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Vollständige Version anzeigen : Polizei abgeschleppt



Kannix
29-10-2010, 13:51
Ich finds lustig
YouTube - Polizist wird verarscht (http://www.youtube.com/watch?v=D72ipV-tyBY&feature=related)

angHell
29-10-2010, 13:58
ich dachte jetzt kommt dass hier:

http://www.spassfieber.de/funpics/polizei-wird-abgeschleppt.jpg

TRMT
30-10-2010, 14:49
Muss schon sagen er reagiert super :D

Bare-knuckle
31-10-2010, 17:29
Abschlepp-Orhan, erinnert mich bischen an Orhan-Utang.

http://www.youtube.com/watch?v=ULBTkR9a6xs&feature=channel

Interruptus
03-11-2010, 09:22
Dachte, das geht eher so in diese Richtung :D

4j3w1QfV35I

Kannix
03-11-2010, 09:43
Geil:D

Lo.Ony
03-11-2010, 11:39
Mich würd ma interesieren wie denn da nun die tatsächliche Rechtslage aussieht...
Also ich weiß noch von der Feuerwehr das Blaulicht und so eigendlich nicht dazu berechtigen zu überholen, falsch zu parken, schneller als vorgeschrieben zu fahren....solange nix passiert - kein problem,...geht aber was schief dann haftet der Fahrer...

Absperrungen darf die Polizei/Feuerwehr/Autobahnmeisterrei zwar machen, dann is da aber gewährleistet das da auch kein Abschleppdienst reinkommt, der net für die Unfallfahrzeuge gedacht ist.... da wuseln dann auch 100 leute rum die natürlich checken würden das da des falsche auto wegfährt...

lg^^

Kraken
03-11-2010, 12:31
Mich würd ma interesieren wie denn da nun die tatsächliche Rechtslage aussieht...
Also ich weiß noch von der Feuerwehr das Blaulicht und so eigendlich nicht dazu berechtigen zu überholen, falsch zu parken, schneller als vorgeschrieben zu fahren....solange nix passiert - kein problem,...geht aber was schief dann haftet der Fahrer...

Nun, ich kann dir nur sagen, wies in der Schweiz aussieht:


Art. 100 Ziff. 4 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
Der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts- oder Polizeifahrzeugs ist auf einer dringlichen Dienstfahrt
wegen Missachtung der Verkehrsregeln und der besonderen Anordnungen für den Verkehr nicht
strafbar, sofern er die erforderlichen Warnsignale gab und alle Sorgfalt beobachtete, die nach den
besonderen Verhältnissen erforderlich waren.
Art. 32 StGB (Strafgesetzbuch)
Die Tat, die das Gesetz oder eine Amts- oder Berufspflicht gebietet oder die das Gesetz erlaubt oder
straflos erklärt, ist kein Verbrechen oder Vergehen.
Art 34 Ziff. 2 StGB
Die Tat, die jemand begeht, um das Gut eines andern, namentlich Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Vermögen, aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu erretten, ist straflos

Sind die wichtigsten Gesetze dazu :)

Jedoch in der Praxis, handhaben dass die einzelnen Spitäler (in diesem Fall) anders, von 11 Spitälern lauten die Empfehlungen:


Richtlinien bezüglich maximaler Geschwindigkeit:
- 4 von 11 verweisen auf die gesetzlichen Grundlagen
- 4 von 11 maximal 30% schneller als erlaubt
- 2 von 11 maximal 20 – 25% schneller als erlaubt
- 1 von 11 maximal 30 km/h schneller als erlaubt

kingoffools
03-11-2010, 15:49
Jeb, solche Regelungen für Fahrten mit Sonderrechten gibt es doch hier auch.

Allerdings weiß ich nicht genau, ob das Kommunen-, Länder- oder Bundessache ist.

Werde heute Abend mal meinen Wärter fragen :D

Lo.Ony
03-11-2010, 16:01
Naja da steht nur das es Straffrei für die Polizei etc is...wies aber aussieht wenn mer se trotzdem abschleppen lässt is ja was anderes xD

Kannix
03-11-2010, 17:53
Is ja wahnsinnig interessant