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Vollständige Version anzeigen : Rechtslage in SV-Situationen,/wenn ein Kampfkünstler vor Gericht steht...



seven-star
16-10-2003, 17:45
Hi. Wie ist hier in Deutschland eigentlich aktuell die Rechtslage für SV-Situationen- relativ allgemein, aber rechtlich fundiert, wenn es jemand kann- Juristen an die Front- und: ein bißchen aus eigener Erfahrung: Wie steht ihr dazu, daß weiblichen Kampfkünstlerinnen die Sv-Situation auf Anhieb abgenommen wird, den Männern aufgrund ihrer physischen Vorteile aber nicht- dann wird von Seiten der Verteidigung unter Umständen eher versucht, dem Kampfkünstler, der sich effektiv gewehrt hat, brutales Vorgehen anzuhängen...?- Ich hoffe, daß es nicht in die SV-Ecke abgeschoben wird, auch wenns da auch hingehört- ich will aber wissen, wie KF-Leute hier das sehen ?
hoffe auf rege Diskussion,
VG Silke ;)

Renner
17-10-2003, 13:23
Hallo,

hier mal ein Link, das könnte dir ein wenig weiterhelfen.

http://berg.heim.at/tibet/450122/files/notwehrrecht.pdf

Grundsätzlich ist es wohl so, dass man wenn man eine KK ausübt immer mit einem Bein im "Kaffee Viereck" steht naja,
Die Wahre Kunst liegt ja auch im Nichtkämpfen. :)

Gruss Renner

seven-star
17-10-2003, 15:08
Hi, Renner. Cooler link, danke- netterweise schon auseinanderklambüsert sogar. Gibts speziell kung-fu-Leute im board, die schon mal "als Waffe" vor Gericht standen? Wie waren eure Erfahrungen?

seven-star
17-10-2003, 15:41
Doch verschoben- na gut.. wenn's denn hier besser ist- von mir aus... :)

Sven K.
17-10-2003, 15:49
Moin Alle

@Renner
In dem File steht kein Copyright :D Darf man das so klauen ??

mit diebischen Gruß ;)

Renner
17-10-2003, 21:42
@Renner
In dem File steht kein Copyright :D Darf man das so klauen ??

mit diebischen Gruß ;)

Hehehe hi,

ja ich denke mal der Autor wird nichts dagegen haben, kannst dich ja rückversichern, hab nur den Link gesetzt somit kann mir keiner was :).

Gruss Renner

Jibaku
18-10-2003, 09:56
Moin Alle

@Renner
In dem File steht kein Copyright Darf man das so klauen ??

mit diebischen Gruß


das Copyright ist nur für den internationalen Verwertungsschutz notwendig, das deutsche Urheberrecht garantiert die nationale Verwertung des eigenen Werkes unabhängig von einer Eintragung.
Unabhängig davon hätte ich aber inhaltliche Bedenken.

Renner
18-10-2003, 10:10
Unabhängig davon hätte ich aber inhaltliche Bedenken.

Na dann mal raus damit, teil uns deine Bedenken mal mit.
Ist doch ein Forum hier ;)

Gruss Renner

esdo
18-10-2003, 11:02
Na dann mal raus damit, teil uns deine Bedenken mal mit.
Ist doch ein Forum hier ;)

Gruss Renner

@Jibaku
Hätte auch ganz gerne eine genaue Darstellung des STGB bzw BGB.
Fand die Seite eigendlich gut. Fände es super wenn du ,falls es soetwas gibt ,die Formfehler aufzeigen könntest.
mfg

Jibaku
18-10-2003, 11:10
@Jibaku
Hätte auch ganz gerne eine genaue Darstellung des STGB bzw BGB.
Fand die Seite eigendlich gut. Fände es super wenn du ,falls es soetwas gibt ,die Formfehler aufzeigen könntest.
mfg Der gleiche Text wurde hier -
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=3865&page=2&highlight=jibaku+%A732 - schon einmal diskutiert.
Da habe ich meine Bedenken (Manches beruht evtl. auch nur auf mißverständlichen Aussagen) auch dargelegt.
Und ergänzend, nach einmaligem überfliegen habe ich es nicht gefunden, es ist, bei der stärke der Abwehrhandlung nur sehr bedingt auf die zu erwartenden Folgen durch den ursprünglichen Angriff abzustellen.
Die frage ist was erfolgsversprechend ist, nur bei verschiedenen Abwehrmaßnahmen gleicher Eignung ist man auf mildere verwiesen.
So darf man z.B. auch in die körperliche Unversehrtheit eingreifen um das Eigentum zu schützen. Es muß kein Angrif auf Leib oder leben vorliegen.

Eine anschauliche, kurze Darstellung im Netz kenne ich nicht, lässt sich aber bestimmt finden.

vstm
18-10-2003, 11:35
Und ergänzend, nach einmaligem überfliegen habe ich es nicht gefunden, es ist, bei der stärke der Abwehrhandlung nur sehr bedingt auf die zu erwartenden Folgen durch den ursprünglichen Angriff abzustellen. Die frage ist was erfolgsversprechend ist, nur bei verschiedenen Abwehrmaßnahmen gleicher Eignung ist man auf mildere verwiesen.



Jo.
"Abwehrtypische Risiken gehen zu Lasten des Angreifers." (Mein Lieblingssatz.)

seven-star
18-10-2003, 14:51
Hallo, Leute...
Genau das wollte ich eigentlich nicht mit meiner Frage bezwecken... lest doch bitte nochmal meine Frage und dann versucht doch mal, etwas mehr beim Thema zu bleiben? Wollte eigentlich nicht über Gesetztestexte Haarspaltereien anstellen sondern relativ allgemein bleiben und eher eure Erfahrungen zum o.g. Thema hören...???? Geht das???

Sven K.
18-10-2003, 17:47
Moin Alle

@seven-star
Der Paragraph (oder wie immer man das jetzt schreibt :D ) 32 ist nicht so
eindeutig wie du ihn gerne hättest. Es gibt leider keine "eindeutigen"
Rechtsprechungen in sollchen Fällen, da es "ansichtssache" der jeweiligen
Richter ist. Das ein Anwalt des Angreifers den Verteidiger als Brutalo hinstellt
sollte wohl klar sein ;). Zu den Frauen : Frauen sind im allgemeinen Physisch
immer die Unterlegene. Wenn eine Frau vor Gericht steht, wird der Anwalt sie
sicherlich nicht als Täterin hinstellen wollen, wenn sie angegriffen wurde.
Bei richtig "großen" Verhandlungen ( wo es sich lohnt den Verteidiger zumindestens
der Mitschuld zu bezichtigen ) Spielen auch immer Gutachten eine
große Rolle. Da die meisten Richter keinerlei KK/Ks-Erfahrung haben, verlassen
die sich eben auf die Gutachter. Was nicht heißt das die mehr Ahnung hätten :D

Nein ! Ich mache kein Kung Fu.
Nein ! Ich hatte keinerlei Verhandlungen.
Nein ! Ich habe keine Lust Dir Präzedenzfälle rauszusuchen. ;)

Aber hier (http://www.google.de/search?q=Rechtsprechung+Notwehr&ie=UTF-8&oe=UTF-8&hl=de&meta=) findest Du genug zum nachlesen :D ;)

Klaus
18-10-2003, 18:57
Hier mal ein Fall aus der Realität:

http://www.guardian.co.uk/italy/story/0,12576,1061765,00.html

seven-star
20-10-2003, 10:23
Hier mal ein Fall aus der Realität:


http://www.guardian.co.uk/italy/story/0,12576,1061765,00.html
Ja, ich weiß, Klaus: Das hatte ich im Kopf, als ich diesen thread gestartet habe. Wird iM US-board grad ausgiebig diskutiert.
@ Sven: gesetztestexte sind per se niemals eindeutig, sonst bedürfte es keiner Richter, das ist mir schon klar. Eine allgemeine rechtliche Einordnung fand ich für mich schon ausreichend.. also danke für die links nochmal.

vstm
20-10-2003, 11:22
Ja, ich weiß, Klaus: Das hatte ich im Kopf, als ich diesen thread gestartet habe. Wird iM US-board grad ausgiebig diskutiert.


@sevenstar
liebe silke, warum denn nicht gleich den SV verlinken? Dann wird's doch schon konkreter.

Zitat guardian:
Investigators are trying to determine whether he inflicted the injuries while defending himself inside the apartment, or hunted down the burglars after they had fled.

aus dem Handgelenk und ohne einen dunst vom italienischen Recht zu haben nur aufgrund des Artikels:

im konkreten Fall geht es um die Frage Notwehr gegen unmittelbaren Angriff
(Verteidigung im Haus) dann ist alles was er getan hat gerechtfertigt.(sag ich mal)

oder: ab dem ZP der Flucht fällt logisch der ANGRIFF weg und damit die NW situation. Dh. Anhaltetrecht evtl Notstand
Verfolgung der bereits fliehenden Täter (Anhalterecht). SV ...or hunted down the burglars after they had fled... Vom Anhalterecht ist keine Tötung gedeckt. Es geht hier nur um die staatlich Strafverfolgung nicht mehr um Selbstschutz. DH: Ich darf einem Fliehenden nicht in den Rücken stechen.

(aber unter Umständen wird schwere Körperverletzung (s. Probst in der Mindermeinung) vom Anhalterecht gedeckt.)

evtl (Strohhalm) war Körperverletzung/Tötung durch Notstand gedeckt. ("sie wußten wo ich wohne und sagten sie würden wiederkommen")

Wenn der Fliehende auf der Flucht Widerstand gegen Anhaltung zeigt haben wir wieder Notwehr (NW) und damit evtl. Rechtfertigung.

****
Ich hab zwar noch keinen Menschen getroffen, der Vertrauen in das italienische Justizsystem hat... Dennoch, alles andere als ein Freispruch wäre unverständlich oder er hat eine Flasche als Verteidiger. Es muß bei aller Liebe zur Paragraphenreiterei immer das Richtige rauskommen.
Wenn unser Chinese also sagt:"Ich habe mich nur verteidigt und habe sie nicht verfolgt." hat er gute chancen.

vstm
20-10-2003, 11:38
Wie steht ihr dazu, daß weiblichen Kampfkünstlerinnen die Sv-Situation auf Anhieb abgenommen wird, den Männern aufgrund ihrer physischen Vorteile aber nicht- dann wird von Seiten der Verteidigung unter Umständen eher versucht, dem Kampfkünstler, der sich effektiv gewehrt hat, brutales Vorgehen anzuhängen...?

Um auf die Frage zurückzukommen. Seh ich überhaupt nicht so. Wäre froh wenn jemand mal ein konkretes Skandal-Urteil auf den Tisch legt.
Und grundsätzlich versucht der Verteidiger immer alles mögliche (sinnige oder unsinnige) zu Verteidigung seines Mandanten vorzubringen (sagt ja schon der name). Und das einem Schwächeren (Frau) mehr erlaubt ist als einem Stärkeren finde ich logisch.

Jibaku
20-10-2003, 11:52
Um auf die Frage zurückzukommen. Seh ich überhaupt nicht so. Wäre froh wenn jemand mal ein konkretes Skandal-Urteil auf den Tisch legt. Das kann ich nur unterstützen!
Es würde dieser leidigen Diskussion von den angblich wegen Ihrer Fähigkeiten benachteiligten Kampfkünstlern endlich einmal etwas Substanz geben (Mir ist nur ein Urteil bekannt -das liegt aber wohl am Gericht, es gibt sicher mehr-das genau auf das kreiierte Szenario passt, in meinen Augen aber absolut sachgerecht ist BGH 26, 256).
Ansonsten lieber vstm, beide Kommentare ohne Floskeln ohne Pargrafen und so was von richtig..!
Zwei Daumen!!

vstm
20-10-2003, 12:07
Das kann ich nur unterstützen!
Es würde dieser leidigen Diskussion von den angblich wegen Ihrer Fähigkeiten benachteiligten Kampfkünstlern endlich einmal etwas Substanz geben (Mir ist nur ein Urteil bekannt -das liegt aber wohl am Gericht, es gibt sicher mehr-das genau auf das kreiierte Szenario passt, in meinen Augen aber absolut sachgerecht ist BGH 26, 256).
Ansonsten lieber vstm, beide Kommentare ohne Floskeln ohne Pargrafen und so was von richtig..!
Zwei Daumen!!

***freu*** das werd ich meinem Strafrechts-prof. sagen

wegen der BGH entscheidung. gibt's ihn Deutschland eigentlich ein Rechtsinformations-online system?
so wie das hier mein ich http://www.ris.bka.gv.at (nutzt euch nix weil's für Österreich ist)