Vollständige Version anzeigen : Unfall: Wer zahlt?
*Azrael*
16-08-2011, 14:24
Moin zusammen.
folgende Frage, hatten da am Freitag n kleinen Autounfall.
Soll heissen der fahrer wurde in der Kurve von der Sonnd geblendet und dann hat's geknallt.
Nun möchte ich meinen Zahn, der dabei abgebrochen ist, ersetzen, aber wer muss die Kosten übernehmen?
Kenn mich null mit Versicherungen aus.
MfG, Jules
Moin zusammen.
folgende Frage, hatten da am Freitag n kleinen Autounfall.
Soll heissen der fahrer wurde in der Kurve von der Sonnd geblendet und dann hat's geknallt.
Nun möchte ich meinen Zahn, der dabei abgebrochen ist, ersetzen, aber wer muss die Kosten übernehmen?
Kenn mich null mit Versicherungen aus.
MfG, Jules
Ich kenn mich damit auch nicht aus, aber ich würde einfach mal bei der Haftpflicht des Unfallverursachers anrufen und bei der eigenen Krankenversicherung anrufen ;)
Kommt drauf an - Ich nehme mal an es gab auch einen Blechschaden und es gibt ein Protokoll und es ist klar dass der andere Schuld ist. Stimmt das so? War die Polizei vor Ort?
Wenn ja hoffe ich dass du auch angegeben hast, dass dein Zahn wackelt d.h. die Polizei hätte ein Verfahren wegen Körperverletzung einleiten müssen.
Wenn keine Polizei vor Ort war etc. wird es eher schwer...
EDIT: Lage in Österreich (ist wohl in D ähnlich)
Wer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt ist, muss sofort die Polizei verständigen, um sich nicht dem schwerwiegenden Vorwurf der Fahrerflucht auszusetzen. Das gilt auch, wenn der Unfallgegner meint: "Es ist nicht so schlimm, mir ist fast nichts passiert!" Wenn sich herausstellen sollte, dass doch eine mehr oder weniger gravierende Verletzung vorliegt, sind Sie wegen unterlassener Hilfeleistung und evt. auch Fahrerflucht "fällig".
Unser Rechtsexperte rät deshalb, unbedingt den möglicherweise Verletzten zum Arzt oder ins Krankenhaus zu begleiten, es sei denn, die Polizei ist da und der Verletzte wird mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Auch bei eigenen nur leichten Verletztungen unbedingt einen Arzt aufsuchen. Nur so kann man sicher sein, dass Ansprüche später anerkannt werden.
*Azrael*
16-08-2011, 15:11
Kommt drauf an - Ich nehme mal an es gab auch einen Blechschaden und es gibt ein Protokoll und es ist klar dass der andere Schuld ist. Stimmt das so? War die Polizei vor Ort?
Wenn ja hoffe ich dass du auch angegeben hast, dass dein Zahn wackelt d.h. die Polizei hätte ein Verfahren wegen Körperverletzung einleiten müssen.
Wenn keine Polizei vor Ort war etc. wird es eher schwer...
Auto (http://s7.directupload.net/images/110816/nzed6ij4.jpg)
Den gab es ;).
Die Anzeige haben sie auch eingeleitet, wobei ich meinen Kolleg da nicht wirklich in die Pfanne hauen will.
War alles da, Cops, Sani's, ADAC, hatten alles zu bieten ;).
Der andere ist ziemlich relativ, ist ja unser Fahrer von der Fahrspur abgekommen und gegen die Eiche ;)
Die Anzeige haben sie auch eingeleitet, wobei ich meinen Kolleg da nicht wirklich in die Pfanne hauen will.
Das hat echt nichts mit "in die Pfanne hauen" zu tun. Das ist meines Wissens Standard bei Unfällen mit Personenschaden. Und für die kosten hat er ja die Haftpflicht ;)
EDIT: Gerade das Bild gesehen :ups: Da hast du doch bestimmt auch ein Schleudertrauma erlitten, oder? (Gibt nochmal bisschen Schmerzensgeld ;))
Achso dein Fahrer hat den Unfall gebaut und du warst Passagier.
Dann würde ich dringend raten dass dein Kumpel dir den Schaden privat ersetzt.
Wenn ihr über seine Versicherung geht muss man von fahrlässiger Körperverletzung ausgehen und die Polizei müsste Anzeige erstatten.
Wenn du zu deiner Versicherung gehst und von ihr Ersatz möchtest würden sie sich wenn du ehrlich zugibst wie es passiert ist auch bei deinem Kumpel bedienen - Und wenn du lügst ("Ist beim KK passiert!" etc) wäre es Versicherungsbetrug.
Anders wenn andere auch schon verletzt wurden und er die Anzeige sowieso kriegt...
Dann würde ich dringend raten dass dein Kumpel dir den Schaden privat ersetzt.
Ist dir klar was sowas kostet?
Wenn ihr über seine Versicherung geht muss man von fahrlässiger Körperverletzung ausgehen und die Polizei müsste Anzeige erstatten.
Wenn du zu deiner Versicherung gehst und von ihr Ersatz möchtest würden sie sich wenn du ehrlich zugibst wie es passiert ist auch bei deinem Kumpel bedienen
Bedienen sich bei seiner Haftpflicht ;)
Macht euch doch nicht wegen der Anzeige verrückt. Da passiert in so einem Fall nicht viel :rolleyes:
*Azrael*
16-08-2011, 15:24
Das hat echt nichts mit "in die Pfanne hauen" zu tun. Das ist meines Wissens Standard bei Unfällen mit Personenschaden. Und für die kosten hat er ja die Haftpflicht ;)
EDIT: Gerade das Bild gesehen :ups: Da hast du doch bestimmt auch ein Schleudertrauma erlitten, oder? (Gibt nochmal bisschen Schmerzensgeld ;))
Ich hab eben den übelsten Muskelkater in der Kiefermuskulatur und teilsweise ne Amnesie, aber ansonsten bin ich mittlerweile recht fit, Kopfschmerzen sind auch zurück gegangen. Meine Rechtschreibung schiebe ich jetzt mal auf Schlafentzug XD.
Ich hab eben den übelsten Muskelkater in der Kiefermuskulatur und teilsweise ne Amnesie, aber ansonsten bin ich mittlerweile recht fit, Kopfschmerzen sind auch zurück gegangen. Meine Rechtschreibung schiebe ich jetzt mal auf Schlafentzug XD.
Laß dich mal auf ein Schleudertrauma untersuchen, sonst haste da am Ende monatelang Spaß mit ;)
*Azrael*
16-08-2011, 15:48
Wenn man aus der Versicherung Schmerzensgeld rausleiern kann um so besser. Aber den Zahn zahle definitiv nicht ich. XD
Ist dir klar was sowas kostet?
Bedienen sich bei seiner Haftpflicht ;)
Macht euch doch nicht wegen der Anzeige verrückt. Da passiert in so einem Fall nicht viel :rolleyes:
Naja, schwere fahrlässige Körperverletzung wenn man Pech hat... Nicht viel ist relativ ich hätt das nicht so gern...
Naja, schwere fahrlässige Körperverletzung wenn man Pech hat... Nicht viel ist relativ ich hätt das nicht so gern...
Und nochmal: Einleitung eines Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung ist bei Unfällen mit Verletzten normal. Wenn Azrael sich da jetzt nicht noch selbst hinterklemmt, z.B. selbst Anzeige erstattet, Anwalt einschaltet, ist es nicht unwahrscheinlich, dass das eingestellt wird oder eine geringe Geldbuße wird. In den Knast kommt sein Kumpel ganz sicher nicht deswegen. Es sei denn natürlich er war voll mit Drogen oder Alk, ist ja bei jemandem der wegen "von der Sonne geblendet" gegen Baum hämmert nicht vollkommen ausgeschlossen :D
MdmCurie
16-08-2011, 20:12
Naja, schwere fahrlässige Körperverletzung wenn man Pech hat... Nicht viel ist relativ ich hätt das nicht so gern...
Wie kommst Du denn auf sowas? Schwere fahrlässige Körperverletzung, hört sich nach zu viel Phantasie an. Solche Expertenaussagen sind fahrlässig:D
Die Haftpflicht ist sowieso schon mit drin denk ich mal, geht sowieso in der Klasse höher.
So wie es Bamboo gesagt hat: An die Versicherung deines Kumpels wenden, die Haftpflicht tritt nunmal ein bei Fahrzeug und Personenschäden
Wie kommst Du denn auf sowas? Schwere fahrlässige Körperverletzung, hört sich nach zu viel Phantasie an. Solche Expertenaussagen sind fahrlässig:D
Na wenn du glaubst.
*Azrael*
16-08-2011, 20:25
Wenn ich mich recht entsinne gab es eine wegen fahrlässiger Körperverletzung ;).
Aber hatten alle 0Promille und keiner Drogen im Blut.
Na wenn du glaubst.
Wir glauben nicht wir wissen,dass es die Kombonation aus schwer und fahrlässig nicht gibt ;) Nichts für ungut aber dein Tipp die Zahngeschichte privat zu regeln zeugt ansonsten auch nicht gerade von Durchblick :rolleyes:
*Azrael*
16-08-2011, 20:42
In erster Linie interessiert mich der Zahn, ich esse derzeit mit frei liegenden Nerven und versuche mit einem nicht vorhanden Zahn abzubeissen. Zudem schaut es scheisse aus, ist immerhin n Schneidezahn.
Wir glauben nicht wir wissen,dass es die Kombonation aus schwer und fahrlässig nicht gibt ;) Nichts für ungut aber dein Tipp die Zahngeschichte privat zu regeln zeugt ansonsten auch nicht gerade von Durchblick :rolleyes:
Klar gibts das. In Ö wo ich herkomme §84 in Verbindung mit §88 StGB. Das privat zu regeln um eine Anzeige zu ersparen kommt in Ö auch öfter vor.
Wie die Lage in D ist weiss ich nicht - Hab ich auch zu Anfang geschrieben. Das könnt ja ihr Experten dem TE erklären.
Im übrigen finde ich deinen Poststil etwas überheblich und unfreundlich und würde dich bitten von Beleidigungen abzulassen da ich das nicht sonderlich leiden kann...
*Azrael*
16-08-2011, 20:45
Wäre euch dankbar wenn ich euch woanders zofft oder alternativ gar nicht, ich versuche herauszufinden wer das zahlt und unter welchen Bedingungen ;).
MdmCurie
16-08-2011, 22:31
In erster Linie interessiert mich der Zahn, ich esse derzeit mit frei liegenden Nerven und versuche mit einem nicht vorhanden Zahn abzubeissen. Zudem schaut es scheisse aus, ist immerhin n Schneidezahn.
Na Du musst sowieso erstmal zum Zahnklempner, eigentlich geld vorlegen und dann Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen. Ich glaub nicht dass es von einer Versicherung das ok gibt: ja, lassen sie sich den zahn reparieren, wir zahlen.
Wie sehr ist der denn abgebrochen, wenn nerven frei liegen, dann müssen die wohl erst mal verödet werden, für ein Provisorium aus Plastik reichts vielleicht nicht mehr? Dann brauchste ne Krone, keine Ahnung 600,- oder mehr.
Dein Zahnarzt stellt Dir eine Rechnung, mit der gehst Du zur Versicherung, eigentlich zu Deinem Kumpel. Aber dem Zahnarzt ist es egal woher Du Deine Kohle kriegst, Patient und Schuldner bist Du.
*Azrael*
16-08-2011, 22:33
Direkt über dem Zahnfleisch ;)
Extremer
16-08-2011, 22:36
Heul nicht, schmerzen machen aus Jungs Männer ;)
*Azrael*
16-08-2011, 22:40
Heul nicht, schmerzen machen aus Jungs Männer ;)
Der Schmerz ist lästig, aber mir geht es um meinen Geldbeutel XD.
Extremer
16-08-2011, 22:43
Kennst du Cast Away?
*Azrael*
16-08-2011, 22:46
Nope, hat der auch zuwenig Geld? :D
-edit-
Nach kurzem googlen, doch kenn ich, moderner Robinson XD
Moeglicherweise waere auch besser sich bei einem Anwalt, bzw Versicherung zu erkundigen anstatt in einem Kampfsprot Forum :D
Vielleicht, aber nur ganz vielleicht, wissen Experten da mehr drueber als Leute hier ;)
*Azrael*
17-08-2011, 01:58
Anwälte kosten aber mehr Geld :P
Anwälte kosten aber mehr Geld :P
Das ist weil die wissen was sie tun (zumindest sollte man davon ausgehen).
Wenn ich bei uns in der Produktion ein Problem hab geh ich auch nicht zum Baecker und frag was ich machen soll :D
*Azrael*
17-08-2011, 05:54
Ich will aber auch wissen an wen ich mich wenden muss *g*.
Gehe ja auch nicht zum Personaler wenn ich Urlauib möchte, sondern zum Vorgesetzten.
Zu wem ich gehen muss könnt hier durchaus einer wissen, was die zahlen erzählt der mir dann. XD
Anwälte kosten aber mehr Geld :P
Anwalt halte ich in so einem unstrittigen Fall für übertrieben. Die Haftpflicht muß das zahlen und fertig.
@chris1982: Was in Ö möglich oder üblich ist interessiert den TE wohl eher nicht, oder? Schon mal drüber nachgedacht, dass solche Tipps in D nach hinten losgehen könnten? ;)
Doc Norris
17-08-2011, 07:54
Moin zusammen.
folgende Frage, hatten da am Freitag n kleinen Autounfall.
Soll heissen der fahrer wurde in der Kurve von der Sonnd geblendet und dann hat's geknallt.
Nun möchte ich meinen Zahn, der dabei abgebrochen ist, ersetzen, aber wer muss die Kosten übernehmen?
Kenn mich null mit Versicherungen aus.
MfG, Jules
also folgende frage ist von interesse....für den anspruch auf money...
war es während der arbeitszeit oder auf dem weg dorthin, zurück?
oder freizeit?
.....sollteste immer als erstes klären, disskusionen zu fahrlässigkeit u.s.w oder wilde spekulationen im vorfeld sind naja....xxx :rolleyes: nach klärung des ersten punktes können solche überlegungen erfolgen..;)
Personenschäden bei dritten -wie dir- sind in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Da der Schaden durch den Gebrauch eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr entstand, ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hier zuständig.
Diese ist in Deutschland Pflicht, also besteht auf jeden Fall Versicherungsschutz.
Fahrlässigkeit ist im Übrigen immer mitversichert, bei großber Fahrlässigkeit gibt es bei wenigen Versicherungen Quotenregelungen. Grobe FL liegt bei deinem Beispiel aber nicht vor.
Dein Kumpel ist verpflichtet, sich unverzüglich bei seiner Versicherung zu melden, was sicherlich schon passiert ist. Alternativ kannst du dich ebenso bei seiner Versicherung melden, wenn dich bisher noch niemand kontaktiert hat, wäre das ratsam.
Als Personenschaden werden alle für dich notwendigen ärztlichen Behandlungen iVm dem Unfall erfasst. Ob du "nur" deinen Zahn behandeln, oder dich komplett durchchecken lässt, hat auf die Höhe der SFK-Rückstufung deines Kumpels keinen Einfluss. Sobald die Versicherung zahlt, geht der Beitrag um einen festgesetzten Betrag hoch, egal ob es 1 oder 10.000 Euro sind.
Schmerzensgeld ist auch durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ob und wie sich die Forderungen darstellen, wird anhand deines Arztes und Schmerzensgeldtabellen ermittelt.
Fazit: alle erforderlichen Untersuchungen einleiten. Steht dir zu. Am besten noch gestern zum Arzt gehen, sonst gibt´s nachher noch "Probleme" aufgrund der Unverzüglichkeit, immerhin liegt der Unfall schon 5 Tage zurück.
Noch Fragen?
Doc Norris
17-08-2011, 08:12
Personenschäden bei dritten -wie dir- sind in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Da der Schaden durch den Gebrauch eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr entstand, ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hier zuständig.
Diese ist in Deutschland Pflicht, also besteht auf jeden Fall Versicherungsschutz.
Fahrlässigkeit ist im Übrigen immer mitversichert, bei großber Fahrlässigkeit gibt es bei wenigen Versicherungen Quotenregelungen. Grobe FL liegt bei deinem Beispiel aber nicht vor.
Dein Kumpel ist verpflichtet, sich unverzüglich bei seiner Versicherung zu melden, was sicherlich schon passiert ist. Alternativ kannst du dich ebenso bei seiner Versicherung melden, wenn dich bisher noch niemand kontaktiert hat, wäre das ratsam.
Als Personenschaden werden alle für dich notwendigen ärztlichen Behandlungen iVm dem Unfall erfasst. Ob du "nur" deinen Zahn behandeln, oder dich komplett durchchecken lässt, hat auf die Höhe der SFK-Rückstufung deines Kumpels keinen Einfluss. Sobald die Versicherung zahlt, geht der Beitrag um einen festgesetzten Betrag hoch, egal ob es 1 oder 10.000 Euro sind.
Schmerzensgeld ist auch durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ob und wie sich die Forderungen darstellen, wird anhand deines Arztes und Schmerzensgeldtabellen ermittelt.
Fazit: alle erforderlichen Untersuchungen einleiten. Steht dir zu. Am besten noch gestern zum Arzt gehen, sonst gibt´s nachher noch "Probleme" aufgrund der Unverzüglichkeit, immerhin liegt der Unfall schon 5 Tage zurück.
Noch Fragen?
:halbyeaha wenn freizeit unfall....
wenn a-unfall dann in kombi mit UV arbeitgeber...
*Azrael*
17-08-2011, 08:38
War Freizeit ;). Zu deutsch seine Haftpflicht ist zuständig? na dann sollt ich mir da mal ne Adresse besorgen :D
netwolff
17-08-2011, 08:50
Und frag ihn gleich, ob er es da schon sauber gemeldet hat - das vermeidet auch Ungemach, zumal es ja ein Kumpel ist. Kommt besser bei der Versicherung, wenn er sich schon gemeldet hat und andeutet, dass da was nachkommt.
Die Haftpflichtversicherung ist immer zuständig. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt darüber hinaus Wegeunfälle iVm der Arbeitsstelle ab.
*Azrael*
17-08-2011, 09:09
Und frag ihn gleich, ob er es da schon sauber gemeldet hat - das vermeidet auch Ungemach, zumal es ja ein Kumpel ist. Kommt besser bei der Versicherung, wenn er sich schon gemeldet hat und andeutet, dass da was nachkommt.
Alles klar ;).
Doc Norris
17-08-2011, 09:12
Die Haftpflichtversicherung ist immer zuständig. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt darüber hinaus Wegeunfälle iVm der Arbeitsstelle ab.
jesses..:D
gibt ne
1+ mit stern & :)
hand-werker
17-08-2011, 09:18
hier nochmal kurze info zu "die polizei zeigt deinen kumpel auf jeden fall an und er wird dann verknackt":
Strafantrag ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag)
...besonderes öffentliches interesse dürfte bei nem wackeligen zahn wegen eines fahrfehlers ja wohl kaum vorliegen.
@Doc
Is halt unkomplizierter bei der Ansprechpartnersuche... im Zweifel ist immer der Haftpflichtversicherer zuständig. Ob und wie weit dann Forderungsübergänge mit der GUV bestehen, braucht nicht Sorge des Geschädigten zu sein.
Aber der Azzi soll´s erstmal hinbekommen, zum Arzt zu rennen :D
Doc Norris
17-08-2011, 09:28
@Doc
Is halt unkomplizierter bei der Ansprechpartnersuche... im Zweifel ist immer der Haftpflichtversicherer zuständig. Ob und wie weit dann Forderungsübergänge mit der GUV bestehen, braucht nicht Sorge des Geschädigten zu sein.
Aber der Azzi soll´s erstmal hinbekommen, zum Arzt zu rennen :D
iss schon klar.stimme dem auch zu 100% zu...war ne scherzhafte aussage... mit 1+ ...;)
War Freizeit ;). Zu deutsch seine Haftpflicht ist zuständig? na dann sollt ich mir da mal ne Adresse besorgen :D
Da gibt es soweit ich weiß sogar eine zentrale Rufnummer (googlen) wo man nur das Kennzeichen wissen muß und dann die zuständige Versicherung genannt bekommt. Ich würde dir dringend empfehlen die Sache ernsthaft anzugehen!
*Azrael*
17-08-2011, 09:53
@Doc
Is halt unkomplizierter bei der Ansprechpartnersuche... im Zweifel ist immer der Haftpflichtversicherer zuständig. Ob und wie weit dann Forderungsübergänge mit der GUV bestehen, braucht nicht Sorge des Geschädigten zu sein.
Aber der Azzi soll´s erstmal hinbekommen, zum Arzt zu rennen :D
Wegen meiner Kauleiste bin ich morgen da.
hunnymoon9
29-08-2011, 10:49
Auto (http://s7.directupload.net/images/110816/nzed6ij4.jpg)
Den gab es ;).
Die Anzeige haben sie auch eingeleitet, wobei ich meinen Kolleg da nicht wirklich in die Pfanne hauen will.
War alles da, Cops, Sani's, ADAC, hatten alles zu bieten ;).
Der andere ist ziemlich relativ, ist ja unser Fahrer von der Fahrspur abgekommen und gegen die Eiche ;)
Die Haftpflicht vom schuldigen hat doch sowieso das Unfall- Protokoll und sieht die höhe des Schadens. Ich seh das ähnlich wie andere hier,.. di Haft des anderen steigt sowieso um ein Prozentsazt bei einem Unfall.. egal ob der Schaden bei 100 Euro oder 10000000 Euro war. Die Haft deckt doch Sach und Personenschaden bis zu 3 Mill. manchmal bis 50 Millionen ab. deswegen solltest du das aufjedenfall der Versicherung melden,,. die warten sowieso schon auf die Artzrechnung, wenn der Sani vor Ort war und die gesehen haben, das ein Personenschaden vorlag! WICHTIG: Selbst eine gehirnerschütterung kann vollgeschäden haben in deiner zukunft, sei damit vorsichtig... und geh zum Artz ES MACHT KEINEN UNTERSCHIED!!! wenn der VERursache ne günstige Haftpflichtversichung (https://www.friendsurance.de/app/haftpflicht/vergleich/schritt1;jsessionid=cffc0296d13121a0145728340e66.w hale02?cid=1) hatte wird die jetzt teurer.. aber das wird sie doch immer nach einem Unfall!!! Nutze es aus und lass dir SChmerzensgeld geben!!!
Ja, sag doch mal wie die Geschichte bisher weiter ging ;)
MdmCurie
29-08-2011, 16:30
Aktueller Stand:
http://1.bp.blogspot.com/_lkrkopC-rKo/S7-vJ36o_kI/AAAAAAAABVM/FHe-9654qRw/s1600/fiese-zaehne.jpg
kirbyz0r
29-08-2011, 16:40
ohne jetzt alle beiträge gelesen zu haben:
geh zu deinem arzt und lass alles über deine krankenversicherung machen! teile beim arzt mit, dass es sich um einen unfall mit fremdverschulkden gehandelt hat und deine KV (krankenversicherung) wird bei der haftpflicht deines unfallgegeners regress nehmen. solange er keine VORSÄTZLICHE körperverletztung oder nachweißbar grob fahrlässig gehandelt hat, kostet ihn das "nichts". nur die erhöhung seiner KFZ-Haftplfichtversicherung. wenn er eine gute haftplficht hat, dann verzichten die auf die einrede "grober fahrlässigkeit" und somit ist er auch mit selbstkosten aus dem schneider.
die anzeigen und schmerzensgeldansprüche sind zivil- (schmerzensgeld) und strafrechtliche (körperverletzung) verfahren, die separat geklärt werden, nachdem die unfallschuld endgültig geklärt ist.
wenn es ein guter freund ist würde ich vielleicht das mit dem schmerzensgeld sein lassen (moralische frage) obwohl das ebenfalls seine haftplichtvers. übernimmt.
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