Vollständige Version anzeigen : Unterlassene Hilfeleistung vs Zivilcourage? Was muss man tun?
TheStache
10-04-2011, 21:57
Servus zusammen,
Es wurde schon in diesem Thread (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/nothilfe-situation-gestern-abend-127296/) andiskutiert, finde aber das Thema verdient ein eigenen Thread. Es geht mir hier nicht darum wie der kampferprobte KKS zu Tat schreiten sollte, sondern darum was er rechtlich tun muss - und wie das der Moral ("Zivilcourage") vielleicht sogar entgegensteht . Mich interessiert mehr die Theorie(aber nicht nur), oder bekannte Fälle die in den Medien aufgegriffen wurden (aber bitte nicht die Ubahnschläger, bzw Migrantengewalt, das ist nur ein Teil des Problems)
Als Grundlage nehmen wir mal diesen Quote:
§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Zumutbarkeit schränkt die Pflicht zur Hilfeleistung ein: Ich muss
mich nicht in eine Horde Aggressoren werfen, die eine andere Person
malträtieren aber ich kann Hilfe holen oder die Polizei verständigen.
Härtere Strafen erfolgen, wenn der Helfer zu dem Opfer ein besonderes
rechtliches Verhältnis hat. Es greift dann § 13 StGB, Begehen durch
Unterlassen ( Garantenstellung ). Eltern sind z.B. gegenüber ihren Kindern
oder auch Gastgeber gegenüber ihren Gästen besonders verpflichtet.
Wird nun also vor unseren Augen ein kleiner Kerl von 2 starken Kanten verprügelt ist es zumutbar das man verbal eingreift; noch besser bevor man das macht den Polizei-Notruf betätigt. Ok, das ist wirklich leicht nach zu vollziehen. Das verbale zurufen von sicherer Entfernung, auch ok.
Aber was muss man tun wenn nur ein starker Kerl jemand angreift? Oder eine Frau vergewaltigt? Oder einen Mann vergewaltigt? Kann man wirklich verlangen das man da körperlich eingreift?
Ich freue mich über jeden Kommentar zu dem Gebiet, wie seht ihr die Sache, was ist euch schon passiert, usw.
TheStache
defensiv
10-04-2011, 22:10
Hast Du ein Handy?
ruf doch einfach die bullen
Polizei anrufen, Leute suchen die einen unterstützen, so viele Dinge wie möglich merken damit man den Täter dran kriegt, zu mehr rät mittlerweile nicht mal mehr die Polizei, und da dreht einen auch keiner einen Strick draus.
Was anderes ist es wenn man bei Unfällen Hilfe unterlässt oder nur den Handyreporter spielt.
Immerfroh
10-04-2011, 22:19
Nun gut, kann ja mal vorkommen, dass gerade in dem Moment der Akku leer ist oder man kein Empfang hat. Die Cops sind ja auch nicht gerade innerhalb von 1min vor Ort....bei Dingen, wo offensichtlich ein Leben gefährdet ist, würde ich angreifen ( falls möglich)...bei einer Schlägerei/Pöbelei ehr nicht.
wo offensichtlich ein Leben gefährdet ist, würde ich angreifen ( falls möglich)...bei einer Schlägerei/Pöbelei ehr nicht.
bei einer schlägerei ist doch leben gefährdet
RAMON DEKKERS
10-04-2011, 23:14
bei einer schlägerei ist doch leben gefährdet
In ner gewöhnlichen Schlägerei ist kein leben gefährdet. Da passiert doch nix. Einer von beiden bekommt einen vor die Murmel und hat schnell die Schnautze voll .
aus ner normalen schlägerei kann auch innerhalb von sekunden eine messerstecherei werden oder eine "wir treten auf alles ein was am boden liegt"-party werden und die ist dann sehr wohl lebensgefährlich
Cyankali
11-04-2011, 09:01
Ob du dich zwischen Täter und Opfer stellst, sollte jeder für sich beantworten. Ich habe da definitiv zu viel zu verlieren. Und ob eine Schlägerei nur harmlos ist oder nicht, kann man bei Leuten heutzutage nicht mehr sagen. Fehlende Vermitteln von Grenzen und der letzte nötige Respekt fehlten einigen in ihrer Kinderstube. Für einen Unbekannten und eine Situation, wo ich selbst nicht einblicke, würde ich nicht meinen Kopf hinhalten. Und warum? Weil man nur den Schaden hat, egal wie.
Hilfeleistung: Ich bin verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn ich dies kann. Das bezieht sich auf die von Kable angesprochene Zumutbarkeit. Wenn ich eine Prügelei von 8 gegen 2 beobachte, werde ich beiden keine Hilfe sein, wenn ich unüberlegt dazwischen gehe.
Zivilcourage: Damit gemeint ist der Mut einer Person, ein eigenes Urteil zu fällen.
Hilfeleistung und Zivilcourage beinhalten bezogen auf eine Notlage also eine Überschneidung. Ich helfe im Rahmen meiner Möglichkeiten. Das richtet sich nach subjektiven Faktoren, z.B. Alter, Geschlecht, Lebenserfahrung, physische Voraussetzungen etc.. Zumutbar wäre eine handgreifliche Einschreitung im Rahmen der Nothilfe, wenn klar ist, dass die eigene Verletzungsgefahr nur gering gegeben ist. Das ist aber eben nur in sehr wenigen Fällen sicher abzusehen. Die Verpflichtung bezieht sich hingegen definitiv auf "indirekte" Faktoren: Z.B. Polizei alamieren oder Außenstehende lautstark animieren, den Täter auffordern, von seinem Vorhaben abzulassen etc. pp..
User1234
11-04-2011, 11:44
aus ner normalen schlägerei kann auch innerhalb von sekunden eine messerstecherei werden oder eine "wir treten auf alles ein was am boden liegt"-party werden und die ist dann sehr wohl lebensgefährlich
Die von dir geschilderte Situation, kann auch schon aus einem lautstarken Wortgefecht enstehen. Bleibst du bei jeder kleinen Rangelei, die du beobachtest stehen und wartest bis zum Schluss ab ob auch nichts passiert bzw. dein Eingreifen erforderlich ist?
Alephthau
11-04-2011, 11:58
Hi,
Jeder muss mit sich selber vereinbaren ob er wie Jet Li himself eingreift, das Mindeste was einem zu zumuten ist, ist das rufen der Polizei/Feuerwehr.
Gruß
Alef
RAMON DEKKERS
11-04-2011, 11:58
aus ner normalen schlägerei kann auch innerhalb von sekunden eine messerstecherei werden oder eine "wir treten auf alles ein was am boden liegt"-party werden und die ist dann sehr wohl lebensgefährlich
Das ist aber lange nicht die Regel und passiert äußerst selten. Früher haben sich genausoviele Leute geschlagen und da fand es niemand so schlimm, heute wird alles von den Medien überdramatisiert. Na klar gibt es Idioten die mit Messern und Waffen ankommen, aber das ist halt nicht die Regel .
Das mit den Messer wird mMn auch immer wieder übertrieben, jedoch die "wir treten auf alles ein was am Boden liegt" Party ist leider seit einiger Zeit bei weitem nicht mehr so abwegig.
Frühe gings nunmal wirklich eher darum wer ist der stärkere, man schlug sich und trank nacher ein Bier. Heute geht man zu 5 auf einen los und haut drauf bis sich nix mehr bewegt.
enraged_Clown
11-04-2011, 13:17
Das mit den Messer wird mMn auch immer wieder übertrieben, jedoch die "wir treten auf alles ein was am Boden liegt" Party ist leider seit einiger Zeit bei weitem nicht mehr so abwegig.
Frühe gings nunmal wirklich eher darum wer ist der stärkere, man schlug sich und trank nacher ein Bier. Heute geht man zu 5 auf einen los und haut drauf bis sich nix mehr bewegt.
tja, perverse gewaltexzesse sind leider immer öfter zu verfolgen. in fulda haben 2 männer ein junges paar überfallen. den typ mit einem "harten gegenstand" niedergestreckt und mit reizgas traktiert und die schwangere!!! 18 jährige mit einem tritt in den rücken zu boden gebracht. am boden liegend ist dann auf beide noch eingetreten worden. für eine beute von ganzen 5€.
Fulda: Unbekannte überfallen Schwangere und ihren Freund | Rhein-Main- Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/rhein-main/unbekannte-ueberfallen-schwangere-und-ihren-freund/-/1472796/8326970/-/index.html)
ich möchte dazu eigentlich nur einen kommentar abgeben: :wuerg:
tja, perverse gewaltexzesse sind leider immer öfter zu verfolgen. in fulda haben 2 männer ein junges paar überfallen. den typ mit einem "harten gegenstand" niedergestreckt und mit reizgas traktiert und die schwangere!!! 18 jährige mit einem tritt in den rücken zu boden gebracht. am boden liegend ist dann auf beide noch eingetreten worden. für eine beute von ganzen 5€.
Fulda: Unbekannte überfallen Schwangere und ihren Freund | Rhein-Main- Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/rhein-main/unbekannte-ueberfallen-schwangere-und-ihren-freund/-/1472796/8326970/-/index.html)
ich möchte dazu eigentlich nur einen kommentar abgeben: :wuerg:
:aufsmaul: Solchen Leute gehört mal gewaltig die Meinung gegeigt. Ich verstehe es ja noch, wenn man sich gegenseitig in Rage redet und ein Wort das nächste bringt und das ganze schließlich in ner Keilerei ausartet. Aber sowas ... :mad:
Zwei kleine Anmerkungen:
WIR diskutieren hier NICHT über Zeitungsartikel.
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/diskussionen-ber-gewisse-zeitungsartikel-72368/
Wir Geben hier keine Rechtsberatung. Dafür sind andere Foren besser geeignet.
Den rechtlichen Aspekt habe ich ja schon wiedergegeben. Der "moralische"
wurde auch schon erwähnt.
Niemand MUSS eingreifen, sofern andere Möglichkeiten gegeben sind. Wenn Ihr
Euch jetzt Szenarien konstruiert, in denen dies NICHT so ist, solltet Ihr Euch
keine weiteren Gedanken machen. Dann findet Euch nämlich niemand, um
Euch anschließend zu verurteilen. :rolleyes:
Hab schon was dazu in einem anderen Thread geschrieben:
Pauschal kannst das nicht mit Ja oder Nein beantworten. Sind Einzelfallentscheidungen. Wenn ein paar offensichtliche Kinder ein kleineres Kind abziehen kannst die schon beiseite schieben. Verkloppen ein paar offensichtliche Hobby-Straßen-Prügler jemand ist es dir nicht zuzumuten deine eigene Gesundheit bzw. dein Leben zu riskieren indem du heldenhaft deinen Kopf zwischen Stiefel und Körper des Opfers zwängst.
TheStache
15-04-2011, 15:18
Sven, was meinst du eigentlich konkret damit?
Niemand MUSS eingreifen, sofern andere Möglichkeiten gegeben sind.
Wenn keine anderen Möglichkeiten gegeben sind?(Ich hab zb kein Handy privat, nur eins für die Arbeit, und das bleibt aus wenn ich feierabend hab)
DeepPurple
15-04-2011, 15:42
Dann schalts wieder ein. Oder such jemand mit Handy. Oder schrei.
Sorry aber das sind endlos ausbaubare Szenarien ohne sonderlichen Nährwert. Wenns mal passiert, wirst du es schon wissen. Hier kann doch keiner sagen, was exakt nach Lehrbuch zu tun ist.
Sven, was meinst du eigentlich konkret damit?
Wenn keine anderen Möglichkeiten gegeben sind?(Ich hab zb kein Handy privat, nur eins für die Arbeit, und das bleibt aus wenn ich feierabend hab)
Man kann eigentlich immer schreien, irgendwo klingeln, Leute ansprechen,
Wagen anhalten, in Läden gehen, sagen, dass man alles mit dem Handy
aufgenommen hat, das man die Polizei gerufen hätte und sie gleich kämen
usw. usf.
Wenn nichts von alle dem gegeben ist, wohnst du ganz schön weit abseits. :rolleyes:
Dann kannst Du sie auch ohne Gnaden nieder strecken. Sieht ja eh keiner. ;)
Oder du gehst dann einfach. Dann kann dich auch niemand zur Rechenschaft ziehen,
wegen unterlassener Hilfeleistung.
Eine gesetzliche Pflicht, dass ich mich mit irgendjemanden hauen muss, gibt
es nicht. Siehe meine Gesetzestext.
enraged_Clown
15-04-2011, 17:23
Sven, was meinst du eigentlich konkret damit?
Wenn keine anderen Möglichkeiten gegeben sind?(Ich hab zb kein Handy privat, nur eins für die Arbeit, und das bleibt aus wenn ich feierabend hab)
wenn du da handy dabei hast, einschalten und den notruf wählen. musst dich auch nicht extra mit einer pin oder ähnlichem aufhalten.
Scorp1on King
15-04-2011, 17:25
tja, perverse gewaltexzesse sind leider immer öfter zu verfolgen. in fulda haben 2 männer ein junges paar überfallen. den typ mit einem "harten gegenstand" niedergestreckt und mit reizgas traktiert und die schwangere!!! 18 jährige mit einem tritt in den rücken zu boden gebracht. am boden liegend ist dann auf beide noch eingetreten worden. für eine beute von ganzen 5€.
Fulda: Unbekannte überfallen Schwangere und ihren Freund | Rhein-Main- Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/rhein-main/unbekannte-ueberfallen-schwangere-und-ihren-freund/-/1472796/8326970/-/index.html)
ich möchte dazu eigentlich nur einen kommentar abgeben: :wuerg:
UNd ich habenoch einen:
:aufsmaul:
Savateur73
15-04-2011, 18:07
:aufsmaul: Solchen Leute gehört mal gewaltig die Meinung gegeigt. Ich verstehe es ja noch, wenn man sich gegenseitig in Rage redet und ein Wort das nächste bringt und das ganze schließlich in ner Keilerei ausartet. Aber sowas ... :mad:
Die Justiz muss Bürgern das Recht einräumen Selbstjustiz ausüben zu dürfen,
aber Nein er ist gleich eine Straftat wenn man solche Täter kaputtschlägt.
Typisch Deutschland sag ich nur!:rolleyes:
Scorp1on King
15-04-2011, 18:09
Die Justiz muss Bürgern das Recht einräumen Selbstjustiz ausüben zu dürfen,
aber Nein er ist gleich eine Straftat wenn man solche Täter kaputtschlägt.
Typisch Deutschland sag ich nur!:rolleyes:
OKay irgendwann finde sogar ich dieses: "Typisch Deutschland" schrecklich...
In welchem Land ist es denn anders?
:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Wie Sven schon geschrieben hat: Niemand ist rechtlich verpflichtet sich in körperliche Gefahr zu begeben. Sonderfertigkeiten können eine etwas weiter gehende Handlungspflicht begründen, so muss der approbierte Arzt eher bei einem Unfall tätig helfen, als Normalsterbliche. §323c StGB sieht eine situationsbedingte Einzelfallbetrachtung unter Abwägung aller Faktoren vor und ist insoweit schon recht eindeutig: Tun muss, wer tun kann, was den Umständen nach zuzumuten ist, ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzungen anderer Pflichten. Selbst körperliche Schäden zu riskieren, mag bei unerheblichem Risiko und gleichzeitig großer Erfolgsaussichten ein hohes Gut zu retten in seltenen Fällen gefordert sein. Eine körperliche Auseinandersetzung wird aber immer ein zu hohes Gefährdungspotential mit sich bringen, das nicht nur ein abstrakt mögliches ist, um als zumutbar gelten zu können.
Das begründet sich zum einen dadurch, dass niemand in einem Rechtsstaat unter Strafandrohung gezwungen werden kann, seine Gesundheit zu beschädigen (vgl. auch Folterverbot/ -androhungsverbot, selbst bei krassen Konstellationen wie der berühmte Kinderentführungsfall).
Zum anderen will der Gesetzgeber gar nicht, dass man körperlich eingreift, da das Gewaltmonopol des Staates so weitgehend als möglich gewahrt bleiben soll. Wer sich in körperliche Konflikte einmischt, riskiert damit auch selbst rechtliche Fehltritte, so ist aufgedrängte Nothilfe regelmäßig nicht gerechtfertigt. Situationen, mit denen man weiter nichts zu tun hat, sind in der Aufregung und Kürze der Zeit schlecht einschätzbar und dem trägt der Gesetzgeber mit diesem Wertungsgefüge Rechnung. Denn als Jedermannspflicht trifft die Hilfspflicht aus §323c regelmäßig zufällige Zeugen. Wer ein weitergehendes Interesse an der Situation hat - und damit häufig auch tiefere Einsichten in deren Gestaltung - wird häufig entweder Streitpartei sein, oder andere Pflichten gegenüber der Beteiligten haben, womit ihn uU eine Garantenstellung aus dem §13 StGB trifft, den Sven auch schon erwähnt hat. Wer also die Situation irgendwie verschuldet hat oder anderweitig dafür einzustehen hat, mag über die Jedermannspflicht hinaus haften müssen, dann aber aus unechten Unterlassungsdelikten, also zB §223 StGB in Verbindung mit §13 StGB. Das hat dann mit einer Jedermannshaftung aus §323c nicht mehr viel zu tun.
Ich schreibe das, weil die Wertung, die daraus hervorgeht deutlich werden soll: Es gilt eine gewisse Mindestsolidarität - man darf nicht immer nur wegschauen. Aber man soll doch bitte sehen, dass man sich nicht in Sachen mischt, von denen man nichts versteht. Außerdem braucht sich niemand für wildfremde aufopfern. Wer aber ohne weitere Gefahr für sich selbst jemanden ohnmächtig von einem nahenden Waldbrand wegziehen kann, soll das bitte auch tun. Gleichzeitig hat man eine weitergehende Pflicht, wenn man irgendwie was mit der Sache zu tun hat, was wohl auch einsichtig ist.
Interessant wird die Frage, ob man aus §323c oder gar iVm. §13 aus anderen Delikten haftet, wenn man jemanden in Notwehr zuvor umgeholzt hat und dann untätig bleibt. Das ist nicht ganz unumstritten, ist aber wohl in der Praxis auch relativ irrelevant.
Jedenfalls zumutbar ist es, auch unter gewissem Aufwand, einen Notruf abzusetzen. Ist kein Handy zur Hand, sollte man zügig ein Telefon ansteuern, sei es die nächste Telefonzelle oder ähnliches.
Savateur73
15-04-2011, 20:15
OKay irgendwann finde sogar ich dieses: "Typisch Deutschland" schrecklich...
In welchem Land ist es denn anders?
:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
In der Türkei!:D
hand-werker
15-04-2011, 20:17
Interessant wird die Frage, ob man aus §323c oder gar iVm. §13 aus anderen Delikten haftet, wenn man jemanden in Notwehr zuvor umgeholzt hat und dann untätig bleibt. Das ist nicht ganz unumstritten, ist aber wohl in der Praxis auch relativ irrelevant.
ich finde den punkt interessant, hab ich mich auch schon mal gefragt. es wird ja hier (und in anderen foren) oft (juristisch wohl fragwürdig) empfohlen "wenn es echt eskaliert, dann kontrahenten so hart wie möglich umpumpen und dann nix wie weg".
wie sieht das rechtlich aus? sagen wir mal, ich habe einen stadtbekannten, bewaffneten 2meter schläger in einer eindeutigen sv-situation weggehämmert und er liegt jetzt im park rum - muss ich ihm dann hilfe holen? vermutlich schon, oder?
enraged_Clown
15-04-2011, 20:26
man könnte sich immer mit angst, furcht oder sowas raus reden aber es macht sich besser wenn man ihn zumindest stabil lagert und den rtw anruft.
ich finde den punkt interessant, hab ich mich auch schon mal gefragt. es wird ja hier (und in anderen foren) oft (juristisch wohl fragwürdig) empfohlen "wenn es echt eskaliert, dann kontrahenten so hart wie möglich umpumpen und dann nix wie weg".
wie sieht das rechtlich aus? sagen wir mal, ich habe einen stadtbekannten, bewaffneten 2meter schläger in einer eindeutigen sv-situation weggehämmert und er liegt jetzt im park rum - muss ich ihm dann hilfe holen? vermutlich schon, oder?
Wie gesagt, ist das umstritten. Ich kenne auch kein höchstrichterliches Urteil, das genau diesen Fall behandelt. Jedenfalls verneint der BGH eine Haftung aus §13 StGB wegen Ingerenz, wenn berechtigt gem. §32 StGB Notwehr geübt wurde (vgl. Zechkumpanen-Fall: BGHSt 23, 327 ff. - DFR - BGHSt 23, 327 - Garantenstellung des Angegriffenen (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs023327.html)), da es der gesetzgeberischen Wertung zuwiderlaufen würde, jemanden, der sich rechtmäßig verhält (§32) anders zu behandeln, als andere unbeteiligte. Das heißt es kommt kein unechtes Unterlassungsdelikt in Frage, zB Totschlag durch Unterlassen, wenn man den Angreifer untätig verbluten läßt, nachdem man ihn rechtmäßig mittels Messer abgewehrt hat. §323c verbleibt aber nach herrschender Meinung, wobei es auch andere Stimmen in der Literatur gibt. Wie harsch das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich wie gesagt mangels einschlägiger Urteile nicht...
Hurra! Luggage ist wieder da. :D
Schöne Beiträge. :halbyeaha
Scorp1on King
16-04-2011, 19:32
In der Türkei!:D
Und du willst, dass Deutschland ein Land wie die Türkei wird? :D
Savateur73
16-04-2011, 19:47
Und du willst, dass Deutschland ein Land wie die Türkei wird? :D
Nur vom Strafrecht her!:D
neverbackdown
17-04-2011, 00:02
Wird nun also vor unseren Augen ein kleiner Kerl von 2 starken Kanten verprügelt ist es zumutbar das man verbal eingreift; noch besser bevor man das macht den Polizei-Notruf betätigt. Ok, das ist wirklich leicht nach zu vollziehen. Das verbale zurufen von sicherer Entfernung, auch ok.
Aber was muss man tun wenn nur ein starker Kerl jemand angreift? Oder eine Frau vergewaltigt? Oder einen Mann vergewaltigt? Kann man wirklich verlangen das man da körperlich eingreift?
Das reale Problem dürfte die Feststellung sein, wer angefangen hat. meistens dürfte es dem Eingreifer um sein eigenes Prestige gehen und er sucht sich den aus, der ihm am unsymphatischsten ist und zieht ihm von hinten eines über den Schädel.
Wenn man hier die ganzen Law&order Rufe hört (ist das nicht sonst die Aufgabe von PaUL Kersey), dann sieht man, dass es den Leuten um Action geht.
hurra! Luggage ist wieder da. :d
schöne beiträge. :halbyeaha
#2 ;)
Cortalios
17-04-2011, 12:09
Die Justiz muss Bürgern das Recht einräumen Selbstjustiz ausüben zu dürfen,
aber Nein er ist gleich eine Straftat wenn man solche Täter kaputtschlägt.
Typisch Deutschland sag ich nur!:rolleyes:
Ich hoffe du scherzt....
Was reggen sich eigentlich alle immer über die mitteleuropäischen Rechtssysteme hier auf? Sie zählen zu den best geregelten in Europa und weisen im Vergleich zu Asien und Afrika auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Stabilität auf.
Die Entscheidungen einzelner Richter oder realitätsferner Juristen sagen nichts über die tatsächliche Qualität unseres Rechtssystems aus. Insbesondere das StGb (Österreich) ist eigentlich relativ gut geregelt und lässt auch einen gewissen Spielraum bei der Entscheidungsfindung.
Auch das die Tendenz besteht immer weiter von "In Dubio pro Reo" abzugehen oder übermäßige Urteile zu fällen, hat nichts mit Deutschland oder Österreich zu tun, sondern eher mit übereifrigen Einzelpersonen.:(
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