isofx
21-03-2011, 14:41
Hallo, 
Folgendes ist mir dieses Wochenende passiert:
War mit Freunden spät Nachts unterwegs, am Weg zu einem Club. Schon aus der ferne konnte man sehen, dass ein paar Typen miteinander gerangelt haben, sah aber nicht weiter schlimm aus.
Als wir dann vorm Club in der Schlange standen, eskalierte das ganze etwas, die 3 Securites vorm Club taten schlichtweg garnichts.
Hab dann bemerkt, dass etwas abseits von den Streithähnen noch zwei rangelten, wobei der eine den anderen von hinten würgte, sah etwa wie ein Rear-Naked Choke (http://z.about.com/d/martialarts/1/0/l/-/-/-/BJJ_Rear_Naked_Choke_6.jpg) aus. Da ich selbst im Training schon zu spüren bekommen hab, wie schnell einem da die Blutzufuhr zum Gehirn abgeschnitten wird und der gewürgte auch schon eine ungesund rote Gesichtsfarbe hatte, hab ich mich entschieden einzugreifen.
Gemeinsam mit zwei anderen Unbeteiligten haben wir den Würger weggezerrt, die Situation hat sich dann recht schnell beruhigt, wahrscheinlich auch, weil die alle so betrunken waren, dass sie kaum stehen konnten.
Habe das ganze heute einem Bekannten erzählt und er hat mir folgenden Gesetzesauszug gezeigt:
Raufhandel
§ 91. (1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(2) Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Laut diesem Gesetz habe ich mich also durch das eingreifen strafbar gemacht. Andererseits wäre es doch auch strafbar gewesen, NICHT zu helfen, oder irre ich mich da?
Vor Gericht wäre die Tatsache, dass ich, wenn auch nur leicht, alkoholisiert war, wohl auch nicht gerade hilfreich gewesen...
Wie hättet ihr in der Situation reagiert?
Im nachhinein denke ich mir, dass es nicht so clever war sich da einzumischen, die anderen Streihähne hätten sich durchaus entscheiden können auch auf mich loszugehen...
Bin gespannt auf eure Meinungen
lg
isofx
Folgendes ist mir dieses Wochenende passiert:
War mit Freunden spät Nachts unterwegs, am Weg zu einem Club. Schon aus der ferne konnte man sehen, dass ein paar Typen miteinander gerangelt haben, sah aber nicht weiter schlimm aus.
Als wir dann vorm Club in der Schlange standen, eskalierte das ganze etwas, die 3 Securites vorm Club taten schlichtweg garnichts.
Hab dann bemerkt, dass etwas abseits von den Streithähnen noch zwei rangelten, wobei der eine den anderen von hinten würgte, sah etwa wie ein Rear-Naked Choke (http://z.about.com/d/martialarts/1/0/l/-/-/-/BJJ_Rear_Naked_Choke_6.jpg) aus. Da ich selbst im Training schon zu spüren bekommen hab, wie schnell einem da die Blutzufuhr zum Gehirn abgeschnitten wird und der gewürgte auch schon eine ungesund rote Gesichtsfarbe hatte, hab ich mich entschieden einzugreifen.
Gemeinsam mit zwei anderen Unbeteiligten haben wir den Würger weggezerrt, die Situation hat sich dann recht schnell beruhigt, wahrscheinlich auch, weil die alle so betrunken waren, dass sie kaum stehen konnten.
Habe das ganze heute einem Bekannten erzählt und er hat mir folgenden Gesetzesauszug gezeigt:
Raufhandel
§ 91. (1) Wer an einer Schlägerei tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Schlägerei eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) eines anderen verursacht, wenn sie aber den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(2) Wer an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn der Angriff eine Körperverletzung eines anderen verursacht, wenn er aber eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn er den Tod eines anderen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Laut diesem Gesetz habe ich mich also durch das eingreifen strafbar gemacht. Andererseits wäre es doch auch strafbar gewesen, NICHT zu helfen, oder irre ich mich da?
Vor Gericht wäre die Tatsache, dass ich, wenn auch nur leicht, alkoholisiert war, wohl auch nicht gerade hilfreich gewesen...
Wie hättet ihr in der Situation reagiert?
Im nachhinein denke ich mir, dass es nicht so clever war sich da einzumischen, die anderen Streihähne hätten sich durchaus entscheiden können auch auf mich loszugehen...
Bin gespannt auf eure Meinungen
lg
isofx