Vollständige Version anzeigen : Kubotan, Yawara, Palmstick
Karateka94
10-12-2010, 21:39
Moin
ich spiele seit einer weile mit dem gedanken, mit einen kubotan zuzulegen.
ich denke, dass man ihn in einer misslichen lage (notwendigen kampf z.B. keine fluchtmöglichkeit) gut verwenden kann. Nur habe ich ein bischen bedenken, damit, schließlich will ich ja niemanden zum krüppel schlagen oder schlimmer! ich dachte mir, dass ich in einem kampf 1 vs. 2 dem ersten damit gegen kopf haue, und denn zweiten dann später erledige. Nur: Wie gefährlich ist es, mit nem kubotan eine gegen den Kopf (schläfe) zu bekommen? Bring er in einer sv situation wirklich was?
Schnueffler
10-12-2010, 22:01
Kommt drauf an, wie heftig der Schlag ist!
Alfons Heck
10-12-2010, 22:36
:D
Kommt drauf an, wie heftig der Schlag ist!
genau. Wenn Du es auf der anderen Seite wieder rausziehen kannst warst Du erfolgreich und kannst jetzt in aller Ruhe den 2. erledigen.
So läufts!!!
:cool:
Gruß
Alfons.
Schnueffler
10-12-2010, 22:39
:D
genau. Wenn Du es auf der anderen Seite wieder rausziehen kannst warst Du erfolgreich und kannst jetzt in aller Ruhe den 2. erledigen.
So läufts!!!
:cool:
Gruß
Alfons.
Dann sollte er aber einen stabielen Faden dran haben. Dann kann er sich die "Opfer" auch als Kette um den Hals hängen und nicht nur die Ohren wie in Universal Soldier!
wenn auf der Kette der Platz knapp werden sollt dann einfach den Schädelknochen entfernen.
Die übriggebliebene Haut mit Skalp Kochen mit heißem Sand oder Asche füllen. Sobald das ganze geschrumpft ist noch für die haltbarkeit gut räuchen.
Ist haltbarer und es passt mehr auf die kette:D
Senkikan-Buxtehude
10-12-2010, 23:40
Moin nach Hamburg,
in allererster Linie sollte man so ein gegenstand nicht nur besitzen, sondern auch damit umgehen können. Es gibt in hamburg bestimmt ein paar Schulen, die den richtigen Umgang damit beibringen. Wenn Du aber Fragen hast und vernünftige Antworten haben möchtest, wende Dich am besten an den Mod hier im Forum SvenK.
Bekommen tust Du den bei vielen Kampfsportartikelhändlern. Ich weiß nicht, ob Asiasports in der Schanze Kubotane handelt, wenn Du direkt im Laden Dir einen aussuchen möchtest. Wenn es Online reicht - Melde Dich gerne bei mir. Mein Mann hat viele verschiedene Ausführungen davon.
Karateka94
11-12-2010, 08:43
Moin nach Hamburg,
in allererster Linie sollte man so ein gegenstand nicht nur besitzen, sondern auch damit umgehen können. Es gibt in hamburg bestimmt ein paar Schulen, die den richtigen Umgang damit beibringen. Wenn Du aber Fragen hast und vernünftige Antworten haben möchtest, wende Dich am besten an den Mod hier im Forum SvenK.
Bekommen tust Du den bei vielen Kampfsportartikelhändlern. Ich weiß nicht, ob Asiasports in der Schanze Kubotane handelt, wenn Du direkt im Laden Dir einen aussuchen möchtest. Wenn es Online reicht - Melde Dich gerne bei mir. Mein Mann hat viele verschiedene Ausführungen davon.
danke (:
Kostengünstiger (und wegen der Bewegung gesündere Variante:p)
Taugliches Messer nehmen un ab in den Wald.
Gutes Holz suchen.
Nun das Holz gezielt mit schnitzbewegungen und Klinge den eigenen Vorstellungen nach gestalten.
danke (:
Die Frage ist doch, ob du wirklich einen Kubotan brauchst, oder lieber etwas
"alternatives", das die selbe Funktion erfüllt.
Ist unauffälliger und macht vor Gericht einen besseren Eindruck. ;)
Falls es interessiert, hier mal ein "e-Book" mit Informationen
"Gratis E-Book Kubotan" (http://www.selbstschutzakademie.de/Texte/SSAKubotan.pdf)
Die Frage ist doch, ob du wirklich einen Kubotan brauchst, oder lieber etwas
"alternatives", das die selbe Funktion erfüllt.
Ist unauffälliger und macht vor Gericht einen besseren Eindruck. ;)
Falls es interessiert, hier mal ein "e-Book" mit Informationen
"Gratis E-Book Kubotan" (http://www.selbstschutzakademie.de/Texte/SSAKubotan.pdf)
Da hab ich doch glatt mal ne Frage zu. Ich hab meistens ein Taschenmesser von meinem Opa in der Jackentasche; eigentlich nicht zu SV-Zwecken gedacht. Und ich würde auch nie auf die Idee kommen jemanden damit abzustechen oder irgendwie anders mit der Klinge anzugreifen, aber in eingeklappter Form würde es sich, durch die längliche Form ganz gut als Kubotan eignen.
Und jetzt meine Frage:
Hätte ich (juristisch gesehen) den anderen dann trotzdem mit einem Messer angegriffen?
panzerknacker
11-12-2010, 11:55
Totgelacht, Du hast Angst, daß Dich jemand überfällt, machst Dir aber vorher schon Sorgen, ob Du ihn verletzen könntest ...
Ohne Worte
Mach Dir keine Sorgen, mit dem Ansatz wirst Du Dich eh nie verteidigen können.
Wer eine Waffe zieht, in welcher Form auch immer, sollte übrigens gewahr sein, daß der der Gegner das nicht lustig findet.
F.
Totgelacht, Du hast Angst, daß Dich jemand überfällt, machst Dir aber vorher schon Sorgen, ob Du ihn verletzen könntest ...
Ohne Worte
Mach Dir keine Sorgen, mit dem Ansatz wirst Du Dich eh nie verteidigen können.
Wer eine Waffe zieht, in welcher Form auch immer, sollte übrigens gewahr sein, daß der der Gegner das nicht lustig findet.
F.
Soll das jetzt auf mich bezogen sein?? Dann hast du meine Frage irgendwie nicht ganz verstanden?:rolleyes:
1. Hab ich keine Angst, dass mich jemand überfällt (auch wenn man es nie ausschließen kann, sonst bräuchten wir uns ja hier nicht über SV zu unterhalten)
2. Mach ich mir keine Sorgen, dass ich den andern verletze. In einer echten SV-Situation hätte ich kein Problem damit den anderen zu verletzen, bevor er mich verletzt.
3. Welcher Ansatz und warum?
4. Ich will ja auch nicht, dass der andere sich totlacht. Der braucht das nicht lustig zu finden.
Edit: Ich vermute mal, du beziehst dich auf den ersten Post, aber selbst da find ich deinen Post schwach.
1. und 4. treffen, soweit ich das einschätzen kann auch auf den TE zu.
Da hab ich doch glatt mal ne Frage zu. Ich hab meistens ein Taschenmesser von meinem Opa in der Jackentasche; eigentlich nicht zu SV-Zwecken gedacht. Und ich würde auch nie auf die Idee kommen jemanden damit abzustechen oder irgendwie anders mit der Klinge anzugreifen, aber in eingeklappter Form würde es sich, durch die längliche Form ganz gut als Kubotan eignen.
Und jetzt meine Frage:
Hätte ich (juristisch gesehen) den anderen dann trotzdem mit einem Messer angegriffen?
Kleiner Hinweis !
WIR SIND NATÜRLICH KEINE RECHTSBERATUNG !
Hier dürfte aber wohl folgender Paragraph zum tragen kommen.
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
QUELLE (http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html)
"Werkzeug" kann/wird hier als Platzhalter genutzt. So kann auch ein
"Stiletto"-Schuh als "Werkzeug" gelten, im juristischem Sinn. Natürlich nur
wenn ich jemanden damit verletze. ;)
Eigentlich ist ein Messer ein "Werkzeug", wie jeder andere Gegenstand, den
ich zur SV oder auch zum Angriff nutze. Sicherlich werden die Richter es
anders deuten, wenn jemand sich mit einem Messer verteidigt oder wenn er
dazu einen Spazierstock, Kugelschreiber oder ein Handy nutzt.
Auch wenn viele es anders sehen und verstehen wollen. Das Tragen eines
Messers ist NICHT normal in unserer Gesellschaft und wird so immer rechtlich
Probleme mit sich bringen. ;)
In deinem speziellen Fall würde ich sagen, dass du gute Karten hast. Solltest Du
dich verteidigen müssen und lässt das Messer zu, kannst du immer damit
argumentieren, dass du den anderen ja nicht "schädigen" wolltest.
Um aber klarere Antworten zu erhalten, solltest Du dich an einen Anwalt
wenden. Hier wird das nichts. Letzten Endes entscheidet immer der Richter.
Eine definitive Aussage kann es deswegen nicht geben.
Ich habe hier bestimmt auch Fehler gemacht, in meiner Aussage. Also nichts
glauben. :D
Kleiner Hinweis !
WIR SIND NATÜRLICH KEINE RECHTSBERATUNG !
Um aber klarere Antworten zu erhalten, solltest Du dich an einen Anwalt
wenden. Hier wird das nichts. Letzten Endes entscheidet immer der Richter.
Eine definitive Aussage kann es deswegen nicht geben.
Ich habe hier bestimmt auch Fehler gemacht, in meiner Aussage. Also nichts
glauben. :D
Das ist klar, trotzdem danke für die persönliche Einschätzung und deine Antwort hört sich schon recht fundiert an (Quelle).
Aber ich glaub dir natürlich nix, is klar;):D
Auch wenn viele es anders sehen und verstehen wollen. Das Tragen eines
Messers ist NICHT normal in unserer Gesellschaft und wird so immer rechtlich
Probleme mit sich bringen. ;)
In deinem speziellen Fall würde ich sagen, dass du gute Karten hast. Solltest Du
dich verteidigen müssen und lässt das Messer zu, kannst du immer damit
argumentieren, dass du den anderen ja nicht "schädigen" wolltest.
Aber auch nicht verboten, solange es eine bestimmte Länge nicht übersteigt oder? Moralische Bedenken sind natürlich berechtigt, aber ich persönlich mach damit nur Bier- und Weinflaschen auf oder schäle Orangen usw. Das Messer hat für mich auch eher einen traditionellen/andenklichen Wert, weil ichs eben vererbt bekommen hab.
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