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Vollständige Version anzeigen : Nunchaku



Sifu123
07-05-2011, 11:44
Hallo Leute..

ich überlege mir seid längerem die so genannten Nunchaku´s zu holen.
natürlich nur um diese bei mir an die Wand zu hängen und daheim meine Konzentration zu trainieren.
Daher wollte ich von euch wissen..habt ihr schon welche wie habt ihr das mit dem Waffengesetz :-§ geregelt und so.
Seid ihr zufrieden und wo habt ihr sie euch geholt..

Danke im Vorraus

Sifu

DeepPurple
07-05-2011, 11:47
Die sind in Deutschland verboten, dazu gibt es schon mehrere Threads.
Bitte suchen.

Und du erwartest wohl nicht, dass du hier Tipps zur Gesetztesübertretung kriegst?

Sifu123
07-05-2011, 12:41
Die sind in Deutschland verboten, dazu gibt es schon mehrere Threads.
Bitte suchen.

Und du erwartest wohl nicht, dass du hier Tipps zur Gesetztesübertretung kriegst?

Nein so war es nicht gemeint..Man kann sie in Deutschland erwerben,da mein alter (leider verstorbener) Trainier auch welche besaß.
Daher meinte ich ob man tipps geben kann wie und welchen weg man gehen muss um den Besitz genemigen zu lassen..

quirl
07-05-2011, 13:04
Es gibt, zumindest in Österreich, spezielle Trainings-Nunchakos die erlaubt sind.

Tyko
07-05-2011, 13:12
Es gibt, zumindest in Österreich, spezielle Trainings-Nunchakos die erlaubt sind.

in deutschland nicht. eine "sonderlizenz" zu erwerben ist nicht möglich.

Tori
07-05-2011, 13:31
Nein so war es nicht gemeint..Man kann sie in Deutschland erwerben,da mein alter (leider verstorbener) Trainier auch welche besaß.
Daher meinte ich ob man tipps geben kann wie und welchen weg man gehen muss um den Besitz genemigen zu lassen..

Doch, genau so war es gemeint. Man kann sie nicht in Deutschland erwerben, da Nunchakus verboten sind (Erwerb sowie Besitz). Wenn jemand welche verkauft ist dies illegal. Wenn Du Nunchakus erwirbst machst Du Dich strafbar. Auch wenn Du diese im Ausland erwirbst, wo sie vielleicht nicht verboten sind.

Kapiert?

Sifu123
07-05-2011, 14:10
Doch, genau so war es gemeint. Man kann sie nicht in Deutschland erwerben, da Nunchakus verboten sind (Erwerb sowie Besitz). Wenn jemand welche verkauft ist dies illegal. Wenn Du Nunchakus erwirbst machst Du Dich strafbar. Auch wenn Du diese im Ausland erwirbst, wo sie vielleicht nicht verboten sind.

Kapiert?

komisch nur das es immer wieder kampfsportschulen gibt,die sie an den wänden hängen haben!!!genauso ist es doch mit den wurfsternen die sind auch nicht erlaubt und trotzdem hat mein trainier welche bei uns in der schule im glaskasten liegen!!!..er hat dies bei der polizei angemledet und beim zoll auch..irgediwe muss es wohl möglich sein dieses zu bestizten

MaFyA
07-05-2011, 14:22
ja ich habe auch kugelgelagerten "wandschmuck" mir von einem freund aus spanien mitbringen lassen.. ist aber schon etliche jahre her..

Karateka94
07-05-2011, 14:27
dazu gibt es glaube ich genügend threads hier im forum und es ist nicht aufwendig vor dem erstellen eines neuen themas die SuFu zu benutzen.
Ich denke mit "Nähe von Stuttgart" als Wohnort meinst du nicht Österreich oder die Schweiz, dann sieht das nämlich anders aus!!

Sifu123
07-05-2011, 14:46
dazu gibt es glaube ich genügend threads hier im forum und es ist nicht aufwendig vor dem erstellen eines neuen themas die SuFu zu benutzen.
Ich denke mit "Nähe von Stuttgart" als Wohnort meinst du nicht Österreich oder die Schweiz, dann sieht das nämlich anders aus!!

ja habe aber das es die funktion gibt is mir klar..aber ich wollte mal wissen so was bzw ob es leute gibt die sie bestitzen und ob sie sie benutzen bzw mal benutzt haben..
und nähe von stuttgart sagt ja aus das es weder österreich noch schweisz ist wenn du mal die landkarte betrachtsest...

enraged_Clown
07-05-2011, 14:50
ja habe aber das es die funktion gibt is mir klar..aber ich wollte mal wissen so was bzw ob es leute gibt die sie bestitzen und ob sie sie benutzen bzw mal benutzt haben..
und nähe von stuttgart sagt ja aus das es weder österreich noch schweisz ist wenn du mal die landkarte betrachtsest...
hier wird wohl niemand zugeben das er zuhause illegale waffen rum liegen oder hängen hat. wieso ist das so schwer zu verstehen. das nunchako ist in deutschland komplett verboten, in allen möglichen belangen.

Asgar
07-05-2011, 14:51
Sie sind verboten ohne wenn und aber. Wenn dein Trainer sie rumliegen hat machter sich strafbar aber solang das keinem auffaellt isses halt egal.
Merke:"Es ist nur verboten sich erwischen zu lassen!"

enraged_Clown
07-05-2011, 14:55
Merke:"Es ist nur verboten sich erwischen zu lassen!"
nein, dann wird es bestraft :)

Sifu123
07-05-2011, 15:06
Sie sind verboten ohne wenn und aber. Wenn dein Trainer sie rumliegen hat machter sich strafbar aber solang das keinem auffaellt isses halt egal.
Merke:"Es ist nur verboten sich erwischen zu lassen!"

Les mal richtig...Wenn sogar die Polzei als auch der Zoll davon bescheid weis mein Trainier einen Waffenschein besitzt..muss es eine möglickeit geben..aber egal..
es ging mir um trainingsmethoden nicht um einen Streit..das ist mir völlig fremd gewesen wie aggresiv sich manche hier zum Thema Kampfsportwaffen äußern..

enraged_Clown
07-05-2011, 15:13
Les mal richtig...Wenn sogar die Polzei als auch der Zoll davon bescheid weis mein Trainier einen Waffenschein besitzt..muss es eine möglickeit geben..aber egal..
es ging mir um trainingsmethoden nicht um einen Streit..das ist mir völlig fremd gewesen wie aggresiv sich manche hier zum Thema Kampfsportwaffen äußern..
nein! definitiv gibt es keinerlei ausnahmen. auch nicht bei einem waffenschein. der erwerb, die einfuhr, das tragen, das trainieren ist absolut verboten. dein trainer sollte sowas wissen. wird er mit dem ding erwischt ist wegen einem verstoß gegen das waffenrecht sein waffenschein recht schnell geschichte.
und aggressiv wird hier keiner, aber die suchfuntion ist voller einträge zum thema nunchako. manchmal macht die boardsuche oder google sinn bevor man fragt.

Sifu123
07-05-2011, 17:55
also ich werde am Monag zum Zollamt und der Polizei gehen und mich mal ganz genau erkundigen deine bzw. eure standpunkte sind mir klar und auch verständlich nur das auch solche ausnahmen bestehen sind mir nicht ganz klar ob legall oder illegal.
Und mehr braucht man nicht sagen..
ich hab es akzeptiert ferig...

Schnueffler
07-05-2011, 18:04
Weder Polizei noch Zoll werden dir was anderes sagen!
Glaube mir!

enraged_Clown
07-05-2011, 18:07
also ich werde am Monag zum Zollamt und der Polizei gehen und mich mal ganz genau erkundigen deine bzw. eure standpunkte sind mir klar und auch verständlich nur das auch solche ausnahmen bestehen sind mir nicht ganz klar ob legall oder illegal.
Und mehr braucht man nicht sagen..
ich hab es akzeptiert ferig...
solche ausnahmen existieren nicht. dein trainer besitzt das ding illegal.

Kable
07-05-2011, 18:07
Nunchuks kann man ganz offiziell kaufen, ohne irgendwelche Auflagen:D;):D

http://images1.wikia.nocookie.net/__cb20090802114212/de.nintendo/images/6/64/Nunchuk_Wii-FB.jpg

captainplanet
07-05-2011, 18:13
Also das ist so: Theoretisch sind sie verboten. Praktisch interessiert das keine Sau. Da sich fast alle - oder zumindest ein Großteil - der Beamten ja ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben, sehen sie bei solchen Dingen gerne weg. Deshalb sieht man hin und wieder Nunchakus oder Wurfsterne in Privatbesitz. Nur gibt es leider keine Garantie, daß es nicht plötzlich doch irgendeine Sau interessiert...

Schnueffler
08-05-2011, 00:06
Da sprichst du aber nicht für Deutschland!

enraged_Clown
08-05-2011, 05:06
Also das ist so: Theoretisch sind sie verboten. Praktisch interessiert das keine Sau. Da sich fast alle - oder zumindest ein Großteil - der Beamten ja ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben, sehen sie bei solchen Dingen gerne weg. Deshalb sieht man hin und wieder Nunchakus oder Wurfsterne in Privatbesitz. Nur gibt es leider keine Garantie, daß es nicht plötzlich doch irgendeine Sau interessiert...
damit würden sich diese beamten aber selbst straffällig machen.

dagukimm
08-05-2011, 06:20
in deutschland nicht. eine "sonderlizenz" zu erwerben ist nicht möglich.

yes ther is form the Provos Marshall US Army!!! nicht vergessen das deuthland ist bestiz!!! und wer haben ander Gezeitz!!!!!:)

dagukimm
08-05-2011, 06:23
in deutschland nicht. eine "sonderlizenz" zu erwerben ist nicht möglich.

yes ther is form the Provos Marshall US Army!!! nicht vergessen das deuthland ist bestiz!!! und wer haben ander Gezeitz!!!!!:)
und ich habe die nachtrichten dass die EU nue § in die nexte jahr or so enden für ganz EU

sbenji
08-05-2011, 09:55
Also das ist so: Theoretisch sind sie verboten. Praktisch interessiert das keine Sau. Da sich fast alle - oder zumindest ein Großteil - der Beamten ja ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben, sehen sie bei solchen Dingen gerne weg. Deshalb sieht man hin und wieder Nunchakus oder Wurfsterne in Privatbesitz. Nur gibt es leider keine Garantie, daß es nicht plötzlich doch irgendeine Sau interessiert...

Reden wir von dem Zoll, der sogar so kleinlich ist, dass er unwissenden Reisenden wegen einem harmlosen Teegetränk namens Mate de Coca im Gepäck Ärger macht?

Schnueffler
08-05-2011, 10:23
Reden wir von dem Zoll, der sogar so kleinlich ist, dass er unwissenden Reisenden wegen einem harmlosen Teegetränk namens Mate de Coca im Gepäck Ärger macht?

Ich sagte ja, er spricht nicht für Deutschland! ;)

Hundertzehn
08-05-2011, 10:32
Wenn man den Polizisten mit der Nase draufstößt, dann muss er tätig werden. Wenn da so Dinger aber mehr oder weniger unauffällig an der Wand hängen, dann kann man die ja schonmal "übersehen".

"Plausible deniability" nennen unsere anglophonen Kollegen das.

dreipromille
08-05-2011, 10:38
wieso baust du dir nicht einfach selber welche? wenn du mit denen ein bisschen im keller rumfuchtelst und sonst nichts damit anstellst passts doch.

Schnueffler
08-05-2011, 11:22
Wenn man den Polizisten mit der Nase draufstößt, dann muss er tätig werden. Wenn da so Dinger aber mehr oder weniger unauffällig an der Wand hängen, dann kann man die ja schonmal "übersehen".

"Plausible deniability" nennen unsere anglophonen Kollegen das.

Ahm, nö!
Die werden eigentlich immer einkassiert.

Chefe87
09-05-2011, 20:22
ich find krass das es immer wieder Leute gibt die in einem Forum was fragen, dann von mehreren die selbe Antwort bekommen und dann darauf beharren das es nicht so ist :narf:

die Dinger sind in De verboten fertig.
Wenn du welche haben willst musst du dir welche im Ausland besorgen was illegal ist... was du mit der Info machst sei dir selbst überlassen:D

Shingaku
14-05-2011, 08:39
@ Themenersteller

Selbst die Soft-Nunchaku, also die Trainingsvariante wurde später noch verboten: Link (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-soft-nunchaku.pdf)

Dir kann zudem auch ausschließlich die entsprechende Abtlg. des BKA Wiesbaden VERBINDLICH weiterhelfen.;)
In diesem Falle ist die Sachlage aber soetwas von eindeutig, dass man sich den Kontakt sparen kann.

Illegaler Waffenbesitz kann u.U. richtig heftig bestraft werden, da ist der Spaß mitunter ganz schnell vorbei.

BonsaiFreak
25-05-2011, 01:31
tja kommt jetzt vllt n bissl spät aber viele vereine trainieren einfach mit einem tau das in etwa der länge eines nunchaku entspricht. das ist nicht strafbar was eben auch der grund ist weshalb es in manchen verbänden tatsächlich graduierungen für diese tödlichen dinger gibt.

ich mach das auch macht nich ganz so viel fun aber wenn de dann halt mal doch durch zufall ein nunchaku aufhebst dann macht es richtig bock ---> wenn du es dann tatsächlich auch kannst.
und achja dieser ganze scheiss mit kugellager und schaumstoff aus frankreich und der niederlande ist der reinste horror da geht deine inneneinrichtung flöten wenn die kugellager gesprengt werden oder die schaumstoffummantelung abrutscht und des ding wegfliegt. Und reparieren is nich.

himura_kenshin
25-05-2011, 11:00
Also:

1. Nun-Chakus sind verboten; sowohl Besitz als auch Erwerb.

2. Für Nun-Chakus gibt es keinen Waffenschein, da sie (wenn sie nicht verboten wären) "erlaubnisfreie Waffen" wären.

3. Man kann sich sehr wohl eine Art "Sondergenehmigung" für Erwerb / Besitz von verbotenen Waffen (Nun-Chakus, MPs, etc. pp.) holen, beim BKA. Das sind dann aber Einzellfallentscheidungen.

Schnueffler
25-05-2011, 11:14
3. Man kann sich sehr wohl eine Art "Sondergenehmigung" für Erwerb / Besitz von verbotenen Waffen (Nun-Chakus, MPs, etc. pp.) holen, beim BKA. Das sind dann aber Einzellfallentscheidungen.

Nein, kann man nicht!
Wenn du ne MP an der Wand haben willst, muß sie entsprechend demilitarisiert sein oder wenn du damit schießen willst, das es maximal ein Halbautomat sein und du mußt die entsprechende WBK haben.

Ju-Jutsu-Ka
25-05-2011, 11:23
Also:


3. Man kann sich sehr wohl eine Art "Sondergenehmigung" für Erwerb / Besitz von verbotenen Waffen (Nun-Chakus, MPs, etc. pp.) holen, beim BKA. Das sind dann aber Einzellfallentscheidungen.

Gib mal bitte eine Quelle an, wo diese Genehmigung ausgestellt wurde.
Entweder Nun-Chaku oder eine nicht unbrauchbar gemachte MP

himura_kenshin
25-05-2011, 12:07
Nein, kann man nicht!
Wenn du ne MP an der Wand haben willst, muß sie entsprechend demilitarisiert sein oder wenn du damit schießen willst, das es maximal ein Halbautomat sein und du mußt die entsprechende WBK haben.




Gib mal bitte eine Quelle an, wo diese Genehmigung ausgestellt wurde.
Entweder Nun-Chaku oder eine nicht unbrauchbar gemachte MP


Quelle:

http://www.vdb-waffen.de/pdf/BKA-Flyer_neues_WaffG.pdf


Sonstige Quelle: Ordnungsrecht-Lehrer der LPS Berlin

Shingaku
25-05-2011, 12:20
Eine Ausnahmegenehmigung wird man allerdings wohl kaum erhalten, auch wenn soetwas THEORETISCH möglich ist,
da müssten schon so viele Dinge so günstig zusammenkommen, dass es für Normalbürger einer Unmöglichkeit gleichkommt.

Schnueffler
25-05-2011, 12:21
Quelle:

http://www.vdb-waffen.de/pdf/BKA-Flyer_neues_WaffG.pdf


Sonstige Quelle: Ordnungsrecht-Lehrer der LPS Berlin

Was ist denn LPS?
Wenn ich das google bekomme ich immer Sachen für Strahlenschutz.
Was den § 40 (4) WaffG angeht, wirst du als Privatperson keine Chance haben.
Als Bsp. dafür war z.B. das Führen von Vollautomaten für die Personenschützer anderer Staatsoberhäupter. Ansonsten dürften die ihre Vollautomaten nicht in Deutschland führen.

Oder jetzt als konstruierter Fall:
Ein Staatsoberhaupt aus Okinawa will als Gastgeschenk ein Nunchaku an Angela Merkel mitbringen. Dann würde für sowas der § 40 (4) WaffG greifen.

BonsaiFreak
25-05-2011, 12:59
Oder jetzt als konstruierter Fall:
Ein Staatsoberhaupt aus Okinawa will als Gastgeschenk ein Nunchaku an Angela Merkel mitbringen. Dann würde für sowas der § 40 (4) WaffG greifen.

naja wenigstens weis ich jetzt welches Ziel ich nach meiner Ausbildung anstreben muss ...

Gibt es ein Mindestalter fürs Kanzleramt?:D

gast
25-05-2011, 13:00
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es einzelne Ausnahmen für Museen, Kulturvereine, japanologische Institute etc. gibt.

Bei Privatpersonen wird es halt schwer. Allerdings könnte man zu reinen Dekozwecken natürlich jederzeit zwei Hölzer an die Wand hängen, die nicht fix mit einer einer Kette o.ä. miteinander verbunden sind sondern nur lose. Damit ist es dann definitiv keine Waffe mehr.

himura_kenshin
25-05-2011, 13:22
Was ist denn LPS?



LPS = LandesPolizeiSchule :D


Eine Ausnahmegenehmigung kann man auch als Privatperson bekommen. Das BKA muss "nur" überzeugt werden, dass man keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und somit das eigene Interesse (am Nun-Chaku)gegenüber dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit überwiegt.

Shingaku
25-05-2011, 14:10
Bei Privatpersonen wird es halt schwer. Allerdings könnte man zu reinen Dekozwecken natürlich jederzeit zwei Hölzer
an die Wand hängen, die nicht fix mit einer einer Kette o.ä. miteinander verbunden sind sondern nur lose.
Damit ist es dann definitiv keine Waffe mehr.
Das kommt wahrscheinlich auf die genaue Beschaffenheit an, denn ein verbotener Gegenstand
muss UNWIDERBRINGLICH zerstört werden, sprich Du darfst die Waffe wenn überhaupt
nur mit unmöglichen Anstrengungen wieder zusammenbauen können dürfen bzw. eigentlich gar nicht
aber bei Schusswaffen kann ein Büchsenmacher eben
unter Umständen doch noch etwas retten oder die Funktion mit viel Aufwand wieder voll herstellen.



Eine Ausnahmegenehmigung kann man auch als Privatperson bekommen. Das BKA muss "nur" überzeugt werden,
dass man keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und somit das
eigene Interesse (am Nun-Chaku)gegenüber dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit überwiegt.Ich halte das für ziemlich ausgeschlossen, denn es gibt da ja nur wenige Leute,
die letztlich verbindlich darüber entscheiden und ich wette, man kann dem einen oder anderen Beamten
vielleicht sogar erklären, warum man eine Ausnahmegenehmigung erhalten sollte aber letztlich gilt nur,
was die einzige verantwortliche Stelle dazu zu sagen hat und das dürfte so gut wie immer "Nein!" sein.
Man hat ja nicht einmal als Verein eine Chance, die nachgewiesenermaßen traditionell in der eigen KK
vorkommenden Waffen irgendwie zu legalisieren (kenne ein paar Fälle). Es macht ja auch keinen Sinn,
Waffen oder Gegenstände zu illegalisieren, nur um hinterher Jedem eine Sondergenehmigung auszustellen.:rolleyes:

Allöerdings liegen z.B. hier im Polizeimuseum (hieß es so?) diverse verbotene Waffen und Gegenstände,
nur kann man da wohl die Aufklärung der Bürger mittels Anschauungsobjekte usw. begründend heranziehen.

Ju-Jutsu-Ka
25-05-2011, 14:22
Gib mal bitte eine Quelle an, wo diese Genehmigung ausgestellt wurde.
Entweder Nun-Chaku oder eine nicht unbrauchbar gemachte MP

Ich schrieb "Ausgestellt wurde"
Nicht das es die theoretisch Möglichkeit für Privatpersonen gibt.
Solche Ausnahmegenehmigung kann ich mir Forschung und Lehre vorstellen, aber nicht für private Zwecke.

himura_kenshin
25-05-2011, 14:24
Ich halte das für ziemlich ausgeschlossen, denn es gibt da ja nur wenige Leute,
die letztlich verbindlich darüber entscheiden und ich wette, man kann dem einen oder anderen Beamten
vielleicht sogar erklären, warum man eine Ausnahmegenehmigung erhalten sollte aber letztlich gilt nur,
was die einzige verantwortliche Stelle dazu zu sagen hat und das dürfte so gut wie immer "Nein!" sein.
Man hat ja nicht einmal als Verein eine Chance, die nachgewiesenermaßen traditionell in der eigen KK
vorkommenden Waffen irgendwie zu legalisieren (kenne ein paar Fälle). Es macht ja auch keinen Sinn,
Waffen oder Gegenstände zu illegalisieren, nur um hinterher Jedem eine Sondergenehmigung auszustellen.:rolleyes:


Natürlich kriegt nicht jeder eine Ausnahmegenehmigung zum Umgang mit verbotenen Waffen.

Aber: wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, spricht absolut nichts dagegen.
Genauso, wie jeder - der die Voraussetzungen erfüllt - einen Waffenschein kriegt (wenn er ihn will).



Ich schrieb "Ausgestellt wurde"
Nicht das es die theoretisch Möglichkeit für Privatpersonen gibt.
Solche Ausnahmegenehmigung kann ich mir Forschung und Lehre vorstellen, aber nicht für private Zwecke.


Woher soll ich wissen wer wann eine solche Genehmigung erhalten hat? Ich arbeite nicht beim BKA.

Andererseits: warum sollte die Möglichkeit einer solchen Ausnahmegenehmigung gesetzlich geregelt sein, wenn sowieso niemand eine kriegt? Würde keinen Sinn machen, oder?

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, Bedürfnis, Sachkunde, überwiegen des Interesses an der Waffe über die Durchsetzung des Verbotes im Einzelfall) erfüllt sind ist es möglich diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

BonsaiFreak
25-05-2011, 14:30
Es macht ja auch keinen Sinn,
Waffen oder Gegenstände zu illegalisieren, nur um hinterher Jedem eine Sondergenehmigung auszustellen.:rolleyes:



tja klingt irgendwie logisch:o

Aber wie machen das die Vereine der WNA?
WNA= World Nunchaku Association
Und davon gibt es anscheinend 5 Vereine in Deutschland die dem nach mit soft nunchakus trainieren müssten dementsprechend auch besitzen.

Aber ich vermute mal die hängen das eben nicht an die große Glocke.

gast
25-05-2011, 14:42
Das kommt wahrscheinlich auf die genaue Beschaffenheit an, denn ein verbotener Gegenstand
muss UNWIDERBRINGLICH zerstört werden, sprich Du darfst die Waffe wenn überhaupt
nur mit unmöglichen Anstrengungen wieder zusammenbauen können dürfen bzw. eigentlich gar nicht
aber bei Schusswaffen kann ein Büchsenmacher eben
unter Umständen doch noch etwas retten oder die Funktion mit viel Aufwand wieder voll herstellen.


Ist halt etwas schwer bei einem Ding das aus zwei Stöckchen und einem Seil/einer Kette besteht oder? Vor allem weil die Einzelteile in fast allen Haushalten zu finden sind...

Shingaku
25-05-2011, 15:25
Natürlich kriegt nicht jeder eine Ausnahmegenehmigung zum Umgang mit verbotenen Waffen.

Aber: wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, spricht absolut nichts dagegen.
Genauso, wie jeder - der die Voraussetzungen erfüllt - einen Waffenschein kriegt (wenn er ihn will).Ja, nur wird eben so gut wie Niemand, gerade der normale Bürger oder KKler, diese Voraussetzungen jemals erfüllen.
Kennst Du einen einzigen Fall, wo ein Privatmann solche genehmigung erhielt und mit welcher Begründung?
Alle vorm Inkrafttreten des neuen Waffenrechts ausgestellten Ausnahmegenehmigungen wurden zurückgezogen.
Ich präzisiere daher die Frage auf die Zeit SEIT Inkrafttreten des neuen Waffenrechts.




Aber wie machen das die Vereine der WNA?
WNA= World Nunchaku Association
Und davon gibt es anscheinend 5 Vereine in Deutschland die dem nach mit soft nunchakus trainieren müssten dementsprechend auch besitzen.
Ich weiß zumindest von Grüppchen, die sich für das Nunchaku und ihren Stil Phantasienamen ausdachten.
Bezüglich deines Beispiels muss ich passen, jedoch lief vor Jahren eine große Klage eines
Nunchakuverbandes (Verbote wurden wohl zeitweise auch ausgesetzt, müsste aber lügen)
und der wurde am Ende nicht stattgegeben. Ich vermute daher illegalen Umgang mit verbotenen Waffen/Gegenständen,
wobei man letztlich sehen müsste, ob die Leute sich "unwissend" mit verfallenen Genehmigungen begnügen
oder was genau da sonst abläuft und warum es läuft, wie es halt läuft.



Ist halt etwas schwer bei einem Ding das aus zwei Stöckchen und einem Seil/einer Kette besteht oder?
Vor allem weil die Einzelteile in fast allen Haushalten zu finden sind...
Notfalls klärt man halt ab, was der bestimmungsmäßige Gebrauch ist.
Das Nunchaku, selbst in soft und mit Sollbruchstelle ist ja wegen einer Würgeeigenschaft verboten
und auch wenn man, wie Manche als Gegenargumten bringen, dann auch jeden Schnürsenkel verbieten müsste,
so sind Schnürsenkel zwar ZWECKENTFREMDET zum Würgen geeignet, aber nicht dafür BESTIMMT.

P.S.: Bei dem zerlegten Nunchaku an der Wand hätte man sicherlich gute Karten,
wenn da zwei Holzkochlöffel hingen und einer halt zufällig am Griffende ein Schnürchen hätte.:D

Inwiefern das eine oder andere Verbot sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten,
wobei ich selbst das Verbot und Wurfsternen, Nunchaku und Balisong nachvollziehen kann
(war damals bei den besonders coolen Jugendlichen halt beliebt, Balisong weil es cool aussieht beim Herumspielen
und Sterne und Nunchaku, weil jeder Depp damit Andere verletzen kann), obwohl die begründungen sehr abstrus sind.
Es gab auch mal Mini-Wurfsterne, die man an einer Kette um den Hals trug
und selbst diese wurden dann verboten, obwohl mit denen Keiner Unfug trieb,
diese aber eben THEORETISCH wie größere Sterne auch zum Verletzen geignet sind.

himura_kenshin
25-05-2011, 15:53
Ja, nur wird eben so gut wie Niemand, gerade der normale Bürger oder KKler, diese Voraussetzungen jemals erfüllen.
Kennst Du einen einzigen Fall, wo ein Privatmann solche genehmigung erhielt und mit welcher Begründung?
Alle vorm Inkrafttreten des neuen Waffenrechts ausgestellten Ausnahmegenehmigungen wurden zurückgezogen.
Ich präzisiere daher die Frage auf die Zeit SEIT Inkrafttreten des neuen Waffenrechts.


Diese müssten sich dann doch auf Schusswaffen beziehen, da das Waffenrecht in seiner letzten Novellierung bezüglich der Schusswaffen verschärft wurde. Nun-Chakus sind schon seit geraumer Zeit verboten.


Die Voraussetzungen erfüllen (bis auf das Bedürfnis) mehr Leute als du glaubst. Der Knackpunkt ist das Bedürfnis.

Schnueffler
25-05-2011, 16:18
Es gibt keine Ausnahmegenehmigung für eine Privatperson.
Glaube mir.
Die Ausnahmen waren die Geschenke, Museum usw.

gast
25-05-2011, 16:19
tja klingt irgendwie logisch:o

Aber wie machen das die Vereine der WNA?
WNA= World Nunchaku Association
Und davon gibt es anscheinend 5 Vereine in Deutschland die dem nach mit soft nunchakus trainieren müssten dementsprechend auch besitzen.

Aber ich vermute mal die hängen das eben nicht an die große Glocke.

Die haben wohl ihre Sportgeräte:

Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)

DerUnkurze
25-05-2011, 16:36
Notfalls klärt man halt ab, was der bestimmungsmäßige Gebrauch ist.
Das Nunchaku, selbst in soft und mit Sollbruchstelle ist ja wegen einer Würgeeigenschaft verboten
und auch wenn man, wie Manche als Gegenargumten bringen, dann auch jeden Schnürsenkel verbieten müsste,
so sind Schnürsenkel zwar ZWECKENTFREMDET zum Würgen geeignet, aber nicht dafür BESTIMMT.
Nunchuks sind nunmal auch nicht zum Würgen bestimmt... vondaher triffts der Schnürsenkelvergleich ziehmlich gut.

Bei den ganzen Verboten und Beschränkungen (Nunchaku, etliche Shuriken wenn auch nicht alle, Beschränkung der Mündungsenergie bei Luftdruckwaffen..) bin ich echt froh Österreicher zu sein ;)

himura_kenshin
25-05-2011, 19:59
Es gibt keine Ausnahmegenehmigung für eine Privatperson.
Glaube mir.
Die Ausnahmen waren die Geschenke, Museum usw.


Die Ausnahmeregelung gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen.

Sowohl Firmen, Museen etc. als auch Privatpersonen können eine solche Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit (Einzelfall) einer verbotenen Waffe beantrage. Das BKA prüft das dann und stimmt zu, oder auch nict. Das sind aber jedesmal Einzelfallentscheidungen!

§ 40 Absatz 4 WafG

"Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist."


Ob du eine Ausnahmegenehmigung vom BKA erhälst, kann ich dir nicht sagen. Es ist rechtlich möglich, aber natürlich nicht sicher, eine solche zu erhalten.

miskotty
25-05-2011, 20:06
Die haben wohl ihre Sportgeräte:

Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)

lies mal den ganzen text;)

Schnueffler
25-05-2011, 20:22
Die Ausnahmeregelung gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen.


Es ist aber keine ausgestellt worden! ;)

gast
25-05-2011, 22:55
lies mal den ganzen text;)

Jo, blöde Sache. ;)

Dann wirds wohl mal öfter Trainingscamps im Ausland geben... ;)

Lutwolf
26-05-2011, 22:26
Hm, es gibt aber dennoch Stile, die allerlei flexible Waffen im Curriculum führen, bei denen auch Polizeibeamte trainieren (sind ja auch nur Menschen ^^) und die dennoch in Ruhe gelassen werden - also nach wie vor Kulanz (aus Verhältnismäßigkeit?) trotz eindeutigem Verbot... Den Anhang von Budot*n fand ich im Übrigen äußerst interessant, schön dass das mal gepostet wurde.

Gruß - ICH

Shingaku
27-05-2011, 11:02
Eigentlich gibt es soetwas wie "Kulanz" bei illegalen Waffen nicht.;) Es ist halt wie so oft so, dass es ohne
einen Ankläger auch keinenn Beklagten geben kann und als Polizist dem eigenen Kollegen mal in den Rücken fallen zu wollen,
fällt bestimmt auch nicht Jedem so leicht, eines Tages ist man vielleicht auf die Kollegen angewiesen.

Ich finde es auch gut, dass man mal bei budoten den Ablauf der von mir erwähnten Geschichte
online gestellt hat, dann weiß ich ja, wie ich künftig kurz und knapp antworten kann per kleinem Link.:)

Vrooktar
28-05-2011, 12:23
Lange habe ich mir die Birne darüber zermartert, was man bei solchen dämlichen Verboten machen kann, soll, müsste.
Letztenendes mache ich es wie bei jedem Reglement.
Anstatt mich zu beschweren, dass es dämlich ist nutze ich die Schwächen aus.
Jetzt hab ich eben eine Armbrust.

Hendrik82
28-05-2011, 12:40
Lange habe ich mir die Birne darüber zermartert, was man bei solchen dämlichen Verboten machen kann, soll, müsste.
Letztenendes mache ich es wie bei jedem Reglement.
Anstatt mich zu beschweren, dass es dämlich ist nutze ich die Schwächen aus.
Jetzt hab ich eben eine Armbrust.

Naja, wenn man ohne irgendwelche Waffen im Haushalt nicht leben kann...

:narf:

Ebisu
28-05-2011, 14:31
Das trifft auf das Soft-Nunchaku gar nicht zu. Soft-Nunchakus sind eben nicht dazu bestimmt jemanden zu würgen. Soft-Nunchakus sind als Trainingsgeräte bestimmt.

hand-werker
28-05-2011, 16:58
@ ebisu:

doch.

"Aktuelle Rechtslage:

In der Bundesrepublik Deutschland sind alle Arten von Nunchaku verboten (gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG). Dies betrifft sowohl den Erwerb, Vertrieb als auch den Besitz.

Gemäß Feststellungsbescheid des BKA vom 5. Februar 2004 (AZ KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004) betrifft dieses Verbot auch die sogenannten „Soft-Nunchaku“. Durch die eingelegten Rechtsmittel gegen diesen Feststellungsbescheid ergab sich zunächst eine aufschiebende Wirkung, am 24. April 2006 wurde die Klage gegen den Feststellungsbescheid jedoch abgewiesen (AZ 6 E 1621/04)."

quelle (war auch schon oben genannt):

Soft-Nunchakus (http://faq.budoten.com/faq_prod/soft-nunchaku.htm)

ALLE arten von nunchakusn sind in deutschland ohne ausnahme verboten. wenn du ein nunchaku legal besitzen willst, braucht du eine ausnahmegenehmigung des bka. diese kann man theoretisch erhalten, in der praxis ist diese aber scheinbar noch nie jemandem erteilt worden. steht aber alles schon hier im thread.

Tori
29-05-2011, 13:21
Schon komisch das diese Thema nie ausstirbt. Die Fragen sind immer die gleichen und die Antworten ändern sich nie. Trotzdem kapieren es manche einfach nicht :D

sbenji
29-05-2011, 17:00
KK'ler, welche für ihr training ein Nunchaku benötigen sind im Vergleich zur Restbevölkerung die Minderheit und nicht etabliert, wie zB Sportschützen.
Tja und Minderheiten werden gerne Übersehen oder Ignoriert.
Wer trotzdem mit den Nunchakus trainieren will, muss entweder einen legalen Ramen finden oder eben das Gesetz ignorieren.
Wenn man es ignoriert, geht man natürlich ein entsprechendes Risiko ein.
Oder man sucht sich einen ersatz.
so kann man zB trotz wurfsternverbot mit Hira-Shuriken trainiern, indem man entsprechende Unterlegscheiben auf geeignete Ziele verwendet.
Völlig legale Gegenstände.

Bei den Hobbychemikern sieht es ja auch nicht besser aus.
Sie stellen sich darauf ein benötigte Chemikalien anderweitig zu besorgen oder tun die sogar schon.
Zb Durch Reinigung und ggf Aufkonzentration von Chemikalien aus Baumarkt, Supermarkt, Tierhandlung, etc
(Ironie: Dadurch ist jetzt natürlich noch mehr Leuten bekannt welche Grundstoffe wo zu beschaffen sind und für Sprengstoff, braucht man nicht die Reinheit, die die Hobbychemiker benötigen man kann das Zeug oft so nehmen und wenn nicht... Anleitungen zum aufkonzentrieren sind jetzt da.).

BtW ein ausreichend dickes Meterstück Stromkabel sollte sich doch bedingt als Nunchaku ersatz eignen oder?;) (und wäre im Gegensatz zum Softnunchaku sogar Kampftauglich)

Oder ein Starkes Tau mit zwei Knoten falls das Manrikigusari verboten wird...

Etwas Fantasie bitte und nach legalen Möglichkeiten suchen

Breka
31-05-2011, 09:44
Naja, wenn man ohne irgendwelche Waffen im Haushalt nicht leben kann...

:narf:

Solche Leute soll es geben, ich zähle mich selber auch dazu. Ich sehe auch Wehrlosigkeit nicht als höchste Bürgertugend an. :rolleyes:

Daniel_
31-05-2011, 13:56
Naja, wenn man ohne irgendwelche Waffen im Haushalt nicht leben kann...

:narf:

Hauptsache man regt sich mal darüber auf, was andere in ihrem Haushalt so machen.
Ob ich da jetzt mit einem Regenschirm stehe, nackt koche oder mit einer Armbrust auf Dosen schieße kann dir ja mal vollkommen egal sein, so lange du keinen Bolzen in der Brust hast. :D

DeepPurple
31-05-2011, 14:02
Für mich als Mitleser und potentiellen Diskussionspartner sind solche Infos allerdings manchmal sehr erhellend :)

Breka
31-05-2011, 19:07
Für mich als Mitleser und potentiellen Diskussionspartner sind solche Infos allerdings manchmal sehr erhellend :)

Wer noch nie nackt gekocht hat, der werfe den ersten Stein! :o

Tori
31-05-2011, 22:56
Wer noch nie nackt gekocht hat, der werfe den ersten Stein! :o

Steinwerf... :p

:D

Schnueffler
01-06-2011, 06:17
Steinwerf... :p

:D

Echt noch nie?
Nie besoffen nach Hause gekommen, ins Bett gegangen, Hunger bekommen und dann gekocht?

-Alexej-
01-06-2011, 07:02
Echt noch nie?
Nie besoffen nach Hause gekommen, ins Bett gegangen, Hunger bekommen und dann gekocht?

Ich habe da immer noch meine Unterhose an.

Schnueffler
01-06-2011, 07:13
Ich habe da immer noch meine Unterhose an.

Noch nie "morgens" wach geworden und dich gefragt: Wo bin ich? Warum bin ich nackt?

Tunguska
01-06-2011, 10:43
Noch nie "morgens" wach geworden und dich gefragt: Wo bin ich? Warum bin ich nackt?

gefolgt von: was sind die 200kg da neben mir?... :ups:

Daniel_
01-06-2011, 11:00
gefolgt von: was sind die 200kg da neben mir?... :ups:

Klasse, 4 Frauen auf einmal. :D

Daniel_
01-06-2011, 11:02
gefolgt von: was sind die 200kg da neben mir?... :ups:

Klasse, 4 Frauen auf einmal. :D


Zum Thema:
Wer kein Würgeholz haben darf muss halt zur Drahtsäge greifen: Drahtsäge - ASMC | Ausrüstung Sicherheit Militär Camping (http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Werkzeuge/Werkzeuge/Saegen/Drahtsaege-p.html)

Klappt sicher auch hervorragend. :D

Schnueffler
01-06-2011, 11:02
Klasse, 4 Frauen auf einmal. :D

Wenn dann so! :cool:

Tori
01-06-2011, 23:32
Wenn dann so! :cool:

Und nur so...

Und zu Deiner Frage-nein.. noch nie ;)

Silberpfeil
06-06-2011, 21:12
Das ironische an der Sache, sich aufgrund von gesetzlichem Verbot Ersatzgegenstände zum Waffentraining zu "erfinden", ist ja auch die Parallele zur Geschichte, wie sich Kama und Co. entwickelt haben.

chrisdz
10-06-2011, 22:07
Ich liebe das Internet und erst die diversen Foren!

Es wird eine Frage gestellt, ok.
Es kommt eine Antwort, auch ok.

Die Antwort entspricht nicht der Erwartung - soll vorkommen.

Und jetzt entwickelt sich ein sechsseitiger Schmarrnfaden über die Frage, ob es einem normalen Bürger unter normalen Umständen erlaubt ist, über eine rote Ampel zu fahren. Klasse!

Die Frage ist doch nicht, ob irgendeiner von uns das schon mal gemacht hat oder ob er erwischt wurde oder wieviel er nach dem Erwischtwerden bezahlt hat.

Es ist ganz einfach nicht gestattet, punkt.

Und Nunchaku's sind nunmal in D verboten und wer mit sowas erwischt wird geht u.U. sogar in den Bau.

Die Frage, was härter wiegt, das Überfahren einer roten Ampel als Ordnungswidrigkeit oder der Besitz, das Führen oder gar Verwenden eines Nunchaku als Straftat ist Blödsinn. Wählt andere Regierungen, gründet die Nunchakuantiverbotspartei usw. bla und ändert die Gesetze, punkt.

Und da spielt es auch keine Rolle, ob jemand sich diese Dinger im Ausland gekauft oder selber gebastelt hat - sie sind und bleiben verboten.

Sollte der Fragesteller Polizeiausbilder mit entsprechender Genehmigung sein, könnte er solche Hölzchen besitzen und entsprechend für Demozwecke verwenden - dann würde er aber nicht so ne Frage stellen.

Im allgemeinen Interesse würde ich den Mod's vorschlagen, solche Frage kurz und knapp einmalig zu beantworten und anschließend den faden zu sperren bevor die Diskussion ausufert.

In jedem (Münchner) Polizeirevier findet man ein Faltblatt mit verbotenen Waffen, ich verwende dieses im Rahmen meiner Gewaltpräventionskurse (es soll Leute geben, die nicht wissen, was ein Butterflymesser, ein Nunchaku usw. ist).

Die netten Jungs und Mädels klären jedermann/frau gerne und kompetent darüber auf, was passiert, wenn man mit einem Nunchaku erwischt wird.

Und ja, auch ich kenne Kobudomeister, die so etwas besitzen, verwenden, demonstrieren, weil es zur Ausbildung im Kobudo gehört - das ändert nicht an der Verbotstatsache und den rechtlichen Konsequenzen, die ihnen drohen, wenn irgend jemand auch nur mit dem Finger auf sie zeigt.

Und notabene ist auch der Besitz des Nunchakubuches von Albrecht Pflüger in D verboten, es steht auf der gleichen Indexliste wie Mein Krampf von Adolf Streicher. Auch hierüber zu diskutieren ist so blödsinnig wie nur irgendwas.

Silberpfeil
11-06-2011, 05:18
Die Frage, was härter wiegt, das Überfahren einer roten Ampel als Ordnungswidrigkeit oder der Besitz, das Führen oder gar Verwenden eines Nunchaku als Straftat ist Blödsinn.

Warum ist diese Frage Blödsinn? Verbote wirken nicht per se. Verbote wirken nur, wenn sie mit Konsequenzen belegt sind, die auch nur eintreffen, wenn das Verbot kontrolliert wird, wenn es einen Kläger gibt, dann einen Richter, dann ein Urteil und dann Vollstreckung. Das sind ne ganze Menge Wenns. Wenn jemand meint, das ist es ihm Wert, mit zwei Stöcken und ner Schnur dazwischen zu hantieren, ist das seine Risikoabwägung.

Ich zeig ihn an, wenn er mich bedroht. Andere mögen ihn schon anzeigen, wenn sie von Gerüchten hören. Die Polizei wird entscheiden, welchen Anzeigen sie nachgeht.

Moralinsaures Predigen ist nicht hilfreich. Die Wahrheit kommt dabei allzuoft unter die Räder. Bücher werden in D Gott sei Dank nicht so einfach verboten, wie du das da leger behauptest. Pflügers Buch kann man frei bestellen. Selbst "Mein Kampf" steht auf keiner "Indexliste". Es wird nur nicht gedruckt. Der Inhaber der Urheberrechte verliert diese aber in absehbarer Zeit. Die Diskussion, wie man es am Besten neu auflegt ist gerade in vollem Gange, so what?

DeepPurple
11-06-2011, 15:36
@chrisdz
Du verwechselst das Forum mit der Auskunft, da läuft das genau so ab.
Hier wurde die Frage gestellt und mehrfach die richtige Antwort gegeben, auc auf alle nachfolgenden Fragen.
Natürlich hätte der TE auch die Polizei fragen können, aber wichtig ist, dass hier die richtige Antwort rauskam.
Ich wüsste beim besten Willen nicht, was daran auszusetzen ist.

Wenn du Vorschläge zum moderieren hast, dann poste sie doch im Feedbackforum.

chrisdz
14-06-2011, 20:35
pffff...........

Es ist schon witzig, wenn man aus einem Forum wegen beleidigender Äußerungen gegenüber gewissen anderen Mitgliedern rausfliegen kann, man aber andererseits ganz offen über Fragen des bewußten (!) Rechtsbruchs diskutieren will.

Ich bin kein moralinsaurer Prediger, sondern habe hier nur kurz das wiederholt, was bereits in zig Foren zu diesem Thema gebracht wurde.

Ein gewisser Albrecht Pflüger war sehr erfreut, als ich ihm vor einigen Jahren bei einem meiner Besuche eine Raubkopie in ungarischer Sprache seines sehr wohl noch immer auf dem Index stehenden Nunchakubuches vorbeibrachte. Die ungarische Raubkopie steht nicht auf dem index und ist mir im Urlaub durchaus dienlich (schreibe gerade aus Ungarn, war heute erst im Budoshop und ja, man kann hier alles kaufen, auch die Raubkopie des in D verbotenen Buches von A. Pflüger).

Wenn mein Internetzugang etwas schneller wäre, würde ich den Link auf die Indexliste reinstellen, den gab's aber auch schon vor einiger Zeit in diesem oder einem anderen Forum zum gleichen Thema. Also frage ich mich erneut, was das soll.

Es ist verboten, Hölzchen in D zu erwerben, zu benutzen, zu führen, an die Wand oder sonst wo hin zu hängen. Die von mir oben erwähnte Ausnahme zählt nicht (Polizeiliche Ausbilder mit Sondergenehmigung).

Genauso gut könnte man fragen, ob man sich nicht eine 357Magnum zulegen sollte oder ob eine 9mm Parabellum panzerbrechend nicht die bessere Wahl ist.

Wobei letzteres in D sogar noch einfacher zu erwerben ist: Jagdschein machen usw. usf., ist ein beschwerlicher Weg, aber am Ende hat man eine Waffe legal erworben (wenn man sie auch noch nicht mit sich führen darf).

Wer die einschlägige Diskussion mitbekommen hat, weiß, daß aber auch diese Waffen nur in speziellen verschlossenen Schränken aufzubewahren sind. In München sind seit der Ankündigung unangekündigter Kontrollen rund 15.000 Schusswaffen bei den Behörden abgegeben worden.

Und noch immer ist es ein Unterschied, ob ich eine angemeldete Schusswaffe zu Hause nicht ordnungsgemäß verwahre (Bussgeld, u.U. Eignungsüberprüfung und Entzug der Waffenbesitzkarte) oder ob ich eine nicht genehmigungsfähige und verbotene Waffe zu Hause oder sonst wo verwahre. Letzteres wird per se bestraft, wenn es rauskommt.

Wer da drumherumredet, sollte sich im klaren darüber sein, daß hier JEDER mitliest, egal ob mit mäßigem oder höherem IQ ausgestattet. Der Nächste rennt los, hängt sich so'n Teil an die Wand oder fuchtelt im Garten damit rum und landet vor dem Kadi, weil hier der Erwerb oder Besitz verharmlost wurde. Wollt Ihr das?

Übrigens bin ich sicherlich schon öfters über rote Ampeln gefahren als dabei erwischt worden - aber das ist eine Ordnungswidrigkeit, Zahlen schafft Frieden.

DeepPurple
14-06-2011, 22:37
......
Wer da drumherumredet, sollte sich im klaren darüber sein, daß hier JEDER mitliest, egal ob mit mäßigem oder höherem IQ ausgestattet. Der Nächste rennt los, hängt sich so'n Teil an die Wand oder fuchtelt im Garten damit rum und landet vor dem Kadi, weil hier der Erwerb oder Besitz verharmlost wurde. Wollt Ihr das?
....


Nein. deshalb stell ich auch mit Stolz fest, dass die Antworten sehr deutlich die richtige Antwort lieferten.
Und wer hier im Forum ernsthaft Verbotenes propagiert, fliegt.
Eine blöde Frage ist eigentlich noch kein Grund für Einschreiten.

Im Übrigen sind wir immer dankbar, wenn uns entsprechende Beiträge gemeldet werden.

Tori
14-06-2011, 22:39
Lieber Chrisdz, sorry aber ich muß Dir in einigen Punkten widersprechen. Tut mir leid aber Du verrennst Dich etwas. Die Kernaussage Deines Postings ist zwar richtig, dennoch haben sich da ein paar Sachen eingeschlichen die ich nicht so stehen lassen kann ;)

Indizierung bedeutet kein generelles Verbot sondern lediglich eine Handels-und Werbeeinschränkung. Und so verhält es sich auch mit Pflügers Buch.

Indizierung:


Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.


Indizierung ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung)

Bundesprüfstelle - Indizierung Trgermedien - Rechtsfolgen der Indizierung von Trgermedien (http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Rechtsfolgen/indizierung-traegermedien,did=33104.html)



Genauso gut könnte man fragen, ob man sich nicht eine 357Magnum zulegen sollte oder ob eine 9mm Parabellum panzerbrechend nicht die bessere Wahl ist. Ob Joke oder nicht - eine 9 Para "panzerbrechend" gibt es nicht ;)


Wobei letzteres in D sogar noch einfacher zu erwerben ist: Jagdschein machen usw. usf., ist ein beschwerlicher Weg, aber am Ende hat man eine Waffe legal erworben (wenn man sie auch noch nicht mit sich führen darf).
Waffen sind seit den Vorfällen in diversen Schulen und auch schon davor in D keineswegs einfach legal zu erwerben. Einfacher (und teilweise billiger) ist der Schwarzmarkt. Das ist zwar illegal, schert aber Kriminelle keinen Dreck - und der Weg ist einfacher als der legale. Der Jagdschein ist nicht nur ein beschwerlicher und langer sondern auch ein teuerer Weg. Und Jäger dürfen Ihre Waffen führen - und zwar zuhause oder im Revier. Sportschützen bzw. die Vereine prüfen mittlerweile Ihre Neuaufnahmen sehr genau-zudem wurde von Staatlicher Seite ein Altersbeschränkung für Großkaliberwaffen eingeführt-was uns den Nachwuchs radikal abgräbt.



Wer die einschlägige Diskussion mitbekommen hat, weiß, daß aber auch diese Waffen nur in speziellen verschlossenen Schränken aufzubewahren sind. In München sind seit der Ankündigung unangekündigter Kontrollen rund 15.000 Schusswaffen bei den Behörden abgegeben worden.

Was das mit dem Thema zu tun hat weiß ich nicht - aber eine Anmerkung meinerseits dazu: die so hohe Zahl an zurückgegebenen Waffen (nicht nur Schußwaffen und nicht nur in München -diese Aktion gab es in ganz D) waren grösstenteils frei erwerbare Waffen wie Gas + Schreckschuß sowie Luftgewehre, eine ganze Menge Schrott und Erbenwaffen. Und die Rückgaben haben ebenso nichts mit den (angekündigten) Kontrollen zu tun. Nur ganz wenige Legale Waffenbesitzer haben Ihre Waffen abgegeben. Und ebensowenige Illegale. Warum sollten Sie auch? In Wirklichkeit war diese Aktion kein Erfolg der Behörden. Aber das kommt halt in den Medien nicht so toll als wenn man von 15.000 Waffen faselt - also hat man es als Erfolg toll aufgebauscht obwohl die Aktion der blanke Reinfall war :rolleyes: Und die sog. Qualitätsmedien haben das Spiel mitgespielt ohne auch nur einmal zu hinterfragen.



Und noch immer ist es ein Unterschied, ob ich eine angemeldete Schusswaffe zu Hause nicht ordnungsgemäß verwahre (Bussgeld, u.U. Eignungsüberprüfung und Entzug der Waffenbesitzkarte) oder ob ich eine nicht genehmigungsfähige und verbotene Waffe zu Hause oder sonst wo verwahre. Letzteres wird per se bestraft, wenn es rauskommt.

Beides sind Verstöße gegen das Waffengesetz - ersteres wird auch erst bestraft wenn es herauskommt ;) Und legale Waffenbesitzer haben dann meist mehr Probleme als Illegale :o

Sorry für diesen Ausflug - hat mit dem Thema eig. nichts zu tun.

Dieses wurde ja bereits abschliessend behandelt.

- nämlich Nunchaku sind in D verboten

Da beißt die Maus keinen Faden ab und wenn sich manche noch so sehr anstellen.

verboten, verboten, verboten

Tori
14-06-2011, 22:40
Nein. deshalb stell ich auch mit Stolz fest, dass die Antworten sehr deutlich die richtige Antwort lieferten.
Und wer hier im Forum ernsthaft Verbotenes propagiert, fliegt.
Eine blöde Frage ist eigentlich noch kein Grund für Einschreiten.

Im Übrigen sind wir immer dankbar, wenn uns entsprechende Beiträge gemeldet werden.

:halbyeaha

jkdberlin
15-06-2011, 06:52
pffff...........

Es ist schon witzig, wenn man aus einem Forum wegen beleidigender Äußerungen gegenüber gewissen anderen Mitgliedern rausfliegen kann, man aber andererseits ganz offen über Fragen des bewußten (!) Rechtsbruchs diskutieren will.

...

Es ist verboten, Hölzchen in D zu erwerben, zu benutzen, zu führen, an die Wand oder sonst wo hin zu hängen. Die von mir oben erwähnte Ausnahme zählt nicht (Polizeiliche Ausbilder mit Sondergenehmigung).

Du beantwortest deine Frage selber. Alls, was du im zweiten Absatz aufzähslt, ist verboten...das diskutieren darüber aber nicht.

chrisdz
18-06-2011, 19:37
Na, dann sind wir uns ja einig: Verboten bleibt verboten, mehr wollte ich nicht sagen.

Zur 9mm Para panzerbrechend: Ich weiß nicht, wo Du damals warst, aber meine Combat-Schiessausbildung habe ich in den frühen 70ern u.a. in Berndorf/OÖ mit dieser Munition von Dynamit Nobel absolviert. Im "Drop-the Coin"-Test waren wir besser als die zufällig ebenfalls anwesenden Freunde vom LKA Baden-Württemberg.

Mag sein, daß es diese hervorragende Munition heutzutgae nicht mehr oder nicht frei erhältlich gibt - damals war sie ein Hammer (im Vergleich zu allen anderen gängigen Sachen).

Aber auch das ist Geschichte....

Mark-Christian
26-06-2011, 07:11
Also in China darf man die besitzen. Soweit ich weiß :D Kann mir Gesetze nicht merken ;D :-§

Gabe
26-06-2011, 11:53
Hier in der Schweiz auch:D

Mark-Christian
26-06-2011, 13:32
Hier in der Schweiz auch:D

Wir Glückspilze! :D