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Vollständige Version anzeigen : Defens Wrench erlaubt?



Eisenbeiß
19-05-2011, 18:27
Hi,

weiß jemand 100%, ob ein "Defense Wrench"

DEFENSE WRENCH IMPACT WEAPON - eBay.ch (endet 07.06.11 22:10:41 MESZ) (http://cgi.ebay.ch/DEFENSE-WRENCH-IMPACT-WEAPON-/370395707875) oder Defense Wrench - SHOMER-TEC (http://www.shomer-tec.com/product/defense-wrench-15.cfm)

erlaubt ist?

Bitte keine Grundsatzdiskussion, sondern einfach nur eine begründete Antwort.

Im WaffG finde auf den ersten Blick ich nichts, was auf ein Verbot hinweist?

Anlage 2 WaffG (zu 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Waffengesetz (http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm)

Impact Kerambits sind ja ähnlich konstruiert und erlaubt. Ist ein Impact Kerambit Waffenrechtlich vergleichbar oder gleichgestellt?

Vielen Dank!

Gruß

Sinawali
19-05-2011, 19:54
Für den Defense Wrench dürfte wohl dieselbe Argumentation gelten wie hier:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_89_stinger_katzenkopf_heartattack_pushdagger.pd f

DerBen
19-05-2011, 20:18
Aber es ist nur ein Schraubenschlüssel.... ;) Gute investition.

Boxerjugend
19-05-2011, 20:22
Was isn das überhaupt, sowas wie ein Schlagring=?
Dann ist es vmtl verboten.

Jan_
19-05-2011, 21:03
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Deutschland verboten.

'Für die Einstufung als Schlagring entscheidend ist die der Hand angepasste Bauform und darüber hinaus die klare Zweckbestimmung.'
Die Verbotseigenschaft [...blah...] wird daher bejaht.

Siehe Link von Sinawali.

Eisenbeiß
19-05-2011, 21:36
Okay, das hab ich mir schon fast gedacht.
Ist ja ziemlich eindeutig verboten.
Vielen Dank für den Link zum BKA Feststellbescheid!

Aber diese Impact Kerambits Gedönse "Werkzeuge" müssten dann ja eigentlich auch darunter fallen und werden munter verkauft?

stagediver
19-05-2011, 23:38
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Deutschland verboten.

'Für die Einstufung als Schlagring entscheidend ist die der Hand angepasste Bauform und darüber hinaus die klare Zweckbestimmung.'
Die Verbotseigenschaft [...blah...] wird daher bejaht.

Siehe Link von Sinawali.

Na aber klar ist die Zweckbestimmung für mich nicht. Das Ding ist an sich ein Scheibenzertrümmerer mit Schraubenschlüsseln. Für die Faust.

Eisenbeiß
20-05-2011, 12:01
Naja, die Behörden sind aber auch nicht blöd.

Allerdings wundert mich, dass dann ein Kubotan mit Streben erlaubt ist:

Budokonzept Shop (http://www.budokonzept.de/shop/show_article.php?sid=0a8da75851cfd64fe4747204a8b3f 176&id=4c48343415fac&kat0=budo-shoppinga-z&kat1=kubotan)

Zweckbestimmung sollte ja klar sein. Der Hand ist das Ding auch angepasst.
Wieso dann erlaubt? Seltsame Umsetzung von Gesetzen...

Michael1
20-05-2011, 12:19
Woraus schließt du dass das nicht als Waffe eingestuft wird? Nur weil es in einem Onlineshop zu kaufen ist?

Jan_
20-05-2011, 12:44
Na aber klar ist die Zweckbestimmung für mich nicht. Das Ding ist an sich ein Scheibenzertrümmerer mit Schraubenschlüsseln. Für die Faust.
Ich habe mal den irrelevanten Teil hervorgehoben. :p

Eisenbeiß
20-05-2011, 12:54
Woraus schließt du dass das nicht als Waffe eingestuft wird? Nur weil es in einem Onlineshop zu kaufen ist?


Wenn müsste es ja wie die Dinge in dem Feststellbescheid behandelt werden.
Und demnach wäre es dann ja eine verbotene Waffe?

Das es erlaubt zu sein scheint habe ich unterstellt, weil es angeboten wird.
Aber die Seite ist aus Österreich, da siehts vielleicht weniger streng aus.

Transminator
20-05-2011, 12:57
Woraus schließt du dass das nicht als Waffe eingestuft wird? Nur weil es in einem Onlineshop zu kaufen ist?

Wenn es sich auf den Kubotan bezieht:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

gast
20-05-2011, 12:58
Aber die Seite ist aus Österreich, da siehts vielleicht weniger streng aus.

Welche Seite ist die österreichische, die mit der .ch Endung oder die mit der .de Endung? ;)

Michael1
20-05-2011, 13:05
Wenn es sich auf den Kubotan bezieht:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

Die beurteilung könnte aber durch die zwei querstreben durchaus anders ausfallen.

Eisenbeiß
20-05-2011, 13:20
Welche Seite ist die österreichische, die mit der .ch Endung oder die mit der .de Endung? ;)

Jaja, mach dich ruhig Lustig :D ich habe Durcheinander erzählt.. während ich das geschrieben habe hatte ich das hier geöffnet:

Kubotanshop.at der Spezialist für Kubotane und Selfdefens Sticks (http://www.kubotanshop.at/index.php/cat/c511_Kubotan-Spezial.html)
Also eine Österreichische Seite.

Aber der Kubotan, den ich zuerst gepostet hatte war ja von einem deutschen Shop.

Budokonzept Shop (http://www.budokonzept.de/shop/show_article.php?sid=0a8da75851cfd64fe4747204a8b3f 176&id=4c48343415fac&kat0=budo-shoppinga-z&kat1=kubotan)

Ich würde fast wetten, dass die Beurteilung anders ausfällt.

Transminator
20-05-2011, 13:25
Die beurteilung könnte aber durch die zwei querstreben durchaus anders ausfallen.

das stimmt.
Kubotan generell ist geregelt (deshalb der Link), aber ob dieses spezielle Teil aus dem Shop noch dadurch abgedeckt ist, kann man bezweifeln, weil es mehr Richtung Kubotan/Schlagring-Zwitter geht und daher vermute ich das dieses spezielle Teil womoeglich als Waffe eingestuft wird.

Schnueffler
20-05-2011, 18:59
Auch ein Kobutan wird als Waffe eingestuft, daher ab 18.
Ob es eine Waffe ist oder nicht, besagt nichts darüber aus, ob man das Ding besitzen oder auch führen darf.

hand-werker
20-05-2011, 19:49
@ schnüffler:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf

-> keine hieb- oder stoßwaffe, steht da eindeutig und hochoffiziell drin.

Ju-Jutsu-Ka
20-05-2011, 22:48
Auch ein Kobutan wird als Waffe eingestuft, daher ab 18.
Ob es eine Waffe ist oder nicht, besagt nichts darüber aus, ob man das Ding besitzen oder auch führen darf.

Ob ein Laden die verkauft auch nicht
(Wo kein Kläger da kein Richter)

Es gab in MG auch einen Laden der allerlei illegale Waffen im Schaufenster anbot.

stagediver
20-05-2011, 23:50
Ich habe mal den irrelevanten Teil hervorgehoben. :p

Spaßvogel... :p
Ich wollte ja nur anmerken, dass ich den Zweck dieses Spielzeuges durchaus diskutabel finde. Den Kubotan mit den Streben finde ich da tatsächlich eindeutiger als Waffe erkennbar, als diesen Defense Wrench.
Aber meine Meinung ist ja irrellevant :mad:
Pfff...

the5ilence
21-05-2011, 09:01
Das Problem is meiner Meinung nach ja hauptsächlich das Marketing des Verkäufers... wenn das Teil schon als SV-Werkzeug mit Bildern wie man es als Schlagring einsetzt verkauft wird, dann is die Zweckbestimmung halt ziemlich klar definiert... Wenn der Hersteller das Teil nich als Defense-Wrench, sondern Creative-Screw-Wrench mit modischem Design verkaufen würde, könnte das durchaus als Werkzeug durchgehen ;-)

Aber dann würde es die Zielgruppe ja nicht beim googeln nach "kick-ass self-defense killer-tool" finden...

Ganglion
21-05-2011, 10:02
Da gibts doch Modell die auch aus einer Autokarosserie stammen könnten. Da würde ich mir lieber was in die Richtung besorgen.

http://i76.photobucket.com/albums/j22/mercop/impactweapons.jpg?t=1253550146

BlackBull
22-05-2011, 18:10
Hi zusammen,
ich denke das ursprünglich mal gepostete Teil namens Defense Wrench sollte laut BKA-Feststellungsbescheid soweit klar gehen.
Und zwar steht im Feststellungsbescheid zu Schlagringen, Stinger und diesem Katzenkopfding, dass diese sich zur Erhöhung der Schlagkraft in der Hand abstützen. Aber weder der Kubotan mit Querstreben noch das Defense Wrench tun das. Daher sollten sie durch das Waffengesetz her meiner Meinung nach nicht verboten sein.

Black

Zaii
22-05-2011, 18:39
Vielleicht ist es nicht verboten, aber ich denke schon, dass du Probleme haben wirst mit dem Kubotan mit Querstreben. (Sollte es zu einer Verhandlung kommen)
Das Ding sieht ja nicht gerade ungefährlich aus.

the5ilence
22-05-2011, 19:33
Und zwar steht im Feststellungsbescheid zu Schlagringen, Stinger und diesem Katzenkopfding, dass diese sich zur Erhöhung der Schlagkraft in der Hand abstützen. Aber weder der Kubotan mit Querstreben noch das Defense Wrench tun das.

Hmm... so wie ich das sehe wird der längliche Teil mit den Löchern vom Defense-Wrench doch komplett in der Hand gehalten. Dann dient der Pilzkopf als Trefferfläche beim schlagen und der Stoß wird über die Verbindung direkt vom Handballen gestützt... :gruebel:

Also für mich erfüllt der Defense-Wrench ziemlich den Tatbestand eines zweckbestimmten Schlagverstärkers... deswegen würde ich dann doch lieber zu ner alternative raten, die so simpel gebaut is wie ein einfacher Kubotan oder direkt nen Alltags-Gegenstand nehmen... ich denke n normaler Schraubenschlüssel macht definitiv genug aua ;-)

Henukrazek
06-06-2011, 14:31
Das Grundproblem ist in meinen Augen, daß man in der rechtlichen Grauzone Schlagverstärker sehr vom Gutdünken des Richters abhängig ist. Dazu kommt, daß sich die Gesetzlage in Deutschland alle paar Jahre ändert.
Kauft Euch ne Minimaglite und Ihr braucht Euch keine Sorgen zu machen. Angst im Dunkeln kann Euch keiner zum Vorwurf machen.:D