden darf, wenn sich der Schütze alle Mühe gibt, ihn nicht zu töten (vgl. zB. Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 28). Regelmäßig sind aber lebensgefährdente Eingriffe nicht durch §127 StPO gerechtfertigt.
Grundsätzlich deckt §127 StPO physische Gewalt, Freiheitsberaubung, Nötigung und (leichte) Körperverletzung sind erfasst, so sie eben verhältnismäßig sind (Kahrlsruher Kommentar, Schultheis, §127 Rn 27; Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 8). Damit ist auch eine Fixierung, die eine Körperverletzung darstellt, grundsätzlich gerechtfertigt. Auch Fesseln, Einsperren in Privaträume oder erzwungenes Einsteigen in Kraftfahrzeuge ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf nicht übertrieben fest gefesselt oder gar bis zum Tod gewürgt werden - Eingriffe, die über leichte Körperverletzungen hinausgehen werden regelmäßig hinter dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse zurücktreten. Wehrt sich der Festgenommene gegen die berechtigte Festnahme, löst das das Notwehrrecht aus §32 StGB aus. Dafür bedarf es eines rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriffs auf die Güter des Festnehmenden. Selbst reines Losreißen lässt sich als Nötigung zum Unterlassen der Festnahme deuten, so dass es §32 auslösen kann. In der Praxis wird sich aber kein fixierter Schwarzfahrer so losreißen können, dass er damit nicht auch in andere Güter des Festnehmenden eingreift, §32 StGB wird damit jedenfalls ausgelöst werden.
Apropos staatliches Strafverfolgungsinteresse: Das ist das einzige, worauf §127 StPO abzielt - private Anspruchssicherung (Bußgeld, Fahrkartenkontrolle etc. sind privatrechtliche Ansprüche) wird vom §127 StPO nicht erfasst. Hier ist dann privatrechtliche Selbsthilfe nach §229 BGB einschlägig - in Vertretung durch den Kontrolleur. §229 BGB zieht aber wohl im wesentlichen die selben Grenzen, wie der §127 StPO. Es bleibt dabei, dass leichte Körperverletzung und durchaus beherztes Fixieren mittels Polizeigriff und ähnlichem gerechtfertigt sind, so sie verhältnismäßig sind.
Das Verhältnismäßigkeitserfordernis bringt übrigens auch mit sich, dass ggf. mildere Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn sie verfügbar und ausreichend sind. So wird es regelmäßig genügen den Personalausweis oder Autoschlüssel wegzunehmen (vgl. Kindhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, §20 Rn 9).
Ab welchem Semester verlernt man es als Jurist eigentlich knapp und klar in kurzen Worten auf den Punkt zu kommen? :D
ich dachte erschleichung von leistungen wär ein delikt und hat weniger mit privatrecht zu tun
Ist auch so, man muss nur eben unterscheiden, halte ich den wegen Beförderungserschleichung fest, oder weil ich meine privatrechtlichen Ansprüche sichern will, bzw. die des Rechtsträgers. §265a StGB (Erschleichung von Leistungen) ist ein Antragsdelikt, wird also nicht von Amtswegen verfolgt. Das staatliche Verfolgungsinteresse ist damit recht gering und es ist nicht verkehrt, sich auf eine privatrechtliche Rechtfertigung zu stützen nach §229 BGB.
Ab welchem Semester verlernt man es als Jurist eigentlich knapp und klar in kurzen Worten auf den Punkt zu kommen? :D
Tut mir leid, für dich male ich das nächste mal ein paar bunte Bildchen. Ich habe meine Schlüsse zuvor schon in aller Kürze mitgeteilt, das hat aber anscheinend nicht ausgereicht, einige hier von deren Richtigkeit zu überzeugen, also habe ich das ganze etwas ausführlicher untermauert.
miskotty
11-08-2010, 10:26
Ist auch so, man muss nur eben unterscheiden, halte ich den wegen Beförderungserschleichung fest, oder weil ich meine privatrechtlichen Ansprüche sichern will, bzw. die des Rechtsträgers. §265a StGB (Erschleichung von Leistungen) ist ein Antragsdelikt, wird also nicht von Amtswegen verfolgt. Das staatliche Verfolgungsinteresse ist damit recht gering und es ist nicht verkehrt, sich auf eine privatrechtliche Rechtfertigung zu stützen nach §229 BGB.
kann ich ihn nicht wegen beidem festhalten?:D
die summe machts
miskotty
11-08-2010, 10:29
jesus c.
ich wollte nur wissen, inwieweit mich sone schaffnerfigur aufhalten darf.
im hinblick darauf, das ich nicht zu spaet zur arbeit erscheine.
dieser ganze grobhypothetische schrott der nun hier behandelt wird, ist doch fernab jeder realitaet. boese schaffner aus privatensicherheitsunternehmen die im rudel auftauchen, menschen die zu freiheitsfordernden bestien werden im angesicht der boesartigkeit eines 50jahre alten hauptschuelers der nach einer "fakadde" bittet.
und immer diese hobbyjuristen welche volkommen kontext-ungebunden paragraphen afuehren...
bedauernswert.
.
du hast nen lustiges menschenbild...
und bevor du fragst. ich hab zumindest fachabi, würd den job im zweifelsfall aber auch machen
kann ich ihn nicht wegen beidem festhalten?:D
die summe machts
Doch klar! Unter anderem deswegen hab ichs auch erwähnt - und der Vollständigkeit halber, man kann eben nicht sagen "ich hab den nach §127 StPO auf den Boden gepinnt, weil er mir 40 Euro schuldet"...
jkdberlin
11-08-2010, 10:37
und immer diese hobbyjuristen welche volkommen kontext-ungebunden paragraphen afuehren...
bedauernswert.
Luggage ist kein Hobbyjurist...
... du hast Probleme...
Nein, Humor nennt man das im allgemeinen ;)
Nein, Humor nennt man das im allgemeinen ;)
Ihh, das würd ich mir operieren lassen!
Tut mir leid, für dich male ich das nächste mal ein paar bunte Bildchen.
Ja, bitte.
@ kable
Ich tu es nicht gern, aber ich muss mich wohl entschuldigen, ich habe gerade gemerkt, das smileys bei mir am handy nicht dargestellt werden und ohne ironieverstärker las sich dein post recht ernst. Es tut mir leid, das ich dir unrecht tat. Ich ziehe hiermit MEIN posting offiziell zurück und neige mein haupt.
Lg
Andreas
@ kable
Ich tu es nicht gern, aber ich muss mich wohl entschuldigen, ich habe gerade gemerkt, das smileys bei mir am handy nicht dargestellt werden und ohne ironieverstärker las sich dein post recht ernst. Es tut mir leid, das ich dir unrecht tat. Ich ziehe hiermit MEIN posting offiziell zurück und neige mein haupt.
Lg
Andreas
Und das ist einer der Gründe warum ich kein Handy mit I-Net habe.
Nein, passt schon ist in Ordnung.
scientist
11-08-2010, 16:14
losreissen ist gegenwehr. und kann auch als fluchtversuch gewertet werden der das fixieren rechtfertigt
für mich ist das thema beantwortet, der fragesteller kann frei entscheiden, wem er glaubt: juristischen laien oder menschen, die das seit langer zeit zehn stunden am tag beruflich machen:p
ein StAlicher Gruß:D
scientist
11-08-2010, 16:25
@luggage
habs natürlich für laien verkürzt dargestellt, sonst kommt wieder ein kommentar von wegen juristen und kurz antworten. aber ich hoffe, du bist auch der meinung, dass ein vergleichsweise geringes delikt wie das erschleichen von leistungen allenfalls leichte körperverletzung rechtfertigt....
gruß
forum: selbstverteidigung und security :rolleyes: :biglaugh:
Nein, Humor nennt man das im allgemeinen ;)
:biglaugh:
miskotty
11-08-2010, 16:51
@luggage
habs natürlich für laien verkürzt dargestellt, sonst kommt wieder ein kommentar von wegen juristen und kurz antworten. aber ich hoffe, du bist auch der meinung, dass ein vergleichsweise geringes delikt wie das erschleichen von leistungen allenfalls leichte körperverletzung rechtfertigt....
gruß
stimmt... normales fixieren ist ja mindestens gefährliche kv...
Seminarius
11-08-2010, 16:51
Ich seh dein Problem nicht. Sag ihm, dass du raus musst und ihm den gern draußen zeigst, dann steig aus der Bahn aus und zeig den Ausweis draußen vor.
Die meißten von den Gesellen sind keine riesen Bodybuilder die dich einfach am Arm festhalten könnten :D
das ahbe ich aber scon ganz anders erlebt, daran erkennt man die meistens auch. Zivis erkennt man manchmal so:
Einer der durchtrainiert ist und rennen kann, sportschuhe. Der hält einen ein bisschen fest.
Dann hat der noch nen kollegen auch mit Sportschuhen der kräftig ist und einen dann richtig fest nehmen kann
Round house nackenklatscher für schaffner :d
scientist
11-08-2010, 16:59
stimmt... normales fixieren ist ja mindestens gefährliche kv...
von gefKV hat niemand gesprochen, vielmehr geht es um die intensität der einfachen KV, die je nach Fixierungsart unter umständen schon unverhältnismäßig sein kann; aber egal...mache, was du für richtig hälst....wie gesagt, ist es immer eine frage des einzelfalls
scientist
11-08-2010, 17:02
da der fragesteller kein interesse mehr an weiteren antworten hat und die gefahr besteht, dass alle (einschließlich mir:o) nur noch recht haben wollen, ziehe ich mich aus der disskussion zurück und votiere für eine schließung
Seminarius
11-08-2010, 17:06
wir könnten ein wie wehre ich mich gegen schaffner seminar machen
@luggage
habs natürlich für laien verkürzt dargestellt, sonst kommt wieder ein kommentar von wegen juristen und kurz antworten.
Hab ich Eingangs auch versucht, wird aber weitestgehend misachtet :o
aber ich hoffe, du bist auch der meinung, dass ein vergleichsweise geringes delikt wie das erschleichen von leistungen allenfalls leichte körperverletzung rechtfertigt....
Wie ich geschrieben habe: Regelmäßig wird nur leichte Körperverletzung durch §127 zu rechtfertigen sein, nur in krassen Ausnahmefällen (Mörder-Bsp.) dürfte etwas anderes gelten. Das ist aber umstritten, weil die Rechtsprechung zum §127 StPO im Wesentlichen zu geringen Delikten ergangen ist. Anders sieht das freilich aus, wenn der §32 StGB ausgelöst wird, da kann man schon eher mal zulangen, und das ist schnell passiert. Ein paar Blaue Flecken wird man aber auch schon nach §127 StPO regelmäßig wegstecken müssen.
scientist
11-08-2010, 17:18
ich lehre dann:
verteidigung gegen schaffner mittels messer und schlagstock
noch frei:
unbewaffnete abwehr (incl. juristische diskussionen mit dem schaffner)
abwehr mittels schusswaffen
abwehr mittels mittelalterlichem langschwert
im preis inbegriffen sind entsprechende rollenspiele und eine fahrkarte für dien hinfahrt zum seminarort (rückfahrkarte braucht man ja dann nicht mehr nach seminarabschluss)
Veranstaltungsort: München, U-Bahnhof Hauptbahnhof
Zeit: 01.01.2011
Kosten: 1255 Euro incl Urkunde und ernennung zum senior tallyman defender
(franchise gebühren für interessierte auf anfrage)
Seminarius
11-08-2010, 17:24
:megalach:
Anscheinend ist alles gesagt !
daher
Closed
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