Elektromesser [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Elektromesser



Paccy
14-09-2010, 12:13
Weiß jemand, wo man Elektromesser herbekommt, also Übungsmesser, die dem anderen durch einen leichten Stromschlag signalisieren, daß er getroffen wurde?

Google führt einen zu Millionen Seiten mit elektrisch betriebenen Küchenmessern oder "Strommessern", also Geräte, die den Stromverbrauch messen. :p

Goshin
14-09-2010, 12:17
Nö - Warum nicht mit Farbe ???

DerUnkurze
14-09-2010, 12:24
such mal danach "shocknife"

chfroehlich
14-09-2010, 12:24
Shocknife - Home (http://www.shocknife.com/)

Greets

Christof

Bring viel Geld mit.

KlingonJake
14-09-2010, 12:48
soweit ich weiss sind die dinger in deutschland (noch) verboten...zumindest zu trainingszwecken...weiss aus zuverlässiger quelle, dass im Reality Based solches Shockknife verwendet wird, fürs training...da laufen 50.000volt durch...und das tut dann so weh,wie ein schnitt/stich mit nem echten messer...da is nix mit 'leichter' stromschlag...drum in dtl verboten...

Schnueffler
14-09-2010, 13:02
Sicher das die verboten sind?
Nach welcher Norm?

ShantiX
14-09-2010, 13:25
Sicher das die verboten sind?
Nach welcher Norm?
gute Frage!!!

aber so schlimm finde ich "Schock" gar nicht:o
Da fetzt Elektroschocker mehr:o
...viel mehr!!!!!!

OK, ist halt kein Messer...;)

Effektiver-Selbstschutz
14-09-2010, 13:28
soweit ich weiss sind die dinger in deutschland (noch) verboten...zumindest zu trainingszwecken...weiss aus zuverlässiger quelle, dass im Reality Based solches Shockknife verwendet wird, fürs training...da laufen 50.000volt durch...und das tut dann so weh,wie ein schnitt/stich mit nem echten messer...da is nix mit 'leichter' stromschlag...drum in dtl verboten...

Also, wenn Du das erste mal damit trainierst hast Du mehr Adrenalin als sonst!

Aber wenn du mal damit in berührung gekommen bist, weist Du das es absolut Harmlos ist!

Ich find dat ding nicht besonders toll!

Icewing
14-09-2010, 13:28
Sicher das die verboten sind?
Nach welcher Norm?

Nach dem Waffengesetz, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) - Waffenliste
Abschnitt 1
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
Punkt 1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

...solange so ein Prüfzeichen nicht drauf ist, sind die Dinger wohl verboten

Effektiver-Selbstschutz
14-09-2010, 13:29
gute Frage!!!

aber so schlimm finde ich "Schock" gar nicht:o
Da fetzt Elektroschocker mehr:o
...viel mehr!!!!!!

OK, ist halt kein Messer...;)


Ein heißer Tauchsieder wäre noch ne idee :D ist nur kakke mit dem kabel :D

ShantiX
14-09-2010, 13:37
Ein heißer Tauchsieder wäre noch ne idee :D ist nur kakke mit dem kabel :D
20m Verlängerungskabel !!! :D

Gibt auf jeden Fall ein paar schicke Markierungen :p

ShantiX
14-09-2010, 13:38
Nach dem Waffengesetz, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) - Waffenliste
Abschnitt 1
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
Punkt 1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit

...solange so ein Prüfzeichen nicht drauf ist, sind die Dinger wohl verboten
Wer vergibt denn diese Prüfzeichen oder reden wir hier vom CE siegel und dem Hinweis von verschluckbaren Kleinteilen????

Paul2102
14-09-2010, 13:39
Sicher das die verboten sind?
Nach welcher Norm?

Nach VDI darf maximal 50V AC / 120V DC Spannung berührt werden können.

Keine Plan, welche Norm das genau ist.

ShantiX
14-09-2010, 13:43
Wobei ich mich alleine bei der Formulierung frage, wie kann etwas das zum herbeiführen von Verletzungen (ob nun mechanisch oder nicht) gedacht ist, als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden????
:gruebel: :idea:

Icewing
14-09-2010, 13:50
:gruebel: :idea:

Willkommen im Deutschen Waffenrecht! :D

gion toji
14-09-2010, 13:52
Shocknife ist nicht zum Herbeiführen von Verletzungen gedacht :rolleyes:

ShantiX
14-09-2010, 14:01
Shocknife ist nicht zum Herbeiführen von Verletzungen gedacht :rolleyes:

:mad: Mensch nu nimmst du mir auch die letzte Illusion, schäm Dich!!!

ShantiX
14-09-2010, 14:02
Shocknife ist nicht zum Herbeiführen von Verletzungen gedacht :rolleyes:

aber Etarak :D
habt ihr denn schon ein Prüfzeichen???? :p

Paul2102
14-09-2010, 14:08
Wobei ich mich alleine bei der Formulierung frage, wie kann etwas das zum herbeiführen von Verletzungen (ob nun mechanisch oder nicht) gedacht ist, als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden????
:gruebel: :idea:

Es ist ja auch Körperverletzungne, wenn ich dir die Haare abschneide :ups:

Kraken
14-09-2010, 14:15
Shocknife ist nicht zum Herbeiführen von Verletzungen gedacht :rolleyes:

"Herabsetzten der Verteidigungsfähigkeit" ist glaube ich der Wortlaut im Gesetz ;):D

Aber da hst du recht.

Das Ding dürfte wohl kaum als Waffe eingestuft werden, da es nicht als solche gedacht ist, sondern als Trainingsgerät.

Allerhöchstens als gefährlicher Gegenstand... und führtne wird das Ding eh keiner auf öffentlichem Grund :D

ShantiX
14-09-2010, 14:26
Es ist ja auch Körperverletzungne, wenn ich dir die Haare abschneide :ups:
neee, das wäre dämlich :D

kingoffools
14-09-2010, 14:48
Nach VDI darf maximal 50V AC / 120V DC Spannung berührt werden können.

Keine Plan, welche Norm das genau ist.

Aber die Stromstärke ist doch die entscheidende Größe, also die Ampere-Zahl, oder ?

Wieso hebt man da so auf die Spannung ab ?

Naja, wie Napoleon schon gesagt hat, wenn man mal geblitztdings wurde, dann ist die Angst nich mehr da.

Kraken
14-09-2010, 15:54
Aber die Stromstärke ist doch die entscheidende Größe, also die Ampere-Zahl, oder ?

Wieso hebt man da so auf die Spannung ab ?

Naja, wie Napoleon schon gesagt hat, wenn man mal geblitztdings wurde, dann ist die Angst nich mehr da.

Öhem.... weil man den Widerstand bzw. die Impedanz nicht verändern kann, und die Stromstärke von den beiden Sich errechnet aus der angelegten Spannung geteilt durch den vorherrschenden Widerstand ;)

Ganz einfach :)

Und die DAUER der Belastung ist hier ausschlaggebend!

Die 50'000 Volt wären absolut tödlich! Jedoch herrscht diese Spannung nur solange keine Schliessung des Kreises besteht... sobald der Kreis geschlossen wird z.B. durc Erdung durch eine Person bricht die Spannung augenblicklich zusammen, ein hoher Stromfluss kann nicht aufrechterhalten werden.

Paul2102
14-09-2010, 16:23
Aber die Stromstärke ist doch die entscheidende Größe, also die Ampere-Zahl, oder ?

Wieso hebt man da so auf die Spannung ab ?

Naja, wie Napoleon schon gesagt hat, wenn man mal geblitztdings wurde, dann ist die Angst nich mehr da.

Du gehst natürlich erstmal von der Spannung aus, da du deine Elektroschockwaffe mit Spannung versorgst (und nicht mit Strom), in Form von Batterien. Die werden ja meist mit "9V" "1,5V" etc deklariert.

Mit 9V fließen jetzt x mA durch deinen Körper (je nach Zusammensetzung, Schuhwerk, berührungspunkt), aber man geht bei diesen Normen-betrachtungen von 1000Ohm im Minimalfall aus.

Transformatoren erhöhen jetzt die Spannung eben z.b. auf 7,5kV. Der Faktor, um den diese Spannung erhöht wird, senkt den Strom (Energieerhaltung).

Wenn du jetzt 50.000V berührst, KÖNNTE das theoretisch einen Riesenstrom erzeugen, wenn der Generator (bzw in diesem Fall die batterie) das nachtreiben könnte. Geht aber nicht.

Deswegen wird bei Berührung nicht viel Strom übertragen [dazu ist man meist auf Grund des Schuhwerks geerdet und dann ist eh Piepe], aber man merkt es halt leicht (wird ja bei Tasern auch benutzt, nur in höherem Maße).

Im Allgemeinen kannst du auch von höheren Spannungen getroffen werden, wenn diese hochfrequent sind. Dann passiert halt nichts, weil dein Nervensystem zu träge ist. Die Niedrigfrequenz ist hierbei genauso ausschlaggebend.

Paccy
15-09-2010, 06:06
Bring viel Geld mit.

:ups: WTF das geht bei 300 Dollar los. Den ersten Schock hat mir das Teil damit schon versetzt. ;)

C-MO
15-09-2010, 06:08
ich wusste garnicht dass es sowas gibt

Schnueffler
15-09-2010, 23:00
Jetzt weißt du es!
Beantwortet aber noch nicht meine Frage, da die Teile meines Wissens nach nicht als Elektroschockgeräte eingestuft worden.

Kraken
15-09-2010, 23:12
Jetzt weißt du es!
Beantwortet aber noch nicht meine Frage, da die Teile meines Wissens nach nicht als Elektroschockgeräte eingestuft worden.

Eben, sehe ich genauso!

Weil der gedachte Verwendungszweck ein völlig anderer ist:


Waffengesetz

1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1

Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Also.... klarer Fall!

Die Dinger haben nichts mit einer Waffe zu tun :)

Fry_
15-09-2010, 23:44
Sehen irgendwie schon fies aus, so Elektromesser:
http://img-cdn.westfalia.eu/ms/600/600/000/000/000/000/001/213/31.jpg

Icewing
16-09-2010, 07:50
Eben, sehe ich genauso!

Weil der gedachte Verwendungszweck ein völlig anderer ist:

Also.... klarer Fall!

Die Dinger haben nichts mit einer Waffe zu tun :)


Kraken, in dem Fall biste auf dem Holzweg :rolleyes:

Wenn Du "§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a" erwähnst dann musst du den entsprechenden Anhang des Waffengesetzes, bzw. das vollständige zitieren:


Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
1.2
Gegenstände,
1.2.1
die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte)
...

Solange dann keine unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt ("macht zwar Strom, aber keine Verletzung"), können die Dinger sehr wohl als Waffe eingestuft werden

ShantiX
16-09-2010, 08:25
solange bis die genaue Definition nicht verfasst ist, bzw. es keinen gibt der prüfen kann gilt:
LAFP NRW - Ausnahmegenehmigung für Elektroimpulsgeräte (http://www.polizei-nrw.de/lafp/Fortbildung/fuehrung-management-recht/article/waffenrecht-aktuell.html)

also bis zum 31.12.2010 darf noch geblitzdingst werden!!!

ach ja auch schön hier wie manche das zeug verticken, oder bin ich der einzige der den Banner und die anderen Bilder etwas thematisch seltsam gewählt findet????
Elektroimpulsgert | Budoten Blog (http://blog.budoten.com/tag/elektroimpulsgerat)

gion toji
16-09-2010, 08:27
die winzigen Macken, die von einem Shocknife übrig bleiben, kann man wohl kaum als Verletzungen bezeichnen :rolleyes:

PS: @ Schnueffler: schickes Profilbild :halbyeaha

ShantiX
16-09-2010, 08:41
die winzigen Macken, die von einem Shocknife übrig bleiben, kann man wohl kaum als Verletzungen bezeichnen :rolleyes:

Macken??? Glaube wenn du Pech hast verlierst du höchstens ein paar Häärchen am Arm...

Dann müßte man ja für die Piezoelemente aus den Feuerzeugen auch ne Bescheinigung haben.... :rolleyes:



PS: @ Schnueffler: schickes Profilbild :halbyeaha
Das ist er!!! :ups:

Icewing
16-09-2010, 08:52
solange bis die genaue Definition nicht verfasst ist, bzw. es keinen gibt der prüfen kann gilt:
LAFP NRW - Ausnahmegenehmigung für Elektroimpulsgeräte (http://www.polizei-nrw.de/lafp/Fortbildung/fuehrung-management-recht/article/waffenrecht-aktuell.html)

Das Ding wird seit 2003 jedes Jahr verlängert. Im Januar sind dann wieder für ein paar Wochen alle elektorschocker/taser verbotene Waffen, bis die Ausnahmegenehmigung für ein weiteres Jahr verlängert wird... :rolleyes: Bürokratie

ShantiX
16-09-2010, 09:00
Das Ding wird seit 2003 jedes Jahr verlängert. Im Januar sind dann wieder für ein paar Wochen alle elektorschocker/taser verbotene Waffen, bis die Ausnahmegenehmigung für ein weiteres Jahr verlängert wird... :rolleyes: Bürokratie

na dann brauch man sich ja auch eigentlich [noch] keinen kopf machen ;)

Schnueffler
16-09-2010, 16:42
Kraken, in dem Fall biste auf dem Holzweg :rolleyes:

Wenn Du "§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a" erwähnst dann musst du den entsprechenden Anhang des Waffengesetzes, bzw. das vollständige zitieren:

Solange dann keine unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt ("macht zwar Strom, aber keine Verletzung"), können die Dinger sehr wohl als Waffe eingestuft werden

Den Anhang den du gebracht hast, bezieht sich auf § 1 Abs. 4 WaffG.

Kraken
16-09-2010, 16:55
Kraken, in dem Fall biste auf dem Holzweg :rolleyes:

Wenn Du "§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a" erwähnst dann musst du den entsprechenden Anhang des Waffengesetzes, bzw. das vollständige zitieren:

Solange dann keine unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt ("macht zwar Strom, aber keine Verletzung"), können die Dinger sehr wohl als Waffe eingestuft werden

Nein, das ist lediglich eine Ergänzung zu folgendem absatz:


(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Lies nochmals, es bezieht sich eindeutig auf Nr. 2 Buchstabe a) ;)

Schwede1968
16-09-2010, 19:26
Es gibt da irgendeine BKA Richtlinie und man darf sie in Deutschland zivil nicht zum Training verwenden! Deshalb werden Shocknife Instruktoren in Lichtenstein ausgebildet ;) Kapap.de - Germany Austria Switzerland (http://www.kapap.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=30)

Schnueffler
16-09-2010, 20:43
Von meinem Laienverständnis würd ich diese Dinger halt nicht als Elektroimpulsgeräte einstufen.
Es gab ja mal ne ganze Zeit lang den Streit bzgl. der elektronischen Fliegenpatschen.

herrdeslichtes
16-09-2010, 20:55
die fetzen auch ganz schön :D