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Vollständige Version anzeigen : Skandalurteil von Hamburg - Notwehr?!?



Cyankali
08-12-2010, 14:08
Hallo,

ich denke es passt hier ihn und ich stelle das mal zur Diskussion, weil ich ehrlich gesagt, sowas von entsetzt bin. Steht ja in allen Zeitungen aktuell.

Hier mal zum Artikel: Prozess in Hamburg - Mildes Urteil für U-Bahn-Schläger - Hamburg - Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/hamburg/article1719225/Mildes-Urteil-fuer-U-Bahn-Schlaeger.html)


Patrick W., 30, und Nehat H., 33, vor dem Landgericht verantworten, weil sie laut Anklage zunächst die Freundin des 40-jährigen Matthias R. belästigt und ihn dann auf dem U-Bahnsteig Niendorf-Markt beinahe totgeprügelt hätten.

Darum geht es. Die beiden Täter (vorbestraft und selber durch Gewaltdelikte bereits auffällig) konnten anscheinend für das Gericht "glaubhaft" darstellen, dass sie gegen das Opfer aus "Notwehr" vorgegangen sind.

Grotesk, wenn jetzt für Schläger billigend ein "Notwehr-Argument" herangezogen werden darf. Das hier wohl keine Notwehr vorlag, sieht man ja wohl an der Reaktion der Täter, sich aus dem Staub zu machten, als ihr Opfer bereits halbtot am Boden lag. Die Kerle sind ja auch nicht gerade unbescholtene Menschen, die sich ansonsten nur mit Wattebäuschen bewerfen.

Solche Urteile spielen doch allen "Täter" in die Hand. Gerade für die SV auch nicht von Belang und Zivilcourage muss man sich in Deutschland getrost verkneifen.

Das Urteil zeigt mal wieder, wie es in unserem Rechtssystem bestellt ist. Die Strafen für die beiden Männer sind ja mal der Hohn, da sie die eh wohl nie bezahlen werden/können.

(P.S.: wenn es hier deplatziert ist, bitte verschieben, danke.)

Asahibier
08-12-2010, 14:10
Haben wir uns schon hier

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/interessanter-artikel-www-zeit-de-123345/index4.html

ab Beitrag 54 drüber ausgekotzt.

Ist aber in seiner Unfassberkeit nen eigenen Fred wert.

Tiju
08-12-2010, 14:19
Zum Artikel kommt man scheinbar nur, wenn man ein Abo hat? Ich sehe nur eine Kurzvorstellung, wo das Bild 10mal so groß ist wie der Text. So fehlen sogar die oft fragwürdigen Informationen aus der journalistischen Schilderung. Man kann daher nichts zum Fall sagen, außer das es oft etwas vermessen ist, sich einzubilden, man könnte Sachverhalte besser beurteilen als das erkennende Gericht. Falls ein grobes Fehlurteil vorliegt, werden StA oder Nebenkläger (falls vorhanden) sicher Rechtsmittel einlegen.

Sven K.
08-12-2010, 14:34
Wie schon erwähnt, wird der Artikel schon an andere Stelle besprochen.
Auch ist eine Diskussion darüber recht sinnfrei, da NIEMAND, außer den
Beteiligten, etwas GENAUES über diesen Fall weiß. :rolleyes:


http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/diskussionen-ber-gewisse-zeitungsartikel-72368/