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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht: Eilentscheidung zum Ausstrahlungsverbot



Der Tobi
21-12-2010, 10:32
Bittesehr:

Das Bundesverfassungsgericht (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-118.html)


Das heißt aber noch gar nichts. Das ist bisher nur der Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Verbot, MMA-Sendungen auszustrahlen. Dort wird nicht über den Hauptantrag entschieden, sondern es wird einfach gesagt eine "Was wäre wenn"-Abwägung unternommen: Was wäre wenn der Beschwerdeführer Recht hat, ihm die Ausstrahlung aber verboten wird? Dann würde ihm ein gewisser Gewinn zu Unrecht entgehen. Auf der anderen Seite: Was wäre wenn der Beschwerdeführer nicht Recht hat, ihm die Ausstrahlung aber erlaubt wird? Dann kommt es möglicherweise zur Ausstrahlung einer jugendgefährdenden Sendung.

Ob das wirklich so ist und ob die Jugend gefährdet wird, wird noch in keiner Weise untersucht beim einstweiligen Rechtsschutz. Es wird nur geschaut, welche der 2 Varianten weniger Schaden anrichtet.


Ich bin also gespannt auf die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sache. Bisher war das Bundesverfassungsgericht wirklich ziemlich gechillt und cool. Sorgen mache ich mir nur darüber, ob die Beschwerdeführerin alle Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt.

Abwarten.

Brezlmeier
21-12-2010, 13:13
wenigstens wird schon über den Sport MMA geschrieben,
aber wie immer viel geredet, aber wenig gesagt.

Exodus73
21-12-2010, 14:21
Typische deutsche Paranoia das ganze... naja warten wir mal ab!

Toni802
21-12-2010, 14:34
hier noch 2Artikl dazu:
Beschwerde der UFC gegen BLM-Beschluss wird vor Bundesverfassungsgericht verhandelt (http://germany.ufc.com/news/ufc-zieht-vor-bundesverfassungsgericht)
Kampfsport vorerst nicht im Fernsehen - "Mixed Martial Arts" - N24.de (http://www.n24.de/news/newsitem_6535590.html)

zuchtl
21-12-2010, 19:32
hier noch 2Artikl dazu:
Beschwerde der UFC gegen BLM-Beschluss wird vor Bundesverfassungsgericht verhandelt (http://germany.ufc.com/news/ufc-zieht-vor-bundesverfassungsgericht)
Kampfsport vorerst nicht im Fernsehen - "Mixed Martial Arts" - N24.de (http://www.n24.de/news/newsitem_6535590.html)

aus der zweiten Quelle: "Veranstaltungen dieser Sportart werden weltweit durch ein britisches Unternehmen organisiert und in mehr als 100 Ländern ausgestrahlt..."


Schade das es weltweit nur ein einziges Unternehmen gibt, aber immerhin ist es europäisch ;)

Der Tobi
21-12-2010, 19:59
Jedenfalls wurde der Eilantrag nicht aus dem Grund abgewehrt, dass die Hauptsachebeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet sei.

Jedenfalls weiß ich aus den zahlreichen früheren Entscheidungen des BVerfG, dass es sich sehr sachlich, nüchtern und genau mit der Materie befassen wird, bis das Endurteil ergeht.

Aber Vorsicht, das BVerfG wird möglicherweise gar nicht darauf zu sprechen kommen, ob MMA jugendgefährdend ist oder nicht. Es geht in der Verfassungsbeschwerde nur darum, ob Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden. Wenn nein, wars das und die Beschwerde wird zurückgewiesen. Nur wenn tatsächlich Grundrechte verletzt sind, kommt als Rechtfertigungsgrund überhaupt die ganze Sache mit dem Jugendschutz zum Tragen.

Wie gesagt: Abwarten.

3L9O
21-12-2010, 20:04
ich bin dafür!

Sphere
22-12-2010, 13:06
Jedenfalls wurde der Eilantrag nicht aus dem Grund abgewehrt, dass die Hauptsachebeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet sei.

Jedenfalls weiß ich aus den zahlreichen früheren Entscheidungen des BVerfG, dass es sich sehr sachlich, nüchtern und genau mit der Materie befassen wird, bis das Endurteil ergeht.

Aber Vorsicht, das BVerfG wird möglicherweise gar nicht darauf zu sprechen kommen, ob MMA jugendgefährdend ist oder nicht. Es geht in der Verfassungsbeschwerde nur darum, ob Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden. Wenn nein, wars das und die Beschwerde wird zurückgewiesen. Nur wenn tatsächlich Grundrechte verletzt sind, kommt als Rechtfertigungsgrund überhaupt die ganze Sache mit dem Jugendschutz zum Tragen.

Wie gesagt: Abwarten.

Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde statt geben würde, hieße das nicht notwendigerweise, dass Ultimate Fighting wieder im Fernsehen laufen kann. Denn vielleicht stellt das Bundesverfassungsgericht auch nur fest, dass die vorbefassten Verwaltungsgerichte sich nicht genau genug mit der Materie befasst haben und verweist zurück.

Tendenziell denke ich aber eher, dass die Verfassungsbeschwerde als unbegründet abgewiesen wird.

PS: In der Berichterstattung des lokalen Radiosenders (1live) wurde sogar fälschlich berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Ultimate Fighting schon bestätigt hätte. Außerdem würde man ohne Handschuhe kämpfen und bis auf Kopfstöße wäre alles erlaubt, insbesondere die "besonders brutalen" Ellenbogenschläge. Hoffen wir mal, dass sich die Eingaben beim Bundesverfassungsgericht auf etwas höherem Niveau bewegen werden.

tnmlyger
22-12-2010, 20:30
Das stimmt so nicht ganz. Wenn das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde Recht gibt, dann stellt es fest, dass die BLM mit dem ausgesprochenen Sendeverbot ihre Kompetenzen überschritten hat. Dies ist ein Präzedenzfall im deutschen Medienrecht.