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Vollständige Version anzeigen : DDK Prüfungshoheit ?



Goemon
18-10-2003, 09:29
Hallo Forum

Das DDK ( deutsches Dan Kollegium ) behauptet von sich, der alleinige Verband zu sein, der vom Kodokan berufen ist im Judo Prüfungen abzunehmen. Das sagt sogar ein Vertrag, der Anno 1952 mit dem Kodokan Judo gemacht worden ist. In wieweit dieser noch gültig ist , soll erst man nicht von belang sein.
Also für Judo haben sie die Prüfungshoheit, aber wie sieht das mit den Sportarten, die später dazugekommen sind wie Karate, Aikido,Jiu Jitsu und Ju Jutsu.
Wer hat dafür das DDK damals und heute berechtigt Prüfungen abzunehmen.

Vielleicht haben wir hier ein paar Mitglieder des DDK´s die davon Ahnung haben.

Gruß Lupin der III

Alfons Heck
18-10-2003, 10:04
Dieter Teige- DDK-Präsident - (http://www.ddk-ev.de/03/kommentar.html) und die WEB-Seite des DDK (http://www.ddk-ev.de/)

Goemon
18-10-2003, 12:32
Soweit war ich auch schon, aber da steht nichts drin, von wem das DDK ihre Prüfungshoheit für die anderen Sportarten außer Judo her hat. Und das ist das was ich wissen möchte.

Lupin der III

Slow-Fox
13-11-2003, 15:30
Hallo Zusammen :)

@Goemon:

Diese Frage habe ich bereits in einem anderen Forum gestellt,
dort jedoch ebenfalls leider noch keine Antwort darauf bekommen ! :(
Vielleicht liegt´s event. daran, daß niemand eine Antwort darauf geben kann...

Viele Grüße,

Slow-Fox

Johannes
13-11-2003, 15:51
Es wird wohl eine Antwort darauf geben, aber die das beantworten könnten, sind nicht hier im Forum vertreten. Schade eigendlich, ist ein interresannter Blickwinkel.

Gez Johannes

Fish
14-11-2003, 13:09
ich glaube (bin mir nicht wirklich sicher), dass die judo abteilung in meinem ju jutsu verein zum ddk gehört. ich werde da mal nachfragen....