Vollständige Version anzeigen : Trainerhonorar
Michael1
18-12-2003, 19:10
Mich interessiert mal was Trainer in gemeinnützigen Vereinen als Honorar pro Zeitstunde erhalten. Vielleicht gebt ihr auch noch an welche(n) KK/KS ihr betreibt und was für eine Trainingseinheit (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Anfänger, Fortgeschrittene,..) ihr leitet :-).
Karate (2. Dan)
Kinder und Jugendliche
Anfänger, Mittelstufe
Gibt für alle Gruppen gleich viel Geld.
naja ich bekomm kein Gehalt o.ä. aber ich bekomme Kürzungen bei meinen Beiträgen...
hängt ab wo ich wieoft trainiere, wegen bezingeld etc
Shaolin Kempo. Eine Doppelstunde pro Woche (also bis zu 8 Zeitstunden im Monat). Mit dem Sportclub wurden pauschal 50 Euro/Monat vereinbart. Zielgruppe: Behinderte und Nicht-Behinderte zwischen 16 und 50 Jahren. Bin Rehasport-Fachübungsleiter, so dass die Stunde zwar sportlich nicht sehr anspruchsvoll ist, aber dafür die Kosten von den Krankenkassen teilweise übernommen werden.
Gruß
Dirk
Anastasia
23-12-2003, 12:38
Übungsleiter: 21,00 Euro/Stunde
Lehrer/Meister: ab 35,00 Euro/Stunde
Egal wo unterrichtet wird und egal was unterrichtet wird.
Shaolin Quan Kung Fu
Kinder Kung Fu
Qi Gong
Chan
freestyle
23-12-2003, 19:22
hi,
also bei uns ssind wir drei trainer, keiner bekommt geld und alle zahlen den gleichen beitrag.
bin mit dieser regel auch sehr zufrieden.
gruß frank
naja ich bekomm kein Gehalt o.ä. aber ich bekomme Kürzungen bei meinen Beiträgen...
hängt ab wo ich wieoft trainiere, wegen bezingeld etc
WAAAAAAAAA!!! ich dachte gerad was gehtn da ab??? das is ja mein nick*g* hallo zwilling
Skyguide
23-12-2003, 21:59
Bei uns arbeiten alle *ing*un Instruktoren ehrenamtlich.
Nur bei Privatunterricht oder speziellen Seminaren sieht's etwas anders aus, ist aber von den jeweiligen Einnahmen abhängig.
Kostenlose Veranstaltungen bringen natürlich auch kein Entgelt.
Gruss Skyguide
VirtualFighter
22-01-2004, 08:17
Bei uns arbeiten alle *ing*un Instruktoren ehrenamtlich.
Nur bei Privatunterricht oder speziellen Seminaren sieht's etwas anders aus, ist aber von den jeweiligen Einnahmen abhängig.
Kostenlose Veranstaltungen bringen natürlich auch kein Entgelt.
Gruss Skyguide
Ehrenamt und Aufwandsentschädigung schließen einander nicht aus.
Diese und mehr unter http://www.ehrenamt.de.vu/
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
Trotz der Diskussion über die Wertschöpfung gibt es Möglichkeiten der Entschädigugen:
Zum 1. Januar 200 wurde die sogennante Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) von zuvor 1200 Euro auf nunmehr 1848 Euro erhöht und in einen Stuerfreibetrag umgewandelt. Ferner wurde der Kreis der Begünstigten erweitert. Dazu zählen neben den Übungsleitern auch Ausbilder, Erzieher und Betreuer; steuerbegünstigt sind außerdem bestimmte künstlerische Aufgaben sowie nebenberufliche Tätigkeiten in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke.
Durch eine Angleichung des Sozialgesetzbuches ist sichergestellt worden, dass diese stuerfreien Einnahmen zugleich auch sozialversicherungsfrei sind!
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2002 ermöglichen erweiterte Steuerfreistellungen auch für diejenigen ehrenamtlichen Tätigen, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten (§ 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz). Inbesondere Feuerwehrleute und Katastrophenschützer profitieren von dieser Regelung.
Im Rahmen der Neufassung wurde ferner geregelt, den Steuerfereibetrag für die aus öffentlichen Kassen gezahlten Aufwandsentschädigungen auf 154 Euro anzuheben und damit der "Übungsleiterpauschale gleichzustellen. Diese Regelung hat wieder Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht: Steuerfrei Aufwandentschädigungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.
-=Basti=-
22-01-2004, 10:27
bekomme rund 5 Euros die h beim anfängertraining
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