Vollständige Version anzeigen : notwehr
Biathlonmann
23-05-2011, 20:48
Jedes Blatt Papier ist ein potentielles Flugblatt!
Die ganze theoretische Diskussion bringt doch mal wieder nix.
Eventuell ist "der Einbrecher" ein kaltbütiger Serienkiller, vielleicht aber auch der besoffene Nachbarsjunge, der sich in der Haustür geirrt hat (oder der Freund der Tochter / Freundin des Sohnes, der/die zu nächtlicher Stunde zu nem Überraschungsbesuch kommt)...
Und was lernen wir daraus? Nur das Leute ein unterschiedliches Gefühl haben, wie sie ihre Rechtsgüter schützen und wo sie persönlich für sich Grenzen ziehen.
Jedes Blatt Papier, welches ich auf der Straße finde, oder in bestimmten Aufenthaltsräumen sämtlicher Einrichtungen....
Wenn Vergleiche dann bitte richtig. Oder hieß es "jeder Bürger"? Doch eher jeder Einbrecher?
Der besoffende Nachbarsjunge wird im Übrigen nicht einbrechen, sondern eher erbrechen...meinst du er knackt die Tür? oO
Wenn ich jemanden bei mir bemerken würde, würde ich auch draufhauen. Auch wenn hier viele schreiben, wie sie auf den Kopf hauen, glaube ich, dass sie im Enteffekt auch volle Hütte auf den Arm ballern würden und ein wenig nachlegen. Gesetz der Rache geguckt? Mal im ernst: wer hat dem bärtigen Typen irgendetwas anderes gewünscht? Warum schaffen es Filme,Sympathien für Rachemörder aufbauen zu lassen? Weil man genau weiß, WAS die Täter gemacht haben. Den Vorteil hast du aber im Bereich der Selbstverteidigung nicht. Die paar Prozent Chance, dass der Einbrecher ein armer, vom Leben gebeutelter Obdachloser ist, der nur den Kühlschrank sucht...nein auf die warte ich nicht. Und wenn ich das Glück habe, im Vorteil zu sein (Überraschungsmoment), dann nutze ich die.
Das der 0815 Bürger eher kooperieren soll, versteht sich. Klar kann die Situation NOCH EHER eskalieren, wenn man sich wehrt und es garnicht kann. Das die Kooperation generalisiert wird, finde ich aber falsch.
Naja, ich würde eh einige Vorschläge anbringen wollen:). Finde die Rechtsprecher und Gutachter von Soziopathen und Vergewaltigern/Mördern, sollten mehr eingebunden werden. Würde beispielsweise mehrfache Kinderschänder ausschließlich neben den Gutachtern wohnhaft werden lassen, wenn sie Kinder haben sollten.Wenn man sich doch sicher ist, der Mensch sei geheilt, dann darf er ja auch direkt neben mir wohnen nicht wahr?Polemisch? Ja, aber ich finde es gut.
Kann mir auch vorstellen, warum einige hier ganz nüchtern argumentieren und andere emotional. Zeit meines Lebens, versuche ich mich in andere Personen und Situationen hineinzuversetzen. Wenn ich mir es intensiv vorstelle, es wäre jemand in MEINEM Haus und bedroht somit automatisch MEINE Sicherheit und evtl. das Leben, dann argumentiere ich auch so. (um mal auf den Vorschlag der Medikationskontrolle für Kraken am Anfang einzugehen).
Emotionen spielen hier halt auch eine Rolle. Sonst könnt ihr euch auch mit ´nem Fernseher unterhalten.
SeanMates
24-05-2011, 09:54
Das Problem liegt meiner Meinung nach darin das die Leute die einen Einbrecher niederstrecken daran glauben das ihr Verhalten durch das Notwehrrecht abgedeckt ist.
Meinerserachtens sind die Urteile oftmals davon abhängig wie der Richter gef.. rühstückt hat oder von sonstigen Zufällen.
Angenommen man wirft den Baseballschläger an den Boden uns säuft sich 3 Promille an. Wann und über welchen Zeitraum man sich den Pegel angesoffen hat lässt sich bei einer Blutprobe nach 2h nicht klären.
Alkohol wirkt sich ja oftmals strafmindernd für die Täter aus. Ob man Täter oder Opfer war entscheidet ja eh das Gericht.
Angenommen man findet einfach nur den niedergeschlagenen Einbrecher am nächsten Morgen wer kann da nachweisen das sich nicht 2 Einbrecher um die Beute gestritten haben. In dubis pro reo funktioniert hier ja noch bestenes.
Hit & Run ist glaube ich in jeder SV Stituation die beste Lösung,.
Ein Einbrecher muss eben damit rechnen das der Bewhoner des Hauses kein
Sozialarbeiter oder Humanist ist.
Moin,
ich finde, dass Problem liegt darin, dass der "Normalbürger" es subjektiv so empfindet, als habe der Einbrecher durch den Einbruch sein Anspruch auf Rechtschutz verloren...deshalb "ärgert" man sich dann, wenn die Rechtsprecher einwenden, nein, Du darfst ihn nicht zerlegen...Man selber denkt halt einfach, hät er eben nicht einbrechen sollen....:(
Gruß
Moin,
ich finde, dass Problem liegt darin, dass der "Normalbürger" es subjektiv so empfindet, als habe der Einbrecher durch den Einbruch sein Anspruch auf Rechtschutz verloren...deshalb "ärgert" man sich dann, wenn die Rechtsprecher einwenden, nein, Du darfst ihn nicht zerlegen...Man selber denkt halt einfach, hät er eben nicht einbrechen sollen....:(
Gruß
So ist es.
ER verstösst gegen das Gesetz, ER verletzt meine Intimsphäre und meinen Besitz.
Das gibt dem Staat das Recht, ihn einzusperren.... und subjektiv gibt es auch mir das Recht, mich und mein Hab und Gut zu verteidigen.
Wenn ich die Hand in den Fleischwolf stecke, ist auch nicht der Fleischwolf schuld, wenn sie anschliessend nicht mehr da ist ;) Sondern da bin ich höchst selbst der Schuldige! Was war ich auch blöd genug, die Hand in den Fleischwolf zu stekcen? Ich WUSSTE ja, was passieren kann, wenn man die Hand in einen Fleischwolf steckt...
Und alle WISSEN, was passieren kann, wenn man wo einbricht, also sollen sie gefälligst nicht dem Hausbesitzer Vorwürfe machen, wenn er sie übern Haufen schiesst!
DeepPurple
24-05-2011, 10:59
...
Ein Einbrecher muss eben damit rechnen das der Bewhoner des Hauses kein
Sozialarbeiter oder Humanist ist.
Mit denen kannst du dich dann im Gefängnis über deine Resozialisierung unterhalten :)
...sich von jemanden der "Schutz"-Hund Ausbildungen anbietet und mehr als 1,50€ [...] nehmem über den Tisch ziehen lassen...
Ja, lauter Bauernfänger unterwegs die Hunde in der Hosentasche heimlich durch ne IPO III schmuggeln. Merken die dienstlichen HF's ja eh nie. Elende Kriminelle immer wa?
ER verstösst gegen das Gesetz, ER verletzt meine Intimsphäre und meinen Besitz.
Klar und soweit muss er auch mit den Konsequezen leben. Und die Konsequenz steht im StGB und nich in der Kraken-Bibel oder der Broschüre für Selbstjustiz.
Das gibt dem Staat das Recht, ihn einzusperren.... und subjektiv gibt es auch mir das Recht, mich und mein Hab und Gut zu verteidigen.
Ihm auf die Finger hauen. Licht anmachen. Wenn er die Flucht ergreift hast du dein Ziel erreicht, Einbrecher weg, Hab und Gut sicher. Nicht hinterrücks und nackt mit dem Katana zerhackstückeln.
Wenn ich die Hand in den Fleischwolf stecke, ist auch nicht der Fleischwolf schuld, wenn sie anschliessend nicht mehr da ist ;) Sondern da bin ich höchst selbst der Schuldige! Was war ich auch blöd genug, die Hand in den Fleischwolf zu stekcen? Ich WUSSTE ja, was passieren kann, wenn man die Hand in einen Fleischwolf steckt...
Wenn du die Hand in den Fleischwolf legst ist wohl dein Ziel deine hand loszuwerden. Das Ziel des Einbrechers ist ein ganz anderes. Und den Fleischwolf schaltest du selbst ein, der Einbrecher nicht.
Und alle WISSEN, was passieren kann, wenn man wo einbricht, also sollen sie gefälligst nicht dem Hausbesitzer Vorwürfe machen, wenn er sie übern Haufen schiesst!
Echt? Wird das in der Einbruchsschule gelehrt? Wo steht denn das es jeder weiss? Von der Kraken-Bibel oder der Broschüre für Selbstjustiz darfst du nicht als Allgemeinverbindlich ausgehen.
Hi,
also, ich kann Kraken schon verstehen. Genau aus den eben genannten Gründen. Der Rechtsbrecher schert sich ja einen Sch...#*@ um Recht und Ordnung. Er ist u.U. zu allem bereit. Demgegenüber steht der brave, rechtstreue Bürger.
Der hat jetzt einfach dieses blöde Gefühl, dem Rechtsbrecher nicht auf "Augenhöhe" begegnen zu dürfen. Wir halten uns ja an Recht & Gesetz und das schließt Selbstjustiz aus. Letztlich bleibt uns "nur" Notwehr...sofern sie denn greift.
Wir könnten also sozusagen auch unser MG auspacken, sind aber gezwungen, es erst einmal mit dem Teelöffel zu versuchen. Dabei haben wir das Risiko des Scheiterns/ bzw. Misserfolges leider auch noch auf unserer Seite.
Sicherlich ist es richtig, dass unsere Rechtsprechung Lynchjustiz verhindert, eben um Willkür und Irrtümer und allzu subjektives Handel zu vermeiden, nichts destotrotz hinterläßt es nunmal persönlich einen faden Beigeschmack. Den Täter kümmert das alles nämlich herzlich wenig, nur wir haben dieses Dilemma....:(
Gruß
Ich würd das als Notwehr (rein moralisch, rechtlich hab ich da nicht so den Plan) ansehen, wenn jemand in dein Haus einbricht und man ihn dann eins mit nem Baseballschläger überzieht. Immerhin hat der Einbrecher bestimmt Einbruchswerkzeug ala Brechstange, Schraubenzieher etc dabei und ist somit sogar bewaffnet. Warum mit nem bewaffneten Angreifer in deinem Haus anders verfahren, als auf der Straße, wo man auch kein Risiko eingeht?
Und die Selbstjustiz daran erkenn ich auch nicht. Selbstjustiz wär, wenn man den Einbrecher verfolgt, nachdem dieser zu fliehen versucht und ihn dann verdrischt/umbringt.
So versuch ich nur eine Bedrohung für mich und meine Familie zu neutralisieren.
Klar und soweit muss er auch mit den Konsequezen leben. Und die Konsequenz steht im StGB und nich in der Kraken-Bibel oder der Broschüre für Selbstjustiz.
Und das StGB gesteht mir unter anderem das Recht zu, autark meine Rechtsgüter zu verteidigen. Auch wenn dieses Recht in der jüngeren Vergangenheit immer mehr aufgeweicht wird.....
Ihm auf die Finger hauen. Licht anmachen. Wenn er die Flucht ergreift hast du dein Ziel erreicht, Einbrecher weg, Hab und Gut sicher. Nicht hinterrücks und nackt mit dem Katana zerhackstückeln.
Das erinnert mich an die Argumentation, mit der ein Polizist verurteilt wurde, der seinen Kollegen vor eine irren Messerstecher gerettet hat. Er hat zur Bannung der Situation auf den Angreifer geschossen, allerdings von hinten (Während der auf seinen Kollegen losging) Damals hiess es "Man hätte den Mann auch entwaffnen können" und Sinngemäss "in den Rücken schiessen geht mal gar nicht"
Ist für mich diesselbe Argumentation. Ausserdem hiess es, es sei nicht sicher, ob der Mann den Polizisten auch tatsächlihc hätte töten wollen... wtf?
Meine Eigensicherung geht für mich ÜBER das Recht des Einbrechers auf körperliche Unversehrtheit. Ganz allgemein geht mir MEINE Unversehrtheit über deine und diejenige anderer..... und derjenige, der MICH bedroht, und meine Sicherheit, mein Leben, meine Gesundheit bedroht..... auf den passe ich sicher nicht auf. Da will ich die Gefahr bannen, und dabei maximale Eigensicherheit bzw. minimales Risiko gewährleisten.
Ganz einfach.
Wenn du die Hand in den Fleischwolf legst ist wohl dein Ziel deine hand loszuwerden. Das Ziel des Einbrechers ist ein ganz anderes. Und den Fleischwolf schaltest du selbst ein, der Einbrecher nicht.
Ich weiss NICHT ob der Fleischwolf an ist oder nicht... aber ich muss immer damit rechnen, dass das Ding an ist ;) Wenn ich nachher sage "Aber ich dachte, er ist aus....." wird keiner Mitleid mit mir haben!
Der Einbrecher MUSS davon ausgehen, dass ich ein eingeschalteter Fleischwolf bin!
Echt? Wird das in der Einbruchsschule gelehrt? Wo steht denn das es jeder weiss? Von der Kraken-Bibel oder der Broschüre für Selbstjustiz darfst du nicht als Allgemeinverbindlich ausgehen.
Genausowenig, wie Unwissenheit vor Strafe schützt, schützt unglaubliche Dummheit vor Verletzungen ;)
Erschossen zu werden gehört beim Job des menschenverachtenden, ungesetzlichen Einbrechers genauso dazu, wie beim Bürojob sich am Papier zu schneiden, oder beim Beamten die Schlafkrankheit.
...und oft führt unser System dann dahin, dass die größten und dreistesten Rechtsbrecher beim Erwischen als erstes auf ihre Rechte pochen.....:wuerg:
DeepPurple
24-05-2011, 17:10
Naja, ab hier wiederholt es sich.
Nochmal: Wer sich unter Berufung auf Notwehr ohne Not jemanden tötet, ist moralisch gesehen ebenfalls ein Mörder. Punkt. Was die Gerichte draus machen ist wieder was anderes.
Was ich hier schon wieder gelesen habe, wie man es dann hinbiegt, dass es doch Notwehr war, ist schon echt herb und zeugt von verbrecherischer Energie.
Ich halte das ganze lediglich für Maulheldentum, traurig wer so was nötig hat.
Traurig auch wer es nötig hat, seinen Fernseher bis zum Mord hin zu verteidigen.
Und noch was: Die Berufung auf bestimmte Urteile hier ist ausgesprochen schwach. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten das Urteil gelesen haben, sondern nur die tendenziöse Kurzfassung in der BILD.
Und noch was: Ganz schwach ist die Abqualifizierung Andersdenkender als Gutmenschen usw. Man kann auch denken und dabei das Testosteron mal weglassen. Manche Leute wollen halt nicht unbedingt durch verbale Härte Eindruck schinden.
@papatom
Ich hab keinen schalen Beigeschmack. Kein Mensch ist mehr vogelfrei, auch ein Verbrecher nicht. Gott sei Dank stehen hier jedem die Grundrechte zu. Es gab Zeiten, wo das nicht der Fall war.
Fürs Protokoll:
Den Polizeivorschlag für den Einbruchsfall halte ich für vernünftig, was anderes kann man Normalbürgern sinnvollerweise nicht vorschlagen. Den Einbrecher festzuhalten und mit Gewalt am Vollzug zu hindern ist grundsätzlich legal. Wo kommt also die Motivation her, hier unbedingt den starken Mann zu spielen? Sicher nicht aus der Sache.
Und wer sich beschwert, dass es rechtlich problematisch sein könnte, einen Einbrecher vorsätzlich von hinten zu erschießen oder zu erschlagen, der sollte echt mal in sich gehen.
Gewürzgurke
24-05-2011, 17:36
Gehen wir dich einfach mal von zwei Beispielen aus:
1.
Der Einbrecher wollte sich nur bereichern, ohne jemanden körperlich zu verletzen. Er ist mit einem Brecheisen "bewaffnen". Dachte, dass das Haus leer ist und wird auf frischer Tat ertappt.
- Realistisch?
Jetzt schaltet der Hausbesitzer das Licht im Zimmer an.
HB ist unbewaffnet. - Was würdest du tun?
HB ist mit Baseballschläger - Was würdest du tun?
HB ist mit Schusswaffe - Was würdest du tun?
2.
Mehrere bewaffnete Einbrecher, die nicht nur das Geld wollen.
- Realistisch?
HB ist unbewaffnet. - Was würdest du tun?
HB ist mit Baseballschläger - Was würdest du tun?
HB ist mit Schusswaffe - Was würdest du tun?
Lasst euch diese 6 Situationen durch den Kopf gehen...
netwolff
24-05-2011, 17:44
Naja, ab hier wiederholt es sich.
Nochmal: Wer sich unter Berufung auf Notwehr ohne Not jemanden tötet, ist moralisch gesehen ebenfalls ein Mörder. Punkt. Was die Gerichte draus machen ist wieder was anderes.
Was ich hier schon wieder gelesen habe, wie man es dann hinbiegt, dass es doch Notwehr war, ist schon echt herb und zeugt von verbrecherischer Energie.
Ich halte das ganze lediglich für Maulheldentum, traurig wer so was nötig hat.
Traurig auch wer es nötig hat, seinen Fernseher bis zum Mord hin zu verteidigen.
Und noch was: Die Berufung auf bestimmte Urteile hier ist ausgesprochen schwach. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten das Urteil gelesen haben, sondern nur die tendenziöse Kurzfassung in der BILD.
Und noch was: Ganz schwach ist die Abqualifizierung Andersdenkender als Gutmenschen usw. Man kann auch denken und dabei das Testosteron mal weglassen. Manche Leute wollen halt nicht unbedingt durch verbale Härte Eindruck schinden.
@papatom
Ich hab keinen schalen Beigeschmack. Kein Mensch ist mehr vogelfrei, auch ein Verbrecher nicht. Gott sei Dank stehen hier jedem die Grundrechte zu. Es gab Zeiten, wo das nicht der Fall war.
Fürs Protokoll:
Den Polizeivorschlag für den Einbruchsfall halte ich für vernünftig, was anderes kann man Normalbürgern sinnvollerweise nicht vorschlagen. Den Einbrecher festzuhalten und mit Gewalt am Vollzug zu hindern ist grundsätzlich legal. Wo kommt also die Motivation her, hier unbedingt den starken Mann zu spielen? Sicher nicht aus der Sache.
Und wer sich beschwert, dass es rechtlich problematisch sein könnte, einen Einbrecher vorsätzlich von hinten zu erschießen oder zu erschlagen, der sollte echt mal in sich gehen.
Dem kann ich mich ohne Einschränkungen anschließen - besonders die Punkte des Maulheldentums und der Grundrechte.
Meine Eigensicherung geht für mich ÜBER das Recht des Einbrechers auf körperliche Unversehrtheit. Ganz allgemein geht mir MEINE Unversehrtheit über deine und diejenige anderer..... und derjenige, der MICH bedroht, und meine Sicherheit, mein Leben, meine Gesundheit bedroht..... auf den passe ich sicher nicht auf. Da will ich die Gefahr bannen, und dabei maximale Eigensicherheit bzw. minimales Risiko gewährleisten.
Ganz einfach.
Ich empfinde deine anmaßenden Argumentationen als zunehmend unangebracht. Anfänglich habe ich einige Dinge nachvollziehen können, aber schon nach den ersten Posts trudelt dein Meinung in eine unhaltbare Abstrusität ab.
Richtig ist: die eigene Sicherheit ist genau wie die eigene Freiheit ein sehr hohes Gut, dass es zu schützen gilt. Daraus einen Freibrief für selbstgerechte radikale Schlussfolgerungen zu konstruieren, die moralisch und ganz sicher juristisch verwerflich sind -in Deutschland wie in der Schweiz- kann man (gemäßigt beurteilt) als naiv werten. Da helfen auch keine zahlreichen Beispiele aus deinem harten Leben. Entscheidungen über Menschenleben mit dem Fazit "ganz einfach" abzustempeln ist schlichtweg vollkommen banane. Wer unter dem Alibi der "Eigensicherheit" ohne Abwägung begründen will, dass ein Einbrecher prinzipiell alleine durch den Tatbestand "Einbruch" den Tod verdient, sollte vielleicht selber präventiv als "Gefahr" gesehen werden, die es zu "bannen" gilt, vielleicht an einem sicheren Ort, wo niemand allzuschnell die Privatsphäre stört. Dann ist gleich mehreren Seiten geholfen...
Erschossen zu werden gehört beim Job des menschenverachtenden, ungesetzlichen Einbrechers genauso dazu, wie beim Bürojob sich am Papier zu schneiden, oder beim Beamten die Schlafkrankheit.
Menschenverachtend sind die Argumente, die du hier in regelmäßigen Abständen bringst. Ganz ehrlich: ich habe auch durchaus extreme Ansichten zu vielen Themen und Dingen. Aber wenn du deine hier gepostete Auffassung tatsächlich 1:1 im realen Leben vertrittst, kommt mir immer der Mann in den Sinn, der aus dem zehnten Stock gesprungen ist. Der hat bei jedem Fenster, an dem er vorbeiflog, fröhlich gewunken und gesagt "Soweit ging´s doch gut."
Viel Glück.
Naja, ab hier wiederholt es sich.
Nochmal: Wer sich unter Berufung auf Notwehr ohne Not jemanden tötet, ist moralisch gesehen ebenfalls ein Mörder. Punkt. Was die Gerichte draus machen ist wieder was anderes.
Was ich hier schon wieder gelesen habe, wie man es dann hinbiegt, dass es doch Notwehr war, ist schon echt herb und zeugt von verbrecherischer Energie.
Ich halte das ganze lediglich für Maulheldentum, traurig wer so was nötig hat.
Traurig auch wer es nötig hat, seinen Fernseher bis zum Mord hin zu verteidigen.
Und noch was: Die Berufung auf bestimmte Urteile hier ist ausgesprochen schwach. Ich gehe davon aus, dass die wenigsten das Urteil gelesen haben, sondern nur die tendenziöse Kurzfassung in der BILD.
Und noch was: Ganz schwach ist die Abqualifizierung Andersdenkender als Gutmenschen usw. Man kann auch denken und dabei das Testosteron mal weglassen. Manche Leute wollen halt nicht unbedingt durch verbale Härte Eindruck schinden.
@papatom
Ich hab keinen schalen Beigeschmack. Kein Mensch ist mehr vogelfrei, auch ein Verbrecher nicht. Gott sei Dank stehen hier jedem die Grundrechte zu. Es gab Zeiten, wo das nicht der Fall war.
Fürs Protokoll:
Den Polizeivorschlag für den Einbruchsfall halte ich für vernünftig, was anderes kann man Normalbürgern sinnvollerweise nicht vorschlagen. Den Einbrecher festzuhalten und mit Gewalt am Vollzug zu hindern ist grundsätzlich legal. Wo kommt also die Motivation her, hier unbedingt den starken Mann zu spielen? Sicher nicht aus der Sache.
Und wer sich beschwert, dass es rechtlich problematisch sein könnte, einen Einbrecher vorsätzlich von hinten zu erschießen oder zu erschlagen, der sollte echt mal in sich gehen.
Uneingeschränkte Zustimmung, auch zu MCFlys Post.
Was manch einer für n Rechtverständnis hat, lässt mich doch zweifeln...dachte, sowas gibts nur in der Steinzeit.
Ich hoffe nur, dass diejenigen nie wirklich in so eine Situation kommen. Andersfalls gehts (je nach Situation) schlicht gesagt ab innen Bau - zu Recht.
Shingaku
24-05-2011, 20:55
Man mag es kaum glauben aber auch Einbrecher sind Menschen mit Menschenrechten, wie DeepPurple kürzlich
schon erklärte und manchmal sind es sogar Leute, die vielleicht aus den "richtigen" Gründen falsche Entscheidungen treffen.
Vielleicht kommen wir ja irgendwann an den Punkt, an den ich den MMAler, auf den ich nicht gewettt habe
und der so meine Kröten in Gefahr bringt vom Zuschauersitz aus abknallen darf, weil mein Geld, also mein eingeplanter
Gewinn und somit sozusagen mein zukünftiges Eigentum über seine Gesundheit, notfalls auch Leben geht.
Ich rede hier natürlich nur von Fällen echter Notwehr, woher soll ich bitte wissen,
ob der gute Mann nicht doch noch verlieren wird, da muss man doch einfach auf Nummer sicher gehen.
Biathlonmann
24-05-2011, 21:47
Ich empfinde deine anmaßenden Argumentationen als zunehmend unangebracht. Anfänglich habe ich einige Dinge nachvollziehen können, aber schon nach den ersten Posts trudelt dein Meinung in eine unhaltbare Abstrusität ab.
Richtig ist: die eigene Sicherheit ist genau wie die eigene Freiheit ein sehr hohes Gut, dass es zu schützen gilt. Daraus einen Freibrief für selbstgerechte radikale Schlussfolgerungen zu konstruieren, die moralisch und ganz sicher juristisch verwerflich sind -in Deutschland wie in der Schweiz- kann man (gemäßigt beurteilt) als naiv werten. Da helfen auch keine zahlreichen Beispiele aus deinem harten Leben. Entscheidungen über Menschenleben mit dem Fazit "ganz einfach" abzustempeln ist schlichtweg vollkommen banane. Wer unter dem Alibi der "Eigensicherheit" ohne Abwägung begründen will, dass ein Einbrecher prinzipiell alleine durch den Tatbestand "Einbruch" den Tod verdient, sollte vielleicht selber präventiv als "Gefahr" gesehen werden, die es zu "bannen" gilt, vielleicht an einem sicheren Ort, wo niemand allzuschnell die Privatsphäre stört. Dann ist gleich mehreren Seiten geholfen...
Problem dabei: für die Täter, ist es auch "ganz einfach". Einfach mal einbrechen, einfach mal jemanden klatschen, einfach mal Kinder vernaschen.
Privatsphäre stören und einbrechen sind zweierlei. Mal wieder ein klassischer Fall von "die armen Täter, die bösen Opfer". Ihn "an einen sicheren Ort verbannen"> "einfach mal nicht bei anderen einsteigen und selber schuld sein wenn man auf den ***** bekommt"?
Und das subjektive Prägungen eine große Rolle spielen, sollte wohl gerade klar sein, wenn man die Verteidigungen mal anguckt...schwere Kindheit, Drogen, armer Kerl, keinen daddy....
Der Tatbestand wäre bis dato "Einbruch" ja...aber auch nur bis dahin. Ich habe das Glück, nicht täglich mit solchen Sachen konfrontiert zu werden. Zuschlagen bis sich keiner mehr bewegt, würde ich dennoch. Wohlgemerkt, ich stehe dabei gedanklich noch immer in MEINEM Wohnzimmer und bin gerade nochmal aufgestanden oder komme gerade erst.
Vielleicht kommen wir ja irgendwann an den Punkt, an den ich den MMAler, auf den ich nicht gewettt habe
und der so meine Kröten in Gefahr bringt vom Zuschauersitz aus abknallen darf, weil mein Geld, also mein eingeplanter
Gewinn und somit sozusagen mein zukünftiges Eigentum über seine Gesundheit, notfalls auch Leben geht.
Ich rede hier natürlich nur von Fällen echter Notwehr, woher soll ich bitte wissen,
ob der gute Mann nicht doch noch verlieren wird, da muss man doch einfach auf Nummer sicher gehen.
Notwehr als Definition für die Verteidigung potentiellen Gewinns bei Sportwetten? So ohne jetzt Beispiele noch mehr zu verdrehen und von noch weiter weg zu holen?
Man mag es kaum glauben aber auch Einbrecher sind Menschen mit Menschenrechten, wie DeepPurple kürzlich
schon erklärte und manchmal sind es sogar Leute, die vielleicht aus den "richtigen" Gründen falsche Entscheidungen treffen.
Und ich nicht was?:). Ich hol erstmal das STGB raus und und bequatsch das mit dem Typen in meinem Wohnzimmer, was als Option jetzt zur Verfügung steht.:D
DeepPurple
24-05-2011, 22:33
...
Privatsphäre stören und einbrechen sind zweierlei. Mal wieder ein klassischer Fall von "die armen Täter, die bösen Opfer".
...
Du hast gar nichts gelesen, stimmts? Is ja auch cooler, einfach irgendwas unterzuschieben, wovon nicht die Rede war.
:kaffeetri
Ein Pazifist ist ein Mensch der denkt, der Wolf wäre eigentlich ein Vegetarier ;)
Wieso sollten die Grundrechte des Einbrechers mehr wert sein, als meine?
DeepPurple
24-05-2011, 22:46
Ein Pazifist ist ein Mensch der denkt, der Wolf wäre eigentlich ein Vegetarier ;)
Wieso sollten die Grundrechte des Einbrechers mehr wert sein, als meine?
Das Thema ist nicht Pazifismus, sondern Rechtsstaatlichkeit und gesunder Menschenverstand.
Zweitens sind Grundrechte nicht bei einem mehr wert als andere, wie soll das gehen? Richtig wäre die Formulierung: Warum werde ich nicht vom Gesetz geschützt, aber der Einbrecher. Das ist zwar ebenfalls sachlich falsch, aber sonst besser.
Drittens finde ich eine Aufrufe zu Straftaten wie Selbstjustiz , schwere Körperverletzung oder Schlimmeres unverantwortlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass hier im Forum auch Kinder und Jugendliche mitlesen, die so einen pseudocoolen Männlichkeitswahn unter Umständen noch nachahmenswert finden.
Extremer
24-05-2011, 23:11
Der Rechtsstaat praktiziert Pazifismus aber kein gesunden Menschenverstand.
Wenn die Frage wirklich ernst gemeint ist "Warum werde ich nicht vom Gesetz geschützt"
Dann steht weiter oben, weil der Rechtsstaat nunmal Pazifismus praktiziert. Will ich mich effektiv und sicher schützen muss ich auch das Gesetz brechen.
Der Rechtsstaat praktiziert Pazifismus aber kein gesunden Menschenverstand.
:yeaha: :D
Wie Recht du doch hast!!!
Mein Menschenverstand sagt mir, dass es das Risiko nicht wert ist, bei einer Person die derart abgebrüht ist, dass sie einfach mal mir nichts, dir nichts in bewohnte Häuser einbricht, bei solch einer Person auszuprobieren, ob er "nur" meine Kohle will, oder gleich mein Leben ;)
Wäre er NICHT ein abgebrühter, antisozialer, gefährlicher Mensch, so würde er nicht mitten in der Nacht, während ich schlafe einbrechen... sondern wenn ich nicht da bin ;)
Das Thema ist nicht Pazifismus, sondern Rechtsstaatlichkeit und gesunder Menschenverstand.
Ich bin nicht der Rechtsstaat... ich bin nur ein besorgter Bürger ;)
so einen pseudocoolen Männlichkeitswahn
Was'n daran pseudocool? Und wieso siehst du einen Männlichkeitswahn darin, sein Hab und Gut und sein Leben zu verteidigen?
Ich hab' nunmal Schiss vor einem möglicherweise bewaffneten udn mordlustigen Einbrecher!
Pseudocool finde ich eher diejenigen hier, die meinen mal eben cool und entspannt zum Einbrecher hinzuspazieren, das Licht anzuzünden und ihn in aller Ruhe zu fragen, was er denn genau sucht.
Dazu fehlt mir die Entspanntheit, und ganz ehrlich auch der Mut. Mir geht's um Eigensicherheit, ich hätte nicht den Mut, bzw. die Leichtisnnigkeit, einen evt. bewaffneten Einbrecher anzusprechen, und das Risiko einzugehen, dass der Angst kriegt und mich angreift, absticht, niederschiesst oder was weiss ich noch alles!
Biathlonmann
24-05-2011, 23:42
Zitat:
Zitat von Biathlonmann Beitrag anzeigen
...
Privatsphäre stören und einbrechen sind zweierlei. Mal wieder ein klassischer Fall von "die armen Täter, die bösen Opfer".
...
Du hast gar nichts gelesen, stimmts? Is ja auch cooler, einfach irgendwas unterzuschieben, wovon nicht die Rede war.
Wer unter dem Alibi der "Eigensicherheit" ohne Abwägung begründen will, dass ein Einbrecher prinzipiell alleine durch den Tatbestand "Einbruch" den Tod verdient, sollte vielleicht selber präventiv als "Gefahr" gesehen werden, die es zu "bannen" gilt, vielleicht an einem sicheren Ort, wo niemand allzuschnell die Privatsphäre stört. Dann ist gleich mehreren Seiten geholfen...
Cool brauche ich seit einigen Jahren nicht mehr spielen. Von Moral braucht mir hier auch keiner etwas erzählen. Hab zum Glück meine eigene Meinung. Ihr könnt ja, da ihr ja alle Eiswürfel pinkelt, einfach darauf warten, was ihr so macht, falls es dazu kommt.
Ich lese hier jedenfalls mehr von den Menschenrechten der Täter, als von sonst irgendetwas. Wie gesagt, es geht hier nicht um etwas, wo man erstmal gemütlich eine drüber raucht oder im Notizblock nachschlägt.
FREMDER Mensch, den ich nicht eingelassen habe, ist in meinem Haus. Wühlt in meinem Gut. Sieht mein Leben in Bildern und Erinnerungsstücken. Sammelt Adressen meiner Freunde. Zerstört mein Eigentum. Geht in Räume, in die ich evtl. nicht mal Kollegen lasse. Bestenfalls bewaffnet, Zeit zum fragen habe ich nicht. Krönchen wäre jetzt, Familie im Bettchen liegen zu haben.
Da kann ich das Töchterchen auch mit dem Onkel aus der Werbung mitgehen lassen..."Ich zeig dir mal einen richtigen Hasen".
Ob man ihn in diesem Moment wirklich tötet, oder halt "nur" schwer beschädigt, weiß ich nicht. Aber meinen Emotionen sind da bisher keine Grenzen gesetzt. Und wenn ich deswegen jetzt auch vorsichtshalber mal weg ziehen soll, quasi verbannt werden, dann ändere ich meine Meinung. Werd ich lieber Einbrecher und steh in der Moralleiter weiter oben:).
Worüber diskutiert Ihr eigentlich? Was soll bitteschön ein ziviler Kampf mit den Grundrechten zu tun haben?
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Und sonst nichts.
Es gibt keine Grundrechte eines Einbrechers gegenüber dem Opfer. Das sind reine Phantastereien. Wohl aber haben alle vom Staat Beschuldigten Grundrechte gegenüber den Staatsangestellten.
Insbesondere hat niemand niemals ein Grundrecht darauf, von denen, die er überfällt, im Kampf verschont zu werden.
Und der Kampf beginnt ab dem Moment, wo die Entscheidung zum Einbruch gefallen ist.
DeepPurple grundsätzlich hast du schon recht, nur leider verfügen die Verbrecher nicht den "Ehrenkodex" oder Moralvorstellungen die man als normaler Gesetzestreuer Bürger hat. Und ich gehe eben immer davon aus das Einbrecher immer wissen was sie tun. Die Einbrecher die wirklich niemanden verletzen wollen, kundschaften die Häuser in der Regel aus ob jemand zu Hause ist oder nicht. Einbrecher denen egal ist ob jemand daheim ist oder nicht, sind schon ein ganz anderes Kaliber von Verbrechern die auch vor extremer Gewalt nicht zurück schrecken, und da ist der Rat der Exikutive sich den Launen des Verbrechers auszuliefern einfach grotesk. Mann nie wissen ob sich der Verbrecher aus Wut über seine Entdeckung nicht am Hausbesitzer oder an seinen Angehörigen vergeht?
.:DIRK:.
25-05-2011, 00:30
Ob Du Dich bei einem Überfall wehren sollst...naja, das muss jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall könnte man dann wenigstens von "Notwehr" sprechen. Vorausgesetzt ist die Verhälnismäßigkeit Deiner Gegenwehr. Wenn Du aber jemandem, der Dir Deine PS3 klauen will, mit einem Baseballschläger von hinten auf die Rübe gibst...... naja....unverhältnismäßig eben....
Totaler Schwachsinn!
Erforderlichkeit und gebotenheit wird verlangt und das ist eben weniger als Verhältnismässigkeit!
Insbesondere hat niemand niemals ein Grundrecht darauf, von denen, die er überfällt, im Kampf verschont zu werden.
Und der Kampf beginnt ab dem Moment, wo die Entscheidung zum Einbruch gefallen ist.
:verbeug:
Und ich gehe eben immer davon aus das Einbrecher immer wissen was sie tun.
Die größte Gefahr geht von Einbrechern aus, die eben nicht wissen, was sie tun. Die meisten Morde sind vielleicht Panikmorde...
DeepPurple
25-05-2011, 07:29
@kraken
Du redest dich nur raus. Es war nie die Rede davon, sich nicht verteidigen zu dürfen. Es war von deiner Seite die Rede davon, jeden, der sich an deinem Hab und Gut vergreift, töten zu dürfen.
Und eine Diskussion über sinnvolle Maßnahmen gabs nicht, du hast ja gleich mit abknallen angefangen.
@mrx085
Und vor eben diesem Hintergrund ist der Rat der Polizei, sich nicht heldenhaft zu verhalten, für Normalbürger vernünftig, nicht wahr?
Außerdem war meine Aufhänger, dass es gerechtfertigt sein soll, den Einbrecher hinterrücks zu töten und es womöglich noch durch Unterschieben eines Messers als Notwehr aussehen zu lassen. Wenn das nicht pseudocool ist, dann weiß ich es nicht.
Es gehört offenbar zum guten Ton, aus einem Einbrecher erst mal potentiell einen Serienkiller zu machen, um eine möglichst große Gefahr draus zu machen.
DeepPurple Naja sich zwischen nicht heldenhaft verhalten und sich dem Einbrecher schutzlos auszuliefern besteht aber kein großer Unterschied. Sich einfach zum Einbrecher fesseln zu lassen , und sich so seinen Launen auszuliefern ist einfach dumm. Da wäre der Ratschlag wegzulaufen wesentlich verünftiger. Verbrecher sind unberechenbar, genauso wie Tiere und der einzige effektive Schutz gegen solche kerle ist es sich zu wehren, oder eben das Weite zu suchen. sich fesseln zu lassen, oder in sonstiger Form mit den Dieben zu koperieren gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Die Polizei geht davon Einbrecher ein festgefahrenes Verhaltensmuster haben und wirklich nur was klauen wollen und niemanden verletzen wollen. Das kann diesen Verbrechertypus natürlich gut beschreiben, aber die Exikutive vergisst dabei den Faktor Mensch, der eine solche Situation absolut unberechenbar werden lässt. Keiner von uns kann sagen wie ein ertapper Einbrecher reagiert. Wird er flüchten oder wird er kämpfen? Selbst wenn der Einbrecher in 90 Prozent der Fälle flüchtet, habe ich als Einbruchsopfer nichts davon, wenn gerade ich an einem Kerl gerade der sich nicht kampflos geschlagen gibt. Und deshalb kann es wirklich nicht als moralisch verwerflich betrachten wenn man es zumindest in Erwägzung zieh zu versuchen den Einbrecher auser Gefecht zu setzen um sich selbst zu schützen, und damit meine ich nicht ihn zu töten. Zwischen töten und nur auser Gefecht setzen besteht ja ein Unterschied. in einer solche Situation nichts zu tun ist meiner Meinung nach keine gute Idee. Flüchten, wenn man alleine lebt ist da denke ich die beste Lösung. Wenn man allerdings nicht alleine lebt und noch andere Familienmitglieder in Gefahr befinden wird die Sache noch mal schwieriger..
@kraken Es war von deiner Seite die Rede davon, jeden, der sich an deinem Hab und Gut vergreift, töten zu dürfen.
Bei einem Einbrecher darf er das ja auch.
Und eine Diskussion über sinnvolle Maßnahmen gabs nicht, du hast ja gleich mit abknallen angefangen.
Abknallen IST in dieser Situation sinnvoll. Ich weiß nicht, aus welchem Wolkenkuckucksheim die Phantasie stammt, eine Überfall durch Räuber wäre eine Art sonntägliches Schachspiel, bei dem man in aller Seelenruhe verschiedene Maßnahmen abwägen könne - mit der Wirklichkeit hat das jedenfalls nichts zu tun.
Pyriander
25-05-2011, 09:14
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Und sonst nichts.
Es gibt keine Grundrechte eines Einbrechers gegenüber dem Opfer.
Das ist zwar grundsätzlich, aber nicht so kategorisch richtig, Grundrechte können sehr wohl auch auf andere Verhältnisse Wirkung haben; für genaueres den Juristen des Vertrauens fragen ;-)
DeepPurple
25-05-2011, 09:16
Bei einem Einbrecher darf er das ja auch.
......
Wo steht das denn bitte?
Und was heißt hier Wolkenkuckucksheim? Ihr Killermaschinen wollt ihr weismachen, ihr stürzt euch todesmutig auf alles und jeden? Lol.
@mrx085
Ich persönlich habe nichts gegen außer Gefecht setzen, ums nochmal klar zu stellen. Warum auch?
Aber von der Polizei zu verlangen, sie soll allgemein raten, sich auf den Einbrecher zu stürzen und ihn außer Gefecht setzen, ist wohl etwas zuviel verlangt.
Außerdem ist es doch wichtig was ich schützen will: Meine Familie, mein leben, mein Eigentum. In genau der Reihenfolge. Wenn meine Familie schläft, was hab ich dann davon, den Kerl zu provozieren und womöglich Kurzuschlußreaktionen zu provozieren, um den versicherten Fernseher zu retten?
Komisch: In den SV-Threads gehts immer genau darum, nach Möglichkeit einen Kampf zu vermeiden, zu deeskalieren usw.
Im vorliegenden Fall angewendet soll es nicht mehr gelten?
Was das Fesseln betrifft: Wenn mich jemand mit Messer oder Pistole bedroht, ist es schon vernünftig, zu tun, was er verlangt, oder? Auch das der Tipp aus den SV-Threads. Jetzt auf einmal nicht mehr?
Aber kann man von der Polizei keinen gesunden Menschenverstand erwarten? Im eigenen Wohnbereich kennt man sich in der Regel besser aus als der Einbrecher nicht wahr? Wäre es da nicht wesentlich sinnvoller zu flüchten, oder sich zu verstecken und dann die Polizei zu rufen? Das wäre passiver Wiederstand, der völlig mit dem Gesunden Menschenverstand zu vereinbaren wäre. Die Polizei rät einen eine Opferhaltung einznehmen und sich den launen des Täters auszuliefern und das ist für mich unverständlich. Und man eine SV Situation auf der Straße wirklich mit einem Einbruch vergleichen ich denke nicht. Auf der Straße übernimmt der Angreifer die Innitiative, er weiß was er will und er weiß was er tut, zumindest mehr oder weniger. Ein ertappter Einbrecher wird aber auf dem kalten Fuß erwischt und ist somit noch unbenrechenbarer als ein Straßengangster,und der Täter hat nur zwei Möglichkeiten. Entweder er möchte flüchten oder er ist so sauer auf den Entecker das er auf ihn losgeht. Wo sind dort die Deskalationsmöglichkeiten? Da gibt es nicht viele. Wenn der Täter flüchten möche lässt man ihn natürlich passieren keine Frage, aber was macht man wenn er wie ein Berserker auf den hausbesitzer losgeht? Auch die Opferhaltung einehmen wie es die Polizei gern hätte, oder darf man sich dann wenigstens nicht versuchen sich zu wehren.?
Moin,
also, als bei uns eingebrochen wurde, haben 3 Typen versucht, die Tür aufzubohren. Ich war alleine im 1. Stock. Ich hatte so was von Angst....:(
- Ich wäre definitiv NIE runtergegangen, um zu "kooperieren", damit die nehmen können, was sie wollen und mich hoffentlich verschonen. Die waren nämlich unmaskiert....und ich habe da definitiv Sorgen, dass die Angst vor Wiedererkennung hatten...
- Ich wäre allerdings auch nicht mit Baseballschläger runtergelaufen um die niederzustrecken. Auch davor hatte ich in dem Moment zu viel Angst. Ok, ich war auch erst 19 damals. Hätte eh keine Chance gehabt. Wahrscheinlich wäre ich vom Balkon gesprungen. oder aus dem Fenster, wenn ich gehört hätte, das die hochkommen. Zum Glück sind sie geflüchtet.
Danach konnte ich Wochenlang nicht schlafen und auch heute ist es nie ganz weg.
Wie es heute wäre? Wenn ich meine Frau und die 3 Kinder nicht erst aus dem Fenster retten könnte? Meine Türen kann man nämlich nicht abschließen. Das sollte IN meinem Haus auch nicht nötig sein....ganz ehrlich? Ich würde mir einen von meinen Säbeln, Schwertern oder was weiß ich greifen und in einer dunklen Ecke warten, falls einer hochkommt, während meine Frau versucht die Kinder irgendwie in Sichheit zu bringen. Wenn dann einer die Treppe hochkommt würde ich ihn NICHT fragen, ober er NUR Stehlen will....
Wenn ich ganz abgebrüht wäre, würde ich vielleicht, nachdem ich mich bewaffnet hätte, das Licht anmachen und demonstrativ rumrumoren, damit die verschwinden. Sollten sie trotzdem hochkommen....tja.
Ich habe damals auch die Polizei gerufen. Die haben 10 Minuten gebraucht, bis sie da waren. Das ist recht fix, aber im Zweifelsfall zu spät.
Um ein fiktives KK Massaker anzurichten, während ich Schwertschwingend in die Masse der Einbrecher springe, hätte ich viel zu viel Angst. Das kann ich aus Erfahrung sagen. Es ist aber definitiv ein furchtbares Gefühl, wenn Fremde unerlaubterweise ins eigene Heim eindringen. Ohnmacht, Ausgeliefertsein und vor allem Angst.:mad: Deshalb kann ich es verstehen, wenn die "Verteidigungsmeinungen" einiger hier teilweise etwas extremer ausfallen.
Andererseits ist es hier eigentlich wie auch in vielen SV Situationen. Es gibt eine Gruppe die diskutieren die detailliertesten Theorien, wie der Fall gelöst werden könne. Im Rahmen der Gesetze, Möglichkeiten....andere besinnen sich in einer Extremsituation auf Urinstinkte....:o Flucht....und wenn das nicht geht eben Kampf....aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur sagen, ich gehöre zur zweiten...:o
Grüße
Wo steht das denn bitte?
Notwehrparagraph. Da steht nix von Abwägen, Ausrechnen, Opferhaltung annehmen und ähnlichem Blödsinn. Da steht: jedwege Maßname, die zur Abwendung oder Beendigung der Strafttat erforderlich ist. Einen Einbruch beendet man nicht durch Kapitulation oder Flucht.
Übrigens: Das Recht, Gewalt anzuwenden, um sich gegen Überfälle zu Hause oder auf der Straße zu wehren, ist tatsächlich mal ein Grundrecht.
Und was heißt hier Wolkenkuckucksheim? Ihr Killermaschinen wollt ihr weismachen, ihr stürzt euch todesmutig auf alles und jeden? Lol.
Nö. Falls "wir" eine Schußwaffe in der Hand haben, drücken "wir" direkt ab. Nix mit Auf-ihn-Stürzen. Ist deutlich risikoloser als ein Fluchtversuch.
DeepPurple
25-05-2011, 10:05
Der Notwehrparagraph deckt also in jedem Fall ab, dass man einen Einbrecher von hinten niederschießen oder erschlagen darf? Wär mir neu. Und find ich witzig vor dem Hintergrund der Urteile, die in anderen Threads hier diskutiert wurden.
Einerseits wird das Notwehrrecht für zu täterschützend empfunden, jetzt rechtfertigt es auf einmal jede Gewalttat gegen Einbrecher.
Ich seh es so: Wir haben alle keine Ahnung vom Recht, also sollten wir auch nicht davon reden.
Und Califax: Gesunder Menschenverstand und Opferhaltung sind 2 völlig verschieden Dinge. Es gibt zwar Menschen, die Schaum vorm Mund und töten und sterben für die Ehre für cool halten. Ich bewundere Menschen, die sich unter Kontrolle haben.
Ich bewundere Menschen, die sich unter Kontrolle haben.
Aber gerade das ist in einer solchen Extremsituation schwierig......ich wäre wohl erstmal dominiert von Angst und Sorge um meine Familie.....:(
Gruß
Der Notwehrparagraph deckt also in jedem Fall ab, dass man einen Einbrecher von hinten niederschießen oder erschlagen darf? Wär mir neu. Und find ich witzig vor dem Hintergrund der Urteile, die in anderen Threads hier diskutiert wurden.
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Nichts anderes tut man doch.
Es geht ja nicht darum (zumindest hab ich es so verstanden) den Angreifer töten zu wollen, weil er in mein Haus eingebrochen und somit ein böser Mensch ist. Es geht nur darum, die Bedrohung mit maximaler Eigensicherung auszuschalten. Und da gehört von Hinten Erschießen auf jeden Fall dazu.
Auch wenns sicher nicht die tollste Möglichkeit ist.
Man kann ja davon ausgehen, dass der Einbrecher bewaffnet ist, zumindest mit seinem Einbruchwerkzeug (wie wäre er sonst reingekommen), und eventuell gar nicht beabsichtigt, nur irgendwas zu klauen, denn dann würde er wohl warten, bis niemand zu Hause ist. Kann natürlich auch anders sein, aber das ist dass, wovon man ausgehen muss.
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Nichts anderes tut man doch.
Es geht ja nicht darum (zumindest hab ich es so verstanden) den Angreifer töten zu wollen, weil er in mein Haus eingebrochen und somit ein böser Mensch ist. Es geht nur darum, die Bedrohung mit maximaler Eigensicherung auszuschalten. Und da gehört von Hinten Erschießen auf jeden Fall dazu.
Auch wenns sicher nicht die tollste Möglichkeit ist.
Man kann ja davon ausgehen, dass der Einbrecher bewaffnet ist, zumindest mit seinem Einbruchwerkzeug (wie wäre er sonst reingekommen), und eventuell gar nicht beabsichtigt, nur irgendwas zu klauen, denn dann würde er wohl warten, bis niemand zu Hause ist. Kann natürlich auch anders sein, aber das ist dass, wovon man ausgehen muss.
Mumpitz.
Lars´n Roll
25-05-2011, 11:11
Es gibt durchaus sowas wie Abwägen, was nun ein zumutbares Eigenrisiko ist. Luggage hat doch schon beschrieben, dass es Situationen gibt, in denen auch von hinten niederschießen vertretbar sein mag.
Du kannst damit aber genausogut einen Freifahrtschein in den Knast bekommen.
Es sollte doch nach soundsovielen Seiten langsam klar sein, dass man das nicht pauschal beurteilen kann. Deshalb gibt es auch sowas wie Gerichtsverhandlungen.
Und nein, nur weil der Einbrecher der Böse ist darf man noch lange nicht alles machen, was man will.
Wenn ich den Einbrecher überwältige, in meinen Keller sperre und dort 4 Monate lang foltere werde ich keinen Richter davon überzeugen können, dass ich unter enormem psychischen Stress stand und deshalb gar keine andere Wahl hatte...
@rukola
Weil du den Notwehrparagraphen nicht verstanden hast. Stichwort "Erforderlichkeit". Bin raus :)
Wenn ich den Einbrecher überwältige, in meinen Keller sperre und dort 4 Monate lang foltere werde ich keinen Richter davon überzeugen können, dass ich unter enormem psychischen Stress stand und deshalb gar keine andere Wahl hatte...
Vollkommen andere Sache. In dem Moment, wo Du ihn überwältigt und eingesperrt hast, hast Du ja den Rechtsnotstand beendet. Die Notwehrsituation ist damit beendet.
Ja, niederschießen ist bei einem Einbrecher im Haus eine vollkommen legale Form der Überwältigung.
Hi,
ich denke schon, dass die meisten den Paragraphen verstanden haben. Aber es wird von 2 verschiedenen Standpunkten aus diskutiert. Die Rechtstreuen diskutieren auf der theoretischen, rein fachlichen Ebene. Wie Gesetze eben sind und auch sein müssen.
Andererseits sieht es die andere Seite eben mehr "praktisch". In diesem Fall: Man erwischt den Einbrecher nachts, direkt nach dem Aufwachen schlaftrunkend im Zimmer, tastet nach seine Waffe, in Angst und Panik versetzt...dann sieht man, er wendet einem den Rücken zu und ruft: Halt, wer da? Dann wartet man ab, ob er angreift, nachdem er sich umgedreht hat, oder flieht....das möchte ich in der Realität mal von jemandem sehen...:o
Was das "Recht/ Gesetz" nachher draus macht, mag wieder was anderes sein.
Aber man darf sich dann eben nicht wundern, wenn der Laie verwundert ist. Woher kommen sonst so Klischeed wie Recht haben und Recht bekommen....?:rolleyes:
Gruß
Lars´n Roll
25-05-2011, 11:33
Ja, niederschießen ist bei einem Einbrecher im Haus eine vollkommen legale Form der Überwältigung.
Es ist nicht zwangsläufig "vollkommen legal". Eigentlich ist es grundsätzlich nie legal, denn auch im Rahmen der Notwehr bleibt Körperverletzung Körperverletzung, sie wird nur nicht geahndet.
Jedenfalls kann es akzeptabel sein, jemanden niederzuschießen - muss aber nicht so sein. Das Gericht kann auch entscheiden, dass Du die Sache anders hättest lösen können, sollen und müssen und Dich dafür deshalb verknacken...
Das Gericht kann auch entscheiden, dass Du die Sache anders hättest lösen können, sollen und müssen und Dich dafür deshalb verknacken...
Die Notwehrsituation ist keine Gerichtsverhandlung.
Lars´n Roll
25-05-2011, 12:23
Nö, aber hier wird ja die ganze Zeit darüber gesprochen, was wann okay ist und was nicht - und die Instanz die das beurteilt ist dann üblicherweise das Gericht.
Es sei denn man macht es wie Kraken und verbuddelt den Einbrecher im Wald und hält die Obrigkeit da raus...
Nö, aber hier wird ja die ganze Zeit darüber gesprochen, was wann okay ist und was nicht - und die Instanz die das beurteilt ist dann üblicherweise das Gericht.
*seufz*
Dann nochmal zum Mitmeiseln:
1) Das Gericht ist nicht anwesend, wenn man handeln muß.
2) Gerichte treffen Fehlentscheidungen.
3) Es gibt mehrere gerichtliche Instanzen.
4) Solange keine Zeitmaschine erfunden wurde, ist es zum Zeitpunkt des Einbruchs egal, was irgendein Richter irgendwann später vielleicht einmal entscheiden wird.
DeepPurple
25-05-2011, 12:55
...
Ja, niederschießen ist bei einem Einbrecher im Haus eine vollkommen legale Form der Überwältigung.
Das ist völlig falsch, es ist immer Körperverletzung. Was erzählst du hier für Geschichten? Bist du Jurist?
@Papatom
Es besteht schon ein Unterschied, ob ich jemandem im Zustand der Angst oder Sorge oder beides niederschieße oder ob ich dies fern von einem solchen Zustand hier in einem Forum als legales und pragmatisches Mittel empfehle.
Ist meine Intention hier jetzt etwas klarer?
DeepPurple
25-05-2011, 13:04
Aber gerade das ist in einer solchen Extremsituation schwierig......ich wäre wohl erstmal dominiert von Angst und Sorge um meine Familie.....:(
Gruß
Nochmal kurz dazu: Das betrifft alle, mich auch. Siehe dazu meinen vorigen Beitrag.
Aber wenn ich mit der Einstellung ins Bett gehe, aus Prinzip einen Menschen zu töten, ohne Abwägung, ohne echte Bedrohung meines Lebens, nur weil mein Eigentum objektiv und alles andere eventuell möglicherweise subjektiv in naher ode rferner Zukunft bedroht sein kann (Einbrecherbeispiel), wie kann ich da über moralisch und strafrechtlich über andere Gewalttäter urteilen?
Vielleicht fühlt sich ja der jugendliche U-Bahnschläger auch bedroht mit genau derselben Argumentation, weil er angerempelt wurde?
netwolff
25-05-2011, 13:13
Ihr dreht euch munter im Kreis :)
Das eine ist die rechtliche und vielleicht auch moralische Situation, die DeepPurple beschreibt. Von da aus ist es eben nicht ok, einen Einbrecher einfach mal zu erschießen - außer für wenige Ausnahmen hier am Board, die damit moralisch keine Schwierigkeiten haben ihrer Aussage nach.
Das andere ist die tatsächliche Situation in der immer alles mögliche passieren kann, auch dem größten Pazifisten der Mord und dem größten Maulhelden die eingeschissene Hose.
Aber, und darum geht es DP (<-ok...die Abkürzung kenne ich auch aus anderen Bereichen...), es ist keinesfalls ok eine Empfehlung auszugeben die da sagt: Knall alles ab, was sich bei dir bewegt, es hat alle seine Rechte verloren.
Das ist moralisch und rechtlich nicht richtig - und, lieber Kraken, insbesondere bei tatsächlich freiheitlich denkenden Menschen erst recht nicht, die denken nämlich auch stark an die freiheitlichen Rechte anderer.
Das ist ungefähr so, wie die vielen angeblichen Anarchisten, die aber nur nach ihren Regeln Anarchie wollen ;)
Moin,
also, als bei uns eingebrochen wurde, haben 3 Typen versucht, die Tür aufzubohren. Ich war alleine im 1. Stock. Ich hatte so was von Angst....:(
- Ich wäre definitiv NIE runtergegangen, um zu "kooperieren", damit die nehmen können, was sie wollen und mich hoffentlich verschonen. Die waren nämlich unmaskiert....und ich habe da definitiv Sorgen, dass die Angst vor Wiedererkennung hatten...
- Ich wäre allerdings auch nicht mit Baseballschläger runtergelaufen um die niederzustrecken. Auch davor hatte ich in dem Moment zu viel Angst. Ok, ich war auch erst 19 damals. Hätte eh keine Chance gehabt. Wahrscheinlich wäre ich vom Balkon gesprungen. oder aus dem Fenster, wenn ich gehört hätte, das die hochkommen. Zum Glück sind sie geflüchtet.
Danach konnte ich Wochenlang nicht schlafen und auch heute ist es nie ganz weg.
Danke für deine Offenheit!
Ich habe eben auch bereits von mehreren Bkeannten mibekommen, dass so etwas eine ganz ganz üble Erfahrung ist.
Und deswegen Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leute hier wirklich so cool einfach mal in aller Ruhe zum Einbrecher hinspazieren und ihn fragen, was er da will ;)
ICH jedenfalls könnte das wohl kaum tun!
Wie es heute wäre? Wenn ich meine Frau und die 3 Kinder nicht erst aus dem Fenster retten könnte? Meine Türen kann man nämlich nicht abschließen. Das sollte IN meinem Haus auch nicht nötig sein....ganz ehrlich? Ich würde mir einen von meinen Säbeln, Schwertern oder was weiß ich greifen und in einer dunklen Ecke warten, falls einer hochkommt, während meine Frau versucht die Kinder irgendwie in Sichheit zu bringen. Wenn dann einer die Treppe hochkommt würde ich ihn NICHT fragen, ober er NUR Stehlen will....
Eben, genau so hätte ich das jetzt auch gedacht.
Vor allem, wenn noch andere Menschen im Haus sind... hier im Haus sind noch mein geliebter Vater und meine zwei wehrlosen Schwestern. Die würde ich keinesfalls in die Hände eines bewaffneten skrupellosen Unholds fallen lassen. Da ists mir sowas von egal, ob der Typ dabei draufgeht.
Wenn ich ganz abgebrüht wäre, würde ich vielleicht, nachdem ich mich bewaffnet hätte, das Licht anmachen und demonstrativ rumrumoren, damit die verschwinden. Sollten sie trotzdem hochkommen....tja.
DAS würde ich mich wohl nicht getrauen... zu verraten, wo ich bin. Ich würde eher aus der dunklen Ecke heraus auf den Typen schiessen, bis ich mich wieder sicher fühle.
Um ein fiktives KK Massaker anzurichten, während ich Schwertschwingend in die Masse der Einbrecher springe, hätte ich viel zu viel Angst. Das kann ich aus Erfahrung sagen. Es ist aber definitiv ein furchtbares Gefühl, wenn Fremde unerlaubterweise ins eigene Heim eindringen. Ohnmacht, Ausgeliefertsein und vor allem Angst.:mad: Deshalb kann ich es verstehen, wenn die "Verteidigungsmeinungen" einiger hier teilweise etwas extremer ausfallen.
Danke, wenigstens ein paar Wenige können mir nachfühlen, dass ich in so einer Situation höllische Angst um mein Leben, und das meiner lieben Familie hätte.
Einige hier mögen ja cool und abgebrüht sein wie Clint Eastwood....... ich zähle nicht dazu. Wenn einer bei mir einbrechen würde, würden sich ALLE meine Gedanken nur darauf konzentrieren, wie ich und meine Familie diese Situation überleben können.
Andererseits ist es hier eigentlich wie auch in vielen SV Situationen. Es gibt eine Gruppe die diskutieren die detailliertesten Theorien, wie der Fall gelöst werden könne. Im Rahmen der Gesetze, Möglichkeiten....andere besinnen sich in einer Extremsituation auf Urinstinkte....:o Flucht....und wenn das nicht geht eben Kampf....aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur sagen, ich gehöre zur zweiten...:o
Grüße
Ich kenne mein Verhalten in Extremsituationen recht gut. Wenn jemand mein Leben in Gefahr bringt, ticke ich aus.
Hier gibts bestimmt auch Leute, die an der Tür, wenn sie mit einer Pistole bedroht würde, ganz ruhig und gelassen auf den Typen einreden würden... weil sei das für am geschickstesten halten. Ich habe das 2 mal erlebt, und mic beide Male fast eingeschissen, und hätte ich die geringste Chance gesehen, den Typen umzunieten, ohne das Risiko einzugehen, dass er "aus Versehen" abdrückt, so hätte ich das ohne zu zögern gemacht.
Ich frage mich bei den "Ich würd' cool zu dem Typen hinspazieren und ihn fragen, ob er nen Kaffee will"-Antworten immer, ob der Typ, der das schreibt, wirklich so abgebrüht ist... ob das womöglich ein ehemaliger Elitesoldat ist, der im Angesicht des Todes völlig cool und easy bleibt, dem das nichts bedeutet..... oder ob der Antworter schlichtweg keine Ahnug hat, wie es sich anfühlt, das eigene Leben auf Messers Schneide zu sehen.
Vielleicht fühlt sich ja der jugendliche U-Bahnschläger auch bedroht mit genau derselben Argumentation, weil er angerempelt wurde?
Du willst also damit sagen, in einer vollgestopften UBahn jemanden aus Verehen anzurempeln ist ein vergleichbarer EIngriff in die Privatsphäre, wie ein verbrecherischer Einbruch zu nachtschlafender Zeit?
Geht's noch? :weirdface
Das ist moralisch und rechtlich nicht richtig - und, lieber Kraken, insbesondere bei tatsächlich freiheitlich denkenden Menschen erst recht nicht, die denken nämlich auch stark an die freiheitlichen Rechte anderer.
Das ist ungefähr so, wie die vielen angeblichen Anarchisten, die aber nur nach ihren Regeln Anarchie wollen ;)
Ja, er hat seine Freiheitsrechte. Die werden ja davon nicht berührt...... meine aber sehr wohl!
Die Freiheit hört weitgehen da auf, wo sie die Rechte eines anderen verletzt.. das gilt für die Freiheit des Einbrechers, weil er meine Intimsphäre, mein Hab und GUt, mein Leib und Leben und dasjenige meiner Familie am äussersten Punkt bedroht und verletzt.
Das gibt mir moralisch das Recht, meine Sicherheits wiederherzustellen, bzw. zu wahren.
Ich persönlich bin auch nicht prinzipiell ablehnend Gesetzgebungen gegenüber, dass man sein Landgut verteidigen darf, gegen unerwünschte Eindringlinge, notfalls mit Waffengewalt.
Wer unberechtigt in mein Haus eindringt, der begibt sich FREWILLIG in die Situation. Ich hingegen NICHT, ich will da FRIEDLICH schlafen.
Der andere bringt Leid und Verderben in mein SChlafgemach... er ZWINGT mich dazu, mich zu verteidigen!
DeepPurple
25-05-2011, 13:43
Du willst also damit sagen, in einer vollgestopften UBahn jemanden aus Verehen anzurempeln ist ein vergleichbarer EIngriff in die Privatsphäre, wie ein verbrecherischer Einbruch zu nachtschlafender Zeit?
Geht's noch? :weirdface
Schläfst du noch? Oder unterstellst du mir das absichtlich?
Ich will damit sagen, dass jemand genau mit derselben Argumentation Gewalttaten rechtfertigen könnte.
Du ziehst auch keine Grenze beim Rechtsgut und verurteilst Menschen wegen Einbruchs zum Tode, warum soll ein anderer die Grenze nicht schon beim anrempeln ziehen? Du hast ihm die Vorlage geliefert.
Oder die andere Begründung: Vielleicht will er nicht bloß stehlen, vielleicht will er ja alle im Haus töten? Präventiv erschießen.
Vielleicht will er nicht bloß anrempeln, sondern sich gleich umdrehen und zustechen? Präventiv totschlagen.
Vorlage hier im Thread.
Ja, er hat seine Freiheitsrechte. Die werden ja davon nicht berührt...... meine aber sehr wohl!
Die Freiheit hört weitgehen da auf, wo sie die Rechte eines anderen verletzt.. das gilt für die Freiheit des Einbrechers, weil er meine Intimsphäre, mein Hab und GUt, mein Leib und Leben und dasjenige meiner Familie am äussersten Punkt bedroht und verletzt.
Das gibt mir moralisch das Recht, meine Sicherheits wiederherzustellen, bzw. zu wahren.
Ich persönlich bin auch nicht prinzipiell ablehnend Gesetzgebungen gegenüber, dass man sein Landgut verteidigen darf, gegen unerwünschte Eindringlinge, notfalls mit Waffengewalt.
Wer unberechtigt in mein Haus eindringt, der begibt sich FREWILLIG in die Situation. Ich hingegen NICHT, ich will da FRIEDLICH schlafen.
Der andere bringt Leid und Verderben in mein SChlafgemach... er ZWINGT mich dazu, mich zu verteidigen!
Aber nicht dazu, ihn zu töten, wenn es nicht erforderlich ist.
Wie weiter oben schon geschrieben, von Angst, Sorge, Schock mal abgesehen:
Wenn das deine Einstellung ist, bemisst du den Wert eines Menschenlebens relativ gering, rein subjektiv. Wie kannst du dann jugendliche Gewalttäter verurteilen, die ebenfalls eine rein subjektive Grenze ziehen?
Bei allem Verständnis für gemachte Erfahrungen: Vielleicht haben die besagten gewalttätigen Jugendlichen ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?
Dafür dürfen dann nur Gutmenschen Verständnis haben, nicht wahr?
Das ist völlig falsch, es ist immer Körperverletzung.
Es ist eine legale Körperverletzung, eventuell ein legaler Totschlag.
Nicht der Tatbestand an sich macht etwas zur Straftat sondern die Strafbarkeit. Es gibt kein gültiges Gesetz, welches es verbietet, einen Einbrecher während seiner Tat niederzuschießen.
Ohne Gesetz keine Straftat.
Es besteht schon ein Unterschied, ob ich jemandem im Zustand der Angst oder Sorge oder beides niederschieße oder ob ich dies fern von einem solchen Zustand hier in einem Forum als legales und pragmatisches Mittel empfehle.
Richtig. Das eine ist nämlich legale Notwehr und das andere ein vom Recht auf Meinungs- und Redefreiheit gedeckter Hinweis auf das geltende Notwehrrecht.
Von da aus ist es eben nicht ok, einen Einbrecher einfach mal zu erschießen
Sagt wer? Mit welchem angemaßten Recht?
Aber, und darum geht es DP (<-ok...die Abkürzung kenne ich auch aus anderen Bereichen...), es ist keinesfalls ok eine Empfehlung auszugeben die da sagt: Knall alles ab, was sich bei dir bewegt, es hat alle seine Rechte verloren.
Das ist moralisch und rechtlich nicht richtig - und, lieber Kraken,
Sagt wer? Mit welchem angemaßten Recht?
Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen. Das ist der zuständige Rechtsgrundsatz und Grundlage jeder im Leben vewurzelten Moral.
Der Rest ist Meinungs- und Redefreiheit. Auch wenn die Dir nicht paßt, sie wurde verfassungsrechtlich garantiert, damit Leute wie Du ihre persönliche Meinung nicht anderen aufzwingen können.
insbesondere bei tatsächlich freiheitlich denkenden Menschen erst recht nicht, die denken nämlich auch stark an die freiheitlichen Rechte anderer.
Wer meint, das Recht müsse dem Unrecht weichen und dazu auch noch die Meinungs- und Redefreiheit negiert, sollte von Freiheit besser schweigen.
Es wirkt sonst lächerlich.
Shingaku
25-05-2011, 13:58
Es wurde geschrieben, dass hier einfach von zwei verschiedenen Standpunkten aus diskutiert wird, nämlich einerseits
der rechtlich-moralischen Schiene und andererseits dem Ernstfall. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht,
wozu Regeln oder moralische Werte gut sein sollten, wenn man sie gerade dann, wenn es auf sie ankommt
regelmäßig in vollem Bewusstsein ihrer vermeintlichen Unzulänglichkeit über Bord spülen darf.
Sicherlich gibt es IMMER, schon im Allerkleinsten, oft Unterschiede zwischen der Theorie und der Praxis.
Nicht umsonst wird an der Theorie ggf. auch rumgedoktort und verbessert (z.B. per Gesetzesvorlagen).
Mir kann nun aber Niemand weismachen, dass es bei einem Einbruch immer nur heißen kann,
dass entweder der Einbrecher oder definitiv man selbst stirbt und man daher völlig legal Einbrecher erschießen darf.
Kommen diese abstrusen Ideen dann noch von Leuten, die nicht einmal Grundrechte von Menschenrechten
zu unterscheiden wissen, wirken deren Rechtsratschläge doch eher sehr albern bis lächerlich.
Ja, es gibt Situationen, wo vielleicht selbst die Tötung eines Einbrechers ein plausibles (Situation, Praxis)
und auch erlaubtes (Gesetz, rechtliche Berücksichtung der Umstände) oder besser nicht weiter zu ahndendes Mittel ist.
Auch eine völlige Überreaktion aus eigener Angst, die dann doch noch einige der Ultraharten einräumten,
ist bis zu einem gewissen Grade nachvollziehbar. Kann man etwas gut nachvollziehen, bringt man vielleicht
etwas mehr Verständnis auf, nur macht allein dieses Verständnis Verbotenes nicht legal
und nicht in jedem Falle zwingend auch moralisch vertretbar - trotz einer Berücksichtigung der Umstände.
[U-Bahnvergleich]
Ich will damit sagen, dass jemand genau mit derselben Argumentation Gewalttaten rechtfertigen könnte.
Nö, könnte er nicht. Denn es handelt sich um eine vollkommen andere Situation, die rechtlich dann auch völlig anderes bewertet wird.
Du ziehst auch keine Grenze beim Rechtsgut und verurteilst Menschen wegen Einbruchs zum Tode, warum soll ein anderer die Grenze nicht schon beim anrempeln ziehen? Du hast ihm die Vorlage geliefert.
Nun ist das Recht aber nicht so naiv wie Du.
Erstens verurteilt Kraken niemanden zum Tode sondern er wehrt sich in höchster Not.
Zweitens bist Du es, der beim Rechtsgut keine Grenze zieht, nämlich beispielsweise diejenige zwischen der Gesundheit eines Schwerkriminellen in Ausübung eines Schwerverbrechens und dem Recht eines Überfallopfers auf Notwehr. Ebenso wie Du naiverweise und rechtlich unzulässig die Grenze zwischen einer Rempelei in der Öffentlichkeit und einem Schwerverbrechen im privaten und gesetzlich garantierten Schutzraum verwischen möchtest.
Oder die andere Begründung: Vielleicht will er nicht bloß stehlen, vielleicht will er ja alle im Haus töten? Präventiv erschießen.
Vielleicht will er nicht bloß anrempeln, sondern sich gleich umdrehen und zustechen? Präventiv totschlagen.
Bullshit. Phantasier nicht so viel rum, frag einfach mal 'nen Anwalt für Strafrecht. Bei fortgesetzter Rempelei und Aussicht auf eine nicht zu überstehende Schlägerei kann Totschlag übrigens ganz legal sein. Es zählt nur, ob das gewählte Mittel zur Tatzeit aus Sicht des Opfers erforderlich war, um die Straftat zu beenden.
Die Welt ist kein Bambibuch. Und das Straf- und Notwehrrecht ist nicht das, was Du Dir zusammenphantasierst.
Wenn das deine Einstellung ist, bemisst du den Wert eines Menschenlebens relativ gering, rein subjektiv. Wie kannst du dann jugendliche Gewalttäter verurteilen, die ebenfalls eine rein subjektive Grenze ziehen?
Er bemißt ihn so hoch, daß er bereit ist, zu töten, um Menschenleben zu schützen. Du dagegen wirfst schon wieder Täter und Opfer durcheinander.
Sie sind nicht gleich!
Waren sie nie, werden sie nie sein. Das Opfer ist im Recht und darf zur Verteidigung seines Rechts den Straftäter auch töten.
Der Straftäter eben nicht.
Das ist geltendes Gesetz, und gängige Rechtsprechung.
Deine Einwände dagegen sind reine Phantasterei.
Nicht Kraken handelt hier unmoralisch.
DU bist es, der hier fortwährend alle Grenzen von Moral und Anstand verletzt, indem Du ständig Täter und Opfer vertauschst.
Bei allem Verständnis für gemachte Erfahrungen: Vielleicht haben die besagten gewalttätigen Jugendlichen ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?
Dafür dürfen dann nur Gutmenschen Verständnis haben, nicht wahr?
Dafür darf sicher jeder Verständnis haben. Aber sie sind Verbrecher und dürfen zur Beendigung ihrer Straftaten während dieser Straftaten auch getötet werden. Nicht hinterher, nicht vorher. Wohl aber während dieser.
Lars´n Roll
25-05-2011, 14:07
Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen.
Wer sich zu selbstsicher an diesem Satz festhält, der kann vor Gericht ganz schnell sein blaues Wunder erleben...
"Aber ich war doch im Recht! Ich musste der Situation nicht aus dem Weg gehen! Der andere hat ja angefangen!"
In der juristischen Praxis ist es dann ganz schnell keine SV mehr. Der Richter unterstellt dann ganz fix dass Du der Lage nicht ausgewichen bist, weil Du auch wolltest. Und wenn Du auch willst, dann bist nicht mehr der Verteidiger.
Da kann man sich so sehr im Recht fühlen wie man mag und nochsoviel Beifall vom KKB-Stammtisch bekommen...
Schläfst du noch? Oder unterstellst du mir das absichtlich?
Ich will damit sagen, dass jemand genau mit derselben Argumentation Gewalttaten rechtfertigen könnte.
Du ziehst auch keine Grenze beim Rechtsgut und verurteilst Menschen wegen Einbruchs zum Tode, warum soll ein anderer die Grenze nicht schon beim anrempeln ziehen? Du hast ihm die Vorlage geliefert.
Du scheinst Mühe zu haben, mit korrekter Begriffsanwendung, macht aber nichts, ich erklärs gerne nochmals, bin ja ein geduliger Mensch:
Ich verurteile NIEMANDEN. Ich SCHÜTZE mich vor dieser Person!
Ist KEINE "Bestrafung" für den Einbruch. Es geht mir darum, meine Güte und vor allem mein Leben und dasjenige meiner Familie zu schützen!
ZWeitens vergleichst du hier nicht nur Äpfel und Birnen, sondern erdreistest dich, mich mit Leuten zu vergleichen, welche einen UNSCHULDIGEN zu Tode geprügelt haben!
Unterschiede in den Situationen könnten gewaltige nicht sein:
Alle Personen DÜRFEN in der UBahn sein, in meinem Haus aber NICHT, ein EInbrecher hat KEIN Recht in meinem Haus zu sein. Beim Gestopfe in einer UBahn ist es völlig NORMAL und an der Tagesordung, dass jemand angerempelt wird. Ein Einbruch ist weder normal, noch an der Tagesordung.
In der UBahn zu sein, und da im Gedränge Personen zu berühren ist LEGAL... bei unbescholtenen Bürgern eunzubrechen ist Illegal.
Jemanden anzurempeln geschieht höchst selten in böser Absicht. Bei jemandem einzubrechen geschieht IMMER in bösartiger, verbrecherischer und menschenverachtender Absicht.
Dem Angerempelten wurde KEIN Schaden zugefügt. Bei einem Einbruch wird sehr viel Schaden zugefügt.
Ich finde es äusserst dreist, in welcher Weise du hier Vergleiche ziehst!
Wieso lehrst du die Kunst der Selbstverteidigung? Was gibt DIR und deinen Klienten das Recht, einen armen Vergewaltiger dafür zu bestrafen? Der will vielleicht auch "nur" in die "intimsphäre" der frau eindringen, und will ihr weder wehtun, noch sie verletzen...... was gibt ihr das Recht, sich zu wehren... ähem ich meine, den armen Kerl zu bestrafen?
Ungefähr so hört sich deine Argumentation für mich an ;) Weltfremd, und völlig daneben.
Oder die andere Begründung: Vielleicht will er nicht bloß stehlen, vielleicht will er ja alle im Haus töten? Präventiv erschießen.
Vielleicht will er nicht bloß anrempeln, sondern sich gleich umdrehen und zustechen? Präventiv totschlagen.
Jaja.. fast dasselbe :kaffeetri
Also am besten NIEMANDEM weh tun.... eben, auch nicht dem Vergewaltiger... ;)
Wie weiter oben schon geschrieben, von Angst, Sorge, Schock mal abgesehen:
Wenn das deine Einstellung ist, bemisst du den Wert eines Menschenlebens relativ gering, rein subjektiv. Wie kannst du dann jugendliche Gewalttäter verurteilen, die ebenfalls eine rein subjektive Grenze ziehen?
Bei allem Verständnis für gemachte Erfahrungen: Vielleicht haben die besagten gewalttätigen Jugendlichen ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?
Dafür dürfen dann nur Gutmenschen Verständnis haben, nicht wahr?
Wie bereits oben erklärt, finde ich den Vergleich absolut daneben!
Aber ich möchte erstmal, dass du mir erklärst... wenn du die beiden SItuationen so ähnlich findest, und "rein subjektive" Grenzen siehst.
Findest du dann auch, eine Frau dürfe den Vergewaltiger nicht "dafür bestrafen" (Damit man nicht wehren sagen muss... wehren impliziert ja, dass SIE das Opfer ist... aber das Opfer ist eindeutig der Vergewaltiger.... :wuerg: ) dass er lediglich seinen Spass haben wollte? Woher will sie wissen, dass er ihr weh tun will? Will er vielleicht gar nicht.
Meine Meinung ist aber: Wenn ich KÖNNTE würde ich jeder Frau die vergewaltigt wird eine Knarre in die Hand zaubern, dass sie den Mistkerl abknallen kann.
Von mir aus, kannst DU dann dem Vergewaltigungsopfer erklären, dass sie ein schlechter Mensch ist, weil sie den Täter "mit dem Tode bestraft" hat, dafür, dass er sie "lediglich vergewaltigen" wollte... mal sehen, wie viel Verständnis du dafür erntest ;)
Und EInbruch und Vergewaltigung liegen EINIGES näher beisammen, als Einbruch und anrempeln in einer UBahn, dessen sei dir bewusst, bevor du dich empörst!
P.S.: Ich weiss, dass ich nicht nur Unverständnis für diesen Beitrag ernten werde, sondern womöglich sogar persönliche Angriffe. Ist mir aber ziemlich egal.
Wer ein Einbruchsopfer, dass sich zur Wehr setzt, gleichsetzt mit Verbrechern, die einen Bürger totschlagen, weil er in einer vollen UBahn jemandem anrempelt..... der wird im Zweifelsfalle auch ein Vergewaltigungsopfer dafür verurteilen, dass es dem armen Vergewaltiger wehgetan hat.
ICH persönlich finde soetwas einfach nur KRANK. Ein Zeichen der Desozialisierung und der fortwährenden Erkrankung unserer Gesellschaft!
Ebenso daneben, wie ich es fand, die Tötung des Terrorführers Bin Laden zu kritisieren. Der Typ hat in meinen Augen den Tod verdient, ohne Wenn und aber.
Wer sich zu selbstsicher an diesem Satz festhält, der kann vor Gericht ganz schnell sein blaues Wunder erleben...
"Aber ich war doch im Recht! Ich musste der Situation nicht aus dem Weg gehen! Der andere hat ja angefangen!"
In der juristischen Praxis ist es dann ganz schnell keine SV mehr. Der Richter unterstellt dann ganz fix dass Du der Lage nicht ausgewichen bist, weil Du auch wolltest. Und wenn Du auch willst, dann bist nicht mehr der Verteidiger.
Herrjeminee, das Geschwalle wird ja immer absurder!
Für die Blinden, Blöden und Tauben nochmal:
ER IST IN SEINEM EIGENEN HAUS UND WIRD DA ÜBERFALLEN!
Das ist die zu diskutierende Tat und der zu diskutierende Notwehrfall und nicht irgendwas hypothetisches, was Du DIr jetzt schon wieder zusammenhalluzinierst.
Dein Einwand ist mit Abstand das Dümmste, was bis jetzt zum Thema gekommen ist.
Lars´n Roll
25-05-2011, 14:16
Ganz ruhig, Rumpelstilzchen, sonst plazt noch ne Ader, das wollen wir ja nicht.
Ich hab nur den einen Grundsatz gepostet und den für sich stehend kommentiert, unabhängig von Situationen, wo man jemanden vom Baum schießen muss, der einem Äpfel klaut, weil es ja denkbar wäre, dass er nach dem Apfeldiebstahl noch Deine Schwester vergewaltigen und Deinen Hund vergiftet könnte.
Ich hab nur den einen Grundsatz gepostet und den für sich stehend kommentiert, unabhängig von Situationen, wo man jemanden vom Baum schießen muss, der einem Äpfel klaut, weil es ja denkbar wäre, dass er nach dem Apfeldiebstahl noch Deine Schwester vergewaltigen und Deinen Hund vergiftet könnte.
Das ist wohl ein klitzeklein wenig abwegiger, als dass ein Einbrecher dasselbe tun könnte ;)
Wer es eine ganz normale Handlung findet, bei jemandem in sein Haus einzubrechen, um ihm auszurauben, und NICHT findet, dass das krank ist, und dem Täter auch noch andere Straftaten zutraut..... der sollte wohl noch mals in sich gehen.
Es ist eine legale Körperverletzung, eventuell ein legaler Totschlag.
Nicht der Tatbestand an sich macht etwas zur Straftat sondern die Strafbarkeit. Es gibt kein gültiges Gesetz, welches es verbietet, einen Einbrecher während seiner Tat niederzuschießen.
Ohne Gesetz keine Straftat.
Ich kann nur wiedergeben, was mir ein befreundeter Jurist zu dem Thema gesagt hat.
Dieser versicherte mir, dass es aus seiner Erfahrung, ganz schlecht für die Person vor Gericht aussieht, die einen Einbrecher aus dem Hinterhalt kalt macht...
Grüße Ima-Fan
Lars´n Roll
25-05-2011, 14:24
Wer es eine ganz normale Handlung findet, bei jemandem in sein Haus einzubrechen, um ihm auszurauben, und NICHT findet, dass das krank ist, und dem Täter auch noch andere Straftaten zutraut..... der sollte wohl noch mals in sich gehen.
Darüber zu fantasieren, wie man Einbrecher aus einer dunklen Ecke heraus hinterrücks und ohne Warnung niederschießt ist hingegen vollkommen gesund und sollte keinen Anlass zur Reflexion geben?
Wer tapfer genug ist einem Einbrecher im Adamskostüm und schwertschwingenderweise entgegenzustürmen, der sollte doch noch genug Mut zusammenkratzen können um "Keine Bewegung oder ich blas Dir den Kopf weg!" zu brüllen, wenn es einem doch ohnehin schon gelungen ist, ihn zu überraschen und man ne 1911 in der Hand hat....
Ich hab nur den einen Grundsatz gepostet und den für sich stehend kommentiert, unabhängig von Situationen, wo man jemanden vom Baum schießen muss, der einem Äpfel klaut, weil es ja denkbar wäre, dass er nach dem Apfeldiebstahl noch Deine Schwester vergewaltigen und Deinen Hund vergiftet könnte.
Du lebst ja immer noch in Absurdistan!
Es ist nicht notwendig, einen Apfeldieb vom Baum zu schießen, um die Straftat zu beenden.
Es sei denn, der weigert sich, da runterzuklettern und man kann ihn weder körperlich überwältigen, noch in brauchbarer Zeit von der Polizei runterpflücken lassen.
Ja, unter Umständen, die wohl nur in Absurdistan vorkommen, darf man ihn runterschießen.
Aber man muß schon ziemlich einen an der Waffel haben, um einen Apfeldiebstahl mit einem Einbrecher im Haus gleichzusetzen. Es handelt sich um ganz unterschiedliche Situationen. Ein Apfeldiebstahl ist keine Notlage sondern eine Bagatele. Ein Einbrecher im Haus ist dagegen eine ernste Notlage.
Es sind immer wieder dieselben blöden "Tricks", mit denen manche versuchen, den größten Blödsinn als moralische Überlegenheit zu verkaufen: Täter und Opfer vertauschen, Bagatellen und Schwerstverbrechen gleichsetzen.
Kindergarten...
Wer tapfer genug ist einem Einbrecher im Adamskostüm und schwertschwingenderweise entgegenzustürmen, der sollte doch noch genug Mut zusammenkratzen können um "Keine Bewegung oder ich blas Dir den Kopf weg!" zu brüllen, wenn es einem doch ohnehin schon gelungen ist, ihn zu überraschen und man ne 1911 in der Hand hat....
Hi Lars,
war auch Teil der Argumentation des Juristen. Vor allem mit einer Schusswaffe, die man ja auch erstmal besitzen dürfen muss, wäre es möglich einen Täter ,,zu stellen", eine Warnung abzugeben.
Er sprach aber auch von einem tödlichen Angriff(des vermeintlichen Opfers) mit einem Küchenmesser z.B und selbst dort sah er die Notwehr meist nicht gegeben.
Grüße Ima-Fan
Lars´n Roll
25-05-2011, 14:28
Du lebst ja immer noch in Absurdistan!
Es ist nicht notwendig, einen Apfeldieb vom Baum zu schießen, um die Straftat zu beenden.
Es sei denn, der weigert sich, da runterzuklettern und man kann ihn weder körperlich überwältigen, noch in brauchbarer Zeit von der Polizei runterpflücken lassen.
Ja, unter Umständen, die wohl nur in Absurdistan vorkommen, darf man ihn runterschießen.
Um Himmels Willen! Damit der sich weigern kann da runterzukommen müsste man ihn ja erstmal ansprechen! Und wenn man ihn anspricht gibt man ja alles aus der Hand und dem Bösewicht die Möglichkeit selbst aktiv zu werden! Das ist ein unzumutbares Risiko dass dem Bedürfnis der Eigensicherung zuwiderläuft - also sofort erschießen. :(
Darüber zu fantasieren, wie man Einbrecher aus einer dunklen Ecke heraus hinterrücks und ohne Warnung niederschießt ist hingegen vollkommen gesund und sollte keinen Anlass zur Reflexion geben?
Doch, das habe ich in diesem Thread bemerkt. Weil ich bis anhin dachte, dass jeder so denkt wie ich ;)
Wenn ich mir allerdings die Situation ausmale, kann ich mir nichts anderes vorstellen..... vielleicht würde ich die NErven behalten, vermutlich aber nicht.
Wer tapfer genug ist einem Einbrecher im Adamskostüm und schwertschwingenderweise entgegenzustürmen, der sollte doch noch genug Mut zusammenkratzen können um "Keine Bewegung oder ich blas Dir den Kopf weg!" zu brüllen, wenn es einem doch ohnehin schon gelungen ist, ihn zu überraschen und man ne 1911 in der Hand hat....
Tapferkeit oder Tollkühnheit hat nunmal nicht unbedingt mit Mut zu tun, sondern eher mit Verzweiflung.
Vielleicht wäre ich mutig genug, den Typen anzusprechen.... vielleicht wäre ich so nervös, dass ich bei der kleinsten Zuckung oder aus Versehen gleich abdrücken würde, oder aus Angst. Und letzteres war nunmal meine Vermutung, dass ich vor lauter Angst den Typen einfach übern Haufen schiessen würde.
Ist vielleicht in der Familie.... mein Vater hat mich mal fast erschossen, als ich mitten in der Nacht in seinem Zimmer Druckerpapier holen wollte, und gaaaaanz vorsichtig die Türfalle drückte. Da hörte ich, wie das Schublädchen am Nachttisch aufgeht, eine Pistole gezogen udn durchgeladen wird.
Auch da erstarrte ich vor Angst, und hatte Angst, dass wenn ich auch nur EINEN Pieps von mir gebe, er gleich schiesst. Natürlich erklärte er mir am nächsten Tag, dass ich mich nur zu erkennen geben müssen hätte (was für ein Begriff.....) aber ich hatte so viel Angst, dass er dann gleich schiesst :o
In Situationen äusserster Angst reagiere ich, zumindest ich, nicht immer rational am klügsten.
Dieser versicherte mir, dass es aus seiner Erfahrung, ganz schlecht für die Person vor Gericht aussieht, die einen Einbrecher aus dem Hinterhalt kalt macht...
Vor Gericht sieht es immer schlimm aus, besonders wenn man freimütig mit der Polizei redet, statt sich jedes Wort von einem guten und auf Notwehrrecht spezialisierten Anwalt genehmigen zu lassen.
Das gilt aber prinzipiell nicht nur für Notwehrfälle.
Und erstmal gilt es, heil aus der Notsituation rauszukommen.
Für den Rest ist dann der Anwalt zuständig.
Nochmal kurz dazu: Das betrifft alle, mich auch. Siehe dazu meinen vorigen Beitrag.
Aber wenn ich mit der Einstellung ins Bett gehe, aus Prinzip einen Menschen zu töten, ohne Abwägung, ohne echte Bedrohung meines Lebens, nur weil mein Eigentum objektiv und alles andere eventuell möglicherweise subjektiv in naher ode rferner Zukunft bedroht sein kann (Einbrecherbeispiel), wie kann ich da über moralisch und strafrechtlich über andere Gewalttäter urteilen?
Vielleicht fühlt sich ja der jugendliche U-Bahnschläger auch bedroht mit genau derselben Argumentation, weil er angerempelt wurde?
Also, ich weiß, daß z.B. Krakens Meinung etwas extrem klingt. Aber ich denke nicht, dass er gemeint hat, er warte mit der Schrotflinte im Bett darauf, dass sich unglückliche in sein Haus verirren, um seinem Selbstjustizwahn fröhnen zu können....
Bei einem Einbruch, bei dem ich dem Einbrecher über den Weg laufe, in MEINEM Haus, darf ich mich durchaus bedroht fühlen. Nicht nur mein Eigentum. Es ist auch NICHT herrschende Meinung der Gerichte, dass ich als mildestes Mittel aus dem 2. Stock springen muss, um der Gefahr zu entgehen....
Das "Beispiel" mit dem Anrempeln passt leider gar nicht...wurde aber ja schon gut oben erklärt...
Gruß
Um Himmels Willen! Damit der sich weigern kann da runterzukommen müsste man ihn ja erstmal ansprechen! Und wenn man ihn anspricht gibt man ja alles aus der Hand und dem Bösewicht die Möglichkeit selbst aktiv zu werden! Das ist ein unzumutbares Risiko dass dem Bedürfnis der Eigensicherung zuwiderläuft - also sofort erschießen. :(
Für mich halt auch Ansichtssache:
Bei einem Apfeldiebstahl gehe ich von einem Nachbarsjungen aus, oder einem Wanderer... einem ganz normalen Typen, der einfach einen Apfel wollte, und wahrschienlich nichtmal daran dachte, dass der Bauer die Dinger verkauft.
Solch eine Person ist für mich jemand ganz normales, den ich einfach darauf hinweise, dass ihm die Äpfel nicht gehören, und er wenigstens hätte fragen können.
Bei einem Einbrecher gehe ich von einem abgebrühten Schwerverbrecher aus, dem ein Menschenleben und die Privatpshäre absolut nichts bedeuten. Der ohne jede Gefühlsregung in anderer Leute Allerheiligstes eindringt, und ihnen ihren wertvollsten Besitz stiehst, unberührt davon, dass das diese in grosse finanzielle Nöte und Existenzschwierigkeiten bringen kann, und ihre Psyche nachhaltig beeinträchtigen kann.
Solche eine Person ist für mich in höchstem Masse gefährlich.
Für MICH sind eben NICHT alle Personen gleich. Ich bin NICHT der Staat und nicht das Gericht. Ich bin eine Person, und ich masse mir durchaus an, Leute zu beurteilen und verschiedentlichst zu behandeln.
Lars´n Roll
25-05-2011, 14:35
Vielleicht wäre ich mutig genug, den Typen anzusprechen.... vielleicht wäre ich so nervös, dass ich bei der kleinsten Zuckung oder aus Versehen gleich abdrücken würde, oder aus Angst. Und letzteres war nunmal meine Vermutung, dass ich vor lauter Angst den Typen einfach übern Haufen schiessen würde.
Ist vielleicht in der Familie.... mein Vater hat mich mal fast erschossen, als ich mitten in der Nacht in seinem Zimmer Druckerpapier holen wollte, und gaaaaanz vorsichtig die Türfalle drückte. Da hörte ich, wie das Schublädchen am Nachttisch aufgeht, eine Pistole gezogen udn durchgeladen wird.
Auch da erstarrte ich vor Angst, und hatte Angst, dass wenn ich auch nur EINEN Pieps von mir gebe, er gleich schiesst. Natürlich erklärte er mir am nächsten Tag, dass ich mich nur zu erkennen geben müssen hätte (was für ein Begriff.....) aber ich hatte so viel Angst, dass er dann gleich schiesst :o
In Situationen äusserster Angst reagiere ich, zumindest ich, nicht immer rational am klügsten.
Ich bin ja ein vehementer Vertreter des Rechts auf privaten Waffenbesitz, aber wenn ich das so lese, dann frage ich mich doch, ob ihr, Dein Papa und Du, Knarren haben solltet...
Hosen voll und Bewaffnet ist keine gute Kombination. Vor allem nochmal Cooper lesen. 3 und 4 Regel.
Außerdem wundere ich mich, dass Du die ganze Zeit schreibst, als wärst Du ein verschrecktes Schulmädchen. Herrgott, Kraken - Du bist Profikämpfer und arbeitest als Türstopper. Kann ja wohl nicht sein, dass Du Dich einscheißt, wenn Du nachts ein Geräusch hörst und es nur Panik und Verzweiflung ist, die Dich dazu treibt den Eindringling zu stellen...
Wenn bei mir auf einmal einer im Wohnzimmer steht, dann darf der damit rechnen, dass ich ziemlich angepisst bin.
Um Himmels Willen! Damit der sich weigern kann da runterzukommen müsste man ihn ja erstmal ansprechen! Und wenn man ihn anspricht gibt man ja alles aus der Hand und dem Bösewicht die Möglichkeit selbst aktiv zu werden! Das ist ein unzumutbares Risiko dass dem Bedürfnis der Eigensicherung zuwiderläuft - also sofort erschießen. :(
Genau, er könnte ja vom Baum aus durch das Fenster in mein Haus fliegen. Das wäre eine direkte Bedrohung. Fast so, als wenn ich einem Einbrecher direkt, nachts gegenüberstünde....nein, moment, der Vergleich hinkt leider gewaltig....;)
Gruß
Ich bin ja ein vehementer Vertreter des Rechts auf privaten Waffenbesitz, aber wenn ich das so lese, dann frage ich mich doch, ob ihr, Dein Papa und Du, Knarren haben solltet...
Doch doch, sollte wir ;)
Er hat ja doch die Besonnenheit gehabt, nicht gleich zu schiessen. Sondern hätte erst geschossen, wenn ich ein Einbrecher gewesen wäre.
Damals war ich aber so 12 oder so.....
Hosen voll und Bewaffnet ist keine gute Kombination. Vor allem nochmal Cooper lesen. 3 und 4 Regel.
Die Cooper-Regeln zur Waffensicherheits sind mir wohlbekannt, und ich halte mich immer daran.
Was willst du mir damit sagen?
Außerdem wundere ich mich, dass Du die ganze Zeit schreibst, als wärst Du ein verschrecktes Schulmädchen.
Ich stelle mir vor.. 3 bewaffnete Einbrecher in meinem Haus, jederzeit bereit jeen Störefried übern Haufen zu schiessen, und in der Absicht alles Übel anzurichten, das sie irgendwie können.
DAS ist meine Vorstellung von einem Einbrecher. Und dagegen setze ich mich mit Waffengewalt zur Wehr.
Herrgott, Kraken - Du bist Profikämpfer und arbeitest als Türstopper. Kann ja wohl nicht sein, dass Du Dich einscheißt, wenn Du nachts ein Geräusch hörst und es nur Panik und Verzweiflung ist, die Dich dazu treibt den Eindringling zu stellen...
Wenn bei mir auf einmal einer im Wohnzimmer steht, dann darf der damit rechnen, dass ich ziemlich angepisst bin.
Wut ist letztlich dasselbe wie Angst, deswegen schreibe ich so. Du musst dir nicht vorstellen, dass ich in Angst mich in eine Ecke hocke... sondern ich gehe eben zum Angriff über. "Fight oder flight" Ich bevorzuge den Kampf. Und wenn jemand bei mir einbricht, wird er damit eine sehr starke Aktivität des Sympathikus herovrrufen, und ob ich da noch klar denken kann, bezweifle ich.
Ich hätte damals auch einfach zum Fenster raus rufen können, er solle sich von meinem Zwinger verpissen.... aber als ich da nen Typen gesehen habe, wurde augenblicklich der Schalter umgelegt, Waffe.. raus vor die Tür. Und ich vermute allzumal, dass das ähnlich wäre bei einem Einbrecher.
Angst äussert sich nunmal verschieden.
Weisst du nun, was ich meine?
Ist ähnlich im Kampf... wenn sich Leute im Kampf zum Äussersten bedroht fühlen, gibt es verschiedenste Reaktionen. Viele kauern zusammen, und hoffen, dass es vorbei ist, sie wollen nur noch heim. Bei mir löst diese Bedrohung Wut aus, wenn ich das Gefühl habe, zu verlieren, dann drehe ich nochmals alles auf, um irgendwie zu entkommen. Unwillkürlich.
Lars´n Roll
25-05-2011, 15:02
Was willst du mir damit sagen?
Du hast geschrieben, er hätte Dich fast erschossen. Das klingt relativ dramatisch, würde ich sagen.
Und wenn man sich an Cooper hält, dann ist es nicht möglich, jemanden zu erschießen, den man nicht erschießen will.
Und das hier:
vielleicht wäre ich so nervös, dass ich bei der kleinsten Zuckung oder aus Versehen gleich abdrücken würde, oder aus Angst
klingt auch ziemlich ungut.
Ich stelle mir vor.. 3 bewaffnete Einbrecher in meinem Haus, jederzeit bereit jeen Störefried übern Haufen zu schiessen, und in der Absicht alles Übel anzurichten, das sie irgendwie können.
DAS ist meine Vorstellung von einem Einbrecher. Und dagegen setze ich mich mit Waffengewalt zur Wehr.
Das ist nix anderes als wilde Fantasie. Einbrecher sind in der Realität wohl eher selten bis an die Zähne bewaffnete, bluttrünstige Killerkommandos... :rolleyes:
Wut ist letztlich dasselbe wie Angst, deswegen schreibe ich so.
Wut ist mit Sicherheit nicht dasselbe wie Angst.
Ich bevorzuge den Kampf. Und wenn jemand bei mir einbricht, wird er damit eine sehr starke Aktivität des Sympathikus herovrrufen, und ob ich da noch klar denken kann, bezweifle ich.
Und Du kämpft total unkontrolliert? Hast Du nen Blackout und drehst durch, wenn Du nen renitenten Kunden vor die Tür begleitest? Das glaube ich doch eher nicht. Ich hatte nie nen Kontrollverlust, wenn ich mich mal gehaun habe sondern ich hab durchaus bewußt gekämpft und ich bin Welten von Deinen kämpferischen Skills entfernt...
Ich hätte damals auch einfach zum Fenster raus rufen können, er solle sich von meinem Zwinger verpissen.... aber als ich da nen Typen gesehen habe, wurde augenblicklich der Schalter umgelegt, Waffe.. raus vor die Tür. Und ich vermute allzumal, dass das ähnlich wäre bei einem Einbrecher.
Angst äussert sich nunmal verschieden.
Weisst du nun, was ich meine?
Und wenn Du ihn erreichst hättest, dann hättest Du ihn mit dem Schwert erschlagen, weil der Schalter ja umgelegt und Du auf Autopilot warst?
Ich hoffe mal, das ist nur dummes Gesabbel, Kraken...
Genau, er könnte ja vom Baum aus durch das Fenster in mein Haus fliegen.
Vielleicht nicht unbedingt fliegen, aber dass er klettern kann ist ja schon durch seine Präsenz in der Krone meines Apfelbaums bewiesen. :cool:
To cut a long story short: Das Level der Eskalation sollte doch für die meisten normalen Leute von der Art des bedrohten Rechtsguts abhängen. Und wenn gerade jemand dabei ist, unten im Wohnzimmer, wo sonst keiner ist, meine Stereoanlage einzupacken, dann ist das was anderes, als wenn ich ihn im Obergeschoß dabei erwische, wie er sich dem Zimmer nähert, in dem mein Kind schläft.
Du hast geschrieben, er hätte Dich fast erschossen. Das klingt relativ dramatisch, würde ich sagen.
Und wenn man sich an Cooper hält, dann ist es nicht möglich, jemanden zu erschießen, den man nicht erschießen will.
Das war eine Beschreibung, wie ich mich in diesem Moment fühlte ;)
Mit seiner .22l.r. hätte er das nichtmal durch die Tür hindurch geschafft, selbst wenn er gewollt hätte... aber als 12 jähriger kam's mir nunmal so vor.
Und das hier:
klingt auch ziemlich ungut.
Eventualitäten... Ich weiss nicht, ob ich die Regeln der Waffensicherheit so gut verinnerlicht habe, dass ich mich noch dran halten würde, wenn bewaffnete Einbrecher mich bedrohen würden.
Das ist nix anderes als wilde Fantasie. Einbrecher sind in der Realität wohl eher selten bis an die Zähne bewaffnete, bluttrünstige Killerkommandos... :rolleyes:
In meiner Vorstellung aber schon :p
In Albanien hab' ich mal ein paar bettelnde Zigeunerkinder angeschrieb, sie sollen sich verpissen, weil ich irgendwie überzeugt war, dass hinter dem nächsten Ecken 20 von denen warten, die uns überfallen wollen :o
Vielleicht bin ich paranoid, kann schon sein. Vielleicht bin ich ein Menschenfeind, kann auch sein...... aber muss ja keiner bei mir einbrechen.
Wut ist mit Sicherheit nicht dasselbe wie Angst.
Resultiert aber oftmals aus ähnlichen Begebenheiten und ist beides eine starke Aktivitt des Sympathikus.
Und Du kämpft total unkontrolliert? Hast Du nen Blackout und drehst durch, wenn Du nen renitenten Kunden vor die Tür begleitest? Das glaube ich doch eher nicht. Ich hatte nie nen Kontrollverlust, wenn ich mich mal gehaun habe sondern ich hab durchaus bewußt gekämpft und ich bin Welten von Deinen kämpferischen Skills entfernt...
Nö, in solchen Situationen hab' ich mich bisher immer unter Kontrolle gehabt. Ich hab' zwar schonmal mehr oder weniger aus Versehen einen in den Bauch gebissen, weil ich nicht escapen konnte. Aber das wars auch schon.
An der Tür fühlte ich mich bisher nur ernsthaft bedroht, wenn einer eine Waffe gezogen hat. War aber auch da nie unkontrolliert.
Vielleicht unterschätze ich meine Selbstkontrolle... kann durchaus sein.
Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass ich bei einem bewaffneten EInbrecher ausraste.
Und wenn Du ihn erreichst hättest, dann hättest Du ihn mit dem Schwert erschlagen, weil der Schalter ja umgelegt und Du auf Autopilot warst?
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Kann schon sein, muss aber nicht.
re:torte
25-05-2011, 15:13
Angst führt zu Wut
Wut führt zu Hass
Hass führt zu unsäglichem Leid
so hat es mir Yoda erzählt
Aber Luke hat Darth Vader, immerhin sogar seinem Vater, erstmal die Hand abgehauen und ihn kampfunfähig gemacht.
Sicher, er hätte auch zur dunklen Seite wechseln können und ohne Widerstand mit seinem Vater die Galaxis beherrschen können. Hat er aber nicht...
Das Beispiel passt eigentlich ganz gut...:D
Gruß
Lars´n Roll
25-05-2011, 15:24
Nö, in solchen Situationen hab' ich mich bisher immer unter Kontrolle gehabt. Ich hab' zwar schonmal mehr oder weniger aus Versehen einen in den Bauch gebissen, weil ich nicht escapen konnte. Aber das wars auch schon.
An der Tür fühlte ich mich bisher nur ernsthaft bedroht, wenn einer eine Waffe gezogen hat. War aber auch da nie unkontrolliert.
Wenn Du sogar in diesen sehr extremen Situationen einen kühlen Kopf behalten kannst, wem willst Du dann bitteschön erzählen, dass Du gar keine andere Wahl haben würdest, als einem ertappten Einbrecher augenblicklich das ganze Magazin reinzupumpen, weil es ja "Ausnahmezustand" ist?
Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass ich bei einem bewaffneten EInbrecher ausraste.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Kann schon sein, muss aber nicht.
Wär schon blöde... war der eigentlich auch schwer bewaffnet und wollte Dich töten? Nö. Er hat sich erschrocken und ist abgehaun. Das dürfte übrigens die üblichere Situation sein, während kampfbereite, schwer bewaffnete Killereinbrecher eher die Ausnahme darstellen sollten...
Wenn Du sogar in diesen sehr extremen Situationen einen kühlen Kopf behalten kannst, wem willst Du dann bitteschön erzählen, dass Du gar keine andere Wahl haben würdest, als einem ertappten Einbrecher augenblicklich das ganze Magazin reinzupumpen, weil es ja "Ausnahmezustand" ist?
Wär schon blöde... war der eigentlich auch schwer bewaffnet und wollte Dich töten? Nö. Er hat sich erschrocken und ist abgehaun. Das dürfte übrigens die üblichere Situation sein, während kampfbereite, schwer bewaffnete Killereinbrecher eher die Ausnahme darstellen sollten...
Ja, eigentlich hast du Recht :o
Lars´n Roll
25-05-2011, 15:27
Ja, eigentlich hast du Recht :o
Natürlich. Ich hab so gut wie immer Recht. Wenn sich das die Leute nur endlich mal merken würden. :cool:
netwolff
25-05-2011, 15:52
Wer meint, das Recht müsse dem Unrecht weichen und dazu auch noch die Meinungs- und Redefreiheit negiert, sollte von Freiheit besser schweigen.
Es wirkt sonst lächerlich.
Schlechten Kaffee gehabt?
Ich entschuldige mich, falls du dich in deinen persönlichen Rechten durch meine Aussagen beschränkt sahst, aber dann bitte ich dich mir aufzuzeigen, wie mir das gelungen ist.
Ich kann mich nicht erinnern, jemandem die Rede- und Meinungsfreiheit einschränken zu wollen.
Des Weiteren bitte ich dich mir nicht nachzusagen, ich seit der Meinung Recht müsse Unrecht weichen, denn das habe ich ebenfalls nicht bewusst propagiert.
Kläre mich auf, warum meine Worte dich so angegriffen haben, dann passiert es vielleicht nicht wieder.
brandenburger
25-05-2011, 17:10
http://cdn.taylorgifts.com/images/products/p28331b.jpg
"Gegen Opfer Ernst B. hatte die Staatsanwaltschaft anfangs ebenfalls ermittelt. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir aber davon aus, dass der 77-Jährige in Notwehr gehandelt hat“, sagte Sprecher Kai Thomas Breas am Rande des Verfahrens."
Raubüberfall auf Millionär: Hure und vier Gangster in Stade vor Gericht - Hamburg - Bild.de (http://www.bild.de/regional/hamburg/raubueberfall/hure-gangster-millionaer-raub-prozess-sittensen-18067668.bild.html)
77 Jähriger erschiesst einen(16) der 4 Einbrecher!
Leute! Diese Thread zeigt doch wieder mal sehr schön, warum wir keine
"juristischen Fragen hier behandeln wollen. Das führt IMMER zum Streit.
Dazu kommt, das die wenigsten bei der ursprünglichen Aussage bleiben.
Sie "biegen" die Geschichte immer gerade so wie es ihnen passt. Nur um doch
Recht zu behalten.:rolleyes:
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