Vollständige Version anzeigen : Führungszeugnis
Kater_Karlo
01-01-2011, 17:47
Person A hat mit 17 Jahren eine Straftat begangen, mit 18 lief eine Gerichtsverhandlung.
Dort wurde beschlossen, dass Person A einen Kurs gegen Alkohol und Drogen besuchen soll, ansonsten wird das Verfahren wieder aufgenommen.
Steht diese Tat im polizeilichen Führungszeugnis, wenn Person A schon 21, 22, 23 oder älter ist?
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 17:49
Ja
Kater_Karlo
01-01-2011, 17:50
Ja
Wirds nie gelöscht?
kleine05
01-01-2011, 17:53
Wirds nie gelöscht?
nach 20 jahren,und selbst dann ist nicht alles gelöscht kenne ich selber ;)
Kater_Karlo
01-01-2011, 17:55
nach 20 jahren,und selbst dann ist nicht alles gelöscht kenne ich selber ;)
Also, wenn man als Jugendlicher eine Straftat begangen hat und das Verfahren eingestellt wurde, wenn man einen Alkohol und Drogen Kurs besucht, kriegt man als 30 jähriger die Quittung, wenn man einen Job suchen will? :D
Herbe ist dat ja hier!! :D
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 17:57
Jo, wenn du als volljähriger belangt wirst stehts drinn und du kannst Bulle, Kindergärtner usw. knicken. Ich will zu Polizei und das ist auf Infoveranstaltungen immer der Renner wo n paar direkt rausgehen :D
Sudoku-San
01-01-2011, 17:57
Ein blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung :)
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
§ 34 - Länge der Frist
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt
1.
drei Jahre
bei Verurteilungen zu
a)
Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,
c)
Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,
d)
Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,
e)
(weggefallen)
2.
zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,
3.
fünf Jahre in den übrigen Fällen.
:-§
kleine05
01-01-2011, 17:58
Also, wenn man als Jugendlicher eine Straftat begangen hat und das Verfahren eingestellt wurde, wenn man einen Alkohol und Drogen Kurs besucht, kriegt man als 30 jähriger die Quittung, wenn man einen Job suchen will? :D
Herbe ist dat ja hier!! :D
na nen job wirste wohl bekommen,aber es bleiben immer spuren bei meiner letzten verhandlung wusste der richter sogar noch das ich mit 16 mal ne anzeige wegen körperverletzung hatte.weil es eben immer noch in den akten steht,und ich werde bald 37 ;)
der hatte die ganze akte von mir vor sich liegen,und da war vieles bei was schon lange kalter kaffee ist. und freigesprochen oder nicht,das juckt die herzlichst wenig
Kater_Karlo
01-01-2011, 17:58
Jo, wenn du als volljähriger belangt wirst stehts drinn und du kannst Bulle, Kindergärtner usw. knicken. Ich will zu Polizei und das ist auf Infoveranstaltungen immer der Renner wo n paar direkt rausgehen :D
Hast du zufällig eine Liste, in welchen Berufen ein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht wird? Habe dazu nichts gefunden.
Effektiver-Selbstschutz
01-01-2011, 17:59
Nich alles glauben was hier so geschrieben wird!!
Sonder mal selber suchen......
BfJ Bundeszentralregister (http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText11)
Kater_Karlo
01-01-2011, 18:01
Ein blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung :)
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
:-§
Demzufolge kann ich entnehmen, dass bei Person A doch nichts drinsteht?
@kleine
Du meinst doch die Akte, oder? Ich meine den grünen Zettel, denn paar Arbeitgeber sehen wollen, denn man für 13 Euro bekommt. :D
Ju-Jutsu-Ka
01-01-2011, 18:01
@Tea-Kwon_Joe: Absoluter Blödsinn
es gibt eine einfache Quelle:
Führungszeugnis ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis)
Du bist nicht verurteilt worden, sondern dass Verfahren ist unter Auflagen eingestellt worden.
Somit wird diese Straftat zwar gespeichert, taucht aber nicht in einem Führungszeugnis auf.
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 18:01
Ne leider nicht aber bei vielem kann man sichs ja denken. Alles mit Kindern denk ich mal usw.
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 18:03
@Tea-Kwon_Joe: Absoluter Blödsinn
es gibt eine einfache Quelle:
Führungszeugnis ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis)
Du bist nicht verurteilt worden, sondern dass Verfahren ist unter Auflagen eingestellt worden.
Somit wird diese Straftat zwar gespeichert, taucht aber nicht in einem Führungszeugnis auf.
Hab ja auch nur gesagt WENN du verurteilt wirst
Sudoku-San
01-01-2011, 18:08
Noch mehr schlaues Zeug zum Führungszeugnis:
BfJ Bundeszentralregister (http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html)
Wenn man sich bei Behörden bewirbt, beantragen die meist auch einen Zentralregistereintrag. In diesem steht alles drinn was man im Leben mal verbockt hat.
Auch wenn man mit 12 mal mit nem Päckchen Gras erwischt wurde etc.
Wenn man ein oder zwei solcher "Jugendsünden" im Pubertätsalter drinnen hat, ist das oft nicht all zu schlimm bei einer Bewerbung.
Kenn ein paar, die zwischen 13 und 16 Jahren ziemlich viel mist gebaut haben (besonders mit Betäubungsmitteln) die inzwischen bei Polizei und Bundeswehr sind.
Die haben das aber im Vorstellungsgespräch alle gestanden und gesagt, dass sie nicht stolz sind auf den Blödsinn, den sie in unreifem Alter begangen haben etc...
Wenn da aber schon ne richtige schwerkriminelle Akte vorliegt, wirds eng.
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 18:11
Demzufolge kann ich entnehmen, dass bei Person A doch nichts drinsteht?
@kleine
Du meinst doch die Akte, oder? Ich meine den grünen Zettel, denn paar Arbeitgeber sehen wollen, denn man für 13 Euro bekommt. :D
Soweit ich weiß kriegste das Pfz nicht in die Hand, das kriegt sofort der Arbeitgeber ders anfordert
Soweit ich weiß kriegste das Pfz nicht in die Hand, das kriegt sofort der Arbeitgeber ders anfordert
Also mir wurde es direkt zugeschickt. Vielleicht ist das nur in Berlin so. Keine Ahnung.
Grüße
Sudoku-San
01-01-2011, 18:16
Soweit ich weiß kriegste das Pfz nicht in die Hand, das kriegt sofort der Arbeitgeber ders anfordert
Negativ.
Wenn der Arbeitgeber ein Privatmann ist, dann beantragst du das Führungszeugnis beim Rathaus und bekommst es dann zugeschickt.
Wenn dein Arbeitgeber eine Behörde ist (oder du dich bei einer Behörde bewirbst), dann musst du es immer noch selbst beantragen, aber das wird dann direkt an die Behörde geschickt und du bekommst es vorher nicht.
;)
Effektiver-Selbstschutz
01-01-2011, 18:18
Negativ.
Wenn der Arbeitgeber ein Privatmann ist, dann beantragst du das Führungszeugnis beim Rathaus und bekommst es dann zugeschickt.
Wenn dein Arbeitgeber eine Behörde ist (oder du dich bei einer Behörde bewirbst), dann musst du es immer noch selbst beantragen, aber das wird dann direkt an die Behörde geschickt und du bekommst es vorher nicht.
;)
Jo das stimmt!!
Aber du bekommst es nachher von der behörde zurück!
Budoka_Dante
01-01-2011, 18:18
Soweit ich weiß kriegste das Pfz nicht in die Hand, das kriegt sofort der Arbeitgeber ders anfordert
Nein. Sofern man das Zeugnis selbst anfordert, kriegt man per Post nach Hause.
Wieso der Arbeitgeber es von jemand Anderem als mir erhalten sollte, kann ich mir nicht erschließen.
Tea-Kwon_Joe
01-01-2011, 18:20
Negativ.
Wenn der Arbeitgeber ein Privatmann ist, dann beantragst du das Führungszeugnis beim Rathaus und bekommst es dann zugeschickt.
Wenn dein Arbeitgeber eine Behörde ist (oder du dich bei einer Behörde bewirbst), dann musst du es immer noch selbst beantragen, aber das wird dann direkt an die Behörde geschickt und du bekommst es vorher nicht.
;)
Gut das einer meinem prüden Halbwissen einen Riegel vorschiebt verbeug:
Muss der Arbeitgeber es denn begründen wenn er wegen dem Pfz einen nicht nimmt ?
Sudoku-San
01-01-2011, 18:26
Gut das einer meinem prüden Halbwissen einen Riegel vorschiebt verbeug:
Muss der Arbeitgeber es denn begründen wenn er wegen dem Pfz einen nicht nimmt ?
Ich glaube rein rechtlich gibt es für den Arbeitgeber überhaupt keine Pflicht die Absage irgendwie zu begründen.
Seit es das AGG gibt, müssen die mit Absagen auch unheimlich aufpassen, damit sie nicht noch wegen einer Absage, die politisch inkorrekt formuliert wurde, noch verklagt werden.
Der "normale" AG bekommt allerdings auch ein anderes "Führungszeugnis" als eine Behörde;)
Und darin steht auch nicht jede Tat, für die man verurteilt wurde.
Ronin2004
06-01-2011, 11:52
Person A hat mit 17 Jahren eine Straftat begangen, mit 18 lief eine Gerichtsverhandlung.
Dort wurde beschlossen, dass Person A einen Kurs gegen Alkohol und Drogen besuchen soll, ansonsten wird das Verfahren wieder aufgenommen.
Steht diese Tat im polizeilichen Führungszeugnis, wenn Person A schon 21, 22, 23 oder älter ist?
Nein, dass steht nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Dort wird nur folgendes eingetragen:
Für private Arbeitgeber:
"Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen."
Für Behörden:
"In Behördenführungszeugnissen auch geringfügige Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist."
(vgl. BfJ Bundeszentralregister (http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText6))
Der Richter und die Staatsanwaltschaft entnehmen Vorverurteilungen nicht dem polizeilichen Führungszeugnis, sondern dem Bundeszentralregister. Dort steht alles drin
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