Anmelden

Vollständige Version anzeigen : Wer sich schindet, darf sein Trinken mitbringen!



Michael Kann
18-11-2003, 10:43
In den meisten Fitness-Studios ist es verboten, eigene Getränke mitzubringen. Die Betreiber möchten das Geschäft mit Apfelschorle, Mineraldrink oder Eiweißshake nicht gefährtet sehen. Dem hat das Oberlandesgericht Brandenburg einen Riegel vorgeschoben. Derartige Verbotsklauseln sind demnach unwirksam. Az.:7 U 36/03

Nur mal als Info!

Gruß
Mike

Dragon Lord
18-11-2003, 10:52
:D

Währ ja auch ne Verdammte unverschämtheit sowas dan müsste man ja pro training paar euros eXtra ausgebn bei uns konnte man schon immer was mitbringen is ja menschenverachtend sowas :( . Ich trink sowieso nur Wasser während ich trainiere von Apfelschorle und Co kriegt man sicherlich noch mehr durst als man hat.

holyshit
18-11-2003, 11:46
Man bedenke, daß Getränke eine wichtige Einnahmequelle für ein Fitnesstudio sind. Gerade Fitnesstudio mit Kampfsportangebot haben es nicht leicht mit anderen (Ketten) zu konkurieren. Wenn die Getränke zu einem fairen Preis verkauft werden, sollte man sein Studio, die Inhaber, seine Trainer unterstützen.
Ich würde keine eigenen Getränke tolerieren, Recht hin oder her, daß muß weiterhin in der Umkleide konsumiert werden.

Franz
18-11-2003, 12:00
tja holyshit, damit würdest du den Kunden die Möglichkeit geben außer der Reihe zu kündigen, bei den aktuellen Verdrängungskämpfen am Markt kann das teuer für dich werden.
Denn im allgemeinen ist der Vertragsgegenstand die Überlassung der Geräte für das Training dies ist auch der Vertragsgrund, daher kann man Getränke ins Studio mitbringen und wenn der Eigentümer sich noch so aufregt, eine Kündigung durch den Studioeigentümer resultiert in diesem Fall immer in Schadensersatz durch den Studioeigentümer und übernahme der Gerichtskosten das kann teuer werden, denn bisher hat jedes Studio in dieser Frage vor Gericht den kürzeren gezogen. Für unzufriedene Kunden wäre es zusätzlich eine willkommene Gelegenheit vom Sonderkündigungsrecht ohne Frist gebrauch zu mahcen um zB zu einem anderem Studio zu wechseln!

Franz
18-11-2003, 12:22
LG Stade
1998-10-29
4 O 35/97
Rechtsbereich/Normen: AGBG

Getränke im Sportclub
Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen.
Ein Tenniscenter hatte mit einem solchen Verbot versucht, seinen Umsatz an Erfrischungsgetränken zu steigern. Gegen diese Klausel klagte ein Kunde, der seine eigenen Getränke zum Sport mitbringen wollte. Das Landgericht Stade gab ihm recht und erklärte das Verbot für unwirksam. Es sei für den Kunden unzumutbar, den "erhöhten Flüssigkeitsbedarf beim Sport" nur beim Veranstalter stillen zu können. Dort seien Getränke nämlich in der Regel erheblich teurer als anderswo.
Ferner sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sportstudios unwirksam, wenn sie vorsehen, daß der Kunde den Mitgliedsbeitrag weiter zahlen muß, selbst wenn er wegen eines Hausverbots nicht mehr trainieren darf.
Auch eine Regelung, nach der der gesamte Beitrag für die noch ausstehende Mitgliedschaftsdauer auf einmal gezahlt werden muß, sobald der Kunde mit zwei monatlichen Zahlungen im Rückstand ist, ist unzulässig.
Darüber hinaus verboten die Stader Richter auch die Verwendung einer Klausel, nach der jedes Mitglied der Hausordnung unterliege. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sven K.
18-11-2003, 15:44
Moin, moin

Bei uns wird darum gebeten das Etikett abzumachen, bzw. sie stellen eine
Plastikflasche zur Verfügung . Zum Eintritt bekommt man eine 0,5L Flasche
geschenkt)

Ist recht Human ;)

holyshit
18-11-2003, 17:15
tja holyshit, damit würdest du den Kunden die Möglichkeit geben außer der Reihe zu kündigen, bei den aktuellen Verdrängungskämpfen am Markt kann das teuer für dich werden.
Denn im allgemeinen ist der Vertragsgegenstand die Überlassung der Geräte für das Training dies ist auch der Vertragsgrund, daher kann man Getränke ins Studio mitbringen und wenn der Eigentümer sich noch so aufregt, eine Kündigung durch den Studioeigentümer resultiert in diesem Fall immer in Schadensersatz durch den Studioeigentümer und übernahme der Gerichtskosten das kann teuer werden, denn bisher hat jedes Studio in dieser Frage vor Gericht den kürzeren gezogen. Für unzufriedene Kunden wäre es zusätzlich eine willkommene Gelegenheit vom Sonderkündigungsrecht ohne Frist gebrauch zu mahcen um zB zu einem anderem Studio zu wechseln!
Theoretisch vielleicht ja, aber schau Dir mal unsere Beschwerde- und Rechtsabteilung an :D
Man kann solche Dinge in der Praxis trotzdem durchsetzen

esdo
18-11-2003, 20:13
Bei uns ist alles inklusive!!
mfg