Goemon
18-10-2003, 09:29
Hallo Forum
Das DDK ( deutsches Dan Kollegium ) behauptet von sich, der alleinige Verband zu sein, der vom Kodokan berufen ist im Judo Prüfungen abzunehmen. Das sagt sogar ein Vertrag, der Anno 1952 mit dem Kodokan Judo gemacht worden ist. In wieweit dieser noch gültig ist , soll erst man nicht von belang sein.
Also für Judo haben sie die Prüfungshoheit, aber wie sieht das mit den Sportarten, die später dazugekommen sind wie Karate, Aikido,Jiu Jitsu und Ju Jutsu.
Wer hat dafür das DDK damals und heute berechtigt Prüfungen abzunehmen.
Vielleicht haben wir hier ein paar Mitglieder des DDK´s die davon Ahnung haben.
Gruß Lupin der III
Das DDK ( deutsches Dan Kollegium ) behauptet von sich, der alleinige Verband zu sein, der vom Kodokan berufen ist im Judo Prüfungen abzunehmen. Das sagt sogar ein Vertrag, der Anno 1952 mit dem Kodokan Judo gemacht worden ist. In wieweit dieser noch gültig ist , soll erst man nicht von belang sein.
Also für Judo haben sie die Prüfungshoheit, aber wie sieht das mit den Sportarten, die später dazugekommen sind wie Karate, Aikido,Jiu Jitsu und Ju Jutsu.
Wer hat dafür das DDK damals und heute berechtigt Prüfungen abzunehmen.
Vielleicht haben wir hier ein paar Mitglieder des DDK´s die davon Ahnung haben.
Gruß Lupin der III