Kampfkunst AG [Archiv] - Kampfkunst-Board

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WingChun77
18-08-2010, 19:51
Hallo und guten Abend!

Ich beabsichtige bei uns am Gymnasium eine Tai-Ji-Quan-Kampfsport-AG zu "eröffnen". Gibt es dafür irgendwelche länderspezifische (Rheinland Pfalz) und/oder schulische "Auflagen" oder "Verordnungen", die beachtet werden müssen, weil es ja in dem Sinne keine "normale" AG ist?

Einen lieben Gruß sendet

Günther

ToSt
18-08-2010, 20:17
Soviel ich weiß gebt es da keine anderen Auflagen als für jede andere Sport-AG auch vielleicht solltest du mal mit nem Sportlehrer sprechen, die sind normalerweise recht firm in solchen Dingen...

Killer Joghurt
18-08-2010, 21:28
Sport AGs die von Schuelern geleitet werden erforden normalerweise nen Trainerschein und je nach Schule einen Lehrer als Aufsichtsperson.

Brodala
20-08-2010, 18:00
Frag bei deinen Lehrern nach, ggf. Direktor. Hab mal ne Kampfkunst AG in der 12. Klasse geleitet, als ich noch Wt gemacht hab - wurde verboten. Zu gewalttätig. :D
Hab trotzdem weitergemacht und wurde abgemahnt. Mehr passiert dir auch nicht...

Robb
20-08-2010, 19:21
ich kenne auch einen der hat ne eigene Trainingsgruppe und ist selbst noch recht jung.
Das läuft wohl auch über Sport AG bei einem Gymnasium. Das ist wohl ganz praktisch denn die Halle ist zur verfügung usw.

Budoka_Dante
21-08-2010, 00:07
Da wirst du dich mit dem Schulleiter oder dem Fachschaftsrat auseinandersetzen müssen. Dem musst du unter anderem auch deine Eignung nachweisen können (Trainerlizenz etc.). Die weiteren Einzelheiten kannst du dann mit dem abklären.

Ab September gibt es bei uns an der Grundschule eine JJ-AG, wobei die Schule mit dem Sportverein einen Kooperationsvertrag abschließt, worin Ausführender, Entgelt, Verantwortlichkeiten usw. geregelt sind. Mal eben so eine AG aufmachen wird nichts.

Brodala
21-08-2010, 07:25
Mal eben so eine AG aufmachen wird nichts.

Lass dich nicht zu schnell entmutigen. Frag am besten einfach direkt deinen Sportlehrer - der soll's dem Direktor vorschlagen. Oder mach bei ihm direkt 'nen Termin.

Da du ja nicht unbedingt vorhast, ballistisch zu werden, sprich keine Verletzungen zu erwarten sind, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass du sowas machen kannst. Beim JJ sieht das anders aus. Da kann sich schonmal einer weh tun.

Die Aufsichtspflicht könnte sogar zu einem gewissen Grad entfallen, wenn du keinen abgeschlossenen Raum nehmen würdest. Eine Aula oder so als Ort würde es anderen ermöglichen, indirekt eine Aufsicht zu übernehmen. Denk dir ein paar Lösungsansätze für solche Probleme aus und präsentiere deine Idee sozusagen abgesichert, wasserdicht.

Deine Idee ist gut und die Schule hat was davon. Mach denen das klar und auch, dass du Mühe investieren willst. Selbstständiges Lernen in Höchstform ist das.

Viel Erfolg!!

WingChun77
22-08-2010, 11:43
Hallo!

Danke für die Antworten! Kontakt mit der SL schon wurde hergestellt, daher auch mein Gesuch hier im Forum. So weit ich dies momentan überblicke, ist ein Trainerschein etc. nicht notwendig, um eine AG in Angriff zu nehmen.

Was mich viel auch interessieren würde:
Inwieweit sollte eine zusätzliche Erklärung seitens der Eltern abgegeben werden, wenn der Bub oder das Mädel einmal mit "blauen Flecken" nach Hause kommt? Es besteht zwar schon eine juristische Deckung, weil ich als Lehrkraft die AG leiten werde und es sich um eine Schulveranstaltung handelt, aber hier möchte ich doch noch einmal nachhaken.


@Brodola
Genau DAS war der Grund, warum ich nicht (wie eigentlich angedacht) eine Wing Chun AG ins Leben rufen werde: Letztenendes ist das Wing Chun IMO zu brutal und "direkt" für eine schulische Veranstaltung. Natürlich könnte es "gefiltert" werden, aber dabei habe ich Bauchweh und es würde der Kampfkunst nicht gerecht. Daneben umgeht das TaiJiQuan (neben einem höchst defensivem Charakter) die Problematik der Uniformen und Graduierungen sehr elegant - da rinnt mir dann doch ein Tränchen runter, dass ich meine Hosen mit den roten Blutstreifen nicht tragen kann :D


Ich halte euch auf dem Laufenden...


LG

Günther

Brodala
22-08-2010, 13:23
Inwieweit sollte eine zusätzliche Erklärung seitens der Eltern abgegeben werden, wenn der Bub oder das Mädel einmal mit "blauen Flecken" nach Hause kommt? Es besteht zwar schon eine juristische Deckung, weil ich als Lehrkraft die AG leiten werde und es sich um eine Schulveranstaltung handelt, aber hier möchte ich doch noch einmal nachhaken.

Hey,
irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass du selber noch Schüler bist...sorry. Irrtum :o

Deine Frage versteh ich nicht ganz. Willst du wissen, OB eine Erklärung verpflichtend ist oder fragst du nach deiner rechtlichen Absicherung?

Meiner Meinung nach solltest du unbedingt das Einverständnis der Eltern einholen, wenn die Kids unter 18 sind. Ebenfalls könntest du als Möglichkeit einräumen, dass die Eltern die ersten Stunden mit angucken oder sogar mitmachen dürfen. Nur um sicher zu gehen, dass du ok bist.

Traurigerweise muss man ja heutzutage als Eltern Gefahrenquellen für Misshandlungen und dergleichen checken. Ein blauer Fleck wird da öfter mal zu ner inneren Blutung erklärt, wenn
Außerdem: was kannst du damit falsch machen?