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Vollständige Version anzeigen : Widerrufs- und das Rückgaberecht bei Onlineshops



17x17
24-11-2010, 13:39
Ich habe gerade ein kleines Problem mit einem Onlineshop:

Ich habe zwei Fechtmasken bestellt, eine sollte für mich sein, eine vll für meinen Bruder.
Dann stellte sich heraus, dass die kleiner doch zu klein ist, daher habe ich die kleinere behalten.
Mein Bruder wollte lieber selber bestellen, daher habe ich keine neue bestellt, sondern einfach die kleinere zurückgesendet.

Danach folgte ein relativ unfreundlicher Mailverkehr, weil ich nach drei Wochen mein Geld noch nicht zurückerhalten hatte, der darin gipfelte, dass mir der Shopbetreiber 7,5€ als Bearbeitungsgebühr (!!!) abzog und auch das Rückporto nicht erstattet hat.
Der Preis der Fechtmaske lag bei 67,50€ - also hätte er das übernehmen müssen, oder?
Er schreibt zwar in seiner AGB (http://www.fechtsport.de/main/de/f2a01394eb11d9528.php), dass er das nicht macht, aber er kann auch schreiben, dass ihm mein Haus nach einem Kauf bei ihm gehört - er kann sich ja nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, oder?

Kann jemand ein Link posten, dass mir weiterhilft?
Besten Dank :)

Bad Robot
24-11-2010, 13:42
Für die Erstattung des Rückportos muß die Ware meines Wissens zum Zeitpunkt der Rücksendung bezahlt gewesen sein.

dingdong
24-11-2010, 13:47
Fernabsatzgesetz ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz)


Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) war nicht abdingbar, es konnte also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Widerrufsrecht ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgaberecht)

innerhalb der frist hast du jedenfallls eine rechtliche grundlage auf


egal was in den agbs steht

Sphere
24-11-2010, 13:51
Da ich mal nicht davon ausgehe, dass für Dich ein Rechtsanwalt eine Lösung wäre, würde ich Dich an deine örtlichliche Verbraucherzentrale verweisen. Die haben eine gewisse Übung mit Widerrufsgeschichten und im Fall von schlecht formulierten AGB oder falschen Widerrufsbelehrungen auch ein paar weitere Möglichkeiten. (Für solche Fälle bietet es sich auch an, Leute mit eigenem Onlineshop in dem Sektor zu kennen. ^^)

Verbraucherzentrale NRW - Beratungsstelle Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

Internet: www.verbraucherzentrale-nrw.de
E-Mail: siegburg@vz-nrw.de
Fax: 02241/55116
Telefon: 02241/67545

17x17
24-11-2010, 13:55
Die Verbraucherzentrale habe ich auch durchaus als nächsten Schritt ins Auge gefasst. Dort kostet die Anfrage etwa 20€, also ist das sicherlich die günstigste Variante.
Ich werde jetzt ersteinmal abwarten, ob der Herr bis morgen früh einlenkt - sonst schicke ich eine Mahnung.

Ich hatte übrigens Fristgerecht zurückgesendet.

Michael1
24-11-2010, 15:05
Vielleicht hilft dir das noch etwas weiter:
Internetrecht - widerruf-hinsendekosten (http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm)

Mir scheint es als sei eine Bearbeitungsgebühr unzulässig. Bei der Versandkostenerstattung scheint es auch an Details zu hängen (Versandkosten extra auf Rechnung aufgeführt; Gesamte Bestellung storniert oder nur ein Teil zurückgeschickt).

Ob sich der Aufwand am Ende lohnt ... oder ob man es unter Lehrgeld verbucht und das nächste mal wo anders bestellt ... muss wohl jeder mit sich ausmachen.

17x17
24-11-2010, 15:28
"Der Beitrag ist nicht mehr aktuell", steht da direkt zu anfang, da ich nicht beurteilen kann, wo die aktuelle Rechtslage geändert ist, lasse ich mal lieber die Finger davon - totzdem danke.

Ach, mir geht es bei der Sache auch ein Stück weit ums Prinzip.
Wenn Du die Mails lesen könntest, die hin und her gegangen sind, dann könntest Du nachvollziehen, warum es hier ums Prinzip und nicht um 14€ geht.

Ich finde z.B. dass ich mich auf einen Onlineshop verlassen können muss, wenn es um die Rückerstattung geht - da kann es nicht sein, dass ich eine Mail bekomme in der steht "Wenn Sie uns nicht Ihre Bankverbindung mitteilen können Sie auch keine Rückerstattung erwarten."

Ich hatte den Betrag überwiesen, jeder andere Shop bekommt das hin, dann an das entsprechende Konto wieder zu überweisen.
Auch nichts mit Entschuldigung oder so - scheint in deren Augen meine Schuld zu sein.

Und so ging es lustig weiter.



Vielleicht hilft dir das noch etwas weiter:
Internetrecht - widerruf-hinsendekosten (http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm)

Mir scheint es als sei eine Bearbeitungsgebühr unzulässig. Bei der Versandkostenerstattung scheint es auch an Details zu hängen (Versandkosten extra auf Rechnung aufgeführt; Gesamte Bestellung storniert oder nur ein Teil zurückgeschickt).

Ob sich der Aufwand am Ende lohnt ... oder ob man es unter Lehrgeld verbucht und das nächste mal wo anders bestellt ... muss wohl jeder mit sich ausmachen.

17x17
16-12-2010, 10:30
Also für diejenigen, die es interessiert.

Ich habe mich durch einen Anwalt beraten lassen.
Die AGB von Wellenreuther Fechtsport ist "abmahnwürdig" wie mein Anwalt mir schreibt.

Die Kosten für die Rücksendung dürfen nur bei einem Wert <40€ dem Kunden auferlegt werden.
Leider ist Recht haben und Recht kriegen aber zweierlei, wenn man nicht die Zusatzkosten für den Anwalt tragen möchte und deswegen habe ich das Ganze nach einer weiteren Mahnung nun beendet.
Sicherlich wird der gute Mann noch einen Kunden finden, der einen Rechtschutz hat und so etwas gerne bis zum Ende "durchfechtet" (eine Wortspiel :))

Und für den nächsten Fall habe ich nun auch Rechtsschutz :D

FitnessMarket
16-12-2010, 12:12
Also für diejenigen, die es interessiert.

Ich habe mich durch einen Anwalt beraten lassen.
Die AGB von Wellenreuther Fechtsport ist "abmahnwürdig" wie mein Anwalt mir schreibt.

Die Kosten für die Rücksendung dürfen nur bei einem Wert <40€ dem Kunden auferlegt werden.
Leider ist Recht haben und Recht kriegen aber zweierlei, wenn man nicht die Zusatzkosten für den Anwalt tragen möchte und deswegen habe ich das Ganze nach einer weiteren Mahnung nun beendet.
Sicherlich wird der gute Mann noch einen Kunden finden, der einen Rechtschutz hat und so etwas gerne bis zum Ende "durchfechtet" (eine Wortspiel :))

Und für den nächsten Fall habe ich nun auch Rechtsschutz :D

für was berechnet er 7,50 euro bearbeitungsgebühr und vor allem, auf welcher rechtsgrundlage? hatte die zurückgeschickte maske gebrauchsspuren, die du zu vertreten hast oder hast du die ware unfrei zurückgeschickt, wodurch (vermeidbare) mehrkosten entstehen?

wir betreiben ja auch einen online-shop und sind über rücksendungen natürlich auch nicht froh, aber recht sollte schon sein.

17x17
16-12-2010, 14:07
nein - keine Gebrauchsspuren, keine überschreitung der Frist - nichts.

Ich habe nur ein paar deutliche (trotzdem höfliche) Worte dafür gefunden, dass er mir nicht mein Geld schickte und auch nicht auf meine 1. Nachfrage geantwortet hat.
Darauf folgte ein lebhafter Mailaustausch.
Die Gebühr ist reine Willkühr und Frackigkeit.

FitnessMarket
16-12-2010, 14:41
wenn du (als verbraucher)

1. fristgerecht widerrufen
2. die ware ordentlich (ohne gebrauchsspuren) in originalverpackung und rechtzeitig zurückgeschickt
3. nicht unfrei geschickt
hast

und

4. die ware auch nicht speziell für dich angefertigt oder verändert wurde

hast du alles richtig gemacht und er darf weder eine bearbeitungsgebühr berechnen noch die auszahlung unangemessen verzögern.

von der summe her lohnt es sich kaum, aber vom prinzip her würde ich den rest einfordern. dein risiko ist kaum vorhanden.

EDIT:
führt der link auf deine seite, bist du das? dann könnte er vielleicht argumentieren, dass du eben nicht als verbraucher gehandelt hast, sondern für deinen gewerblichen bedarf. dann wäre die rücknahme in der tat wiederrum ein entgegenkommen des händlers...

17x17
16-12-2010, 15:04
ich habe den Anwalt auch dazu befragt: ich habe auch dann als Endverbraucher gehandelt wenn ich meine E-Mail-Adresse von der Schule benutzt habe, da ich diese für alle meine Mails benutze.
Aber auch dann könnte er das ja wohl kaum ohne angabe von Begründung und allem machen, oder? Immerhin müsste er mir dann doch wohl eine Rechnung oder irgendeinen Nachweis stellen.

Er hat lediglich im Buchungsvermerk der Rücküberweisung "Rückbuchung-bearbeitungsgebühr Rücksendung" geschrieben.

So würde man doch wohl auch nicht mit einem Gewerbekunden umgehen, oder? ;)


wenn du (als verbraucher)

1. fristgerecht widerrufen
2. die ware ordentlich (ohne gebrauchsspuren) in originalverpackung und rechtzeitig zurückgeschickt
3. nicht unfrei geschickt
hast

und

4. die ware auch nicht speziell für dich angefertigt oder verändert wurde

hast du alles richtig gemacht und er darf weder eine bearbeitungsgebühr berechnen noch die auszahlung unangemessen verzögern.

von der summe her lohnt es sich kaum, aber vom prinzip her würde ich den rest einfordern. dein risiko ist kaum vorhanden.

EDIT:
führt der link auf deine seite, bist du das? dann könnte er vielleicht argumentieren, dass du eben nicht als verbraucher gehandelt hast, sondern für deinen gewerblichen bedarf. dann wäre die rücknahme in der tat wiederrum ein entgegenkommen des händlers...

FitnessMarket
16-12-2010, 18:37
ich habe den Anwalt auch dazu befragt: ich habe auch dann als Endverbraucher gehandelt wenn ich meine E-Mail-Adresse von der Schule benutzt habe, da ich diese für alle meine Mails benutze.
Aber auch dann könnte er das ja wohl kaum ohne angabe von Begründung und allem machen, oder? Immerhin müsste er mir dann doch wohl eine Rechnung oder irgendeinen Nachweis stellen.

Er hat lediglich im Buchungsvermerk der Rücküberweisung "Rückbuchung-bearbeitungsgebühr Rücksendung" geschrieben.

So würde man doch wohl auch nicht mit einem Gewerbekunden umgehen, oder? ;)

naja, jetzt wirds aber schwierig.

klar, ist die verwendung einer geschäftlichen mailadresse alleine kein beweis dafür, dass man den bestellten artikel auch gewerblich verwendet, aber bei deiner konstellation (kampfsportschule bzw. -trainer und kopfschutz der zu deiner kampfkunst verwendet werden kann -und wahrscheinlich auch wird - gewerbliche mailadresse usw.) doch ziemlich nahe der eindeutigkeit.

da rudere ich mal schnell zurück mit meiner vorherigen aussage und du solltest m.e. froh sein, wenn der händler dir dann eigentlich entgegenkommt und den artikel zurücknimmt, denn als gewerbetreibender hast du darauf eben keinen rechtsanspruch.

17x17
16-12-2010, 19:10
da rudere ich mal schnell zurück mit meiner vorherigen aussage und du solltest m.e. froh sein, wenn der händler dir dann eigentlich entgegenkommt und den artikel zurücknimmt, denn als gewerbetreibender hast du darauf eben keinen rechtsanspruch.

wir hatten - wie bereits erwähnt - einigen Mailkontakt und zu keinem Zeitpunkt war dies ein Argument von seiten des Verkäufers.
Wie ich bereits sagte, gab es keinen Hinweis auf Kulanz oder sonst etwas, keine Erklärung für die Bearbeitungsgebühr - gar nichts.

Ich zitiere mal kurz die allererste Mail (mit klitzekleiner Änderung, damit ich hier nicht unerlaubt etwas veröffentliche) die ich auf meine Anfrage bzgl. Rückerstattung bekam, bzw. auf meine zweite, denn auf die erste bekam ich ja keine Antwort:
" Sehr geehrter Herr Dominic Rohe,

Wenn Sie uns nicht Ihre Bankdaten nennen können Sie auch keine Rückerstattung erwarten"

Da - und auch später - war kein Hinweis darauf, dass er bei mir das Anrecht auf Rückerstattung anzweifelt.

Und noch was - Du kennst Dich ja aus - Zitat www.fechtsport.de/main/de/f2a01394eb11d9528.php
" die Kosten der der Sendung und Rücksendung sind vom Rücksender zu tragen, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware" -> was ja nun mal falsch ist.

Er hätte dieses spiel also vermutlich auch bei jedem anderen gemacht, oder?

Asterixxx
16-12-2010, 19:21
Über die beliebten "Bearbeitungsgebühren" kann man sich streiten. Da so etwas normalerweise als "Service" kostenlos gemacht wird.

Das Rückporto wird manchmal von wirklich großen Versandhäusern übernommen. Leider glauben viele Deutsche noch, dass jeder Händler automatisch verpflichtet wäre, alles unfrei zurückgesandte anzunehmen. Dem ist aber nicht so! Und in diesem Fall war es ja auch nicht die "Schuld" des Händlers, dass du letztendlich die zweite Maske nicht wolltest. Wäre die Ware fehlerhaft, dann kann er die Versandkosten im Nachhinein erstatten. Vom Gesetz her verpflichtet, ist er dazu allerdings nicht.

Spyke
16-12-2010, 19:27
Aus Datenschutz rechtlicher sicht finde ich hat der Shopbetreiber richtig gehandelt.
Er hat deine Bankdaten nicht unerlaubt gespeichert und deshalb nochmals nachgefragt.
Wenn du Sie ihm nicht gibst, selbst schuld.

17x17
16-12-2010, 19:36
Vom Gesetz her verpflichtet, ist er dazu allerdings nicht.

ist hier schon mehrfach verlinkt, wenn ich mich nicht irre - bei Warenwert > 40€ muss der Verkäufer das Porto tragen.
und ich habe die sachen nciht unfrei geschickt - ich habe das paket ganz normal frankiert und verschickt - ganz seiner agb entsprechend.


Aus Datenschutz rechtlicher sicht finde ich hat der Shopbetreiber richtig gehandelt.
Er hat deine Bankdaten nicht unerlaubt gespeichert und deshalb nochmals nachgefragt.
Wenn du Sie ihm nicht gibst, selbst schuld.

Dein Argument finde ich nicht stichhaltig, weil man wenigstens so lange die Daten behalten könnte, bis die Frist verstrichen ist.
trotzdem habe ich dem Shopbetreiber auch zu Anfang dazu geschrieben, dass ich einsehen kann, dass er meine Daten nicht mehr hatte - aber ich kann nicht einsehen, warum er mir auf meine erste, sehr freundliche Nachfrage, nicht geantwortet hat.
Erst als ich nach einer weiteren Woche vergeblichen Warten auf eine Erklärung eine weitere Mail schrieb in der ich auch die Möglichkeit eines Mahnverfahrens in erwägung zog, wenn ich nciht endlich ein Feedback bekomme - erst danach bekam ich diese freundliche Antwort, dass die Bankdaten fehlen. Da bin ich also selber schuld?:rolleyes:

Spyke
16-12-2010, 20:21
Ja.
Hast du ihm die Bankdaten gegeben? Nein, also selbst schuld.

Und zu den Bankdaten:
Bundesdatenschutzgesetz ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz#Grunds.C3.A4tze)

Aber eigentlich ist es mir eh egal, hatte nur letzte Woche ne Datenschutzschulung inner Firma :D

Und ich denke mir halt, hättest du die Bankdaten gegeben wäre die Sache ev. gegessen gewessen.

17x17
17-12-2010, 07:24
Ja.
Hast du ihm die Bankdaten gegeben? Nein, also selbst schuld.

Und zu den Bankdaten:
Bundesdatenschutzgesetz ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz#Grunds.C3.A4tze)

Aber eigentlich ist es mir eh egal, hatte nur letzte Woche ne Datenschutzschulung inner Firma :D

Und ich denke mir halt, hättest du die Bankdaten gegeben wäre die Sache ev. gegessen gewessen.

Du willst mich nciht verstehen, oder?

Ich habe meine Ware zurückgeschickt - ohne erneut meine BAnkdaten anzugeben, weil es bisher noch nie bei irgendeinem Shop notwendig war.

Nach drei Wochen habe ich gemerkt, dass mein Geld nciht zurückkommt.
Daraufhin habe ich eine freundliche Mail geschrieben in der ich fragte, ob das wirklich noch nciht geschehen ist, vll hatte ich es ja übersehen oder er einen Fehler gemacht - daraufhin bekam ich keine Antwort.
Erst danach habe ich eine weitere Mail geschrieben in der ich um Aufklärung der Sachlage binnen 4 Tagen bat, sollte er dieser Aufforderung nciht nachkommen würde ich ein Mahnverfahren anstrengen - dann kommt eine Mail mit" Selber Schuld, kannst nicht erwarten, dass ich irgendwas von mir aus unternehme" - UNd da meinst Du allen ernstes, ich hätte mich falsch verhalten? :ups:

sonntag
17-12-2010, 07:58
Wie freundlich du warst ist eingentlich total egal.

Du hast ihm die Bankdaten nicht bekannt gegeben also hatte er keine Ahnun wohin er denn dein Geld überweisen soll.

Also wartet er ab das du ihm die Kontodaten noch nach reichst.

Dann kommt von dir ein freundliches Mail das du ihn mahnen willst.

Naja da wird er sicher gut auf dich zu sprechen gewesen sein.


Ist nur ne andere Sichtweise der Sachlage.

Das normalerweise der Kunden König sein sollte und man alles daran setzen muss den Kunden zufrieden zu stellen steht auf nem anderen Blatt.

Die Rückersattung des Portos sowieso.

17x17
17-12-2010, 08:43
Also wartet er ab das du ihm die Kontodaten noch nach reichst.

Dann kommt von dir ein freundliches Mail das du ihn mahnen willst.


eben nicht.

er wartet von mir aus ab
dann bekommt er eine Mail mit der Bitte um Klärung
dann antwortet er nicht
dann bekommt er eine immer noch freundliche mail mit androhung von konsequenzen

warum ignoriert eigentlich jeder, dass er auf meine erste Nachfrage nicht reagiert hat?:gruebel:

sonntag
17-12-2010, 09:56
warum ignoriert eigentlich jeder, dass er auf meine erste Nachfrage nicht reagiert hat?:gruebel:

Weil du ihm unvollständige Daten zu kommen hast lassen, eventuell.

Da ist es bei manchen natürlich nicht bei allen Firmen einfach üblich die Sache auszusitzen.
Denn du willst ja was von ihm und nicht er von dir.

17x17
17-12-2010, 10:12
Weil du ihm unvollständige Daten zu kommen hast lassen, eventuell.

Da ist es bei manchen natürlich nicht bei allen Firmen einfach üblich die Sache auszusitzen.
Denn du willst ja was von ihm und nicht er von dir.

Ich geb's auf.:narf:

sonntag
17-12-2010, 10:21
Ich geb's auf.:narf:

Brauchst dich ja nicht ärgern. Ich versteh dich zu 100% und auch das der Händler definitiv nicht kundenfreundlich agiert hat.

Ich hab jedoch in der Arbeit täglich mit genug solchen Fällen zu tun ( kümmer mich um die Rückabwicklung bei unseren Lieferanten). Da gibt es halt auch einige die nach den von mir bereits genannten Schema vorgehen.

17x17
17-12-2010, 13:44
Brauchst dich ja nicht ärgern. Ich versteh dich zu 100% und auch das der Händler definitiv nicht kundenfreundlich agiert hat.

Ich hab jedoch in der Arbeit täglich mit genug solchen Fällen zu tun ( kümmer mich um die Rückabwicklung bei unseren Lieferanten). Da gibt es halt auch einige die nach den von mir bereits genannten Schema vorgehen.

naja - was heißt "nicht Kundenfreundlich"?:o
Fitnessmarket hat es auf den Punkt gebracht - er hat in allen Punkten gegen geltendes Recht verstoßen - es sei denn er hätte in irgendeiner Form geltend gemacht, dass er davon ausging mit einem Händler zu sprechen - nur dann hätte das Fernabsatzgesetz keine Geltung in dieser Form.
Da dies aber nicht zutrifft, er auch zu keinem Zeitpunkt eine Erklärung abgab und auch sonst nichts - bleibt es dabei: er hat gegen geltendes Recht verstoßen.:(

Unfreundlich ist anders.;)