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Vollständige Version anzeigen : Mahnbescheid



Kannix
15-07-2011, 11:01
Ich habe einen Antrag für einen Mahnbescheid gestellt. Wenn der Schuldner in der zwischenzeit zahlt(hat er mir versprochen), wie kann man das am einfachsten handhaben, bzw. wie sollte der Schuldner sich verhalten um keinen Stress zu erzeugen?
Ich nehm mal an da ich die durchführung des Verfahrens nach Widerspruch nicht beantragt, dass es eigentlich egal ist was er macht, ignorieren oder Widerspruch.
Oder kommt da irgendwie noch das Gericht ins Spiel, automatisch Vollstreckungsbescheid?
Ich nehme mal an dass der Bescheid erst in ca 2 Wochen rausgeht, das ist so ungefähr die bearbeitungszeit.

*Azrael*
15-07-2011, 11:04
Soweit ich weiß, ist das schreiben einfach hinfällig wenn bereits gezahlt wurde. Zumindest is das bei meinen Mahnungen immer so gewesen.

Alex R.
15-07-2011, 11:17
Der Schuldner kann, nach Erhalt des Bescheides, auch dem Bescheid widersprechen und dort ankreuzen, dass er bereits gezahlt hat. Damit wäre die Sache vom Tisch.

jkdberlin
15-07-2011, 11:59
Der Schuldner kann, nach Erhalt des Bescheides, auch dem Bescheid widersprechen und dort ankreuzen, dass er bereits gezahlt hat. Damit wäre die Sache vom Tisch.

das wäre der beste Weg.
Respektive: das ist der sicherste Weg für den Schuldner.

Kannix
23-04-2016, 12:33
Hallo Rechtsexperten.:)

Folgender Fall:
Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
Erfahrungen damit?

ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird

kelte
23-04-2016, 13:14
Hallo Rechtsexperten.:)

Folgender Fall:
Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
Erfahrungen damit?

ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird

Verstehe gerade dein Problem nicht: Wenn du einen Titel gegen ihn hast und dieser bezahlt wurde, geht dieser an den Schuldner. Informier ihn, dass du das Geld hast und ihm den Titel zusendest - fertig. Damit wird der Titel sozusagen entwertet.

Geist_Faust
23-04-2016, 13:46
Im Grunde kannst du die Sache laufen lassen und nach Zustellung ggf. noch die Verfahrenskosten vollstrecken. Wenn dein Mitglied Einspruch gegen den VB einlegt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, musst du dort den Rechtsstreit für erledigt erklären unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung und beantragen, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Wenn du Kontakt zu dem Schuldner hast, kannst du ihn ja vielleicht darauf hinweisen, dass der VB schon beantragt war, als das Geld eingegangen ist und er keinen Einspruch einlegen soll, um nicht unnötig Kosten zu produzieren (die er am Ende tragen muss).

Gruß

Geist_Faust

Kannix
23-04-2016, 16:32
Im Grunde kannst du die Sache laufen lassen und nach Zustellung ggf. noch die Verfahrenskosten vollstrecken. Wenn dein Mitglied Einspruch gegen den VB einlegt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, musst du dort den Rechtsstreit für erledigt erklären unter Hinweis auf die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung und beantragen, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Wenn du Kontakt zu dem Schuldner hast, kannst du ihn ja vielleicht darauf hinweisen, dass der VB schon beantragt war, als das Geld eingegangen ist und er keinen Einspruch einlegen soll, um nicht unnötig Kosten zu produzieren (die er am Ende tragen muss).

Gruß

Geist_Faust

Danke

zocker
23-04-2016, 23:45
klingt m.e. insgesamt schon fast nach einer sog. abmahnwelle.


gruss

Kannix
28-11-2018, 10:42
Antrag auf Zwangsvollstreckung.
Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Beim Antrag
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf?__ blob=publicationFile&v=10

bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
Was ich will ist:
Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?

Little Green Dragon
28-11-2018, 11:06
Willst Du denn nur Geld oder soll der GV auch körperliche (Wert-)Sachen pfänden können? (Wobei der Erlös hieraus doch meist eher recht mau ist...)

Und darf der GV ggf. Ratenzahlungen o.ä. mit dem Schuldner vereinbaren oder nicht?

Ist halt ein wenig schwierig hier Tips zu geben, da es doch recht viele Optionen gibt.

Ansonsten musst Du da jetzt gar nicht so viel Bedenken haben - sollte der Antrag an einer Stelle nicht ganz klar oder unplausibel sein gibt es notfalls eine Rückfrage und gut ist.

Mario Mikulic
28-11-2018, 11:12
Antrag auf Zwangsvollstreckung.
Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Beim Antrag
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf?__ blob=publicationFile&v=10

bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
Was ich will ist:
Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?

Brauchst einen Titel, sonst macht GV nix, kann nix machen.

Am besten zum Anwalt. Sonst sieht es generell schlecht aus, da dies vor den Gerichten nicht gern gesehen wird.

Unabhängigkeit, Eigeninitiative usw. ist nicht gern gesehen, da es die eingespielten Abläufe stört. Ein Richter will alles fertig vom Anwalt bekommen. Wenn er da von Laien was bekommt, hat ein Richter schon kein Bock mehr.

Du kannst Mahnbescheid stellen. Bekommst in jedem Papierhandel.

Wenn der Gläubiger Einspruch erhebt gehts vor Gericht.

Wie gesagt, ohne Anwalt ist es nicht gut. Glaub mir. Mit Anwalt kommst besser weg!

Mario Mikulic
28-11-2018, 11:15
Antrag auf Zwangsvollstreckung.
Gottseidank war das bisher nicht notwendig.
Aber jetzt sieht es so aus als müsste ich einen Auftrag zur ZV stellen.
Mir ist bekannt man sollte lieber einem Rechtsanwalt usw.

Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Beim Antrag
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf?__ blob=publicationFile&v=10

bin ich mir unsicher bei Modul D-O.
Ich kann ja gleichzeitig mehrere Anträge stellen, aber manche schließen sich gegenseitig aus.
Was ich will ist:
Gerichtsvollzieher geht hin und sagt, Herr Kannix will sein Geld. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann pfände ich. Wenn nix da ist dann ist der Offenbarungseid fällig. Wenn Du Dich dem entziehst kriegst Du noch mehr auf den Sack.
Was kreuze ich an damit ich das kriege und ohne dass der Antrag ungültig wird?

Wenn du einen Titel hast, dann brauchst nur zum GV zu gehen mit dem Wisch. Also zum Amtsgericht, Gerichtsvollzieher.

Hier ist es aber interessant zu beobachten, wie GV bei privaten Geschichten kaum was machen. Bei staatlichen Forderungen ist sofort die Hölle los.

kelte
28-11-2018, 11:52
Hallo Rechtsexperten.:)

Folgender Fall:
Ein Mitglied hat auf Zahlungsaufforderung und Mahnung nicht reagiert. Darum wurde ein Mahnbescheid erlassen.
Nach angemessener Frist hab ich den Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt.
Jetzt wurde das Geld überwiesen, der VB ist aber raus, jedoch noch nicht zugestellt.

Was nun um keinen weiteren Ärger damit zu haben?
Wenn der Schuldner Einspruch erhebt geht es ja ans Gericht, das ruft Kosten hervor.
Wenn er keinen Einspruch erhebt hätte ich einen Titel obwohl er schon bezahlt hat.
Erfahrungen damit?

ich werde am Montag mal beim Mahngericht anrufen, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand nen Tipp geben.
Ich habe gedacht optimal wäre wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt und der Titel entwertet wird

Ein bereits ausgestellter Titel wird dadurch "entwertet", indem du diesen nach Zahlung dem Schuldner zuschickst.
Dafür musst du das Gericht nicht einschalten.

Kannix
28-11-2018, 12:54
Danke Lgd
Kelte, der Beitrag auf den du dich beziehst ist über 2 Jahre alt

Kannix
19-06-2019, 00:11
Ende der Fahnenstange:
Ich habe jetzt in einem Fall das gerichtliche Mahnverfahren ausgereizt, bis zum Haftbefehl. Es gibt Leute, die bockt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis nicht.
Aber, wer es nicht weiß, ich bin stur. Da ich ruhiger geworden bin werde ich den Rechtsweg einhalten.
Da ich weiß, dass der Schuldner kein armer Lappen ist, sondern anscheinend routiniert ist sich Forderungen zu entziehen, suche ich nach einer Strategie.
Ich kann warten, ich denke irgendwann wird er mal darauf angewiesen sein als kreditwürdig zu gelten.
Nach drei Jahren wird er aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Nach drei Jahren verjähren Vollstreckungs- und Zinsforderungen. Meine Zinsforderungen könnte ich aufrecht erhalten
indem ich immer wieder ins Mahnverfahren gehe?
Kann mir jemand erklären was an Zinsen anstehen? 5% über dem Basiszins, was heißt das?
Ich könnte mich vorstellen ich lege mich auf den Grund wie ein Krokodil. Kurz vor Ablauf der 3 Jahre kommt mein Mahnbescheid über die Zinsen. Bei 400,- Forderungen wären das 60,- Zinsen(bei 5%) gegenüber 32,- für den Mahnbescheid.
Klar, es könnte nie irgendwann etwas zu holen sein. Ich denke aber er wird irgendwann mal im Familienunternehmen geschäftlich in Erscheinung treten müssen.
Erfahrungen, Anregungen?

P.S.: Ja, es klingt bescheuert, aber so bin ich nunmal.

PhilExpat
19-06-2019, 01:31
Warum machst Du Dir um den Schuldner solche Sorgen ?

DU interessiertest ihn bisher auch nicht !
DU musstest ihm hinterherlaufen !
DU hattest den Aufwand und Stress !

Dein Mahnbescheid ist raus - wenn er jetzt aus Angst zahlt GUT !

Das Geld kommt jetzt, von daher würde ICH mich um nichts mehr kümmern - wenn er zahlt und dann doch der Gerichtsvollzieher bei ihm klingelt - DANN IST DAS GUT !
Dann bekommt dieser Idiot wenigstens noch nen Denkzettel, hoffentlich bekommen es auch seine Nachbarn und Freunde mit.

ICH habe für solche respektlosen Menschen NULL Verständnis.

ainuke
19-06-2019, 07:23
Eine Empfehlung für eine "Strategie" kann Dir nur eine Anwältin oder ein Anwalt geben, die mit den Details des Sachverhalts vertraut sind. Und zu dieser anwaltlichen Hilfe rate ich unbedingt. Ich selbst hatte gerade solch einen Fall. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Betrüger in Summe mehrere Millionen erlogen, betrogen, nicht zurück gezahlt hatte. Dafür hat er nun fast fünf Jahre Urlaub auf Staatskosten gewonnen.

Münsterländer
19-06-2019, 07:29
[...]
Kann mir jemand erklären was an Zinsen anstehen? 5% über dem Basiszins, was heißt das?
[...]

https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/basiszinssatz-770604

Aktuell würdest du mit 4,12 % verzinsen.

kann man aber auch einen Rechner für nutzen:
https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

Ansonsten würde ich wegen deiner Anliegen vielleicht mal mit der Schuldnerberatung sprechen. Die beraten nämlich nicht nur die Schuldner selber, sondern auch andere Beteiligte wie Gläubiger und Arbeitgeber.

Kannix
19-06-2019, 12:15
.

Was zur Hölle?[emoji15]