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Vollständige Version anzeigen : Wurfstern im Paket aus USA



Krider
15-10-2010, 09:43
Moin,

ich habe kürzlich bei einem Martial Arts Versand in USA bestellt und als Entschädigung weil es so lange gedauert hat, hatten sie mir zusätzlich einen Wurfstern ins Paket gelegt... Davon wußte ich natürlich nichts. Beim Zoll hab ich jetzt meinen ursprünglichen Artikel bekommen und Bescheid, dass ein Wurfstein eingezogen wurde und die Staatsanwaltschaft sich melden wird.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wird wahrscheinlich reichen, einfach die Situation zu erklären, dass ich das nicht bestellt hab oder?

Gruß
k

jkdberlin
15-10-2010, 09:47
Wohin sollen wir die Carepakete schicken? :D

pronto_salvatore
15-10-2010, 09:49
Grundsätzlich hast Du ja eine Rechnung, auf der kein Wurfstern verzeichnet ist. Schön wäre natürlich ein Brief, bzw. eine Email des Versenders, in der er erklärt warum ein Wurfstern mit ins Paket gelegt wurde.

[Edit]: Der Lieferschein kann auch noch wichtig sein. Wie ist der Shuriken da verzeichnet? Mit 0.00$ oder tatsächlicher Summe? Bei ersterem ist er ja offensichtlich ein Geschenk, bei letzterem könntest Du dann über Deine Kontoauszüge zeigen, dass Du den nie bestellt hast.

Viel Erfolg!

Krider
15-10-2010, 10:12
So ich hab jetzt mal alles sortiert. Auf der Paypal Rechnung steht nur bestellte Artikel und im Paket war ein Zettel mit dem Betrag und drunter stand "+ free gift". Und im Mailwechsel erwähnte der Typ auch noch, dass er ein free gift beilegt. Das sollte reichen.

@Frank
falls es nicht reicht, mach bitte eine Feile in den Kuchen

ponyeule
15-10-2010, 10:33
Schreib, wohin der Kuchen gehen soll - lege der Feile dann noch zwei oder drei Wurfsterne bei, falls Dich ein Wärter erwischt;)

Schnueffler
15-10-2010, 11:05
Wirst entweder Post von der Staatsanwaltschaft oder der Strafsachenstelle/Zollfahndung bekommen.
Diese werden dich dann zur Vernehmung laden (wenn die ansonsten nicht viel zu tun haben) oder dir einen Anhörungsbogen schicken.
Auf diesem Bogen schilderst du den Sachverhalt und legst in Kopie die ganzen Sachen dabei.
DAnn dürfte es nach meinem Verständnis eingestellt werden, nur der Wurfstern bleibt halt weg.

pronto_salvatore
15-10-2010, 11:25
nur der Wurfstern bleibt halt weg.

Und für den Kuchen siehts auch düster aus:D

Kraken
15-10-2010, 11:41
Lol!

Das nächste mal, wenn ich Kleider aus Pakistan bestelle, und sie spät dran sind, kommt bestimmt ne Mail:

"Sorry für die Verspätung, wir haben als Entschuldigung ein kleines Päkchen Opium beigelegt" :)

Tracer
15-10-2010, 12:08
Tolle Firma wenn die nicht mal wissen in welches Land sie welche Artikel verschicken dürfen. :ironie:

Ich würd denen ein Beschwerdemail schicken und sehen, dass ich nen Gutschein, oder nen Kulanzrabatt für die Umstände bekomme.

Krider
15-10-2010, 12:10
Tolle Firma wenn die nicht mal wissen in welches Land sie welche Artikel verschicken dürfen. :ironie:

Ich würd denen ein Beschwerdemail schicken und sehen, dass ich nen Gutschein, oder nen Kulanzrabatt für die Umstände bekomme.

Schon passiert. Gutschein will ich gar keinen bei denen, hauptsache sie haben ein schlechtes Gewissen.

Schnueffler
15-10-2010, 12:21
Von wem hast du denn den ersten Brief erhalten?

Tracer
15-10-2010, 12:45
Schon passiert. Gutschein will ich gar keinen bei denen, hauptsache sie haben ein schlechtes Gewissen.

Das glaub ich dir sofort.

Ich wünsch dir jedenfalls, dass die Sache ohne Probleme schnell und zügig vorbei ist.

Krider
15-10-2010, 14:34
Von wem hast du denn den ersten Brief erhalten?

Ganz normal vom Zoll, dass ich meine Sendung abholen soll.

TheCoil
15-10-2010, 16:39
Ganz ruhig, Zöllner sind nicht nur sture Beamte, wie es immer dargestellt wird.

Als Speditionskaufmann im Bereich Luftfracht hatte ich solche und ähnliche Fälle schon oft... (Zwar kein Shuriken, aber andere Dinge, die als Geschenk mit versendet wurden und nicht einführen oder haben darf, wie zB Lebensmittel, bestimme Laserpointer etc.)

Bei der Vorladung kannst du ihnen mit Sicherheit darlegen, dass du das nicht bestellt hast (alleine Email und Rechnung sollten schon reichen).

Allerdings gibt's jetzt 3 Möglichkeiten:

1. Der Zoll beschlagnahmt die Ware. Das geht zu deinen Kosten (beim zuständigen Zollamt mal ganz neutral nachfragen, was das kosten kann), die du dann mit dem Versender ausdiskutieren kannst

2. Die Ware wird zollamtlich vernichtet, kostet aber auch

3. Schwierigste Variante: Die Ware zurück schicken. Am besten "unfrei", da dann ALLE Kosten der Rücksendung (Transport, Abfertigung, Zollpapiere erstellen etc.) direkt von der beauftragten Spedition/Post an den Empfänger abgerechnet werden. Aber: Das solltest du vorher mit dem Versender klären.
Und: Finde mal einen Spediteur, der gerne Waffen transportiert.

Aber der Zoll kann dir da bestimmt helfen, welche Möglichkeiten du wahrnehmen kannst und welche nicht. Kenne mich mit Waffen nicht so gut aus.

Ich sag's mal so: Im schlimmsten und wahrscheinlichsten Fall, kommen Kosten auf dich zu, die du hoffentlich vom Absender wiederbekommst! Eine Anklage wegen Einfuhr von illegalen Waffen o.Ä. wirst du bestimmt nicht fürchten müssen. Dein Auftreten während der Vorladung sollte natürlich sicher und ehrlich sein. Da sehe ich kein Problem ;)

Mein Tipp: Option 2.
Sprich die Zollbeamten, wenn sie es nicht selbst tun, einfach auf die Möglichekeit an.

(und erzähl wie es weitergeht bzw. gelaufen ist) :)

MfG
Coil

TRMT
15-10-2010, 17:15
Ich würd denen ein Beschwerdemail schicken und sehen, dass ich nen Gutschein, oder nen Kulanzrabatt für die Umstände bekomme.

Oder noch ein paar Wurfsterne.

Sphere
15-10-2010, 17:32
Meine Empfehlung in solchen Fällen wäre mit soetwas zu einem Rechtsanwalt zu gehen, um lieber auf Nummer sicher zu gehen. Insbesondere halte ich es für absolut nicht empfehlenswert auf einem eventuellem Anhörungsbogen der Staatsanwaltschaft irgendwas zu schreiben, ohne da vorher fachkundlichen Rat eingeholt zu haben.

Natürlich verursacht das erstmal Kosten, jedenfalls soweit kein Versicherungsschutz besteht, und die Sache lässt sich wahrscheinlich auch so klären, aber das Risiko würde ich nicht eingehen.

Ju-Jutsu-Ka
15-10-2010, 17:39
Meine Empfehlung in solchen Fällen wäre mit soetwas zu einem Rechtsanwalt zu gehen...

Wer zuviel Geld hat macht das....

Ich würde erstmal mit dem Zoll oder der Staatsanwaltschaft reden, wenn Du nachweisen kannst was Du bestellt hast, sieht auch der Staatsanwalt (wollte ich gerade abkürzen, habe ich aber doch gelassen), dass Dich ja auch keine Schuld trifft und die Sache ist gegessen....

Wenn das nicht fruchtet kann man immer noch den RA anrufen....

gion toji
15-10-2010, 18:09
Wer zuviel Geld hat macht das....oder, wer vorher schlau genug war, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen :p

Zunte
15-10-2010, 18:13
WAAAS??!!:ups::ups:

Wurfsterne sind Verboten, wieso wusste ich das nicht?...

rofada
16-10-2010, 12:09
Tolle Firma wenn die nicht mal wissen in welches Land sie welche Artikel verschicken dürfen. :ironie:

Ich vermute mal, dass es den Amis nicht im Traum einfallen würde, zu glauben das die "Deutschen" wg. einem albernen Wurfstern ernsthaft ein Verfahren einleiten .....

In jedem Baumarkt kann ich frei und ohne jede Gefahr einer staatlichen Verfolgung eine Axt/Beil/Zimmermannshammer u.ä. kaufen - mithin "Waffen" die weit gefährlicher sind - aber so einen albernen Wurstern (den vermutl. 80 % der Besitzer ohnehin gar nicht "richtig" werfen können..) stuft der dt. Staat als Waffe ein :-§

Nebenbei bemerkt, auch ein Stück Seife im Handtuch http://www.youtube.com/watch?v=TCNqKrX1sx8, Glasflasche, Maglite, die Bratpfanne oder das Nudelholz Foto Die Waffen der Frau - Nudelholz - Bild von Björn Poremski aus Quatsch & Fun - Fotografie (5306387) - fotocommunity.de (http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/5306387) ......selbst der Regenschirm kann - "richtig" eingesetzt - sehr schmerzhafte Verletzungen hervorrufen - daher gehört auch das Alles verboten :)

pronto_salvatore
16-10-2010, 12:21
Nö, weil das alles Alltagsgegenstände sind, deren Zweck nicht in erster Linie das Verletzen oder Töten von Menschen ist. Ein Wurfstern erfüllt keinen anderen Zweck als diesen und ist somit eine Waffe.

scientist
16-10-2010, 13:36
und schusswaffen sind ja nur für den sportlichen wettbewerb:p
die logik des gesetzgebers hat sich mir im waffenrecht noch nie erschlossen - und das als jurist:-§
vgl. auch nunchakus als "würgehölzer" zu verbieten, obwohl man mit einer hübschen drahtschlinge viel unschönere sachen machen kann.

Schnueffler
16-10-2010, 14:03
LAßt doch die Diskussionen übers WaffG, denn die helfen dem TE bei seinem "Problem" nicht weiter.

marq
16-10-2010, 14:36
komme dich im knast besuchen, du böser bube ;)

Krider
16-10-2010, 14:38
komme dich im knast besuchen, du böser bube ;)

Wenn du eine Perücke mit langen blonden Haaren anziehst, sehr gerne.

marq
16-10-2010, 14:45
ich ziehe keine für dich an ;), wenn du magst kann ich dir aber eine mitbringen für den zeitvertreib hinterher

Cornell
16-10-2010, 14:59
Ich stimme Sphere zu, leider. Habe mit dem Zoll auch schon mehr als schlechte Erfahrungen vor Jahren gemacht: hatte mir aus den Staaten ein Buch zum Thema Kampfmesser/Messerkampf bestellt und bekam dann vom HZA Hamburg die Nachricht, das Buch wäre vorübergehend beschlagnahmt, da Verdacht auf verstoß gegen das Jugendschutzgesetz / indizierte Bücher vorläge. Ich - treudoof - rief die Sachbearbeiterin an, erklärte ihr, daß das wohl sicher ein Mißverständnis wäre, weil ich a) über 18 wäre, b) der Staat viel Geld ausgegeben hat, mir genau diese Dinge beizubringen, ich c) das auf Reserveübungen als Fallschirmjägeroffizier immer noch regelmäßig machen würde, d) ich Kampfsporttrainer (damals noch DKV) wäre und Jugendarbeit machen würde und zudem e) mich im Staatsdienst befände. Ich würde ihnen auch gerne schriftlich Bestätigungen zu allen Punkten schicken. Antwort: "Wenn sie so argumentieren, dann müssen sie was zu verbergen haben. Das prüfe ich genauer nach." Ich übergab den Fall daraufhin an einen befreundeten Anwalt, der 7 (!) Monate brauchte, um das Verfahren einzustellen und mir das Buch zu besorgen. Im Anschluß daran wurden allerdings jahrelang all meine Auslandssendungen "zollamtlich geöffnet". Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Ach ja, der Verdacht wg. Jugendgefährdung wurde an einen englischen Propagandabild aus dem 2. Weltkrieg festgemacht (Commandos bei der Messerausbildung - ist recht bekannt), da bestände die Gefahr, daß Jugendliche bei der Betrachtung "sozialethisch" verwirrt würden. Ich habe den gesamten Briefwechsel meines Anwalts mit dem Zoll bei mir stehen - man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre ...

Gonnosuke
17-10-2010, 17:45
Hallo!
Also rein von der Sache her betrachtet, hast du keine Straftat begangen, da bei dir der subjektive Tatbestand (das Wissen und Wollen) nicht erfüllt ist. Somit dürftest du eigentlich nicht strafrechtlich belangt werden. Wie der zuständige Staatsanwalt, das sieht ist natürlich wieder ne andere Geschichte... Das schlimmste was dir passieren könnte, wäre dass das Verfahren gegen eine Geldleistung eingestellt wird. Mehr eigentlich nicht. Das ist zumindest gängige Praxis, da die Staatsanwälte in der Regel viel zu tun haben und diese Kleinfälle so schnell abschliessen könnnen.

BakMee
20-10-2010, 10:48
Dir wird nichts passieren. Solange du die Rechnung hast wo drauf steht das es ein (Gift) = Geschenk war und du hast den Wurfstern nicht ausdrücklich bestellt, wird dir nichts passieren.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir trotzdem raten einen Anwalt sicherheitshalber aufzusuchen.
So bist du jedenfalls auf der ganz sicheren Seite.
So wie du die LAge allerdings schilders wird das Recht jedenfalls auf deiner Seite sein.
Für das, was die dir aus den USA unbestellt zusenden kannst du nichts für. Du hast alles schwarz auf weiß und in diesem bürokratischen Land, wo eh alles nur gilt was auf dem PApier steht, denke ich das du nicht viel zu befürchten hast.
Liebe Grüße,
BakMee