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Vollständige Version anzeigen : JMStV



Rorschach
30-11-2010, 17:42
Hi Frank,

weiß nicht ob du es bereits gelesen hast:


heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates] (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html)
Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV » t3n News (http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/)


Solltest man zumindest wissen um vorbereitet zu sein. Es wird sich zeigen, wie dann die Praxis aussieht.

jkdberlin
01-12-2010, 08:42
Genau, auf die Praxis warte ich auch :)

Gelsen habe ich das schon, auch schon damit beschäftigt.
Bisher sehen mein Anwalt un die Rechtsschutzversicherung des KKBs das o:
Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Kampfkunst per se ist nicht altersbeschränkt, d.h. die Inhalte des KKBs sind generell für alle Altersklassen freigegeben.

Grüsse

jkdberlin
01-12-2010, 08:49
Und generell für Foen, user generated content:

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.

Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.

Quelle: FSM - JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011)

devzero
15-12-2010, 10:25
Frohe Nachricht: Novelle des JMStV gestoppt
Jugendschutz: Novelle des JMStV gestoppt - Golem.de (http://www.golem.de/1012/80134.html)

Nun, dann gehts generell vorerst entspannter ins Jahr 2011 :)

jkdberlin
15-12-2010, 10:54
ich bin gespannt...

devzero
17-12-2010, 06:54
Vorerst ist Ruhe:
heise online - Jugendmedienschutz-Novellierung endgültig gescheitert (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Novellierung-endgueltig-gescheitert-1154880.html)