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Vollständige Version anzeigen : Interview zur Notwehr mit dem LKA



m-3-a
29-11-2010, 16:22
Zur Gestaltung eines Interviews mit dem Landeskriminalamt (Fachkommissariat Prävention und Opferschutz) interessieren mich Eure Fragen zum Thema Notwehr.

Die Antworten werden dann auf www.taekwondo-training.info (http://www.taekwondo-training.info) im Beitrag "Notwehr" veröffentlicht.

Welche Fragen zu Notwehrsituationen habt ihr?

Rafael D.
29-11-2010, 16:25
Wo beginnt sie, wann hört sie auf?

KlingonJake
29-11-2010, 16:34
so ähnlich: ab wann ist eine notwehr überzogen?

Rafael D.
29-11-2010, 16:38
so ähnlich: ab wann ist eine notwehr überzogen?
Genau. Hab mich vllt. falsch ausgedrückt aber das meine ich mit "wann hört sie auf".

Gibt es eigentlich irgendetwas anderes, was man fragen kann.

Eigentlich ist Notwehr doch individuell und man muss nur wissen, ab wann eine Reaktion als Notwehr gilt ODER wann eine Aktion nichtm ehr zur Notwehr zählt.

shenmen2
29-11-2010, 16:50
Zur Gestaltung eines Interviews mit dem Landeskriminalamt (Fachkommissariat Prävention und Opferschutz) interessieren mich Eure Fragen zum Thema Notwehr.

Die Antworten werden dann auf www.taekwondo-training.info (http://www.taekwondo-training.info) im Beitrag "Notwehr" veröffentlicht.

Welche Fragen zu Notwehrsituationen habt ihr?

Empfiehlt die Polizei für Notfälle "Waffen" wie z.B. einen Kubotan oder Pfefferspray mitzuführen ?

Tori
29-11-2010, 21:04
Nein, die Polizei empfiehlt zu flüchten, die Polizei zu rufen oder laut zu singen :rolleyes:

Der Tobi
29-11-2010, 21:59
Einfach mal das hier lesen: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Dann bleiben gar nicht mehr so viele Fragen.

shenmen2
29-11-2010, 22:06
Es geht in diesem Thread darum, Fragen für ein Interview zu sammeln.

Alfons Heck
30-11-2010, 10:09
verschoben ins SV-Forum

Pete007
30-11-2010, 11:30
Also die Polizei in Österreich (http://www.pfefferspray-oesterreich.com/allgemein/polizei-empfiehlt-pfefferspray-10.html) empfiehlt es, in Deutschland hört man komischerweise oft das Gegenteil...

DerUnkurze
30-11-2010, 11:34
Wie kann man beweisen, das man sich in einer Notwehr- bzw Nothilfesituation befand, wenn man diese z.B. beinahe Verletzungsfrei übersteht, der Agressor aber verletzt wurde?
Welche Möglichkeiten stehen hier offen?

Bad Robot
30-11-2010, 11:40
Also die Polizei in Österreich (http://www.pfefferspray-oesterreich.com/allgemein/polizei-empfiehlt-pfefferspray-10.html) empfiehlt es, in Deutschland hört man komischerweise oft das Gegenteil...

Wie? In Ö keine Bedenken das Spray könnte nicht wirken, nicht rechtzeitig gezogen werden können, der Frau weggenommen werden, beim weglaufen behindern, beim Wählen des Notrufs auf dem Handy stören oder gar unverhältnissmäßige gesundheitliche Konsequenzen für den Angreifer haben? :ups:;)

ilyo
30-11-2010, 12:00
Wie kann man beweisen, das man sich in einer Notwehr- bzw Nothilfesituation befand, wenn man diese z.B. beinahe Verletzungsfrei übersteht, der Agressor aber verletzt wurde?
Welche Möglichkeiten stehen hier offen?

Das kann das LKA nicht beantworten. Das gehört zu den Rechtsverdrehern, nicht zur Exekutive.

Ju-Jutsu-Ka
30-11-2010, 12:02
.... gar unverhältnissmäßige gesundheitliche Konsequenzen für den Angreifer haben

Das wäre mein letzter Gedanke....

DerUnkurze
30-11-2010, 12:18
Das kann das LKA nicht beantworten. Das gehört zu den Rechtsverdrehern, nicht zur Exekutive.
Jein, ich denke das BKA wird in der Hinsicht auch nicht allzu unwissend sein, immerhin sollten diese die Rechtslage ja kennen.

Widi
30-11-2010, 12:48
Jein, ich denke das BKA wird in der Hinsicht auch nicht allzu unwissend sein, immerhin sollten diese die Rechtslage ja kennen.

Find die Frage als angehender Rechtsverdreher recht gut. Z. B. Auf was sollte man die Pilizei aufmerksam machen zur Beweissicherung etc.? Nicht, dass man ev spuren verliert, weil sie nicht rechtzeitig vor Vernichtung entdeckt wurden? Die Beweissicherung ist meines Wissens ja meist Sache der Polizei...

fanan
30-11-2010, 12:53
Ich haette gerne ein paar Statistiken zum Thema.
Wie oft wurde im vergangenen Jahr Notwehr angewendet. Wie oft von Kampfsportlern.
Wie ist die Meinung zu sogenannten SelbstverteidigungsKursen von VHS oder anderem Schnickschnak...

Asahibier
30-11-2010, 13:31
Wenn man selbst von der Statur kein Hänfling ist:

Wie verhält man sich wenn man ohne Zeugen von 2en bedrängt wird und den Kampf nicht vermeiden kann?; denn letztlich zieht man (wenn man konsequent vorgeht und gewinnt) bei Aussage gegen Aussage ja den Kürzeren?

BämBäm
30-11-2010, 13:43
Vor dem Hintergrund der letzten Demos in Stuttgart und beim Castortransport, interessiert es mich wie denn der Fall aussieht: Notwehr gegen die Polizei bzw. Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ?

Asahibier
30-11-2010, 13:48
Oh, und was ist wenn man von hinten angesprungen und zu Boden gedrückt wird und sich der vermeintliche Schläger/Räuber als Zivilbeamter herausstellt?

-der vielleicht noch hektisch in seine tasche gegriffen hat (um seinen Ausweiß zu zücken) und aufgrund der Angst des Opfers er würde eine Waffe ziehen erst recht eine gezimmert bekommt?

Rafael D.
30-11-2010, 13:50
Wenn man selbst von der Statur kein Hänfling ist:

Wie verhält man sich wenn man ohne Zeugen von 2en bedrängt wird und den Kampf nicht vermeiden kann?; denn letztlich zieht man (wenn man konsequent vorgeht und gewinnt) bei Aussage gegen Aussage ja den Kürzeren?Auch interessant, ja.


Vor dem Hintergrund der letzten Demos in Stuttgart und beim Castortransport, interessiert es mich wie denn der Fall aussieht: Notwehr gegen die Polizei bzw. Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ?
Mhh de Polizei geht denke ich davon aus, dass Beamte nur mit deftigem Grund physische Gewalt anwenden. Da also das Prinzip gilt: "zu Recht", ist es widerrechtlich dagegen zu wehren undm an landet in Handschellen mit der Begrüdnung ja Behinderung Vollzugsbeamter oder Angriff auf Vollzugsbeamte etc.. die Namen kenn ich da jetzt nicht genau.
Aber nichts desto trotz, fragen schadet nicht, auch interessant.

ilyo
30-11-2010, 14:53
Rechtlage ... vielleicht.
Fragen zur Beweisbarkeit aber nicht

BämBäm
30-11-2010, 21:29
Auch interessant, ja.


Mhh de Polizei geht denke ich davon aus, dass Beamte nur mit deftigem Grund physische Gewalt anwenden. Da also das Prinzip gilt: "zu Recht", ist es widerrechtlich dagegen zu wehren undm an landet in Handschellen mit der Begrüdnung ja Behinderung Vollzugsbeamter oder Angriff auf Vollzugsbeamte etc.. die Namen kenn ich da jetzt nicht genau.
Aber nichts desto trotz, fragen schadet nicht, auch interessant.

Ja soviel zur Grundidee, aber Polizisten sind auch nur Menschen, wenn z.B eine friedliche Sitzblockade mit Knüppeln und Pfefferspray aufgelöst wird, weil man vielleicht keinen Bock hat die Leute wegzutragen, finde ich ist die Grenze dessen, was man als Zwang seitens der Polizei akzeptieren muss überschritten.

shenmen2
30-11-2010, 22:58
Das kannst du zwar finden, aber Widerstand gegen die Staatsgewalt ist keine Notwehr (= Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff).

pilgrim
01-12-2010, 08:39
Vor dem Hintergrund der letzten Demos in Stuttgart und beim Castortransport, interessiert es mich wie denn der Fall aussieht: Notwehr gegen die Polizei bzw. Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ?
Jupp: Einfach mal § 32 StGB Abs. 2 anschauen.

pilgrim
02-12-2010, 09:19
Mit "jup" meinte ich shenmen: Notwehr gibts in diesem Falle nicht.

Paul_Kersey
02-12-2010, 12:36
Vor dem Hintergrund der letzten Demos in Stuttgart und beim Castortransport, interessiert es mich wie denn der Fall aussieht: Notwehr gegen die Polizei bzw. Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ?

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist keine Notwehr.
Wenn man der Aufforderung zur Auflösung einer Versammlung oder einem Platzverweis nicht nachkommt und die Beamten (meistens in Folge eines Angriffs durch ach so friedliche Demonstranten) Sprays oder Knüppel einsetzen ist das absolut gerechtfertigt.

Inwieweit da dann überzogene Härte mit reinspielt steht auf einem anderen Blatt und kann immer nur im Einzelfall entschieden werden. Aber auch da rückblickend nur schwer weil die Situation ja nie 1 zu 1 nachgezeichnet werden kann.

Aber so zu tun als würde die Polizei andauernd irgendwo reinschlagen ist falsch, unfair und dumm.

Entweder leistet man Folge oder es gilt: "Wer nicht hören will muss fühlen".
Man kann sich in einem Rechtsstaat nicht von jedem Demonstranten auf der Nase herumtanzen lassen.

Thalios
02-12-2010, 13:10
Was mich interessieren würde ist der Punkt Notwehr für KK/KS erfahrene. (sind hier ja im Forum^^)

Der Punkt ist der, dass ja von KK/KS'lern erwartet wird besonnener anders an die Sache heran zu gehen als jemand der keine Ahnung hat. Beispiel: Schlägerei, eins gegen eins (Angreifer angetrunken). Der normale Bürger der beim Fuchteln mit der Hand dem Angreifer ein Auge aussticht oder eine Schlag versehentlich auf den Kehlkopf setzt (und diesen bricht) wird sicherlich unter Notwehr fallen. Der KK/KS'ler der sagen wir Weltmeister im Vollkontakt ist und dessen erster Schlag eben solche Folgen hat wird die Notwehr wohl übertreten.

Aber wo ist die Grenze? Wie wird dies beurteilt? Nach persönlicher Meinung der Richters? Nach Jahren wie lange man dabei ist? (sagt nicht viel über die Fähigkeiten aus) Nach Gürtelfarbe? (sagt auch recht wenig aus, da es ja Vollkontakt und Semikontakt Richtungen gibt. )

Bei mir im Verein wurde einmal gesagt, dass es nach der Gürtelfarbe geht und manch einer daher diese nicht machen möchte..... Aber wirklich wissen tut es keiner.

Schnueffler
02-12-2010, 13:10
Entweder leistet man Folge oder es gilt: "Wer nicht hören will muss fühlen".
Man kann sich in einem Rechtsstaat nicht von jedem Demonstranten auf der Nase herumtanzen lassen.

So siehts aus!

MCFly
02-12-2010, 13:31
Bei mir im Verein wurde einmal gesagt, dass es nach der Gürtelfarbe geht und manch einer daher diese nicht machen möchte..... Aber wirklich wissen tut es keiner.

In der Notwehr gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Das hat weder mit Gürtelfarbe, Konfession oder sonstigen an den Haaren herbeigezogenen Orientierungsversuchen zu tun. Ich selbst weiß nicht, ob meine Handlung in einer Gewaltsituation später als Notwehr gesehen wird, selbst wenn ich aus meiner Sicht die Erforderlichkeit als gewahrt sehe. Egal ob ich Briefträger oder Boxweltmeister bin.
Natürlich kann man davon ausgehen, dass ein Durchschnittskampfsportler bei der Wahl des "mildesten Mittels" eine andere Übersicht, ein anderes Fingerspitzengefühl besitzt, als der Durchschnittsbürger. Trotzdem muss er eine Entscheidung treffen, deren Konsequenzen eben nicht zuverlässig absehbar sind.
Ich gebe bei solchen Diskussionen den Rat, die Orientierung grundsätzlich in der Gewährleistung der eigenen körperlichen Unversehrtheit zu suchen. Wenn diese gefährdet ist, wehre ich die Gefahr mit einem "geeigneten" Mittel ab. Erst danach greift für mich die Entscheidung zum mildesten Weg.
Wenn mich also jemand von hinten würgen möchte, versuche ich erst einmal, schnellstmöglich aus dieser bedrohlichen Situation zu kommen, und wenn ich ihm dafür ins Auge stechen muss. Geeignet heisst für mich, ich muss durch meine Gegenwehr auch die Chance haben, die Ausgangsmisere zuverlässig zu verlassen. Was bringt ein leichter Klapps in die Seite, wenn der andere dadurch nur noch verbissener zudrückt? Naja, alles graue Theorie. Jedenfalls gibt es zwar "Notwehr", jedoch keine "Notwehr für KK/KS erfahrene"....

Paul_Kersey
02-12-2010, 13:39
Was mich interessieren würde ist der Punkt Notwehr für KK/KS erfahrene. (sind hier ja im Forum^^)

Der Punkt ist der, dass ja von KK/KS'lern erwartet wird besonnener anders an die Sache heran zu gehen als jemand der keine Ahnung hat. Beispiel: Schlägerei, eins gegen eins (Angreifer angetrunken). Der normale Bürger der beim Fuchteln mit der Hand dem Angreifer ein Auge aussticht oder eine Schlag versehentlich auf den Kehlkopf setzt (und diesen bricht) wird sicherlich unter Notwehr fallen. Der KK/KS'ler der sagen wir Weltmeister im Vollkontakt ist und dessen erster Schlag eben solche Folgen hat wird die Notwehr wohl übertreten.

Aber wo ist die Grenze? Wie wird dies beurteilt? Nach persönlicher Meinung der Richters? Nach Jahren wie lange man dabei ist? (sagt nicht viel über die Fähigkeiten aus) Nach Gürtelfarbe? (sagt auch recht wenig aus, da es ja Vollkontakt und Semikontakt Richtungen gibt. )

Bei mir im Verein wurde einmal gesagt, dass es nach der Gürtelfarbe geht und manch einer daher diese nicht machen möchte..... Aber wirklich wissen tut es keiner.

Ob es da regelrechte Bewertungskriterien wie Gürtelfarben, Graduierungen etc. gibt glaub ich nicht.
Was ich allerdings aus zahlreichen Fällen weiß in denen sich mir bekannte Kampfsportler verteidigt haben und es zu einer Verhandlung kam ist, dass es immer wieder hieß: "Ja Sie als Kampfsportler hätten das doch abschätzen können!" und dergleichen mehr.

Tendenziell scheint der Kampfsportler von vorneherein in einem schlechten Licht dazustehen und bei manchem unter Generalverdacht zu stehen.

Auch wurde schon öfter die Frage von Richtern gestellt ob es denn da keine "sanfteren" Mittel gegeben hätte.
Ich glaube es wäre mal ganz sinnvoll Richter und Staatsanwälte, aber auch Strafverteidiger mit verschiedenen Szenarien zu konfrontieren um zu zeigen wie sich durchschnittliche Konfrontationssituationen wirklich ereignen und dass da nix möglich ist mit großen Hebelaktionen, ausweichen, etc.

Gast
02-12-2010, 14:54
Also eine wichtige Frage wäre wirklich wie kann ich eine Notwehr Situtaion beweisen oder wie kann ich beweisen, dass eine ein Agriff bevorstand und ich denn erkannt und daher nötige Gegenmassnahmen gesetzt habe.
Oft ist ja das Problem ich allein mehrere Typen und einer greift an, du haust den und stehst dann mit deiner Aussage gegen 3. Oder im Lokal einer watscht dich du wehrst dich aber niemand hat was gesehen außer die Kumpels des Typen, natürlich nur wenn grad keiner deiner Kumpels in der Nähe ist und gesehen hat was passiert ist.

Gast
02-12-2010, 15:00
Ob es da regelrechte Bewertungskriterien wie Gürtelfarben, Graduierungen etc. gibt glaub ich nicht.
Was ich allerdings aus zahlreichen Fällen weiß in denen sich mir bekannte Kampfsportler verteidigt haben und es zu einer Verhandlung kam ist, dass es immer wieder hieß: "Ja Sie als Kampfsportler hätten das doch abschätzen können!" und dergleichen mehr.

Tendenziell scheint der Kampfsportler von vorneherein in einem schlechten Licht dazustehen und bei manchem unter Generalverdacht zu stehen.

Auch wurde schon öfter die Frage von Richtern gestellt ob es denn da keine "sanfteren" Mittel gegeben hätte.
Ich glaube es wäre mal ganz sinnvoll Richter und Staatsanwälte, aber auch Strafverteidiger mit verschiedenen Szenarien zu konfrontieren um zu zeigen wie sich durchschnittliche Konfrontationssituationen wirklich ereignen und dass da nix möglich ist mit großen Hebelaktionen, ausweichen, etc.

Ja das ist leider die Illusion des Rechtsystems, oft ist es ja so das Schläger ja ungeschoren davonkommen, weil wenn i net weiß wie der heißt oder wo der wohnt muss ich ne Anzeige gegen Unbekannt machen, die Zeit kann ich mir aber meistens sparen.
So furchtbar es auch klingt, das beste ist meistens wenn mir nix gravierendes passiert ist stillschweigend zu verduften.

MCFly
02-12-2010, 15:10
Also eine wichtige Frage wäre wirklich wie kann ich eine Notwehr Situtaion beweisen oder wie kann ich beweisen, dass eine ein Agriff bevorstand und ich denn erkannt und daher nötige Gegenmassnahmen gesetzt habe.
Oft ist ja das Problem ich allein mehrere Typen und einer greift an, du haust den und stehst dann mit deiner Aussage gegen 3. Oder im Lokal einer watscht dich du wehrst dich aber niemand hat was gesehen außer die Kumpels des Typen, natürlich nur wenn grad keiner deiner Kumpels in der Nähe ist und gesehen hat was passiert ist.

Du kannst versuchen, die Umgebung in deine Situation einzubeziehen. Vor potentiellen Zeugen also deutlich machen, z.B. durch laute Ansprache, dass du in der defensiven Position bist oder noch besser, evtl. aktiv Dritte auf Unterstützung ansprechen.
Ansonsten musst du dich auf deine Moral, dein Training, vielleicht auch deine Argumentationsfähigkeit oder widersprüchlichem Verhalten der Gegenpartei vor Gericht verlassen. Es gibt Situationen, da kann man vorab drüber philosophieren, es wird dir aber nicht helfen. Bei 3 gegen einen, wie auch immer, würde ich z.B. versuchen, auf dem schnellsten Weg das Weite zu suchen, auch wenn einer der drei verletzt sein sollte. Ansonsten wie bereits geschrieben: versuchen, das eigene Wohl soweit zu verteidigen, wie nötig und möglich und andere Gedanken erst einmal ausblenden...

Gast
02-12-2010, 15:38
Du kannst versuchen, die Umgebung in deine Situation einzubeziehen. Vor potentiellen Zeugen also deutlich machen, z.B. durch laute Ansprache, dass du in der defensiven Position bist oder noch besser, evtl. aktiv Dritte auf Unterstützung ansprechen.
Ansonsten musst du dich auf deine Moral, dein Training, vielleicht auch deine Argumentationsfähigkeit oder widersprüchlichem Verhalten der Gegenpartei vor Gericht verlassen. Es gibt Situationen, da kann man vorab drüber philosophieren, es wird dir aber nicht helfen. Bei 3 gegen einen, wie auch immer, würde ich z.B. versuchen, auf dem schnellsten Weg das Weite zu suchen, auch wenn einer der drei verletzt sein sollte. Ansonsten wie bereits geschrieben: versuchen, das eigene Wohl soweit zu verteidigen, wie nötig und möglich und andere Gedanken erst einmal ausblenden...

Das mir Zeugen einbeziehen ist leider oft nich so einfach, aus Erfahrung weiß ich leider, dass die Leute vor allen in Lokalen oft keinen Bock auf eine Aussage oder sontiges haben weil sie ja feiern wollen, daher hat ja meistens niemand was gesehen.
In meiner Frage gings eigentlich darum wie ich das beweisen kann wenn ich keinerlei Zeugen habe und es eine Notwehrsituation war, es jetzt aber so dargestellt wird von der Gegenpartei das ich mitdem Ärger angefangen habe.
Meine Befürchtung ist nur, dass man nix tun kann und das es wohl das beste ist den Gegner umzu- und danach einfach abzuhauen.

MCFly
02-12-2010, 15:56
Ich meinte auch, die Leute direkt und laut ansprechen, nach dem Motto "Könnten Sie mir bitte helfen... könnten Sie bitte die Polizei rufen..." sowas in der Art. Aber ich will da gar nicht groß drüber diskutieren, sind nur Einzelbeispiele.
Wenn du wirklich in der Situation bist, dass nur du und die drei anderen auf weiter Flur sind, dann habe ich dir eine Lösung genannt, die du ja auch erkannt hast: verkauf deine Haut so teuer wie möglich und sobald du die Chance siehst (besonders, wenn dir eine Verteidigung geglückt ist und die anderen beiden erstmal nicht nachsetzen), nimm die Beine in die Hand. Solltest du trotzdem ermittelt werden, kannst du erklären, dass du bei drei Angreifern (!) nur dein Heil in der Flucht sehen konntest. Und wenn nicht, gehst du einem unangenehmen Verfahren aus dem Weg. Wenn du andere Alternativen suchst, das wird schwer, ob physisch oder juristisch. Muss nicht sein...

Thalios
02-12-2010, 16:23
Wenn du wirklich in der Situation bist, dass nur du und die drei anderen auf weiter Flur sind, dann habe ich dir eine Lösung genannt, die du ja auch erkannt hast: verkauf deine Haut so teuer wie möglich und sobald du die Chance siehst (besonders, wenn dir eine Verteidigung geglückt ist und die anderen beiden erstmal nicht nachsetzen), nimm die Beine in die Hand. Solltest du trotzdem ermittelt werden, kannst du erklären, dass du bei drei Angreifern (!) nur dein Heil in der Flucht sehen konntest. Und wenn nicht, gehst du einem unangenehmen Verfahren aus dem Weg. Wenn du andere Alternativen suchst, das wird schwer, ob physisch oder juristisch. Muss nicht sein...

Ich glaube die Frage geht eher in die Richtung, dass du angegriffen wurdest, und du ohne erkennbare Verletzungen aus der Sache davongekommen bist. (Sagen wir du schlägst einen Angreifer nieder die anderen beiden stützen ihn und hauen dann ab. Du denkst dir nichts und gehst nach Hause. Am nächsten Tag kommt die Anzeige gegen DICH mit der Behauptung, dass DU Sie (oder den Einen) angegriffen hättest) Oder (Einer greift dich an, keinerlei Zeugen abgesehen von seiner Freundin die er beeindrucken möchte. Polizei kommt und nimmt euch beide mit, Freundin und Angreifer behaupten dass du Sie angegriffen hast.)

Mein Gedanke wäre: nach jeder solchen Situation Anzeige erstatten. Auch gegen Unbekannt. Nützt vielleicht nichts wenn du deine Angreifer vor Gericht zerren möchtest, aber falls sie dich vor Gericht zerren werden doch erst einmal die Richter mächtig stutzig.

m-3-a
10-12-2010, 11:35
:) Danke für die vielen Anregungen zur Befragung.
Die Antworten des BKA sind da und werden in den nächsten Tagen veröffentlicht:

TaeKwonDo-Training.info (http://www.taekwondo-training.info)

Buda
10-12-2010, 13:16
Wen Flucht nicht mehr möglich ist welche Taktik wäre zu empfehlen.

Man komt ja nicht immer mit Notwehr davon .

Ich hab mal gehört von allen Knochen im Körper sei das Nasenbein in sache Körperferletzung noch am günstigsten .
Stimt das.
Oder wäre ein Armhebel und den Angreifer am Boden fixieren bis Polizei eingreift beser.

Wie sieht es eigentlich mit Zuschlagen und wegrenen aus.
Käme da nicht die Straftat der Unterlasenen Hilfeleistung auf einen zu?

Buda
10-12-2010, 13:18
Was ist eigentlich mit dem Mythos wen man Kampfsport Traniert muß man den Angreifer vorwahnen.
Stimt das ?

Kable
10-12-2010, 13:54
Was ist eigentlich mit dem Mythos wen man Kampfsport Traniert muß man den Angreifer vorwahnen.
Stimt das ?

Ja, und wenn man vor Gericht landet gilt man als Kampfsportler als Waffe.:rolleyes:

Alfons Heck
10-12-2010, 15:10
Die Antworten des BKA sind da und werden in den nächsten Tagen veröffentlicht
daher closed