Vollständige Version anzeigen : ebay rückerstattung
MdmCurie
27-08-2011, 15:26
Ich hab bei ebay was zurückgeschickt, gewerblicher Anbieter, weil es Schrott war, war dafür auch billig.
Jetzt hat der mir über paypal nicht den vollen Kaufpreis erstattet, sondern irgendwas mit 4 Euro abgezogen. Ich hab ihn darauf hingewiesen, er sagt er hätte ja aufwand und Kosten gehabt. Beim Artikel war der Versand kostenlos für mich. Versand zurück hab ich bezahlt.
Ich hab jetzt geschrieben dass ich den vollen Preis haben will, dass seine Kosten unerheblich seien.
Zumal bei deren AGB steht man solle bei Rücksendung eine Nummer anrufen, hab ich gemacht, dann hatt der mir gesagt ich soll eine e-mail schreiben, hab ich gemacht, kam zurück was denn mit dem Artikel sei, ich solls genauer erklären. Da hatte ich die faxen schon dick und habs zurück geschickt.
Wie ist die rechtslage oder was weiß ich und wie kann ich dem eine reinwürgen per ebay oder paypal?
Kann doch nicht sein dass ich mit so einem Scheiß noch rumärgern muss?
Extremer
27-08-2011, 15:33
Du kannst doch jede Überweisung bei Paypal innerhalb 2 Wochen komplett stornieren ;)
Die Aufwandkosten darf er normalerweise nicht berechnen, wenn er den vollen Betrag nicht zurück erstatten kannst du die bei Paypal oder ebay beschwerern. Paypal hat normalerweise einen Käuferschutz für Ebay, aber ich weiß nich ob es hier auch greift aber einen Versuch wäre es wert
MdmCurie
27-08-2011, 16:28
EuGH-Urteil: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden » shopbetreiber-blog.de (http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/15/eugh-urteil-hinsendekosten-widerrufsrecht/)
Doc Norris
27-08-2011, 16:38
Wenn Sie als Käufer auf dem eBay-Marktplatz einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer ausschließlich für den privaten Gebrauch erwerben, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu, d.h. Sie können sich im Rahmen einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen wieder von dem geschlossenen Vertrag lösen.
Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt grundsätzlich für alle über den eBay-Marktplatz mit einem gewerblichen Verkäufer abgeschlossene Verträge. Nach § 312 d Abs. 4 BGB bestehen jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Hierzu zählen:
Waren, die nach Ihren Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
(z.B. ein eigens für Sie angefertigtes Brautkleid)
Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können (z.B. bestimmte Lebensmittel, Arzneimittel oder Blumen).
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt werden.
Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.
Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen vor. Bei Verträgen über den eBay-Marktplatz besteht die Besonderheit, dass sich die Frist auf einen Monat verlängert, wenn der Verkäufer Sie nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt. Achten Sie auf die Informationen auf der Artikelseite oder der Mich-Seite des Verkäufers. Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Sie bereits vor Abschluss des Vertrages umfassend über das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Fristen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung und deren Rechtsfolgen zu belehren.
ops....hab was vergessen...
Die Kosten der Rücksendung muss grundsätzlich der Verkäufer tragen.
Im Falle des Widerrufsrechts können Ihnen die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Auf eine solche Regelung muss der Verkäufer Sie jedoch klar und deutlich hinweisen. Er kann sich nicht auf diese Regelung berufen, wenn die gelieferte Ware nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist.
So, und jetzt setz das durch, wenn er einfach nein sagt xD
Doc Norris
27-08-2011, 16:55
So, und jetzt setz das durch, wenn er einfach nein sagt xD
MB
dauer 6 wochen....:p (im idealfall)
Schnueffler
27-08-2011, 16:59
MB
dauer 6 wochen....:p (im idealfall)
Glaubst du!
Doc Norris
27-08-2011, 17:02
Glaubst du!
:biglaugh: NEIN!!!!
im idealfall
MdmCurie
30-08-2011, 10:41
So, wegen 2ct und ein paar Knöpp hat der Händler ewig rumgezickt. Nach paar mal hin und her wollte er mir einen "Gutschein" bei ihm einrichten. Da ich da bestimmt nicht mehr kaufe und keinen bock mehr hatte, habe ich bei e-bay einen Fall eröffnet(nachdem ich ewig gesucht habe und dann 10 minuten mit dem Kundenservice beschäftigt war).
ruft mich der Händler an, natürlich ohne Nummer, sagt sie wollens nicht kompliziert machen, quaselt aber was vom Rechtsanwalt und könnte mir die Rechtsgrundlage zukommen lassen. Ich sag ja gerne, ich schick Ihnen auch gleich die auf die ich mich berufe, Urteil vom BGH 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07. Der meint er müsste mir noch ein Ohr abkauen und ich frage was jetzt ist, ob er noch viel zu erzählen hätte oder ob ich jetzt mein Geld kriege weil das ist das einzige was mich interessiert.
Aus Kulanzgründen und weil Sie mich als Kunden behalten wollen machen sie das. Ich sag danke, schönen Tag noch und leg auf.
So, wegen 2ct und ein paar Knöpp hat der Händler ewig rumgezickt. Nach paar mal hin und her wollte er mir einen "Gutschein" bei ihm einrichten. Da ich da bestimmt nicht mehr kaufe und keinen bock mehr hatte, habe ich bei e-bay einen Fall eröffnet(nachdem ich ewig gesucht habe und dann 10 minuten mit dem Kundenservice beschäftigt war).
ruft mich der Händler an, natürlich ohne Nummer, sagt sie wollens nicht kompliziert machen, quaselt aber was vom Rechtsanwalt und könnte mir die Rechtsgrundlage zukommen lassen. Ich sag ja gerne, ich schick Ihnen auch gleich die auf die ich mich berufe, Urteil vom BGH 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07. Der meint er müsste mir noch ein Ohr abkauen und ich frage was jetzt ist, ob er noch viel zu erzählen hätte oder ob ich jetzt mein Geld kriege weil das ist das einzige was mich interessiert.
Aus Kulanzgründen und weil Sie mich als Kunden behalten wollen machen sie das. Ich sag danke, schönen Tag noch und leg auf.
Für wieviel Euro genau treibst du jetzt diesen Aufwand? (10min Kundenservice telefonieren etc.) ;)
Doc Norris
30-08-2011, 10:56
So, wegen 2ct und ein paar Knöpp hat der Händler ewig rumgezickt. Nach paar mal hin und her wollte er mir einen "Gutschein" bei ihm einrichten. Da ich da bestimmt nicht mehr kaufe und keinen bock mehr hatte, habe ich bei e-bay einen Fall eröffnet(nachdem ich ewig gesucht habe und dann 10 minuten mit dem Kundenservice beschäftigt war).
ruft mich der Händler an, natürlich ohne Nummer, sagt sie wollens nicht kompliziert machen, quaselt aber was vom Rechtsanwalt und könnte mir die Rechtsgrundlage zukommen lassen. Ich sag ja gerne, ich schick Ihnen auch gleich die auf die ich mich berufe, Urteil vom BGH 7. Juli 2010 – VIII ZR 268/07. Der meint er müsste mir noch ein Ohr abkauen und ich frage was jetzt ist, ob er noch viel zu erzählen hätte oder ob ich jetzt mein Geld kriege weil das ist das einzige was mich interessiert.
Aus Kulanzgründen und weil Sie mich als Kunden behalten wollen machen sie das. Ich sag danke, schönen Tag noch und leg auf.
wie gesagt war anscheinend ein IDEALFALL...
zur ausführung 100% ;)
MdmCurie
30-08-2011, 11:40
Für wieviel Euro genau treibst du jetzt diesen Aufwand? (10min Kundenservice telefonieren etc.) ;)
Ich sag mal ich tu es für die Gemeinschaft:D
MdmCurie
07-09-2011, 17:42
So, es geht weiter. Nachdem ich dem ne negative Bewertung gegeben habe kam erst ne e-mail, dass sie sich doch wirklich bemüht hätten, das wär nicht fair usw. Ich hab nicht reagiert, aber klar dann rief er wieder an, von wegen negativer Bewertung usw. tja was soll ich sagen das ist schon debil. Ich hab ihm gesagt er hat mich jetzt langsam genug nerven gekostet, sein Anruf gibt mir recht mit meiner Bewertung, er soll mich nicht mehr anrufen, aufgelegt.
Nächste e-mail, das wär unverschämt einfach aufzulegen.
Das teil hätte (auf einmal) abnutzungsspuren, der original Karton fehle, könnte so nicht mehr verkauft werden(gottseidank,war eh Schrott)
Ich zitiere
Wir wollten zunächst zur friedlichen Beilegung auf die gezogene Nutzungen verzichten, aber Sie scheinen unser entgegenkommen nicht zu verstehen, obwohl wir Ihnen zunächst den Kaufbetrag voll erstattet haben lassen. Trotzdem zicken Sie weiter rum und versuchen in indirekter Form mit einer negativen Bewertung zu erpressen. Nun trotz voller Rückerstattung reicht Ihnen das wohl nicht und nun wollen Sie wahrscheinlich noch Ihre Versandkosten haben. Das lassen wir un nicht gefallen.
Wir fordern nun wie bereits angemahnt die gezogenen Nutzung von EUR 6,90 ein. Ich hoffe Sie kommen der Zahlung schnell nach.
Behämmerte gehts gar nicht.
So, irgendwelche Vorschläge wie man dem so richtig in die Eier treten kann?
Das beste wäre er würde wirklich versuchen das gerichtlich einzufordern, macht er aber bestimmt nicht, sondern wird versuchen weiter zu nerven.
Dem muss man doch irgendwie beikommen können so das ich keinen Ärger habe aber er?
MdmCurie
07-09-2011, 17:56
Hat vielleicht jemand Lust bei diesem Shop etwas zu bestellen?
Ab 40 € hat nach geltendem Recht und auch deren AGB der Versand bei in Anspruchnahme des Widderrufrechts auf deren Kosten zu geschehen;)
Der Versand von einigen Artikeln ist bestimmt recht teuer
Sportler
07-09-2011, 19:03
Meld dich einfach bei Ebay. Schlechte Bewertung allein reicht nicht.
MdmCurie
08-09-2011, 08:32
Hab gestern noch 4 weitere unzufriedene Kunden angeschrieben mit der Bitte es bei ebay zu melden. Einer schrieb zurück, er hätte so ziemlich das gleiche erlebt. Interessanterweise wurde auch er per telefon gequengelt obwohl er bei e-bay gar keine Nummer angegeben hat und der Verkäufer sie anders rausgefunden hat. geht gar nicht
MdmCurie
10-09-2011, 17:03
Nun gabs Post von Eurotreuhand Inkasso
Die hätten jetzt gerne 51,90: 6,90 +45,-Gebühr
Da die mehr oder weniger mit negativem Schufa Eintrag drohen war ich erst ein bisschen alarmiert, da ich mich gerade in einer Unternehmensgründung befinde.
Nach lesen dieser Seite bin ich ein bisschen entspannter
Schufa ? Antispam Wiki (http://antispam-ev.de/wiki/Schufa#Darf_ein_Inkassob.C3.BCro_gleich_mit_einem_ Schufa-Eintrag_drohen.3F)
Wenn ich das Schreiben der Inkassos genauer lese steht da auch: Wir weisen darauf hin das wir Daten... ....bei überfälliger und unbebestrittener Forderungen an die Schufa übermitteln. Und Weiter: Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen ndach Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist
So, ich denke ich schreibe dass ich die Forderungen bestreite, verweise auf § 187 StGB (Verleumdung) falls der Inkasso "wider besseres Wissen", trotz Streitigkeit einer Forderung, einen solchen Eintrag vornimmt und weise auf mögliche Schadensersatzforderungen hin.
Ärgerlich nur dass der Shopbetreiber so einfach das Ding an Inkasso weitergeben kann und somit ich weiter Ärger habe. Dem muss ich doch irgendwie vor den SAck treten können?
Der Scheiß kostet mich jetzt soviel zeit das ist unglaublich. Ich habe wirklich einiges zu tun im Moment, nicht nur dass es mich davon abhält sondern einfach die Konzentration auf wichtige Dinge stört. Es muss doch irgendwie möglich sein dagegen vorzugehen. Ebay isse übrigens wurscht, die meinen dass sollen wir mal schön untereinander klären.
Wer also Bock hat bei per PN was zu kaufen, der kann gerne von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Über 40€ kann alles unfrei zurück geschickt werden;)
Du solltest dich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dein Vorgehen mit dem absprechen. Der wird dir auch alle rechtlichen Möglichkeiten nennen. An deiner Stelle würde ich auch nichts mehr zu dem Thema posten, bevor du das mit deinem Anwalt abgesporchen hast.
Sportler
10-09-2011, 17:15
Hat vielleicht jemand Lust bei diesem Shop etwas zu bestellen?
Ab 40 € hat nach geltendem Recht und auch deren AGB der Versand bei in Anspruchnahme des Widderrufrechts auf deren Kosten zu geschehen;)
Der Versand von einigen Artikeln ist bestimmt recht teuer
Viel Erfolg. War der Betrag eigentlich über 40€?
Edit: Für was wollen die eigentlich schon wieder Geld von dir? Irgendwelche Abnutzung am Artikel, hab ich das richtig verstanden?
MdmCurie
10-09-2011, 17:40
Du solltest dich am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dein Vorgehen mit dem absprechen. Der wird dir auch alle rechtlichen Möglichkeiten nennen. An deiner Stelle würde ich auch nichts mehr zu dem Thema posten, bevor du das mit deinem Anwalt abgesporchen hast.
Und den Anwalt bezahlt wer? Da ist das Inkasso wohl billiger
Gibts bei euch denn keinen Verbraucherschutz? Die interessieren sich brennend für solche Fälle. Zudem gehe ich einfach davon aus, dass man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, srry.
Doc Norris
11-09-2011, 10:23
Und den Anwalt bezahlt wer? Da ist das Inkasso wohl billiger
ähm,
MB kaufen, selbst ausfüllen, an mahn-gericht des betroffenen schicken & selbst vertreten. (is möglich bis zu einem streitwert von 5.000€);)
wäre eine möglichkeit von vielen.;)
Es geht hier immer noch um einen einstelligen(!?) Eurobetrag, ja? Dafür schreibe ich 2 böse Emails und wenn das nicht reicht, denke ich nicht weiter drüber nach und merke mir in dem Shop nichts mehr zu bestellen. Dafür extra zum Anwalt rennen, Verbraucherschutz, Haftpflicht mit Selbstbeteiligung... :rolleyes: Höchstens wenn es ein persönlicher Kreuzzug werden soll ;)
Doc Norris
11-09-2011, 12:53
Es geht hier immer noch um einen einstelligen(!?) Eurobetrag, ja? Dafür schreibe ich 2 böse Emails und wenn das nicht reicht, denke ich nicht weiter drüber nach und merke mir in dem Shop nichts mehr zu bestellen. Dafür extra zum Anwalt rennen, Verbraucherschutz, Haftpflicht mit Selbstbeteiligung... :rolleyes: Höchstens wenn es ein persönlicher Kreuzzug werden soll ;)
absolute zustimmung...;)
Sportler
11-09-2011, 12:56
Es geht hier immer noch um einen einstelligen(!?) Eurobetrag, ja? Dafür schreibe ich 2 böse Emails und wenn das nicht reicht, denke ich nicht weiter drüber nach und merke mir in dem Shop nichts mehr zu bestellen. Dafür extra zum Anwalt rennen, Verbraucherschutz, Haftpflicht mit Selbstbeteiligung... :rolleyes: Höchstens wenn es ein persönlicher Kreuzzug werden soll ;)
Schau dir nochmal die aktuelle Entwicklung an. Der Händler lässt jetzt Inkasse-Briefe verschicken, aus dem einstelligen Betrag ist ein zweistelliger geworden, der den Preis des Produkts um das es eigentlich geht um das Dreifache übertrifft. DAS ist ein Grund, mal nen Anwalt zu konsultieren...
Doc Norris
11-09-2011, 13:03
Schau dir nochmal die aktuelle Entwicklung an. Der Händler lässt jetzt Inkasse-Briefe verschicken, aus dem einstelligen Betrag ist ein zweistelliger geworden, der den Preis des Produkts um das es eigentlich geht um das Dreifache übertrifft. DAS ist ein Grund, mal nen Anwalt zu konsultieren...
ohhh :o ...ja das wäre ein grund...
mal einen rechtsvertreter auf zu suchen...bevor alles außer ruder läuft...
MdmCurie
11-09-2011, 13:46
ähm,
MB kaufen, selbst ausfüllen, an mahn-gericht des betroffenen schicken & selbst vertreten. (is möglich bis zu einem streitwert von 5.000€);)
wäre eine möglichkeit von vielen.;)
kapier ich nicht, der will doch geld von mir?
Doc Norris
11-09-2011, 13:58
kapier ich nicht, der will doch geld von mir?
ja....habs falsch interpretiert / gelesen.... :o
wäre ne möglichkeit wenn du geld von ihm willst...;)
ps.: würde dir raten zu einem anwalt in deiner nähe zu rennen, denn ne rechtsbeartung durchs / übers KKB naja.....viel text wenig
worte...weiterhin solltest de dich bedeckt halten (öffentlich)....
grds.: schweigen is gold
MdmCurie
11-09-2011, 14:33
ja....habs falsch interpretiert / gelesen.... :o
wäre ne möglichkeit wenn du geld von ihm willst...;)
ps.: würde dir raten zu einem anwalt in deiner nähe zu rennen, denn ne rechtsbeartung durchs / übers KKB naja.....viel text wenig
worte...weiterhin solltest de dich bedeckt halten (öffentlich)....
grds.: schweigen is gold
Kann das sein dass Du nur schreibst damit sich Deine Finger bewegen?
Simplicius
11-09-2011, 14:50
-Du hast Ware zurückgeschickt,
-Er hat Dir 6,90€ zuwenig erstattet
-Dann wollte er Dir einen Gutschein geben und hat sich bereit erklärt zu zahlen
-Jetzt hat er inzwischen den vollen Kaufpreis zurückerstattet und hat es sich jetzt anders überlegt und will nun Abnutzungsgebühren zurück, mit der Begründung einer schlechten ebay-Bewertung?
Hat er mit der Rückersattung des Betrages nicht automatisch auf weitere Ansprüche verzichtet, oder geschah das unter Vorbehalt?
MdmCurie
11-09-2011, 14:55
Letzteres ist der Fall, er hatte inzwischen den vollen Kaufpreis erstattet und will nun nach der negativen Bewertung 6,90 und hat dann eine Inkasso beauftragt. Ich mache mir da gar keinen Kopf inzwischen, wenn ich die Forderung abstreite müssen die das Gegenteil beweisen. Mich ärgert nur dass der Verkäufer gar keinen Ärger mehr mit hat und ich dem nicht irgendwie nen Knüppel zw. die Beine werfen kann
MdmCurie
11-09-2011, 15:02
Nach meinem Empfinden ist die Forderung absurd, hätte gar keine Bedenken, kann vor Gericht gar keinen Bestand haben. Aber ich hab einfach stress wegen nix(klar, in gewisser weise mach ich mir den) und der lacht sich nen ast. Ich such nach einer Möglichkeit solchen Leuten auf die Finger zu kloppen:mad:
Sportler
11-09-2011, 15:05
Ich sag immer: Rechtsschutzversichert müsste man sein. Kann man die Anwaltskosten bei so einem Fall zurückfordern? Naja, auch das wüsste der Anwalt...
Die Frage mit den Abnutzungsspuren und Beweisen ist immer so eine Sache: Hast du genau dokumentiert, in welchem Zustand du das Teil wieder losgeschickt hast? Der könnte ja einfach irgendeines nehmen, zerbrechen und sagen: "Und diese Krümel sind bei mir angekommen..."
Schau dir nochmal die aktuelle Entwicklung an. Der Händler lässt jetzt Inkasse-Briefe verschicken, aus dem einstelligen Betrag ist ein zweistelliger geworden, der den Preis des Produkts um das es eigentlich geht um das Dreifache übertrifft. DAS ist ein Grund, mal nen Anwalt zu konsultieren...
Und? Briefe von Inkasso-Unternehmen sind das Papier auf dem sie gedruckt sind nicht wert! Irgendwann kommt eventuell ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem wird dann mit einem Häkchen und einer Unterschrift widersprochen und dann gehen die Abnutzungspuren an einem 15€-Teil vor Gericht, oder was :rolleyes:
Sportler
11-09-2011, 15:16
Und? Briefe von Inkasso-Unternehmen sind das Papier auf dem sie gedruckt sind nicht wert! Irgendwann kommt eventuell ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem wird dann mit einem Häkchen und einer Unterschrift widersprochen und dann gehen die Abnutzungspuren an einem 15€-Teil vor Gericht, oder was :rolleyes:
15€-Teil plus alle Mahngebühren, die bis dahin auflaufen, soweit ich weiß. Hab das mal im Bekanntenkreis erlebt - falsche Telefonrechnung bei einem bescheuerten Anbieter (Sprechline ;) ). Aus ca 7 € wurden im Laufe der Monate irgendwas um die 150...
MdmCurie
11-09-2011, 15:23
Ich sag immer: Rechtsschutzversichert müsste man sein. Kann man die Anwaltskosten bei so einem Fall zurückfordern? Naja, auch das wüsste der Anwalt...
Die Frage mit den Abnutzungsspuren und Beweisen ist immer so eine Sache: Hast du genau dokumentiert, in welchem Zustand du das Teil wieder losgeschickt hast? Der könnte ja einfach irgendeines nehmen, zerbrechen und sagen: "Und diese Krümel sind bei mir angekommen..."
Das ist doch eher theoretisch. Und selbst wenn, es spricht doch bände dass erst der Kaufpreis erstattet wurde, der Zustand nie ein Thema war, erst nach der negativen Bewertung. Ich habe ja noch nicht mal eine Art Rechnung über die 6,90 bekommen, die sind vollkommen aus der Luft gegriffen
Das war die Nachricht bevor ich den fehlenden Betrag bemängelte
hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Rückabwicklung abgeschlossen ist und die Buchhaltung das Geld auf Ihr PayPal-Konto gutgeschrieben hat.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Doc Norris
11-09-2011, 15:50
Kann das sein dass Du nur schreibst damit sich Deine Finger bewegen?
nee...
frag mich nur warum es hier jetzt so aufgezogen wird??? (öffentlich)
folgende fragen ergeben sich dazu.:
1. ist der vorgang schon vollzogen worden & der rechtsfrieden wieder hergestellt???
(hört sich so an... / liegt ja ein chronischer verlauf vor)
2. oder sollen nur möglichkeiten zum vorschein kommen, damit deinerseits ein racheakt am händler erfolgen kann..??
3. oder .1. & .2. zusammen??
bezug.:
Zitat.: MdmCurie
Nach meinem Empfinden ist die Forderung absurd, hätte gar keine Bedenken, kann vor Gericht gar keinen Bestand haben. Aber ich hab einfach stress wegen nix(klar, in gewisser weise mach ich mir den) und der lacht sich nen ast. Ich such nach einer Möglichkeit solchen Leuten auf die Finger zu kloppen
15€-Teil plus alle Mahngebühren, die bis dahin auflaufen, soweit ich weiß. Hab das mal im Bekanntenkreis erlebt - falsche Telefonrechnung bei einem bescheuerten Anbieter (Sprechline ;) ). Aus ca 7 € wurden im Laufe der Monate irgendwas um die 150...
Und ist das vor Gericht so bestätigt worden? Diese Telefongesellschaften bechäftigen sich mit solchen Sachen in einem anderen Umfang, vor allem, wenn die Forderungen berechtigt sind ;)
Sportler
11-09-2011, 19:20
Und ist das vor Gericht so bestätigt worden? Diese Telefongesellschaften bechäftigen sich mit solchen Sachen in einem anderen Umfang, vor allem, wenn die Forderungen berechtigt sind ;)
Ging gar nicht vor Gericht. Es wurde immer von unserer Seite sachlich geantwortet, dass es sich um einen Fehler handelt - keine Reaktion, nur weitere automatisierte Briefe und Mahnungen. Keine Erreichbarkeit über Telefon. Ging dann zu einer Inkasso-Firma - dort auch widersprochen aber keine Antwort. Am Ende kam endlich was vom Anwalt der Gegenseite - denen also nochmal die Sachlage erklärt und Unterlagen geschickt. Am Ende kam ein "kulantes": Ok, wir erlassen Ihnen die Rechnung.:D
MdmCurie
11-09-2011, 20:51
nee...
frag mich nur warum es hier jetzt so aufgezogen wird??? (öffentlich)
folgende fragen ergeben sich dazu.:
1. ist der vorgang schon vollzogen worden & der rechtsfrieden wieder hergestellt???
(hört sich so an... / liegt ja ein chronischer verlauf vor)
2. oder sollen nur möglichkeiten zum vorschein kommen, damit deinerseits ein racheakt am händler erfolgen kann..??
3. oder .1. & .2. zusammen??
bezug.:
Ich weiß nicht ob Du mich veräppeln willst oder keinen Bock hast zu lesen. Rechtsfrieden was immer das ist, ist wohl nicht hergestellt wenn mir ein Inkasso Unternehmen schreibt, oder?
Doc Norris
11-09-2011, 21:03
Ich weiß nicht ob Du mich veräppeln willst oder keinen Bock hast zu lesen. Rechtsfrieden was immer das ist, ist wohl nicht hergestellt wenn mir ein Inkasso Unternehmen schreibt, oder?
ok....habs gefressen...
is nur komisch & hört sich nach nem pers. feldzug an....(deinerseits)
nur was hast denn in seine bewertung reingeschrieben???! (Aggressionspotenzial is ja anscheinend reichlich vorhanden)
kein halbwegs gesunder mensch macht so was.... (aufs inkasso bezogen)
bezug.:
Letzteres ist der Fall, er hatte inzwischen den vollen Kaufpreis erstattet und will nun nach der negativen Bewertung 6,90 und hat dann eine Inkasso beauftragt. Ich mache mir da gar keinen Kopf inzwischen, wenn ich die Forderung abstreite müssen die das Gegenteil beweisen. Mich ärgert nur dass der Verkäufer gar keinen Ärger mehr mit hat und ich dem nicht irgendwie nen Knüppel zw. die Beine werfen kann
Doc Norris
12-09-2011, 08:30
naja...
will keinen streit vom zaun brechen, nur weil mein verstand die geschichte anders aufgefasst hat.
(passieren kann ja nix, da die forderung des inkassos eh sinnfrei ist)
in diesem sinne...sorry.
Ging gar nicht vor Gericht. Es wurde immer von unserer Seite sachlich geantwortet, dass es sich um einen Fehler handelt - keine Reaktion, nur weitere automatisierte Briefe und Mahnungen. Keine Erreichbarkeit über Telefon. Ging dann zu einer Inkasso-Firma - dort auch widersprochen aber keine Antwort. Am Ende kam endlich was vom Anwalt der Gegenseite - denen also nochmal die Sachlage erklärt und Unterlagen geschickt. Am Ende kam ein "kulantes": Ok, wir erlassen Ihnen die Rechnung.:D
Also ihr habt selbst schon gecheckt, dass ihr nur Standardantworten bekommt und macht euch dennoch die Mühe selbst zu argumentieren!? Herzlichen Glückwunsch :D Was hätte ein von einer Rechtschutzv. beauftragter Anwalt jetzt besseres Erreichen können? Der hätte sich gefreut, leicht verdientes Geld ;)
Das läuft so, dass diese Inkassounternehmen im großen Stil Forderungen einkaufen. Am liebsten niedrige Beträge. Die haben die 7€ Forderungen gegen deinen Bekannten wahrscheinlich für 2€ o.ä. gekauft. Dann schlagen die pauschal ihre "Gebühren" drauf und verschicken automatisiert Schreiben. Am besten wo groß INKASSO (ich wette die Firma fängt mit U an ;)) auf dem Umdschlag steht, könnte ja ein Nachbar sehen. Kostet die pro Brief ein paar Cent mehr als das Porto. Kriegt 1 von 20 kalte Füße und zahlt, haben die verdient. 1-2 Anwälte haben die auch. Die geben aber nur ihren Namen her für die Briefe. Gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken (kann jeder gegen jeden Erwirken, Rechtmäßigkeit wird zunächst nicht geprüft) kostet meines letzten Wissenstandes nach um die 10€. Sieht dann natürlich schon gefährlich aus (Post vom Gericht :ups:) und man muß aufpassen da fristgerecht zu widersprechen. Also klingelt es langsam wie das Business funktioniert? ;) An Stelle des TE würde ich mir hier mal gar keine Gedanken machen. Der Verlust des Rückportos ist es echt nicht wert ;)
Sportler
12-09-2011, 14:57
Also ihr habt selbst schon gecheckt, dass ihr nur Standardantworten bekommt und macht euch dennoch die Mühe selbst zu argumentieren!? Herzlichen Glückwunsch :D Was hätte ein von einer Rechtschutzv. beauftragter Anwalt jetzt besseres Erreichen können? Der hätte sich gefreut, leicht verdientes Geld ;)
Das läuft so, dass diese Inkassounternehmen im großen Stil Forderungen einkaufen. Am liebsten niedrige Beträge. Die haben die 7€ Forderungen gegen deinen Bekannten wahrscheinlich für 2€ o.ä. gekauft. Dann schlagen die pauschal ihre "Gebühren" drauf und verschicken automatisiert Schreiben. Am besten wo groß INKASSO (ich wette die Firma fängt mit U an ;)) auf dem Umdschlag steht, könnte ja ein Nachbar sehen. Kostet die pro Brief ein paar Cent mehr als das Porto. Kriegt 1 von 20 kalte Füße und zahlt, haben die verdient. 1-2 Anwälte haben die auch. Die geben aber nur ihren Namen her für die Briefe. Gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken (kann jeder gegen jeden Erwirken, Rechtmäßigkeit wird zunächst nicht geprüft) kostet meines letzten Wissenstandes nach um die 10€. Sieht dann natürlich schon gefährlich aus (Post vom Gericht :ups:) und man muß aufpassen da fristgerecht zu widersprechen. Also klingelt es langsam wie das Business funktioniert? ;) An Stelle des TE würde ich mir hier mal gar keine Gedanken machen. Der Verlust des Rückportos ist es echt nicht wert ;)
Danke, das hab ich schon vor deiner Erklärung verstanden. Ein guter(!!!) Anwalt kann trotzdem manchmal helfen. Wenn ich z.B. nicht dabei gewesen wäre, wären die Forderungen von der Inkasso-Firma evtl. bezahlt worden. Weiß halt nicht jeder - wozu auch? Muss jetzt jeder ein Rechtsexperte sein, weil so eine dumme Firma einen Zahlendreher in eine Rechnung packt und 0,0 Support bietet?
Edit: Es wurden ja irgendwann von unserer Seite auch nur Standard-Antworten zurückgeschickt.
Wenn ich z.B. nicht dabei gewesen wäre, wären die Forderungen von der Inkasso-Firma evtl. bezahlt worden. Weiß halt nicht jeder - wozu auch? .
Genau darauf spekulieren diese Aasgeier :mad:
MdmCurie
12-09-2011, 17:58
An Stelle des TE würde ich mir hier mal gar keine Gedanken machen. Der Verlust des Rückportos ist es echt nicht wert ;)
Nun, so wie ich das verstanden habe sollte ich auf jeden Fall die Forderung bestreiten. Damit ist es bei denen den Anspruch nachzuweisen. Stillhalten ist glaube ich schlecht, genauso wie bei einem Mahnbescheid.
Aber versteht Ihr den Ärger dass da einer mit seinen unsauberen Geschäftsmethoden durchkommt?:mad:
Ich kann das gar nicht glauben wo jeder Geschäftsmann jammert das alles nur zugunsten des Kunden läuft und die ja sowieso so eine schlechte zahlungsmoral haben.
Was heißt hier Rachefeldzug? Ich bin einfach nicht bereit mir alles gefallen zu lassen. Warum sollen die Arschlöcher immer durch kommen?
Ich glaube langsam wirds wirklich Zeit für eine Rechtsberatung. Die müssen doch irgendwie für den Stress und Aufwand den die mir verursachen belangt werden können? Ich hab das am Anfang noch gelassen gesehen, mit dem sicheren Gefühl das Recht auf meiner Seite zu haben, aber langsam werd ich echt sauer.
Sportler
12-09-2011, 18:05
Soweit ich weiß ist die Rückforderung von Anwaltskosten ein eigener, stressiger Prozess. Und ich bin da nicht 100%ig sicher, aber wenn ein Richter die Sache zwar zu deinen Gunsten sieht aber dennoch "streitbar" (also nicht auf offensichtlichen Betrug des Händlers basierend, etc), dann kann es imho sein, dass du auf den Anwaltskosten von zwei Prozessen sitzen bleibst... Aber auch das ist etwas, was dir ein Anwalt am ehesten sagen kann. Zum Fall selber: Eigentlich sieht es ja gut für dich aus, wenn der Handel von Seiten des Händlers schon als abgeschlossen bezeichnet wurde.
Hast du Ebay schon auf die neuesten Entwicklungen aufmerksam gemacht? Also, ganz unschuldig fragen:
"Ware zurück geschickt, Händler sagt, alles passt - und nach schlechter Bewertung fällt ihm plötzlich auf, dass das Produkt beschädigt ist. Könnte das Betrug sein?"
Nun, so wie ich das verstanden habe sollte ich auf jeden Fall die Forderung bestreiten. Damit ist es bei denen den Anspruch nachzuweisen. Stillhalten ist glaube ich schlecht, genauso wie bei einem Mahnbescheid.
Du hast die Forderung doch schon gegenüber dem Verkäufer bestritten. Bei dem Inkassoladen bringt das eh nichts, die versuchen einfach ihre Nummer durchzuziehen (siehe meine Ausführungen dazu oben) und lesen deine Texte nichtmal. Du mußt nur an einer Stelle definitiv handeln: Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dem MUSST du widersprechen!!! Brauchst da aber nur ein Häkchen machen und unterschreiben ;) Dann, und erst dann wäre es an denen die Forderung vor Gericht zu begründen. Alles vorher ist Affentanz ;)
Aber versteht Ihr den Ärger dass da einer mit seinen unsauberen Geschäftsmethoden durchkommt?:mad:
Klar verstehe ich das, aber ich persönlich hab einfach zuviel anderes im Kopf um mich an sowas aufzureiben ;)
Ich glaube langsam wirds wirklich Zeit für eine Rechtsberatung. Die müssen doch irgendwie für den Stress und Aufwand den die mir verursachen belangt werden können? Ich hab das am Anfang noch gelassen gesehen, mit dem sicheren Gefühl das Recht auf meiner Seite zu haben, aber langsam werd ich echt sauer.
Nochmal, den Stress machst du dir selbst und Schmerzengeld kriegste dafür niemals. Schreib die Portokosten ab und denk an was schönes. Einen Anwalt kannst du dir immernoch nehmen wenn die mit der Forderung vor Gericht gehen* :D
*passiert eh nicht ;)
MdmCurie
12-09-2011, 20:23
Hast du Ebay schon auf die neuesten Entwicklungen aufmerksam gemacht? Also, ganz unschuldig fragen:
"Ware zurück geschickt, Händler sagt, alles passt - und nach schlechter Bewertung fällt ihm plötzlich auf, dass das Produkt beschädigt ist. Könnte das Betrug sein?"
Ja, ich war recht eindeutig und habe mit zitat dargelegt dass er eine Bewertung erpressen will. Sie sehen das nicht so und meinen wir sollen uns doch einigen
Klar verstehe ich das, aber ich persönlich hab einfach zuviel anderes im Kopf um mich an sowas aufzureiben ;)
Hattest Du denn sowas schonmal so dass Du mitreden kannst?
Was willst du damit sagen dass Du ein wichtiger beschäftigter Mann bist im Gegensatz zu mir? Ich glaube ich habe schonmal erwähnt dass ich gerade ein Unternehmen gründe. Vieles was einen nicht selber betrifft kann man schön locker sehen. Deswegen gibt es vor dem Fernseher bei wer wird Millionär ganz viele Millionäre;)
Mutmaßungen und im Internet lesen kann ich auch. Ich kann auch gerne anderen Ratschläge geben wenn das keine Folgen für mich hat;)
Ich kenne mich doch im Gegensatz zu Dir im Mahnwesen ein bisschen aus, bin aber doch ein bisschen zaghaft mit solchen Sachen um. Ich werde wenigstens der Forderung widersprechen, darauf hinweisen dass sie ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen haben, zu unterlassen haben mir mit einem Schufa-Eintrag zu drohen, ich bei weiteren Schreiben eine Feststellungklage anstrebe.
Wenn dann nur Standard-schreiben weiß ich Bescheid, aber die ,55cent denke ich kann ich ausgeben.
Wie ist das eigentlich, müssten die eine AGB haben?
Kann ich nicht auch einfach mal eine REchnung beim Verkäufer an die Inkasso weitergeben?
Hattest Du denn sowas schonmal so dass Du mitreden kannst?
Was willst du damit sagen dass Du ein wichtiger beschäftigter Mann bist im Gegensatz zu mir? Ich glaube ich habe schonmal erwähnt dass ich gerade ein Unternehmen gründe. Vieles was einen nicht selber betrifft kann man schön locker sehen. Deswegen gibt es vor dem Fernseher bei wer wird Millionär ganz viele Millionäre;)
Ja, exakt solch einen Fall hatte ich selbst schon inkl. Inkasso, gerichtlichem Mahnbescheid, Anwalt, Drohung mit Schufa-Eintrag etc. und da ging es nicht um einen einstelligen Betrag. Wenn du neben einem Start in die Selbstständigkeit noch Energie übrig hast dich an so einem Firlefanz dermaßen abzuarbeiten... :rolleyes:
Wenn du selbst soviel Ahnung vom Mahnwesen hast, warum fragst du denn ausgerechnet hier nochmal nach ;)
MdmCurie
13-09-2011, 08:59
Ja, exakt solch einen Fall hatte ich selbst schon inkl. Inkasso, gerichtlichem Mahnbescheid, Anwalt, Drohung mit Schufa-Eintrag etc. und da ging es nicht um einen einstelligen Betrag. Wenn du neben einem Start in die Selbstständigkeit noch Energie übrig hast dich an so einem Firlefanz dermaßen abzuarbeiten... :rolleyes:
Wenn du selbst soviel Ahnung vom Mahnwesen hast, warum fragst du denn ausgerechnet hier nochmal nach ;)
Mannmann, du hast ja auch obwohl Du laut Deiner Aussage persönlich so viel anderes im Kopf hast Zeit hier Dein Wissen zum Besten zu geben und zu diskutieren:rolleyes: Ich finde nicht dass ich mich rechtfertigen muss dass ich, auch wenn es nur um nen symbolischen Wert geht, mich nicht von so einem Verkäufer scheiße behandeln lasse und das einfach schlucken muss. Ja, um mich gegen so ein Verhalten zu wehren hab ich immer Energie, diesen Anspruch stelle ich an mich und würde mich freuen wenn das andere auch so machen. Müsstest Du doch gut verstehen, Du wills ja auch "recht haben", oder wie soll ich Deine Antwort verstehen?
Ich habe nicht gesagt dass ich viel Ahnung vom Mahnwesen habe, bitte nicht meine Worte verdrehen, ich habe gesagt ein bisschen. Offensichtlich ein bisschen mehr als Du denn ich weiß was ein Mahnbescheid kostet. Und das ein Mahnbescheid bei Widerspruch auch automatisch ins strittige Verfahren weitergehen kann wenn der Antragsteller das so ausgewählt hat. Das ist selten, aber man kann nicht einfach sagen, Häkchen bei Widerspruch, fertig.
Interessant ist noch, dass auch ich als Schuldner bei einem Mahnbescheid die Überleitung in ein Verfahren beantragen kann. Das wäre dann genau dass was die eigentlich nicht wollen, die wollen ja nur spielen. So hätte ich die an den Eiern, müsste aber event. Gerichtskosten vorlegen. Leider geht das immer noch am Verkäufer vorbei und ich zappel mich woanders ab, außerdem kostet der Mahnbescheid mehr als 10€, vielleicht investieren die das bei niedrigeren Beträgen nicht. Euro Treuhand Inkasso hat leider keine AGB online, denn ich habe gesehen das andere vom Auftraggeber eine gebühr verlangen wenn von vorne rein klar war dass die Forderung unberechtigt ist
Was wäre eigentlich wenn ich jetzt über dasselbe Inkasso beim Verkäufer eine Aufwandsentschädigung forder?:D
Mannmann, du hast ja auch obwohl Du laut Deiner Aussage persönlich so viel anderes im Kopf hast Zeit hier Dein Wissen zum Besten zu geben und zu diskutieren:rolleyes: Ich finde nicht dass ich mich rechtfertigen muss dass ich, auch wenn es nur um nen symbolischen Wert geht, mich nicht von so einem Verkäufer scheiße behandeln lasse und das einfach schlucken muss. Ja, um mich gegen so ein Verhalten zu wehren hab ich immer Energie, diesen Anspruch stelle ich an mich und würde mich freuen wenn das andere auch so machen. Müsstest Du doch gut verstehen, Du wills ja auch "recht haben", oder wie soll ich Deine Antwort verstehen?
Ich habe nicht gesagt dass ich viel Ahnung vom Mahnwesen habe, bitte nicht meine Worte verdrehen, ich habe gesagt ein bisschen. Offensichtlich ein bisschen mehr als Du denn ich weiß was ein Mahnbescheid kostet. Und das ein Mahnbescheid bei Widerspruch auch automatisch ins strittige Verfahren weitergehen kann wenn der Antragsteller das so ausgewählt hat. Das ist selten, aber man kann nicht einfach sagen, Häkchen bei Widerspruch, fertig.
Interessant ist noch, dass auch ich als Schuldner bei einem Mahnbescheid die Überleitung in ein Verfahren beantragen kann. Das wäre dann genau dass was die eigentlich nicht wollen, die wollen ja nur spielen. So hätte ich die an den Eiern, müsste aber event. Gerichtskosten vorlegen. Leider geht das immer noch am Verkäufer vorbei und ich zappel mich woanders ab, außerdem kostet der Mahnbescheid mehr als 10€, vielleicht investieren die das bei niedrigeren Beträgen nicht. Euro Treuhand Inkasso hat leider keine AGB online, denn ich habe gesehen das andere vom Auftraggeber eine gebühr verlangen wenn von vorne rein klar war dass die Forderung unberechtigt ist
Was wäre eigentlich wenn ich jetzt über dasselbe Inkasso beim Verkäufer eine Aufwandsentschädigung forder?:D
Ach im KKB poste ich nur zur Entspannung. Einfache Art bisschen was rauszulassen. Das hat für mich aber keinen gefühlten Konfliktcharakter ;) Wenn ich da mal ein paar Tage keinen Nerv drauf habe lasse ich es einfach.
Wieviel ein Mahnbescheid kostet hatte ich nur noch dunkel in Erinnerung. Nochmal, wenn du das alles schon so genau weißt warum fragst du dann hier nochmal nach? Glaubst du hier kriegst du ne kostenlose Rechtsberatung von kompetenten Anwälten? Mich kotzt das nur an wenn Leute wg. paar Euro für ne billige Handyhalterung, meinen Gerichte beschäftigen zu müssen. Ich finde Ebay hat recht, wenn sie sagen ihr sollt die Kindergartenstreitereien unter euch ausmachen.
MdmCurie
13-09-2011, 09:51
Erklär mal warum das ein Kindergartenstreit ist. Bin ich im Unrecht? Oder sollte ich auf mein Recht verzichten, wenn ja warum? Ich finde es eher Kindergarten die ernsthafigkeit die hinter solchen Sachen steht nicht zu verstehen. Nehmen wir mal an, Dein Bäcker gibt Dir bewußt zuwenig Geld zurück, 2,50 für seinen Service. Gehst Du dann einfach nach Hause? Wenn Du jetzt sagst: ja, wär mir zu doof, dann ok, dann sind wir einfach sehr unterschiedlich in unseren Einstellungen. Wenn Du sagst nein, das lass ich mir nicht gefallen, dann verstehe ich nicht warum Du Dich hier über mich lächerlich machst
Natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung, sondern Tipps wie ich mir Zeit und Geld sparen kann, oder mir selber keinen Schaden zufüge. Ich bin nunmal der Meinung dass man solch Verhalten des Verkäufers nicht dulden muss, sondern dem entschlossen entgegentritt. Ist vielleicht eine Charakterfrage. Will es nicht überdramatisieren, aber wenn wegen solchen Pfennigbeträgen Gericht bemüht werden dann bedeutet dass da Klärungsbedarf besteht, dh. der Verbraucherschutz hat eine Lücke die es zu schließen gilt.
Und wenn Du findest das Ebay recht hat indem es sich raushält, dann stimmst Du zu dass die sich um Konflikte ihrer Kunden nicht kümmern brauchen und folglich die Gerichte damit belastet werden
Simplicius
13-09-2011, 10:08
Interessant ist noch, dass auch ich als Schuldner bei einem Mahnbescheid die Überleitung in ein Verfahren beantragen kann. Das wäre dann genau dass was die eigentlich nicht wollen, die wollen ja nur spielen. So hätte ich die an den Eiern, müsste aber event. Gerichtskosten vorlegen.
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Sache wasserdicht ist und Du die Gerichtskosten auch tatsächlich erstattet bekommst?
Euro Treuhand Inkasso hat leider keine AGB online, denn ich habe gesehen das andere vom Auftraggeber eine gebühr verlangen wenn von vorne rein klar war dass die Forderung unberechtigt ist
Inkassounternehmen setzen wissentlich unberechtigte Forderungen durch und schreiben das auch noch in Ihre AGB?:ups:
Was wäre eigentlich wenn ich jetzt über dasselbe Inkasso beim Verkäufer eine Aufwandsentschädigung forder?:D
Wenn Du tatsächlich ein Unternehmen gründest, dann ist es eventuell hilfreich, solche Dinge professioneller zu sehen und eine Kosten-Nutzen-Abschätzung zu machen.
Dieses Abmahnrecht ist nun mal bescheuert.
Wenn Du genug Energie hast, die Du zum Wohle der Allgemeinheit investieren willst, dann kannst Du Dich vielleicht im Verbraucherschutz oder dergleichen engagieren.
Falls du noch weitergehende Maßnahmen planst, um Dein gutes Recht durchzusetzen, empfehle ich als Lektüre die Geschichte von Michael Kohlhaas:
Michael Kohlhaas ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Kohlhaas)
Erklär mal warum das ein Kindergartenstreit ist. Bin ich im Unrecht? Oder sollte ich auf mein Recht verzichten, wenn ja warum? Ich finde es eher Kindergarten die ernsthafigkeit die hinter solchen Sachen steht nicht zu verstehen. ...warum Du Dich hier über mich lächerlich machst
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Sache wasserdicht ist und Du die Gerichtskosten auch tatsächlich erstattet bekommst?
...
Wenn Du tatsächlich ein Unternehmen gründest, dann ist es eventuell hilfreich, solche Dinge professioneller zu sehen und eine Kosten-Nutzen-Abschätzung zu machen.
Ob du im Recht bist ist so eine Frage. Du hast ein Teil bestellt ausgepackt, benutzt fandest es scheisse und hast es zurückgeschickt mit der Begründung es wäre Schrott. Also wenn du ein defektes Teil reklamierst hat der Händler erstmal das Recht dir was neues zu schicken oder zu reparieren. Wenn du dein Widerrufsrecht nutzt wegen "gefällt nicht" moniert der Händler zu recht Abnutzungsspuren oder fehlende Verpackungen. Der Händler ist ja erstmal sogar zurückgerudert deswegen. Weil du dein keinen Bock mehr hattest hast du ihm wg. des Rückportos (mußt du bei Widerruf ja tragen bei unter 40€) erstmal eine negative Bewertung reingedrück. Das ist für einen Ebayhändler schon übel. Hätte man ja auch erstmal mit drohen können... Nun halt Ärger mit Inkasso, drohender Schufa Eintrag, evtl. Gericht das die Sache anders sehen könnte als du... herzlichen Glückwunsch! Kosten/Nutzen-Abwägung wurde ja schon genannt ;) Dein Beispiel: Wenn dein Bäcker dir 2,50 zu wenig wieder raus gibt, was machst du denn dann? Rufst du die Bullen und erstattest Anzeige um den vor Gericht zu zerren? Boxt du den weg und holst dir das Geld um deine Ehre zu verteidigen? Ich mache dich nicht lächerlich, ich finde es nur amüsant wenn "Unternehmer" meinen wg. solchen Peanuts meinen ihre Ehre verteidigen zu müssen und würde mich Simplicius Rat anschließen sowas zukünftig professioneller anzugehen :rolleyes:
Simplicius
13-09-2011, 11:18
Ob du im Recht bist ist so eine Frage. Du hast ein Teil bestellt ausgepackt, benutzt fandest es scheisse und hast es zurückgeschickt mit der Begründung es wäre Schrott. Also wenn du ein defektes Teil reklamierst hat der Händler erstmal das Recht dir was neues zu schicken oder zu reparieren. Wenn du dein Widerrufsrecht nutzt wegen "gefällt nicht" moniert der Händler zu recht Abnutzungsspuren oder fehlende Verpackungen. Der Händler ist ja erstmal sogar zurückgerudert deswegen. Weil du dein keinen Bock mehr hattest hast du ihm wg. des Rückportos (mußt du bei Widerruf ja tragen bei unter 40€) erstmal eine negative Bewertung reingedrück.
Irgendwie hab ich das anders gelesen:
Das mit dem Rückporto war eine Unterstellung des Händlers, das hat niemand gefordert.
Die negative Bewertung hat der Händler zu Recht bekommen, weil der Händler sich lange geweigert hat, die Versandkosten zu tragen, wozu er verpflichtet ist, und deswegen Terror gemacht hat.
Der Händler findet nun plötzlich, wg. der negativen Bewertung, irgendwelche Abnutzungsspuren, die er vorher nicht gesehen hat.
Das ist für einen Ebayhändler schon übel. Hätte man ja auch erstmal mit drohen können...
Dazu sind die Bewertungen nun mal da, dass man die schwarzen Schafe markiert.
Die negative Bewertung war ja von jeder Forderung unabhängig, da alles schon abgewickelt schien.
Vielmehr nutzt nun der Händler das Mittel der unrechtmäßigen Inkasso, um sich für die Bewertung zu rächen/ Druck zu machen.
Doc Norris
13-09-2011, 11:24
Irgendwie hab ich das anders gelesen:
:yeaha: / wilkommen im club;)
Irgendwie hab ich das anders gelesen:
Das mit dem Rückporto war eine Unterstellung des Händlers, das hat niemand gefordert.
Die negative Bewertung hat der Händler zu Recht bekommen, weil der Händler sich lange geweigert hat, die Versandkosten zu tragen, wozu er verpflichtet ist, und deswegen Terror gemacht hat.
Der Händler findet nun plötzlich, wg. der negativen Bewertung, irgendwelche Abnutzungsspuren, die er vorher nicht gesehen hat.
Ist ja nicht ganz leicht nachzuvollziehen in dem Thread, aber ich hatte das so gelesen, dass der Händler nach Zickereien zumindestens den vollen Kaufpreis erstattet hat, nachdem er da vorher Gebühr gezogen hatte. Bei einfachem Widerruf müßte er das Rückporto gar nicht erstatten. Bei Reklamation wg. defektem Artikel müßte er theoretisch gar nichts erstatten, sondern Ersatz liefern. Dass viele Händler das praktisch anders handhaben begründet im Einzelfall gar nichts.
Dazu sind die Bewertungen nun mal da, dass man die schwarzen Schafe markiert.
Die negative Bewertung war ja von jeder Forderung unabhängig, da alles schon abgewickelt schien.
Vielmehr nutzt nun der Händler das Mittel der unrechtmäßigen Inkasso, um sich für die Bewertung zu rächen/ Druck zu machen.
Ja, in einer perfekten Welt würde das Bewertungssytem so funktionieren. Wenn das so wäre, gäbe es nicht so viele Powerseller mit 10000 ausschließlich positiven Bewertungen ;)
Letztlich hat der Händler ja eingelenkt. Der TE hat sich dennoch mit einer negativen Bewertung gerächt weil er seine Ehre angekratzt fühlte und nun rächt sich der Händler dafür wieder auf seine Art. Hätte m.E. beides nicht sein müssen :rolleyes:
Simplicius
13-09-2011, 12:04
Ist ja nicht ganz leicht nachzuvollziehen in dem Thread, aber ich hatte das so gelesen, dass der Händler nach Zickereien zumindestens den vollen Kaufpreis erstattet hat, nachdem er da vorher Gebühr gezogen hatte.
Der volle Kaufpreis ist logischerweise ohne Rücksendegebühr, letztere ist eine Folge des Widerspruchs.
Der Händler hat nach Zickereien das gemacht, wozu er gesetzlich verpflichtet ist.
Letztlich hat der Händler ja eingelenkt. Der TE hat sich dennoch mit einer negativen Bewertung gerächt weil er seine Ehre angekratzt fühlte und nun rächt sich der Händler dafür wieder auf seine Art. Hätte m.E. beides nicht sein müssen :rolleyes:
Doch, wenn der Händler unrechtmäßig Gebühren einbehält, dann ist es gut, dass andere potentielle Käufer vor ihm gewarnt werden.
Die Bewertung ist eben kein Druckmittel, um beim Händler Prozente zu erpressen, sondern um zu berichten wie es gelaufen ist.
Ich hab auch keinen Bock, mit jemandem Geschäfte zu machen, der sich nicht an Gesetze hält, bzw. erst nach massivem Druck.
MdmCurie
13-09-2011, 12:34
Danke @Simplicismus, ich fühle mich verstanden
Sportler
13-09-2011, 12:40
Bleibt die Frage: Der Preis des Produkts lag ja unter 40 EUR. Muss da nicht automatisch der Kunde Rückporto zahlen? Oder muss automatisch der Händler zahlen, außer er weißt gesondert auf die 40 EUR Regelung hin?
Und man hat ja im Endeffekt zwei Fälle: Frage der Rücksende-Gebühr (evtl. strittig und kann vielleicht zu Ungunsten von MdmCurie ausgehen) und die eigentlich abgeschlossene Transaktion und dann nach schlechter Bewertung plötzlich der Hinweis auf Gebrauchsspuren (was, wenn so abgelaufen wie geschildert, schon übel für den Händler aussieht).
Im ersten Fall, ohne jetzt die genaue Sachlage zu kennen ist das Verhalten von beiden Seiten irgendwo nachvollziehbar. Man kriegt Schrott geliefert und will nicht die Hälfte des Produktpreises abdrücken, nur um zu sehen, dass es Schrott ist. Händler natürlich auch pissig.
Was darauf aber folgt ist dem Händler anzulasten - und da ist imho jede rechtskonforme Reaktion angebracht.
MdmCurie
13-09-2011, 12:48
Bleibt die Frage: Der Preis des Produkts lag ja unter 40 EUR. Muss da nicht automatisch der Kunde Rückporto zahlen? Oder muss automatisch der Händler zahlen, außer er weißt gesondert auf die 40 EUR Regelung hin?
Ich habe das Rückporto bezahlt, immerhin 3,90€. Wenn ich scheiße wäre dann hätte ich behauptet das Ding würde nicht wie beschrieben sein, oder irgendwas und hätte es unfrei verschickt. Das ich erklärt habe dass es wackelig usw. ist hab ich ja nur weil der nachgefragt hat, ich habe aber nichts reklamiert, ich wollte es einfach unkompliziert zurückgeben
Der volle Kaufpreis ist logischerweise ohne Rücksendegebühr, letztere ist eine Folge des Widerspruchs.
Der Händler hat nach Zickereien das gemacht, wozu er gesetzlich verpflichtet ist.
Der Händler kann bei Widerruf durchaus Ersatz für fehlende Verpackung (wg. geringerer Wiederverkaufsmöglichkeit) etc. verlangen. Das hat er ja auch zunächst getan, dass dann aber nach Zickerei voll erstattet. Damit hätte man das ja als erledigt betrachten können. Was danach kam hätte von beiden Seiten nicht sein müssen. Die Scherereien und die Angst vor Schufa hat (oder macht sich) jetzt letztlich der TE, aber er ist ja offensichtlich der Meinung, dass es das wert ist ;)
MdmCurie
13-09-2011, 13:32
Der Händler kann bei Widerruf durchaus Ersatz für fehlende Verpackung (wg. geringerer Wiederverkaufsmöglichkeit) etc. verlangen. Nein das kann er nicht. Im übrigen war die "Originalverpackung" ein neutraler weißer Pappkarton der beim öffnen kaputt gegangen ist
Was danach kam hätte von beiden Seiten nicht sein müssen. Die Scherereien und die Angst vor Schufa hat (oder macht sich) jetzt letztlich der TE, aber er ist ja offensichtlich der Meinung, dass es das wert ist
Wie hättest Du reagiert?
Nein das kann er nicht. Im übrigen war die "Originalverpackung" ein neutraler weißer Pappkarton der beim öffnen kaputt gegangen ist
Ok, neutralen Karton sollte er tatsächlich verschmerzen können. Ansonsten:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
Kann auch die Verpackung sein, ist aber ein Streitthema, siehst du eh anders, also egal...
Wie hättest Du reagiert?
Ich hätte das nach Erstattung des vollen Kaufpreises auf sich beruhen lassen statt da einen persönlichen Feldzug zu starten :rolleyes:
Doc Norris
13-09-2011, 13:51
Ich hätte das nach Erstattung des vollen Kaufpreises auf sich beruhen lassen statt da einen persönlichen Feldzug zu starten :rolleyes:
:hammer:
oh man,
bin doch nicht der einzige wirrkopp....;)
MdmCurie
13-09-2011, 13:57
Kann auch die Verpackung sein, ist aber ein Streitthema, siehst du eh anders, also egal...
Nein ist eindeutig Rücksendungen nur in der Originalverpackung » Urteile » Widerruf, Rücksendung, Originalverpackung, Abmahnung, Feil, Rechtsanwälte, www, recht-freundlich, de, Fachanwalt, IT-Recht, Waldorf (http://abmahnung-blog.de/urteile/rucksendung-in-originalverpackung)
Ich hätte das nach Erstattung des vollen Kaufpreises auf sich beruhen lassen statt da einen persönlichen Feldzug zu starten :rolleyes:
Ich wurde aufgefordert ihn zu bewerten. Was wäre eine angemessene Bewertung gewesen? Meiner Meinung nach hat nichts gestimmt
Nein ist eindeutig Rücksendungen nur in der Originalverpackung » Urteile » Widerruf, Rücksendung, Originalverpackung, Abmahnung, Feil, Rechtsanwälte, www, recht-freundlich, de, Fachanwalt, IT-Recht, Waldorf (http://abmahnung-blog.de/urteile/rucksendung-in-originalverpackung)
Na und? Ist doch nachvollziehbar, dass diese Händler das erstmal versuchen. Die sind spezialisisert auf die Kundschaft die den absolut billigsten Kram haben wollen und das dem Händler dann regelmäßig wieder übern Zaun werfen wenn sie feststellen, dass billiger Schrott nunmal billiger Schrott ist. Das Widerrufsrecht machts ja möglich und wenn dem Kunden dann selbst wenn alles am Ende in seinem Sinne abgewickelt ist nicht paßt postet er mal fix den Händlerlink in einem Internetforum und fragt wie er diesem Betrüger am besten in die Eier treten kann. Du hast ja gleich im ersten Post des Threads gefragt wie du ihm einen reinwürgen kannst. Wie viele Mails oder Anrufe gingen denn bis zu dem Zeitpunkt hin und her? Kann man nicht erstmal versuchen das vernünftig zu klären?
:rolleyes:
Ich wurde aufgefordert ihn zu bewerten. Was wäre eine angemessene Bewertung gewesen? Meiner Meinung nach hat nichts gestimmt
Automatische Erinnerung zu bewerten... Dem muß man nicht folgen wenn man nicht will, hätte ich in dem Fall auch nicht gemacht. Ansonsten neutrale Bewertung mit Text. Negativ würde ich persönlich nur bewerten wenn gar keine versöhnliche Einigung zu stande gekommen wäre. Aber mußt du selbst wissen. Jetzt hast du ja Gelegenheit das bis zum bitteren Ende auszutragen in deiner heiligen Mission gegen die Ebaymafia ;)
Simplicius
13-09-2011, 14:18
Ich hätte das nach Erstattung des vollen Kaufpreises auf sich beruhen lassen statt da einen persönlichen Feldzug zu starten :rolleyes:
und Du hättest auch keine negative Bewertung abgegeben, denn wenn Du hast, was Du willst, dann sind Dir die anderen potentiellen Opfer dieses Händlers egal?
und Du hättest auch keine negative Bewertung abgegeben, denn wenn Du hast, was Du willst, dann sind Dir die anderen potentiellen Opfer dieses Händlers egal?
Die Frage hatte ich bereits beantwortet ;) Aber potentielle Opfer?? Jetzt macht mal bitte kein Drama draus ;)
netwolff
13-09-2011, 14:34
You get what you pay for...
You get what you pay for...
Hey, verspottest du hier etwa sogenannte OPFER die bei einem Ebayhändlern ganz unvoreingenommen höchste Qualität zum niedrigsten Preis bei bestem Service erwarten? ;)
netwolff
13-09-2011, 14:57
Hey, verspottest du hier etwa sogenannte OPFER die bei einem Ebayhändlern ganz unvoreingenommen höchste Qualität zum niedrigsten Preis bei bestem Service erwarten? ;)
Das würde ich nie öffentlich zugeben :cool:
MdmCurie
13-09-2011, 15:05
Na und? Ist doch nachvollziehbar, dass diese Händler das erstmal versuchen. Die sind spezialisisert auf die Kundschaft die den absolut billigsten Kram haben wollen und das dem Händler dann regelmäßig wieder übern Zaun werfen wenn sie feststellen, dass billiger Schrott nunmal billiger Schrott ist. Das Widerrufsrecht machts ja möglich und wenn dem Kunden dann selbst wenn alles am Ende in seinem Sinne abgewickelt ist nicht paßt postet er mal fix den Händlerlink in einem Internetforum und fragt wie er diesem Betrüger am besten in die Eier treten kann. Du hast ja gleich im ersten Post des Threads gefragt wie du ihm einen reinwürgen kannst. Wie viele Mails oder Anrufe gingen denn bis zu dem Zeitpunkt hin und her? Kann man nicht erstmal versuchen das vernünftig zu klären?
:rolleyes:
Automatische Erinnerung zu bewerten... Dem muß man nicht folgen wenn man nicht will, hätte ich in dem Fall auch nicht gemacht. Ansonsten neutrale Bewertung mit Text. Negativ würde ich persönlich nur bewerten wenn gar keine versöhnliche Einigung zu stande gekommen wäre. Aber mußt du selbst wissen. Jetzt hast du ja Gelegenheit das bis zum bitteren Ende auszutragen in deiner heiligen Mission gegen die Ebaymafia ;)
Ok, ich denke ich belass es mal mit Dir, ich bin albern und führe einen kindischen Kleinkrieg. Nur zur Ergänzung, bis zum Post hier und der Beschwerde bei ebay habe ich 4 e-mails geschrieben, es wurde 2mal telefoniert wovon ich einmal ungewünscht angerufen wurde, erst nach dem für mich negativen Eindruck aus dem Telefongespräch wurde ich sauer weil er mich für doof verkaufen wollte.
Es ist also meine Schuld dass der Verkäufer Schrott verkauft? na dann.
ich bin albern und führe einen kindischen Kleinkrieg.
So sieht es aus! Schön, dass du es endlich einsiehst ;)
Ich bin dann auch hier auch raus. Amüsier dich weiter mit den Leuten deren Meinung dir besser in den Kram paßt. Wünsche dir weiterhin auch viel Erfolg als Geschäftsmann :)
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