Cyankali
08-12-2010, 14:08
Hallo,
ich denke es passt hier ihn und ich stelle das mal zur Diskussion, weil ich ehrlich gesagt, sowas von entsetzt bin. Steht ja in allen Zeitungen aktuell.
Hier mal zum Artikel: Prozess in Hamburg - Mildes Urteil für U-Bahn-Schläger - Hamburg - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/hamburg/article1719225/Mildes-Urteil-fuer-U-Bahn-Schlaeger.html)
Patrick W., 30, und Nehat H., 33, vor dem Landgericht verantworten, weil sie laut Anklage zunächst die Freundin des 40-jährigen Matthias R. belästigt und ihn dann auf dem U-Bahnsteig Niendorf-Markt beinahe totgeprügelt hätten.
Darum geht es. Die beiden Täter (vorbestraft und selber durch Gewaltdelikte bereits auffällig) konnten anscheinend für das Gericht "glaubhaft" darstellen, dass sie gegen das Opfer aus "Notwehr" vorgegangen sind.
Grotesk, wenn jetzt für Schläger billigend ein "Notwehr-Argument" herangezogen werden darf. Das hier wohl keine Notwehr vorlag, sieht man ja wohl an der Reaktion der Täter, sich aus dem Staub zu machten, als ihr Opfer bereits halbtot am Boden lag. Die Kerle sind ja auch nicht gerade unbescholtene Menschen, die sich ansonsten nur mit Wattebäuschen bewerfen.
Solche Urteile spielen doch allen "Täter" in die Hand. Gerade für die SV auch nicht von Belang und Zivilcourage muss man sich in Deutschland getrost verkneifen.
Das Urteil zeigt mal wieder, wie es in unserem Rechtssystem bestellt ist. Die Strafen für die beiden Männer sind ja mal der Hohn, da sie die eh wohl nie bezahlen werden/können.
(P.S.: wenn es hier deplatziert ist, bitte verschieben, danke.)
ich denke es passt hier ihn und ich stelle das mal zur Diskussion, weil ich ehrlich gesagt, sowas von entsetzt bin. Steht ja in allen Zeitungen aktuell.
Hier mal zum Artikel: Prozess in Hamburg - Mildes Urteil für U-Bahn-Schläger - Hamburg - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/hamburg/article1719225/Mildes-Urteil-fuer-U-Bahn-Schlaeger.html)
Patrick W., 30, und Nehat H., 33, vor dem Landgericht verantworten, weil sie laut Anklage zunächst die Freundin des 40-jährigen Matthias R. belästigt und ihn dann auf dem U-Bahnsteig Niendorf-Markt beinahe totgeprügelt hätten.
Darum geht es. Die beiden Täter (vorbestraft und selber durch Gewaltdelikte bereits auffällig) konnten anscheinend für das Gericht "glaubhaft" darstellen, dass sie gegen das Opfer aus "Notwehr" vorgegangen sind.
Grotesk, wenn jetzt für Schläger billigend ein "Notwehr-Argument" herangezogen werden darf. Das hier wohl keine Notwehr vorlag, sieht man ja wohl an der Reaktion der Täter, sich aus dem Staub zu machten, als ihr Opfer bereits halbtot am Boden lag. Die Kerle sind ja auch nicht gerade unbescholtene Menschen, die sich ansonsten nur mit Wattebäuschen bewerfen.
Solche Urteile spielen doch allen "Täter" in die Hand. Gerade für die SV auch nicht von Belang und Zivilcourage muss man sich in Deutschland getrost verkneifen.
Das Urteil zeigt mal wieder, wie es in unserem Rechtssystem bestellt ist. Die Strafen für die beiden Männer sind ja mal der Hohn, da sie die eh wohl nie bezahlen werden/können.
(P.S.: wenn es hier deplatziert ist, bitte verschieben, danke.)