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Vollständige Version anzeigen : Currywurst steuer.



Black Adder
26-08-2011, 19:21
Echt. Wie bescheuert können beamte sein?
Currywurst-Steuer: Sitzen oder Stehen? - ZDF heute - ZDFmediathek - ZDF Mediathek (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1419404/Currywurst-Steuer-Sitzen-oder-Stehen%253F#/beitrag/video/1419404/Currywurst-Steuer-Sitzen-oder-Stehen%3F)

MakroN
26-08-2011, 19:47
Was Alkohol anrichten kann :ups:

Bald kommt noch die Currywurstpolizei und verpasst dir nen Strafzettel, wenn du ne Stehwurst im Sitzen isst!

Wär das dann schon Steuerhinterziehung? :D

devzero
26-08-2011, 20:37
Lol das ist ja echt deppert :D

Trinculo
26-08-2011, 20:48
Na ja ... es handelt sich um ein Urteil aufgrund einer Klage, und nicht um eine neue Steuer ... etwas aufgebauscht, um das Sommerloch zu füllen ;)

Bundesfinanzhof (http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=100&pos=7&nr=24316&linked=pm)

MakroN
26-08-2011, 20:55
Na dann ist das Urteil eben Unsinn, kommt doch aufs selbe raus ^^

Trinculo
26-08-2011, 21:05
Na dann ist das Urteil eben Unsinn, kommt doch aufs selbe raus ^^

Nö, das Urteil folgt der geltenden Gesetzeslage :) Ist auch nicht unlogisch, wenn man es sich mal durchliest.

FatBoy
26-08-2011, 21:08
Ja sicher hat es irgendwo einen logischen Hintergrund aber es muss doch sinnvollere Methoden geben ! ;)

Was ist jetzt wenn ich auf mich auf den Sessel stelle??? Denkt mal drüber nach :p

:D :D

Trinculo
26-08-2011, 21:13
Was ist jetzt wenn ich auf mich auf den Sessel stelle???

Wer ist jetzt absurd ... du oder das Urteil :)?

Atzinger
26-08-2011, 21:17
Was ist jetzt wenn ich auf mich auf den Sessel stelle???
Dann bist du 1. dümmer als der BGH erlaubt, hast 2. das Urteil nicht gelesen :-§ und kriegst 3. vom Wirt hoffentlich auf's Maul :hammer:

FatBoy
26-08-2011, 21:19
Wer ist jetzt absurd ... du oder das Urteil :)?

Was ist du nicht im stehen auf 'nem Sessel ??? :D :D :D

edit

Jetzt wo ich das Urteil richtig durchgelesen habe find ich 's schon sinnvoll !!

FatBoy
26-08-2011, 21:24
Dann bist du 1. dümmer als der BGH erlaubt, hast 2. das Urteil nicht gelesen :-§ und kriegst 3. vom Wirt hoffentlich auf's Maul :hammer:

1. Auf das leg ich 's an :cool: (Just Kidding :) )
2. Hatte es nur kurz überflogen ! Jetzt hab ich 's durchgelesen ;)
3. Glaub nicht :D

Simplicius
26-08-2011, 21:35
Nö, das Urteil folgt der geltenden Gesetzeslage :) Ist auch nicht unlogisch, wenn man es sich mal durchliest.

Das Gesetz ist nur dergestalt sinnig, dass es die Auslegung der unsinnigen Gesetzeslage erleichtert.:p

qfunce
26-08-2011, 21:45
...ne Stehwurst ...

Ne Stehwurst ist doch was ganz anderes...nichts zum essen aber trotzdem für die orale Aufnahme geeignet....

Sven K.
27-08-2011, 15:22
Mehrwertsteuer | NDR.de - NDR 2 (http://www.ndr.de/ndr2/audio83931.html)

:D:D:D:D

FatBoy
27-08-2011, 17:16
Mehrwertsteuer | NDR.de - NDR 2 (http://www.ndr.de/ndr2/audio83931.html)

:D:D:D:D
I bocks ned :D:D:D:D

Royce Gracie 2
27-08-2011, 17:52
Mit Currywurst und stehen oder sitzen hat das ganze an sich gar nix zu tun ....

ZDF Journalismus ala RTL :ups:

Es geht lediglich darum ,dass Restaurantleistungen mit 19% und Schnellimbis Lieferservice mit weniger Steuer bedacht wird.

d.h Bietet eine Pommesbude echte Sitzgelegenheiten so wird sie als Restaurant gewertet ...
Liefert sie lediglich das essen so wird sie als Liferservice gewertet ...

Exodus73
27-08-2011, 17:57
Mit Currywurst und stehen oder sitzen hat das ganze an sich gar nix zu tun ....

ZDF Journalismus ala RTL :ups:

Es geht lediglich darum ,dass Restaurantleistungen mit 19% und Schnellimbis Lieferservice mit weniger Steuer bedacht wird.

d.h Bietet eine Pommesbude echte Sitzgelegenheiten so wird sie als Restaurant gewertet ...
Liefert sie lediglich das essen so wird sie als Liferservice gewertet ...

Richtig, soviel ich aber weis gilt das nicht nur für Sitzgelegenheiten sonder auch für Standtisch... also auch wenn Du als Pommesbudenbesitzer einen Standtisch aufstellst an dem die Leute ihre Wurst im Stehen verspeisen können gelten die 19 %. So wurde es zumindest in den Nachrichten auf der ARD gesagt! :)

Trinculo
27-08-2011, 19:17
Nö. Einfach mal das Urteil lesen.

Fabian.
27-08-2011, 19:58
Früher wurde das noch so gehandhabt, dass die Waren bei einem Imbiss sogar mit 19% besteuert werden, wenn lediglich die Möglichkeit bestüne das Essen dort zu verzehren. Das war schon der Fall, sobald eine Brusthohe Ablagemöglichkeit für das Essen vorhanden war.