Vollständige Version anzeigen : Tonfa - Fahrzeugkontrolle
SkullCrossbone
27-08-2011, 14:23
Servus,
ich bin gestern in eine Fahrzeugkontrolle geraten, dabei wurde mein Schlagstock hinter dem Fahrersitz festgestellt, eingezogen und somit ein Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt.
Während der eine Polizist (beide zivil, aber mit einer dt. Limousine unterwegs..) es bei einer Verwarnung hätte belassen wollen (er meinte, der Schlagstock müsse, wenn im Auto geführt, geschlossen, also z.B. im Kofferraum lagern), beharrte sein überaus nicht kommunikationsfähiger Kollege darauf, das unbedingt der Waffenbehörde zu melden, was dann auch getan wurde/wird. Auf meinen Hinweis, dass, wie er ja selber sagte, das Führen aber nicht der Besitz gegen das Gesetz verstoß und ich somit den Schlagstock im Kofferraum wieder mitnehmen wolle (wie sein Kollege es als Möglichkeit darstellte), wurde nicht eingegangen und dieser einfach konfisziert.
Ich habe nun ein Bußgeld in Höhe von 150€ und eine Anhörung zu erwarten (laut Polizist).
Bei der Fahrzeugkontrolle wurden noch ein Einhandmesser (allerdings in einer speziellen Messertasche, welche wiederum zusätzlich in einem Rucksack lagerte), sowie bei meinem Begleiter ein Einhandmesser am Mann, also in der Hosentasche, festgestellt.
Eigenartigerweise hat mein Kollege aber keine Konsequenzen zu befürchten. Da er schließlich mein Kollege ist, wollte ich darauf auch nicht hinweisen :cool:
Hintergrund, ich reduziere es mal auf das Wesentliche: Auf der Autobahn wurden wir von einem A8 überholt, welcher mit einer Laufschrift als Polizeifahrzeug ausgewiesen wurde, sowie mittels dieser aus dem Verkehr auf eine nahegelegene Raststätte gelotst.
Abgesehen davon, dass man das m.E.n. wirklich bei einer Verwarnung/einem Hinweis hätte belassen können, möchte ich gerne erfahren, ob jmd. sich rechtlich mit dieser Situation auskennt, speziell, was das Führen von Tonfas in Autos anbelangt ? Ich dachte immer, in meinem Auto könne ich mit mir führen, was ich wolle aber Nichtwissen schützt ja nicht vor rechtlichen Verstößen...
Sobald ich Post o.ä. erhalte, werde ich ohnehin meinen Rechtsanwalt kontaktieren aber ich bin neugierig, im Vorfeld Meinungen zu erfahren :)
defensiv
27-08-2011, 15:17
(...) ich bin gestern in eine Fahrzeugkontrolle geraten, dabei wurde mein Schlagstock hinter dem Fahrersitz festgestellt, (...) Bei der Fahrzeugkontrolle wurden noch ein Einhandmesser (...), sowie bei meinem Begleiter ein Einhandmesser (...) festgestellt.
i.V.m.:
(...)Hintergrund, ich reduziere es mal auf das Wesentliche: Auf der Autobahn wurden wir von einem A8 überholt, welcher mit einer Laufschrift als Polizeifahrzeug ausgewiesen wurde, sowie mittels dieser aus dem Verkehr auf eine nahegelegene Raststätte gelotst.(...)
Sischer, sischer ... das waren wohl Jedi-Ritter, denen die Macht spüren liess, dass mit dem Auto was nicht stimmt!?
Ja, ne, is klar! :kaffeetri
War ja wohl auch nicht zu Unrecht, oder? :devil:
(...)Ich dachte immer, in meinem Auto könne ich mit mir führen, was ich wolle (...)
Definitiv falsch! Sonst könnte man ja auch gleich 'ne Flak oder eine RPG herumkutschieren. :narf:
MdmCurie
27-08-2011, 15:29
Schlaue Menschen haben im Auto eine größere Maglite, die ist ja zum Leuchten gut;)
Sofern du keinen Waffenschein und/oder eine Ausnahmebewilligung vom Amt
hast, ist die "Strafe" rechtens.
Hier steht eigentlich alles wichtige.
Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/wrecht/032af59d590f50a01/index.html)
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)
Schnueffler
27-08-2011, 16:39
So siehts aus!
Ihr fahrt da ganz schön schwerbewaffnet durch die Gegend. Dies in Zusammenschau mit einem Grund, der bestanden haben muss, um euch anzuhalten, würde mich auch veranlassen, euch alle Waffen abzunehmen, die ich rechtlich nehmen darf. Du hast eine Störung unternommen, indem du gegen das Führungsverbot außerhalb deiner befriedeten Besitztümer (griffbereites Mitführen) verstoßen hast. Darauf hat die Polizei das Ding beschlagnahmt und damit die Störung beendet. Dabei muss sie dich über alle möglichen Rechtsbehelfe belehren und egtl. muss die beschlagnahmte Sache meines Wissens auch wieder herausgegeben werden, wenn die Störung behoben ist, es sei denn, die Störung ist erneut zu befürchten und nicht anders zu beheben. Dann kann die Sache eingezogen werden. Die Kosten für Verwahrung und ggf. Vernichtung fallen dem Störer zur Last.
Ich frag mich immer, wie ich nur fast 29 Jahre unbewaffnet in dem Dschungel da draußen überlebt habe :rolleyes:
Schnueffler
27-08-2011, 16:58
Ich frag mich immer, wie ich nur fast 29 Jahre unbewaffnet in dem Dschungel da draußen überlebt habe :rolleyes:
Ist echt ne Frage wert!!!
Exodus73
27-08-2011, 17:48
naja ich will es mal etwas relativieren...
ok, die sache mit dem Schlagstock ist wohl mehr als eindeutig... wofür liegt das Teil hinter dem Sitz?? Sicherlich nicht um damit Fensterscheiben einzuschlagen falls das Auto brennt - oder? :D
Und die Ausrede ich brauche den fürs Training, mag stimmen, aber dafür gibts extra verschließbare und abschließbare Transporttaschen - ich mußte mir auch so ein Ding anschaffen.
Bei der Sache mit den Messern, tja da sind wir wieder an dem Punkt den wir hier so oft schon hatten... warum, wird eigentlich von jedem Hans Willi (Politikern eingeschlossen) ein Messer immer gleich als Waffe betrachtet????? Warum nicht als Werkzeug oder als praktischen Gebrauchsgegenstand??? Genau wegen solcher Ansichten und hysterischen, plakativen Maßnahmen haben wir dieses völlig beknackte Waffengesetz, das jeden braven Bürger der ein Folder trägt, weil es einfach praktischer ist als das Schweizer Off. Messer mit seinen 43 Funktionen, schon fast in die Richtung eines wahnsinnigen kinder- und lehrermordenden Massenmörders führt!
Und wie schon erwähnt wurde zumindest ein Messer so befördert wie es sich gehört und falls sein Kollege einen "GUTEN GRUND" hatte ein Messer am Mann zu führen spricht da auch estmal nix gegen... was bitte hat das mit Schwer bewaffnet zu tun???
Warum dürfen im Gegenzug Securitys an einer deutschen Hochschule Telis tragen, damit vor Deiner Nase rumfuchteln und einen auf dicken Max machen ohne das was passiert? (ähm zumindest rechtlich :D) Weil die bösen und gewaltbereiten Studenten evtl. eine Revolte starten würden falls sie vegetarische Bolognese Soße aus ist, oder was?
Budokan-ka
27-08-2011, 17:52
eine tonfa ist einer der besten allround schlagstöcke....
sobald du dich mit dem thema befasst wird dir eigentlich eingetrichtert das du sie nur verschlossen transportieren und nur zum traditionellen und sportlichen zweck nutzen darfst...:-§
SkullCrossbone
27-08-2011, 18:17
Sischer, sischer ... das waren wohl Jedi-Ritter, denen die Macht spüren liess, dass mit dem Auto was nicht stimmt!?
Ja, ne, is klar! :kaffeetri
War ja wohl auch nicht zu Unrecht, oder? :devil:
Stimmt, jetzt wo du es sagst, ich war wirklich mit meiner Hot Rod-Gang unterwegs und haben auf der Fahrt mit Dutzenden Sturmgewehren zum Spaß des Umfeldes in die Gegend gefeuert.. wie konnte ich "das" (!) nur übersehen haben.. :rolleyes:
Definitiv falsch! Sonst könnte man ja auch gleich 'ne Flak oder eine RPG herumkutschieren. :narf:
Der Vergleich passt überhaupt nicht, da ich weder eine Flak, noch eine RPG besitzen darf.
Ihr fahrt da ganz schön schwerbewaffnet durch die Gegend.
Ich hatte in meinem ganz normalen Eastpack-Rucksack ein ganz normales Messer, sowie einen ganz normalen Tonfa im Auto. Was mein Kollege einstecken hat, dafür bin ich nicht verantwortlich. Da ist nix schwerbewaffnet.
Dies in Zusammenschau mit einem Grund, der bestanden haben muss, um euch anzuhalten,
Nein, Fahrzeugkontrollen können auch grundlos durchgeführt werden, genauso wie Personenkontrollen.
Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden
Verkehrskontrolle ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrskontrolle)
Wenn ein Grund bestanden haben muss, kann ich dann gegen den Vorgang klagen ? Vermutlich nicht, oder ? Von daher ist es eh egal.
würde mich auch veranlassen, euch alle Waffen abzunehmen, die ich rechtlich nehmen darf.
Ja, das ist ja die Frage, was rechtens ist. Mein Kollege darf in der Hosentasche (!) ein Einhandmesser mit sich führen, ich im Auto aber keinen Schlagstock. Aber klar doch.. :rolleyes:
Ich frag mich immer, wie ich nur fast 29 Jahre unbewaffnet in dem Dschungel da draußen überlebt habe :rolleyes:
Was auch immer der unnötige Hinweis aussagen soll. Einen Tonfa habe ich mir ursprünglich gekauft, als ich damals in meinem Kung-Fu regelmäßig an Lehrgängen teilnahm (die auch in meinem Mitgliedsausweis unterzeichnet wurden). Irgendwann dachte ich mir, dass ich den auch gleich im Auto lassen kann, wo übrigens auch immer meine Boxhandschuhe, Schienbeinschoner usw. vor sich hinvegetieren. Ganz banale Angelegenheit also.
sobald du dich mit dem thema befasst wird dir eigentlich eingetrichtert das du sie nur verschlossen transportieren und nur zum traditionellen und sportlichen zweck nutzen darfst...:-§
Mein Auto ist für mich verschlossen und nicht frei zugänglich.
Zumal der eine Polizist meinte, wenn ich es im Auto mit mir führe, dann im Kofferraum und den anderen Polizisten hat das generell nicht interessiert, der war nur ganz scharf, was gefunden zu haben.
Also scheint hier durchaus eine Interpretationsmöglichkeit vorzuliegen und zumindest nicht so eindeutig, wie ihr es hier hinstellt.
Ich hatte in meinem ganz normalen Eastpack-Rucksack ein ganz normales Messer, sowie einen ganz normalen Tonfa im Auto. Was mein Kollege einstecken hat, dafür bin ich nicht verantwortlich. Da ist nix schwerbewaffnet.
Einen normalen Tonfa gibt es erst mal nicht, Tonfa ist Waffe und die ist so erst einmal als sozial unüblich zu betrachten, wenn sie griffbereit in deinem Wagen liegt.
Und im Vergleich zu 99% der Bürgerschaft bist du damit nun mal ziemlich schwer bewaffnet -und erzähl mir jetzt keinen, dass du das Messer einstecken hattest, weil du ein fanatischer Apfelesser bist.
Ja, das ist ja die Frage, was rechtens ist. Mein Kollege darf in der Hosentasche (!) ein Einhandmesser mit sich führen, ich im Auto aber keinen Schlagstock. Aber klar doch.. :rolleyes:
Ist halt eine Ordnungswidrigkeit, da gillt das Opportunitätsprinzip. Ist die Frage, welche Erkenntnisse die Polizei so über dich und deine Vergangenheit hat und warum es bei dir opportun erschien und bei deinem Beifahrer eben nicht.
Mein Auto ist für mich verschlossen und nicht frei zugänglich.
Zumal der eine Polizist meinte, wenn ich es im Auto mit mir führe, dann im Kofferraum und den anderen Polizisten hat das generell nicht interessiert, der war nur ganz scharf, was gefunden zu haben.
Also scheint hier durchaus eine Interpretationsmöglichkeit vorzuliegen und zumindest nicht so eindeutig, wie ihr es hier hinstellt.
Dein Auto ist für dich frei zugänglich und der Tonfa für dich jederzeit griffbereit.
Das verschlossene Behältnis soll nicht nur vor den Honks schützen, die die Waffe gegebenenfalls entwenden, sondern auch vor denen, die meinen, diese ständig in der Öffentlichkeit mit rumschleppen zu müssen, denn etwas anders sind die ja nun mal schon oder? (Verweis auf die 99% Normalbürger)
LG
Lamiech
miskotty
27-08-2011, 18:51
mein gott macht euch mal locker:rolleyes:
noch nie eure trainingssticks nach dem training auf den rücksitz geworfen?
ich bin damit sogar schon mit offener tasche durch die stadt gelaufen:D
Schnueffler
27-08-2011, 19:00
mein gott macht euch mal locker:rolleyes:
noch nie eure trainingssticks nach dem training auf den rücksitz geworfen?
ich bin damit sogar schon mit offener tasche durch die stadt gelaufen:D
Na dann sei mal froh, das du nicht direkt vom nächsten SEK über den Haufen geballert wurdest. ;)
defensiv
27-08-2011, 19:05
Stimmt, jetzt wo du es sagst, ich war wirklich mit meiner Hot Rod-Gang unterwegs (...)
Die Sache mit dem Zufallstreffer glaube ich nach wie vor nicht! Wenn ich bislang verdachtsunabhängig überprüft wurde, dann wollten die von mir immer nur Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen. Ab und an die Frage nach dem Alkohol. Und "anhauchen" und "Alkometer" erst ein mal. Selbst nach Abgleich der Personalien per Funk kam nicht mehr, was mich regelmässig enttäuscht. :D Und die Nummer mit Kontrolle von Verbandkasten, Reflektorenweste, Warndreieck etc. ... habe ich noch gar nie erlebt! Selbst mein Vater der beruflich eine fünfstellige Anzahl Kilometer im Jahr macht seltenst.
Zu dem hier ...
(...) Der Vergleich passt überhaupt nicht, da ich weder eine Flak, noch eine RPG besitzen darf. (...)
... zitiere ich das ...
(...)Ich dachte immer, in meinem Auto könne ich mit mir führen, was ich wolle (...)
... denn dann musst Du einfach sprachlich korrekter werden. :D
(...) Mein Auto ist für mich verschlossen und nicht frei zugänglich. (...)
Das ist es nur, wenn Du auf dem Parkplatz stehst und die Karre zu ist, dann ja! :D
(...) Zumal der eine Polizist meinte, wenn ich es im Auto mit mir führe, dann im Kofferraum (...)
Dazu allerdings ein ganz klares ... kommt darauf an! :D Kann gehen, muss aber nicht.
(...) Also scheint hier durchaus eine Interpretationsmöglichkeit vorzuliegen und zumindest nicht so eindeutig, wie ihr es hier hinstellt.
Ehrlich? Nein, gibt es nicht. Es gibt nur Unsicherheiten im Wissen der Bürger oder gegebenenfalls auch der Exekutive. Aber nach dem Sachverhalt - sofern komplett und richtig - ist die Lage klar.
mein gott macht euch mal locker:rolleyes:
Locker? Was ist das? ;)
SkullCrossbone
27-08-2011, 19:06
Einen normalen Tonfa gibt es erst mal nicht, Tonfa ist Waffe und die ist so erst einmal als sozial unüblich zu betrachten, wenn sie griffbereit in deinem Wagen liegt.
Sozial unüblich ? Der Tonfa hat ein Sozialwesen ? :D
Und im Vergleich zu 99% der Bürgerschaft bist du damit nun mal ziemlich schwer bewaffnet -und erzähl mir jetzt keinen, dass du das Messer einstecken hattest, weil du ein fanatischer Apfelesser bist.
Ich wiederhole: Das Messer war verschlossen in einer Messertasche und zusätzlich in einem verschlossenen Rucksack. Das ist immer noch weder schwer bewaffnet, noch stellte dies einen Verstoß dar. Was willst du also ?
Ist halt eine Ordnungswidrigkeit, da gillt das Opportunitätsprinzip. Ist die Frage, welche Erkenntnisse die Polizei so über dich und deine Vergangenheit hat und warum es bei dir opportun erschien und bei deinem Beifahrer eben nicht.
Bei Überprüfen meiner Personalien durften auch die Polizisten feststellen, dass ich in keiner Weise jemals polizeilich aufgefallen bin. Kann ich mir auch gar nicht erlauben, da ich nach meiner Promotion in Physik noch Jura studieren möchte (hatte ich auch vor dem gestrigen Tag vor).
Dein Auto ist für dich frei zugänglich und der Tonfa für dich jederzeit griffbereit.
mit "für mich" meinte ich, dass mein Auto in meinen Augen nicht für jeden frei zugänglich ist. Wenn ich einen Tonfa in nem' Safe mit mir rumtrage, ist der für mich auch zugänglich, genauso wie mein Auto, wofür ich einen Schlüssel benötige. Erkläre mir nun doch mal bitte, warum das eine erlaubt, das andere verboten ist.
Das verschlossene Behältnis soll nicht nur vor den Honks schützen, die die Waffe gegebenenfalls entwenden, sondern auch vor denen, die meinen, diese ständig in der Öffentlichkeit mit rumschleppen zu müssen, denn etwas anders sind die ja nun mal schon oder? (Verweis auf die 99% Normalbürger)
Wenn ich im Auto rumfahre, schleppe ich keine Waffen mit mir rum, sondern die fahren ganz normal mit, so wie andere evtl. immer ihre Holzaxt, ihren Bolzenschneider oder sonstiges im Auto liegen haben.
Davon abgesehen werde ich tatsächlich immer "als anders" tituliert, aber das ergeht jedem meiner Kommilitonen so.
SkullCrossbone
27-08-2011, 19:12
Die Sache mit dem Zufallstreffer glaube ich nach wie vor nicht!
Dann weiß ich keinen Grund. Ich war mit einem Auto unterwegs, welches auf meine Eltern zugelassen ist, dieses jährlich von der Werkstatt überprüft wird und nicht eine (!) optische Modifizierung o.ä. aufweist.
Wenn ich bislang verdachtsunabhängig überprüft wurde, dann wollten die von mir immer nur Führerschein und Fahrzeugpapiere sehen. Ab und an die Frage nach dem Alkohol. Und "anhauchen" und "Alkometer" erst ein mal. Selbst nach Abgleich der Personalien per Funk kam nicht mehr, was mich regelmässig enttäuscht. :D Und die Nummer mit Kontrolle von Verbandkasten, Reflektorenweste, Warndreieck etc. ... habe ich noch gar nie erlebt! Selbst mein Vater der beruflich eine fünfstellige Anzahl Kilometer im Jahr macht seltenst.
Warndreieck usw. wurde auch bei mir nie überprüft. Und ?
... denn dann musst Du einfach sprachlich korrekter werden. :D :rolleyes:
Das ist es nur, wenn Du auf dem Parkplatz stehst und die Karre zu ist, dann ja! :D
So wie ein Haus halt nur abgeschlossen ist, wenn die Tür verschlossen ist. :rolleyes:
Dazu allerdings ein ganz klares ... kommt darauf an! :D Kann gehen, muss aber nicht.
Scheinbar. Ist aber absolut nicht nachvollziehbar. Also, dass man es (nur) im Kofferraum mit sich führen darf, kann ich noch einsehen aber nicht, dass das Auslegungssache ist. Desweiteren hätte ein Verweis gereicht, denn wer weiß sowas schon ? Zumal auch nichts vorgefallen ist, noch bin ich sonst jemals aufgefallen.
Ehrlich? Nein, gibt es nicht. Es gibt nur Unsicherheiten im Wissen der Bürger oder gegebenenfalls auch der Exekutive. Aber nach dem Sachverhalt - sofern komplett und richtig - ist die Lage klar.
Dann hast du dich noch nie sonderlich mit Jura beschäftigt. Vlt. hilft dir die Tatsache, dass bei einem Gang über alle Instanzen quasi jedes Urteil völlig anders ausfällt.
Weil die Justiz ja so klar geregelt ist. ;)
Dann hast du dich noch nie sonderlich mit Jura beschäftigt. Vlt. hilft dir die Tatsache, dass bei einem Gang über alle Instanzen quasi jedes Urteil völlig anders ausfällt.
Weil die Justiz ja so klar geregelt ist. ;)
Wenn ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht, dann weil er an entscheidenden Punkten Diskussionsspielraum bietet, weshalb natürlich auch unterschiedliche Lösungen möglich sind. Weißt du denn, wieviele Fälle nicht durch alle Instanzen gehen? Das sagt mehr über juristische (Un)Klarheiten aus ;) Aber wo du doch so gut mit Jura auskennt, warum fragst du dann hier überhaupt noch wegen der Beschlagnahme?
Ich habe keine Lust hier jetzt alles dezidiert zu zitieren, also antworte ich in einem Rundumschlag aus dem Gedächtnis: Eine Kontrolle kann selbstverständlich nach dem Zufallsprinzip durchgeführt werden. Nach allgemeiner Lebenserfahrung geschieht das aber nicht, sondern wird auf Verdacht und begründet unternommen. Das gilt insbesondere bei Autobahnkontrollen durch Zivilstreifen. Und das nehme ich auch in diesem Fall an.
Was die schwere Bewaffnung angeht - mir ist wurscht, in welchen Rucksäcken ihr eure Atilerie transportiert und ob du die normal findest. Die Summe an Waffen in einem Auto, das irgendwie auch noch Anlass zur Kontrolle geboten hat, ist schon augenfällig. Dass du nicht für deine Kumpels verantwortlich bist, ist sicher richtig, aber in der Gesamtschau fällt deine Peergroup (die du unterhälst und freiwillig wählst) recht waffenlastig auf. Warum denn überhaupt Einhandmesser? Warum das Tonfa nicht in einer Trainingstasche oder im Kofferaum? Warum überhaupt noch im Auto, wo dus scheinbar nicht mehr fürs Kungfu brauchst (zumindest der Vergangenheitsform deiner Aussage nach)? (Und warum überhaupt eine okinawanische Waffe im chinesischen Kung Fu?)
Ich will damit vorallem eines sagen: Ich kann nachvollziehen, was die Jungs zur Beschlagnahme bewegt hat und ich hätte es vorbehaltlich der persönlichen Anschauung deiner ilustren Einsatztruppe auch nicht anders gemacht. Diese Perspektive solltest du einnehmen, wenn du das Verhalten verstehen willst. Ansonsten bleibt die Rechtslage imho klar: Beschlagnahme wegen Verstoßes gegen das Führungsverbot erscheint rechtmäßig und angemessen.
SkullCrossbone
27-08-2011, 20:17
Wenn ein Sachverhalt durch alle Instanzen geht, dann weil er an entscheidenden Punkten Diskussionsspielraum bietet, weshalb natürlich auch unterschiedliche Lösungen möglich sind. Weißt du denn, wieviele Fälle nicht durch alle Instanzen gehen? Das sagt mehr über juristische (Un)Klarheiten aus ;)
Nein, das sagt viel eher was über die juristische Fähigkeit der Parteien aus. Jura bedient sich der Sprache als Medium und die Sprache ist nunmal, im Gegensatz zur Mathematik, keine exakte Wissenschaft.
Aber wo du doch so gut mit Jura auskennt, warum fragst du dann hier überhaupt noch wegen der Beschlagnahme?
Besser heißt nicht gut (genug) ;)
Eine Kontrolle kann selbstverständlich nach dem Zufallsprinzip durchgeführt werden. Nach allgemeiner Lebenserfahrung geschieht das aber nicht, sondern wird auf Verdacht und begründet unternommen. Das gilt insbesondere bei Autobahnkontrollen durch Zivilstreifen. Und das nehme ich auch in diesem Fall an.
Kann ja sein, dass das zutraf. Wenn, dann erfuhr ich nunmal den Grund nicht und sehe ihn auch reflektiv nicht.
Keine optischen Modifizierungen an Auto, keine Heckscheibenaufkleber o.ä., ich hatte mein grünes Bundeswehrshirt an (mehr konnten sie nicht sehen), 3mm-Frisur, keine Piercings, Tätowierungen o.ä.
Mein Kollege auch keine Piercings, Tätowierungen o.ä., eine Baseballcap, schulterlange Haare und, oha, das war es vermutlich,.. ein T-Shirt eines Splatter-Horrorfilms, da wir auf dem Weg zu einem Kinofilm waren, bei dessen Vorführung der Regisseur eben jenes Filmes anwesend war.
Was die schwere Bewaffnung angeht - mir ist wurscht, in welchen Rucksäcken ihr eure Atilerie transportiert und ob du die normal findest. Die Summe an Waffen in einem Auto, das irgendwie auch noch Anlass zur Kontrolle geboten hat, ist schon augenfällig. Dass du nicht für deine Kumpels verantwortlich bist, ist sicher richtig, aber in der Gesamtschau fällt deine Peergroup (die du unterhälst und freiwillig wählst) recht waffenlastig auf. Warum denn überhaupt Einhandmesser? Warum das Tonfa nicht in einer Trainingstasche oder im Kofferaum? Warum überhaupt noch im Auto, wo dus scheinbar nicht mehr fürs Kungfu brauchst (zumindest der Vergangenheitsform deiner Aussage nach)? (Und warum überhaupt eine okinawanische Waffe im chinesischen Kung Fu?)
3 Waffen auf zwei Personen, von denen 2 völlig legal sind und die andere 1m Luftlinie falsch transportiert wurde, spricht nur bedingt für eine gerechtfertigte Vermutung. Was die Einhandmesser angeht: K.a. was er mit sich rumführt. Dass meines ein Einhandmesser ist, wusste ich bis gestern gar nicht. Ich habe mir das irgendwann bei Amazon bestellt, weil es die meisten/besten Kommentare hatte. Ich habe auch erst durch Googeln feststellen dürfen, wie man mein Messer eigentlich mit nur einer Hand zieht und ohne einen "speziellen Trick" geht das auch gar nicht.
Warum ich es im Auto habe ? Ganz einfach, auch wenn ich dadurch noch mehr geschlachtet werde: Im Auto nützt es mir mehr, als zuhause.
Immer noch suspekt ist aber, dass mein Bekannter sein Einhandmesser persönlich bei sich tragen durfte, obwohl das nicht rechtens ist. ..schon merkwürdig..
Ich will damit vorallem eines sagen: Ich kann nachvollziehen, was die Jungs zur Beschlagnahme bewegt hat und ich hätte es vorbehaltlich der persönlichen Anschauung deiner ilustren Einsatztruppe auch nicht anders gemacht. Diese Perspektive solltest du einnehmen, wenn du das Verhalten verstehen willst. Ansonsten bleibt die Rechtslage imho klar: Beschlagnahme wegen Verstoßes gegen das Führungsverbot erscheint rechtmäßig und angemessen.
Was hat die Jungs denn zur Beschlagnahmung bewegt (zudem nur einer von beiden dazu gewillt war) ?
Was meinen Kommilitonen (zynischerweise ist "Kommilitone" der lat. Begriff für "Waffenbruder" :D) anbelangt: Er studiert Mathe. Ein Duo aus Mathematik -und Physikstudenten muss schon äußerst eigenartig wirken :ups:
Was das Führen anbelangt: Wie gesagt, ich dachte, das wäre legal. Kann man halt nichts machen. Ich war auch mal in einer fremden Stadt und habe (vor etlichen Jahren) meine Kippe auf dem Boden ausgetreten, was eine fuchsige Politesse natürlich auch beobachten musste und mir 25€ Bußgeld auferlegte. Ich kann nicht den ganzen Tag juristische Paragrafen studieren, um zu wissen, was rechtens ist.
Schnueffler
27-08-2011, 20:38
Wie heisst es so schön:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und ich hätte deinem Kollegen auch das Messer abgenommen.
Simplicius
27-08-2011, 20:51
Nach allgemeiner Lebenserfahrung geschieht das aber nicht, sondern wird auf Verdacht und begründet unternommen. Das gilt insbesondere bei Autobahnkontrollen durch Zivilstreifen. Und das nehme ich auch in diesem Fall an.
"nach allgemeine Lebenserfahrung"?
Nach wesssen Erfahrung? Die der Polizisten? Die der Leute, die angehalten werden? Die der Richter? Gibt's da Studien, nach welchen Kriterien die Polizei ihre Klienten auswählt?
"begründeter Verdacht?"
Da kann ja schon reichen, dass der Angehaltene in irgendein Klischee des Beamten passt. Vielleicht waren die Haare zu lang oder zu kurz...
Daraus abzuleiten, dass der Kontrollierte wahrscheinlich eh gefährlich ist und daher zu entwaffnen finde ich komisch.
Was die schwere Bewaffnung angeht - mir ist wurscht, in welchen Rucksäcken ihr eure Atilerie transportiert und ob du die normal findest. Die Summe an Waffen in einem Auto, das irgendwie auch noch Anlass zur Kontrolle geboten hat, ist schon augenfällig.
ein korrekt transportiertes Messer, ein nicht beanstandetes Messer und ein Tonfa unter dem Sitz?
Wäre das Tonfa ordnungsgemäßg in einem verschlossenen Behältnis gewesen, dass wäre überhaupt nichts zu beanstanden.
Ein Messer als "Atilerie" zu bezeichnen und jemand, der ein Messer in der Tasche hat, als "waffenlastige Peergroup" finde ich schon etwas übertrieben.
Sind Teppichmesser eigentlich auch Einhandmesser?
SkullCrossbone
27-08-2011, 20:52
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das heißt nicht, sondern steht so geschrieben ;)
Und ich hätte deinem Kollegen auch das Messer abgenommen.
M.E.n. ist ein Einhandmesser (in der Hosentasche) ein stärkeres Vergehen, als ein Schlagstock hinter dem Fahrersitz.
Simplicius
27-08-2011, 21:02
ein T-Shirt eines Splatter-Horrorfilms,
...
Er studiert Mathe. Ein Duo aus Mathematik -und Physikstudenten muss schon äußerst eigenartig wirken :ups:
Ja, solche Leute können schon etwas seltsam erscheinen und man möchte denen nicht unbedingt Waffen an die Hand geben. :p
Man denke nur an den UNA-Bomber.
Dazu kurze Haare, militärische Kleidung und gewaltverherrlichendes T-Shirt...
und da wunderst Du Dich noch?
Vielleicht habt ihr auch noch unangemessen oder ironisch argumentiert?:D
SkullCrossbone
27-08-2011, 21:10
Ja, solche Leute können schon etwas seltsam erscheinen und man möchte denen nicht unbedingt Waffen an die Hand geben. :p
Man denke nur an den UNA-Bomber.
Dazu kurze Haare, militärische Kleidung und gewaltverherrlichendes T-Shirt...
und da wunderst Du Dich noch?
..der war ja wirklich Mathematiker Oo
Naja,.. dass Physiker einen Hang zu (Atom-)bomben haben, sollte nichts neues sein :cool:
Allerdings hat die Polizei auch dieser Berufssparte ihre Waffen zu verdanken :)
Vielleicht habt ihr auch noch unangemessen oder ironisch argumentiert?:D
In der Tat :D
Aber nur mit dem einen. Der andere war total locker und ich glaube, der hat auch ziemlich schnell gemerkt, dass wir total korrekt sind ^^ ..der hat auch die ganze Zeit nichts anderes gemacht, als mit uns über Gott und die Welt zu reden, während der andere einfach nur grimmig, unkommunikativ und böse-guckend ein Formular nach dem anderen ausgefüllt hat. Der andere hat ihn ja auch noch im O-Ton gefragt "Also von meiner Seite aus müssen wir da nichts unternehmen.. wie sieht es mit dir aus ?".
Exodus73
27-08-2011, 21:13
Also langsam bleibt mir hier echt die Luft weg...
WIESO ist bitte ein Einhandmesser in der Tasche ein schwerers Vergehen als eine Tonfa auf dem Rücksitz????
Wieso immer wieder diese verkackte Einstellung das jeder der ein solches Ding in der Tasche hat damit vorhat Blödsinn zu machen??? Genau wegen dieser idiotsichen Einstellung haben wir doch unser total beklopptes Waffengesetz (zumindest in den Punkten Hieb- und Stichwaffen). Wenn völlig weltfremde Politheinis sich sowas ausdenken - eine Sache. Aber das hier teilweise ähnliche Gedankenstrukturen auftauchen, da könnt ich aus der Haut fahren.
Vor wenigen Jahren war es noch nicht mal verboten Messer ständig und überall dabei zu haben die GANZ EINDEUTIG ALS WAFFE DEKLARIERT UND BEWORBEN wurden... .
Als Kind bin ich in den Wäldern mit nem Pfatenmesser rumgelaufen da würden wahrscheinlich heute einige von Euch Schweißausbrüche bekommen...und???
Sogar das böse und überaus tödliche Nunchaku hing an der Wand als Jugendlicher (böse vor allem wenn man es isch beim rumhantieren selbst an den Kopf gehauen hat)... und???
Laßt Die Kirche doch mal im Dorf hier...
zum Thema zurück:
das mit dem Tonfa und dem Transport war fahrlässig - daran läßt sich leider nichts mehr ändern...
aber dem Kumpel oder dem Fahrer hier Vorsatz zu unterstellen nur weil EINER eins in der TAsche hatte (vielleicht hat er ja vorher was sozial adäquates gemacht, kann das hier irgendeiner Wissen?) und einer eins in einer extra Tasche im Rucksack mit sich geführt hat grenzt ja schon an Stasi-Methoden!
Simplicius
27-08-2011, 21:25
.
In der Tat :D
Das solltet ihr bei einer eventuellen Anhörung vielleicht unterlassen:
ClY5cR0X7zc
ich schließ mich da der meinung von exodus73 an das ist absolut übertrieben..
und vorallem eine tonfa und ein messer als schwer bewaffnet zu bezeichnen ist sowieso die höhe!
SkullCrossbone
27-08-2011, 21:33
WIESO ist bitte ein Einhandmesser in der Tasche ein schwerers Vergehen als eine Tonfa auf dem Rücksitz????
Ich empfinde das so, weil ich Messer als gefährlichste Waffe überhaupt empfinde.
Vor wenigen Jahren war es noch nicht mal verboten Messer ständig und überall dabei zu haben die GANZ EINDEUTIG ALS WAFFE DEKLARIERT UND BEWORBEN wurden... .
Als Kind bin ich in den Wäldern mit nem Pfatenmesser rumgelaufen da würden wahrscheinlich heute einige von Euch Schweißausbrüche bekommen...und???
Sogar das böse und überaus tödliche Nunchaku hing an der Wand als Jugendlicher (böse vor allem wenn man es isch beim rumhantieren selbst an den Kopf gehauen hat)... und???
Ich hab vor 4 Jahren mit Panzerfaust und Maschinengewehr geschossen, nun nehmen mir 2 Hilfssheriffs mit Pistölchen und Reserve-Magazin einen Schlagstock ab :D
Allerdings kann ich die Mentalität nachvollziehen: Ich habe auch den Eindruck, dass die Menschen immer gewalttätiger werden. Und selbst wenn die Straftaten quantitativ zurückgehen sollten (tun sie das überhaupt ?), sagt das ja nichts über die "Qualität" der Gewalt aus.
das mit dem Tonfa und dem Transport war fahrlässig - daran läßt sich leider nichts mehr ändern...
aber dem Kumpel oder dem Fahrer hier Vorsatz zu unterstellen nur weil EINER eins in der TAsche hatte (vielleicht hat er ja vorher was sozial adäquates gemacht, kann das hier irgendeiner Wissen?) und einer eins in einer extra Tasche im Rucksack mit sich geführt hat grenzt ja schon an Stasi-Methoden!
Vollste Zustimmung!
Eine Verwarnung hätte vollkommen gereicht. Ich hätte das Dingen in den Kofferraum gepackt und gut ist.
Und so muss ich nun damit kämpfen, nicht eine ganze Berufssparte wegen einem Individuum abzustempeln :rolleyes::mad:
SkullCrossbone
27-08-2011, 21:36
Das solltet ihr bei einer eventuellen Anhörung vielleicht unterlassen:
ClY5cR0X7zc
Geil :D
.."..das ist mein Platz" :cool:
Ich empfinde das so, weil ich Messer als gefährlichste Waffe überhaupt empfinde.
Ich hab vor 4 Jahren mit Panzerfaust und Maschinengewehr geschossen, nun nehmen mir 2 Hilfssheriffs mit Pistölchen und Reserve-Magazin einen Schlagstock ab :D
Allerdings kann ich die Mentalität nachvollziehen: Ich habe auch den Eindruck, dass die Menschen immer gewalttätiger werden. Und selbst wenn die Straftaten quantitativ zurückgehen sollten (tun sie das überhaupt ?), sagt das ja nichts über die "Qualität" der Gewalt aus.
Vollste Zustimmung!
Eine Verwarnung hätte vollkommen gereicht. Ich hätte das Dingen in den Kofferraum gepackt und gut ist.
Und so muss ich nun damit kämpfen, nicht eine ganze Berufssparte wegen einem Individuum abzustempeln :rolleyes::mad:
Was du "empfindest" ist in solchen Dingen eher irrelevant. :D
Dir geht es also eigentlich darum, dass du "blechen" musst, oder?
Ich habe keine Ahnung wie das Ermessen der Ordnungshüter geregelt ist.
Ich könnt mir aber vorstellen, dass ab einer gewissen Höhe eben nicht ein
Auge zugedrückt werden kann. Ob das für jemanden "normal" ist oder nicht,
ist auch zweitrangig. Du hast ein Vergehen begangen. Lebe damit! ;)
SkullCrossbone
28-08-2011, 13:20
Was du "empfindest" ist in solchen Dingen eher irrelevant. :D
Keiner nimmt Rücksicht auf meine Gefühle :cry:
Dir geht es also eigentlich darum, dass du "blechen" musst, oder?
Ich habe keine Ahnung wie das Ermessen der Ordnungshüter geregelt ist.
Ich könnt mir aber vorstellen, dass ab einer gewissen Höhe eben nicht ein
Auge zugedrückt werden kann. Ob das für jemanden "normal" ist oder nicht,
ist auch zweitrangig. Du hast ein Vergehen begangen. Lebe damit! ;)
Ja, mir geht es vorrangig um das Bußgeld (sollen um die 150€ werden) und, dass mir der Gegenstand abgenommen wurde. Dass ich ein Vergehen begangen habe, damit kann ich mich arrangieren.. wenn man mir als unbescholtenen Bürger deswegen nicht gleich einen Strick umlegt. Kann ja irgendwie nicht sein, dass der eine uns hätte fahren lassen und der andere das unbedingt melden will, sowie, dass der eine meint, im Kofferraum ist es erlaubt, der andere (scheinbar) gar keine Ahnung hat, was erlaubt ist. Aber wie gesagt, ich werde bis auf's Blut für meine Rechte kämpfe :D
Keiner nimmt Rücksicht auf meine Gefühle :cry:
Ja, mir geht es vorrangig um das Bußgeld (sollen um die 150€ werden) und, dass mir der Gegenstand abgenommen wurde. Dass ich ein Vergehen begangen habe, damit kann ich mich arrangieren.. wenn man mir als unbescholtenen Bürger deswegen nicht gleich einen Strick umlegt. Kann ja irgendwie nicht sein, dass der eine uns hätte fahren lassen und der andere das unbedingt melden will, sowie, dass der eine meint, im Kofferraum ist es erlaubt, der andere (scheinbar) gar keine Ahnung hat, was erlaubt ist. Aber wie gesagt, ich werde bis auf's Blut für meine Rechte kämpfe :D
Klar. Aber doch nicht hier. Du kannst Widerspruch einlegen bzw. dich bei einer
Anhörung äußern und du kannst die beschlagnahmten "Dinge"
zurückverlangen. ;)
Kann ja sein, dass das zutraf. Wenn, dann erfuhr ich nunmal den Grund nicht und sehe ihn auch reflektiv nicht.
Keine optischen Modifizierungen an Auto, keine Heckscheibenaufkleber o.ä., ich hatte mein grünes Bundeswehrshirt an (mehr konnten sie nicht sehen), 3mm-Frisur, keine Piercings, Tätowierungen o.ä.
Mein Kollege auch keine Piercings, Tätowierungen o.ä., eine Baseballcap, schulterlange Haare und, oha, das war es vermutlich,.. ein T-Shirt eines Splatter-Horrorfilms, da wir auf dem Weg zu einem Kinofilm waren, bei dessen Vorführung der Regisseur eben jenes Filmes anwesend war.
Nur mal so am Rande, da mir das auch immer und immer wieder passiert, da die Angehaltenden nie richtig zuhören: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Beamte, als er dich angesprochen hat, nicht den Grund der Kontrolle genannt hat. In den meisten Fällen läuft das nämlich so:"Guten Tag, xxxxxx mein Name. Allgemeine Verkehrskontrolle" Tja, und dieses "Allgemeine Verkehrskontrolle" überhört man doch schon sehr gerne im Stress der Anhaltesituation. Und, dass die Polizei dazu befugt ist, kannst Du geren hier nachlesen:
StVO - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__36.html)
Im Absatz 5 wirst Du fündig.
Dein Tonfa ist sicherlich von Außen gut sichtbar für den Beamten gewesen und daher ein Zufallsfund, auf dem dann weitere Maßnahmen entsprechend der StPO gestützt werden können. Dazu gehören Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen.
Und ganz nebenbei, ich hätte Deinem Kumpel zusätzlich auch noch ne Owi-Anzeige allgemein gefertigt und das Messer eingesackt.
Gruß
Exodus73
28-08-2011, 14:13
Ah endlich mal jemand vom FAch....
@Mike S.: Bitte erklär mir doch mal WARUM Du eine OWi-Anzeige wegen dem Messer gestellt hättest? Einfach aus Lust und Laune heraus oder weil schon eine Tonfa im Auto gefunden wurde... also das interessiert mich jetzt mal wirklich!
"sowie bei meinem Begleiter ein Einhandmesser am Mann, also in der Hosentasche, festgestellt.
Eigenartigerweise hat mein Kollege aber keine Konsequenzen zu befürchten. "
WaffG - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html)
Abs. 1 Nr. 3
WaffG - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__53.html)
Abs. 1 Nr. 21a
Ich glaube, dass sollte reichen.
Gruß
Doc Norris
28-08-2011, 14:24
@SkullCrossbone
leg dir am besten einen mühlstein ins auto, wenn de dann angehalten wirst sagst die tonfa brauchste um deine mühle zu betreiben um mehl herzustellen.
da du ein öko futzi bist & nur selbstgebackenes brot nach alter tradition isst...:D:D;)
dein arbeitsmesser brauchste natürlich um dein brot zu schneiden, nimmst am besten ein küchenmesser mit (30cm klinge), bloß wie es in deine tasche passt???
mit chukos klöppelste deine gerste/roggen etc......
soll heißen.: lass dir was einfallen....;)
ansonsten hat mike.s ja schon alles erwähnt..
Exodus73
28-08-2011, 14:27
@ Mike:
Danke aber sowas dachte ich mir schon!
Mit diesem Gesetz ist Willkür wirklich und wahrhaftig Tür und Tor geöffnet! :(
Simplicius
28-08-2011, 14:42
Ich glaube, dass sollte reichen.
Das heißt, wenn ich meine Eskrimasticks auf dem Rücksitz liegen habe oder ein Teppichmesser dann ist das auch eine Ordnungswidrigkeit?
Simplicius
28-08-2011, 14:44
Mit diesem Gesetz ist Willkür wirklich und wahrhaftig Tür und Tor geöffnet! :(
wieso, die Willkür besteht doch lediglich darin, dass mal ein Auge zugedrückt wird?
Exodus73
28-08-2011, 14:51
wieso, die Willkür besteht doch lediglich darin, dass mal ein Auge zugedrückt wird?
Nein die Willkür besteht darin das mehr oder weniger jeder den gesetzes Passus "allgemein anerkannter Zweck" auslegen kann wie man will!
Im Endeffekt kann man nur Hoffen auf einen wohlwollenden oder liberalen Ordnunshüter zu treffen. Ist diesem aber morgens ne Laus über die Leber gelaufen und er hat nen schlechten Tag... sowas kann doch echt nicht sein!
Doc Norris
28-08-2011, 14:53
nein die willkür besteht darin das mehr oder weniger jeder den gesetzes passus "allgemein anerkannter zweck" auslegen kann wie man will!
Im endeffekt kann man nur hoffen auf einen wohlwollenden oder liberalen ordnunshüter zu treffen. Ist diesem aber morgens ne laus über die leber gelaufen und er hat nen schlechten tag... Sowas kann doch echt nicht sein!
wilkommen im rechtsstaat...;)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Simplicius
28-08-2011, 15:31
Nein die Willkür besteht darin das mehr oder weniger jeder den gesetzes Passus "allgemein anerkannter Zweck" auslegen kann wie man will!
Im Endeffekt kann man nur Hoffen auf einen wohlwollenden oder liberalen Ordnunshüter zu treffen. Ist diesem aber morgens ne Laus über die Leber gelaufen und er hat nen schlechten Tag... sowas kann doch echt nicht sein!
das war doch schon immer so.
Ein Grund, warum ich mich bei Konfrontation mit Ordnungshütern ironischer oder zynischer Bemerkungen enthalte.:rolleyes:
SkullCrossbone
28-08-2011, 17:33
Nur mal so am Rande, da mir das auch immer und immer wieder passiert, da die Angehaltenden nie richtig zuhören: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Beamte, als er dich angesprochen hat, nicht den Grund der Kontrolle genannt hat. In den meisten Fällen läuft das nämlich so:"Guten Tag, xxxxxx mein Name. Allgemeine Verkehrskontrolle" Tja, und dieses "Allgemeine Verkehrskontrolle" überhört man doch schon sehr gerne im Stress der Anhaltesituation.
Der "Sicherer" trat allerdings nicht an mein Fenster, weshalb ich nicht viel mitbekam (obwohl ich Fahrer bin) und habe dann, als mein Beifahrer aussteigen musste, dann von ihm durch die Beifahrertür gesagt bekommen, dass ich auch aussteigen soll. Ansonsten wurde nur gesagt, was wir tun sollen. Ich habe denen sogar noch gesagt, dass ich die ganze Zeit auf der Autobahn gar nicht wusste, das wir gemeint waren, weil direkt hinter uns ein äußerst großer Lastwagen war und ich dachte, dass die den halt kontrollieren wollen. Naja,.. beim Abbiegen auf die mittlere Spur und einem gleichzeitigen Wechseln der Spur des Polizeiwagens war es dann offensichtlich :cool:
Und, dass die Polizei dazu befugt ist, kannst Du geren hier nachlesen: StVO - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__36.html)
Im Absatz 5 wirst Du fündig.
Wozu ? Ich weiß, dass die Durchsuchung selbst rechtens ist, das habe ich sogar selbst angeführt. Das ist ja auch kein Problem.. wenn wir suspekt wirken, warum auch immer, und deshalb kontrolliert werden, gerne.. hatte meines Wissens nach ja nichts zu befürchten :rolleyes: Und im Gegensatz zu den Feldjägerkontrollen sind Polizisten meist äußerst höflich :rolleyes:
Dein Tonfa ist sicherlich von Außen gut sichtbar für den Beamten gewesen und daher ein Zufallsfund, auf dem dann weitere Maßnahmen entsprechend der StPO gestützt werden können. Dazu gehören Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen.
Mein Tonfa, der hinter dem Fahrersitz gefunden wurde, soll von außen gut sichtbar gewesen sein ?
Mit was für Autos fährst du denn rum ? Und so zufällig war der Fund nicht, weil bei Vorklappen des Fahrersitzes sofort ersichtlich. Desweiteren brachte erst die Durchsung den Tonfa zum Vorschein, nicht umgekehrt.
Und ganz nebenbei, ich hätte Deinem Kumpel zusätzlich auch noch ne Owi-Anzeige allgemein gefertigt und das Messer eingesackt.
Gruß
Hätte ich auch, zumindest dem Gesetz nach ;)
wilkommen im rechtsstaat...;)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Mein Fahrzeug ist m.E.n. immer noch ein ge -oder verschlossenes Behältnis. Und ob der Tonfa im Kofferraum oder auf dem Rücksitz liegt, spielt rein definitionsgemäß keine Rolle, da beide Räume geschlossen sind.
Andernfalls müsste man sagen, dass jemand, der zuhause einen Tonfa besitzt, jederzeit bei Öffnen seiner Haustür eine Ordnungswidrigkeit begeht :D
Doc Norris
28-08-2011, 17:52
Mein Fahrzeug ist m.E.n. immer noch ein ge -oder verschlossenes Behältnis. Und ob der Tonfa im Kofferraum oder auf dem Rücksitz liegt, spielt rein definitionsgemäß keine Rolle, da beide Räume geschlossen sind.
Andernfalls müsste man sagen, dass jemand, der zuhause einen Tonfa besitzt, jederzeit bei Öffnen seiner Haustür eine Ordnungswidrigkeit begeht :D
meinte eigentlich..:
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
im bezug.: Tonfa verwendung zum betreiben deines mühlsteines, zum brotbacken... BRAUCHTUM, da öko futzi....(siehe vorletzter beitrag);)
MESSER zum BROTSCHNEIDEN.....oder ARBEITSWERKZEUG zum erfüllen des brauchtums....:D
mit dem auto als geschlossener behälter.....:D is auch cool....;)
VIEL GLÜCK.
Schnueffler
28-08-2011, 18:26
Mein Fahrzeug ist m.E.n. immer noch ein ge -oder verschlossenes Behältnis. Und ob der Tonfa im Kofferraum oder auf dem Rücksitz liegt, spielt rein definitionsgemäß keine Rolle, da beide Räume geschlossen sind.
Andernfalls müsste man sagen, dass jemand, der zuhause einen Tonfa besitzt, jederzeit bei Öffnen seiner Haustür eine Ordnungswidrigkeit begeht :D
Nö, ist es nicht, da du es ja zu dem Zeitpunkt griffbereit geführt hast.
In der Wohnung führst du es ja nicht.
Exodus73
28-08-2011, 19:00
Wer weiß wer weiß... evtl. paranoide Angst vor Einbrechern oder als Mücken-Stop-Schlägel! :D
SkullCrossbone
28-08-2011, 19:32
Nö, ist es nicht, da du es ja zu dem Zeitpunkt griffbereit geführt hast.
In der Wohnung führst du es ja nicht.
Da mein Auto aber mein Raum ist, besteht da kein Unterschied zum Haus. In beiden Räumen können sich nicht irgendwelche Passanten aufhalten.
Außerdem sieht die Regelung vor, dass man es in geschlossenen Behältnissen führen darf. Das trifft auf mein Auto zu.
Außerdem ist jederzeit griffbereit auch nicht ganz zutreffend, da ich erst aussteigen und den Fahrersitz nach vorne klappen muss.
Und mal ganz davon abgesehen, selbst wenn ich den Tonfa auf meinem Schoß hätte liegen gehabt, vom Fahrersitz aus wäre ein Einsatz kaum möglich.
Hätte er hingegen in einer Tasche auf dem Beifahrersitz gelegen, wäre ein Einsatz (mit Aussteigen kombiniert) schneller, als den Fahrersitz nach vorne zu klappen.
the KiNgPiN
28-08-2011, 20:04
wie ist denn das jetzt mit den rattanstöckchen ???
hab die auch im auto rumfliegen ... weil ich eben oft spontan mal wirbeln gehe....:whogives:
Wozu ? Ich weiß, dass die Durchsuchung selbst rechtens ist, das habe ich sogar selbst angeführt. Das ist ja auch kein Problem.. wenn wir suspekt wirken, warum auch immer, und deshalb kontrolliert werden, gerne.. hatte meines Wissens nach ja nichts zu befürchten :rolleyes: Und im Gegensatz zu den Feldjägerkontrollen sind Polizisten meist äußerst höflich :rolleyes:
Mein Tonfa, der hinter dem Fahrersitz gefunden wurde, soll von außen gut sichtbar gewesen sein ?
Mit was für Autos fährst du denn rum ? Und so zufällig war der Fund nicht, weil bei Vorklappen des Fahrersitzes sofort ersichtlich. Desweiteren brachte erst die Durchsung den Tonfa zum Vorschein, nicht umgekehrt.
Hätte ich auch, zumindest dem Gesetz nach ;)
Mein Fahrzeug ist m.E.n. immer noch ein ge -oder verschlossenes Behältnis. Und ob der Tonfa im Kofferraum oder auf dem Rücksitz liegt, spielt rein definitionsgemäß keine Rolle, da beide Räume geschlossen sind.
Andernfalls müsste man sagen, dass jemand, der zuhause einen Tonfa besitzt, jederzeit bei Öffnen seiner Haustür eine Ordnungswidrigkeit begeht :D
Nu einmal ganz kurz, da ich keine Lust habe an einem schönen Sonntagabend mit dir das Strafrecht und die Strafprozessordnung durchzuexerzieren:
Mach Dich erst einmal schlau, von was das Gesetz spricht. Denn nach dem Gesetz ist ein verschlossenen Behältnis:
Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das im Gegensatz zum umschlossenen Raum nicht dazu bestimmt ist, von menschen betreten zu werden, wie etwa eine Truhe, Kassette oder Kiste, ein Schrank, Koffer, Warenautomat oder der Kofferraum eines Fahrzeugs.
Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise (zB durch festes Verschnüren) gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Daran fehlt es, wenn der Schlüssel im Schloss steckt oder wenn eine Registrierkasse sich durch einfaches Drehen einer Kurbel oder durch eine nur unauffällig angebrachte Öffnungsvorrichtung leiht öffnen lässt.
So viel zu deinem Fahrzeuginnenraum.
Dann, ist eine Durchsuchung eines PKW nicht durch die von mir angeführte StVO-Vorschrift gedeckt. Also warum schreibst du dieses unter der von mir angeführten Rechtsnorm??
Gehen wir weiter: Ich kann durch die Seitenscheibe eines PKW durchaus den Fußraum hinter dem Fahrersitz erkennen. Denn da soll dein Tonfa ja nach Deiner Aussage gelegen haben. Also gehe ich hier von einem ganz normalen PKW aus.
In diesem Zusammenhang die Definitio Zufallsfund:
Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht jede rechtmäßig erlangte Beweisinformation, die im Strafverfahren zu einem Zweck verwendet wird oder verwendet werden soll, der nicht dem ursprünglichen, die Informationserhebung legitimierenden Zweck entspricht.
Da der Anhaltegrund für mich immer noch sehr offensichtlich die allgemeine Verkehrskontrolle war, handelt es sich somit um einen Zufallsfund. ich sehe keine Hinweise in Deiner Schilderung, dass die Beamten wussten, dass Du ein Tonfa mit Dir führst.
So, und nun nen schönen Abend und hör auf mit Deinem gefährlichen Halbwissen hier eine rechtliche Begutachtung anzustellen.
Grüße
wie ist denn das jetzt mit den rattanstöckchen ???
hab die auch im auto rumfliegen ... weil ich eben oft spontan mal wirbeln gehe....:whogives:
Ich sage mal so, wenn der Beamte erkennt, dass es sich bei dem Stock um eine Waffe (also einem Gegenstand, der in der Art und Weise der Herstellung dazu bestimmt und geeignet ist, andere zu verletzen) handelt, dann ist das auch untersagt. Leg die Dinger doch einfach in den Kofferraum und gut ist;)
Im Zweifelsfall musst Du den Nachweis bringen, dass Du ein berechtigtes Interesse zum Führen der Dinger hast (kommst vom Sport oder fährst hin)
Grüße
the KiNgPiN
28-08-2011, 20:14
uiui... naja ...dann hab wohl öfter mal privatunttericht ;)
Simplicius
28-08-2011, 21:48
Ich habe denen sogar noch gesagt, dass ich die ganze Zeit auf der Autobahn gar nicht wusste, das wir gemeint waren, weil direkt hinter uns ein äußerst großer Lastwagen war und ich dachte, dass die den halt kontrollieren wollen. Naja,.. beim Abbiegen auf die mittlere Spur und einem gleichzeitigen Wechseln der Spur des Polizeiwagens war es dann offensichtlich :cool:
ach, eine Verfolgungsjagd gab's auch noch?:p
Simplicius
28-08-2011, 21:49
Im Zweifelsfall musst Du den Nachweis bringen, dass Du ein berechtigtes Interesse zum Führen der Dinger hast (kommst vom Sport oder fährst hin)
dann muss er die ja wohl auch in einem verschlossenen Behältnis tranportieren?
Ach auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole:
WaffG - Einzelnorm (http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__42a.html)
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Für Deinen Kommentar empfehle ich Dir mal den Absatz 2 Satz 3 zu lesen. Ich denke, dass sollte es klären. Auch hier wieder gefährliches Halbwissen, welches wohl nur vom Hörensagen stammen kann.
Grüße
Simplicius
28-08-2011, 22:42
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Für Deinen Kommentar empfehle ich Dir mal den Absatz 2 Satz 3 zu lesen. Ich denke, dass sollte es klären. Auch hier wieder gefährliches Halbwissen, welches wohl nur vom Hörensagen stammen kann.
Da steht lediglich, dass ich im Zusammenhang mit der Sportausübung ein berechtigtes Interesse haben kann, die Waffe zu führen.
Wieso sollte ich ich für den Transport von dem Sport weg, oder zu dem Sport hin ein Interesse haben, die Waffe unverschlossen, also ständig für mich oder Dritte erreichbar zu führen?
Da gilt dann wohl eher Satz 2., dass ich das Fürhungsverbot durch einen verschlossenen Behälter umgehen kann.
Sonst könnte ich ja stets ein Küchemesser mit mir führen, mit der Begründung, dass ich grade zum Kochen gehe, oder vom Kochkurs komme.
Simplicius
28-08-2011, 23:04
+ Die Transportbedingungen von Waffen wurden verschärft, z. B. zum Kampfkunst- oder Schießtraining. Hierbei ist ein geeignetes Behältnis zu wählen, was nun nicht mehr nur ge- sondern verschlossen (z. B. durch ein abschließbares Schloss -ob mittels Schlüssel oder Zahlenkombination ist freigestellt- ) sein muss. Eine einfache Trainingstasche, die halb-offen ist oder einen Reisverschluss hat, der nicht mit einem Schloss gesichert ist, stellt kein geeignetes Behältnis dar.
Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/wrecht/032af59d590f50a01/index.html)
Baseballschläger ist erlaubt
SkullCrossbone
28-08-2011, 23:09
Mach Dich erst einmal schlau, von was das Gesetz spricht. Denn nach dem Gesetz ist ein verschlossenen Behältnis:
Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das im Gegensatz zum umschlossenen Raum nicht dazu bestimmt ist, von menschen betreten zu werden, wie etwa eine Truhe, Kassette oder Kiste, ein Schrank, Koffer, Warenautomat oder der Kofferraum eines Fahrzeugs.
Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise (zB durch festes Verschnüren) gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Daran fehlt es, wenn der Schlüssel im Schloss steckt oder wenn eine Registrierkasse sich durch einfaches Drehen einer Kurbel oder durch eine nur unauffällig angebrachte Öffnungsvorrichtung leiht öffnen lässt.
So viel zu deinem Fahrzeuginnenraum.
Klasse.. ist das tatsächlich definiert :mad:
Das macht eine Auslegung, wie ich es vorhatte, schwer bzw. fast unmöglich.
Ketzerisch könnte man jetzt aber noch fragen, ob ein begehbarer Tresorraum kein Behältnis darstellt ;)
Bzw. der Definition nach ja nicht.
Dann, ist eine Durchsuchung eines PKW nicht durch die von mir angeführte StVO-Vorschrift gedeckt. Also warum schreibst du dieses unter der von mir angeführten Rechtsnorm??
Was auch immer.. ein falsch angeführtes Zitat o.ä. ist mir jetzt nicht relevant genug, das zu korrigieren.
Gehen wir weiter: Ich kann durch die Seitenscheibe eines PKW durchaus den Fußraum hinter dem Fahrersitz erkennen. Denn da soll dein Tonfa ja nach Deiner Aussage gelegen haben. Also gehe ich hier von einem ganz normalen PKW aus.
Aber nicht während der Fahrt.
Und selbst im Stand ist das nur ziemlich verwinkelt und mit günstigen Lichtverhältnissen möglich :cool:
Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht jede rechtmäßig erlangte Beweisinformation, die im Strafverfahren zu einem Zweck verwendet wird oder verwendet werden soll, der nicht dem ursprünglichen, die Informationserhebung legitimierenden Zweck entspricht.
Kannst du das mal bitte übersetzen ?
Da der Anhaltegrund für mich immer noch sehr offensichtlich die allgemeine Verkehrskontrolle war, handelt es sich somit um einen Zufallsfund. ich sehe keine Hinweise in Deiner Schilderung, dass die Beamten wussten, dass Du ein Tonfa mit Dir führst.
Wussten sie ja auch nicht. Habe ich auch nie gesagt ?!
So, und nun nen schönen Abend und hör auf mit Deinem gefährlichen Halbwissen hier eine rechtliche Begutachtung anzustellen.
Das war der Grund, weshalb ich den Thread eröffnete :-§
bzw. dass es hier Leute gibt, die Ahnung haben.
ach, eine Verfolgungsjagd gab's auch noch?:p
:biglaugh::horsie:
Konkret eigentlich schon ^^.. wir hatten sie überholt (mit 110 auf der mittleren), 2min später waren wir rechts, dann haben sie uns überholt, sind vor uns gefahren, Laufschrift angeknipst, wir die Spur gewechselt, sie gewechselt.. :rolleyes:
Das Auto war mir schon vor dem Überholen aufgefallen, weil ein A8 fährt normalerweise nicht mit 80, 90 auf der rechten Spur :cool:
Kollege hat noch rumgewitzelt, dass er ja mal die Packung Erdnüsse aus dem Fenster werfen könne um zu gucken, ob wir gemeint sind :D
Sonst könnte ich ja stets ein Küchemesser mit mir führen, mit der Begründung, dass ich grade zum Kochen gehe, oder vom Kochkurs komme.
Irgendwie ist da was dran. Der Kochkurs lässt sich ja noch nachweisen aber man kann ja immer auf dem Weg zu Freunden zum Kochen sein.
the KiNgPiN
28-08-2011, 23:11
....Praxistipp: Prüfen ob eine Waffe unter diese Definition fällt (z. B. das Bajonett -ja-, der einfache Besenstil -nein-)......
weiter unten ist ein ´´besenstiel´´ abgebildet der NICHT unter das gesetz fällt... obwohl es ein 60 cm kurzer besenstiel ist....vielleicht besorge ich mir einfach noch nen besenkopf- den leg ich dann neben meine rattanstöcke...
:D
Simplicius
28-08-2011, 23:21
...vielleicht besorge ich mir einfach noch nen besenkopf- den leg ich dann neben meine rattanstöcke...
:D
aufpassen:
Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, sind nach Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.1 WaffG verboten.
Ob die Rattanstöcke tatsächlich Schlagstöcke sind ist IMO nicht sicher, da die ja keinen Griff haben:
+ Schlagstöcke, die einen eindeutigen Waffencharakter haben, wie z. B. durch einen konischen Verlauf, eine Handschlaufe, einen ausgeformten Griff, ein Parierelement fallen unter das Waffengesetz.
...
Rattanstöcke sind auch keine Schlagstöcke, sondern einfach Hiebwaffen:
Anlage 1 WaffG:
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Da geht ein Hanbo eher als Besenstiel durch als ein Rattanstock...vor allem wen letzterer schon Trainingsspuren hat :D
Wie schon mehrfach gepostet: Einfach in den Kofferraum oder in eine entsprechende Stocktasche - dann hat man höchstens noch die Diskussion ob ein "verschlossenes Behältnis" auch "abgeschlossen" sein muss oder nicht.
Rechtlich kannst Du Dich sicher drauf berufen, dass du grad zum Training willst oder von da kommst und darum ein berechtigtes Interesse hast - ob der Polizist dir das in dem Augenblick abkauft ist ein anderes Thema ;)
oliverk71
29-08-2011, 12:33
Rattanstöcke sind auch keine Schlagstöcke, sondern einfach Hiebwaffen:Das könnte daran liegen, dass Schlagstöcke Hiebwaffen sind?
Im Innenraum des Autos eine Waffe erreichbar mitzuführen ist natürlich ein Führen im Sinne des WaffG. Somit also § 42 a --> Ordnungswidrigkeit --> Bußgeld.
Ein Aufbewahren im Auto ist m.E. keine sichere Aufbewahrung für eine Waffe, nur mal so erwähnt.
Doc Norris
29-08-2011, 12:45
Irgendwie ist da was dran. Der Kochkurs lässt sich ja noch nachweisen aber man kann ja immer auf dem Weg zu Freunden zum Kochen sein.
DOCH...IMMER ...
absofort kannste auch ein 120 cm messer mitführen
(sollte halt wie ein küchenmesser aussehen,,,:D:D)
die cops müssen dies erst mal wiederlegen..:D;)
(alibi wäre nicht schlecht..z.B freundin / freunde);)
hast ja noch genug zeit dich auf die vorladung / anhörung vor zu bereiten...;)
MdmCurie
29-08-2011, 12:51
Mon dieu, ist das denn so schwer?
Vermeiden eine Art Waffe neben sich im Auto liegen zu haben, wie gesagt, gibt schöne stabile Taschenlampen.
Und die armen fleißigen Sportler werden ihre Trainingsgeräte doch sowieso in der Tasche im Kofferraum haben.
Doc Norris
29-08-2011, 12:56
Mon dieu, ist das denn so schwer?
Vermeiden eine Art Waffe neben sich im Auto liegen zu haben, wie gesagt, gibt schöne stabile Taschenlampen.
Und die armen fleißigen Sportler werden ihre Trainingsgeräte doch sowieso in der Tasche im Kofferraum haben.
nicht mein 120cm KÜCHENMESSER :hammer:
steckt immer im beifahrer-/ sitz..:D;)
(scherz)
Schnueffler
29-08-2011, 13:12
nicht mein 120cm KÜCHENMESSER :hammer:
steckt immer im beifahrer-/ sitz..:D;)
(scherz)
Deine Scherze sind aber nicht lustig.
Doc Norris
29-08-2011, 13:13
Deine Scherze sind aber nicht lustig.
ja...liegt daran dass schlechte witze / scherze genau mein ding sind..;)
ja...liegt daran dass schlechte witze / scherze genau mein ding sind..;)
Dann unterlasse solche doch bitte in Zukunft. :rolleyes:
Doc Norris
29-08-2011, 15:53
Dann unterlasse solche doch bitte in Zukunft. :rolleyes:
werds versuchen....is nur nicht so einfach:o
Also bei mir im Kofferraum müßte gerade noch eine Machete liegen. Die ist so dreckig und verrostet, dass die auch jeder sofort als Gartenwerkzeug erkennen kann :D
dagukimm
30-08-2011, 03:53
tonfa war here in handel ca. 2 Jahr lang alz Rettung stock verkauft und bey der Polize sind die so bekant die tonfa mus aus kunststoff nicht aus Holz da zu gelten man kan etwwys verkaffen alz rettung stock dann wen man angelhalt wert dann ist dass eine waff!!!!!!!!!!Fragen sei bei der Krimalamt Wießbanden!!! me schuller das bei der Polize ist sag das auch!!!
miskotty
30-08-2011, 13:19
tonfa war here in handel ca. 2 Jahr lang alz Rettung stock verkauft und bey der Polize sind die so bekant die tonfa mus aus kunststoff nicht aus Holz da zu gelten man kan etwwys verkaffen alz rettung stock dann wen man angelhalt wert dann ist dass eine waff!!!!!!!!!!Fragen sei bei der Krimalamt Wießbanden!!! me schuller das bei der Polize ist sag das auch!!!
gehts dir gut? sollen wir einen arzt rufen???
Ich denke der Thread sollte geschlossen werden.
Dem TE wurde mehrfach die Gesetzeslage und deren Auswirkungen erklärt. Und im sollte mittlerweile aufgefallen sein das er falsch liegt.
Extremer
04-09-2011, 02:32
Ich bin im WaffG nicht so bewandert, aknn mir einer sagen ob es einen Unterschied macht ob der Tonfa aus Holz oder aus (weichem) Plastik ist?
Plastik = Spielzeug-attrappe ;)
"Herr Kommissar, dieses Teil ist doch nur aus Polycarbonat, so wie ihre billigen Schlagstockatrappen auch, das kann man doch nicht als Waffe benutzen, sehen sie, ich hab es an einem Greifarmautomaten auf dem Rummel gewonnen. Nee, also Kinderspielzeug kann doch nicht unter das Waffengesetz fallen..." :D
Nunja. Das deutsche Waffengesetz ist an einigen Stellen durchaus dumm.
Es werden auffallend viele Gegenstände verboten, die nur gefährlich aussehen, aber verdammt selten Tatwerkzeuge bei Verbrechen sind.
Wenn´s nicht stört hätte ich mal eine Frage am Rande, hat im Prinzip auch etwas mit dem Thema zu tun.
Meiner einer fährt (Student=umsonst) oft mit der Bahn zu seinen Lehrgängen.
Da es sich, dabei auch hin und wieder um Waffenlehrgänge handelt, schleppe ich in einem solchen Fall mein "Prügelarsenal", bestehend aus zwei Polizeistöcken (Arnis), einem Jo-Stab und einem Holz-Tanto durch die Gegend. Das ganze transportiere ich, der Bequemlichkeit und Einfachheit halber, in einer Waffentasche die ich mir quer über den Rücken schnallen kann.
Manchmal nehme ich auch meine zwei Tonfas mit, in einer Tonfa-Tasche die an meine eigentliche Sporttasche geklettet habe.
Bisher habe ich, außer komischen Blicken und Fragen wie "gehen sie Angeln?", keine weiteren Reaktionen bekommen. Auch nicht, wenn unsere Gesetzeshüter am Bahnhof an mir vorbei gegangen sind, oder ich sie auch einfach mal selber nach dem Weg/nächste Bushaltestelle/Taxistand gefragt habe.
Dem entsprechend hab ich mir da nie weiter was bei gedacht, aber müsste ich mir eigentlich Sorgen machen, weil ich "Waffen", an einem doch sehr öffentlichen Ort mit mir rumschleppe?
Reicht es, dass ich sie zur "Brauchtumspflege/Sport" und in einem verschlossenen Behältnis (beide Taschen haben einen Reißverschluss, absolut sicher:)) mitführe?
Schnueffler
08-09-2011, 05:33
Mach ein kleines Vorhängeschloss an die Taschen.
Mach ein kleines Vorhängeschloss an die Taschen.
Wie Schnüffler sagt - mit nem Schloss bist du auf der sicheren Seite - mir wurde wie erwähnt von nem Juristen auch schon gesagt, dass ein Gegenstand als "verschlossen" betrachtet werden kann, wenn man mehr als 3 Handgriffe braucht, um an die Waffe zu kommen...aber falls Du kontrolliert wirst und der Typ schlecht drauf ist hilft das auch nix.
Aber wo kein Richter ist, ist auch kein Henker - bin oft mit meinem Bo in der Hand in Berlin Bus und Bahn gefahren. Das einzige Problem war, das Leute die nicht hingucken das für ne Haltestange gehalten haben und sich dran abstützen wollten ;)
PS: Ich hab ne Kopie des WaffG in meiner Waffentasche - nicht jeder Cop/Schaffner/Kontroletti kennt sich da aus, wenn man was schwarz auf weiss hat ist eher Ruhe.
Mach ein kleines Vorhängeschloss an die Taschen.
Hm, ich habe eine kleine Gürteltasche deren Reisverschluß mit einem Schloß gesichert werden kann. Wäre ja auch ne Möglichkeit Einhandmesser rumzutragen ;)
Reicht es, dass ich sie zur "Brauchtumspflege/Sport" und in einem verschlossenen Behältnis (beide Taschen haben einen Reißverschluss, absolut sicher:)) mitführe?
Das Behältnis ist "geschlossen", nicht "verschlossen" im Sinne der Norm.
Fraglich ist, ob das unverschlossene Führen "dem Sport dient", wenn Du die Waffe zur Sportstätte transportierst und mithin ein berechtigtes Interesse vorliegt. Falls ja, darfst Du so transportieren, falls nicht, muss der Transport verschlossen erfolgen.
Kann man so oder so sehen.
Mit dem erwähnten Vorhängeschloss bist Du auf der sicheren Seite.
mir wurde wie erwähnt von nem Juristen auch schon gesagt, dass ein Gegenstand als "verschlossen" betrachtet werden kann, wenn man mehr als 3 Handgriffe braucht, um an die Waffe zu kommen...
Kann man so sehen. Gesetze sind Auslegungssache. Nur entfernt sich diese Auslegung so weit vom Wortlaut des Gesetzes, dass ich es für eine Analogiebildung halte. Die ist zugunsten des Betroffenen durchaus möglich, setzt aber eine planwidrige Regelungslücke voraus. Und genau die sehe ich hier nicht, wenn der Gesetzgeber explizit ein "verschlossenes Behältnis" fordert.
Es gibt dazu m.W. noch keine Leitsatzentscheidungen (= OLG- oder BGH-Urteil), daher kann nur spekuliert werden.
nicht jeder Cop/Schaffner/Kontroletti kennt sich da aus, wenn man was schwarz auf weiss hat ist eher Ruhe
Das wäre schon ein sehr schlechter Polizist, der die Rechtsgrundlagen seiner Maßnahmen nicht kennt. Aber ausgeschlossen ist das natürlich nicht.
Schaffner und Kontrolletti können dem Fahrgast mal überhaupt nichts. Außer die Beförderungsbedingungen sprechen ein explizites Waffenverbot aus.* Dann können sie dich nach Hausrecht rauswerfen. Das ist aber auch alles.
*Was in der Berliner S- und U-Bahn übrigens der Fall ist. Gerade nachgelesen.
§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,
sind insbesondere ausgeschlossen
[...]
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum
Führen von Waffen berechtigt sind
Keine schlechte Idee, die Kopie des § 42a WaffG dabei zu haben.
Tja, danke für die Antworten, da sieht man mal wie schnell man evtl. eine Ordnungswidrigkeit begehen kann.
Wie schon geschrieben hatte ich bisher nie Probleme und mir dem entsprechend nie weiter was dabei gedacht. Immerhin war ich mit dem ganzen Kram auch schon auf Seminaren bei der Polizei und da hats auch keinen gejuckt.
Wie dem auch sei, ich werde wohl den Weg "Nummer sicher gehen" wählen und mir zwei kleine Kofferschlösser kaufen. Is sicher besser als irgendwann mal ne Anzeige am Hals zu haben und meine schönen Stöckchen los zu sein.
the KiNgPiN
08-09-2011, 21:55
Das wäre schon ein sehr schlechter Polizist, der die Rechtsgrundlagen seiner Maßnahmen nicht kennt. Aber ausgeschlossen ist das natürlich nicht.
also laut aussage eines polizeiausbilders kennen sich viele beamten damit wirklich nicht so genau aus-- und nehmen dir ´´whatever´´ dann auch erstmal lieber ab.sicherheitshalber. wenns legal is kannste es dir ja wieder zurückholen.
gehts dir gut? sollen wir einen arzt rufen???
Hallo,
nicht jeder spricht so gut deutsch. Das ist kein Grund, einen Arzt zu rufen.
Grüße
@Sokolo: Zuerst dachte ich Du bist ein Schwätzer und Theoretiker :p
Jetzt finde ich nur noch das Du ein Theoretiker bist ;)
Und manches ist richtig gut :halbyeaha
Du könnte Luggi fast Konkurrenz machen ;)
Mit dem erwähnten Vorhängeschloss bist Du auf der sicheren Seite.
:halbyeaha
Das wäre schon ein sehr schlechter Polizist, der die Rechtsgrundlagen seiner Maßnahmen nicht kennt. Aber ausgeschlossen ist das natürlich nicht.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß viele Polizeibeamte speziell im Waffenrecht sehr wenig Ahnung haben, leider :o
Als LWB ist es enorm wichtig auf gutem Fuß mit Beamten zu stehen und im Fall des Falles mehr zu Wissen als diese und auch alle Gesetze mehr als streng zu befolgen. Dann begibt man sich einfach in keine angreifbare Position.
Keine schlechte Idee, die Kopie des § 42a WaffG dabei zu haben.
Tatsächlich keine schlechte Idee, allerdings sind manche Sachen immer noch sehr auslegungsfähig.
Deshalb kann ich jedem nur empfehlen die Rechtsvorschriften zu beachten, auch wenn es übertrieben erscheint. Also keine Waffen im Handschuhfach des Autos, allenfalls verschlossen im Kofferraum. Ansonsten Transport immer in einem "verschlossenen" Behältnis - und um Zweifel auszuschliessen am besten auch immer mit einem Schloß gesichert.
Das erspart einfach eine Menge Ärger, selbst wenn man im nachhinein Recht behalten sollte.
Grüsse
Tori
Schnueffler
09-09-2011, 06:15
also laut aussage eines polizeiausbilders kennen sich viele beamten damit wirklich nicht so genau aus-- und nehmen dir ´´whatever´´ dann auch erstmal lieber ab.sicherheitshalber. wenns legal is kannste es dir ja wieder zurückholen.
Weiß denn einer, warum der Streifenpolizist nicht alles genau wissen kann?
Weil es einfach zu viel ist!!!
Deswegen gibt es entsprechende Fachsachbearbeiter für den Waffenbereich, die sich damit auskennen.
Also ist die Aussage erstmal richtig und auch praxisgerecht: Erstmal "XYZ" wegnehmen und wenn es doch rechtens ist, kann man es ohne weiteres wieder rausgeben.
Nur sein wir mal ehrlich:
Wem wird denn der Einhandfolder oder die Schlagstöcke in erster Linie abgenommen???
Einem gewissen Klientel, das sich mitten in der Nacht in dunklen Ecken am Hauptbahnhof rumtreibt oder andersweitig bekannt ist.
Manchmal hört es sich so an, als wenn jeder Ordnungshüter nur drauf aus ist, anderen eins rein zu drücken.
Obwohl ich habe es auch schonmal selbst erlebt, das jemand weit über das Ziel hinaus geschossen ist.
Bei der Sache mit den Messern, tja da sind wir wieder an dem Punkt den wir hier so oft schon hatten... warum, wird eigentlich von jedem Hans Willi (Politikern eingeschlossen) ein Messer immer gleich als Waffe betrachtet????? Warum nicht als Werkzeug oder als praktischen Gebrauchsgegenstand???
Na weils halt so ist.
Und wie schon erwähnt wurde zumindest ein Messer so befördert wie es sich gehört und falls sein Kollege einen "GUTEN GRUND" hatte ein Messer am Mann zu führen spricht da auch estmal nix gegen...
Selbstverteidigung ist halt kein anerkannter Zweck.
Warum dürfen im Gegenzug Securitys an einer deutschen Hochschule Telis tragen, damit vor Deiner Nase rumfuchteln und einen auf dicken Max machen ohne das was passiert? (ähm zumindest rechtlich :D) Weil die bösen und gewaltbereiten Studenten evtl. eine Revolte starten würden falls sie vegetarische Bolognese Soße aus ist, oder was?
Nö, weil die Berufsausübung ein anerkannter Zweck ist.
Schaffner und Kontrolletti können dem Fahrgast mal überhaupt nichts. Außer die Beförderungsbedingungen sprechen ein explizites Waffenverbot aus.* Dann können sie dich nach Hausrecht rauswerfen. Das ist aber auch alles.
Das tun die Beförderungsbestimmungen in der Regel auch und deswegen können sie dich nicht nur aus dem Hausrechtsbereich verweisen sondern auch von der Beförderung ausschließen.
Manchmal hört es sich so an, als wenn jeder Ordnungshüter nur drauf aus ist, anderen eins rein zu drücken.
Genauso ist es auch, als Kontrollierter ist man IMMER der unschuldige und wird IMMER unberechtigt kontrolliert, gar genötigt. Mit 29 sollte man wissen was verboten ist und was nicht ist, gerade was das WaffG angeht sollte man sich selbst über Neuigkeiten informieren. Und das Führverbot gerade für Schlagstöcke etc. war breit genug in der Presse das man sich darüber vielleicht näher informiert.
Gut - mal angenommen die finden meinen Escrima Stock aus Kamagong Holz im Auto neben meinem Sitz und erkennen sie als griffbereite Waffe und glauben mir nicht das ich gerade aus dem Training komme oder zum Baumarkt will um zu sehen obs da so Holz gibt etc. Wieviel kostet die Ordnungswidrigkeit dann höchstens?
Ich war noch nie in einer Fahrzeugkontrolle und erst recht nicht in einer wo sie mein Auto durchsucht hätten. Wenn sowas alle 10 Jahre mal passiert, würd ich mir da keine größeren Gedanken drum machen.
Wie sieht es bei Dingen aus die man gut als Waffe missbrauchen kann? Es gibt z.B diese Metallspikes mit Gummiband, die man sich im Winter um die Schuhe machen kann, falls es glatt wird. Ich hab die immer noch im Auto rumfliegen. Theoretisch sind die Griffbereit und wunderbar als eine Art Bagh Nakh zu verwenden (wie ein Schlagring halt).
Schnueffler
09-09-2011, 08:27
Gut - mal angenommen die finden meinen Escrima Stock aus Kamagong Holz im Auto neben meinem Sitz und erkennen sie als griffbereite Waffe und glauben mir nicht das ich gerade aus dem Training komme oder zum Baumarkt will um zu sehen obs da so Holz gibt etc. Wieviel kostet die Ordnungswidrigkeit dann höchstens?
Ich war noch nie in einer Fahrzeugkontrolle und erst recht nicht in einer wo sie mein Auto durchsucht hätten. Wenn sowas alle 10 Jahre mal passiert, würd ich mir da keine größeren Gedanken drum machen.
Wie sieht es bei Dingen aus die man gut als Waffe missbrauchen kann? Es gibt z.B diese Metallspikes mit Gummiband, die man sich im Winter um die Schuhe machen kann, falls es glatt wird. Ich hab die immer noch im Auto rumfliegen. Theoretisch sind die Griffbereit und wunderbar als eine Art Bagh Nakh zu verwenden (wie ein Schlagring halt).
Mal so zu der Höhe:
Quelle WaffG aus Juris.
§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a.
entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Zu den Spikes:
Die sind nicht als Waffe konzipiert, also unterliegen sie auch nicht dem WaffG.
Das tun die Beförderungsbestimmungen in der Regel auch
Tun sie das in der Regel? Also der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) tut's nicht. Hamburg auch nicht. Die Deutsche Bahn verbietet explizit Schusswaffen, jedoch keine sonstigen Waffen. Berlin und München verbieten jegliche Waffen, es sei denn, der Träger ist zum Führen berechtigt. Also so einheitlich ist das offensichtlich nicht.
glauben mir nicht das ich gerade aus dem Training komme
Der Polizist, der dich kontrolliert, kann's nicht nachprüfen und wird wohl nach Augenmaß entscheiden, ob er die mutmaßliche OWi anzeigt oder nicht. Der Sachbearbeiter bei der Ordnungsbehörde kann es nachprüfen, der sitzt ja am Schreibtisch. Dem gegenüber kannst Du dann den Sachverhalt aufklären und ausführlich darlegen, wann, wo und bei wem Du trainierst.
Gilt eine fest verschnürte Waffentasche/Schwerttasche eigentlich als verschlossen?
Mit 29 sollte man wissen was verboten ist und was nicht ist, gerade was das WaffG angeht sollte man sich selbst über Neuigkeiten informieren. Und das Führverbot gerade für Schlagstöcke etc. war breit genug in der Presse das man sich darüber vielleicht näher informiert.
Es ist ja nicht so das ich meine Waffen am Gürtel zu jeder Gelegenheit durch die Gegend schleppe. Ich habe sie in einer Waffentasche, die ich mitnehme wenn ich sie für die Sportausübung benötige.
Ich erfülle also schon die Gesetzlichen Vorgaben, nicht frei zugänglich und berechtigtes Interesse.
Ob die Tasche jetzt noch zusätzlich mit einem Schloss gesichert sein muß, scheint ja anscheinend nicht so einfach zu beantworten sein. Dem entsprechend bin ich mir keiner Verfehlung bewusst.
Abgesehen davon, ich bin auch schon zusammen mit Polizisten auf Lehrgängen gefahren die ihre Tonfas/Schlagstöcke einfach in ihre Sporttaschen gesteckt haben so das die Griffe (da Waffe zu lang) oben rausschauten. Hat sich anscheinend auch nie einer was bei Gedacht und hat auch nie Probleme gegeben.
Schnueffler
09-09-2011, 12:18
Abgesehen davon, ich bin auch schon zusammen mit Polizisten auf Lehrgängen gefahren die ihre Tonfas/Schlagstöcke einfach in ihre Sporttaschen gesteckt haben so das die Griffe (da Waffe zu lang) oben rausschauten. Hat sich anscheinend auch nie einer was bei Gedacht und hat auch nie Probleme gegeben.
Die zeigen dann aber auch einfach ihren Dienstausweiß! ;)
Die zeigen dann aber auch einfach ihren Dienstausweiß! ;)
Kanns ja eigentlich auch nicht sein, das für sie, nur weil sie Polizisten sind, andere Gesetzte gelten. Sie waren ja nicht im Dienst etc. sondern auch einfach nur auf dem Weg zum Seminar.
Allerdings hast du natürlich absolut recht, einmal Dienstausweis zeigen und die Sache hat sich. :)
Tuborgjugend
09-09-2011, 13:05
Kanns ja eigentlich auch nicht sein, das für sie, nur weil sie Polizisten sind, andere Gesetzte gelten. Sie waren ja nicht im Dienst etc. sondern auch einfach nur auf dem Weg zum Seminar.
Allerdings hast du natürlich absolut recht, einmal Dienstausweis zeigen und die Sache hat sich. :)
ein Polizist ist ja immer im Dienst und darf doch deshalb auch seine Silberbüchse bei sich tragen, oder?
ein Polizist ist ja immer im Dienst und darf doch deshalb auch seine Silberbüchse bei sich tragen, oder?
Ich glaube das geht nur wenn er französischer Indianer mit langen, schwarzen Haaren ist. Außerdem muß er in diesem Fall ein Pferd mitführen.
Schnueffler
09-09-2011, 14:23
Ich glaube das geht nur wenn er französischer Indianer mit langen, schwarzen Haaren ist. Außerdem muß er in diesem Fall ein Pferd mitführen.
Falsch, schau in den § 55 WaffG inkl. der Dienstvorschrift.
Äh ich bezog mich auf Winnetou, weil Winnetou=Silberbüchse. War eher scherzhaft gemeint.
Indariel
09-09-2011, 14:50
Zum "die Polizisten wollen jemandes etwas reindrücken",
meine Tante arbeitet bei der Polizei (Im Büro) und was da teilweise läuft al la wer heut die meisten betrunkenen Autofahrer erwischt bekommt einen Kasten Bier o.Ä. ist zumindest bei ihr auf der Dienststelle nicht mehr schön.
Simplicius
09-09-2011, 15:06
meine Tante arbeitet bei der Polizei (Im Büro) und was da teilweise läuft al la wer heut die meisten betrunkenen Autofahrer erwischt bekommt einen Kasten Bier o.Ä. ist zumindest bei ihr auf der Dienststelle nicht mehr schön.
Solange die ihre Opfer nicht betrunken machen, kann ich daran nichts Schlechtes finden.
Indariel
09-09-2011, 15:30
Per se in meinem Beispiel nicht. Ging auch eher darum dass dort ordentlich Willkür bei sein kann und dass manche ganz scharf darauf sind irgendwas zu finden und jemandem unbedingt etwas reinzudrücken wollen. Gerade bei Kontrollen u.Ä..
the KiNgPiN
09-09-2011, 16:03
polizisten haben halt auch mal einen schlechten tag... trotzdem sollten(!) sie in ihrem beruf doch eine gewisse objektivität an den tag legen.
und nicht weil sie heute einen schlechten Tag haben , jedes gesetzfitzel durchzudrücken !
mein vermieter ist/war polizist (über 20 jahrelang)- von seinen vorgesetzten übelst gemobbt worden weil er sich dagegen aufgelehnt hat ein reiner wegelagerer zu werden.
wurde mir schon von anderer seite erzählt das die wohl fast schon quoten zu erfüllen haben bzw bestimmte summen monatlich zu kassieren !!:mad:
bei nichterfüllung gibts dann ein ernsthaftes gespräch bei den vorgesetzten !
Indariel
09-09-2011, 16:47
Merkste in meinem Heimatort auch immer, wenn der Stadt wieder Geld fehlt stehen die Polizisten wieder und blitzen.
Lars´n Roll
09-09-2011, 17:18
ein Polizist ist ja immer im Dienst und darf doch deshalb auch seine Silberbüchse bei sich tragen, oder?
Polizisten dürfen ihre Waffe auch außerhalb der Dienstzeit führen.
the KiNgPiN
09-09-2011, 17:24
naja ... stellenweise macht es schon sinn !
andererseits... war mal in holland ( :D:cool: ) und da waren zumindest in einer stadt in den wohngebieten alle 50 meter so bodenwellen... da KANN man garnicht schnell fahren ! und ich bezweifle das diese wellen so enorm viel kosten im gegensatz zur radarüberwaxchung (in welcher form auch immer)
mal ganz abgesehn das sie das rasen VERHINDERN anstatt es einfach nur zu bestrafen !:ups:
aber es sind halt keine geldmaschinen......:(
----------achja und NEIN die wellen waren wirklich da !! :)
Bratwurst
10-09-2011, 00:15
(Und warum überhaupt eine okinawanische Waffe im chinesischen Kung Fu?)
Tonfa ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Tonfa)
http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
----------achja und NEIN die wellen waren wirklich da !! :)
zuviel geraucht und Wellen gesehen? :p:D ;)
Um mal ein paar Rechtsfragen zu klären, die hier aufgeworfen wurden:
1. Polizisten sind nicht immer im Dienst, sie können sich jedoch selbst in den Dienst versetzen, wenn es ihnen erforderlich erscheint (z.B. wenn sie eine Straftat beobachten.)
2. Polizisten dürfen ihre Schusswaffe auch in der Freizeit führen, wenn ihnen ihr Dienstherr das per Erlass gestattet. (Der Grund dafür findet sich bei Punkt 1.)
3. Ihr Schlagstock darf auf dem Weg von und zur Dienststelle geführt werden (steht in Zusammenhang mit der Berufsausübung), in der sonstigen Freizeit jedoch nicht.
Abgesehen davon, ich bin auch schon zusammen mit Polizisten auf Lehrgängen gefahren die ihre Tonfas/Schlagstöcke einfach in ihre Sporttaschen gesteckt haben so das die Griffe (da Waffe zu lang) oben rausschauten.
Waren diese Lehrgänge dienstlich angeordnet oder privat? Wenn sie privat waren, gelten für sie die gleichen waffenrechtlichen Vorschriften wie für dich.
Hat sich anscheinend auch nie einer was bei Gedacht und hat auch nie Probleme gegeben.
Das muss nichts heißen.
Waren diese Lehrgänge dienstlich angeordnet oder privat? Wenn sie privat waren, gelten für sie die gleichen waffenrechtlichen Vorschriften wie für dich.
Waren private Lehrgänge.
Das muss nichts heißen.
Wie gesagt, muss nix heißen, zeigt aber wie wenig sich über dieses Thema Gedanken machen und das auch Polizisten nicht immer wissen was man darf und was nicht.
Es war für andere Polizisten ja nicht zu erkennen dass es sich bei meinen "Beifahrern" auch um Beamte handelte, trotzdem hat keiner was gesagt.
Für mich stellt es sich einfach so da, es gibt dieses Gesetzt (ich beziehe mich jetzt nur auf das Mitführen von Schlagstöcken/Tonfas), es wird aber nur durchgesetzt wenn es einem Polizisten a.) bekannt ist bzw. b.) ihm danach ist. Will sagen, auf einem Straßenfest "Ja", bei einem netten, jungen Mann mit Sporttasche am Bahnhof "Nein".
Da man aber immer mal Pech haben kann werde ich auf Nummer sicher gehen und mir ein Schloss kaufen.
Simplicius
10-09-2011, 19:22
Es war für andere Polizisten ja nicht zu erkennen dass es sich bei meinen "Beifahrern" auch um Beamte handelte, trotzdem hat keiner was gesagt.
cool wäre gewesen, wenn die noch Ihre Dienstwaffe am Mann gehabt hätten und dann von Kollegen die Stöcke abgenommen bekommen hätten.
Oder wenn sich ein Polizist selbst in den Dienst versetzt, um einem mitreisenden Kollegen den nicht gesicherten Stock abzunehmen. :D
Oder wenn sich ein Polizist selbst in den Dienst versetzt, um einem mitreisenden Kollegen den nicht gesicherten Stock abzunehmen. :D
Du meinst weil er seine Zuhause vergessen hat? :)
Simplicius
11-09-2011, 07:06
Du meinst weil er seine Zuhause vergessen hat? :)
:)
Das wäre ja Willkür.
Außerdem hätte er dann keine abschließbare Waffentasche dabei und der andere könnte den Stock zurückkonfiszieren.
Doc Norris
11-09-2011, 09:49
@Sokolo
naja, wichtig is einfach nur die begründung. (privat personen / eine sehr gute)
theoretisch kannste mit einem katana oder einer gattling gun (ohne mun. bitte;)) durch die stadt rennen, wenn eine begründung vorliegt.
(trainig, traditionspflege oder sonstige interessen etc. )
siehe.: schützenverein mit kanone, trsp. durch privat -pers. - treibladung etc.
rückschluss auf tonfa, messer, schwerter (ohne klinge).: wenn ein interesse vorliegt diese im trainig zu führen- zu benutzen können diese auch offen getragen werden....auf dem weg zum trainig & zurück
(theoretisch / polizei ist eine andere geschichte, da ja trsp. behältnisse benutzt werden müssen)
was gemeint ist.: solange nicht offensichtlich ist (z.B faustmesser etc.), dass es sich um eine waffe handelt die für den
gebrauch / nutzung gegen eine pers. verwendet werden soll / will , ist die begründung extrem wichtig.
und da waren zumindest in einer stadt in den wohngebieten alle 50 meter so bodenwellen... da KANN man garnicht schnell fahren
Frag mal Fahrer von Rettungswägen was die davon halten...
Schnueffler
15-09-2011, 21:39
@Sokolo
naja, wichtig is einfach nur die begründung. (privat personen / eine sehr gute)
theoretisch kannste mit einem katana oder einer gattling gun (ohne mun. bitte;)) durch die stadt rennen, wenn eine begründung vorliegt.
(trainig, traditionspflege oder sonstige interessen etc. )
siehe.: schützenverein mit kanone, trsp. durch privat -pers. - treibladung etc.
rückschluss auf tonfa, messer, schwerter (ohne klinge).: wenn ein interesse vorliegt diese im trainig zu führen- zu benutzen können diese auch offen getragen werden....auf dem weg zum trainig & zurück
(theoretisch / polizei ist eine andere geschichte, da ja trsp. behältnisse benutzt werden müssen)
was gemeint ist.: solange nicht offensichtlich ist (z.B faustmesser etc.), dass es sich um eine waffe handelt die für den
gebrauch / nutzung gegen eine pers. verwendet werden soll / will , ist die begründung extrem wichtig.
Oh oh, da solltest du aber nochmal sehr genau lesen und dann schreiben.
http://gamesprays.com/images/icons/tactical-facepalm-2326_preview.jpg
Warum gibts eigentlich noch keinen Facepalm-Smiley?
the KiNgPiN
15-09-2011, 22:27
Frag mal Fahrer von Rettungswägen was die davon halten...
wahrscheinlich viel , weil sie nicht so oft irgendwelche deppen von bäumen kratzen müssen !
Shingaku
15-09-2011, 23:51
Gilt eine fest verschnürte Waffentasche/Schwerttasche eigentlich als verschlossen?Ich würde denken nein, denn die Tasche ist so ja nicht gesichert gegen den Zugriff durch Unbefugte.
Manch ein Kind kann ja vielleicht besser viel besser mit den Strippen fummeln als Du.
Bevor ich aber ein Vorhängeschloss öffne, musste ich Dir schon den Schlüssel entwenden oder die Zahlenkombi herausprügeln.
Simplicius
16-09-2011, 03:51
Bevor ich aber ein Vorhängeschloss öffne, musste ich Dir schon den Schlüssel entwenden oder die Zahlenkombi herausprügeln.
Oder einfach Sporttasche einfach mit einem Teppichmessser, von dem ich immer noch nicht weiß, ob es ein verbotenes Einhandmesser ist, an anderer Stelle aufschneiden. :D
Simplicius
16-09-2011, 03:57
wahrscheinlich viel , weil sie nicht so oft irgendwelche deppen von bäumen kratzen müssen !
in Wohngebieten muss man ja eher kleine Kinder vom Kühlergrill der Geländewagen der desperate Housewives kratzen. :rolleyes:
http://www.power-cruiser.de/assets/images/doch_zu_steil.jpg
1. Polizisten sind nicht immer im Dienst, sie können sich jedoch selbst in den Dienst versetzen, wenn es ihnen erforderlich erscheint (z.B. wenn sie eine Straftat beobachten.)
Beobachtet ein Polizist eine Straftat ist er ja dazu verpflichtet es zu melden/einzuschreiten. Allerdings hat mein Bullen-Trainingsparter mir das mal so erklärt, dass er jemand festhalten dürfte, aber nicht festnehmen in solch einer Situation. D.h. Täter auf Boden fixieren oder ähnliches und warten bis die Kollegen da sind.
Scheint da schon ein Unterschied der Kompetenzen zu geben
cross-over
16-09-2011, 08:53
Gut - mal angenommen die finden meinen Escrima Stock aus Kamagong Holz im Auto neben meinem Sitz und erkennen sie als griffbereite Waffe und glauben mir nicht das ich gerade aus dem Training komme oder zum Baumarkt will um zu sehen obs da so Holz gibt etc. Wieviel kostet die Ordnungswidrigkeit dann höchstens?
Bezüglich aller Stöcker und Waffen, sei Arnis Stock, Hanbo, Jo Bo usw. (egal welches Material), sollte man sich mal den Feststellungsbescheid des BKA zum Kubotan genau durchlesen (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/080305FbZ170Kubotan,templateId=raw,property=public ationFile.pdf/080305FbZ170Kubotan.pdf)
Zitat:
Nicht jeder Gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoß Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt und von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinn erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben ausgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen.
Von daher kann ich alle meine Stöckchen unverschlossen rumtragen.
Schnueffler
16-09-2011, 09:12
Von daher kann ich alle meine Stöckchen unverschlossen rumtragen.
Falsch, da die Stöcke nicht nur dafür geeignet sind als Waffe genutzt zu werden, sondern auch im Bereich KK/KS/SV dazu BESTIMMT sind, als Waffe genutzt zu werden.
Anders sieht es z.B. Baseballschläger aus.
cross-over
16-09-2011, 09:20
Falsch, da die Stöcke nicht nur dafür geeignet sind als Waffe genutzt zu werden, sondern auch im Bereich KK/KS/SV dazu BESTIMMT sind, als Waffe genutzt zu werden.
Anders sieht es z.B. Baseballschläger aus.
Ein Kubotan/ Dulo Dulo ist auch keine Waffe. Was ist hier Deiner Meinung anders? Ein Dulo Dulo hat zwei Spitzen ist als noch mehr Stichwaffe als ein Stock. Hier noch einmal ein Kernsatz aus dem FB
Zitat:
Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben ausgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen.
Beobachtet ein Polizist eine Straftat ist er ja dazu verpflichtet es zu melden/einzuschreiten. Allerdings hat mein Bullen-Trainingsparter mir das mal so erklärt, dass er jemand festhalten dürfte, aber nicht festnehmen in solch einer Situation. D.h. Täter auf Boden fixieren oder ähnliches und warten bis die Kollegen da sind.
Scheint da schon ein Unterschied der Kompetenzen zu geben
Nur, damit nicht wieder (wie auch zum Thema Tonfa) Halbwissen verbreitet wird:
§ 163
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.
Damit ist auch eine vorläufige Festnahme nach 127 II gemeint. Also nix mit nur einfach festhalten. Das einfache Festhalten ist die sog. Jedermannfestnahme nach 127 I gemeint:
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
Also bitte nicht immer diese Halbwahrheiten. Und noch etwas zum Schluss: die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme scheitert nicht an der örtlichen Zuständigkeit.
miskotty
16-09-2011, 10:51
Falsch, da die Stöcke nicht nur dafür geeignet sind als Waffe genutzt zu werden, sondern auch im Bereich KK/KS/SV dazu BESTIMMT sind, als Waffe genutzt zu werden.
Anders sieht es z.B. Baseballschläger aus.
Böker bietet die Taschenlampen Formoptik Flashlight Demotivator FDM1002 - 4C der Marke Formoptik für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/taschenlampen/formoptik-taschenlampen/09SF38934.html)
wie sieht es denn hiermit aus?
the KiNgPiN
16-09-2011, 12:34
Böker bietet die Taschenlampen Formoptik Flashlight Demotivator FDM1002 - 4C der Marke Formoptik für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/taschenlampen/formoptik-taschenlampen/09SF38934.html)
wie sieht es denn hiermit aus?
Geiler name ..DEMOTIVATOR :D:cool2:
the KiNgPiN
16-09-2011, 12:37
Es wäre wirklich nett wenn man mal eine 100 % ige aussage zum thema Stöckchen bekommen könnte , interessiert hier bestimmt einige ...kopfkratz...
http://blog.budoten.com/das-deutsche-waffenrecht-und-asiatische-kampfsport-waffen
da steht das man das aus versch. gründen mit der zuständigen Waffenbehörde PERSÖNLICH klären sollte ...steht auch drin das man zb auch bei vorführungen eine sondergenehmigung erwirken muss (sic) ..
Schnueffler
16-09-2011, 14:00
Es kommt doch drauf an, zu was der Gegenstand bestimmt ist. Bei einem Schlagstock, ausgefranstem Rattanstock, etc. ist klar die Waffeneigenschaft gegeben. Dann kommt es drauf an, wie und wo ich diese Waffe führe.
Also zu erst bestimmen, ob es eine Waffe ist, dann wie und ob ich sie führen darf.
Wenn ich einen Kuli, Taschenlampe, etc. als Stich- oder Schlagwaffe bewerbe, dann ist es klar.
Vorführung = öffentl. Veranstaltung.
cross-over
16-09-2011, 15:29
Es wäre wirklich nett wenn man mal eine 100 % ige aussage zum thema Stöckchen bekommen könnte , interessiert hier bestimmt einige ...kopfkratz...
Budoten Blog Das Deutsche Waffenrecht und asiatische Kampfsport-Waffen (http://blog.budoten.com/das-deutsche-waffenrecht-und-asiatische-kampfsport-waffen)
da steht das man das aus versch. gründen mit der zuständigen Waffenbehörde PERSÖNLICH klären sollte ...steht auch drin das man zb auch bei vorführungen eine sondergenehmigung erwirken muss (sic) ..
Dann will ich mal aus der Seite zitieren:
Genauso verhält es sich mit dem obengenannten Bo, einem mannshohen, aus Hartholz gefertigten Stab im Durchmesser bis 3 cm, der für Schlagtechniken auf Distanz Verwendung findet. Auch ihm ist die Waffeneigenschaft nicht anzusehen, weil er sich äußerlich nicht von einem Wanderstab unterscheidet, was gerade traditionelle Absicht damaliger Mönche war, um ein bestehendes Waffenverbot zu umgehen (vgl. Wikipedia). Der Bo fällt wie sein baugleicher Bruder halber Länge, dem sog. Hanbo, nicht unter die Bestimmungen des Deutschen Waffenrechts. Das gilt im Weiteren gleichermaßen für Jo- und Eskrima-Stäbe.
Damit ist eigentlich alles gesagt bezüglich Stock egal welcher Länge
Schnueffler
16-09-2011, 15:36
Das sehe ich anders.
cross-over
16-09-2011, 15:41
Das sehe ich anders.
Natürlich hat die Seite keinen rechtsverbindlichen Charakter
Das der Kubotan keine Waffe ist, ist aber durch den FB vom BKA bestätigt.
Wo siehst Du den den Unterschied zwischen einem Kubotan/ Dulo Dulo und einem Stock (70cm - 200cm)
DerLenny
16-09-2011, 16:33
Warum ein Risiko eingehen? Welcher Polizist was wie ansieht dürfte eine Einzefallentscheidung sein. Und selbst wenn gegen später jemand die Meinung des Beamten widerlegt, hilft dir das im Moment der Kontrolle nicht weiter.
Lose Stöcke in den Kofferraum. Am besten Stöcke in eine abschliessbare Tasche oder zumindest in ein Behältnis, in dem die Stöcke nicht "direkt zugänglich" sind.
Auf dem Beifahrersitz / Rückbank kann dann ja noch immer das Einbeinstativ für die Fotokamera liegen ;)
Einen Kubotan darfst Du mit Dir führen :)
DerLenny
16-09-2011, 17:22
Ich hab mir nen Tactical Pen geholt - nen Kobutan, der schreiben kann. Genau gesagt, den hier:
BökerPlus Tactical Pen (http://www.amazon.de/gp/product/B004QSJQ5M/ref=as_li_ss_tl?ie=UTF8&tag=specialmovede-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=B004QSJQ5M)
Bin soweit ganz zufrieden, hab ihn aber ausserhalb von etwas spielerischem Training ( und normalen Schreibeinsätzen ) aber noch nie testen müssen, noch hat mich die Staatsgewalt kontrolliert, als ich gerade am Ausfüllen von Dokumenten war :)
cross-over
16-09-2011, 17:29
Ich hab mir nen Tactical Pen geholt - nen Kobutan, der schreiben kann. Genau gesagt, den hier:
BökerPlus Tactical Pen (http://www.amazon.de/gp/product/B004QSJQ5M/ref=as_li_ss_tl?ie=UTF8&tag=specialmovede-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=B004QSJQ5M)
Bin soweit ganz zufrieden, hab ihn aber ausserhalb von etwas spielerischem Training ( und normalen Schreibeinsätzen ) aber noch nie testen müssen, noch hat mich die Staatsgewalt kontrolliert, als ich gerade am Ausfüllen von Dokumenten war :)
Ja, den habe ich auch. Ist stabil und sieht auch edel aus
cross-over
16-09-2011, 17:44
Diese Waffe habe ich meinem damals 7jährigen Sohn auf einer öffentlichen Veranstaltung gekauft. Es ist ein 1,50m lange Stab aus Eschenholz mit einer Spitze aus Holz. Er trug diese Waffe den ganzen Tag auch an der Polizei vorbei. Muß ich diesen auch in der abschließbaren Waffentasche unterbringen?:rolleyes::rolleyes::rolleyes::D:D:D
Bezüglich aller Stöcker und Waffen, sei Arnis Stock, Hanbo, Jo Bo usw. (egal welches Material), sollte man sich mal den Feststellungsbescheid des BKA zum Kubotan genau durchlesen (http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/080305FbZ170Kubotan,templateId=raw,property=public ationFile.pdf/080305FbZ170Kubotan.pdf)
Zitat:
Nicht jeder Gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoß Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt und von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinn erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben ausgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen
Von daher kann ich alle meine Stöckchen unverschlossen rumtragen.
Hieb- oder Stoßwaffen sind nach Definition des Waffengesetzes tragbare Gegenstand, die "ihrem Wesen nach nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen." (siehe Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nummer 1.1 WaffG)
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber ein Kubotan ist dafür gedacht (!), als Selbstverteidigungsmittel durch Stöße auf den Körper des Angreifers Verletzungen zuzufügen? (Eine Verletzung ist im rechtlichen Sinne schon ein blauer Fleck.)
Ist er mithin eine Waffe? Natürlich ist er das.
Über Schlagstöcke wie Arnis-Stöcke oder den Bo brauchen wir gar nicht erst zu reden. Anders sähe es mit einem Besenstiel aus. Oder einer Holzlatte oder sonstwas. Aber ein Schlagstock bleibt ein Schlagstock, egal ob man ihn auch für einen Wanderstock halten könnte.
Wie die Sachbearbeiterin vor 9 Jahren auf den Trichter kam, dass eine Waffe nicht einfach ausgestaltet sein könne, weiß ich nicht. Vielleicht war die Rechtslage vor den diversen Novellierungen des Waffenrechts anders. Oder sie hat sich schlichtweg geirrt.
Böker bietet die Taschenlampen Formoptik Flashlight Demotivator FDM1002 - 4C der Marke Formoptik für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/taschenlampen/formoptik-taschenlampen/09SF38934.html)
wie sieht es denn hiermit aus?
Eindeutig eine Schlagwaffe mit Leuchtfunktion. Die Herstellerbeschreibung und die konkrete Ausgestaltung lassen da keinen begründeten Zweifel.
Wundert mich, was sowas überhaupt bringen soll. Da kannst Du dir auch gleich 'nen Baseballschläger neben die Discotür stellen und das wäre nach Waffengesetz sogar legal.
Edit: Übrigens, nach Waffengesetz ist der Umgang (Besitz reicht aus!) mit "Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind" verboten und stellt eine Straftat dar. Sehr fraglich, ob sich die Firma Böker mit dem Anpreisen ihres Lämpchen in der vorliegenden Form einen Gefallen tut. :rolleyes:
Nur, damit nicht wieder (wie auch zum Thema Tonfa) Halbwissen verbreitet wird:
§ 163
(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt die unbedingte Strafverfolgungspflicht für Polizeibeamte nur im Dienst. Außerhalb des Dienstes nur bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, bspw. Raub oder Brandstiftung) und Vergehen, wenn Schwere, Umfang und Unrecht die Allgemeinheit besonders berühren. Ansonsten bei sonstigen Vergehen auch, wenn der Beamte außerhalb des Dienstes uniformiert vor Ort ist und die Bevölkerung eine Tätigwerden erwarten kann.
hand-werker
16-09-2011, 21:41
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber ein Kubotan ist dafür gedacht (!), als Selbstverteidigungsmittel durch Stöße auf den Körper des Angreifers Verletzungen zuzufügen? (Eine Verletzung ist im rechtlichen Sinne schon ein blauer Fleck.)
Ist er mithin eine Waffe? Natürlich ist er das.
...laut offizieller aussage des bka ist ein kubotan keine waffe.
cross-over
16-09-2011, 21:48
Hieb- oder Stoßwaffen sind nach Definition des Waffengesetzes tragbare Gegenstand, die "ihrem Wesen nach nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen." (siehe Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nummer 1.1 WaffG)
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber ein Kubotan ist dafür gedacht (!), als Selbstverteidigungsmittel durch Stöße auf den Körper des Angreifers Verletzungen zuzufügen? (Eine Verletzung ist im rechtlichen Sinne schon ein blauer Fleck.)
Ist er mithin eine Waffe? Natürlich ist er das.
Über Schlagstöcke wie Arnis-Stöcke oder den Bo brauchen wir gar nicht erst zu reden. Anders sähe es mit einem Besenstiel aus. Oder einer Holzlatte oder sonstwas. Aber ein Schlagstock bleibt ein Schlagstock, egal ob man ihn auch für einen Wanderstock halten könnte.
Wie die Sachbearbeiterin vor 9 Jahren auf den Trichter kam, dass eine Waffe nicht einfach ausgestaltet sein könne, weiß ich nicht. Vielleicht war die Rechtslage vor den diversen Novellierungen des Waffenrechts anders. Oder sie hat sich schlichtweg geirrt.
Gerne will ich Dich korrigieren mit einem Zitat aus dem FB des BKA
Ergebis:
Der Kubotan ist keine Hieb- und Stoßwaffe.......
Der Verbotseigenschaft ......wird verneint
Das ist aktuelle Rechtslage
Was sagst Du denn zu der "Waffe" aus Antwort #135? Was unterscheidet sie von einem, sagen wir mal Jo oder Hanbo
Was mach ich wenn ich morgen in den Baumarkt gehe und kaufe mir 2 Rundhölzer 70cm, ein Rundholz 100cm und ein Rundholz 180cm? Für eine Terassenkonstruktion benötige ich noch 20 Vierkanthölzer 2m lang. Steht dann morgen in der Bild Waffennarr festgenommen?
Der FB ist vom 05.03.2008 - also keine 9 Jahre
Schnueffler
16-09-2011, 22:28
Was mach ich wenn ich morgen in den Baumarkt gehe und kaufe mir 2 Rundhölzer 70cm, ein Rundholz 100cm und ein Rundholz 180cm? Für eine Terassenkonstruktion benötige ich noch 20 Vierkanthölzer 2m lang. Steht dann morgen in der Bild Waffennarr festgenommen?
Sind diese zum Schlagen bestimmt?
Nein, also keine Waffe.
Simplicius
17-09-2011, 01:58
Wie die Sachbearbeiterin vor 9 Jahren auf den Trichter kam, dass eine Waffe nicht einfach ausgestaltet sein könne, weiß ich nicht.
ist schon 2017?:ups:
Mist, schon wieder zu lange geschlafen.:o
Kann mir hier jemand sagen wie der Weltuntergang 2012 ausgegangen ist?:)
Simplicius
17-09-2011, 02:11
Böker bietet die Taschenlampen Formoptik Flashlight Demotivator FDM1002 - 4C der Marke Formoptik für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/taschenlampen/formoptik-taschenlampen/09SF38934.html)
wie sieht es denn hiermit aus?
Eindeutig ein Baseballschläger mit Beleuchtungsfunktion, um Nachts nach verschlagenen Bällen zu suchen.
cross-over
17-09-2011, 08:42
Sind diese zum Schlagen bestimmt?
Nein, also keine Waffe.
Das weiss ich doch jetzt noch nicht ;)
Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen will.
Wenn ich jemanden mit dem Stock oder der Dachlatte zärtlich auf das Köpfchen klopfe wird ist sich ganz bestimmt so verhalten, wie wenn ich das mit Stiefeln mache.
Schnueffler
17-09-2011, 11:25
Das weiss ich doch jetzt noch nicht ;)
Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen will.
Wenn ich jemanden mit dem Stock oder der Dachlatte zärtlich auf das Köpfchen klopfe wird ist sich ganz bestimmt so verhalten, wie wenn ich das mit Stiefeln mache.
Gesetzesauslegung.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt die unbedingte Strafverfolgungspflicht für Polizeibeamte nur im Dienst. Außerhalb des Dienstes nur bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, bspw. Raub oder Brandstiftung) und Vergehen, wenn Schwere, Umfang und Unrecht die Allgemeinheit besonders berühren. Ansonsten bei sonstigen Vergehen auch, wenn der Beamte außerhalb des Dienstes uniformiert vor Ort ist und die Bevölkerung eine Tätigwerden erwarten kann.
Ähm, sorry. Aber ging es bei meinem Post etwa um die Erklärung, wann der Beamte tätig werden muss, oder etwa nur um den Umstand, dass hier ein Post erklärte, dass der Beamte nur die Jedermannfestnahme nach 127 I StPO durchführen dürfte? Ich sehe deinen Kommentar zu meinem Post als eine nicht zusammenhängende Wissensmittteilung, die mit meiner Erklärung zum Post 119 absolut nichts zu tun hat. Wenn, dann zitiere bitte Post 119 und nicht meinen.
Gruß
cross-over
17-09-2011, 11:49
Gesetzesauslegung.
Meinte ich nicht. Ich wollte damit sagen, dass ein Stock mit X cm Länge nicht einmal eine Waffe, einmal ein Bauelement und einmal ein Spielzeug sein kann.
Wenn ich jemanden damit zärtlich streichele ist das natürlich was anderes
Zu Deiner Antwort. Machen das Anwälte, Staatsanwälte und Richter nicht genauso?
Schnueffler
17-09-2011, 12:33
Meinte ich nicht. Ich wollte damit sagen, dass ein Stock mit X cm Länge nicht einmal eine Waffe, einmal ein Bauelement und einmal ein Spielzeug sein kann.
Wenn ich jemanden damit zärtlich streichele ist das natürlich was anderes
Zu Deiner Antwort. Machen das Anwälte, Staatsanwälte und Richter nicht genauso?
Doch ist es. Lies das Gesetz nochmal. Ich habe es gerade nicht hier, aber da Küste sinngemäß drin stehen: ihrem Wesen nach dazu bestimmt sein.
Und ein Spielzeug ist nicht dem Wesen nach dazu bestimmt, genauso wie ein Sportgerät und auch Baumaterial, einem Menschen mittels Hieb oder Stoß zu verletzen. Das man gewisse Sachen sehr wohl ohne weiteres zweckentfremden kann, steht außer Zweifel.
Nur das eine sind ja schon dem Namen nach Waffen, Kobudo oder auch Arnis.
Damit es hier vielleicht einmal etwas klarer wir, hier die Legaldefinition Waffe:
"Eine Waffe ist jeder Gegenstand, der in der Art seiner Herstellung und Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, einen anderen zu verletzen:"
So, und nun kann jeder für sich subsumieren, ob eine Latte aus dem Baumarkt eine Waffe ist oder nicht. Wenn ich die Latte zu Hause noch ein wenig modifiziere, also bearbeite (eine Herstellung vollziehe) dann kann aus ihr eine Waffe werden.
Grüße
Simplicius
17-09-2011, 12:42
Doch ist es. Lies das Gesetz nochmal. Ich habe es gerade nicht hier, aber da Küste sinngemäß drin stehen: ihrem Wesen nach dazu bestimmt sein.
und wozu ist ein Kobutan bestimmt?
Zur Ohrenreinigung?
Und zur Abgrenzung dann noch einmal gefährlicher Gegenstand:
"Jeder Gegenstand, der durch seine Herstellung und Beschaffenheit nicht dazu bestimmt ist, aber im konkreten Einzelfall geeignet ist, einen anderen zu verletzen."
Diese Gegenstände fallen nicht unter das WaffG, aber ziehen mindestens eine gefährliche Körperverletzung nach dem StGB nach sich, wenn es zu einem Einsatz kommt.
Ewiger Weissgurt
17-09-2011, 12:44
Ohne alles gelesen zu haben:
Aktuelle Rechtslage (http://www.kobudo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=40)
War das ein Holz-Tonfa? Oder so ein Teleskopdingens?
Warum und wieso das BKA diese (auch für mich) Waffe so eingestuft hat, ist mir auch schleierhaft. Aber so ist das BKA halt. Nicht alles in der deutschen Rechtslandschaft ist mit Verstand nachvollziehbar.
Grüße
cross-over
17-09-2011, 12:56
und wozu ist ein Kobutan bestimmt?
Zur Ohrenreinigung?
:rotfltota:rotfltota:rotfltota
Na, wenn man mit seinem Partner zusammen ist kann man ihn ja auch anderweitig einsetzen. Es gibt ja auch große Kubotans mit Batterien:D:D:D
cross-over
17-09-2011, 13:06
Diese Gegenstände fallen nicht unter das WaffG, aber ziehen mindestens eine gefährliche Körperverletzung nach dem StGB nach sich, wenn es zu einem Einsatz kommt.
Das darf man nicht aus den Augen verlieren. :halbyeaha
cross-over
17-09-2011, 13:11
Warum und wieso das BKA diese (auch für mich) Waffe so eingestuft hat, ist mir auch schleierhaft. Aber so ist das BKA halt. Nicht alles in der deutschen Rechtslandschaft ist mit Verstand nachvollziehbar.
Grüße
In Großbritannien, gilt der Kubotan als Angriffswaffe.
siehe Praktische Informationen (http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/visitinguk/practical-information) ganz unten.
Also wenn man ins Ausland fährt genau informieren ;)
Das darf man nicht aus den Augen verlieren. :halbyeaha
§224 STGB
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle (http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html)
Simplicius
17-09-2011, 13:28
In Großbritannien, gilt der Kubotan als Angriffswaffe.
siehe Praktische Informationen (http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/visitinguk/practical-information) ganz unten.
Jugendliche ab 16 Jahren können bestimmte alkoholische Getränke (Bier und Cider) in bestimmten Lokalen (lizenzierte Pubs (also Kneipen) und Restaurants) bestellen werden, wenn dies zusammen mit einem Essen geschieht.
die sollten auch dazuschreiben dass der Cider auf der Insel zwar schmeckt wie Apfelschorle aber mit bis zu 12 Umdrehungen eine ganz andere Wirkung hat.
Ich bin da mal böse reingefallen, weil ich dachte, das Zeug wäre das gleiche wie die französische Variante.
cross-over
17-09-2011, 13:35
Hier der offizielle Nachweis, dass der einfache Stock KEINE Waffe ist!
Quelle:
http://www.dpolg-bundespolizei.de/images/waffenrechta15fv1.jpg
Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/wrecht/032af59d590f50a01/index.html)
Zitat:
+ Schlagstöcke, die einen eindeutigen Waffencharakter haben, wie z. B. durch einen konischen Verlauf, eine Handschlaufe, einen ausgeformten Griff, ein Parierelement fallen unter das Waffengesetz. Dies kann ein normaler Schlagstock, ein Teleskopschlagstock (ASP, Bonowi, Monadnock, etc.), ein Räum- und Abdrängstock, ein MES/Tonfa, pp. sein. Als Neuerung besteht hier ein Führverbot gemäß § 42a (1) Nr. 2 WaffG. Unter Führen ist vereinfacht das zugriffsbereite Tragen der Waffe im unmittelbaren Einwirkungsbereich (am Gürtel, in der Jacke, pp.) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums/Geschäftsräume zu verstehen. Ausnahmen von dem neuen Führverbot sind nur bei Film- und TV-Aufnahmen, bei Theatervorführungen, im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck möglich.
Ich denke die Jungs wissen wovon sie reden
cross-over
17-09-2011, 13:43
Ohne alles gelesen zu haben:
Aktuelle Rechtslage (http://www.kobudo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=40)
War das ein Holz-Tonfa? Oder so ein Teleskopdingens?
Sorry es spielt überhaupt keine Rolle woraus eine Tonfa besteht. Das was auf der Internetseite steht ist schlichtweg FALSCH
Zitat: Vorab kurz zusammengefaßt: Auch wenn Kobudoka Hanbo, Bo, Tessen, hölzerne Tonfa, stumpfe Kama und Sai „Waffen“ nennen, sind es keine Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes. Mehrzweckeinsatzstock MES, Nunchaku und Tekko hingegen schon.
Quelle: Aktuelle Rechtslage (http://www.kobudo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=40)
Und zwar kann man hier (Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/wrecht/032af59d590f50a01/index.html)) nachlesen:
Der MES/Tonfa ist eine Waffe und darf demnach erst ab dem 18. Lebensjahr erworben, besessen und transportiert werden. Er fällt auch unter das Führungsverbot gem. § 42a (1) Nr. 2 WaffG…
http://www.dpolg-bundespolizei.de/images/waffenrechta15fv4.jpg
http://www.dpolg-bundespolizei.de/images/waffenrechta15fv5.jpg
Ihr sollte eure Seite einmal überarbeiten um hier nicht falsches Wissen zu verbreiten (ist nicht böse gemeint!)
Leider seit Ihr nicht der einzigste Verband der sich hier offensichtlich nicht auskennt:
Zitat:
Rechtliches zum Tonfa
Beim Tonfa handelt es sich zwar zweifelsfrei um eine Hiebwaffe, gem. §1(2) Ziffer 2 Waffengesetz (WaffG). Das Tonfa zählt jedoch zu den “erlaubnisfreien Waffen”, so das der Umgang mit dieser Waffe nicht verboten ist.
Es bedarf zwar keiner besonderen Erlaubnis, jedoch müssen um mit dem Tonfa umgehen zu dürfen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.
2. Die grundsätzliche Eignung zum Umgang mit Waffen muss gegeben sein.
3. Der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behördlich nicht untersagt worden sein.
Werden die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so ist auch das Führen in der Öffentlichkeit gestattet. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass in folgenden fällen auch das Führen von erlaubnisfreien Waffen verboten ist:
1. Bei öffentlichen Versammlungen, sowie auf dem Wege dorthin. Hierzu zählen unter anderem: Demonstrationszug, Sternmarsch, Fackelzug, Schweigemarsch, Kundgebungen, Mahnwache, Menschenkette, Versammlungen im zusammenhang mit Streik! u.v.m.
2. Bei öffentlichen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel: Volks-, Straßenfest, Sportveranstaltungen, Messen, Jahrmärkte, Oktoberfest, oder ähnliches.
Bei Nichtbeachtung der Waffenrechtlichen Vorgaben sind mit Geld-, bzw. Haftstrafen zu rechnen.
Quelle: Tonfa und Bo Bundesverband Tonfa-SV (http://tonfa.snoozonica.org/?page_id=6)
the KiNgPiN
17-09-2011, 13:44
Hier der offizielle Nachweis, dass der einfache Stock KEINE Waffe ist!
Quelle:
http://www.dpolg-bundespolizei.de/images/waffenrechta15fv1.jpg
Waffenrecht (http://www.dpolg-bundespolizei.de/wrecht/032af59d590f50a01/index.html)
Zitat:
+ Schlagstöcke, die einen eindeutigen Waffencharakter haben, wie z. B. durch einen konischen Verlauf, eine Handschlaufe, einen ausgeformten Griff, ein Parierelement fallen unter das Waffengesetz. Dies kann ein normaler Schlagstock, ein Teleskopschlagstock (ASP, Bonowi, Monadnock, etc.), ein Räum- und Abdrängstock, ein MES/Tonfa, pp. sein. Als Neuerung besteht hier ein Führverbot gemäß § 42a (1) Nr. 2 WaffG. Unter Führen ist vereinfacht das zugriffsbereite Tragen der Waffe im unmittelbaren Einwirkungsbereich (am Gürtel, in der Jacke, pp.) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums/Geschäftsräume zu verstehen. Ausnahmen von dem neuen Führverbot sind nur bei Film- und TV-Aufnahmen, bei Theatervorführungen, im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck möglich.
Ich denke die Jungs wissen wovon sie reden
IST DENN JETZ DER KALI/ESCRIMA RATTANSTOCK DANN EÌGTL EIN EINFACHER STOCK ?????????????? sry aber es dreht sich grade im kreis-- ist denn jetzt der rattanstock nur n stock oder hat der i-wie eindeutig nen waffencharakter weil ..(??) ..bzw WARUMist denn jetzt ein rattanstock eindeutig ne Waffe im gegensatz zum normalen stock oder besenstiel.. ???? grosses fragezeichen....
cross-over
17-09-2011, 13:53
IST DENN JETZ DER KALI/ESCRIMA RATTANSTOCK DANN EÌGTL EIN EINFACHER STOCK ?????????????? sry aber es dreht sich grade im kreis-- ist denn jetzt der rattanstock nur n stock oder hat der i-wie eindeutig nen waffencharakter weil ..(??) ..bzw WARUMist denn jetzt ein rattanstock eindeutig ne Waffe im gegensatz zum normalen stock oder besenstiel.. ???? grosses fragezeichen....
Das Material spielt keine Rolle (genau wie bei der Tonfa) es geht um Form, Tragschlaufe, Griff laut der Quelle
Ich persönlich würde lieber mit einem Rattanstock was abbekommen als mit einem guten Besenstiel
Simplicius
17-09-2011, 14:31
WARUMist denn jetzt ein rattanstock eindeutig ne Waffe im gegensatz zum normalen stock oder besenstiel.. ???? grosses fragezeichen....
Der Rattanstock ist dazu bestimmt auf andere einzuschlagen.
Der Besenstil ist dazu bestimmt, das Kehren zu erleichtern.
Beim der Begründung zum Kobutan kam das Schlichtheitsargument, eventuell greift das auch beim Rattanstock, da Griff, Schlaufe, konische Form usw. fehlen.
Manche umwicklen ja das Griffende mit Tape, dann ist es eindeutig.
Ich lese ingesgamt heraus, dass es, solange es keine klaren Festellungen wie beim Kobutan oder beim Tonfa gibt, im ermessen des Beamten liegt.
Wenn der den Träger für gefährlich hält kann er wohl auch einen Baseballschläger sicherstellen.
Schnueffler
17-09-2011, 14:33
IST DENN JETZ DER KALI/ESCRIMA RATTANSTOCK DANN EÌGTL EIN EINFACHER STOCK ?????????????? sry aber es dreht sich grade im kreis-- ist denn jetzt der rattanstock nur n stock oder hat der i-wie eindeutig nen waffencharakter weil ..(??) ..bzw WARUMist denn jetzt ein rattanstock eindeutig ne Waffe im gegensatz zum normalen stock oder besenstiel.. ???? grosses fragezeichen....
Dein Arnis/Kali Rattanstock ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Waffe eingesetzt zu werden, somit würde ich die Waffeneigenschaften definitiv mit JA beantworten.
cross-over
17-09-2011, 14:42
Dein Arnis/Kali Rattanstock ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Waffe eingesetzt zu werden, somit würde ich die Waffeneigenschaften definitiv mit JA beantworten.
Vielleicht machen die FMA'ler mit Ihrem Stock auch sowas. :rotfltota:rotfltota:rotfltota
Saidi / Stocktanz - Wahida - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=VqA2wxTVPYc)
Waffe? Versteckter Kampftanz?
Das kann man doch erst beurteilen wenn der zylindrische Gegenstand zum Einsatz kommt
Schnueffler
17-09-2011, 14:52
Wie oft denn noch?
DAZU BESTIMMT SEIN!!!
cross-over
17-09-2011, 15:14
Wie oft denn noch?
DAZU BESTIMMT SEIN!!!
Bis Du es begreifst ;)
Zitat:
Die oberen drei Stöcke sind durch die Form, das Parierelement, den Handgriff und die Schlaufe sicher als Waffe einzustufen. Bei dem unteren Besenstiel
sind diese Merkmale nicht gegeben.
http://www.dpolg-bundespolizei.de/images/waffenrechta15fv1.jpg
Mach Dich doch mal von dem Begriff Besenstiel frei. Der Stock von Arnis - Bo hat weder a) das Parierelement, b) den Handgriff (der auf den Bildern mechanisch eingearbeitet ist) noch c) die Schlaufe.
Im Anhang findet Ihr eine Waffe welche "bestimmt dazu da ist zu stechen und zu schlagen". Sie hat: a) das Parierelement, b) den Handgriff. Muß ich die Waffe jetzt wegschließen? Ich bitte um Hilfe!
Schnueffler
17-09-2011, 15:26
Diese ist zum spielen bestimmt.
Arnisstöcke, Bo, etc. sind dazu bestimmt, um Zitat aus: § 1 (2) Nr.2 a) WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Tragbare Gegenstände 1, Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).
Quelle Juris, Hervorhebung durch mich.
Somit fallen JEGLICHE Stöcke, die im Training als Waffe genutzt werden darunter. Wenn sie als solche beworben und verkauft werden, sind sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt.
Wenn du deinen Besenstil absägst und ihn zum Training nutzt, fällt er seinem Wesen nach nicht darunter. Dann wird er zu einem gefährlichem Werkzeug.
cross-over
17-09-2011, 15:58
Diese ist zum spielen bestimmt.
Arnisstöcke, Bo, etc. sind dazu bestimmt, um Zitat aus: § 1 (2) Nr.2 a) WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Tragbare Gegenstände 1, Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).
Quelle Juris, Hervorhebung durch mich.
Somit fallen JEGLICHE Stöcke, die im Training als Waffe genutzt werden darunter. Wenn sie als solche beworben und verkauft werden, sind sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt.
Wenn du deinen Besenstil absägst und ihn zum Training nutzt, fällt er seinem Wesen nach nicht darunter. Dann wird er zu einem gefährlichem Werkzeug.
Ich gebs auf. Muss eh jeder wissen was er tut.
Ich werde meine Stöckchen weiter offen in der Tasche tragen. Meine Tasche steht auf der Rücksitzreiche im Auto. Bo/ Bankaw und Hanbo liegen sogar ganz offen in meinem PKW mit Glasdach wenn ich zum Training/ Lehrgang fahre.
:gnacht:
Schnueffler
17-09-2011, 15:59
Ich gebs auf. Muss eh jeder wissen was er tut.
Ich werde meine Stöckchen weiter offen in der Tasche tragen. Meine Tasche steht auf der Rücksitzreiche im Auto. Bo/ Bankaw und Hanbo liegen sogar ganz offen in meinem PKW mit Glasdach wenn ich zum Training/ Lehrgang fahre.
:gnacht:
Dann gib es auf.
Ich kenne das Gesetz, die Rechtssprechung und die Handhabung.
cross-over
17-09-2011, 16:56
Hier noch das Wand-Plakat zum Waffengesetz ab 01.04.2008
http://www.dpolg-bundespolizei.de/downloads/waffenrechta15fv.pdf
Schnueffler
17-09-2011, 17:00
Und was hat das mit der Rechtssprechung zu tun?
Liest du eigentlich das, was andere hier schreiben, die das Recht umsetzen?
cross-over
17-09-2011, 17:10
Und was hat das mit der Rechtssprechung zu tun?
Liest du eigentlich das, was andere hier schreiben, die das Recht umsetzen?
Sorry, ich kenne die Berufe der Leute im KKB nicht. Wenn hier jemand vom BKA ist werde ich ihm selbstverständlich glauben
Schnueffler
17-09-2011, 18:01
BKA trifft nur Feststellngsbescheide.
StAen und Gerichte legen Recht aus, die einen ob es zur Anklage kommt, die anderen, wenn es soweit ist.
Wenn es im OWig Verfahren ist, ist die abarbeitende Stelle die Landespolizei, bei gewissen Bereichen der Zoll oder Ordnungsbehörden.
Die BPol ist nur aufgreifendes Organ.
Dein Arnis/Kali Rattanstock ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Waffe eingesetzt zu werden, somit würde ich die Waffeneigenschaften definitiv mit JA beantworten.
Rattan als Waffe? Ich dachte das wäre Material speziell fürs Training.
Da es nicht splittert, leicht ist und federt.
Btw ich hab schon einen Jo gesehen, den der Waffenhändler WIRKLICH als Besenstiel verwendet hat (Besen drann).
(Gilt das jetzt als versteckte Waffe, wenn man einen Jo als Besen tarnt?)
@sbjenji
Was benutzt man denn beim Escrima für Schlagstöcke für den richtigen Kampf? Ein Trainingsgerät dessen Zweckbestimmung gerade nicht das Zufügen von Verletzungen ist, wäre keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Eine Waffe, die zu Trainingszwecken eingesetzt wird, bleibt jedoch eine Waffe.
@Mike S.
Sorry, war ein Missverständnis. In der Debatte ging es auch um die Frage, wann und wie ein PVB außerhalb des Dienstes tätig werden muss. Ich habe deinen Beitrag dahingehend falsch verstanden.
@cross-over
Wenn Du glaubst, dass ein Feststellungsbescheid des BKA rechtsverbindlichen Charakter hätte, hast Du offensichtlich nicht verstanden, wie unser Rechtssystem funktioniert. Für einen Richter spielt es im Zweifelsfall überhaupt keine Rolle, welche (in meinen Augen rechtsfehlerhafte) Subsumtion eine Verwaltungsbeamtin bei der Beurteilung irgendeines Sachverhaltes anstellt. Er wird seine eigene Subsumtion ausgehend von der gesetzlich fixierten Definition anstellen.
Und ich prognostiziere dir, dass er nach dieser Definition mit ziemlicher Sicherheit einen Kubotan als Waffe einstufen wird. Genauso wie einen Bo. Denn der wird, soweit ich das überblicke, nicht als Wanderstock verkauft, sondern als Waffe und damit ist er eine solche im Sinne des Waffengesetzes.
Du kannst mir nun glauben oder nicht, das ist mir völlig gleich. Als jemand, der im Waffenrecht einigermaßen versiert ist, habe ich dir erläutert, wie ich die Rechtslage sehe. Und an der ändern BKA-Bescheide im Zweifelsfall überhaupt nichts. Die Judikative überprüft die Rechtsanwendung der Exekutive und nicht umgekehrt. Aber wenn Du dich stur stellen möchtest, bitteschön, jeder ist seines Glückes Schmied.
Einspruch, Euer Ehren ;)
Wenn Du glaubst, dass ein Feststellungsbescheid des BKA rechtsverbindlichen Charakter hätte, hast Du offensichtlich nicht verstanden, wie unser Rechtssystem funktioniert. Für einen Richter spielt es im Zweifelsfall überhaupt keine Rolle, welche (in meinen Augen rechtsfehlerhafte) Subsumtion eine Verwaltungsbeamtin bei der Beurteilung irgendeines Sachverhaltes anstellt. Er wird seine eigene Subsumtion ausgehend von der gesetzlich fixierten Definition anstellen.
Sorry Sokolo, aber Dir steht es überhaupt nicht zu so etwas zu beurteilen. Dies obliegt u.U. einem Gericht, da kann es in Deinen Augen noch so rechtsfehlerhaft sein. Die Waffenrechtliche Einstufung obliegt nun einmal dem BKA, daran wirst auch Du nichts ändern. Und ein Gericht wird mit Sicherheit die Einstufung des BKA entsprechend berücksichtigen (s.u.).
Und ich prognostiziere dir, dass er nach dieser Definition mit ziemlicher Sicherheit einen Kubotan als Waffe einstufen wird. Das wird ein Gericht mit Sicherheit nicht, den Feststellungsbescheide haben sehr wohl "Rechtsverbindlichkeit". Und ein Gericht das BKA-Bescheide ignoriert kenne ich nicht.
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.
(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1.Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2.die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen
Immer noch der gleichen Meinung?
Du kannst mir nun glauben oder nicht, das ist mir völlig gleich. Als jemand, der im Waffenrecht einigermaßen versiert ist, habe ich dir erläutert, wie ich die Rechtslage sehe. Und an der ändern BKA-Bescheide im Zweifelsfall überhaupt nichts.
Du kannst uns zwar sagen wie die Du die Rechtslage siehst, Deine Beurteilung muß aber überhaupt nicht richtig sein - BKA - Bescheide ändern sogar sehr sehr viel. Ich glaube Du verrennst Dich da in etwas:
Das BKA ist gemäß § 40 Abs. 4 WaffG zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen und Gegenstände. Diese sind in der Anlage 2 zum WaffG, der sogenannten "Waffenliste" (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG) aufgeführt.
Neben den allgemeinen waffenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Zuverlässigkeit, Sachkunde etc.) muss für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung das Interesse des Antragstellers das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbotes überwiegen. Ein entsprechender Antrag ist formlos zu stellen.
Bestehen Zweifel, wie ein Gegenstand waffenrechtlich einzustufen ist, ist ebenfalls die Zuständigkeit des BKA gegeben (§ 2 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 3 WaffG). Anträge sind über die örtlich zuständige Waffenbehörde unter Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an das BKA zu stellen.
Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. vor bei der Herstellung und dem Vertrieb einer neu entwickelten Schusswaffe, ober bei bestehender Rechtsunsicherheit von Firmen bzw. Privatpersonen. Eine auf Antrag erfolgte Einstufung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die vom BKA erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Waffenkostenverordnung.
Das BKA ist nicht berechtigt, zu allgemeinen waffenrechtlichen Anfrage Auskünfte zu erteilen. Solche Anfragen richten Sie bitte an die rechtsberatenden Berufe.
§40 WaffG Verbotene Waffen Absatz 4:
Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
§ 48 Sachliche Zuständigkeit
(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt
(Hervorhebungen durch mich)
Quellen:WaffG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE000004377)
BKA Rubrik Themen A-Z - Waffen - Feststellungsbescheide (http://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide__node.html?__nnn=true)
Mit dem Rest hast Du allerdings Recht, daß wurde hier ja aber auch schon zich male geschrieben.
bzgl. #117
Wenn die BKA-Feststellungsbescheide Rechtsverbindlich sind, sehe ich dies als Problematisch an.
Das BKA baut bei Nahkampfwaffen regelmäßig Mist.
Beispiele gibt es ja genug.
-Einstufung eines Sportgerätes (Soft-Nunchaku) als Waffe.
-Absprechung von Waffeneigenschaften eines Kobutans.
-Klassifizierung eines Shogei als Würgewaffe.
Simplicius
18-09-2011, 12:11
Wenn die BKA-Feststellungsbescheide Rechtsverbindlich sind, sehe ich dies als Problematisch an.
Wäre es Dir lieber, wenn man keine Klarheit bzg. einer Waffe herstellen kann und jeder Polizist oder Richter das so auslegt, wie es ihm grade in den Sinn kommt?
Diese Bescheide können ja offensichtlich auch wieder aufgehoben werden.
und der Bescheid bezüglich eines Kyoketsu-shogei ist nicht rechtskräftig, weil noch ein Verfahren läuft.
Scheinbar hat jemand gegen diesen Bescheid den Rechtsweg beschritten.
Bundeskriminalamt
Einstufung eines sogenannten Kyoketsu-shogei vom 13.10.2009
Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 158 vom 21.10.2009)
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, da ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig ist.
BKA Sonstige Gegenstände (http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/feststellungsbescheideSonstige__node.html?__nnn=tr ue)
Snakesqueezer
18-09-2011, 12:52
bzgl. #117
Wenn die BKA-Feststellungsbescheide Rechtsverbindlich sind, sehe ich dies als Problematisch an.
Das BKA baut bei Nahkampfwaffen regelmäßig Mist.
Beispiele gibt es ja genug.
-Einstufung eines Sportgerätes (Soft-Nunchaku) als Waffe.
-Absprechung von Waffeneigenschaften eines Kobutans.
-Klassifizierung eines Shogei als Würgewaffe.
Da beim "echten" Nunchaku die Würgefähigkeit die Verbotsbegündung war, denk ich ist das Verbot der weichen Variante die logische Folge.
Den BKA-Bescheid des Kubotan verstehe ich so, dass ein derartig kleines Teil durch zuviele Alltagsgegenstände ersetzt werden könnte, wie z-B- stabile Kugelschreiber,
Das mit der Shogei scheint mir eine Analogie zur Nunchaku-Begründung.
Immer noch der gleichen Meinung?
Ja, siehe unten.
Das wird ein Gericht mit Sicherheit nicht, den Feststellungsbescheide haben sehr wohl "Rechtsverbindlichkeit". Und ein Gericht das BKA-Bescheide ignoriert kenne ich nicht.
Ignorieren nicht, für rechtsunwirksam erklären jedoch schon.
Siehe: Oberlandesgericht Karlsruhe - Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein (http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1216470/index.html?ROOT=1180141)
Im vorliegenden Fall hat das OLG Karlsruhe eindeutig festgestellt, dass ein Bescheid des BKA trotz seiner Feststellungskompetenz nach § 5 V WaffG nicht den Wortlaut des Gesetzes aushebelt.
Wir können uns nun ewig darüber streiten, ob eine Entscheidung unter Unterlaufung der gesetzlich fixierten Definition mit einer Unterlaufung des Wortlautes des Gesetzes gleichzusetzen ist. Zu einem Ergebnis werden wir nicht kommen, denn die Beurteilung obliegt im Zweifelsfall dem Gericht. Und nur dem.
Aber die Frage steht im Raum.
Und das ist m.E. auch ganz richtig so. Verwaltungsentscheidungen können und dürfen nicht verbindlich für einen Richter sein. Der Richter ist unabhängig und in seiner Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz (!) unterworfen, Art. 97 I GG.
Für den Fall des Kubotan mag das jetzt einigen sauer aufstoßen und nur um das klarzustellen: Ich gönne jedem Besitzer eines solchen, das er ihn aufgrund des BKA-Bescheides führen und sich im Zweifelsfall auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
Aber: Für ein Gericht darf so etwas nicht verbindlich sein. Man überlege sich mal den umgekehrten Fall, es wird bei einer öffentlichen Veranstaltung ein Gegenstand in deiner Tasche gefunden, den das BKA nach Anfrage der zuständigen Behörde entgegen der gesetzlichen Definition oder gar dem Wortlaut des Gesetzes als Waffe einstuft. Du hättest mithin einen Straftatbestand nach dem Waffengesetz erfüllt.
Sollte nun der Richter, der den Fall beurteilt, an die Entscheidung eines Sachbearbeiters einer Verwaltungsbehörde gebunden sein, obwohl die Entscheidung dem Gesetz klar zuwiderläuft?
Wohl besser nicht, oder?
____________________
Die Debatte ist aber so oder so müßig, denn es ist absolut abenteuerlich von der absolut fragwürdigen Argumentation bei der Einzelfallentscheidung für einen Gegenstand auf einen anderen Gegenstand zu schließen.
Egal, ob der Bescheid des BKA für den Kubotan im Zweifelsfall Bestand hat, über einen Bo, Arnisstock oder meinen R.I.E.B.-Melkhocker, den ich per PN als absolut tödliche und unschlagbare Waffe verticke, erlaubt das keine Aussage. ;)
Da beim "echten" Nunchaku die Würgefähigkeit die Verbotsbegündung war, denk ich ist das Verbot der weichen Variante die logische Folge.
Den BKA-Bescheid des Kubotan verstehe ich so, dass ein derartig kleines Teil durch zuviele Alltagsgegenstände ersetzt werden könnte, wie z-B- stabile Kugelschreiber,
Das mit der Shogei scheint mir eine Analogie zur Nunchaku-Begründung.
Sekundär kann man mit vielen Waffen würgen auch mit Schlagstock oder Tonfa.
Das Nunchaku ist primär eine flexible Hiebwaffe , wie ein Kriegsflegel oder ein Totschläger.
Bei der klassifizierung Würgewaffe hat zwar der Gesetzgeber mist gebaut, von einem "Experten" erwarte ich aber, dass er den Fehler erkennt.
Desweiteren sind die Softnunchukus offensichtliche Sportgeräte. Da nicht dazu bestimmt Menschen zu verletzen.
Schnueffler
18-09-2011, 14:16
Desweiteren sind die Softnunchukus offensichtliche Sportgeräte. Da nicht dazu bestimmt Menschen zu verletzen.
Sie fallen aber unter verbotene Gegenstände.
cross-over
18-09-2011, 14:54
Sollte nun der Richter, der den Fall beurteilt, an die Entscheidung eines Sachbearbeiters einer Verwaltungsbehörde gebunden sein, obwohl die Entscheidung dem Gesetz klar zuwiderläuft?
bzgl. #117
Wenn die BKA-Feststellungsbescheide Rechtsverbindlich sind, sehe ich dies als Problematisch an.
Das BKA baut bei Nahkampfwaffen regelmäßig Mist.
Beispiele gibt es ja genug.
-Einstufung eines Sportgerätes (Soft-Nunchaku) als Waffe.
-Absprechung von Waffeneigenschaften eines Kobutans.
-Klassifizierung eines Shogei als Würgewaffe.
Das BKA bzw. ein einzelner Sachbearbeiter entscheiden ja nicht autark . In den FB des BKA heißt es doch:
Zitat:
Die nach §2 Abs. 5 WaffG geforderte Länderanhörung wurde durchgeführt.
Vollzitat
§2 Abs. 5 WaffG
(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
cross-over
18-09-2011, 15:02
Sie fallen aber unter verbotene Gegenstände.
Das diese eindeutig benannt sind (http://www.bka.de/nn_205630/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/040502FbZ23SoftNunchaku,templateId=raw,property=pu blicationFile.pdf/040502FbZ23SoftNunchaku.pdf) (muß) man sich dem leider fügen.
Ja, siehe unten.
Typisch Jurist - Du wirst mal ein guter Rechtsverdreher ;)
Ignorieren nicht, für rechtsunwirksam erklären jedoch schon.
Was aber auch nicht unbedingt für die Richtigkeit von Urteilen spricht
Siehe: Oberlandesgericht Karlsruhe - Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein (http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1216470/index.html?ROOT=1180141)
Oh ja, dieses Urteil kenne ich, ich möchte lieber nichts dazu schreiben, was ich dem OLG Karlsuhe da so um die Ohren werfen möchte. Zudem steht dieses Urteil nicht alleine da und es wurde auch viel darüber diskutiert ;)
Meiner Meinung nach ist er nicht Beispielhaft, weil es hier grosse Unterschiede in der Interpretation des Waffengesetzes gab (und gibt). Das Problem hier war aber auch u.a. ein fehlendes CE - Kennzeichen und um die Interpretation ab wieviel Joule es sich nicht mehr um ein Spielzeug handelt (Definition). Zudem wurde hier die Zuständigkeit des BKA in diesem Fall nicht anerkannt. Das geht aber zu sehr in die Materie. Hier gibt es eine Menge unterschiedlicher Faktoren zu berücksichtigen und das wäre jetzt richtig OT
Im vorliegenden Fall hat das OLG Karlsruhe eindeutig festgestellt, dass ein Bescheid des BKA trotz seiner Feststellungskompetenz nach § 5 V WaffG nicht den Wortlaut des Gesetzes aushebelt.
In diesem Fall hat das Gericht völlige Ahnungslosigkeit + Inkompetenz demonstriert (von der Nähe zur Rechtsbeugung möchte ich gar nicht reden), daß ist aber ein anderes Thema und führt uns auch nicht weiter(s.o.).
Wir können uns nun ewig darüber streiten, ob eine Entscheidung unter Unterlaufung der gesetzlich fixierten Definition mit einer Unterlaufung des Wortlautes des Gesetzes gleichzusetzen ist. Zu einem Ergebnis werden wir nicht kommen, denn die Beurteilung obliegt im Zweifelsfall dem Gericht. Und nur dem.
Da hast Du leider Recht :o
Aber die Frage steht im Raum.
Bringt uns aber nicht weiter ;)
Letztlich werden es i.d.R. immer Einzelfallentscheidungen sein.
Die Debatte ist aber so oder so müßig, denn es ist absolut abenteuerlich von der absolut fragwürdigen Argumentation bei der Einzelfallentscheidung für einen Gegenstand auf einen anderen Gegenstand zu schließen.
Yup
Grundsätzlich ist es so, daß genau Gesetzlich definiert wurde, was unter verbotene Waffen und Gegenstände fällt und bei welchen Waffen ein Führungsverbot vorhanden ist. Darüber brauchen wir uns also gar nicht zu streiten und es steht auch so im Gesetz ;)
Über rechtliche Auseinandersetzungen und deren Bewertung sind wir das falsche Forum. Und selbst in einem Jura-Forum gehen die Bewertungen teilweise weit auseinander.
Ich bin zwar kein Jurist, was das Waffengesetz in D betrifft habe ich jedoch ein ganz klein wenig Ahnung.
Und dieses Gesetz ist schlichtwegs einfach Irre :o
LG
Tori
ich selbst habe ein rettungseinhandmesser mit gurtschneider und scheibenbrecher im auto neben dem fahrersitz wie sieht da die rechtliche lage aus das messer war teuer und ich möchte deswegen kein ärger bekommen
ausserdem hab ich noch ein pfefferspray im handschuhfach was ich mal irgendwo gefunden habe ist das auch verboten?
ich selbst habe ein rettungseinhandmesser mit gurtschneider und scheibenbrecher im auto neben dem fahrersitz wie sieht da die rechtliche lage aus das messer war teuer und ich möchte deswegen kein ärger bekommen
Aus Sicht des OLG Stuttgart ist es eine Ordnungswidrigkeit.
In diesem Thread wird die Rechtslage ausführlich dargestellt und diskutiert: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/f-hren-rettungsmesser-135235/
ausserdem hab ich noch ein pfefferspray im handschuhfach was ich mal irgendwo gefunden habe ist das auch verboten?
Was für ein Pfeffer, was steht drauf? Als Tierabwehrspray gekennzeichnet? Dann ist es kein Problem. Wenn nicht, verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes, Besitz ist strafbar.
Im Übrigen würde ich unabhängig von der Rechtslage niemals ein Spray zur Verteidigung führen, das ich auf der Straße gefunden habe. :rolleyes:
Neuwertige Pfeffersprays kosten bei Amazon nen 5er.
Aus Sicht des OLG Stuttgart ist es eine Ordnungswidrigkeit.
In diesem Thread wird die Rechtslage ausführlich dargestellt und diskutiert: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f33/f-hren-rettungsmesser-135235/
Was für ein Pfeffer, was steht drauf? Als Tierabwehrspray gekennzeichnet? Dann ist es kein Problem. Wenn nicht, verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes, Besitz ist strafbar.
Im Übrigen würde ich unabhängig von der Rechtslage niemals ein Spray zur Verteidigung führen, das ich auf der Straße gefunden habe. :rolleyes:
Neuwertige Pfeffersprays kosten bei Amazon nen 5er.
und was ist mit einem rettungshammer mit gurtschneider da gibs doch bestimmt nichts gegen zu sagen oder
Schnueffler
01-10-2011, 17:58
und was ist mit einem rettungshammer mit gurtschneider da gibs doch bestimmt nichts gegen zu sagen oder
Dagegen sicherlich nicht.
Es gibt prima Vollstahl - Teleskop Reifenschlüssel mit 19er -21 Wechselnuß alle 1/2 Jahre bei Lidl ... die sind sehr hilfreich bei einer Reifenpanne und kosten unter 10,-- E !
bluetorch
28-11-2011, 22:24
Ich hab jetzt zwar nicht alle Beiträge gelesen, doch wüsste ich gern wie man in einem solchen Fall "Sportwerkzeug" (z.B. ein stumpfes Katana) handhabt...?
Würde das als Waffe gelten oder hängt es wieder mal von der "Verpackung" ab???
Ich hab jetzt zwar nicht alle Beiträge gelesen, doch wüsste ich gern wie man in einem solchen Fall "Sportwerkzeug" (z.B. ein stumpfes Katana) handhabt...?
Würde das als Waffe gelten oder hängt es wieder mal von der "Verpackung" ab???
"Stumpf" ist ja relativ, aber wenn du das Teil in der Tasche zum Training trägst hast du dein berechtigtes Interesse. Wenn du das Ding im Alltag quer über den Rücken trägst wäre ich da auch skeptisch ;)
ich hätte die Waffen auch eingesackt...wozu brauchst du sowas im auto?
die Polizisten mussten ja annehmen, dass du damit auch was anfangen willst...
Raging Bull
03-12-2011, 02:07
Ich will auch noch mal Back on Topic kommen
Was ich dem Thread jetzt so entnehmen konnte, lief das Spielchen so ab:
TE wird verdachtsunabhängig mit dem Fahrzeug seiner Eltern zum Halten aufgefordert.
TE kommt dem zunächst nicht nach, sondern wechselt die Spur und macht Witze.
Nach Spurwechsel der Beamten kommt TE den Zeichen der Beamten letztendlich nach.
Beim Herantreten an das Fahrzeug, welches offensichtlich nicht mit dem Halter, sondern mit 2 jungen, höchstwahrscheinlich trainierten, Männern besetzt ist, entdeckt einer der Beamten im Fußraum einen Tonfa. Damit ist aus der verdachtsunabhängigen Kontrolle bereits eine spezielle geworden.
Die Beamten lassen den TE und seinen Beifahrer aussteigen, durchsuchen sie und das Fahrzeug und finden dabei noch 2 (Zufall?) Einhandmesser.
Der TE und sein Kumpel geben sich während alldem schnippisch und neunmalklug.
Letztlich stellen die Beamten den Tonfa sicher und schreiben eine OWi-Anzeige.
Der TE ist darüber sauer und aufgebracht und fühlt sich in seinen Rechten beschnitten.
Ich hab da zunächst 2 Fragen.
Was macht ein Tonfa und ein Einhandmesser in dem Fahrzeug Deiner Eltern, wenn ihr nur einen Kinofilm gucken fahrt?
Welche Behandlung hättest Du genau erwartet?
Ich gehe davon aus, dass der "mürrische" Beamte zunächst überlegt hat, ob es ausreicht, Dich die Waffen in den Kofferraum legen zu lassen (Imo rechtlich ohnehin nicht unproblematisch), Ihr euch aber dann wie beschrieben aufgeführt habt und der Beamte daraufhin davon abgesehen hat, für Dich beide Augen zuzudrücken und Dir einen Denkzettel verpasst hat.
Empfindest Du als Willkür? Reflektiere Dein Verhalten und schau Dir mal beim Bundeskraftfahrtamt den Bußgeldkatalog an, was alles bußgeldbewehrt ist und überlege dann, was ein Polizist alles tun kann, wenn er Dir denn tatsächlich böse will.
Falls das noch nicht ausreicht, dann bedenke mal, dass die Voraussetzungen für eine Fesselung zumindest während der Kontrolle bereits zu Beginn der Kontrolle vorlagen.
Das bedeutet, wenn der pöhse Bulle Dir echt böse gewollt hätte, dann hätten die euch gefesselt geparkt, das Auto richtig rund gemacht, die kompletten Waffen eingezogen und unter Garantie noch einige Tatbestände in die OWi reingeschrieben. Euern Film hättet ihr in jedem Fall mal verpasst.
Und die interessiert das mit ihren "Pistölchen und Reservemagazin" rein gar nicht, ob Du beim Bund n Maschinengewehr abfeuern durftest oder nicht. Da in dem Moment, haben die die dickeren Eier, selbst wenn Du Panzerfahrer warst.
fujikomma
03-12-2011, 03:11
hei,
1 man hat es beamten zutun...noch fragen!
2.sollte der te wirklich sich durch die gerichtlichen instanzen kämpfen wollen..vor gericht kriegt man ein urteil keine gerechtigkeit!(man darf durch die salesch gerne was andres glauben,aber es gibt die pösse pösse realität!)
3.fällt mir immer charly harpers sockengolf ein..
alle tonfas oder sonstige stöcke kann man "sockengolf-schläger"bezeichnen
zwar noch keine olympische diziplin aber je mehr leute "professionell" sockengolf betreiben...
ne geknüllte socke,das regelheft und tonfa ergeben eine sozial-adäquate mischung wo kein polizeibeamter anstoss finden kannoder ne owi draus machen kann;)
naja schön wärs,seufz
Simplicius
03-12-2011, 03:54
Beim Herantreten an das Fahrzeug, welches offensichtlich nicht mit dem Halter, sondern mit 2 jungen, höchstwahrscheinlich trainierten, Männern besetzt ist,
Du willst mir echt erzählen, dass ein deutscher Polizist, wenn er ein Auto anhält schon den Halter, dessen Alter oder auch noch ein Foto von dem ermittelt hat?
Warum lassen die sich dann noch immer die Fahrzeugpapiere zeigen und brauchen 'ne gefühlte halbe Stunde nach dem Anhalten, auf wen die die Karre wirklich zugelassen ist?
Der TE und sein Kumpel geben sich während alldem schnippisch und neunmalklug.
Das ist eine Beurteilung und keine sachliche Beschreibung der wirklichen Kommunikation.
Welche Äußerung des Threaderstellers genau war denn schnippisch und neunmalklug und an welchen für jeden nachvollziehbaren Merkmalen machst Du das fest?
In welchem Gesetz oder in welcher Dienstanweisung steht, dass man Bürger, die sich "schnippisch und neunmalklug" geben anders behandelt als gefügige und unterwürfige Bürger?
Was macht ein Tonfa und ein Einhandmesser in dem Fahrzeug Deiner Eltern, wenn ihr nur einen Kinofilm gucken fahrt?
Es ist in Deutschland bei jungen Menschen durchaus üblich, dass auch Fahrzeuge die einem gehören, auf die Eltern zugelassen sind.
Sein Einhandmesser hat er regelgerecht transportiert.
Falls das noch nicht ausreicht, dann bedenke mal, dass die Voraussetzungen für eine Fesselung zumindest während der Kontrolle bereits zu Beginn der Kontrolle vorlagen.
Das bedeutet, wenn der pöhse Bulle Dir echt böse gewollt hätte, dann hätten die euch gefesselt geparkt, das Auto richtig rund gemacht, die kompletten Waffen eingezogen und unter Garantie noch einige Tatbestände in die OWi reingeschrieben. Euern Film hättet ihr in jedem Fall mal verpasst.
Und die interessiert das mit ihren "Pistölchen und Reservemagazin" rein gar nicht, ob Du beim Bund n Maschinengewehr abfeuern durftest oder nicht. Da in dem Moment, haben die die dickeren Eier, selbst wenn Du Panzerfahrer warst.
Waffen oder staatlich verliehene Macht = "Dicke Eier"?
Man kann froh sein, wenn ein Staatsdiener seinen Ermessenspielraum aus persönlichen Befindlichkeiten ("böse gewollt") oder einfachen Profilneurosen (Bürger war "schnippisch") missbraucht?
Schnueffler
03-12-2011, 09:32
Du willst mir echt erzählen, dass ein deutscher Polizist, wenn er ein Auto anhält schon den Halter, dessen Alter oder auch noch ein Foto von dem ermittelt hat?
Warum lassen die sich dann noch immer die Fahrzeugpapiere zeigen und brauchen 'ne gefühlte halbe Stunde nach dem Anhalten, auf wen die die Karre wirklich zugelassen ist?
Zumindest den Halter und das Alter!
Raging Bull
03-12-2011, 10:49
Du willst mir echt erzählen, dass ein deutscher Polizist, wenn er ein Auto anhält schon den Halter, dessen Alter oder auch noch ein Foto von dem ermittelt hat?
Warum lassen die sich dann noch immer die Fahrzeugpapiere zeigen und brauchen 'ne gefühlte halbe Stunde nach dem Anhalten, auf wen die die Karre wirklich zugelassen ist?
Jap, erzähle ich Dir. Zumindest bei Kontrollen aus dem fließenden Verkehr heraus ist das allgemein üblich und auch sinnvoll.
Das kann etwas dauern, weil
a) die Daten noch notiert werden oder
b) Fahrer ungleich Halter ist oder
c) der Führerschein noch überprüft wird oder
d) dein Gefühl Dich einfach trügt. Rumsitzen und auf etwas als unnötig empfundenes zu warten kann langweilig sein.
Das ist eine Beurteilung und keine sachliche Beschreibung der wirklichen Kommunikation.
Welche Äußerung des Threaderstellers genau war denn schnippisch und neunmalklug und an welchen für jeden nachvollziehbaren Merkmalen machst Du das fest?
Das ist keine Beurteilung sondern eine Subsumption des vom TE Geschriebenen. Er hat ziemlich deutlich geschrieben, wie er sich den Beamten gegenüber verhalten hat. In welchem Post müsste ich jetzt genauso raussuchen wie Du.
In welchem Gesetz oder in welcher Dienstanweisung steht, dass man Bürger, die sich "schnippisch und neunmalklug" geben anders behandelt als gefügige und unterwürfige Bürger?
Nennt sich Ermessen. Steht in ganz vielen Gesetzen.
Selbst im Strafrecht gilt, dass Reue und Einsicht in das Fehlverhalten strafmildernd zu berücksichtigen sind, während Uneinsichtigkeit strafschärfend wirkt.
Und nein, dass ist keine böse Willkür, es ist genau andersherum - der Beamte schöpft bei entsprechendem "gutem" Eindruck seinen gesetzlich vorgegebenen Spielraum nicht gänzlich aus, also verlagert die Kontrolle freiwillig zum für den Bürger angenehmeren.
Es ist doch auch ganz logisch, dass man bei Oma Frieda nicht die gleichen Sicherungsmaßnahmen auffährt und eher mal ein Auge zudrückt, als bei uneinsichtigen Wiederholungstätern. Das Ganze soll ja auch einen erzieherischen Effekt haben.
Ganz abgesehen davon, ist das menschlich. Ich frage mich ernsthaft, warum sich manche Leute, die großspurig mit A.C.A.B-Shirts rumrennen, dann wundern, wenn der Beamte in der Kontrolle dann auch bemüht ist, das Vorurteil zu bestätigen.
Irgendwie erwarten viele vom Beamten immer die Überkorrektheit, quasi Übermenschlichkeit, während man sich selbst dem Gegenüber benehmen darf, wie der letzte Ar***. Letztlich war´s noch immer so, dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft.
Es ist in Deutschland bei jungen Menschen durchaus üblich, dass auch Fahrzeuge die einem gehören, auf die Eltern zugelassen sind.
Sein Einhandmesser hat er regelgerecht transportiert.
Mag sein, aber der TE hat selbst gesagt, dass es das Auto seiner Eltern sei. Und der Tonfa war nicht regelgerecht transportiert. Und nur der wurde offenbar problematisiert.
Die Frage ist durchaus berechtigt, warum der TE, wenn er sich das Auto seiner Eltern zu einem Kinobesuch leiht, zunächst einen Tonfa hineinlegt. Das passiert doch nicht zufällig.
Waffen oder staatlich verliehene Macht = "Dicke Eier"?
Man kann froh sein, wenn ein Staatsdiener seinen Ermessenspielraum aus persönlichen Befindlichkeiten ("böse gewollt") oder einfachen Profilneurosen (Bürger war "schnippisch") missbraucht?
Nicht "missbraucht", sondern den Rahmen ausschöpft. Dazu hab ich oben genügend geschrieben. Du hast kein Recht darauf, dass man Dir eine Ordnungswidrigkeit erlässt. Im Übrigen ist eine OWi-Anzeige, wie vorliegend, nicht mehr reine Opportunitätssache.
Nach gängiger Rechtsauffassung müssen nämlich bei OWis im Bereich des Bußgeldes (über 35 Euro) "gewichtige Gründe" für ein Absehen von der Verfolgung vorliegen. Hier liegen wir deutlich oberhalb dieser Grenze.
Das bedeutet, wenn ein Verhalten im geschilderten Sachverhalt rechtlich zu kritisieren wäre, dann allenfalls das des Beamten, der den TE einfach weiterfahren lassen wollte. Sowas kann eine durchaus Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele -die meisten- Polizisten bleiben bei der Ausführung ihres Berufes einfach Mensch - und machen sich dabei mehr als einmal genaugenommen strafbar und/oder disziplinarrechtlich belangbar. Ironischerweise wird dieses Verhalten in der Bevölkerung, wird ein Fall bekannt, wo der Rahmen etwas mehr ausgeschöpft wird, als böse "Willkür" empfunden.
Wer sich mit Polizeirecht nur ein bisschen auskennt, der weiß 2 Dinge.
1.) Polizisten tun viele Dinge, die sie nicht dürfen. Im -für den Bürger- positiven wie negativen Sinne.
2.) Würde Polizisten stets im rechtlichen Rahmen bleiben und diesen auch noch voll ausschöpfen, weil sie alle so "machtgeil" sind, gäbs wohl keine Probleme mehr mit dem CO2-Ausstoß von Fahrzeugen - es hätte kaum noch einer einen Führerschein.
Raging Bull
03-12-2011, 10:52
Zumindest den Halter und das Alter!
Korrekt. Foto ist (noch) problematisch.
Simplicius
03-12-2011, 11:50
Jap, erzähle ich Dir. Zumindest bei Kontrollen aus dem fließenden Verkehr heraus ist das allgemein üblich und auch sinnvoll.
Das kann etwas dauern, weil
a) die Daten noch notiert werden oder
b) Fahrer ungleich Halter ist oder
c) der Führerschein noch überprüft wird oder
d) dein Gefühl Dich einfach trügt. Rumsitzen und auf etwas als unnötig empfundenes zu warten kann langweilig sein.
Wenn er den Halter schon ermittelt hat, bevor er mich anhält, dann muss ich überhaupt nicht warten, da er die Daten ja schon hat.
Ich wurde mal in einem Car-Sharing-Auto angehalten (das steht sogar außen drauf) und hab den Fahrzeugschein nicht gleich gefunden.
Dann ist der Kollege nochmal zurück zum Fahrzeug, um den Halter festzustellen. Komisch, wenn die das schon beim Anhalten wussten.
Du bist Polizist?
Also wenn ein Polizeibeamter beschließt, einen anzuhalten, dann tippt gleich der Kollege die Autonummer in den Bordcomputer ein und druckt das Wesentliche aus?
Oder ist es nicht eher so, dass da erstmal mit der Zentrale Kontakt aufgenommen wird, die den Halter dann ermittelt?
Und die haben nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, das ein Kollege anruft, der gerade ein Auto verdachtsunabhängi kontrolliert, damit der beim Anhalten gleich schauen kann, ob der Fahrer mit dem Halter übereinstimmt?
Das ist keine Beurteilung sondern eine Subsumption des vom TE Geschriebenen. Er hat ziemlich deutlich geschrieben, wie er sich den Beamten gegenüber verhalten hat. In welchem Post müsste ich jetzt genauso raussuchen wie Du.
Dann muss es ja eine klare Norm für "Schnippisch" geben, die eine eindeutige Zuordung der Handlungen und Äußerungen zulassen.
Wi eunterscheidet sich denn eine Beurteilung von einer Subsumption?
Es ist doch auch ganz logisch, dass man bei Oma Frieda nicht die gleichen Sicherungsmaßnahmen auffährt und eher mal ein Auge zudrückt, als bei uneinsichtigen Wiederholungstätern. Das Ganze soll ja auch einen erzieherischen Effekt haben.
Ach, die Polizei hat einen Erziehungsauftrag für Erwachsene?
In welchem Gesetz steht das denn?
Mag sein, aber der TE hat selbst gesagt, dass es das Auto seiner Eltern sei. Und der Tonfa war nicht regelgerecht transportiert. Und nur der wurde offenbar problematisiert.
Die Frage ist durchaus berechtigt, warum der TE, wenn er sich das Auto seiner Eltern zu einem Kinobesuch leiht, zunächst einen Tonfa hineinlegt. Das passiert doch nicht zufällig.
Wo steht denn dass das das Auto seiner Eltern war?
Er hat geschrieben, dass das Auto auf seine Eltern zugelassen war und da neben dem Tonfa auch andere Trainingsutensilien seit längerer Zeit rumliegen.
Hört sich für mich nicht so an, als ob das das Auto seiner Eltern ist, das er sich nur geliehen hat.
Nicht "missbraucht", sondern den Rahmen ausschöpft. Dazu hab ich oben genügend geschrieben. Du hast kein Recht darauf, dass man Dir eine Ordnungswidrigkeit erlässt.
Wenn, wie von Dir angeführt, mich ein Polizist in Deutschland fesselt und mein Auto auseinandernimmt, nur weil er mir "böse will", weil ihm meine Nase gerade nicht passt, oder schlechten Sex hatte, obwohl ich kooperativ war, dann ist das Machtmissbrauch.
Wenn das deutsche Gesetz das gutheist, dann ist das Gesetz schlecht.
Wenn keiner mehr einen Führerschein hat, wenn das Gesetz ordnungsgemäß ausgelegt wird, dann ist das Gesetz schlecht und hat sein Ziel verfehlt.
Ironischerweise wird dieses Verhalten in der Bevölkerung, wird ein Fall bekannt, wo der Rahmen etwas mehr ausgeschöpft wird, als böse "Willkür" empfunden.
Die Polizei dient in einem demokratischen Rechtsstaat der Bevölkerung, ist ja sogar Teil dieser.
Wenn die Mehrzahl der Bevölkerung der Meinung ist, dass die Auschöpfung des vollen Rahmens des Gesetzes nicht vertretbar ist, bzw. wenn sich ein Polizist, der nach gesundem Menschenverstand situationsgerecht handelt, sich strafbar macht, dann muss der Rahmen eingeschränkt bzw. das Gesetz geändert werden.
Raging Bull
03-12-2011, 12:54
Wenn er den Halter schon ermittelt hat, bevor er mich anhält, dann muss ich überhaupt nicht warten, da er die Daten ja schon hat.
Ich wurde mal in einem Car-Sharing-Auto angehalten (das steht sogar außen drauf) und hab den Fahrzeugschein nicht gleich gefunden.
Dann ist der Kollege nochmal zurück zum Fahrzeug, um den Halter festzustellen. Komisch, wenn die das schon beim Anhalten wussten.
Lies bitte richtig. Ich schrieb, dass das bei Kontrollen aus dem fließenden Verkehr heraus üblich ist. Es ist kein Muss.
Und warten musst Du, solange die Kontrolle eben dauert.
Also wenn ein Polizeibeamter beschließt, einen anzuhalten, dann tippt gleich der Kollege die Autonummer in den Bordcomputer ein und druckt das Wesentliche aus?
Oder ist es nicht eher so, dass da erstmal mit der Zentrale Kontakt aufgenommen wird, die den Halter dann ermittelt?
Und die haben nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, das ein Kollege anruft, der gerade ein Auto verdachtsunabhängi kontrolliert, damit der beim Anhalten gleich schauen kann, ob der Fahrer mit dem Halter übereinstimmt?
Für Dich ist die Polizei grundsätzlich erstmal darauf aus, den armen Bürger zu belästigen, richtig?
Versetz Dich doch mal in deren Lage:
Du hälst ein Auto an und kannst erstmal nicht wissen, wer da drin sitzt. Das kann vom irren Serienkiller über per Haftbefehl gesuchte Verbrecher bis zum braven Bürger jeder sein. Würdest Du nicht bereits vor dem Anhalten versuchen Informationen zu gewinnen?
Da geht es mehr um Eigensicherung, als darum zu wissen, ob jetzt Tante Frieda das Auto von Oma Erna fährt.
Dann muss es ja eine klare Norm für "Schnippisch" geben, die eine eindeutige Zuordung der Handlungen und Äußerungen zulassen.
Wi eunterscheidet sich denn eine Beurteilung von einer Subsumption?
Du und Deine Normen. Auf der einen Seite klagt in Deutschland jeder über die Regelungswut, auf der anderen Seite wird gemotzt, wenn etwas dem Menschenverstand überlassen wird.
Zugegeben, ich war der Meinung der TE hab so etwas explizit geschrieben. Bei nochmaliger Durchsicht habe ich das nicht gefunden. Möglicherweise habe ich das nur aus seinen Beiträgen gefolgert.
Ach, die Polizei hat einen Erziehungsauftrag für Erwachsene?
In welchem Gesetz steht das denn?
Was glaubst denn Du wozu Strafrecht und OWi-Recht da sind? Richtig, um sozial inadäquates Verhalten zu sanktionieren und somit Besserung zu verschaffen.
Wo steht denn dass das das Auto seiner Eltern war?
Er hat geschrieben, dass das Auto auf seine Eltern zugelassen war und da neben dem Tonfa auch andere Trainingsutensilien seit längerer Zeit rumliegen.
Hört sich für mich nicht so an, als ob das das Auto seiner Eltern ist, das er sich nur geliehen hat.
Von den Trainingsutensilien weiß ich jetzt nix. Les ich gleich nach. Es kann vorkommen, dass man, wenn man so spät in einen Thread einsteigt und ein Fülle an Beiträgen liest, das Eine oder Andere übersieht.
Edit: Du hast wohl recht, er schreibt dort würden noch andere Trainingsutensilien "üblicherweise vor sich hinvegetieren". Üblicherweise lässt allerdings Raum für die Frage, ob das an besagtem Tage auch so war.
Es ändert aber trotzdem nichts an der Rechtslage.
Wenn, wie von Dir angeführt, mich ein Polizist in Deutschland fesselt und mein Auto auseinandernimmt, nur weil er mir "böse will", weil ihm meine Nase gerade nicht passt, oder schlechten Sex hatte, obwohl ich kooperativ war, dann ist das Machtmissbrauch.
Wenn das deutsche Gesetz das gutheist, dann ist das Gesetz schlecht.
Wenn keiner mehr einen Führerschein hat, wenn das Gesetz ordnungsgemäß ausgelegt wird, dann ist das Gesetz schlecht und hat sein Ziel verfehlt.
Die Polizei dient in einem demokratischen Rechtsstaat der Bevölkerung, ist ja sogar Teil dieser.
Wenn die Mehrzahl der Bevölkerung der Meinung ist, dass die Auschöpfung des vollen Rahmens des Gesetzes nicht vertretbar ist, bzw. wenn sich ein Polizist, der nach gesundem Menschenverstand situationsgerecht handelt, sich strafbar macht, dann muss der Rahmen eingeschränkt bzw. das Gesetz geändert werden.
Du kannst jederzeit einen Abgeordneten Deines Vertrauens anschreiben und um eine Gesetzesänderungsinitiative bitten.
Ansonsten verdreh nicht alles nach Deinem Gusto. Im Beispiel fesselt der Polizist nicht, weil er Dir ""böse will", weil ihm meine Nase gerade nicht passt, oder schlechten Sex hatte", sondern schlicht, weil die rechtlichen Voraussetzungen gegeben waren. Sieht er davon ab, ist das seine Sache. Ein Recht darauf hast Du nicht.
Ist wie in der Schule. Rechtlich werden Noten da verkündet, nicht diskutiert. Tut der Lehrer es dennoch, ist das nett. Tut er es nicht, ist das rechtens und keine Willkür auch wenn den wenigsten passt.
Schnueffler
03-12-2011, 13:41
Oder ist es nicht eher so, dass da erstmal mit der Zentrale Kontakt aufgenommen wird, die den Halter dann ermittelt?
Und die haben nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, das ein Kollege anruft, der gerade ein Auto verdachtsunabhängi kontrolliert, damit der beim Anhalten gleich schauen kann, ob der Fahrer mit dem Halter übereinstimmt?
Nent sich Leit- und Einsatzzentrale und die haben echt nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, wenn ein Streifenbeamter ne Abfrage tätigen will!
Simplicius
03-12-2011, 14:12
Für Dich ist die Polizei grundsätzlich erstmal darauf aus, den armen Bürger zu belästigen, richtig?
nein, wie kommst Du darauf?
Nent sich Leit- und Einsatzzentrale und die haben echt nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, wenn ein Streifenbeamter ne Abfrage tätigen will!
und die Beamten fragen da echt jedes mal den Halter nach, bevor die einen anhalten?
Schnueffler
03-12-2011, 14:20
und die Beamten fragen da echt jedes mal den Halter nach, bevor die einen anhalten?
Sollte zumindest so sein!
Raging Bull
03-12-2011, 14:33
nein, wie kommst Du darauf?
Kam mir so vor.
und die Beamten fragen da echt jedes mal den Halter nach, bevor die einen anhalten?
Nicht unbedingt. Es ist keine Vorschrift.
Idealerweise tut man es aber. Es hat den Vorteil, dass man vor Herantreten an das Fahrzeug gewisse Informationen hat und die Zentral weiß, welches Kennzeichen gerade Teil einer Kontrolle ist.
Manchmal gibt das auch schon wichtige Hinweise z.B wenn die Zentrale melden kann, dass es sich um ein gestohlenes Kennzeichen/Fahrzeug handelt. Dann weiß der Beamte, dass das Ganze keine normale Kontrolle wird.
Ebensogut kann es sein, dass wenn die Halterdaten augenscheinlich zum Fahrer passen und der ein unbeschriebenes Blatt ist, man ganz von der Kontrolle absieht.
fujikomma
04-12-2011, 00:10
hei, es gibt bei den ordnungshüter bestimmte meist ungeschriebene "regeln"
1.gegen monatsende werden schwerpunkte wie bahnhöfe (dortige szenen)
oder autobahnen mit dem kamm durchforstet-damit sich der bürger sicher fühlt,auf gar keinen fall aus gründen der erfolgsstatistik!!
zwei junge männer in einem nicht adäquaten kfz lassen den kriminalistischen spürsinn erwachen-sollte das kfz vorher im wendland(castor-demo) oder anfang mai in berlin kreuzberg oder frankfurt bei den occupy demos aufmerksamkeit erregt haben oder war mal in holland und wurde im computer markiert
"schau mermal"
2. "good cop-bad cop" ist standartvorgehen-einer ist voll der bürokrat und der andre "ich war auch mal jung"
und
3.was sonst den unterschied zwischen gesetzestexten und deren tatsächlichen umsetzung angeht:
udo vetters lawblog
gibt einigen aufschluss!
Schnueffler
04-12-2011, 08:51
Bist du Polizist oder woher weißt du das?
hei, es gibt bei den ordnungshüter bestimmte meist ungeschriebene "regeln"
1.gegen monatsende werden schwerpunkte wie bahnhöfe (dortige szenen)
oder autobahnen mit dem kamm durchforstet-damit sich der bürger sicher fühlt,auf gar keinen fall aus gründen der erfolgsstatistik!!
Als Bürger begrüße ich ein sorgfältiges Vorgehen der Polizei. Ich fühle mich gerne sicher. Ich habe dann auch ein gutes Gefühl hinsichtlich der Verwendung (eines Teils) meiner nicht unerheblichen Steuerzahlungen.
zwei junge männer in einem nicht adäquaten kfz lassen den kriminalistischen spürsinn erwachen-sollte das kfz vorher im wendland(castor-demo) oder anfang mai in berlin kreuzberg oder frankfurt bei den occupy demos aufmerksamkeit erregt haben oder war mal in holland und wurde im computer markiert
"schau mermal"
Bezieht sich das auf den hier bisher besprochenen Fall oder ist das ein allgemeines Beispiel? In ersterem Falle, inwiefern "nicht adäquat[es] Fahrzeug"? Und, in beiden Fällen, wenn das Fahrzeug "im Computer markiert" ist, was ja, wie wir gelernt haben, noch vor der Kontrolle abgefragt wird, ist dann die Kontrolle nicht sinnvoll weil auf früheren Auffälligkeiten aufgebaut und eben nicht "Schau mermal"? Außerdem kenne ich weder aus eigener Erfahrung noch aus meinem weiteren Bekanntenkreis (überwiegend junge Männer und Frauen) einen einzigen Fall aus den vergangenen 10 Jahren, in dem jemand allgemein aus dem fließendne Verkehr heraus kontrolliert worden wäre. Lediglich im Rahmen normaler "Alkoholkontrollen". Das lässt mich vermuten, dass "zwei junge Männer in einem KFZ" nicht in jedem Fall eine Polizeikontrolle auslösen. Vielleicht haben wir aber auch alle nur viel Glück gehabt.
2. "good cop-bad cop" ist standartvorgehen-einer ist voll der bürokrat und der andre "ich war auch mal jung"
Da haben wir doch hier (soweit ich verstehe) Experten aus der Praxis. Ist das Standartvorgehen? Lernt man das auf der Polizeischule?
Danke schonmal :)
Schnueffler
04-12-2011, 09:09
Da haben wir doch hier (soweit ich verstehe) Experten aus der Praxis. Ist das Standartvorgehen? Lernt man das auf der Polizeischule?
Danke schonmal :)
Ich glaube mal, das ist seine eigene Erfahrung aus zu vielen Krimiserien! ;)
Simplicius
04-12-2011, 09:31
Da haben wir doch hier (soweit ich verstehe) Experten aus der Praxis. Ist das Standartvorgehen? Lernt man das auf der Polizeischule?
Wenn es so wäre, glaubst Du, die würden das zugeben?:hehehe:
Und warum zum Monatsende?:rolleyes:
Ich glaube mal, das ist seine eigene Erfahrung aus zu vielen Krimiserien! ;)
Genau das, und zuviel Internet auf den falschen Seiten ;)
Ich bin der Ansicht, daß die Beamten völlig korrekt vorgegangen sind und schliesse mich in allen Punkten Schnüffis und Raging Bulls Meinungen an.
Ansonsten wundert mich,daß hier immer noch diskutiert wird. Die rechtliche Seite wurde ebenfalls ausreichend beleuchtet. Ich finde schon alles ausdiskutiert :p:;)
Ansonsten wundert mich,daß hier immer noch diskutiert wird. Die rechtliche Seite wurde ebenfalls ausreichend beleuchtet. Ich finde schon alles ausdiskutiert :p:;)
Heute ist Sonntag. Da ist kein Training. :D
Raging Bull
04-12-2011, 14:16
hei, es gibt bei den ordnungshüter bestimmte meist ungeschriebene "regeln"
1.gegen monatsende werden schwerpunkte wie bahnhöfe (dortige szenen)
oder autobahnen mit dem kamm durchforstet-damit sich der bürger sicher fühlt,auf gar keinen fall aus gründen der erfolgsstatistik!!
zwei junge männer in einem nicht adäquaten kfz lassen den kriminalistischen spürsinn erwachen-sollte das kfz vorher im wendland(castor-demo) oder anfang mai in berlin kreuzberg oder frankfurt bei den occupy demos aufmerksamkeit erregt haben oder war mal in holland und wurde im computer markiert
"schau mermal"
Warum ist denn das Sicherheitsgefühl der Bürger nur am Monatsende wichtig?
Die "Erfolgsstatistik" aka PKS wird veröffentlich und trägt folglich zum Sicherheitsgefühl bei-
2. "good cop-bad cop" ist standartvorgehen-einer ist voll der bürokrat und der andre "ich war auch mal jung"
und
Und was soll das bei einer Fahrzeugkontrolle bringen?
3.was sonst den unterschied zwischen gesetzestexten und deren tatsächlichen umsetzung angeht:
udo vetters lawblog
gibt einigen aufschluss!
Wer ist Udo Vetter?
Und warum ist sein "Lawblog" eine gute Quelle?
Simplicius
04-12-2011, 15:04
Wer ist Udo Vetter?
Und warum ist sein "Lawblog" eine gute Quelle?
Ich finde den sehr interessant.
Nun weiß ich beispielsweise, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte was am weitgesteckten Rahmen des deutschen Polizeirechts auzusetzen hat.
Raging Bull
04-12-2011, 16:22
Ich finde den sehr interessant.
Nun weiß ich beispielsweise, dass der europäische Gerichtshof für Menschenrechte was am weitgesteckten Rahmen des deutschen Polizeirechts auzusetzen hat.
Jo, hab n mir jetzt mal angeguckt. Ist wirklich ganz interessant.
Schick ma bitte n Link über den Teil mit dem EuGH. Habs auf Anhieb nicht gefunden. Für die weitere Diskussion wäre auf jeden Fall interessant WAS genau der EuGH kritisiert.
Simplicius
04-12-2011, 18:31
Jo, hab n mir jetzt mal angeguckt. Ist wirklich ganz interessant.
Schick ma bitte n Link über den Teil mit dem EuGH. Habs auf Anhieb nicht gefunden. Für die weitere Diskussion wäre auf jeden Fall interessant WAS genau der EuGH kritisiert.
Ist ein Link auf einen anderen Blog.
Es geht um den Polizeigewahrsam (http://verfassungsblog.de/polizeigewahrsam-vor-dem-aus/) zur Gefahrenabwehr.
Kommt im vorliegenden Fall aber eher nicht in Frage.
Raging Bull
04-12-2011, 18:49
Ist ein Link auf einen anderen Blog.
Es geht um den Polizeigewahrsam (http://verfassungsblog.de/polizeigewahrsam-vor-dem-aus/) zur Gefahrenabwehr.
Kommt im vorliegenden Fall aber eher nicht in Frage.
Hmm...vielen Dank zunächst mal.
Den "Verfassungsblog" find ich ein wenig reisserich. Das beginnt mit dem Bild eines Haft-/Verwahrungsraumes, der nicht der deutschen Realität entspricht.
Die Kritikpunkte des EGMR an der nachträglichen Sicherungsverwahrung waren genauso berechtigt, wie die Argumentation, dass die Transparente der G8-Gegner zur Gefangenenbefreiung aufstacheln, dünn ist. Das muss man zugeben.
Allerdings muss man sich bei aller Kritik an solchen Dingen auch vor Augen führen, dass ein immer wiederkehrender Kritikpunkt an der Polizeiarbeit der ist, dass "die ja eh erst was machen, wenn es zu spät ist".
Ergo - boxt man das entsprechend den Wünschen des Bloggers durch, hagelts auf der anderen Seite wieder Kritik, wenn was passiert ist. Wie´s die Polizei also macht, ist es sowieso falsch.
Apropos.....Gefahrenabwehr ist weitestgehend Ländersache. Dementsprechend kann eigentlich nur MecPom Teil des Urteils sein. Ich guck mal bei Gelegenheit, ob ich das Urteil im O-Text finde.
Ich versteh gar nicht warum wir dann Polizei und Ordnungsbehörden überhaupt noch brauchen. Wir alle sind doch die reinen Gutmenschen schlechthin...?
Nent sich Leit- und Einsatzzentrale und die haben echt nix anderes zu tun, als ständig bereit zu sein, wenn ein Streifenbeamter ne Abfrage tätigen will!
Unglaublich. Un-glaub-lich. Und dafür zahle ich Steuern. Ich will dass die meinen Rasen mähen und Unkraut jäten!
Roeschti
17-12-2011, 18:39
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber ein Kubotan ist dafür gedacht (!), als Selbstverteidigungsmittel durch Stöße auf den Körper des Angreifers Verletzungen zuzufügen?
Er ist dafür gedacht mittels Druck Zusammenarbeit zu fördern. Sogenannte Compliance Technique. Verletzung ist also aussen vor.
Eindeutig eine Schlagwaffe mit Leuchtfunktion. Die Herstellerbeschreibung und die konkrete Ausgestaltung lassen da keinen begründeten Zweifel.
Schon mal geschaut wie gross der ist?
Dein Arnis/Kali Rattanstock ist seinem Wesen nach dazu bestimmt, als Waffe eingesetzt zu werden, somit würde ich die Waffeneigenschaften definitiv mit JA beantworten.
Ist er nicht. Rattan ist für Trainingswaffen. Deren Wesen ist dazu bestimmt Verletzungen beim Partner zu vermeiden.
Schnueffler
17-12-2011, 19:11
Ist er nicht. Rattan ist für Trainingswaffen. Deren Wesen ist dazu bestimmt Verletzungen beim Partner zu vermeiden.
Es geht nicht um die Verletzung an sich die er auslöst, sondern um deren Möglichkeit!
Roeschti
18-12-2011, 02:16
Es geht nicht um die Verletzung an sich die er auslöst, sondern um deren Möglichkeit!
Du verwechselst hier die Definition von Waffe mit der von gefährlichen Gegenständen.
Schnueffler
18-12-2011, 08:54
Du verwechselst hier die Definition von Waffe mit der von gefährlichen Gegenständen.
Glaube mir, die verwechsel ich nicht!
§ 1 Abs 2 Nr 2 a) WaffG iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Dazu fällt jeder Schlagstock drunter, genauso wie diejeniegen, die im Training genutzt werden.
Auch alle Bo, Jo, etc.
Doc Norris
18-12-2011, 09:58
Dazu fällt jeder Schlagstock drunter, genauso wie diejeniegen, die im Training genutzt werden.
Auch alle Bo, Jo, etc.
also ich brauch die um meine tomaten / kletterpflanzen zu züchten, da die pflänzchen ja irgendwo hochkrabbeln wollen...;)
Schnueffler
18-12-2011, 10:31
Wenn du den Draht, Blumenerde, etc. mit dabei hättest, würde ich es dir auch glauben.
Hast du den Rattanstock griffbereit im Auto liegen, am besten noch mit den Spuren der Stock vs. Stockschläge oder mit Tape umwickelt, dann sicherlich nicht.
Roeschti
18-12-2011, 12:19
Glaube mir, die verwechsel ich nicht!
Du hast geschrieben es gehe eben um die Möglichkeit zur Verletzung. Die Möglichkeit reicht aber eben nicht um etwas zu einer Waffe zu erklären.
Wie du richtig zitiert hast müssen Waffen ihrem Wesen nach dazu bestimmt sein zu verletzen.
Das ist aber bei Trainingswaffen nicht der Fall, im Gegenteil. Deren Wesen ist es den Trainingspartner nicht zu verletzen. Nebst der Ermöglichung zu trainieren, natürlich.
Trainingswaffen wären demnach vielleicht gefährliche Gegenstände aber nicht Waffen im Sinne des Gesetzes.
Schnueffler
18-12-2011, 12:24
Trainingswaffen wären demnach vielleicht gefährliche Gegenstände aber nicht Waffen im Sinne des Gesetzes.
Nein, auch Trainingswaffen sind Waffen iSdG.
Und wie unterscheidest du dein Trainingsrattanstock zu dem Wettkampfrattanstock?
Sind auch Erfahrungswerte.
Doc Norris
18-12-2011, 12:26
Wenn du den Draht, Blumenerde, etc. mit dabei hättest, würde ich es dir auch glauben.
Hast du den Rattanstock griffbereit im Auto liegen, am besten noch mit den Spuren der Stock vs. Stockschläge oder mit Tape umwickelt, dann sicherlich nicht.
Naja, dann viel Spaß bei der Beweisführung, musst mir ja dann nur noch nachweisen das meine Stöckchen "nicht" für meine Tomaten / Kletterpflanzen etc. gedacht waren..., ;)
Weiterhin können Gartenstöckchen ja Gebrauchsspuren innehaben..sei es nun tape, oder ähnliches...
nachtrag.: wo ein wille, da auch ein gebüsch...;)
Schnueffler
18-12-2011, 12:33
Ich würd es dir erstmal wegnahmen!
Doc Norris
18-12-2011, 12:40
Ich würd es dir erstmal wegnahmen!
:hammer:
ok...wenn meine "tomatenstöckchen" irgendwann wieder in meinen besitz übergehen...:)
Roeschti
18-12-2011, 12:53
Nein, auch Trainingswaffen sind Waffen iSdG.
Kannst du diese Ansicht auch begründen? Oder meine Argumentation widerlegen?
Und wie unterscheidest du dein Trainingsrattanstock zu dem Wettkampfrattanstock?
Dies ist die falsche Unterscheidung. Auf den Philippinen, wo die heutzutage hierzulande anzutreffende Stockschwingerei herkommt, wurden Stöcke als Waffe verwendet. Diese waren dann aber aus Eisenholz u.ä., hatten oft einen Griff, 4 bis 6 Kanten usw. also alles was man an Wirkung verstärkenden Eigenschaften erwarten würde.
Rattanstöcke nahm man zum trainieren. Damit konnte man Partner und Geldbeutel zu schonen.
Die Unterscheidung zwischen Eisenholz-Kriegsknüppel und Rattanstock würde mehr Sinn machen.
Sind auch Erfahrungswerte.
Ohne Zweifel wird man Richter finden die einen Rattanstock zur Waffe erklären, stimmt. Nach dem Gesetz würden sie dabei aber nicht handeln.
cross-over
18-12-2011, 13:57
Dazu fällt jeder Schlagstock drunter, genauso wie diejeniegen, die im Training genutzt werden.
Auch alle Bo, Jo, etc.
Zum Glück für alle Budoka falsch!
Ein einfacher Stock, egal ob Kubotan oder Bo und alles dazwischen ist keine Waffe und unterliegt somit auch nicht dem Führungsverbot!
Das Waffengesetz an sich ist äußerst eng auszulegen.
Unterliegen diese dem Waffengesetzt gemäß §1 Nr.2, a oder b?
Hierfür kann man ein recht klares ,,nein" geben. Für Punkt a müssten die Stöcke vom Hersteller eigens dafür gedacht sein als Waffen zu gelten (hierdurch fällt beispielsweise auch das Fischermesser oder das Brotmesser heraus). Das tun sie aber nicht, denn es handelt sich hierbei um Trainingsgeräte.
Für Punkt b ist der letzte Teil des Satzes wichtig, nämlich ,,[...] und die in diesem Gesetz genannt sind". Unbearbeitete Stöcke sind nicht im Waffengesetz explizit erfasst und genannt, somit fallen sie auch nicht unter den Punkt b.
Folglich fallen weder ein Rattanstock noch ein Bo unter das Waffengesetz. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis ist also NICHT notwendig und ein Verstoß gegen das Waffengesetz nicht möglich.
Ich möchte nochmals auf das Plakat der Bundespolizei hier verweisen:
http://www.dpolg-bundespolizei.de/downloads/waffenrechta15fv.pdf
Kubotan, Arnisstock, Hanbo, Jo, Bo usw. haben weder ein Parierelement, einen Handgriff oder eine Schlaufe um sicher als Waffe eingestuft zu werden
cross-over
18-12-2011, 14:05
Nein, auch Trainingswaffen sind Waffen iSdG.
Und wie unterscheidest du dein Trainingsrattanstock zu dem Wettkampfrattanstock?
Sind auch Erfahrungswerte.
Der Stock, egal ob Rattan oder Hartholz, ersetzt das Schwert bei der FMA
cross-over
18-12-2011, 14:08
Kannst du diese Ansicht auch begründen? Oder meine Argumentation widerlegen?
Dies ist die falsche Unterscheidung. Auf den Philippinen, wo die heutzutage hierzulande anzutreffende Stockschwingerei herkommt, wurden Stöcke als Waffe verwendet. Diese waren dann aber aus Eisenholz u.ä., hatten oft einen Griff, 4 bis 6 Kanten usw. also alles was man an Wirkung verstärkenden Eigenschaften erwarten würde.
Rattanstöcke nahm man zum trainieren. Damit konnte man Partner und Geldbeutel zu schonen.
Die Unterscheidung zwischen Eisenholz-Kriegsknüppel und Rattanstock würde mehr Sinn machen.
:klatsch::halbyeaha
Ohne Zweifel wird man Richter finden die einen Rattanstock zur Waffe erklären, stimmt. Nach dem Gesetz würden sie dabei aber nicht handeln.
Dafür kann man ja dann den Rechtsweg weitergehen
Doc Norris
18-12-2011, 14:22
..
Schnueffler
18-12-2011, 14:25
Könnt ihr gerne mal durchklagen!
Und das Ding von der BPol ist nicht so der Bringer.
Rattanstöcke, genauso wie alle Bo, Jo, etc. gelten als Waffen.
Ich wiederhole mich nochmal:
§ 1 Abs 2 Nr 2 a) WaffG iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind.
Wenn ich nen Tomatenstab dazu verwende oder manipuliere, dann fällt er unter Nr 2 b).
Wird das Ding aber als Kobudowaffe oder Trainingsgerät verkauft, ist und bleibt es eine Waffe.
Ist auch die einhellige Meinung all unserer Waffensachbearbeiter.
Doc Norris
18-12-2011, 14:31
Könnt ihr gerne mal durchklagen!
Und das Ding von der BPol ist nicht so der Bringer.
Rattanstöcke, genauso wie alle Bo, Jo, etc. gelten als Waffen.
Ich wiederhole mich nochmal:
§ 1 Abs 2 Nr 2 a) WaffG iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind.
Wenn ich nen Tomatenstab dazu verwende oder manipuliere, dann fällt er unter Nr 2 b).
Wird das Ding aber als Kobudowaffe oder Trainingsgerät verkauft, ist und bleibt es eine Waffe.
Ist auch die einhellige Meinung all unserer Waffensachbearbeiter.
klar, wenn de rasierklingen dran-bastelst is es was anderes...;)
cross-over
18-12-2011, 14:36
@Schnueffler
Du drückst Dich immer um §1 Nr.2 b
,,[...] und die in diesem Gesetz genannt sind"
Nenne mir bitte die Stelle im Waffengesetz wo der einfache unbearbeitete Stock benannt ist.
Und das Ding von der BPol ist nicht so der Bringer.
Stimmt, die von der BePo sind alles Amateure :megalach:
Dieser Kubotan ist mehr eine "Stichwaffe" (was er ja bekanntermaßen NICHT ist) als jeder unbearbeitete Stock
http://www.worldoffight.de/Waffen/Cold-Steel/Cold-Steel-Mini-Koga-SD2::289.html
Schnueffler
18-12-2011, 16:06
klar, wenn de rasierklingen dran-bastelst is es was anderes...;)
Es reicht nen Griff zu tapen, Fangband, etc.
@Schnueffler
1) Du drückst Dich immer um §1 Nr.2 b
2) Nenne mir bitte die Stelle im Waffengesetz wo der einfache unbearbeitete Stock benannt ist.
3) Stimmt, die von der BePo sind alles Amateure :megalach:
Zu 1) Ich drücke mich überhaupt nicht davor. Nur hinter dem Satz bei a) ist ein ;
somit ist es keine UND Aufzählung, sprich beim subsumieren sehen die einzelnen Sätze wie folgt aus (von mir zusammengestellt aus § 1 (2) Nr 2 a und b):
Der Satz zur Variante a) lautet:
Waffen sind ragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen!
Ende!
Der Satz zu Variante b) lautet:
Waffen sind ragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ende!
Sind also genau zwei verschiedene Varianten, die KEINE UND Verknüpfung haben!!!
Also alles, was ich unter dem Punkt a) habe, muß nicht expliziet im WaffG oder den Anlagen genannt sein.
Vergleiche:
Waffenrecht Kompakt, von D. Ostgathe, 5. Auflage (aktuelle Auflage zum aktuellem WaffG), Seite 37ff Punkt 2.3.
Zu b) gehört z.B. der sog. Schweinetreiber.
zu 3) Das habe ich nicht gesagt, nur hängt dieses Plakjat niergens mehr!
P.S. BePo ist bereitschaftspolizei!
Das andere war die BPol, sprich Bundespolizei. ;)
Doc Norris
18-12-2011, 16:42
Es reicht nen Griff zu tapen, Fangband, etc.
passt schon, nur einen "normalen" Bo / Stock etc. als waffe zu deklarieren..ist naja..
(viel Spaß bei der Begründung)
wenn der Stock jedoch manipuliert wurde, sprich Klingen.. what ever..angebracht wurde, dann ist ja alles klar..^^
Schnueffler
18-12-2011, 16:48
passt schon, nur einen "normalen" Bo / Stock etc. als waffe zu deklarieren..ist naja..
(viel spaß bei der begründung)
wenn der Stock manipuliert wurde, sprich Klingen.. what ever... dann is ja alles klar..^^
Hast du gelesen, was in meinem Post direkt über deinem steht?
Wenn ich ein Stück Holz als Trainingswaffe, Schlagstock etc. verkaufe, dann unterliegt sie dem WaffG.
Ich brauche keine Klingen dran zu machen. Reines tapen um einen besseren Griff zu haben, nen Fangriemen, reicht aus, um unter Punkt b) zu fallen!
Doc Norris
18-12-2011, 16:52
Hast du gelesen, was in meinem Post direkt über deinem steht?
Wenn ich ein Stück Holz als Trainingswaffe, Schlagstock etc. verkaufe, dann unterliegt sie dem WaffG.
:teufling:
& wie möchte mir der kleine schnueffler nachweißen, dass ich mein "tomatenstöckchen" in der absicht es als trainingswaffe zu führen gekauft habe..??
nachtrag.: außer er war selber der verkäufer..^^
Schnueffler
18-12-2011, 17:06
:teufling:
& wie möchte mir der kleine schnueffler nachweißen, dass ich mein "tomatenstöckchen" in der absicht es als trainingswaffe zu führen gekauft habe..??
nachtrag.: außer er war selber der verkäufer..^^
a) so klein bin ich nicht
und
b) ich nehme es dir erstmal weg und leite gegen dich ein! Vor allem, wenn du das Ding führst! Wenn es im Haus, nicht Griffbereit im Auto liegt, ist es mir egal! Und nun?
Ich sage, es ist eine Waffe, du ein Tomatenstock!
Warum führst du ihn dann?
Was sagt die StA und das AG?
Doc Norris
18-12-2011, 17:15
a) so klein bin ich nicht
und
b) ich nehme es dir erstmal weg und leite gegen dich ein! Vor allem, wenn du das Ding führst! Wenn es im Haus, nicht Griffbereit im Auto liegt, ist es mir egal! Und nun?
Ich sage, es ist eine Waffe, du ein Tomatenstock!
Warum führst du ihn dann?
Was sagt die StA und das AG?
zu.a.
cool down, ist nicht böse gemeint.
zu.b.
davon ausgegangen in eine kontrolle zu geraten...oder.??
der "tomatestock" kann auch eine "gardinenstange" sein...:ups:
( ja, ne gardinestange mit 1.80m länge & 2,5cm im durchmesser aus massivster eiche)
& wenn du etwas einleiten möchtest sollten deine beweise schon handfest sein....sprich sonst könnten wir ja auch Opa's spazierstock mit eisen-verstärkung an der spitze als stichwaffe einstufen..;)
Halloo, ich will nicht stören, aber ich hab ein Problem:
Ich hab keine Ahnnung, wie man hier eine Frage stellen kann/ ein Forum eröffnen.
Bin neu, und unter ''Hilfe'' finde ich auch nichts, dass mir weiterhilft. :-§
Helft mir :):):)
bitte.. :ups::ups::ups::ups:
cross-over
18-12-2011, 17:24
Es reicht nen Griff zu tapen, Fangband, etc.
Tapen halte ICH für strittig, Stock mit Fangband ist klar verboten - hier kann ich Dir folgen
Zu 1) Ich drücke mich überhaupt nicht davor. Nur hinter dem Satz bei a) ist ein ;
somit ist es keine UND Aufzählung, sprich beim subsumieren sehen die einzelnen Sätze wie folgt aus (von mir zusammengestellt aus § 1 (2) Nr 2 a und b):
Der Satz zur Variante a) lautet:
Waffen sind ragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen!
Ende!
Der Satz zu Variante b) lautet:
Waffen sind ragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ende!
Sind also genau zwei verschiedene Varianten, die KEINE UND Verknüpfung haben!!!
Also alles, was ich unter dem Punkt a) habe, muß nicht expliziet im WaffG oder den Anlagen genannt sein.
Vergleiche:
Waffenrecht Kompakt, von D. Ostgathe, 5. Auflage (aktuelle Auflage zum aktuellem WaffG), Seite 37ff Punkt 2.3.
Zu b) gehört z.B. der sog. Schweinetreiber.
Danke für die Info - werde mich mal anderweitig zusätzlich informieren :beer:
zu 3) Das habe ich nicht gesagt, nur hängt dieses Plakat nirgends mehr!
Komisch, von einem Polizist habe ich den Link
P.S. BePo ist Bereitschaftspolizei!
Das andere war die BPol, sprich Bundespolizei. ;)
Ich danke für die Belehrung:verbeug: ;)
Nachtrag
Aber in dieses ganze Bild passt ja der Kubotan überhaupt nicht
Nochmals zu den Arnisstöcken - in einigen Stilen (nicht allen) ersetzt der Stock das Schwert
Halloo, ich will nicht stören, aber ich hab ein Problem:
Ich hab keine Ahnnung, wie man hier eine Frage stellen kann/ ein Forum eröffnen.
Bin neu, und unter ''Hilfe'' finde ich auch nichts, dass mir weiterhilft. :-§
Helft mir :):):)
bitte.. :ups::ups::ups::ups:
Ich hab dir ne "Private Nachricht geschickt" die kannst du (ganz rechts oben) unter Private Nachrichten --> Posteingang lesen. Hoffe die kurze Anleitung hilft dir ;).
LG
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