Weltfremde Richter? Urteil über Hoster-Haftung [Archiv] - Kampfkunst-Board

PDA

Vollständige Version anzeigen : Weltfremde Richter? Urteil über Hoster-Haftung



Sportler
25-10-2011, 12:07
Edit: Doch nicht sooo schlimm *g*

Budoka_Dante
25-10-2011, 12:11
Los, lasst uns alle Blogeinträge schreiben ! :D

mondsucher
25-10-2011, 12:15
Jemand sollte mal die ganzen Richter anzeigen - denn nach der selben Logik sind sie ja auch verantwortlich wenn einer ihrer Mitarbeiter stiehlt, lügt, Steuern hinterzieht, etc.

Das ist wunderbarer Bull shit.

Ein Richter ist dann für seine Mitarbeiter verantwortlich, wenn deren Handlung irgendwas mit dem Beruf zu tun haben. hier springt allerdings der Staat ein, wenn es kein Fall von Rechtsbeugung ist.

Zu dem Urteil: Völlig ok! Google wurde ja zuerst aufgefordert, den Blog zu löschen, hat dies aber nicht getan, müssen daher mit den Konsequenzen leben.

Tuborgjugend
25-10-2011, 12:16
so schlecht finde ich das jetzt nicht. es ist ein Unding, dass man anonym im Internet Behauptungen aufstellen kann, die einen Strafbestand erfüllen können. Die Hoster, also Google in dem Fall, sollen halt dafür sorgen, dass man eben nicht mehr anonym Verbrechen begehen kann

Google wäre sicher nicht verklagt worden, wenn Google die mglichkeiten geschaffen hätte, den eigentlichen Urheber ausfindig zu machen

Ir-khaim
25-10-2011, 12:16
Gilt das nicht auch in Foren, dass der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist?

Sportler
25-10-2011, 13:10
Gilt das nicht auch in Foren, dass der Betreiber für den Inhalt verantwortlich ist?

Jep - und ich finde beides bescheuert. Nicht, weil Betreiber gewisse Aussagen nach Bitte des "Opfers" auf der Seite lassen sollten - sondern, weil die Realität einfach so aussieht, dass ein paar Abmahnungen losgeschickt werden, und man völlig unverschuldet Geld zahlen darf ohne die Chance, erstmal das Problem zu lösen.

Zum Vergleich mit dem Richterjob und deren Haftung: Es kann ja nicht der Job von einem Hoster sein, erstmal alle Aussagen von irgendwelchen Bloggern weltweit auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Genausowenig wie ein Richter (zu Recht) haftet, wenn ein Mitarbeiter im privaten Umfeld was anstellt.
Vor allem öffnet dieses Urteil (neben dem ganzen Abmahnquatsch) auch Zensur Tür und Tor. Gibt ja hier im KKB auch so Helden, deren Namen nicht genannt werden dürfen. Jetzt haben wir den Quatsch europaweit. Statt zwei erwachsene Menschen das klären zu lassen (meinetwegen auch vor Gericht) werden jetzt völlig unbeteiligte mit reingezogen. Und was wird Google wohl tun, wenn jetzt IRGENDEINE Beschwerde kommt? Was passiert mit Blogs und Sites, wenn z.B. irgendwelche Esoterikspinner ankommen und meinen, was da im EsoWatch über ihr Heilwasser steht muss gelöscht werden. Rechtssicherheit für die Hoster? Fehlanzeige.

Vielleicht sehe ich ein bisschen zu schwarz. Aber wo wäre das Problem, dass die Verursacher europaweit haftbar gemacht werden, während Hoster aus dem ganzen Spiel rausgelassen werden?

Tuborgjugend
25-10-2011, 13:18
...

Vielleicht sehe ich ein bisschen zu schwarz. Aber wo wäre das Problem, dass die Verursacher europaweit haftbar gemacht werden, während Hoster aus dem ganzen Spiel rausgelassen werden?

genau das soll ja mit so einem Urteil bezweckt werden und zwar dadurch, dass die Hoster keine anonymen "Verursacher" mehr auf ihren Plattformen zulassen.

Wenn ein hoster aber so blöd/faul ist, anonyme "Verusacher" zuzulassen oder solche Beiträge zeitnah zu löschen, soll der Hoster auch dafür zahlen.

Sportler
25-10-2011, 13:23
genau das soll ja mit so einem Urteil bezweckt werden und zwar dadurch, dass die Hoster keine anonymen "Verursacher" mehr auf ihren Plattformen zulassen.

Wenn ein hoster aber so blöd/faul ist, anonyme "Verusacher" zuzulassen, soll der Hoster auch dafür zahlen.

Ich glaube, da wird der Datenschutzbeauftragte aber meckern... Die Frage ist auch - was ist schon anonym? Es gibt eine Impressumspflicht in D-Land. Und über irgendeine E-Mailadresse ist man in jedem Forum/Blog angemeldet. Zu dieser Adresse gibt es auch einen Namen, der in 90% der Fälle bekannt ist.
Wann aber sollte ein Konzern diese Daten rausgeben? Sofort wenn einer meckert?

Tuborgjugend
25-10-2011, 13:28
Ich glaube, da wird der Datenschutzbeauftragte aber meckern... Die Frage ist auch - was ist schon anonym? Es gibt eine Impressumspflicht in D-Land. Und über irgendeine E-Mailadresse ist man in jedem Forum/Blog angemeldet. Zu dieser Adresse gibt es auch einen Namen, der in 90% der Fälle bekannt ist.
Wann aber sollte ein Konzern diese Daten rausgeben? Sofort wenn einer meckert?

Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link


Der BGH hat im Google-Urteil zudem genauer erläutert (Wortlaut des Urteils hier), unter welchen Bedingungen Hoster wie Google im Falle von blogspot.com haftbar sind: So müssen diese nur tätig werden, wenn der Rechtsverstoß unschwer und ohne rechtliche Prüfung zu erkennen ist.

Wenn ein Rechtsverstoß vorliegen könnte, muss der Hoster allerdings als Richter agieren: So ist er verpflichtet, den Verantwortlichen der Seite auf die Beschwerde hinzuweisen und, wenn dieser substantielle Zweifel daran vorbringt, darüber wiederum den Beschwerdeführer zu informieren und gegebenenfalls weitere Nachweise einzufordern, bevor der Inhalt gelöscht wird. Erhält der Hoster allerdings auf den ersten Hinweis keine Antwort, kann er den Inhalt sofort löschen.

Vielleicht hättest du die Quelle mal genau lesen sollen, bevor du dich empörst.

Mir persönlich ist vor kurzen aufgefallen, dass man sich bei Blogspot neuerdings erst mit einer e-Mailadresse anmelden muss, bevor man Blogs einsehen und kommentieren kann. Also ist man bei Blogspot erst seit kurzen nicht mehr anonym unterwegs

DerUnkurze
25-10-2011, 13:35
Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link

Nein, genau das sollte und darf nicht passieren. Nur wenn wirklich die Gewissheit besteht das ein Gesetz gebrochen wird, sei es Verleumdung oder dergleichen, sollte etwas unternommen werden können.
Sonst wäre es möglich wirklich jede Aussage die einem selbst nicht passt, auch wenn sie der Wahrheit entspricht, verbieten zu lassen.
Pressefreiheit ade.

Sportler
25-10-2011, 13:35
Wenn einer meckert und da auch nur die Vermutung besteht, dass der Meckernde auch zu Recht meckert, sollte der Konzern/Hoster den entsprechenden Beitrag zunächst einmal schnell löschen. Die genaue Vorgehensweise steht aber auch in dem von dir eingestellten Link



Vielleicht hättest du die Quelle mal genau lesen sollen, bevor du dich empörst.

(BGH-Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10 / EuGH Rechtssachen C-509/09 und C-161/10)

Hab es gelesen. Jura ist ja auch sehr unkompliziert - deshalb müssen schon Fragen der Zuständigkeit bis vor's BGH. Klar ist es dann kein Problem für eine Firma eindeutig festzustellen, dass sie zuständig ist, wenn ein in Luxemburg geschriebener Text, der in Belgien gehostet wird, von einer Firma mit Sitz in Kalifornien die Persönlichkeitsrechte eines Deutschen verletzt.
Wieso schiebt man diese Entscheidung auf die Unternehmen? Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass es sonst immer einen Richter braucht, der Rechtsbrüche als solche feststellt...

Edit: Nochmal kurz zur Erklärung - es gibt ja hierzulande bei genau diesem Thema unterschiedliche Ansichten, Urteile und vor allem eine ganze Menge Leute, die abzocken und zensieren. Ist ein Problem, das jeder Forenbetreiber kennt. Und auch viele Leute, die mal beim falschen Mobilfunkprovider einen Vertrag abgeschlossen haben, etc. Statt diese Probleme erstmal zu lösen, wird die Blase erstmal globalisiert (jedes Land hat andere Gesetze, auch in Europa) und Unternehmen werden in die Verantwortung gezogen. Wie gesagt, ich finde es dämlich.

Tuborgjugend
25-10-2011, 13:44
Hab es gelesen. Jura ist ja auch sehr unkompliziert - deshalb müssen schon Fragen der Zuständigkeit bis vor's BGH. Klar ist es dann kein Problem für eine Firma eindeutig festzustellen, dass sie zuständig ist, wenn ein in Luxemburg geschriebener Text, der in Belgien gehostet wird, von einer Firma mit Sitz in Kalifornien die Persönlichkeitsrechte eines Deutschen verletzt.
Wieso schiebt man diese Entscheidung auf die Unternehmen? Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass es sonst immer einen Richter braucht, der Rechtsbrüche als solche feststellt...

Was du jetzt hier geschrieben hast, bedeutet für mich schlimmstenfalls, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte ganz offensichtlich verletzt wurden, nur dann etwas machen kann, wenn Hoster und Verursacher beide in seinem Land ansässig sind.

Bestenfalls lässt diese Firma es gar nicht erst zu, dass überhaupt irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden, egal woher Firma, Verursacher und Beschädigter herkommen.

Für mich macht es jedenfalls Sinn, dass der Verbreiter einer Nachricht auch dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Sportler
25-10-2011, 13:55
Was du jetzt hier geschrieben hast, bedeutet für mich schlimmstenfalls, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte ganz offensichtlich verletzt wurden, nur dann etwas machen kann, wenn Hoster und Verursacher beide in seinem Land ansässig sind.

Bestenfalls lässt diese Firma es gar nicht erst zu, dass überhaupt irgendjemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden, egal woher Firma, Verursacher und Beschädigter herkommen.

Für mich macht es jedenfalls Sinn, dass der Verbreiter einer Nachricht auch dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Natürlich soll man was dagegen tun können. Aber der Weg sollte über Anwälte und Richter laufen. Erstmal offizielle Schritte einleiten, meinetwegen Anzeige gegen den Schreiber eines Textes und von offizieller Seite eine Mitteilung an den Hoster. Ohne das letzteren dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wie kann man es übrigens "Faulheit" nennen, dass Google nicht Milliarden Beiträge von Millionen Nutzern überprüft???

Möglichkeiten gibt es genug strittige Fragen zu klären - und diese auch schnell zu klären. Weg zum Anwalt, Anwalt schreibt an Hoster, ohne dass hier Kosten für den Hoster entstehen. Hoster muss gleichzeitig wissen, dass eine Zuständigkeit gegeben ist (was ja durch dieses Urteil passiert ist). Die Entscheidung WAS nun tatsächlich Rechtsbruch ist, ist einfach von einem internationalen Dienstleister nicht zu treffen. Deshalb macht es für mich auch keinen Sinn, diesen schon im Vorfeld haftbar zu machen. Klar, wenn ein Brief vom Anwalt oder ein richterlicher Beschluss kommt, dann sollte der Hoster tätig werden (sofern zuständig - oder wie würdet ihr reagieren, wenn ein Brief aus China oder Nordkorea kommt?;) ).

Sphere
25-10-2011, 13:57
Google kann für Blogeinträge haften (http://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-grundsatzurteil-ueber-plattform-betreiber-google-kann-fuer-blogeintraege-haften-1.1172437)

BGH und EuGH haben entschieden: Obwohl Google in Kalifornien sitzt müssen die jetzt haften, wenn jemand in Spanien was fieses über einen Deutschen schreibt. Jemand sollte mal die ganzen Richter anzeigen - denn nach der selben Logik sind sie ja auch verantwortlich wenn einer ihrer Mitarbeiter stiehlt, lügt, Steuern hinterzieht, etc.

Hätten die Richter denn anders entscheiden können? Ich ging nämlich immer davon aus, dass Richter nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern grundsätzlich nach dem was unter Berücksichtigung bestimmter etablierter Interpretationsmethoden in den einschlägigen Gesetzen. Und dann wären wohl eher die Gesetzesmacher diejenigen, welche sich dem Vorwurf der Weltfremdheit verdient hätten, oder?

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:03
Natürlich soll man was dagegen tun können. Aber der Weg sollte über Anwälte und Richter laufen. Erstmal offizielle Schritte einleiten, meinetwegen Anzeige gegen den Schreiber eines Textes und von offizieller Seite eine Mitteilung an den Hoster. Ohne das letzteren dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Wie kann man es übrigens "Faulheit" nennen, dass Google nicht Milliarden Beiträge von Millionen Nutzern überprüft???

Möglichkeiten gibt es genug strittige Fragen zu klären - und diese auch schnell zu klären. Weg zum Anwalt, Anwalt schreibt an Hoster, ohne dass hier Kosten für den Hoster entstehen. Hoster muss gleichzeitig wissen, dass eine Zuständigkeit gegeben ist (was ja durch dieses Urteil passiert ist). Die Entscheidung WAS nun tatsächlich Rechtsbruch ist, ist einfach von einem internationalen Dienstleister nicht zu treffen. Deshalb macht es für mich auch keinen Sinn, diesen schon im Vorfeld haftbar zu machen. Klar, wenn ein Brief vom Anwalt oder ein richterlicher Beschluss kommt, dann sollte der Hoster tätig werden (sofern zuständig - oder wie würdet ihr reagieren, wenn ein Brief aus China oder Nordkorea kommt?;) ).

Dann hat aber der Geschädigte die Kosten (für den Anwalt) und bleibt schlechtestenfalls darauf sitzen, wenn der Hoster anonyme Posts in irgendeiner Form zugelassen hat

Als Privatmann muss man doch die Möglichkeit haben, zu einem Hoster zu gehen (also ihm zu schreiben) und sagen zu können: "Hier und hier wurden auf einer ihrer Seiten durch User XY (ob der jetzt anonym ist oder nicht ist zunächst irrelevant) meine Perönlichkeitsrechte verletzt und/oder meine Ehre verletzt. Also lösch den Kram mal ganz schnell, bevor weitere Schäden für mich entstehen"

Die Gerichte sollten sich lieber um wichtigere Sachen kümmern und eine schnelle, unkomplizierte Lösung sollte möglich sein, um weitere Schäden zu Ungunsten der ohnehin schon geschädigten Person abzuwenden

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:04
Pardon, hab ich wohl was falsch verstanden

DerUnkurze
25-10-2011, 14:08
bei blogspot kann man entsprechende posts melden

und sonst, email, telefonat etc..

Sphere
25-10-2011, 14:11
Was genau ist denn daran weltfremd, wenn man als Geschädigter seine Rechte jetzt durchsetzen kann? Für Google und Co ist es kein Problem, einen Prozess in jedem beliebigen Land zu führen, für 99,99% aller Privatleute nicht.

Kam das bei mir so rüber, als würde ich der Wertung zustimmen? War nicht so beabsichtigt.
Aber ob der Vorwurf "Weltfremd" berechtigt ist oder nicht, ist für mich halt erst ein Thema, wenn ich verstanden habe, wem man diesen Vorwurf überhaupt machen sollte. Und da kann ich halt Sportler schon nicht folgen, weil ich wie gesagt immer davon ausging, dass Richter nach Gesetzen entscheiden, diese aber nicht selbst geschrieben haben.

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:11
bei blogspot kann man entsprechende posts melden

und sonst, email, telefonat etc..

So wie ich das verstanden habe hat genau das ja nix gebracht, also Google hat nix unternommen (mit Verweis auf die Gesetzeslage im Google-Herkunftsland) und der Beschädigte konnte nur durch eine gerichtliche Klage etwas erreichen

Sportler
25-10-2011, 14:20
Kam das bei mir so rüber, als würde ich der Wertung zustimmen? War nicht so beabsichtigt.
Aber ob der Vorwurf "Weltfremd" berechtigt ist oder nicht, ist für mich halt erst ein Thema, wenn ich verstanden habe, wem man diesen Vorwurf überhaupt machen sollte. Und da kann ich halt Sportler schon nicht folgen, weil ich wie gesagt immer davon ausging, dass Richter nach Gesetzen entscheiden, diese aber nicht selbst geschrieben haben.

Weltfremd ist imho die Annahme, dass Konzerne jetzt wegen jedem pupsigen Beitrag am liebsten weltweit Richter spielen sollen und dafür auch noch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Das Urteil baut unter anderem auf der Störerhaftung auf, die ich schon grundsätzlich für falsch halte. Sippenhaft wurde ja auch abgeschafft.

Gerichte können bei Streitfragen eigentlich immer entscheiden. Und gerade bei Fragen nach Zuständigkeiten laufen sie da eher selten in Rechtsbeugung oder Rechtsbruch.
Offensichtlich gab es noch keine richtigen Gesetze zu dem Thema, sonst wären die großen Konzerne bzw. der Konzern nicht so überrascht;)

DerUnkurze
25-10-2011, 14:23
So wie ich das verstanden habe hat genau das ja nix gebracht, also Google hat nix unternommen (mit Verweis auf die Gesetzeslage im Google-Herkunftsland) und der Beschädigte konnte nur durch eine gerichtliche Klage etwas erreichen

In dem Artikel wird dies mit keinem Wort erwähnt, daher würde ich nicht davon ausgehen das von diesem Weg gebrauch gemacht wurde, würde es aber auch nicht ausschließen.

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:25
Weltfremd ist imho die Annahme, dass Konzerne jetzt wegen jedem pupsigen Beitrag am liebsten weltweit Richter spielen sollen und dafür auch noch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Das Urteil baut unter anderem auf der Störerhaftung auf, die ich schon grundsätzlich für falsch halte. Sippenhaft wurde ja auch abgeschafft.

Gerichte können bei Streitfragen eigentlich immer entscheiden. Und gerade bei Fragen nach Zuständigkeiten laufen sie da eher selten in Rechtsbeugung oder Rechtsbruch.
Offensichtlich gab es noch keine richtigen Gesetze zu dem Thema, sonst wären die großen Konzerne bzw. der Konzern nicht so überrascht;)

Die Konzerne verdienen doch auch gutes Geld mit ihren Portalen/Seiten, warum sollten sie denn da nicht auch Verantwortung übernehmen müssen? In so ziemlich jedem anderen Geschäftszweig gehen Verantwortung und Haftbarkeit auch mit Verdienst einher

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:33
In dem Artikel wird dies mit keinem Wort erwähnt, daher würde ich nicht davon ausgehen das von diesem Weg gebrauch gemacht wurde, würde es aber auch nicht ausschließen.

Ich ging davon aus, weil diese beschriebene Vorgehensweise so ausführlich im Urteil drin steht. Hundertprozentig sicher bin ich mir da auch nicht und habs deshalb ma so eingeleitet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand mit ein bisschen Verstand direkt vors Gericht zieht ohne den Hoster anzuschreiben

Sportler
25-10-2011, 14:34
Die Konzerne verdienen doch auch gutes Geld mit ihren Portalen/Seiten, warum sollten sie denn da nicht auch Verantwortung übernehmen müssen? In so ziemlich jedem anderen Geschäftszweig gehen Verantwortung und Haftbarkeit auch mit Verdienst einher

Sie tun das ja. Nehmen wir an, es wurde tatsächlich Google kontaktiert mit Briefen von Anwälten oder Richtern. Dann haben die natürlich eine Rechtsabteilung - und diese hat dann zu diesem Zeitpunkt rechtlich einwandfrei gesagt: Wir sind nicht zuständig/haftbar. Ob und wie die Daten des Schreibers angefragt oder herausgegeben wurden ist dann die nächste Frage.

Und von wegen unternehmerische Verantwortung: Die hiesige Störerhaftung trifft hier vor allem Hobby-Forenbetreiber. Und die Gewinne von Google mit wenigen Cent pro Werbeaufruf, etc. sind so knapp kalkuliert, dass nur durch die Masse an Werbung Geld reinkommt. Wenn ich jetzt für jede Website einen Anwalt abstellen muss, der 24/7 die Beiträge kontrolliert, gute Nacht. Das steht in keiner Relation zum Umsatz/Gewinn und würde, so wie du es einforderst den gesamten Geschäftszweig kaputt machen. Noch ein unrealistisches Beispiel gefällig? (bezüglich weltfremdes Urteil) :cool: Wenn eine Autovermietung jemandem einen Mietwagen gibt, ist die Firma dann auch dafür verantwortlich ein Einsatzteam bereit zu stellen ("Cobra 11"), falls der Mieter mit dem Wagen zu schnell fährt oder ihn als Fluchtwagen benutzt? :o:o

Sphere
25-10-2011, 14:38
Offensichtlich gab es noch keine richtigen Gesetze zu dem Thema, sonst wären die großen Konzerne bzw. der Konzern nicht so überrascht;)

§ 10 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) sieht für mich eigentlich wie ein richtiges Gesetz zu dem Thema aus. Und im bisherigen Verfahrensverlauf ging es ja gerade um die Frage, wann von Kenntnis im Sinne der Norm auszugehen ist.

Und das Google von dem Ergebnis überrascht ist, kann ich auch nirgendwo finden.

Tuborgjugend
25-10-2011, 14:43
Sie tun das ja. Nehmen wir an, es wurde tatsächlich Google kontaktiert mit Briefen von Anwälten oder Richtern. Dann haben die natürlich eine Rechtsabteilung - und diese hat dann zu diesem Zeitpunkt rechtlich einwandfrei gesagt: Wir sind nicht zuständig/haftbar. Ob und wie die Daten des Schreibers angefragt oder herausgegeben wurden ist dann die nächste Frage.

Umso besser ist es, dass jetzt einmal klargestellt wurde, dass sie doch zuständig/haftbar sind.

In dem Punkt, dass die Daten Dritter, bzw die des Verusachers nicht ohne richterliche Anordnung herasugegeben dürfen sollen, stimme ich mit dir überein. In dem verlinkten Fall lese ich jetzt aber nicht heraus, dass diese Daten von einem Privatmann angefordert wurden und auch nicht, dass dies der Streitpunkt war



Und von wegen unternehmerische Verantwortung: Die hiesige Störerhaftung trifft hier vor allem Hobby-Forenbetreiber. Und die Gewinne von Google mit wenigen Cent pro Werbeaufruf, etc. sind so knapp kalkuliert, dass nur durch die Masse an Werbung Geld reinkommt. Wenn ich jetzt für jede Website einen Anwalt abstellen muss, der 24/7 die Beiträge kontrolliert, gute Nacht. Das steht in keiner Relation zum Umsatz/Gewinn und würde, so wie du es einforderst den gesamten Geschäftszweig kaputt machen. Noch ein unrealistisches Beispiel gefällig? (bezüglich weltfremdes Urteil) :cool: Wenn eine Autovermietung jemandem einen Mietwagen gibt, ist die Firma dann auch dafür verantwortlich ein Einsatzteam bereit zu stellen ("Cobra 11"), falls der Mieter mit dem Wagen zu schnell fährt oder ihn als Fluchtwagen benutzt? :o:o

Nicht jedes Forum muss jetzt einen Anwalt einstellen, aber jedes Forum sollte mit einem Fünkchen Verstand betrieben werden. Und dieser Verstand sollte einem sagen, dass manche Dinge, die so geschrieben werden, nicht in Ordnung sein können und besser gelöscht werden

In dem von dir beschrieben doch eher absurdem Beispiel wäre die Autovermietung zumindest dann haftbar, wenn sie das Auto an eine Person, die sich nicht asuweisen konnte und auch keinen gültigen Führerschein vorgelegt hätte, ausgeliehen hätte und dann auch noch keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hätte. Und dann wäre sie mMn zurecht haftbar

Sportler
25-10-2011, 14:51
§ 10 TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) sieht für mich eigentlich wie ein richtiges Gesetz zu dem Thema aus. Und im bisherigen Verfahrensverlauf ging es ja gerade um die Frage, wann von Kenntnis im Sinne der Norm auszugehen ist.

Und das Google von dem Ergebnis überrascht ist, kann ich auch nirgendwo finden.

Google ist keine deutsche Firma und der entsprechende Beitrag wurde wohl in Spanien verfasst, falls ich jetzt nichts durcheinander bringe. Die durchaus berechtigte Frage von Google könnte also sein: Müssen wir nach dem deutschen §10 TMG handeln oder dem US §XY? Etc. Gut, Zuständigkeit ist jetzt scheinbar geklärt, bleibt die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Google jetzt die Entscheidung treffen soll (und wie gesagt, dafür auch verantwortlich gemacht wird, wenn sie das anders sehen als hiesige Richter - was ja nicht verwundert, wenn man minimal andere Gesetze und ein anderes Rechtsempfinden annimmt. Selbst hier im Forum sind wir uns ja nicht einig). Was ist z.B. eine Beleidigung? A...loch? Klar. Depp? Ok. Quatschkopf? (Dafür hab ich schonmal ne Verwarnung bekommen). Wenn also jemand in Spanien jetzt über mich schreibt, ich wäre ein Quatschkopf und Google das nicht sofort als Beleidigung entfernt, kann ich auf ordentlich Kohle klagen. So schön das Geld wäre, richtig finde ich das nicht.

Tuborgjugend
25-10-2011, 15:00
Google ist keine deutsche Firma und der entsprechende Beitrag wurde wohl in Spanien verfasst, falls ich jetzt nichts durcheinander bringe. Die durchaus berechtigte Frage von Google könnte also sein: Müssen wir nach dem deutschen §10 TMG handeln oder dem US §XY? Etc. Gut, Zuständigkeit ist jetzt scheinbar geklärt, bleibt die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Google jetzt die Entscheidung treffen soll (und wie gesagt, dafür auch verantwortlich gemacht wird, wenn sie das anders sehen als hiesige Richter - was ja nicht verwundert, wenn man minimal andere Gesetze und ein anderes Rechtsempfinden annimmt. Selbst hier im Forum sind wir uns ja nicht einig). Was ist z.B. eine Beleidigung? A...loch? Klar. Depp? Ok. Quatschkopf? (Dafür hab ich schonmal ne Verwarnung bekommen). Wenn also jemand in Spanien jetzt über mich schreibt, ich wäre ein Quatschkopf und Google das nicht sofort als Beleidigung entfernt, kann ich auf ordentlich Kohle klagen. So schön das Geld wäre, richtig finde ich das nicht.

jetzt biste aber schon ein paar Schritte weiter. In dem Urteil ging es nicht um Geld, zumindest hab ich nichts von Schmerzensgeld oä in dem Urteil gelesen. Zum andern gibt es im deutschen Recht keine überzogen hohe Schadensersatz-/Schmerzensgeldsummen, erst recht nicht für "Quatschkopf".

Wenn so ein Urteil in D tatsächlich einmal vorkommen sollte, kannste dich immer noch darüber auslassen, aber momentan geht es ja um eine üble Nachrede, die anscheinend jeder Grundlage entbehrt und dass so etwas ganz schnell wieder aus diesem Internet verschwinden muss, ist in meinen Augen eine gute Sache

Und bevor du damit kommst, dass Google jetzt eine Milliarde Gesetzesbücher und Rechtslagen kennen muss, dann informier dich doch nur einmal über die unzähligen verschiedenen Rechtslagen allein in den 50 Staaten der USA, die Google bis dato berücksichtigen musste

sbenji
25-10-2011, 15:54
heise online - BGH konkretisiert Prüfungspflichten für Bloghoster (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-konkretisiert-Pruefungspflichten-fuer-Bloghoster-1366234.html)


Die vom BGH erstmals sehr konkret formulierten Prüfpflichten für Host-Provider entsprechen in etwa der gängigen Rechtsprechung unterer Instanzen. Der Zusammenfassung des BGH zufolge muss ein Betreiber einen beanstandeten Beitrag nur sperren "wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann."

Auf jeden Fall sei "zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für das Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten". Bleibe die geforderte Stellungnahme innerhalb einer "nach den Umständen angemessenen Frist" aus, sei von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stelle allerdings der für das Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider laut BGH grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt.

Lege der Betroffene gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, müsse der Betreiber nicht weiter prüfen. Ergebe sich aber aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für das Blog Verantwortlichen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, sei der beanstandete Eintrag zu löschen.

- in eindeutigen Fällen
- Weiterleitung der Beschwerde Zur Stellungnahme
- Falls Stellungnahme gut begründet nochmal ne Stellungnahme vom Beschwerenden.

Also so wild ist das jetzt nicht.

Sportler
25-10-2011, 15:55
Hier klingt das jetzt völlig anders:
Stern.de (http://www.stern.de/digital/online/beleidigung-im-internet-bgh-legt-pruefregeln-vor-1743358.html)

Google haftet also nicht und muss auch im Vorfeld nicht alles überprüfen... Erst wenn tatsächlich ein ordentlicher Beschluss kommt, muss reagiert werden.

Ich nehme alles zurück!:o Urteil klingt ganz gut... Wenn es tatsächlich so ist.

Tuborgjugend
25-10-2011, 16:01
Hier klingt das jetzt völlig anders:
Stern.de (http://www.stern.de/digital/online/beleidigung-im-internet-bgh-legt-pruefregeln-vor-1743358.html)

Google haftet also nicht und muss auch im Vorfeld nicht alles überprüfen... Erst wenn tatsächlich ein ordentlicher Beschluss kommt, muss reagiert werden.

Ich nehme alles zurück!:o Urteil klingt ganz gut... Wenn es tatsächlich so ist.

Dasselbe hättest du auch erfahren, wenn du deinen verlinkten Artikel und das darin verlinkte Urteil gelesen hättest :p

Sportler
25-10-2011, 16:33
Dasselbe hättest du auch erfahren, wenn du deinen verlinkten Artikel und das darin verlinkte Urteil gelesen hättest :p

Im ersten verlinkten Artikel steht das ja so:


Wer ist verantwortlich, wenn Internetnutzer über Beleidigungen oder Falschdarstellungen Persönlichkeitsrechte verletzen, sie ihre Internet-Seite aber im Ausland haben? Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben nun zwei Urteile gefällt, die internationalen Klagen in Deutschland den Weg frei machen.
Quelle (http://www.sueddeutsche.de/digital/bgh-grundsatzurteil-ueber-plattform-betreiber-google-kann-fuer-blogeintraege-haften-1.1172437)

Der Rest sind nur Erläuterungen über die Hintergründe...

Edit: Ne, hatte den Stern falsch verstanden. Provider sind angehalten Richter zu spielen. Und haften, wenn sie das "falsch" machen.
EditEdit: Die Überprüfung muss aber, das ist zumindest ein kleiner Pluspunkt, nicht im Vorfeld geschehen. Wobei die Weichen dafür gestellt sind.

Sphere
25-10-2011, 18:53
Dasselbe hättest du auch erfahren, wenn du deinen verlinkten Artikel und das darin verlinkte Urteil gelesen hättest :p

Ich würde allgemein niemanden raten sich über gerichtliche Entscheidungen aus Artikeln der "normalen" Presse zu informieren. Selbst bei den als seriöser angesehenen Zeitungen sind die (Fach)redaktionen häufig entweder nicht in der Lage oder unwillig eine juristische Problematik korrekt widerzugeben. Nicht zu vergessen, dass manche juristischen Formulierungen einen anderen Bedeutungsinhalt haben als man von der Umgangssprache her erwarten kann. (Beispiel: Der nicht rechtsfähige Verein ist rechtsfähig.)

Und natürlich mein Lieblingsaufreger: Jede noch so triviale BGH-Entscheidung wird als "... stärkt Rechte von ..." oder "... neuer Anspruch ..." geframet.

Zusammenfassend, lediglich das Lesen von Originalentscheidungen und Gesetzen kann einen zuverlässlich über solche Sachen aufklären. Fachpresse, was auch mal die fachlichen Blawgs mit einschließt, ist im Zweifel auch gut, "Normalpresse" ist Schund.


Kampfsportanalogieedit:

Die Berichterstattung über juristische Sachverhalte in der Presse ist etwas weniger korrekt und präzise, als die Berichterstattung der Presse über Mixed-Martial-Arts-Veranstaltungen.

Sven K.
26-10-2011, 14:06
Na wenn jetzt alles "klar" ist, kann ja zu. ;)