Pfefferspray gegen Angreifer [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Pfefferspray gegen Angreifer



MMA-Freak
14-08-2010, 23:26
Hi ich hab eine Frage undzwar,darf man sich mit einem Pfefferspray gegen einen Messer angreifer wehren?
Da ich keine andere zu 100% funktionierende SV möglichkeit sehe.:D
Schreibt einfach und BITTE begründet eure Antworten auch!!!:mad:

Ju-Jutsu-Ka
14-08-2010, 23:33
Hi ich hab eine Frage undzwar,darf man sich mit einem Pfefferspray gegen einen Messer angreifer wehren?
Da ich keine andere zu 100% funktionierende SV möglichkeit sehe.:D
Schreibt einfach und BITTE begründet eure Antworten auch!!!:mad:

In Deutschland ist Pfefferspray zur Tierabwehr zugelassen, Du darfst es also führen (sobald Du volljährig bist).

Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.
(Was das ist entscheidet im Zweifesfall hinterher ein Richter)
Es dürfen auch Gegnstände engesetzt werden die ich eigentlich nicht führen darf. (Mein Angreifer verliert seine Pistole und ich kann die erhaschen und er greift mich dann mit einer Machete an, dann dürfte ich auch die Pistole als Schußwaffe einsetzten...) Also darf ich ein Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzten.

Wenn einer mit einem Messer mir gegnübersteht und mich bedroht dürfte ich demnach Pfefferspray einsetzten. Aber da jede SV-Situation anders ist und man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann man Dir keine Generalvollmacht ausstellen.

Und Vorsicht, erstmal muss man damit Treffen, was nicht einfach ist (Wind, Nervosität, .....), triffst Du nicht, kann das den Angreifer wütender machen und zur Eskalation führen....

Markus11
14-08-2010, 23:34
In deutschland darf man den Pfefferspray afaik ab 14 haben, weil eben zur Tierabwehr bestimmt.

Mfg. Markus

MMA-Freak
14-08-2010, 23:39
In deutschland darf man den Pfefferspray afaik ab 14 haben, weil eben zur Tierabwehr bestimmt.

Mfg. Markus

Ja das weis ich:cool:

MMA-Freak
14-08-2010, 23:39
In Deutschland ist Pfefferspray zur Tierabwehr zugelassen, Du darfst es also führen (sobald Du volljährig bist).

Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.
(Was das ist entscheidet im Zweifesfall hinterher ein Richter)
Es dürfen auch Gegnstände engesetzt werden die ich eigentlich nicht führen darf. (Mein Angreifer verliert seine Pistole und ich kann die erhaschen und er greift mich dann mit einer Machete an, dann dürfte ich auch die Pistole als Schußwaffe einsetzten...) Also darf ich ein Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzten.

Wenn einer mit einem Messer mir gegnübersteht und mich bedroht dürfte ich demnach Pfefferspray einsetzten. Aber da jede SV-Situation anders ist und man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann man Dir keine Generalvollmacht ausstellen.

Und Vorsicht, erstmal muss man damit Treffen, was nicht einfach ist (Wind, Nervosität, .....), triffst Du nicht, kann das den Angreifer wütender machen und zur Eskalation führen....

Könnte ich also trotzdem eine Strafe bekommen?:ups:
Und wie kann man das mit dem treffen üben?

3L9O
14-08-2010, 23:51
Könnte ich also trotzdem eine Strafe bekommen?:ups:

wenn der andere dich einmal haut und du den besprühst vielleicht schon

Balthus
14-08-2010, 23:54
auch wenn ich damit nen Punkt oder bann bekomme:

zum üben, einfach 2-3 dosen kaufen innen Wald gehen, A4 Blatt aufhängen und versuchen das bei 5m entfernung zu treffen -.- ohne dass du dabei erwischt wirst :) ... eine Dose behalten mit den beiden andern üben, ziehen, zielen, bedienen! und auch mal aus der Handtasche versuchen rauszubekommen oder aus der innersten Jackentasche

MMA-Freak
14-08-2010, 23:55
wenn der andere dich einmal haut und du den besprühst vielleicht schon

Das ist doch vollkommen unlogisch man darf sich doch so wehren das man die chance hat abzuhauen,doch wenn ich ihn dann noch trete/schlage,erst dann dürfte man doch eine Strafe bekommen oder etwa nicht?:rolleyes::(

MMA-Freak
14-08-2010, 23:56
auch wenn ich damit nen Punkt oder bann bekomme:

zum üben, einfach 2-3 dosen kaufen innen Wald gehen, A4 Blatt aufhängen und versuchen das bei 5m entfernung zu treffen -.- ohne dass du dabei erwischt wirst :) ... eine Dose behalten mit den beiden andern üben, ziehen, zielen, bedienen! und auch mal aus der Handtasche versuchen rauszubekommen oder aus der innersten Jackentasche

Danke für dein aufopfern:D

Zürcher11
14-08-2010, 23:58
Es soll ja Leute geben, die gegen Pfefferspray imun sind...
Oder wenn er voll mit Adrenalin ist, und so derbe Aggro dann wirkt es nochmal ein bisschen weniger! Oder halt mit Drogen, z.B. Wenn er grad ne Nase gezogen hat, denk ich das dem das scheiss egal ist wenn du ihm das Zeug ins Gesicht sprühst...:D

Alephthau
15-08-2010, 00:47
.

Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.


Nö, muß nur Verhältnismäßig sein, darfst alles machen was notwendig ist, Tante Trude darf andere Mittel einsetzen als Crocop! ;)

Grundsätzlich darf man auch Pfefferspray, Leopard II-Panzer und Atombomben einsetzen um sich zu verteidigen....es muß halt nur der (ungeschriebenen) Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Gruß

Alef

Kable
15-08-2010, 00:51
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Exodus73
15-08-2010, 01:46
So eine unsinnige Diskussion wieder...

a) ist im Fall der SV alles erlaubt um einen gegenwärtign und rechtswidrigen Angriff abzuwehren - dazu gehört dann auch die Nutzung von Pfefferspray!

b) PSP ist (wenn es ein wirklich gutes PSP ist - und nicht dieses Billig-Zeugs) mit Sicherheit nützlicher als alle Messer, Schlagstöcke und vor allem Besser als Waffenlos ...

c) ... leider muß man das Zeugs im Ernstfall erstmal in die Hand bekommen. Also bei überraschenden Angriffen nützt es erstmal garnichts. Habe ich Zeit genug das Spray in die Hand zu bekommen (Messerjockel hat vorher Valium genommen oder oder oder) dann ist es eine gute Möglichkeit!

d) Die Sache mti dem Gegenwind ... naja also ein Spray das auch bei leichtem GEgenwind einen NEBEL auf ca. 4 - 5 m sprüht wird auch bei stärkerem Wind noch 1 - 2 m weit sprühen. OKKKKK wenn jetzt grade Windstärke 9 ist dann ist es wohl besser dem Typen die Dose an den KOpf zu werden! ;)

BillaP
15-08-2010, 03:52
In einer richtigen SV situation interessiert mich das Grundgesetz ziemlich wenig. Ich sehe mein leben über dem grundgesetz und wenn ich 2 monate in den knast wandere weil ein typ blind geworden ist durch mein pfefferspray dann hat er pech.
Mal im ernst. Wenn dich jemand mit nem messer angreift, was soll dir dann bei einer gerichtsverhandlung passieren? Das der richter dir sagt "aber hören sie mal, der junge Mann hat doch nur mit seinem messer rum gespielt und sie sprühen hier direkt mit nem pfefferspray herum".
Das teil ist dazu da um sich selbst zu verteidigen und wenn du angst hast einen dran zu bekommen aufgrund des einsatzes dann renn einfach nach der attacke schnell weg.

lamiech
15-08-2010, 06:20
Pfefferspray gegen Messer kannste mal gepflegt vergessen.
Vielleicht besser als nichts, aber nur etwas.
Gegen ein Messer brauchst du entweder

a) ein deutlich größeres Messer
b) eine Panzerung
c) Abstand und viel Feuerkraft (Abstand fängt etwa beim doppelten von dem
an, was beim Pfefferspray als Reichweite bezeichnet wird)
d) Glück!

Gruß
Lamiech

Kyoshi
15-08-2010, 07:05
Sinnlose Diskussion

daher

Clossed