Arbeitsrecht [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Arbeitsrecht



Kannix
28-11-2010, 15:22
Das würde mich mal interessieren:

Nachdem ich weiß dass Handgreiflichkeiten anm Arbeitsplatz zur fristlosen Kündigung führen können, würde ich gerne wissen ob das auch der Fall ist wenn einer den anderen Arbeitskollegen in der Freizeit , also privat:D vermobbt. Klar kommt es sicher auf die Umstände im einzelnen an, aber es würde mich freuen wenn ihr mal was aussagekräftiges ergooglet. Ich kam bisher nur drauf dass auch auf der Weihnachtsfeier das betriebsklima in Mitleidenschaft gezogen wird, also Kündigung durchaus denkbar und einen Fall wo ein Mann seine Ex-frau, die gleichzeitg arbeitskollegin ist mit einem Messer verletzt hat zur Kündigung geführt hat.

Es soll hier keine hypothetische Rechtsberatung erfolgen, sondern mal zum Thema gesammelt werden

Und nein, ich wurde nicht verkloppt und habe auch selber keinen verkloppt.:D


Übrigens allein Bedrohung kann auch schon zur Kündigung führen

devzero
28-11-2010, 15:50
Was ich erfahren habe ist, dass eine Weihnachtsfeier, auch wenn die meistens in der Freizeit ist, anders gewertet wird, als man sich so auf der Straße trifft, weil das ja über die Firma läuft. Ausserhalb der Firma und firmlichen Ereignissen ist die Sache rein privat und afaik sollte direkt daraus keine Kündigung möglich sein.

TRMT
28-11-2010, 15:57
Also kannst du deinen Kollegen ruhig privat verkloppen! :)

Sphere
28-11-2010, 17:26
(Außerordentliche) Kündigungen aufgrund einer bestimmten Verhaltensweise sind grundsätzlich dann möglich, wenn durch die Verhaltensweise die Fortführung des Arbeitsverhältnisses beeinträchtigt worden ist (z.B. Vertrauensverlust) und andere Möglichkeiten (Abmahnung, Umsetzung) nicht Erfolg versprechend sind.

Das "Verkloppen", respektive das Begehen strafbarer Handlungen gegenüber Kollegen im privaten Umfeld, kann grundsätzlich auch als Kündigungsgrund genommen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich das Begehen der Straftat auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Das dürfte jedenfalls der Fall sein, wenn man also ständig mit seinem "Opfer" zusammenarbeiten muss. Es genügt unter bestimmten Umständen auch bereits der Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im obigen Sinne begangen hat.

Daneben muss man natürlich die anderen Voraussetzungen von verhaltensbedingten Kündigungen auch im Auge behalten, sodass praktisch - wie so oft bei Kündigungen - eine Abwägung der Interessen im Einzelfall geboten ist.

Extremer
29-11-2010, 00:26
Es kommt auch darauf an wo man arbeitet afaik wird man wohl wegen einer Prügelei als Fischer nicht so schnell gekündigt wie als Banker, Polizist oder Lehrer.

Kannix
29-11-2010, 10:22
(Außerordentliche) Kündigungen aufgrund einer bestimmten Verhaltensweise sind grundsätzlich dann möglich, wenn durch die Verhaltensweise die Fortführung des Arbeitsverhältnisses beeinträchtigt worden ist (z.B. Vertrauensverlust) und andere Möglichkeiten (Abmahnung, Umsetzung) nicht Erfolg versprechend sind.

Das "Verkloppen", respektive das Begehen strafbarer Handlungen gegenüber Kollegen im privaten Umfeld, kann grundsätzlich auch als Kündigungsgrund genommen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich das Begehen der Straftat auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Das dürfte jedenfalls der Fall sein, wenn man also ständig mit seinem "Opfer" zusammenarbeiten muss. Es genügt unter bestimmten Umständen auch bereits der Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung im obigen Sinne begangen hat.

Daneben muss man natürlich die anderen Voraussetzungen von verhaltensbedingten Kündigungen auch im Auge behalten, sodass praktisch - wie so oft bei Kündigungen - eine Abwägung der Interessen im Einzelfall geboten ist.

Woher hast Du das? Wenn schon der Verdacht reicht, dann wärs ja relativ einfach jemanden aus dem Kollegium zu mobben.

Das ist doch alles sehr schwammig. Mich interessieren Gerichtsurteile

Bad Robot
29-11-2010, 10:27
Das ist doch alles sehr schwammig. Mich interessieren Gerichtsurteile

Das würde auch mit Gerichtsurteilen sehr schwammig bleiben, weil das Gerichtsurteil wahrscheinlich sehr speziell den Einzelfall würdigt und das dann wieder nur begrenzt verallgemeinert werden könnte.

Caramujo
29-11-2010, 10:43
Wenn sich 2 privat kloppen (sich danach die Hand geben und ein Bierchen trinken) ist das erst mal für die Arbeit egal.
Aber nachdem das ja in den seltensten Fällen so ist, sondern der "Stress" danach auch wieder mit ins Büro geschleppt wird, ist u. U. der Betriebsfrieden gestört und dem Arbeitgeber ist es nicht mehr zumutbar einen der beiden Streithähne oder sogar beide weiterzubeschäftigen.

Firmenweihnachtsfeiern sind hier ein spezieller Fall :D

Caramujo

Onkel_Escobar
29-11-2010, 10:43
Das ist mal wieder ein richtiger Rick. :D

Kannix
29-11-2010, 10:51
Das würde auch mit Gerichtsurteilen sehr schwammig bleiben, weil das Gerichtsurteil wahrscheinlich sehr speziell den Einzelfall würdigt und das dann wieder nur begrenzt verallgemeinert werden könnte.

Ach nee? Aber ist doch wohl konkreter als unter Umständen und möglicherweise. Wenn irgendwo einer seinen Kollegen abends in der Kneipe verdroschen hat und seine Kündigung vom AG bestätigt wurde, dann kann man sich ja mal die Umstände angucken und hat schon mal einen Anhaltspunkt, je nachdem wie das begründte wurde.
Ich könnte mir vorstellen dass irgendwie hergeführt werden muss das es dem geschädigten Kollegen nicht zumutbar ist mit dem anderen zusammenzuarbeiten. Vielleicht kann aber der andere glaubhaft machen dass es ihm ausnahmsweise die Hand ausgerutscht ist und das ganz bestimmt nie mehr passieren würde weil er ein ganz lieber Kerl ist.
Sicher wäre auch interessant wie es das Gerich bewerten würde wenn er provoziert worden ist. Müssten dann nicht beide fliegen?

Ich suche einfach mal nach Hinweisen dass privates im Arbeitsrecht auch Auswirkung auf dienstliches hat

Kannix
29-11-2010, 10:51
Das ist mal wieder ein richtiger Rick. :D

Ja genau um Dich gehts. Krieg mal Deine Aggressionen in den Griff:D

Sphere
29-11-2010, 12:15
Woher hast Du das? Wenn schon der Verdacht reicht, dann wärs ja relativ einfach jemanden aus dem Kollegium zu mobben.

Das ist doch alles sehr schwammig. Mich interessieren Gerichtsurteile

Ich verweise als Antwort auf den Wikipedia-Eintrag zur Verdachtskündigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verdachtsk%C3%BCndigung), der dieses Konzept ganz gut erklärt und auch Urteile aufführt. Und ein "Verdacht" in diesem Sinne ist schon ein wenig mehr als ein bloßes Vermuten, sodass ich das mit "relativ einfach jemanden aus dem Kollegium zu mobben" nicht unterschreiben würde.

Edit
Wenn Du dich wirklich in das Thema einarbeiten willst, dann empfehle ich das Durcharbeiten eines Fachbuchs zum Arbeitsrecht. Die Materie ist teilweise sehr stark von Einzelfallabwägungen beeinflusst, sodass es für ein Verständnis hilfreicher ist, die systematischen Grundsätze zu kennen, als möglichst viele Einzelfallentscheidungen, wie man sie in den meisten Infobroschüren und Internetquellen findet.

Extremer
29-11-2010, 12:46
Na dann mal hier mit AZ

Schlägereien sind kein Kündigungsgrund - AUTOHAUS online (http://www.autohaus.de/ah/582055?login)

Also ist das wohl die Basis, ob und wie stark sich die Schlägerei auf das Arbeitsklima auswirkt wird wohl in letzter Instanz nur ein Richter beurteilen.


Aber mal eine Frage, wenn ich mich kloppe und meinem Arbeitskollegen auf die Schnautze trete kann mein Chef nur davon dann was mitbekommen wenn der andere dann Arbeitsunfähig wird.

Extremer
29-11-2010, 12:49
So dann noch eina nderes GErichtsurteil diesmal ist es anderst ausgegangen ;)

Schlägerei auf Weihnachtsfeier ? dann darf Ihr Arbeitgeber kü - ArbeitnehmerRecht 24 (http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/04/18/schlaegerei-auf-weihnachtsfeier-dann-darf-ihr-arbeitgeber-kuendigen/)

Kannix
29-11-2010, 12:52
Ich verweise als Antwort auf den Wikipedia-Eintrag zur Verdachtskündigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verdachtsk%C3%BCndigung), der dieses Konzept ganz gut erklärt und auch Urteile aufführt. Und ein "Verdacht" in diesem Sinne ist schon ein wenig mehr als ein bloßes Vermuten, sodass ich das mit "relativ einfach jemanden aus dem Kollegium zu mobben" nicht unterschreiben würde.
Ja, genug klugscheißerei.;) Dann sage ich weils ja mein Thread ist dass nicht nur der Verdacht besteht, sondern dass es so ist.


Wenn Du dich wirklich in das Thema einarbeiten willst,

Nein, das will ich nicht, sonst würde ich die Frage wohl kaum hier stellen.

Kannix
29-11-2010, 12:54
Na dann mal hier mit AZ

Schlägereien sind kein Kündigungsgrund - AUTOHAUS online (http://www.autohaus.de/ah/582055?login)

Also ist das wohl die Basis, ob und wie stark sich die Schlägerei auf das Arbeitsklima auswirkt wird wohl in letzter Instanz nur ein Richter beurteilen.


Aber mal eine Frage, wenn ich mich kloppe und meinem Arbeitskollegen auf die Schnautze trete kann mein Chef nur davon dann was mitbekommen wenn der andere dann Arbeitsunfähig wird.
Na der andere zeigt Dich an und latscht zum Chef

Für Deinen Link muss man sich registrieren. Ist das ein pdf. kannst Du es mir schicken?

Kannix
29-11-2010, 13:00
In dem zweiten Link steht u.a.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss sämtliche Arbeitnehmer insbesondere vor Tätlichkeit von Kollegen schützen. Dieses gilt auch und insbesondere für betriebliche Feste. Es spielt auch keine Rolle, ob sich diese Feste auf dem Firmengelände oder innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden.


Ich finde es interessant, denn es wird ja extra erwähnt dass dies auch bei betriebllichen Festen gilt. Könnte man ja draus vermuten dass es in anderen Fällen nicht so ist.
Interessant wäre auch ob es einen Unterschied macht dass es eine"offizielle" Betriebsfeier ist, oder wenn z.b. eine Abteilung sich zum Grillen trifft.