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Vollständige Version anzeigen : Waffenbesitzkarte- Schreckschusspistole



Das_Vt_Wiesel
08-11-2010, 16:03
Hi Leute,

Darf ich mit einer WBK Schreckschusswaffen führen ? Normalerweise braucht man, soweit ich informiert bin, einen kleinen Waffenschein. Dazu wird aber nur überprüft, ob man Vorstrafen hat. Diese Überprüfung gibt es anscheinend aber auch bei der WBK.


Was meint ihr ? Ist das legal ?

Grüße,
Wiesel

miskotty
08-11-2010, 16:07
ich würd eher den kleinen waffenschein holen;)
nicht das die wbk am ende flöten geht

Schnueffler
08-11-2010, 16:41
ich würd eher den kleinen waffenschein holen;)
nicht das die wbk am ende flöten geht

WBK berichtigt dich ja nur zum Besitz und entsprechendem Transport, aber nicht zum führen und sei es nur einer Schreckschusswaffe.

defensiv
08-11-2010, 16:58
(...) Darf ich mit einer WBK Schreckschusswaffen führen? (...)

Nein.

Das_Vt_Wiesel
08-11-2010, 18:44
Danke.

Damit ich die Frage geklärt.

Daemonday
08-11-2010, 19:47
Hiernoch eine Kleine Merkhilfe:

Die WBK erlaubt einen nur den Besitz einer Waffe, sowie der Fahrzeugbrief auch nur den Besitz eines Autos erlaubt.

Der Waffenschein erlaubt nur das Führen einer Waffe, Sowie der Führerschein auch nur das Führen eines PKW erlaubt.

Lg
Micha

shenmen2
08-11-2010, 22:03
Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ?

Schnueffler
08-11-2010, 22:33
Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ?

Nur den kleinen Waffenschein!

Mike S.
11-11-2010, 10:32
Mhh, also eine Waffenbesitzkarte benötigst Du für erlaubnispflichtige Waffen. Eine Schreckschusswaffe ist frei (18 Jahre und keine Untersagung durch die Behörden) zu erwerben. Du darfst diese Waffe dann zu Hause haben, aber nicht führen, nicht im Garten rumballern oder sonst einen Unfug damit machen.

Möchtest Du diese Waffe auf der Straße führen (nein, nicht bei Volksfesten, Disotheken oder unter Alkohol) benötigst Du einen kleinen Waffenschein. Diesen kannst Du bei der für Dich zuständigen Behörde (z.B. in Münster das Polizeipräsidium) beantragen.

Aber merke: Die meisten Schreckschusswaffen sehen täuschend echt aus. Da ist es immer blöd, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Die Beamten reagieren meistens nicht sehr erfreut auf diese Dinger.

Grüße

Daemonday
11-11-2010, 14:23
nicht im Garten rumballern
solang du keine Projektile wie z.b. Leuchtkörper verschießt oder andere Leute arkustisch belässtigst spricht da nichts dagegen.

Lg
Micha

Kraken
11-11-2010, 14:28
Hmm.. also bei uns darfst du durchaus im eigenen Garten ballern.

Solange das Gelände

a) eingefriedet ist
b) eine Gefährund dritter (z.B. durch Fehlschüsse und Abpraller) ausgeschlossen werden kann
c) Niemand durch Lärm belästigt wird

Also bei mir zu Hause schiesse ich oft, bzw. es ist effektiv nur ein Rummballern :D

Schnueffler
11-11-2010, 15:36
Andere Länder, andere Fritten! ;)

Kraken
11-11-2010, 15:44
O tempora o mamma!
(eigene Kreation :D:D)

Wie ist das denn bei euch, wenn ich fragen darf?

Mike S.
11-11-2010, 16:01
solang du keine Projektile wie z.b. Leuchtkörper verschießt oder andere Leute arkustisch belässtigst spricht da nichts dagegen.

Lg
Micha

Genau. Aber ich kann jetzt hier auch einen Aufsatz schreiben. Wir haben da noch vergessen, dass ................

Du verstehst sicher wie ich das jetzt meine. Und möchtest Du die Probe machen, wie lange es dauert, wenn Du in Deinem Garten stehst und mit dem Ding rum ballerst, bis die Polizei kommt?
Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass er auf dem Land wohnt, wo der nächste Nachbar 10 km entfernt ist.

Grüße

Mike S.
11-11-2010, 16:03
Hmm.. also bei uns darfst du durchaus im eigenen Garten ballern.

Solange das Gelände

a) eingefriedet ist
b) eine Gefährund dritter (z.B. durch Fehlschüsse und Abpraller) ausgeschlossen werden kann
c) Niemand durch Lärm belästigt wird

Also bei mir zu Hause schiesse ich oft, bzw. es ist effektiv nur ein Rummballern :D

Ist genauso. Allerdings sind die Regeln da sehr streng. Eigentlich müsste Dein Garten bei uns ein Keller sein, um das zu gewährleisten. Daher rate ich immer allen, das sein zu lassen.

Grüße

Kraken
11-11-2010, 16:06
Ist genauso. Allerdings sind die Regeln da sehr streng. Eigentlich müsste Dein Garten bei uns ein Keller sein, um das zu gewährleisten. Daher rate ich immer allen, das sein zu lassen.

Grüße

Hmmmm... ja gut, bei uns ist das nicht so streng mit den Waffen ;)

defensiv
11-11-2010, 16:10
Ist doch wumpe. Die Frage des Threaderstellers wurde beantwortet. Und sonstige Waffen (-rechtlichen) Fragen werden auch schon in zig anderen Threads totgequasselt. Daher ... *closed* ?

Seminarius
11-11-2010, 16:37
Könntest Dir theoretisch eine Waffenbesitzkarte auf ein Stück pappe malen, und dann damit in den Waffenladen gehen...und in die Psychiatrie...

Schnueffler
11-11-2010, 21:19
Könntest Dir theoretisch eine Waffenbesitzkarte auf ein Stück pappe malen, und dann damit in den Waffenladen gehen...und in die Psychiatrie...

Was willst du damit ausdrücken???

Seminarius
12-11-2010, 00:39
Guten Morgen...
dass die Nacht zu lange war...
Gute Nacht...

Daemonday
12-11-2010, 17:00
@ Mike S.

Genau. Aber ich kann jetzt hier auch einen Aufsatz schreiben. Wir haben da noch vergessen, dass ................

Du verstehst sicher wie ich das jetzt meine. Und möchtest Du die Probe machen, wie lange es dauert, wenn Du in Deinem Garten stehst und mit dem Ding rum ballerst, bis die Polizei kommt?
Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass er auf dem Land wohnt, wo der nächste Nachbar 10 km entfernt ist.
Naja ich z.B. wohne etwas abseits bei einem Kaff das unter 100 Einwohner hat. Ich könnte bei mir eine Thermonukleare Waffe im Garten zünden und der Nachbar würde sich net dran stören.

@Kraken

Wie ist das denn bei euch, wenn ich fragen darf?
Für Ptb Waffen gibts da net sooo viele Einschrenkungen außer eben niemanden gefährden oder stören.
Bei scharfen Waffen musst du auf deinem Grund eine eingetrageneund geprüfte Schießanlage haben.
Um sowas zu bekommen muss man aber wie schon erwähnt eher einen Großen Keller haben.

Lg
Micha

amari
18-01-2011, 23:34
Und möchtest Du die Probe machen, wie lange es dauert, wenn Du in Deinem Garten stehst und mit dem Ding rum ballerst, bis die Polizei kommt?

Hab schon mehrfach auf dem Grundstück geschossen,und hat nie jemanden gestört. Nur der ältere Nachbar fragte mal,worauf ich denn schieße,und wirkte verständnislos,als ich ihm von den Platzpatronen erzählte.

qfunce
27-01-2011, 13:40
Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ?

Für ne Schreckschuss kriegst du gar keine WBK.

Lars´n Roll
27-01-2011, 13:48
Nur der ältere Nachbar fragte mal,worauf ich denn schieße,und wirkte verständnislos,als ich ihm von den Platzpatronen erzählte.

Mit Knarren aus denen nix rauskommt auf Ziele zu schießen die nicht da sind - da ist das doch kaum verwunderlich, dass da ein älteres Semester, das weiland gen Russland zog, etwas verständnislos reagiert. :p

Tori
27-01-2011, 22:06
Es ist in Deutschland nicht verboten auf seinem eigenen befriedeten Grundstück Waffen zu tragen/zu führen. Rein theoretisch könnte ich auf meiner Veranda also meine Waffen reinigen. Ebenso kann ich natürlich mit Schreckschußwaffen auf diesem Grundstück schiessen solange ich niemanden gefährde.

In Zeiten von diesen (Amokläufer, Hoblophobie) würde ich trotzdem davon abraten. Zu schnell hat man ein SEK im Haus weil ein "besorgter" Nachbar bei der Polizei angerufen hat.

Und das ist dann nicht so lustig und wenn man hundertmal im "Recht" ist ;)

@TE: Deine Frage wurde beantwortet. Zusammenfassung: Es gibt für Schreckschußwaffen keine WBK (Waffenbesitzkarte) da diese ab 18 Jahren frei erwerbbar sind. Der Besitz ist also frei - nicht jedoch das "Führen" einer Gas/Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit. Dies darfst Du auch mit einer WBK nicht. Hierfür benötigst Du einen sog. "kleinen Waffenschein".

Gruß
Tori

Schnueffler
28-01-2011, 06:11
Es ist in Deutschland nicht verboten auf seinem eigenen befriedeten Grundstück Waffen zu tragen/zu führen. Rein theoretisch könnte ich auf meiner Veranda also meine Waffen reinigen. Ebenso kann ich natürlich mit Schreckschußwaffen auf diesem Grundstück schiessen solange ich niemanden gefährde.


Erlaubnisfreie Waffen!!!
Das solltest du dazu sagen!

defensiv
28-01-2011, 09:31
-

miskotty
28-01-2011, 09:38
Erlaubnisfreie Waffen!!!
Das solltest du dazu sagen!

wieso? FÜHREN darf ich auch echte waffen auf meinem eigenen grundstück wenn ich ne wbk hab:D

Fips
28-01-2011, 09:49
Hmmmm... ja gut, bei uns ist das nicht so streng mit den Waffen ;)

Wollen wir nicht nen Deal machen? Ich beseitige Dein Halbwissen in Physik und Du lässt mich dafür bissl in Deinem Garten rumballern? :D

Schnueffler
28-01-2011, 10:46
wieso? FÜHREN darf ich auch echte waffen auf meinem eigenen grundstück wenn ich ne wbk hab:D

Dann ist sie für dich ja erlaubt zu besitzen!
Ich wollte damit ausdrücken, das du all das mit den Waffen machen darfst, die du besitzen darfst!

SifuSeifenzwerg
28-01-2011, 10:47
wieso? FÜHREN darf ich auch echte waffen auf meinem eigenen grundstück wenn ich ne wbk hab:D

So hab ich's bei der Sachkundeprüfung gelernt.
Das Grundstück muss aber befriedet (eingezäunt) sein.

Tori
28-01-2011, 18:37
So hab ich's bei der Sachkundeprüfung gelernt.
Das Grundstück muss aber befriedet (eingezäunt) sein.

So habe ich es gelernt, gemeint und so ist es..

und selbstverständlich habe ich eine WBK und diese Waffen sind damit auch gemeint..

Tori
28-01-2011, 19:38
Ach ja.. Gesetze:

WaffG


Abschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten


(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
5.eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2.durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,
3.mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a)durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b)zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
4.mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,
5.mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

Wens interessiert:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE001201377

defensiv
28-01-2011, 19:47
-

Tori
29-01-2011, 00:15
aber wir haben uns doch lieb ^^

Daemonday
29-01-2011, 06:09
Ach kiners habt euch lieb^^

Lg
Micha

defensiv
29-01-2011, 09:47
-

Schnueffler
29-01-2011, 14:10
Virtueller ...vergleich!