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KAJIHEI
30-06-2011, 17:45
Mal eine saublöde Frage.
Mal angenommen man spielt unentgeldlich irgendwo auf und benutzt Urherberrechtlich egschütztes Material.
Muß der Betreiber des Veranstaltungsortes dafür löhnen oder nicht ?
im Endeffekt wird ja kein Einkommen vom Musiker erzielt, das prozentual abzugeben wäre erzielt.
Der Grund für die Frage ist der : Es werden immer mehr hinweise überall reingeklatscht : "Geschützt" blablablubber, selbst bei traditionels die so alt sind das nicht mal Methusalem weis wer die Dinger wirklich geschrieben hat.
Ich frag mich manchmal : Was darf ich überhaupt noch machen....

F3NR1R
30-06-2011, 17:49
GEMA will trotzdem was, Menschen die Musik hören ohne zu bezahlen, kann ja nicht angehen :motz::rolleyes:,
egal ob du daran verdienst oder nicht, deine Mitmenschen dürfen das nicht hören :o

bluemonkey
30-06-2011, 18:13
GEMA will trotzdem was, Menschen die Musik hören ohne zu bezahlen, kann ja nicht angehen :motz::rolleyes:

Die Rechte an der Vermarktung gehören dem Urheber.
Wenn Du selber was komponierst und textest, dann darfst Du das jedem gratis zur Verfügung stellen.
Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist, kann man seine Werke wohl kostenlos aufführen.

Sphere
30-06-2011, 18:20
Die Rechte an der Vermarktung gehören dem Urheber.
Wenn Du selber was komponierst und textest, dann darfst Du das jedem gratis zur Verfügung stellen.
Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist, kann man seine Werke wohl kostenlos aufführen.

Außer dem Urheber haben an einem normalen Musikstück aber auch noch einige andere Leute Rechte, sodass die siebzig Jahre post mortem auctore nicht zu einer automatischen Freiheit des Musikstücks führen, da der Tonträgerhersteller oder der das Werk darbietende Künstler noch eigene Schutzrechte haben kann.

F3NR1R
30-06-2011, 18:24
Wenn Du selber was komponierst und textest, dann darfst Du das jedem gratis zur Verfügung stellen.


Kommt drauf an, wenn man einen Vertrag mit xy hat, wird das wohl auch nicht so einfach gehen.

bluemonkey
30-06-2011, 18:26
Außer dem Urheber haben an einem normalen Musikstück aber auch noch einige andere Leute Rechte, sodass die siebzig Jahre post mortem auctore nicht zu einer automatischen Freiheit des Musikstücks führen, da der Tonträgerhersteller oder der das Werk darbietende Künstler noch eigene Schutzrechte haben kann.

Ich dachte es geht hier im Thread um den Fall, dass man das Stück selbst interpretiert, also weder auf Tonträger noch auf Fremdkünstler zurückgreift, sondern nur auf das Musikstück?

bluemonkey
30-06-2011, 18:27
Kommt drauf an, wenn man einen Vertrag mit xy hat, wird das wohl auch nicht so einfach gehen.

Dann hast Du das Recht ja schon veräußert.

F3NR1R
30-06-2011, 18:34
Ich dachte es geht hier im Thread um den Fall, dass man das Stück selbst interpretiert, also weder auf Tonträger noch auf Fremdkünstler zurückgreift, sondern nur auf das Musikstück?

Die Musikindustrie wird da bestimmt auch ein Ass im Ärmel haben :o:D

KAJIHEI
30-06-2011, 18:34
Es geht genau darum.
Vor vielen Jahren, 20ig Jahre her oder so war es kein Problem einfach durch Pubs zu tingeln aus Jokus und Mucke zu machen. Egal wer es geschrieben hat.
Jetzt sieht es so aus Gema hier, Gammel da, Abzocke Futzi trallala.
Mit Verlaub, wenn keiner mehr weis wer die kreative Idee hatte, was soll der Kram ?
Klar spiel ich meine eigene Versionen, aber das nützt nichts, es reichen offensichtlich zwei punktidente Takte aus und klinglelingeling die Gema kommt.
Ich möchte einfach die alte Pubkultur nicht sterben lassen, dazu gehört auch das man locker spielen kann im Pub ohne dafür löhnen zu müssen.

bluemonkey
30-06-2011, 18:39
Ich möchte einfach die alte Pubkultur nicht sterben lassen, dazu gehört auch das man locker spielen kann im Pub ohne dafür löhnen zu müssen.

In so einem Pub wird doch mitunter ohnehin Musik gespielt, wenn auch normalerweise aus der Konserve.
Dann sollten die doch schon irgendwelche Aufführungsrechte haben?

KAJIHEI
30-06-2011, 18:44
Da gibt´s schon einen Unterschied.
Bei der Konserve zahlste Gema beim Kauf mit, bei life eben nicht.
So verrückt es sich anhört :Als ich angefangen hab, gab es in Berlin und anderswo richtig gute irische Jams, heute : Null. Warum wohl.....?
Falls da etwas Frust rausklingt , jo, der is da.

bluemonkey
01-07-2011, 04:09
Da gibt´s schon einen Unterschied.
Bei der Konserve zahlste Gema beim Kauf mit, bei life eben nicht.
.

So einfach ist das nicht.
Auch für eine erworbene Original-CD musst Du ordentlich Gebühren zahlen, wenn Du die "öffentlich" oder gewerblich abspielst (sogar in Telefonwarteschleifen):

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarifuebersicht_gaststaetten.pdf

Für Life-Musik steht da jetzt nix. Müsste nach meinem Verständnis allerdings billiger sein, da Du, wie gesagt, nur das Musikstück nutzt, nicht jedoch eine Aufzeichnung der Darbietung des Musikstücks

Sportler
01-07-2011, 11:54
Ich glaube gelesen zu haben, dass Künstler und Veranstalter, die ihre EIGENE Musik spielen, welche NICHT bei der GEMA geschützt wird, eigentlich eine Erklärung ausfüllen müssen, dass sie auf ihrer Veranstaltung keine geschützte Musik spielen. Schön ausführlich mit einer Liste der vorgetragenen Songs, etc.:-§

KAJIHEI
01-07-2011, 15:00
Hä ? Sowas hab ich noch gemacht und noch nie gehört. Aber schön, die Zeiten werden ja offensichtlich immer putziger...:mad: