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Vollständige Version anzeigen : Mundschutz



Uchaaa
13-09-2010, 12:55
Darf man einen Mundschutz mit sich rumtragen oder gilt man dann vor Gericht als gewaltbereiter Schläger?

LeaderG
13-09-2010, 13:01
Was ein Gericht daraus macht kann hier keiner Sagen.

Verboten ist es nicht, aber auch nicht wirklich sinnvoll.

Entwerder provozuierst du den Gegner grade damit oder du bekommst das Ding nicht schnnel genug rein und bist auch noch abgelenkt.

Watt
13-09-2010, 13:01
Bei Fußballspielen und Demonstrationen KANN eine Mundschutz als "passiv Bewaffnung" gewertet werden. Schwachsinniges Gesetz aber ist leider so.

Wenn du allerdings mit Sporttasche, Klamotten etc. unterwegs bist, sollte es glaubwürdig rüberkommen, dass du den für den Sport brauchst.

Timuran
13-09-2010, 13:03
Kann da jetzt leider nichts aus dem Gesetzbuch zitieren, aber meiner Ansicht nach gilt ein Mundschutz als Sportgerät, ist in vielerlei Sportarten einsetzbar (Eishockey und etwas gewagt: Skaten, wenn man sich die Zähne nicht an einer Rail oder dem Boden ausschlagen lassen will, usw...) und ist nicht als blanke Waffe einzustufen. Man darf auch mit einem Katana durch die Stadt laufen, solange die Klinge in der Scheide bleibt. Wenn du allerdings in einer Rangelei verwickelt bist, du danach durchsucht wirst und man findet einen Mundschutz bei dir, könnte dich das in Erklärungsnot bringen, da man als Kampfsportler auch als potentielle Waffe gilt.

Watt
13-09-2010, 13:21
Kann da jetzt leider nichts aus dem Gesetzbuch zitieren, aber meiner Ansicht nach gilt ein Mundschutz als Sportgerät, ist in vielerlei Sportarten einsetzbar (Eishockey und etwas gewagt: Skaten, wenn man sich die Zähne nicht an einer Rail oder dem Boden ausschlagen lassen will, usw...) und ist nicht als blanke Waffe einzustufen. Man darf auch mit einem Katana durch die Stadt laufen, solange die Klinge in der Scheide bleibt. Wenn du allerdings in einer Rangelei verwickelt bist, du danach durchsucht wirst und man findet einen Mundschutz bei dir, könnte dich das in Erklärungsnot bringen, da man als Kampfsportler auch als potentielle Waffe gilt.


Alles Quark. Ein Sportgewehr ist ein Sportgerät, deswegen darf ich es doch nicht überall mit hinnehmen. Auch mit einem stumpfen Schwert was du öffentlich spazieren trägst, wirst du mit Sicherheit riesen Ärger kriegen.
Und ein Kampfsportler gilt auch nicht als potentielle Waffe vor Gericht. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig ist aber totaler Stuss.

Uchaaa
13-09-2010, 13:30
Ich meine wenn ich ganz normal abends unterwegs bin. Also einfach einen Mundschutz in der Jackentasche haben. Kommt es nun zur Notwehr und ich habe vorher meinen Mundschutz eingesetzt, könnte das gerichtlich negativ für mich sein?

Timuran
13-09-2010, 13:38
Alles Quark. Ein Sportgewehr ist ein Sportgerät, deswegen darf ich es doch nicht überall mit hinnehmen. Auch mit einem stumpfen Schwert was du öffentlich spazieren trägst, wirst du mit Sicherheit riesen Ärger kriegen.
Und ein Kampfsportler gilt auch nicht als potentielle Waffe vor Gericht. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig ist aber totaler Stuss.

Wie soll man dann sein Gewehr zum Schützenverein bringen oder sein Katana zum Iaito-Unterricht? Hab auch dazugeschrieben, dass besagter Gegenstand entsprechend verwahrt sein muss. Dass man damit nicht spazieren gehen sollte ist klar.
Das Gerücht hat sich bei einem Kollegen von mir aber bewahrheitet. Wollte sich nur verteidigen, es kam raus, dass er Boxer ist und er hat dadurch noch mehr Ärger bekommen als er so schon hatte.

BTT: Die regelung der "passiven Bewaffnung" macht irgendwie Sinn. Warum sollte man einfach mal so mit einem Mundschutz durch die Gegend laufen. Im Auge des Gesetzes wird auf Platz 1 der Gründe wahrscheinlich sein, dass du vorhast dich zu prügeln.

Michael1
13-09-2010, 13:41
In dem Fall mußt du meiner Meinung nach zumindest damit rechnen dass das Gericht sehr genau hinschaut ob das wirklich Notwehr ist.
Man könnte auf die Idee kommen du hättest die Auseinandersetzung gesucht und dich darauf vorbereitet.

thevillain
13-09-2010, 13:48
Hahahaha,das is ja mal ne lustige Idee :D
Nen Mundschutz mit rausnehmen :D :D :D

Uchaaa
13-09-2010, 14:25
Also kann man nicht genau sagen ob das vor Gericht negativ ist oder nicht?

Immerfroh
13-09-2010, 14:40
Darf man einen Mundschutz mit sich rumtragen oder gilt man dann vor Gericht als gewaltbereiter Schläger?

Einen (oder auch zwei, drei ja sogar fünf und mehr) Mundschutz rumtragen darf man!

Solltest du vor Gericht landen, wird es nicht am Mundschutz liegen.
Du wirst dann höchstwahrscheinlich mit dem Gestz in Konfrontation geraten sein. Falls du betrunken Auto gefahren bist und dabei eine Kuh überfahrfen hast, wird der Mundschutz keine große Rolle spielen.

Falls es zu einer Schlägerei kommt, mit Mundschutz könnte man dir, wie hier bereits erwähnt schon eine leichte Gewaltbereitschaft unterstellen.
Ob du schuldig oder es nicht bist, wird dann ein Richter entscheiden.

Also merke, du darfst mit Mundschutz vor die Türe, bist dann aber immer noch ans deutsche Gesetz gebunden.

Soldier
13-09-2010, 14:43
Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob man vor Gericht bei erwiesener Schuld härter bestraft wird weil man Kampfsportler ist bzw. man davon ausgeht das solche Leute besser abschätzen können wie weit sie bei Notwehr gehen sollen / dürfen. Das heisst aber lange nicht das man als 'Waffe' angesehen wird. Das ist, mit verlaub gesagt, absoluter Bullshit.

Dirty C.
13-09-2010, 15:09
Mitführen eines Zahnschutz kann als Vorsatz ausgelegt werden....:ups:

Kyoshi
14-09-2010, 12:35
Darf man einen Mundschutz mit sich rumtragen oder gilt man dann vor Gericht als gewaltbereiter Schläger?

Diese Frage kann ich nicht ganz ernst nehmen !!

Daher

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