Vollständige Version anzeigen : kurze Frage!
User1234
13-04-2011, 08:52
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin seit kurzem krank geschrieben....bis kommenden Mittwoch.
Gestern rief mich mein Arbeitgeber an, ich solle doch morgen zu einem persönlichen Gespräch erscheinen.
meine Antwort war, wenn ich mich bis morgen immer noch so krank fühle dann würde ich ungerne zu dem persönlichen Gespräch erscheinen.
Die Antwort meines Arbeitgebers war, wenn ich zu dem Gespräch am Donnerstag nicht erscheinen würde, gebe es richtig Ärger.
Falls ich trotzdem fernbleiben würde, müsse ich nochmals zum Arzt und der muss mir dann bescheinigen, dass ich zu krank bin um an dem Gespräch nicht teilnehmen zu können. Ich habe ja schon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 20.3.. Muss ich wirklich nochmals zum Arzt und mir eine krankmeldung extra für das gewünschte Gespräch holen?
Happybanshee
13-04-2011, 09:05
Hallo User1234,
wenn Du Dein Frage mal googelst, kriegst Du ähnliche Antworten, wie wir sie dir hier geben können.
Wenn ich das richtig sehe, dann must Du Dich erst wieder gesundschreiben lassen bzw. das mit Deiner Krankenkasse abklären, damit der Versicherungsschutz greift.
Auf der Arbeit erscheinen, wenn Du "arbeitsunfähig" (zumindest laut gelbem Zettel) bist, find ich heikel.
Dein Chef macht da einen komischen Eindruck, ist seit kurzem vielleicht doch etwas länger? Klingt fast so, als würde er Dir das Kranksein nicht abkaufen.
Viele Grüße
banshee
re:torte
13-04-2011, 09:09
Krankgeschrieben ist Krankgeschrieben.
Aber dein Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel. Wenn du Pech hast, versetzt er dich ins letzte Loch im Keller und bei der nächsten Kündigungswelle bist du dann ganz vorne mit dabei.
ein zweischneidiges Schwert
User1234
13-04-2011, 09:12
Hallo User1234,
wenn Du Dein Frage mal googelst, kriegst Du ähnliche Antworten, wie wir sie dir hier geben können.
Wenn ich das richtig sehe, dann must Du Dich erst wieder gesundschreiben lassen bzw. das mit Deiner Krankenkasse abklären, damit der Versicherungsschutz greift.
Auf der Arbeit erscheinen, wenn Du "arbeitsunfähig" (zumindest laut gelbem Zettel) bist, find ich heikel.
Dein Chef macht da einen komischen Eindruck, ist seit kurzem vielleicht doch etwas länger? Klingt fast so, als würde er Dir das Kranksein nicht abkaufen.
Viele Grüße
banshee
Das ist der springende Punkt...mein Chef meint, ich würde mich nur krank schreiben lassen weil ich keine Lust zum arbeiten habe. Ist aber nicht so.
Ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber, wird das schon als arbeiten gewertet?
freakyboy
13-04-2011, 09:17
Was erhofft sich denn dein Arbeitgeber? So lange du keine äußerlichen Symptome hast bringt ihm dein Erscheinen doch eh nichts?
User1234
13-04-2011, 09:20
Was erhofft sich denn dein Arbeitgeber? So lange du keine äußerlichen Symptome hast bringt ihm dein Erscheinen doch eh nichts?
Das frage ich mich auch. Vielleicht sitzt da ein Arzt der Firma, der mich untersuchen soll um wirklich festzustellen, ob ich auch krank bin...ich habe keine Ahnung. Habs jetzt x mal gegoogelt...die einen sagen, der Arbeitgeber darf das, die anderen sagen nein :confused:
Happybanshee
13-04-2011, 09:28
Wie re:torte schon sagt, er sitzt am längeren Hebel.
Wenn Du nicht schon ewig in der Firma bist und nen top Stand hast, würd ich vielleicht nachgeben, dann sieht Dein Chef, dass Du Dich bemühst und nicht nur faul bist. Trotzdem würde ich das mit Deiner Krankenkasse/Arzt abklären; dann weißt Du auch, ob ein Gespräch arbeiten ist oder nicht oder ob es eventuell einfach nur um "Erscheinen auf der Arbeit" geht...
Wenn Du allerdings echt nur faul bist und einen auf krank machst....:o
Caramujo
13-04-2011, 09:44
Wenn Du arbeitsunfähig krank geschrieben bist, darfst Du nichts tun was den Heilungsprozess verzögert!
Du darfst z. B. auch mit einer Grippe mal schnell zum Supermarkt gehen und Dir dort was zum Essen / Trinken holen. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder im Krankheitsfall jemanden hat der dann für denjenigen Einkaufen geht. Auch Gänge zum Arzt / Apotheke sind selbstverständlich "erlaubt".
Ich gehe bei sowas immer lieber auf Nummer sicher und spreche mit meinem Arzt ab was geht und was nicht - z. B. ob es ok ist, wenn ich nach so und so viel Tagen mal eine Viertelstunde an der frischen Luft spazieren gehe.
Ein kurzes Personalgespräch in der Firma sollte meiner Meinung nach krankversicherungstechnisch kein großes Problem darstellen. Es besteht ja ein riesen Unterschied, ob man jetz 8 Stunden arbeitet oder sich ´ne Stunde mit seinem Chef über die "weitere Entwicklung" unterhält. Wie das allerdings von der Firma gewertet wird (Engagement oder wenn er jetzt antanzen kann simuliert er bloß) steht auf einem anderen Papier.
Ich versteht nur nicht, warum dieses Gespräch nicht warten kann, bis Du wieder arbeitsfähig bist :rolleyes: Ist die Zukunftsprognose so schlecht und ist zu erwarten, dass Du sehr viel länger ausfällst? Oder kann es doch sein, dass der Chef berechtigte Zweifel an der Wahrheit der Krankmeldung hat?
Dann wäre es evtl. sogar besser die Sache schnell zu klären, weil man sonst u. U. sehr schnell eine krankheitsbedingte Kündigung auf dem Tisch hat. Oder bei einem findigen Chef am Monatsende weniger Geld im Geldbeutel :devil:
Caramujo
User1234
13-04-2011, 09:49
Ich bin wirklich krank. Habe dem Arbeitgeber ja telefonisch mitgeteilt, dass ich nächste Woche wieder arbeiten werde.
Moin,
Dein Arbeitgeber kann Dich nicht einfach in die Firma zitieren, wenn Du "offiziell" krankgeschrieben bist, um mal zu schauen, ob das auch stimmt. Wo käme man denn da hin?
Allerdings kann er wohl bei lang anhaltender Krankheit und begründetem Verdacht einen Besuch beim Betriebs- oder Amtsarzt verlangen...
Gruß
Ich würde, sofern ich ein einigermaßen gutes Verhältnis zum Chef hätte, ein telefonisches Gespräch suchen und den Termin verlegen auf nächste Woche.
Ich würde mich in einer Situation sehen, wo ich nur verlieren kann.
a.) Ich gehe zum Gespräch und der Chef interpretiert daraus das ich eigentlich arbeitsfähig bin
b.) Ich bleibe fern und der Chef interpretiert, das ich mich vor meiner "Entlarvung" drücken will.
Versicherungstechnisch kann das auch Problematisch sein mWn.
Caramujo
13-04-2011, 10:27
Ich bin wirklich krank. Habe dem Arbeitgeber ja telefonisch mitgeteilt, dass ich nächste Woche wieder arbeiten werde.
Dann stellt sich wirklich die Frage warum Dein Chef der Meinung ist, dass dieses Gespräch nicht warten kann .......
@Papatom
Falsch! Um zum Amtsarzt zitiert zu werden, muss man nicht unbedingt lange krank sein. Den Amtsarzt zieht der AG hinzu wenn er berechtigte Zweifel an der Krankmeldung seines Arbeitnehmers hat. Z. B. der Arbeitnehmer ist eine Woche lang krankgeschrieben und wird aber abends in der örtlichen Disco samt Clique und einem Glas Bier in der Hand gesehen .....
Die Termine kriegt man da ganz schnell :D
enraged_Clown
13-04-2011, 10:30
versuche auf jeden fall eine begleitperson einzuspannen. bei dieser situation hätte ich persönlich gerne einen zeugen dabei. merkwürdigen chef hast du.
netwolff
13-04-2011, 10:47
versuche auf jeden fall eine begleitperson einzuspannen. bei dieser situation hätte ich persönlich gerne einen zeugen dabei. merkwürdigen chef hast du.
Den Hinweis mit der Begleitperson kann ich nur unterschreiben. Wird deinem Arbeitgeber allerdings nicht gefallen.
Mal abgesehen von der aktuellen Situation - das hört sich sowieso nach einem nicht mehr intakten Arbeitsverhältnis an. Besser springen als gestoßen werden...
Ansonsten gilt: Immer schön auf Schriftverkehr bestehen, wenns eh schon kein Vertrauen da ist. Also die Einladung zum Gespräch schriftlich bestätigen lassen per Mail.
Caramujo
13-04-2011, 11:06
Eine x-beliebige Begleitperson bringt meines Erachtens nicht viel.
Entweder einen RA, einen von der Gewerkschaft oder vom BR mitnehmen aber dann bekommt das simple Personalgespräch gleich einen ganz anderen "Charakter" :rolleyes:
Ich würde um Verlegung des Gesprächstermins bitten, dem Chef vielleicht (auch wenn es ihn gar nix angeht!) sagen was man hat, weil irgendwas Ansteckendes kann ja auch für ihn unangenehm werden.
Dann würde ich mir im Gespräch anhören, was er mir zu sagen hat und nicht vorher ein riesiges Fass aufmachen. Immer freundlich bleiben, nix unterschreiben und zu nix drängeln lassen.
Aber es wäre wirklich interessant zu erfahren warum Dein Chef anscheinend so auf die Einhaltung des Termins pocht :rolleyes:
1. Möglichkeit:
Er ist einfach ein A..... und sieht in jeder Krankmeldung seiner MA einen Fake. Und überhaupt der AN hat nur für die Firma zu leben usw.
2. Möglichkeit:
Du gibst ihm irgendwie einen Grund misstrauisch zu sein.
- häufige Kurzerkrankungen
- immer an bestimmten Wochentagen krank
- immer krank wenn bestimmte Arbeiten anstehen
- Du warst in der Vergangenheit sehr oft / sehr lange krank und
bist es jetzt schon wieder
Also?
Ich habe ja schon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 20.3..
2012??? Dann würde ich dich auch sprechen wollen....:p
Den Hinweis mit der Begleitperson kann ich nur unterschreiben. Wird deinem Arbeitgeber allerdings nicht gefallen.
Irgendjemand muss ihn ja hinfahren....;)
Allerdings hat er recht, Betriebsrat ist Privatperson unbedingt vorzuziehen!
Irgendjemand muss ihn ja hinfahren....;)
Allerdings hat er recht, Betriebsrat ist Privatperson unbedingt vorzuziehen!
Es geht nur darum einen zeugen im Gespräch zu haben und dieser ist ruhig und höhrt nur zu. (Das bremmst die meisten mießen Methoden sofort aus)
(BR kann er immer noch hinzuziehen).
Einfach nur, dass der AG nicht behaupten kann, "das war die Absprache" oder "dies ist erwähnt worden", oder als Absicherung gegen Droh und Erpressungsversuche.
@ User1234
1. lass dir keine Panik machen es gibt AG die gerne mal drohen oder einen auf hart machen.
2. Bist du in einer Gewerkschaft? Die Anwälte eben solcher sind nicht zu verachten. Zudem hättest du für solche Fragen dann Gewerkschaftsekretäre, die da wirklich eingearbeitet sind.
Und wenn ich solche sachen lese, wäre meine Empfehlung für die Zukunft beizutreten, falls man nicht drinn ist. Zudem ist eine Arbeitsrechtschutzversicherung inbegriffen.
(kann man auch so deichseln, dass der AG nicht merkt, dass man drinn ist... nunja wenn es vors Gericht gehen sollte merkt er es aber dann ist das sowieso egal)
3. Wie ansteckend ist die Krankheit? Wenn es was infektiöses ist, solltest du dies deinem AG mitteilen, und mit ihm einen späteren Termin vorschlagen. (Eine frage der höflichkeit, und des Verantwortungsbewusstseins)
4. Führ ein Protokoll!!! Schreib rein, wie der AG sich geäußert, verlautet unternommen hat.(Gesagtes, Aufschriebe, Telefonate, E-Mails, diese Vorladung incl der Drohung, dass es dann richtig Ärger gebe, Briefe, etc...
Alles in einen Ordner alles mit Datu und ggf Zeitangaben (Telefonate Gespräche)! Falls es später Heiß hergeht, ist sowas ein sehr soliedes Standbein vor Gericht.
5.Sich mit einem evt. vorhandenen Betriebsrat zu beraten ist auch eine gute Sache.
evt will er auch nur wissen was los ist, denn auf dem Zettel den der AG bekommt sind nur der Zeitraum, sowie deine Daten vermerkt, nicht weswegen du Krank bist.
Hallo User1234,
wenn Du Dein Frage mal googelst, kriegst Du ähnliche Antworten, wie wir sie dir hier geben können.
Wenn ich das richtig sehe, dann must Du Dich erst wieder gesundschreiben lassen bzw. das mit Deiner Krankenkasse abklären, damit der Versicherungsschutz greift.
Auf der Arbeit erscheinen, wenn Du "arbeitsunfähig" (zumindest laut gelbem Zettel) bist, find ich heikel.
NEIN! Ist nicht nötig und wär auch richtig dämlich.
btw. geht er ja nicht arbeiten, sondern klärt nur etwas mit seinem AG
Polarlicht
13-04-2011, 22:18
Hi,
ich wollte ja einen längeren Aufsatz schreiben, da ich in einer Personalabteilung arbeite, aber ich kneife mir das mal und stimme Caramujo zu 100% zu.
Auch und gerade hinsichtlich der Fragen: Was will dein Arbeitgeber mit deinem Erscheinen bezwecken?
bluemonkey
14-04-2011, 07:11
Falsch! Um zum Amtsarzt zitiert zu werden, muss man nicht unbedingt lange krank sein. Den Amtsarzt zieht der AG hinzu wenn er berechtigte Zweifel an der Krankmeldung seines Arbeitnehmers hat.
Darf der Amtsarzt dem Arbeitgeber die Art der Krankheit mitteilen?
Wie kann der Arbeitgeber feststellen, ob jemand der häufig krank ist, wegen verschiedener oder immer wieder wegen der gleichen Sache krank ist (->Kündigungsgrund).
Wenn der Amtsarzt der Meinung ist, die Krankmeldung wäre unberechtigt, was passiert dann?
Schließlich stelle ich mir so ein Ding nicht selbst aus, sondern ein zugelassener Arzt.
Muss der austellende Arzt dann mit Konsequenzen rechnen? Oder steht erst mal Meinung gegen Meinung?
Happybanshee
14-04-2011, 07:28
NEIN! Ist nicht nötig und wär auch richtig dämlich.
btw. geht er ja nicht arbeiten, sondern klärt nur etwas mit seinem AG
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, was Deiner Meinung nach "richtig dämlich" ist, dann kann ich vielleicht noch was von Dir lernen.
Caramujo
14-04-2011, 07:51
Darf der Amtsarzt dem Arbeitgeber die Art der Krankheit mitteilen?
Wie kann der Arbeitgeber feststellen, ob jemand der häufig krank ist, wegen verschiedener oder immer wieder wegen der gleichen Sache krank ist (->Kündigungsgrund).
Wenn der Amtsarzt der Meinung ist, die Krankmeldung wäre unberechtigt, was passiert dann?
Schließlich stelle ich mir so ein Ding nicht selbst aus, sondern ein zugelassener Arzt.
Muss der austellende Arzt dann mit Konsequenzen rechnen? Oder steht erst mal Meinung gegen Meinung?
1) Meines Wissens gibt der Amtsarzt einen Bericht ab in dem dann steht, dass er den AN für arbeitsfähig oder arbeitsunfähig hält.
2) Auf der AU ist eine Codenummer vermerkt, damit der Datenschutz des AN gewahrt ist, aber die Krankenkasse trotzdem weiss was sie in die Akte des Versicherungsnehmers eintragen muss. Code-Nr. merken - fertig!
3) Entweder es gibt eine personenbedingte Kündigung wegen unberechtigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz (u. U. sogar fristlos) oder der AG kürzt den Lohn für den betreffenden Zeitraum.
4) Hab noch nie gehört, dass ein Arzt für eine "gestellte" AU Ärger bekommen hätte. Der kann sich stellenweise ja auch nur drauf verlassen was der Patient sagt. Migräne ist da z. B. sehr schwer überprüfbar :rolleyes:
Es werden ein Haufen Kündigungen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten und zwar genau wegen "häufig auftretenden Kurzerkrankungen" ausgesprochen. Ich habe aber erlebt, dass sie je nach Länge der Betriebszugehörigkeit stellenweise vor Gericht nur schwer Stand halten - auch bei negativer Zukunftsprognose (d. h. diese häufig auftretenden Kurzerkrankungen werden in steigendem Maße auch in Zukunft auftreten)!
Caramujo
Caramujo
14-04-2011, 08:01
Es geht nur darum einen zeugen im Gespräch zu haben und dieser ist ruhig und höhrt nur zu. (Das bremmst die meisten mießen Methoden sofort aus)
(BR kann er immer noch hinzuziehen).
Einfach nur, dass der AG nicht behaupten kann, "das war die Absprache" oder "dies ist erwähnt worden", oder als Absicherung gegen Droh und Erpressungsversuche.
Also ich hab noch nie erlebt, dass jemand zu einem Personalgespräch seine Eltern (außer bei minderjährigen Azubis), seinen Partner oder seinen besten Kumpel mitgenommen hat :biglaugh:
Kann sogar sein, dass ein Externer in die Firmenräume gar keinen Zutritt bekommt .....
Ähhhm welche miesen Methoden? :aufsmaul:
Wenn er meint erpresst oder bedroht zu werden kann er doch immer noch einfach gehen - ab zum Anwalt und los geht der Spaß! :horsie:
Je nach dem worum es geht, reicht es wenn der AN sich da reinsetzt, ruhig zuhört, freundlich antwortet und einfach nix unterschreibt. Und wenn´s wirklich um was Größeres geht, dann reicht der beste Kumpel echt nicht - das ist dann ein Fall für den BR, RA oder den Gewerkschaftssekretär.
Mündliche Vereinbarungen (auch Änderungen des Arbeitsvertrages) sind in den meisten Fällen ungültig. Änderungen bedürfen der Schriftform! Sollte jeder in seinem AV stehen haben - nachgucken ;)
Caramujo
bluemonkey
14-04-2011, 08:06
2) Auf der AU ist eine Codenummer vermerkt, damit der Datenschutz des AN gewahrt ist, aber die Krankenkasse trotzdem weiss was sie in die Akte des Versicherungsnehmers eintragen muss. Code-Nr. merken - fertig!
D.h. die Ärzte verwenden für die gleiche Krankheit immer den gleichen Code?:ups:
Da gibt es doch bestimmt schon Listen, wo man die Krankheit nachgucken kann?
Die meisten Leute erzählen ja, was sie haben, bzw. man kriegt es über die innerbetriebliche Kommunikation mit.
Caramujo
14-04-2011, 08:41
D.h. die Ärzte verwenden für die gleiche Krankheit immer den gleichen Code?:ups:
Da gibt es doch bestimmt schon Listen, wo man die Krankheit nachgucken kann?
Die meisten Leute erzählen ja, was sie haben, bzw. man kriegt es über die innerbetriebliche Kommunikation mit.
Ja, es wird immer der gleich Code verwendet (ICD-10);)
Aber ich hab grad gesehen, dass er auf der 2. Seite (für AG) doch nicht
mit vermerkt ist :o Wäre ja auch noch schöner gewesen :mad:
So eine "Entschlüsslungsliste" gibt´s .....
Also den "Service" "Wir schicken das Ihrer Krankenkasse gerne gesammelt mit der restlichen Post zu" dankend ablehnen :D
Aber ob man immer wegen der gleichen Sache krank ist, spielt eigentlich erst nach 6 Wochen eine Rolle, wenn die Lohnfortzahlung des AG endet ....
Die häufig wiederkehrenden Kurzerkrankungen beziehen sich ja auf den Zeitraum. Also immer mal wieder 1 Woche (wenn vielleicht grad mal ein Urlaub nicht genehmigt wurde) oder an "Brückentagen" oder weil Schön-Wetter
ist .... Wenn sich sowas stark häuft, kann / muss der AG evtl. von einer negativen Zukunftsprognose ausgehen.
netwolff
14-04-2011, 09:03
Also ich hab noch nie erlebt, dass jemand zu einem Personalgespräch seine Eltern (außer bei minderjährigen Azubis), seinen Partner oder seinen besten Kumpel mitgenommen hat :biglaugh:
Kann sogar sein, dass ein Externer in die Firmenräume gar keinen Zutritt bekommt .....
Ich schon - habe ich selber schon durchgezogen.
Wie ich aber schon erwähnte - das ist eine Maßnahme die sowieso nur Sinn macht, wenn das Arbeits- und Vertrauensverhätnis vorher schon nicht intakt ist.
Mündliche Vereinbarungen (auch Änderungen des Arbeitsvertrages) sind in den meisten Fällen ungültig. Änderungen bedürfen der Schriftform! Sollte jeder in seinem AV stehen haben - nachgucken ;)
Caramujo
Jau, sagte ich auch - immer schön alles schriftlich einfordern, ansonsten aber auch klar kommunizieren, dass andere Absprachen als nicht gültig angesehen werden.
User1234
14-04-2011, 09:10
Hallo,
ich habe gestern bei der Gewerkschaft angerufen und die haben mir geraten auf keinen Fall, zu dem genannten Gespräch zu erscheinen.
Mir wurde auch gesagt, eine AU ist völlig ausreichend. Eine zweite AU muss nicht eingeholt werden.
Ich habe den AG dann angerufen und ihn um eine Terminverschiebung gebeten. Als ich ihm erzählte, dass ich bei der Gewerkschaft Rat eingeholt habe, da wurde er ein wenig kleinlaut...er habe nie gesagt, ich "müsse" zu dem Gespräch erscheinen...er "möchte es gerne"....ob es im Nachhinein klug oder unklug von mir war, wird sich bald herausstellen.
bluemonkey
14-04-2011, 09:11
Die häufig wiederkehrenden Kurzerkrankungen beziehen sich ja auf den Zeitraum. Also immer mal wieder 1 Woche (wenn vielleicht grad mal ein Urlaub nicht genehmigt wurde) oder an "Brückentagen" oder weil Schön-Wetter
ist .... Wenn sich sowas stark häuft, kann / muss der AG evtl. von einer negativen Zukunftsprognose ausgehen.
Wenn ich einen Mitarbeiter habe, der immer mal wieder krank ist, dann kann der ja gerade eine Pechsträhne haben und immer mal was anderes (erst der Hexenschuss, dann die Migräne und dann eine Grippe) oder immer das gleiche.
Im letzten Fall sehe ich eher eine negative Zukunftsprognose.
bluemonkey
14-04-2011, 09:13
Also ich hab noch nie erlebt, dass jemand zu einem Personalgespräch seine Eltern (außer bei minderjährigen Azubis), seinen Partner oder seinen besten Kumpel mitgenommen hat :biglaugh:
ich schon
Caramujo
14-04-2011, 09:32
Wenn ich einen Mitarbeiter habe, der immer mal wieder krank ist, dann kann der ja gerade eine Pechsträhne haben und immer mal was anderes (erst der Hexenschuss, dann die Migräne und dann eine Grippe) oder immer das gleiche.
Im letzten Fall sehe ich eher eine negative Zukunftsprognose.
Also ein Fall bei uns mit negativer Zukunftsprognose belief sich so im 320-Krankheitstagebereich innerhalb der letzten 4 Jahre ...... Und der AN war immer so krank, dass die LFZ durch den AG weiterbestanden hatte. Also mal eine Woche hier, dann wieder 2 Wochen da, dann mal doch wieder 3 Wochen, dann mal wieder nur 2 Tage usw. ....... Alles eine Frage des Timings :rolleyes: Und das muss sich der AG u. U. schon echt lange anschauen .....
Um also tatsächlich krankheitsbedingt (evtl. bei einem langjährigen MA) kündigen zu können (also auch vor Gericht damit bestehen zu können) müssen da schon "Zeiten" vorliegen ....
Caramujo
Caramujo
14-04-2011, 09:46
@ netwolff
Aber wenn das Verhältnis zum AG eh schon zerrüttet ist, dann nehm ich zu so einem Gespräch - was ja dann meist nix Gutes verheisst - doch dann gleich den BR (soweit vorhanden) und einen RA / Gewerkschaftssekretär mit.
Der kann dann wenigstens gleich beurteilen wie´s denn aussieht und wieviel Verhandlungsspielraum (natürlich zu meinen Gunsten :D) ich z. B. bei einem Aufhebungsvertrag habe.
Eine "Privatperson" mitzunehmen halte ich sogar eher für unklug. Es vermittelt Unsicherheit. "Ich trau mich nicht alleine, aber ich will auch nicht zu viel riskieren und gleich mit ´nem Anwalt hier aufschlagen".
Solange man dem Chef nicht droht, immer nett und höflich bleibt, der Personaler nach dem Gespräch kein blaues Auge hat und man nix unterschreibt, kann man da echt alleine hingehen. :D
Und dann hängt es ja noch davon ab, ob es ein 4-Augengespräch mit dem Chef werden soll, oder ein Termin mit Personaler und BR.
Wenn´s so schlimm ist, dass man einen RA braucht, ist der RA ja auch kein Feind - für beide Seiten nicht. Viele Arbeitsrechtsstreitigkeiten werden im Gütetermin (also dem 1. Termin vor dem Arbeitsgericht geklärt)! Einfach deshalb, weil da dann nicht die beiden direkt betroffenen (AG + AN) mit einander sprechen (die Stimmung ist dann doch recht aufgeheizt), sondern oft 2 Anwälte die emotionsloser an die Sache rangehen und so sachlich für beide Seiten eine annehmbare Lösung ermitteln können.
Caramujo
netwolff
14-04-2011, 10:36
Moin moin,
ich halte Betriebsräte für die zweitschlimmsten Bremsen der Wirtschaft, davor stehen nur noch die Gewerkschaften, beides tolle Konzepte aus dem frühen 20. Jhd, und damals auch sinnvoll :)
Ich gebe dir aber recht, in einem Unternehmen, in dem ein BR etabliert ist, ist das natürlich der korrekte Ansprechpartner.
@ netwolff
Aber wenn das Verhältnis zum AG eh schon zerrüttet ist, dann nehm ich zu so einem Gespräch - was ja dann meist nix Gutes verheisst - doch dann gleich den BR (soweit vorhanden) und einen RA / Gewerkschaftssekretär mit.
Der kann dann wenigstens gleich beurteilen wie´s denn aussieht und wieviel Verhandlungsspielraum (natürlich zu meinen Gunsten :D) ich z. B. bei einem Aufhebungsvertrag habe.
Eine "Privatperson" mitzunehmen halte ich sogar eher für unklug. Es vermittelt Unsicherheit. "Ich trau mich nicht alleine, aber ich will auch nicht zu viel riskieren und gleich mit ´nem Anwalt hier aufschlagen".
Solange man dem Chef nicht droht, immer nett und höflich bleibt, der Personaler nach dem Gespräch kein blaues Auge hat und man nix unterschreibt, kann man da echt alleine hingehen. :D
Und dann hängt es ja noch davon ab, ob es ein 4-Augengespräch mit dem Chef werden soll, oder ein Termin mit Personaler und BR.
Wenn´s so schlimm ist, dass man einen RA braucht, ist der RA ja auch kein Feind - für beide Seiten nicht. Viele Arbeitsrechtsstreitigkeiten werden im Gütetermin (also dem 1. Termin vor dem Arbeitsgericht geklärt)! Einfach deshalb, weil da dann nicht die beiden direkt betroffenen (AG + AN) mit einander sprechen (die Stimmung ist dann doch recht aufgeheizt), sondern oft 2 Anwälte die emotionsloser an die Sache rangehen und so sachlich für beide Seiten eine annehmbare Lösung ermitteln können.
Caramujo
Caramujo
14-04-2011, 11:02
Moin moin,
ich halte Betriebsräte für die zweitschlimmsten Bremsen der Wirtschaft, davor stehen nur noch die Gewerkschaften, beides tolle Konzepte aus dem frühen 20. Jhd, und damals auch sinnvoll :)
Ich gebe dir aber recht, in einem Unternehmen, in dem ein BR etabliert ist, ist das natürlich der korrekte Ansprechpartner.
Über den Sinn und Zweck eine BRs kann man wirklich streiten :biglaugh:
Die Grundidee ist toll, die Umsetzung oft mangelhaft :(
Aber wenn es in einem Unternehmen einen BR gibt, dann sollte sich der AN vor einem "solchen Gespräch" vertrauensvoll an den für ihn zuständigen BR wenden und ein Mitglied auch zu dem Gespräch mitnehmen. Schon allein deshalb, weil der BR prinzipiell immer das genaue Gegenteil von dem sagt was die GF sagt / will :hehehe: :rofl: <= :ironie:
Moin moin,
ich halte Betriebsräte für die zweitschlimmsten Bremsen der Wirtschaft, davor stehen nur noch die Gewerkschaften, beides tolle Konzepte aus dem frühen 20. Jhd, und damals auch sinnvoll :)
Da widerspreche ich.
Es gibt erstmal einen tollen Zusammenhang zwischen Gewerkschaften und dem Binnenmarkt. Die Arbeitnehmer stellen eine sehr große Gruppe und verfügt über Geld.
Dieses Kapital hält einen großen Teil der Wirtschaft am laufen und viele Innovationen wären ohne diese Kapital nie erfolgreich gewesen.
Wer meint, er könne selbst erfolgreich über sein Gehalt verhandeln, ohne dass eine Gewerkschaft den AN auch nur indirekt Druck ausübt ist Weltfremd.
Übrigerweise "bremmst" ein Betriebsrat die Wirtschaft oft dadurch, dass der AG genötigt ist die Ansprüche die der AN hat zu erfüllen.
Und so nebensächliche Dinge wie Arbeitszeitgesetz, Bundesurlubsgesetz, Jugendarbeitschutzgesetz Berufsbildungsgesetz,Arbeitsschutzbedingungen, usw eingehalten werden.
Das kostet gewissermaßen schon Geld bzw sorgt für "Unflexibilität".
Dietrich von Bern
14-04-2011, 12:24
Wenn Du krank bist aber auch dort weiter arbeiten willst, dann lass Dich hinfahren und zeige guten Willen.
Caramujo
14-04-2011, 12:34
.....
Übrigerweise "bremmst" ein Betriebsrat die Wirtschaft oft dadurch, dass der AG genötigt ist die Ansprüche die der AN hat zu erfüllen.
Und so nebensächliche Dinge wie Arbeitszeitgesetz, Bundesurlubsgesetz, Jugendarbeitschutzgesetz Berufsbildungsgesetz,Arbeitsschutzbedingungen, usw eingehalten werden.
Das kostet gewissermaßen schon Geld bzw sorgt für "Unflexibilität".
..... und zusätzlich widerspricht der BR auch ab und an mal Neueinstellungen. Für Stellen die definitiv frei sind, Arbeit da ist und auch ein geeigneter Bewerber :rolleyes: Das geht dann vor´s Arbeitsgericht, kostet die Firma jede Menge Geld und das nächste Mal überlegen sie sich eine Neueinstellung besser :D
Leider geht es auch hier oft um Machtspielchen :mad:
Und in diesem Machtkampf bleibt ab und an das Wohl des AN auf der Strecke.
Es ist nicht alles schlecht, aber auch nicht alles Gold was scheinbar glänzt ....
Caramujo
Wenn Du mir jetzt noch erklärst, was Deiner Meinung nach "richtig dämlich" ist, dann kann ich vielleicht noch was von Dir lernen.
hoppsala hätte dich fast vergessen
Ich würde es tunlichst unterlassen mit einem Zettel anzukommen, der mir belegt, dass ich heute doch nicht Krank bin, wenn ich "Krankgeschrieben" bin.
Wirkt nämlich etwas komisch.....
EDIT:
..... und zusätzlich widerspricht der BR auch ab und an mal Neueinstellungen. Für Stellen die definitiv frei sind, Arbeit da ist und auch ein geeigneter Bewerber :rolleyes: Das geht dann vor´s Arbeitsgericht, kostet die Firma jede Menge Geld und das nächste Mal überlegen sie sich eine Neueinstellung besser :D
Leider geht es auch hier oft um Machtspielchen :mad:
Und in diesem Machtkampf bleibt ab und an das Wohl des AN auf der Strecke.
Es ist nicht alles schlecht, aber auch nicht alles Gold was scheinbar glänzt ....
Caramujo
Meine Erfahrungen sind da anders, kommt aber immer auf die Betriebsräte und Arbeitgeber an.
Eine Gewerkschaftsekräterin mit der ich mich mal unterhalten hatte ich glaube sie war von der NGG oder Verdi,
hat sich tierisch darüber aufgeregt, dass ein AG eine Geschäftsführerin nicht entlassen hatte, obwohl der BR dies erfolgreich eingeklagt hatte. (Die Geschäftsführerin wurde übrigens gegenüber der Angestellten handgreiflich)
Caramujo
14-04-2011, 12:39
Wenn Du krank bist aber auch dort weiter arbeiten willst, dann lass Dich hinfahren und zeige guten Willen.
Das hat mit gutem Willen nicht unbedingt was zu tun.
Ich bin ein großer Freund vom miteinander Reden. Viele Probleme würden sich von vornherein vermeiden lassen, wenn die Leute einfach mal miteinander reden würden. Aber warum jetzt das Gespräch unbedingt während der Krankschreibung stattfinden muss ..... Gut wenn er jetzt die nächsten 5 Wochen krankgeschrieben wäre, aber er ist ja nächste Woche - lt. seiner Aussage - wieder arbeitsfähig.
Aber um zu Beurteilen, ob das vom Chef ein Test ist ("Er kann stehen, also kann er auch arbeiten - der simuliert nur!"), ob er einen berechtigten Grund hat oder ob er einfach nicht von 12 bis Mittag gedacht hat, wissen wir alle hier zu wenig und der TE hat sich dazu auch nicht geäußert. Und nachdem mehrfach gefragt worden ist, ob sein Chef einen Grund für das Misstrauen hat und darauf keine Antwort kam ......
Caramujo
Happybanshee
14-04-2011, 13:07
hoppsala hätte dich fast vergessen
Ich würde es tunlichst unterlassen mit einem Zettel anzukommen, der mir belegt, dass ich heute doch nicht Krank bin, wenn ich "Krankgeschrieben" bin.
Wirkt nämlich etwas komisch.....
Na, logo. Deswegen sagte ich ja auch:
Auf der Arbeit erscheinen, wenn Du "arbeitsunfähig" (zumindest laut gelbem Zettel) bist, find ich heikel.
Im Zweifelsfall gesund schreiben lassen...
;)
Caramujo
14-04-2011, 13:27
Meine Erfahrungen sind da anders, kommt aber immer auf die Betriebsräte und Arbeitgeber an.
Ja, es kommt drauf an! Aber ich hab nicht geschrieben, dass ich gegen das Thema BR bin, sondern nur, dass einfach viel zu viele Machtspielchen da getrieben werden und das leider oft auf die Kosten des AN geht.
Zum Beispiel: Ein BR-Mitglied möchte eine Schulung im Papierserviette-Falten. Den soll natürlich die Firma bezahlen, weil er diese Schulung ganz dringend für seine Tätigkeit als BR-Mitglied braucht. Firma sagt nein, die Kosten werden nicht übernommen. Deswegen wird auch noch lang und breit vor dem Arbeitsgericht prozessiert, am Ende wird der Antrag des BR abgewiesen. Als "Rache" wird dann evtl. einfach mal die Zustimmung zur nächsten Neueinstellung versagt. Und wieder geht´s zum Arbeitsgericht :rolleyes:
So etwas muss nicht sein! Klar ist es nicht überall so! Aber es kommt (oft) vor - leider :(
Und dann gibt es natürlich auch noch Firmen in denen BR und GF kooperativ zusammenarbeiten - sind selten, aber es gibt sie. Da ist dann der BR kein Feind sondern ein Verbündeter der am gleichen Strag zieht.
Caramujo
Caramujo
14-04-2011, 13:28
Eine Gewerkschaftsekräterin mit der ich mich mal unterhalten hatte ich glaube sie war von der NGG oder Verdi,
hat sich tierisch darüber aufgeregt, dass ein AG eine Geschäftsführerin nicht entlassen hatte, obwohl der BR dies erfolgreich eingeklagt hatte. (Die Geschäftsführerin wurde übrigens gegenüber der Angestellten handgreiflich)
Das sind doch genau die Arbeitsgerichtsprozesse die "Spaß" machen :teufling:
cesario1974
14-04-2011, 17:52
ich kann dazu nur sagen ich war 2 monate krank wegen schulterzerrung starken prellungen an den rippen inclusive toraxprellung konnte meinen arm nicht mal heben aufgrund fahrradsturzes.........die shimano bremsen sind gut eingestellt achso ich war natürlich nicht schuld am unfall dennoch wurde ich nach circa 1 monat von meinem vorgesetzten angerufen warum das denn solange ginge ich wäre ja letzes jahr auch schon mit 5 wochen fehlzeit aufgefallen (anmerkung ich hatte einen glatten blinddarmdurchbruch) dann hatte ich mich entschuldigt das der blinddarm sich nicht vorher angemeldet hat um durchzubrechen un d 2 tens. teilte ich ihm mit nächstes mal bremse ich nicht mit dem fahrrad sondern fahre frontal in das auto dann somit wäre eventuell auch ein kostenfaktor weniger er darauf war der meinung das ich ein ziemlicher zyniker sei aber letztenendes hatte er sich bei mir entschuldigt ..ok ich wandelte auf dünnem eis aber.. was ich damit sagen will ist warum soll man sich schuldig fühlen.....oder ein schlechtes gewissen haben??? Wir haben nicht nur zu funktionieren sondern müssen auch auf uns selbst achten :)
Caramujo
15-04-2011, 08:19
...ok ich wandelte auf dünnem eis aber.. was ich damit sagen will ist warum soll man sich schuldig fühlen.....oder ein schlechtes gewissen haben??? Wir haben nicht nur zu funktionieren sondern müssen auch auf uns selbst achten :)
Jap tust Du :D
Ich finde es kommt hier drauf an. Auf eine nette Nachfrage des Chefs so zynisch (oder schon fast pampig) reagieren find ich schon ein bissl heftig.
Wenn das jetzt aber keine besorgte Nachfrage nach Deinem Befinden und der noch evtl. zu erwartenden Krankheitsdauer war, ist das Eis zwar dünn, aber der Zynismus gerechtfertigt.
Ob der Chef das allerdings dann auch so sieht ist was anderes :D
Und nachdem er sich sogar bei Dir entschuldigt hatte, weil evtl. eine (für ihn) organisatorisch wichtige Frage bei Dir falsch angekommen ist, glaub ich dass es anders gemeint war, als es bei Dir angekommen ist.
Ein Chef / Personaler whatever muss halt auch planen. Und um planen zu können muss man miteinander reden. Wie die Frage nach der Krankheitsdauer gestellt wurde können wir hier ja alle nicht beurteilen, da nur Du anwesend warst.
Es geht nicht drum als kranker AN ein schlechtes Gewissen zu haben oder sich schuldig zu fühlen (es sei denn man macht wirklich blau), sondern einfach auch mal miteinander zu reden :rolleyes:
Und wenn der AG in jeder AU einen "blaumachenden AN" vermutet und jeder AN hinter der Frage nach der Dauer der Krankheit eine Kündigungsandrohung versteckt sieht, dann funktioniert das einfach nicht.
Caramujo
bluemonkey
15-04-2011, 09:32
und dann gibt es natürlich auch noch firmen in denen br und gf kooperativ zusammenarbeiten - sind selten, aber es gibt sie. Da ist dann der br kein feind sondern ein verbündeter der am gleichen strag zieht.
Ja, Volkswagen z.B.:D
netwolff
15-04-2011, 10:04
Da widerspreche ich.
Es gibt erstmal einen tollen Zusammenhang zwischen Gewerkschaften und dem Binnenmarkt. Die Arbeitnehmer stellen eine sehr große Gruppe und verfügt über Geld.
Dieses Kapital hält einen großen Teil der Wirtschaft am laufen und viele Innovationen wären ohne diese Kapital nie erfolgreich gewesen.
Wer meint, er könne selbst erfolgreich über sein Gehalt verhandeln, ohne dass eine Gewerkschaft den AN auch nur indirekt Druck ausübt ist Weltfremd.
Übrigerweise "bremmst" ein Betriebsrat die Wirtschaft oft dadurch, dass der AG genötigt ist die Ansprüche die der AN hat zu erfüllen.
Und so nebensächliche Dinge wie Arbeitszeitgesetz, Bundesurlubsgesetz, Jugendarbeitschutzgesetz Berufsbildungsgesetz,Arbeitsschutzbedingungen, usw eingehalten werden.
Das kostet gewissermaßen schon Geld bzw sorgt für "Unflexibilität".
Ich erlaube dir doch glatt, deine Meinung haben zu dürfen ;)
Ich habe bislang als Angestellter mein Gehalt und als Selbständiger meine Sätze sauber selber verhandelt und bin zufrieden gewesen.
Ich kenne und erkenne den Sinn durchaus, aber bei Betriebsräten ist die Umsetzung oftmals, nach meiner Erfahrung, miserabel und Gewerkschaften halte ich tatsächlich für überholte Relikte.
Ich erlaube ebenso mir, meine Meinung zu behalten :)
VG
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