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Vollständige Version anzeigen : selbstverteidigung // bedrohung usw..



apo2122
14-09-2011, 18:15
hallo an alle ,


ich wollte mal fragen ob es selbstverteidigung ist , wenn man sich von einer person bedroht fühlt , und dann als erster zuschlägt ??



mfg.

ddjamjam
14-09-2011, 18:32
also ich würde den 1. schritt machen sobald ich merke es lässt sich nicht mehr vermeiden und er ist grad dabei mich anzugreifen.

würde doch nicht warten bis er mir zuerst eine reinhaut :P

Bamboo
14-09-2011, 18:37
hallo an alle ,


ich wollte mal fragen ob es selbstverteidigung ist , wenn man sich von einer person bedroht fühlt , und dann als erster zuschlägt ??



mfg.

Nein, "Strassenverteidigung" ist per Definition die Verteidigung einer Strasse, d.h. derjenige müßte die Strasse bedrohen :cool:

Doc Norris
14-09-2011, 18:49
Nein, "Strassenverteidigung" ist per Definition die Verteidigung einer Strasse, d.h. derjenige müßte die Strasse bedrohen :cool:

:hammer:

was ist denn bitte strassen verteidigung....?????
werden da straßenschilder angegriffen like cap.the flag. ??

Sven K.
14-09-2011, 19:28
Hier steht eigentlich alles drin. ;)

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371

Bamboo
14-09-2011, 19:35
:hammer:

was ist denn bitte strassen verteidigung....?????
werden da straßenschilder angegriffen like cap.the flag. ??

Ja, so ähnlich wie damals in Berlin die Strassen gegen die anrückende Rote Armee verteidigt wurden ;)

Nee, Spaß (bzw. Ernst) beiseite. Als erfahrene KKBler wissen wir ja, dass es dem TE um Notwehr geht und da würde ich im Kontext der Fragestellung sagen: Definitiv NEIN!

Krach Bumm
14-09-2011, 20:04
Ja, so ähnlich wie damals in Berlin die Strassen gegen die anrückende Rote Armee verteidigt wurden ;)

Nee, Spaß (bzw. Ernst) beiseite. Als erfahrene KKBler wissen wir ja, dass es dem TE um Notwehr geht und da würde ich im Kontext der Fragestellung sagen: Definitiv NEIN!

Dann lies doch noch mal den Beitrag von Luggage, den Sven verlinkt hat.

Savateur73
14-09-2011, 20:07
hallo an alle ,


ich wollte mal fragen ob es selbstverteidigung ist , wenn man sich von einer person bedroht fühlt , und dann als erster zuschlägt ??



mfg.

Das mit der Bedrohung muss Du jetzt aber konkretisieren!
Wie sieht die Bedrohung aus?

apo2122
14-09-2011, 21:16
Das mit der Bedrohung muss Du jetzt aber konkretisieren!
Wie sieht die Bedrohung aus?

joa so ein typ glatze bisschen größer als ich bin 178 der so 181 , war mal im knast ist bald 18, und hat glaub ca.3jahre auf bewährung

ich habe zuerst geschlagen der lag direkt auf dem boden und ich habe auf ihn die ganze zeit eingeschlagen <.< ( was ich nicht so doll fand) habe die kontrolle über meinen körper und geist verloren, leider :-(
zum gück kam der Kisok besitzer und hat auf türkisch geredet und gesagt kleiner hör bitte auf hier sind kameras usw.. , danach habe ich wieder die kontrolle über meinen körper enthalten und habe sofort los gelassen,
der typ hat aber leider nicht nachgelassen und hat mich nach 3minuten ca. wieder angegriffen und ich habe gesagt komm hau mich doch komm ich mach nix , versuch doch dein gllück , hau drauf und er hat drauf gehauen wie ein wilder und gegen mein schienbein getreten, habe kaum etwas gespürt o lief ungefähr die gesichte ab

mfg.
bitte schreibt jetzt keinen blödsinn oder so, danke

Bamboo
14-09-2011, 21:20
Dann lies doch noch mal den Beitrag von Luggage, den Sven verlinkt hat.

Den Beitrag kenne ich. Ich schrieb ja extra "im Kontext der Fragestellung". Wenn hier solche Fragen gestellt werden sind das meistens Fälle wie der den der TE ja nun schon näher geschildert hat und da tendiere ich einfach stark zu keine Notwehr ;)

Doc Norris
14-09-2011, 22:10
Hier steht eigentlich alles drin. ;)

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371

mich nimmt zwar keiner mehr ernst....aber als ergänzung
wären noch

StGB § 32 , 33, zu beachten, hauptsächlich §33

§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Kable
14-09-2011, 22:12
joa so ein typ glatze bisschen größer als ich bin 178 der so 181 , war mal im knast ist bald 18, und hat glaub ca.3jahre auf bewährung

ich habe zuerst geschlagen der lag direkt auf dem boden und ich habe auf ihn die ganze zeit eingeschlagen <.< ( was ich nicht so doll fand) habe die kontrolle über meinen körper und geist verloren, leider :-(
zum gück kam der Kisok besitzer und hat auf türkisch geredet und gesagt kleiner hör bitte auf hier sind kameras usw.. , danach habe ich wieder die kontrolle über meinen körper enthalten und habe sofort los gelassen,
der typ hat aber leider nicht nachgelassen und hat mich nach 3minuten ca. wieder angegriffen und ich habe gesagt komm hau mich doch komm ich mach nix , versuch doch dein gllück , hau drauf und er hat drauf gehauen wie ein wilder und gegen mein schienbein getreten, habe kaum etwas gespürt o lief ungefähr die gesichte ab

mfg.
bitte schreibt jetzt keinen blödsinn oder so, danke

Und wo enthält der Text jetzt die Beschreibung der Bedrohung? Oder wird man schon bedroht wenn jemand eine Glatze hat?

Doc Norris
14-09-2011, 22:13
Und wo enthält der Text jetzt die Beschreibung der Bedrohung? Oder wird man schon bedroht wenn jemand eine Glatze hat?

das ist wieder eine andere geschichte;)

Kable
14-09-2011, 22:16
das ist wieder eine andere geschichte;)

Ach so, das ist ein Mehrteiler, so ähnlich wie Harry Potter:D

Doc Norris
14-09-2011, 22:36
Ach so, das ist ein Mehrteiler, so ähnlich wie Harry Potter:D

absolut...:D

Savateur73
14-09-2011, 23:01
joa so ein typ glatze bisschen größer als ich bin 178 der so 181 , war mal im knast ist bald 18, und hat glaub ca.3jahre auf bewährung

ich habe zuerst geschlagen der lag direkt auf dem boden und ich habe auf ihn die ganze zeit eingeschlagen <.< ( was ich nicht so doll fand) habe die kontrolle über meinen körper und geist verloren, leider :-(
zum gück kam der Kisok besitzer und hat auf türkisch geredet und gesagt kleiner hör bitte auf hier sind kameras usw.. , danach habe ich wieder die kontrolle über meinen körper enthalten und habe sofort los gelassen,
der typ hat aber leider nicht nachgelassen und hat mich nach 3minuten ca. wieder angegriffen und ich habe gesagt komm hau mich doch komm ich mach nix , versuch doch dein gllück , hau drauf und er hat drauf gehauen wie ein wilder und gegen mein schienbein getreten, habe kaum etwas gespürt o lief ungefähr die gesichte ab

mfg.
bitte schreibt jetzt keinen blödsinn oder so, danke

Das ist jetzt das Ergebnis seiner Bedrohung! Wie genau hat er dich bedroht?

apo2122
15-09-2011, 17:20
Das ist jetzt das Ergebnis seiner Bedrohung! Wie genau hat er dich bedroht?

mit schlägen der hat mir auch immer über diversen chatrooms bedroht und so <.<

Todai94
15-09-2011, 17:24
Screenshot machen zurückdrohen wenn du nachweisen kannst dass er das in dem Chatroom ist.

qfunce
15-09-2011, 17:48
bitte schreibt jetzt keinen blödsinn oder so, danke

Och nö, du machst das schon selbst ganz gut.


Und wo enthält der Text jetzt die Beschreibung der Bedrohung? Oder wird man schon bedroht wenn jemand eine Glatze hat?

Wenn die Glatze so blank poliert ist das man sich selbst drin spiegelt, kann das schon passieren...wenn man selbst so ganz gefährlich aussieht...

Doc Norris
15-09-2011, 18:10
Screenshot machen zurückdrohen wenn du nachweisen kannst dass er das in dem Chatroom ist.

Screenshot machen ja, zurück drohen nein...!!
um täter opfer beziehung einwandfrei nachweisen zu können..

Todai94
15-09-2011, 18:14
Na übers Netz nich aber persönlich und ohne Zeugen zurückdrohen ;)

Beanschlagen
15-09-2011, 18:41
1. wenn man den ersten schlag macht kann man nicht von selbstverteidigung reden, es sei denn, die glatze hat ne waffe und bedroht dich.

und 2... warum bei satans hörnern lässt du dich auf einmal so heroisch verprügeln nachdem du ihn, da er dich "bedroht" hat, weniger ruhmreich niedergeschlagen und man bemerke nachgesetzt hast?

Kable
15-09-2011, 23:03
1. wenn man den ersten schlag macht kann man nicht von selbstverteidigung reden, es sei denn, die glatze hat ne waffe und bedroht dich.
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f8/rechtslage-78209/index5.html#post1390371
Einfach mal durchlesen, auch wenn es hier im Thread ja schon mal gepostet wurde.:rolleyes:

Nite
15-09-2011, 23:18
Da ich gerade nicht in Europa bin: sind in Deutschland noch Schulferien?

Todai94
15-09-2011, 23:21
in 2 wochen wieder woohoo! xD

Vrooktar
16-09-2011, 17:28
Selbstverteidigung beginnt nicht erst, wenn der Gegner ausholt.
Wo genau die Grenze liegt ist aber was für schwammige Interpretationsfetischisten.

Todai94
16-09-2011, 17:55
Aber jeder Anwalt wird es so drehen, dass die Selbstverteidigung danach beginnt xD

Vrooktar
16-09-2011, 18:09
Nur die Anwälte die davon profitieren.
Und die anderen Anwälte drehen es anders.

Mal im Ernst wer Anwälte als Maßstab sieht, der vertraut auch auf die Ernährungstipps aus der "Brigitte"

itto_ryu
19-09-2011, 14:59
Mal im Ernst wer Anwälte als Maßstab sieht, der vertraut auch auf die Ernährungstipps aus der "Brigitte"

:yeaha:

Ich bin nicht mehr sicher, glaube bei diesen Artikeln war irgendwo auch was interessantes zu "Preemptive Strikes":
Urban Combatives - UC Articles (http://www.urbancombatives.com/m_resources/articles.htm)

Kusagras
19-09-2011, 15:27
...ich habe zuerst geschlagen der lag direkt auf dem boden und ich habe auf ihn die ganze zeit eingeschlagen <.< ( was ich nicht so doll fand) habe die kontrolle über meinen körper und geist verloren, leider :-(
...

Sieht so aus, als müsste ER sich bedroht fühlen... .

Raging Bull
25-09-2011, 00:45
mich nimmt zwar keiner mehr ernst....aber als ergänzung
wären noch

StGB § 32 , 33, zu beachten, hauptsächlich §33

§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Super...damit hast Du bewiesen, dass Du lesen kannst.

Als 2. Aufgabe darfst Du jetzt noch bei Juris, Lexetius und Co die Urteile raussuchen, in denen das mal bejaht wurde.

Viel Spaß. Wir sehen uns nächstes Jahr.

Doc Norris
25-09-2011, 08:53
Super...damit hast Du bewiesen, dass Du lesen kannst.

Als 2. Aufgabe darfst Du jetzt noch bei Juris, Lexetius und Co die Urteile raussuchen, in denen das mal bejaht wurde.

Viel Spaß. Wir sehen uns nächstes Jahr.

:teufling:

ein z.B aus der Realität.: ( anno 2009)

Herr A (nüchtern da Fahrer) geht aus der Disco Richtung Parkplatz um etwas aus seinem Auto zu holen.
auf dem Weg zum Parkplatz wird A durch B & seine fünf Freunde angepöbelt.
B ist sichtlich frustriert da ihm & seinen Freunden der Zutritt in die Disco verwehrt wurde. A geht ungeachtet dessen weiter zum Parkplatz. B & sein Gefolge sehen darin ihre Möglichkeit ihrem niederen Trieb nach zu kommen.
auf dem Parkplatz wird A durch B, C & D angegriffen. A setzt sich erfolgreich zur Wehr, da seine Kontrahenten stark alkoholisiert sind. B, C & D tragen schwere Verletzungen davon. E will seinen verletzten Freunden helfen, A jedoch greift auch diesen erfolgreich an. E wird ebenfalls verletzt. F & G bleiben unbeteiligt.


Ausgang.: Polizei trifft ein...usw.
plötzlich wird A vorgeworfen B & seinen Freunden auf dem Parkplatz aufgelauert zu haben.

logisch.: einer lauert 6 Mann auf....& das Volkommen nüchtern in dunkler Nacht.

es kommt zur Anzeige.: 3x schwere Körperverletzung....1x leichte Körperverletzung-

Urteil.:
A wird freigesprochen, da er in Notwehr handelte. seine Handlungen waren notwendig um einen Angriff ab zu wehren. im Bezug auf StGB § 33, war die Brutalität die sein handeln begleitete entschuldbar.

weiterhin waren die Aggressoren schon polizeibekannt. A jedoch hatte eine reine Weste & war nüchtern.

Sven K.
25-09-2011, 11:05
:teufling:

ein z.B aus der Realität.: ( anno 2009)

Herr A (nüchtern da Fahrer) geht aus der Disco Richtung Parkplatz um etwas aus seinem Auto zu holen.
auf dem Weg zum Parkplatz wird A durch B & seine fünf Freunde angepöbelt.
B ist sichtlich frustriert da ihm & seinen Freunden der Zutritt in die Disco verwehrt wurde. A geht ungeachtet dessen weiter zum Parkplatz. B & sein Gefolge sehen darin ihre Möglichkeit ihrem niederen Trieb nach zu kommen.
auf dem Parkplatz wird A durch B, C & D angegriffen. A setzt sich erfolgreich zur Wehr, da seine Kontrahenten stark alkoholisiert sind. B, C & D tragen schwere Verletzungen davon. E will seinen verletzten Freunden helfen, A jedoch greift auch diesen erfolgreich an. E wird ebenfalls verletzt. F & G bleiben unbeteiligt.


Ausgang.: Polizei trifft ein...usw.
plötzlich wird A vorgeworfen B & seinen Freunden auf dem Parkplatz aufgelauert zu haben.

logisch.: einer lauert 6 Mann auf....& das Volkommen nüchtern in dunkler Nacht.

es kommt zur Anzeige.: 3x schwere Körperverletzung....1x leichte Körperverletzung-

Urteil.:
A wird freigesprochen, da er in Notwehr handelte. seine Handlungen waren notwendig um einen Angriff ab zu wehren. im Bezug auf StGB § 33, war die Brutalität die sein handeln begleitete entschuldbar.

weiterhin waren die Aggressoren schon polizeibekannt. A jedoch hatte eine reine Weste & war nüchtern.

Gib doch mal ein Link. oder Aktenzeichen.
Natürlich gibt es Urteile zum Notwehrexess. Sogar ein BGH-Urteil. Allerdings
kann man die an einer Hand abzählen. In "ECHT" ist es also so, das man sich
kaum darauf berufen kann. Jedenfalls kommt man da nicht mit durch.
Es ist also Quatsch, dies hier als Allheilmittel zu propagieren. :rolleyes:

P.S. Googlen kann jeder. Wie ist also deine juristische Ausbildung?

Punkt
25-09-2011, 11:15
@TE: Wenn Du jemanden zu Brei kloppst ohne dass er Dich vorher tätlich angegriffen hat oder dass irgendetwas vorausgegangen wäre, siehts für Dich wohl eher schlecht aus.

Aber warte erstmal ab, ob das irgendetwas nach sich zieht. Möglich ist auch, dass der Typ Dich gar nicht anzeigen will...

Immerfroh
25-09-2011, 11:31
ich habe zuerst geschlagen der lag direkt auf dem boden und ich habe auf ihn die ganze zeit eingeschlagen <.< ( was ich nicht so doll fand) habe die kontrolle über meinen körper und geist verloren, leider :-(



Also wer dem TE hier noch einredet, er würde bei einer Anzeige ohne Strafe davon kommen, der hat nicht alle Latten am Zaun....es soll ja angeblich noch alles auf Video aufgenommen worden sein.

Kommt aber eh immer nur Quark dabei raus wenn Hans Fritzchen sich im Internet als der große Rechtsberater aufspielt.

Doc Norris
25-09-2011, 12:01
.1.
Gib doch mal ein Link. oder Aktenzeichen.
Natürlich gibt es Urteile zum Notwehrexess. Sogar ein BGH-Urteil. Allerdings
kann man die an einer Hand abzählen. In "ECHT" ist es also so, das man sich
kaum darauf berufen kann. Jedenfalls kommt man da nicht mit durch.
Es ist also Quatsch, dies hier als Allheilmittel zu propagieren. :rolleyes:

.2.
P.S. Googlen kann jeder. Wie ist also deine juristische Ausbildung?


zu.1.
leider keine angabe möglich, hab schon gesucht, doch wollte ich nicht bis weihnachten nach aktenzeichen suchen^^. minimal prinzip...da in meiner freizeit. aber du hast dir ja schon eingestanden das es möglich ist.^^
(siehe unterstreichung)
als allheilmittel wollte ich es auf keinen fall probagandieren. nur als möglichkeit.

könnte dir aber noch einen fall nennen... is auch schon c.a. 2-3 jahre her...
(nur auf interesse, möchte hier nicht rummüllen oder probagandieren^^)

zu.2.
sicherlich, nur obs weiterhilft??
zur ausbildung.: schwerpunktbereich arbeitsrecht, vertragsrecht

mal nen bildschuss zum a-recht.:

ist es möglich a-zubis, betriebsräte, schwangere, körperlich- beeinträchtigte, alc. kranke etc. zu kündigen.....???

oder ist es erlaubt verbotene fragen zu stellen....(sind sie schwanger etc.)

JA is es (wie möchte ich nicht ausdiskutieren)

also ist es wie du schon bemerkt hast auch möglich sich auf
§ 33 StGB zu berufen.^^

Sven K.
25-09-2011, 12:07
Also wer dem TE hier noch einredet, er würde bei einer Anzeige ohne Strafe davon kommen, der hat nicht alle Latten am Zaun....es soll ja angeblich noch alles auf Video aufgenommen worden sein.

Kommt aber eh immer nur Quark dabei raus wenn Hans Fritzchen sich im Internet als der große Rechtsberater aufspielt.

Deswegen haben wir auch beschlossen, solche Diskussionen eigentlich zu
unterbinden. Manchmal muss man aber über "Irrtümer" aufklären, damit
sich so etwas nicht weiter verbreitet. :rolleyes:

Der TE wir angezeigt, wegen KV. Das Gericht weist dies auch nach. Der TE
beruft sich jetzt aber auf Notwehrexess, Putativnotwehr was immer. Nun
muss der TE aber nachweisen, das es eben doch so war. Es ist also, im
Grunde, doch eine Beweislastumkehr, auch wenn es sie doch gar nicht gibt
im StGB. :ups:
Ich frage mich auch warum es dann so etwas gibt. ;)
Feigen, Peter / Die Beweislastumkehr im Strafrecht / Geldwäsche, Vermögenseinziehung, Hehlerei - de lege lata et ferenda / 9783928973410 (http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=9783928973410)

Dazu gibt es ja auch noch §227 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html) und natürlich §261StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html).
Ich überlasse die Auslegungen aber den Juristen.

Es macht also keinen Sinn, dem TE zu raten sich so oder so zu verhalten,
weil es doch so im Gesetz steht, wenn es eben, in der Jurisprudenz, keine
Beachtung findet.

Doc Norris
25-09-2011, 12:18
Deswegen haben wir auch beschlossen, solche Diskussionen eigentlich zu
unterbinden. Manchmal muss man aber über "Irrtümer" aufklären, damit
sich so etwas nicht weiter verbreitet. :rolleyes:

Der TE wir angezeigt, wegen KV. Das Gericht weist dies auch nach. Der TE
beruft sich jetzt aber auf Notwehrexess, Putativnotwehr was immer. Nun
muss der TE aber nachweisen, das es eben doch so war. Es ist also, im
Grunde, doch eine Beweislastumkehr, auch wenn es sie doch gar nicht gibt
im StGB. :ups:
Ich frage mich auch warum es dann so etwas gibt. ;)
Feigen, Peter / Die Beweislastumkehr im Strafrecht / Geldwäsche, Vermögenseinziehung, Hehlerei - de lege lata et ferenda / 9783928973410 (http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=9783928973410)

Dazu gibt es ja auch noch §227 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html) und natürlich §261StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html).
Ich überlasse die Auslegungen aber den Juristen.

Es macht also keinen Sinn, dem TE zu raten sich so oder so zu verhalten,
weil es doch so im Gesetz steht, wenn es eben, in der Jurisprudenz, keine
Beachtung findet.

^^ haste garnicht mal so unrecht...:)
jeder wirds anders begründen...
doch bei vermögenseinbeziehung biste meist wieder im BGB :D

außer.: bösgläubiger erwerb / verkauf---- da meist diebstahl im vorfeld stattgefunden hat. :D

Ps.: lassen wir doch mal die zankerei....um nebensächlichkeiten^^
& helfen lieber bei der beantwortung der frage...

Savateur73
25-09-2011, 14:00
:teufling:

ein z.B aus der Realität.: ( anno 2009)

Herr A (nüchtern da Fahrer) geht aus der Disco Richtung Parkplatz um etwas aus seinem Auto zu holen.
auf dem Weg zum Parkplatz wird A durch B & seine fünf Freunde angepöbelt.
B ist sichtlich frustriert da ihm & seinen Freunden der Zutritt in die Disco verwehrt wurde. A geht ungeachtet dessen weiter zum Parkplatz. B & sein Gefolge sehen darin ihre Möglichkeit ihrem niederen Trieb nach zu kommen.
auf dem Parkplatz wird A durch B, C & D angegriffen. A setzt sich erfolgreich zur Wehr, da seine Kontrahenten stark alkoholisiert sind. B, C & D tragen schwere Verletzungen davon. E will seinen verletzten Freunden helfen, A jedoch greift auch diesen erfolgreich an. E wird ebenfalls verletzt. F & G bleiben unbeteiligt.


Ausgang.: Polizei trifft ein...usw.
plötzlich wird A vorgeworfen B & seinen Freunden auf dem Parkplatz aufgelauert zu haben.

logisch.: einer lauert 6 Mann auf....& das Volkommen nüchtern in dunkler Nacht.

es kommt zur Anzeige.: 3x schwere Körperverletzung....1x leichte Körperverletzung-

Urteil.:
A wird freigesprochen, da er in Notwehr handelte. seine Handlungen waren notwendig um einen Angriff ab zu wehren. im Bezug auf StGB § 33, war die Brutalität die sein handeln begleitete entschuldbar.

weiterhin waren die Aggressoren schon polizeibekannt. A jedoch hatte eine reine Weste & war nüchtern.
Das Aktenzeichen möchte ich jetzt auch mal haben!:cool:
Sehr unglaubwürdig das ganze Geschehen!

Doc Norris
25-09-2011, 14:12
Das Aktenzeichen möchte ich jetzt auch mal haben!:cool:
Sehr unglaubwürdig das ganze Geschehen!

sicherlich, kann dein / euer bedürfniss nur nicht sofort befriedigen....:o

bei gelegenheit....(wenn gefunden)

Doc Norris
25-09-2011, 14:17
ah danke GOOGEL....

hier was ähnliches

OPFER / Freispruch: Notwehr mit Axt und Messer (http://www.jurablogs.com/de/freispruch-notwehr-axt-messer)

oder auch mal interessant

http://www.jurablogs.com/de/populaerer-rechtsirrtum-notwehr-verhaeltnismaessig-sein

http://www.jurablogs.com/de/notwehr-einsatz-lebensgefaehrlicher-mittel (sogar mit aktenzeichen)^^

wie gesagt etwas ähnliches :o....nur mit waffen...

Ps.: dieses spiel mit beweis, gegendarstellung lässt sich aber auch ins unendliche fortführen^^
& nützen tut es dem thema auch nicht...jeder muss sich letzt endlich selbst die frage stellen / beantworten, wie weit er geht...

Raging Bull
25-09-2011, 16:56
Aber genau darum geht es doch.

Es ist völlig wurscht, auf was ich mich berufen kann. Die Frage ist doch vielmehr, wie hoch da die Erfolgsaussichten sind.
Und da stehen eben hunderttausende Verurteilungen gegen die Handvoll Freisprüche mit Notwehrexzess.

Da kann ich sicher in einem Jura-Fachforum rumdiskutieren, wenn ich aber einem 15-jährigen in einem Kampfkunstforum so was erzähle, dann wird es dem sehr schwerfallen das richtig einzuordnen.


Es gibt auch n Urteil (relativ neu), indem ein Nasenbeinbruch als Abwehr einer Beleidigung vom Notwehrrecht gedeckt war. Wenn ich aber meinem 15-jährigem Neffen das erzähle, glaubt der er könne Leuten, die "A***loch" zu ihm sagen straflos das Nasenbein brechen. Liest der noch hier mit, wird er vermutlich noch auf den am Boden liegenden eintrampeln und glauben, er käme mit 33 StGB raus.

Also wenn man sowas anführt -gerade als Jurist- dann muss man unmissverständlich darauf hinweisen, wie selten es ist, dass sowas mal bejaht wird.

Nichts anderes wollte ich mit meinem Post ausdrücken.


P.S: Danke für die Links!


Edit:
http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/freispruch-notwehr-mit-axt-und-messer/
Da gehts nicht um Exzess

http://www.jurablogs.com/de/populaerer-rechtsirrtum-notwehr-verhaeltnismaessig-sein
Da gehts um Verhältnismäßigkeit

http://www.jurablogs.com/de/notwehr-einsatz-lebensgefaehrlicher-mittel
Hat auch nix damit zu tun


Alle Links beschäftigen sich mit der Wahl der Mittel, sprich Verhältnismäßigkeit. Da hier schon § 32 StGB bejaht wird, kann § 33 gar nicht greifen. Die Grenzen der Notwehr sind ja nicht überschritten.

§ 33 wird bezogen auf den Thread dann interessant, wenn kein Angriff mehr vorliegt, es also an der Gegenwärtigkeit fehlt.

ilyo
26-09-2011, 07:58
Was genau ist denn nun die Frage zum Exzess?

Eine kann ich jetzt schon ebantworten:

§ 33 wird bezogen auf den Thread dann interessant, wenn kein Angriff mehr vorliegt, es also an der Gegenwärtigkeit fehlt.
Die wird insofern nicht interessant, als hier ein Exzess verneint werden wird. Wenn keine Notwehrsituation vorliegt und man dennoch draufzimmert, findet § 33 in der Rspr keine Anwendung.
Was funktioniert, ist dass zwar eine Notwehrsituation vorliegt, man aber die Grenzen des Erlaubten in der Notwehrhandlung überschreitet.


Zur Vertiefung kann "intensiver extensiver Notwehrexzess" gegoogelt werden.

Raging Bull
26-09-2011, 08:32
Der TE hat aber den Glatzkopf nicht mit der Axt erschlagen, sondern den am Boden liegenden noch mehrmals getreten.

Es kann also nur der s.g nachzeitige extensive Exzess für ihn interessant werden.

Deswegen schrieb ich "bezogen auf den Thread"...

Doc Norris
26-09-2011, 18:21
Aber genau darum geht es doch.

Es ist völlig wurscht, auf was ich mich berufen kann. Die Frage ist doch vielmehr, wie hoch da die Erfolgsaussichten sind.
Und da stehen eben hunderttausende Verurteilungen gegen die Handvoll Freisprüche mit Notwehrexzess.

Da kann ich sicher in einem Jura-Fachforum rumdiskutieren, wenn ich aber einem 15-jährigen in einem Kampfkunstforum so was erzähle, dann wird es dem sehr schwerfallen das richtig einzuordnen.


Es gibt auch n Urteil (relativ neu), indem ein Nasenbeinbruch als Abwehr einer Beleidigung vom Notwehrrecht gedeckt war. Wenn ich aber meinem 15-jährigem Neffen das erzähle, glaubt der er könne Leuten, die "A***loch" zu ihm sagen straflos das Nasenbein brechen. Liest der noch hier mit, wird er vermutlich noch auf den am Boden liegenden eintrampeln und glauben, er käme mit 33 StGB raus.

Also wenn man sowas anführt -gerade als Jurist- dann muss man unmissverständlich darauf hinweisen, wie selten es ist, dass sowas mal bejaht wird.

Nichts anderes wollte ich mit meinem Post ausdrücken.


P.S: Danke für die Links!


da hast du volkommen recht....^^
hab irgendwie volkommen ausgeblendet das hier auch noch jüngere user unterwegs sind. (war nur voll in der materie drin)
klar wird es einem 15 jährigen schwer fallen, diese aufführungen korrekt ein zu ordnen...
dafür sorry...:o

& ja eine ausflucht über diese § ist selten....

Freakay
26-09-2011, 21:20
Man kann noch so viel rumreden, aus dem Zusammenhang gerissene Paragraphen kopieren und weiß der Himmel. Notwehrexzess, Putativnotwehr... wie groß ist die Chance, dass das vor Gericht wirklich zieht? Und wie groß im vorliegenden Fall?
Ich stelle mir gerade vor, wie der vermeintliche Aggressor sich in einem Juristikforum anmeldet und dort fragt, ob er den TE schlagen darf, wenn er ihn das nächste Mal sieht. Immerhin muss er ja jetzt davon ausgehen, dass er bedroht wird und sich das wiederholen könnte. Und immerhin gibt es die rechtlichen Begriffe der Putativnotwehr und...

Eine unendliche Geschichte irgendwie, oder?

Vrooktar
27-09-2011, 08:11
Manchmal finde ich es lustig, wenn eine juristische Ausbildung vorausgesetzt wird, um eine entsprechende Thematik zu begreifen.
Jeder der sich schonmal intensiv damit auseinandergesetzt hat wird merken, dass die meisten Juristen davon keinen Plan haben.
Warum ist auch total logisch.
Ein Jurist kann nicht bei allen Sachbereichen voll in der Materie stehen.
Und die Rechtswissenschaft ist insofern einzigartig, weil man mit Kenntnissen in einzelnen Bereichen erstaunlich wenig mit anderen Bereichen anfangen kann.

Das zu ignorieren ist als würde man irgendeinen Typen, der seit 15 Jahren Taekwondo macht im Juristikforum als Kampfkunstexperten betrachten, dessen Kompetenz bei Fragen über den Sport MMA (Obwohl er speziell nix damit zu tun hat) über den Laien hinaus geht der zwar keinen schwarzen Gürtel hat, aber den Sport seit Jahren intensiv verfolgt.

Freakay
27-09-2011, 08:32
Du hast ja recht, Vroo. Aber Paragraphen zu kennen und zu verstehen ist eben noch etwas anderes als die berufliche Erfahrung zu haben, wie diese in der Realität ausgelegt werden und wie oft diese Paragraphen überhaupt wirklich greifen. Selbst wenn ich das BGB rauf und runter beten könnte wäre ich kein Jurist und hätte immernoch wenig Ahnung. Würde mir so jedenfalls durchaus einleuchten. :)

Vrooktar
27-09-2011, 12:02
Vollkommen richtig.
Aber ein Jurist der sich eben nicht ausgiebig damit befasst hat und darin Erfahrungen hat (Was die überwältigende Überzahl ist) kann in der Praxis eben auch nicht mehr als den Inhalt runterbeten.

Es ist schlicht albern ein Juristikstudium als Maßstab für die Glaubwürdigkeit zu betrachten.

Ein Kampfsportler ohne Hochschulreife, der sich aber ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt hat und entsprechende Stellen aufgesucht und Spezialisten befragt hat kann dahingehend ein weit zuverlässigerer Fachmann sein als 98% der Juristen die an deutschen Hochschulen studieren.

ilyo
27-09-2011, 12:51
Hm. Ne. Nicht wenn es darum geht zu bestimmen, was letzten Endes erlaubt ist und was nicht.

Wenn es um praktische Tipps zum Verhalten geht, siehts schon anders aus

Sven K.
27-09-2011, 14:48
Vollkommen richtig.
Aber ein Jurist der sich eben nicht ausgiebig damit befasst hat und darin Erfahrungen hat (Was die überwältigende Überzahl ist) kann in der Praxis eben auch nicht mehr als den Inhalt runterbeten.

Es ist schlicht albern ein Juristikstudium als Maßstab für die Glaubwürdigkeit zu betrachten.

Ein Kampfsportler ohne Hochschulreife, der sich aber ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt hat und entsprechende Stellen aufgesucht und Spezialisten befragt hat kann dahingehend ein weit zuverlässigerer Fachmann sein als 98% der Juristen die an deutschen Hochschulen studieren.

HIER ist es aber in den allermeisten Fällen so, das sich einige User
damit "brüsten" (wollen), wie toll sie sich doch auskennen und die Sache doch ganz
klar ist. Leider ist es eben nicht so. Es gibt hier wirklich einige Juristen, die
sich auch mit solchen Dingen auseinandersetzen. Wenn man wirklich Jurist
ist, ist es auch ein Leichtes an Fallbeispiele(mit Quellenangabe) und/oder
Urteile zu kommen. Viele "deuten" sich eben die Paragrafen und beharren
darauf, das ihrer "Deutung" die einzig wahre ist.
Da hilft es auch nicht, wenn man mal "irgendwie" Einblick in die Gesetze
hatte.

Vrooktar
27-09-2011, 15:58
HIER ist es aber in den allermeisten Fällen so, das sich einige User
damit "brüsten" (wollen), wie toll sie sich doch auskennen und die Sache doch ganz
klar ist. Leider ist es eben nicht so. Es gibt hier wirklich einige Juristen, die
sich auch mit solchen Dingen auseinandersetzen. Wenn man wirklich Jurist
ist, ist es auch ein Leichtes an Fallbeispiele(mit Quellenangabe) und/oder
Urteile zu kommen. Viele "deuten" sich eben die Paragrafen und beharren
darauf, das ihrer "Deutung" die einzig wahre ist.
Da hilft es auch nicht, wenn man mal "irgendwie" Einblick in die Gesetze
hatte.


Das stimmt natürlich.
Es ging mir auch nicht darum jeden Typen, der mal 2 Sätze drüber gelesen hat mit einem Fachmann gleichzustellen und den studierten Leuten die Kompetenz abzuerkennen.

Ich wollte nur ausdrücken, dass es nicht reicht nach einem Abschluss zu fragen, wenn man die Kompetenz einschätzen will.
Ich wollte sensibilisieren.
Es gibt eben nicht nur Trottel und Doktoren.
Das vergessen viele gern.

Bero
27-09-2011, 17:35
Es ist eigentlich sowieso müßig irgendwelche juristischen Tipps zu geben, oder irgendwelche alten Urteile raus zu kramen.
Jeder Fall der vor einen Richter geht, ist ein Unikat über den neu Entschieden wird. Natürlich spricht ein Richter auf der Grundlage des Gesetztes Recht, und selbstverständlich zieht er evtl. auch andere Urteile zu Rate aber am Ende ist es immer seine Entscheidung.
Er wird sich den Fall anschauen, versuchen die Hintergründe zu durschauen und sich mit den beteiligten Personen befassen.
Es ist nun mal ein Unterschied, ob der Täter/Opfer 15 oder 30, eine Frau oder ein Mann, vorbestraft oder mit weißer Weste ist etc. (Auf den Bereich der SV bezogen)

Das ist auch genau das was ich bei meinen SV-Fortbildungen gelernt habe und inzwischen weitergebe. Ich bombardiere die Leute nicht mit Gesetzen die sie sowieso nicht ganz durchdringen können, bzw. die sie abschrecken zu handeln, sondern gebe ihnen Verhaltensweisen an die Hand die sich im Gro als geeignet erwiesen haben. Wenn sie nach diesen vorgehen, haben sie in der Regel gute Chancen, im Ernstfall Recht zu bekommen aber ich werde dafür niemals eine Garantie aussprechen.

Auf hoher See und vor Gericht ist man nun mal in Gottes Hand.

Ach ja, zum Thema Juristen, natürlich ist nicht jeder Jurist automatische Experte für Strafrecht, aber irgendwann ist das in seinem Studium auch mal dran gekommen. Des Weiteren hat er, und das ist viel wichtiger, das nötige "Handwerkszeug" um mit dem Gesetz umzugehen was dem Laien fehlt. Immerhin hat er es ja über Jahre studiert.

Ich hab schon viel im Bereich der SV gemacht, Kurse und Seminare besucht, Scheine erworben, Trainiert, etc. Ich würde mich trotzdem niemals für einen Experten in Sachen Recht halten. Dafür kenn ich zu viele Juristen und weiß von ihnen wie vielschichtig die ganze Materie ist.

Doc Norris
27-09-2011, 19:21
Das stimmt natürlich.
Es ging mir auch nicht darum jeden Typen, der mal 2 Sätze drüber gelesen hat mit einem Fachmann gleichzustellen und den studierten Leuten die Kompetenz abzuerkennen.


das mit dem kompetenz aberkennen is immer so..."immer"^^
kenne keine situation in der es "nicht" darauf hinausläuft, jemanden diese ab- zu -erkennen.
heute erst wieder erlebt...:rolleyes:

aber kennt ihr bestimmt auch;), egal ob KK, kochen oder what ever....


Es ist eigentlich sowieso müßig irgendwelche juristischen Tipps zu geben, oder irgendwelche alten Urteile raus zu kramen.
Jeder Fall der vor einen Richtiger geht, ist ein Unikat über den neu Entschieden wird. Natürlich spricht ein Richter auf der Grundlage des Gesetztes Recht, und selbstverständlich zieht er evtl. auch andere Urteile zu Rate aber am Ende ist es immer eine Entscheidung.
Er wird sich den Fall anschauen, versuchen die Hintergründe zu durschauen und sich mit den beteiligten Personen befassen.
Es ist nun mal ein Unterschied, ob der Täter/Opfer 15 oder 30, eine Frau oder ein Mann, vorbestraft oder mit weißer Weste ist etc. (Auf den Bereich der SV bezogen)


Das ist auch genau das was ich bei meinen SV-Fortbildungen gelernt habe und inzwischen weitergebe. Ich bombardiere die Leute nicht mit Gesetzen die sie sowieso nicht ganz durchdringen können, bzw. die sie abschrecken zu handeln, sondern gebe ihnen Verhaltensweisen an die Hand die sich im Gro als geeignet erwiesen haben. Wenn sie nach diesen vorgehen haben sie in der Regel gute Chancen im Ernstfall Recht zu bekommen aber ich werde dafür niemals eine Garantie aussprechen.

Auf hoher See und vor Gericht ist man nun mal in Gottes Hand.


:yeaha: absolute zustimmung...
nur sollten sich meiner meinung nach besonders die KK / KS ler mit diesem thema beschäftigen......
hoffe nur das die jüngeren user mit dem inhalt zurecht kommen.....

Doc Norris
27-09-2011, 20:58
ah...
hab ganz vergessen zu erwähnen....

troz -alle- dem,
einfach immer wieder klasse disskussionen hier in diesem bereich.:)

*Lars*
27-09-2011, 21:52
Ein Kampfsportler ohne Hochschulreife, der sich aber ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt hat und entsprechende Stellen aufgesucht und Spezialisten befragt hat kann dahingehend ein weit zuverlässigerer Fachmann sein als 98% der Juristen die an deutschen Hochschulen studieren.

Ganz davon abgesehen, dass es Jurastudium heißt, ist mir bei Deinem Abschnitt spontan durch den Kopf geschossen: "Ob dem Vrooktar mal die Frau mit einem angehenden Anwalt durchgebrannt ist?".

Vrooktar
28-09-2011, 11:43
Ganz davon abgesehen, dass es Jurastudium heißt, ist mir bei Deinem Abschnitt spontan durch den Kopf geschossen: "Ob dem Vrooktar mal die Frau mit einem angehenden Anwalt durchgebrannt ist?".


Und an meiner Universität heisst es Rechtswissenschaft.
Ist doch total Banane.
Über mich und die Frauen gibts die letzten Jahre so viel spannendes nicht zu erzählen.
Seit ich verheiratet und mehrfacher Vater bin.



das mit dem kompetenz aberkennen is immer so..."immer"^^
kenne keine situation in der es "nicht" darauf hinausläuft, jemanden diese ab- zu -erkennen.
heute erst wieder erlebt...

Damit habe ich auch kein Problem.
Es gibt eine ganze Gruppe von Menschen denen ich ganz bewusst Kompetenz aberkenne.
Wer das per se ausschließt ist schlicht naiv.
Die meisten Politiker beispielsweise.
Allgemein in fast jedem Fachgebiet die meisten.
Aber das geht an dieser Stelle dann zu weit.

KAJIHEI
28-09-2011, 12:07
Hi !
Ich sag es mal so : Die Realität ist vor Gericht wurscht da zählt Jura.
Entweder man hat das Zeug studiert, oder nicht.
Ratschläge aus der Lebenserfahrung geben zu wollen ist vor Gericht der schlimmste Sockenschuss.
Genauso Aussagen : Na da wurde so und so geurteilt. Schön, na und ? Der nächste Richter sieht es anders.
Wir sind halt hier nicht in Amiland mit dem entsprechenden ursprünglich anglistischen Rechtssystem in dem man sich auf Fälle von anno Pflaumenkuchen berufen kann.
Hier werden Paragraphen verdreht wie es beliebt.
Wie hat es mal ein Obersaatsanwalt so schön gesagt :
Man ist teilweise wie auf See in Gottes Hand. ( Quelle :Der Typ ist ein Kumpel von mir )
Das ist einfach die Realität-Wenn du glaubst ohne Studium in Jura kompetent zu sein ; träum weiter.
Der größte Narr ist der der sich selber für einen Anwalt hält vor Gericht ohne einer zu sein.
Aber was solls........

*Lars*
28-09-2011, 12:19
Das einzige beruhigende ist, dass man Leute wie Vrooktar nicht als Pflichtverteidiger gestellt bekommt. Wenn er sich vor Gericht selbst verteidigen möchte und auf einen Anwalt verzichten mag, ist ihm das auch freigestellt.

Generell sollte man sich als Laie nicht zu viele Gedanken um Juristerei machen, ggf. beschränkt einen das im SV Fall und blockiert einen.

Mir als Laie reicht es eigentlich zu wissen, dass es Paragraphen gibt, die mich im Falle einer Überreaktion im SV-Fall ggf. auch vor dem Knast schützen können. Mehr muss ich nicht wissen. Wenn es vor den Richter geht, muss man eben versuchen, seine mentale Situation transparent darzustellen.

Vrooktar
28-09-2011, 18:31
Hi !
Ich sag es mal so : Die Realität ist vor Gericht wurscht da zählt Jura.
Entweder man hat das Zeug studiert, oder nicht.
Ratschläge aus der Lebenserfahrung geben zu wollen ist vor Gericht der schlimmste Sockenschuss.
Genauso Aussagen : Na da wurde so und so geurteilt. Schön, na und ? Der nächste Richter sieht es anders.
Wir sind halt hier nicht in Amiland mit dem entsprechenden ursprünglich anglistischen Rechtssystem in dem man sich auf Fälle von anno Pflaumenkuchen berufen kann.
Hier werden Paragraphen verdreht wie es beliebt.
Wie hat es mal ein Obersaatsanwalt so schön gesagt :
Man ist teilweise wie auf See in Gottes Hand. ( Quelle :Der Typ ist ein Kumpel von mir )
Das ist einfach die Realität-Wenn du glaubst ohne Studium in Jura kompetent zu sein ; träum weiter.
Der größte Narr ist der der sich selber für einen Anwalt hält vor Gericht ohne einer zu sein.
Aber was solls........

O Mann du hast aber das Hirn erst angeschaltet nachdem du eigentlich den Inhalt des zuvor gelesenen erfassen wolltest oder?
Ein Urgroßvater sagte mal so schön:
Renne keine offenen Türen ein. ( Quelle: Der Typ war der Urgroßvater von mir)

KAJIHEI
28-09-2011, 18:44
Ok. ich muß mich entschuldigen, ich habe echt das eine Wort "nicht" überlesen, daher meine Reaktion.
Tut mir leid.
Nobody is perfect.
Gruß
Kaji

Post scriptum
Aber ansonsten : Deine beleidigende Sprache, die wirklich hart an Gossenjargon erinnert , ist manchmal wirklich anstrengend und mehr als fehl am Platze.
Ich beleidige dich auch nicht permanet durch Anmerkungen wie "Hirnlosigkeit".

Vrooktar
28-09-2011, 18:53
Das muss ich dir eingestehen.
Verzeih.

Raging Bull
01-10-2011, 18:48
Viele "deuten" sich eben die Paragrafen und beharren
darauf, das ihrer "Deutung" die einzig wahre ist.
Da hilft es auch nicht, wenn man mal "irgendwie" Einblick in die Gesetze
hatte.

Ich seh den Unterschied zu den Juristen diesbezüglich nur marginal.

Wenn man bedenkt, dass die Lehre in einigen Teilen nicht mal mit der Praxis der höchsten Gerichte übereinstimmt...


Und auf kleiner Ebene -vorm Einzelrichter- in der das Gros der KV-Delikte nunmal landet ist die Person des Richters oft genug weit entscheidender, als man glaubt/ hofft. Da braucht man viel häufiger einen ausgebufften, psychologisch geschickt vorgehenden Rhetoriker, als einen guten Juristen.

Letzteres ist der Richter nämlich in jedem Fall.

Vrooktar
02-10-2011, 11:07
Richter sind selten fachkundig, das ist wohl allgemein ein Problem des Systems.
Ob das bei unserem Handwerk DAS Problem ist steht mal im Raum.
Aber wenn die ein ums andere mal jahrzehntelang über Bauvorschriften und deren Umsetzung sülzen und keinen Dunst von der Materie haben und dadurch Quatsch verzapfen über den sich jeder Zweitsemestler kaputt lacht ist das echt bitter.

ilyo
03-10-2011, 19:58
Richter sind selten fachkundig, das ist wohl allgemein ein Problem des Systems.
Ob das bei unserem Handwerk DAS Problem ist steht mal im Raum.
Aber wenn die ein ums andere mal jahrzehntelang über Bauvorschriften und deren Umsetzung sülzen und keinen Dunst von der Materie haben und dadurch Quatsch verzapfen über den sich jeder Zweitsemestler kaputt lacht ist das echt bitter.

Sagst du gerade, dass Richter keine Ahnung vom jur. System haben?
Was für einen Mist verzapfen die denn zB?

DeepPurple
03-10-2011, 23:47
Sagst du gerade, dass Richter keine Ahnung vom jur. System haben?
Was für einen Mist verzapfen die denn zB?

Bitte frag nicht, er antwortet sonst.

Vrooktar
04-10-2011, 09:50
Sagst du gerade, dass Richter keine Ahnung vom jur. System haben?
Was für einen Mist verzapfen die denn zB?

Da hast du mich falsch verstanden.
Ich sage, dass ein Richter, der über Streitigkeiten bei einem Bauvorhaben entscheiden soll, oftmals keine Ahnung vom Bau hat und dann gegebenenfalls Entscheidungen fällt, die nichtmal dem Kaffeekocher in nem Ingenieurbüro eingefallen wären.

Jede große Baufirma hat wahrscheinlich ein ganzes Archiv ominöser Urteile, die bei einem fachkundigen Richter niemals gefällt worden wären.

So ein paar praktische Beispiele hätte ich.
Weiss aber nicht, ob die jeder versteht.

ilyo
04-10-2011, 10:49
Und du als 21-Jähriger meinst das schon beurteilen zu können?

Aber gut. Klar, zeig mal ein Beispiel her. Aber damits nicht Offtopic idt, aus dem Bereich Strafrecht.

Sven K.
04-10-2011, 14:57
Da hast du mich falsch verstanden.
Ich sage, dass ein Richter, der über Streitigkeiten bei einem Bauvorhaben entscheiden soll, oftmals keine Ahnung vom Bau hat und dann gegebenenfalls Entscheidungen fällt, die nichtmal dem Kaffeekocher in nem Ingenieurbüro eingefallen wären.

Jede große Baufirma hat wahrscheinlich ein ganzes Archiv ominöser Urteile, die bei einem fachkundigen Richter niemals gefällt worden wären.

So ein paar praktische Beispiele hätte ich.
Weiss aber nicht, ob die jeder versteht.

Ein Richter MUSS und KANN nicht von allem Ahnung haben.
Dafür gibt es Gutachten, Sachverständige usw. usf. Kaum ein Richter urteilt
"ohne Ahnung". Es kommt aber vor, das er die Sachlage anderes einschätzt.
Musste ich auch schon drunter leiden. ;)

*Lars*
04-10-2011, 15:04
Ein Richter MUSS und KANN nicht von allem Ahnung haben.
Dafür gibt es Gutachten, Sachverständige usw. usf. Kaum ein Richter urteilt
"ohne Ahnung". Es kommt aber vor, das er die Sachlage anderes einschätzt.
Musste ich auch schon drunter leiden. ;)

Eben. Ein Richter beurteilt die vorliegenden Fakten aus juristischer Perspektive.

Doc Norris
04-10-2011, 19:01
Da hast du mich falsch verstanden.
Ich sage, dass ein Richter, der über Streitigkeiten bei einem Bauvorhaben entscheiden soll, oftmals keine Ahnung vom Bau hat und dann gegebenenfalls Entscheidungen fällt, die nichtmal dem Kaffeekocher in nem Ingenieurbüro eingefallen wären.

Jede große Baufirma hat wahrscheinlich ein ganzes Archiv ominöser Urteile, die bei einem fachkundigen Richter niemals gefällt worden wären.

So ein paar praktische Beispiele hätte ich.
Weiss aber nicht, ob die jeder versteht.

:D schon mal an befangenheit gedacht????

die vorschriften sind doch vorhanden.....
siehe täuschung, bekannte mängel etc. gewährleistung & deren verlängerung oder bauabnahme u.s.w

Vrooktar
04-10-2011, 21:00
Nunja da gab es diesen Fall von der Trockenhalle.

Eine kleinere Halle sollte gebaut werden in der ein industrieller Trockner sein sollte.
Es ging um Glasherstellungsnebenprodukte, wenn ich mich richtig erinnere.
Nun hatte sich der Bauherr aber schlecht ausgedrückt.
Denn auch wenn in dem Papier drin stand, dass sich IN der Halle ein Trockner befinden sollte vergaß jemand wohl zu erwähnen, dass die Halle praktisch der Trockner war und, dass darin dreistellige Temperaturen zu erwarten waren.

Halle wurde gebaut Betrieb aufgenommen.
Und was passiert?
Da der Elastizitätsmodul von normalem Beton ab einer gewissen Temperatur hoffnungslos kollabiert hing die Decke durch.
Und zwar nicht ein bisschen, sondern um mehrere Meter.
Es bestand durch diverse Sicherheitstoleranzen (Derer gibt es im Bauwesen ne Menge) keine akute Einsturzgefahr oder ähnliches, aber sie konnte nicht mehr für den angedachten Zweck verwendet werden.
Dann ging natürlich die Rechtsgeschichte los.
Der von dem ich es weiss, ein Gutachter, war über Jahre darin involviert.
Die Sache war nach seiner Auffassung relativ klar.
Dennoch folgte Gutachten auf Gutachten und keine Entscheidung wurde getroffen.
Nach einer zweistelligen Jahreszahl, die mir genau entfallen ist, hatte ein mal wieder neu betrauter Richter, der kurz vor der Rente stand die Faxen dicke und hat es dabei bewenden lassen, dass jede der beiden Parteien der anderen eine (identische) Entschädigung für den Vorfall zahlt.
Gemessen an den Gerichtskosten ohnehin lächerlich wenig.

Und da fällt mir noch die Geschichte ein als ein Pathologe auf Aufforderung des Rechtsanwaltes und anschließender Bestätigung des Richters erläutern musste welchen Einfluss das stehen bleiben einer Uhr mit dem Tod des Besitzers hat.

Ich finde immer die Leute spaßig die scheinbar die Ansicht vertreten, dass das Alter proportional zur Einsichtsfähigkeit ist.
Je nach Bereich sehen die meisten da eher eine indirekte Proportionalität.


Post Scriptum: Die meisten Vorschriften greifen bei vielen großen Bauvorhaben nicht.
Das liegt daran, dass es schlicht nicht für jede Anwendung eine Vorschrift gibt, deshalb gibt es Ingenieure, die rechnerisch nachweisen, dass es trotzdem funktioniert.
Wäre das anders wären Ingenieure auch nur Paragraphenauswendiglerner und keiner könnte einem ein Bauwerk aus einem Baustoff bauen, der nicht schon 200 mal benutzt wurde.
Fortschritt wäre im Eimer.
Die meisten Vorschriften betreffen dahingehend die Prüfverfahren.

Doc Norris
04-10-2011, 22:21
Nunja da gab es diesen Fall von der Trockenhalle.

Eine kleinere Halle sollte gebaut werden in der ein industrieller Trockner sein sollte.
Es ging um Glasherstellungsnebenprodukte, wenn ich mich richtig erinnere.
Nun hatte sich der Bauherr aber schlecht ausgedrückt.
Denn auch wenn in dem Papier drin stand, dass sich IN der Halle ein Trockner befinden sollte vergaß jemand wohl zu erwähnen, dass die Halle praktisch der Trockner war und, dass darin dreistellige Temperaturen zu erwarten waren.

Halle wurde gebaut Betrieb aufgenommen.
Und was passiert?
Da der Elastizitätsmodul von normalem Beton ab einer gewissen Temperatur hoffnungslos kollabiert hing die Decke durch.
Und zwar nicht ein bisschen, sondern um mehrere Meter.
Es bestand durch diverse Sicherheitstoleranzen (Derer gibt es im Bauwesen ne Menge) keine akute Einsturzgefahr oder ähnliches, aber sie konnte nicht mehr für den angedachten Zweck verwendet werden.
Dann ging natürlich die Rechtsgeschichte los.
Der von dem ich es weiss, ein Gutachter, war über Jahre darin involviert.
Die Sache war nach seiner Auffassung relativ klar.
Dennoch folgte Gutachten auf Gutachten und keine Entscheidung wurde getroffen.
Nach einer zweistelligen Jahreszahl, die mir genau entfallen ist, hatte ein mal wieder neu betrauter Richter, der kurz vor der Rente stand die Faxen dicke und hat es dabei bewenden lassen, dass jede der beiden Parteien der anderen eine (identische) Entschädigung für den Vorfall zahlt.
Gemessen an den Gerichtskosten ohnehin lächerlich wenig.

Und da fällt mir noch die Geschichte ein als ein Pathologe auf Aufforderung des Rechtsanwaltes und anschließender Bestätigung des Richters erläutern musste welchen Einfluss das stehen bleiben einer Uhr mit dem Tod des Besitzers hat.

Ich finde immer die Leute spaßig die scheinbar die Ansicht vertreten, dass das Alter proportional zur Einsichtsfähigkeit ist.
Je nach Bereich sehen die meisten da eher eine indirekte Proportionalität.


Post Scriptum: Die meisten Vorschriften greifen bei vielen großen Bauvorhaben nicht.
Das liegt daran, dass es schlicht nicht für jede Anwendung eine Vorschrift gibt, deshalb gibt es Ingenieure, die rechnerisch nachweisen, dass es trotzdem funktioniert.
Wäre das anders wären Ingenieure auch nur Paragraphenauswendiglerner und keiner könnte einem ein Bauwerk aus einem Baustoff bauen, der nicht schon 200 mal benutzt wurde.
Fortschritt wäre im Eimer.
Die meisten Vorschriften betreffen dahingehend die Prüfverfahren.

:D
köstlich.....
doch ohne ZDF's naja.....wie alles andere auch schwammig...

ergänzung.: ZDF = zahlen / daten / fackten

ilyo
05-10-2011, 08:12
Äh ja und? Was sagt das jetzt? Die Entscheidung kann durchaus richtig sein, wenn die Vertragsparteien zu blöde sind, ihre Verträge richtig zu formulieren.

Ich hatte um ein Bsp aus dem StrafR gebeten. Hast du da eins?

DeepPurple
05-10-2011, 09:00
...
Ich hatte um ein Bsp aus dem StrafR gebeten. Hast du da eins?

Du hast ja nicht mal ein Beispiel aus einem anderen Rechtsgebiet gekriegt. :)

Raging Bull
05-10-2011, 09:36
Du hast ja nicht mal ein Beispiel aus einem anderen Rechtsgebiet gekriegt. :)

Das AG Kirchhain hat mal geurteilt, dass der Schall eines Martinshorns nur nach vorn dringt und folglich das Horn nicht hinter dem Fahrzeug zu hören ist.

Richter Klarmann urteilte, dass Türken immer lügen.

Das AG Limburg vertrat die Ansicht, dass elektronische Bauteile Verschleißteile seien.

Das AG Wetzlar sah bei 2 Messerstichen in den Hals keinen Tötungsvorsatz.

Dem LG genügte Würgen um Mordversuch zu bejahen.


BTW...ein Gericht KANN dem Urteil einer fachkundigen Person folgen, es muss es nicht, sondern kann auch ein Gutachten in eigener Würdigung nachvollziehen und zu gänzlich anderer Auffassung als der Gutachter kommen.

Alex R.
05-10-2011, 09:57
Zum eigentlichen Thema kommt anscheinend nix mehr, von daher ist hier zu. Über Richter, ihre Urteile und die mannigfaltigen Auffassungen von Recht und Gesetz diskutiert bitte entweder in einem neuen Thread oder woanders. Closed.