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Punkt
26-10-2011, 14:53
Moin!

Mal ne Frage an die Spezialisten hier:
Hab am Wochenende nen schlag abbekommen, musste genäht werden. An sich nichts schlimmes, aber dennoch die Frage:
Lohnt es sich, den Schläger anzuzeigen, wenn den Schlag an sich niemand gesehen hat?
Hat sone Anzeige Aussicht auf Erfolg?

Gruß,
Punkt

domo77
26-10-2011, 14:55
ich würde es machen. Ärger bekommt er dafür auf jeden Fall, da die Polizei Kontakt aufnehmen wird. Allein das ist unangenehm..
vielleicht gibt er es ja auch absichtlich oder aus versehen zu..

little M
26-10-2011, 14:55
Lohnt sich immer.

angHell
26-10-2011, 14:58
Yo, gerade mit Attest (genäht) und wenn der Angreifer auch alleine war. Ansonsten kannste ja mal nach Zeugen ausschau halten, vielleicht war ja einer Deiner Freunde doch in der Nähe.

Punkt
26-10-2011, 15:03
ich würde es machen. Ärger bekommt er dafür auf jeden Fall, da die Polizei Kontakt aufnehmen wird. Allein das ist unangenehm..
vielleicht gibt er es ja auch absichtlich oder aus versehen zu..

Zugegeben hat ers, er behauptet nur, ich hätte angefangen.

Scheinen ja einige hier ganz überzeugt davon zu sein, dass es nutzt. Werde ich die Woche wohl mal bei unseren Freunden und Helfern vorbeischauen. ;)

Vielen Dank!
Punkt

Wombo
26-10-2011, 15:49
*edit*

qfunce
26-10-2011, 17:11
Klar, anzeigen. Wo gibts sonst noch soviel Spass für so wenig Geld!?!

the5ilence
26-10-2011, 18:02
Zugegeben hat ers, er behauptet nur, ich hätte angefangen.

Scheinen ja einige hier ganz überzeugt davon zu sein, dass es nutzt. Werde ich die Woche wohl mal bei unseren Freunden und Helfern vorbeischauen. ;)

Vielen Dank!
Punkt

Hi!

grade im Zuge der ganzen krassen Meinungen zur Polizei hier im Forum, fände ichs wirklich sehr interessant, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest :D Wenns dich nicht stört wärs cool, wenn du schreiben könntest wie sich die Sache weiter entwickelt.

mfg

Fabian.
26-10-2011, 19:12
*edit*

Ja genau, sollten die doch besser im Gebüsch hocken und warten bis sich zwei Jugendlichen raufen.

domo77
27-10-2011, 08:29
*edit*


Ja genau, sollten die doch besser im Gebüsch hocken und warten bis sich zwei Jugendlichen raufen.

ich habe da andere Erfahrungen gemacht.
Finde die Polizei gut!

Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer so ein Problem mit der Beweislage. Aber wenn du die Anzeige erstattest macht das deine Position meines Erachtens glaubwürdiger.
Außerdem: auch wenn du angefangen hättest: es gillt die Verhältnismäßigkeit. also im SV Fall die Wahl der kleinsten nötigen Abwehr.
Wenn er dich unverhälnismäßig geprügelt hat, kannst du ihn trotzdem auf schadensersat erklagen.
Beispiel:
ich werde mit einem Wattebausch beworfen.
Meine Reaktion ist, dass ich dem "Angreifer" beide Arme breche und die Zähne ausschlage. gegenüber der Polizei sage ich: er hat angefangen.
Ist nicht gelogen...trotzdem unverhältnismäßig..



wie genau war das bei euch? du bist verletzt er nicht...somit kann man dies ernsthaft fragen..

Temudjin
27-10-2011, 08:40
Als ehemaliger Polizeibeamter kann ich dir nur zur anzeige raten,..wenn dein Gegenüber keine Verletzung aufweist, die Handlung zugibt, so ist ohne zeugen der Hergang nicht nachweisbar,.die Verletzung aber dank Attest schon,..d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit gibts eine Verurteilung wegen Körperverletzung, mit Schmerzensgeld für dich:D

domo77
27-10-2011, 09:29
Als ehemaliger Polizeibeamter kann ich dir nur zur anzeige raten,..wenn dein Gegenüber keine Verletzung aufweist, die Handlung zugibt, so ist ohne zeugen der Hergang nicht nachweisbar,.die Verletzung aber dank Attest schon,..d.h. mit höchster Wahrscheinlichkeit gibts eine Verurteilung wegen Körperverletzung, mit Schmerzensgeld für dich:D

wir verlangen auch nur 10% des Ertrages als honorar in die Forenklassenkasse...
wenn es keine gibt, richte ich gern eine ein...

big X
27-10-2011, 09:33
@domo77:

muss ein wenig klugscheissen:o.
in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied ;).

domo77
27-10-2011, 10:12
@domo77:

muss ein wenig klugscheissen:o.
in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied ;).das meinte ich ja...danke für den scheiss..den klugen

wie es auch heißen mag: einen angriff mit Wattebäuschen kann man nicht mit 2 gebrochenen Armen und ausgeschlagenen Zähnen beantworten!

Alex R.
27-10-2011, 10:24
Hier gilt die gleiche Ansage wie im Thread nebenan: Zügelt eure Ausdrucksweise über Staatsgewalten. Kümmert euch um die Frage des TE und um nix anderes.

Fabian.
27-10-2011, 10:24
@domo77:

muss ein wenig klugscheissen:o.
in der notwehr gibt es keine verhältnismässigkeit, sondern nur eine erforderlichkeit. ist juristisch ein wichtiger unterschied ;).

Hallo bix X,

würde das bedeuten, dass man sich bei einem gegenwärtigen Angriff mit all seinen zur Verfügung stehenden mitteln wehren darf?
Wie müsste ich das verstehe?
Fiktiver Fall:
A läuft mit einer Pistole durch die Gegend.
B und zwei Freunde sehen ihn und denken sich, dass es lustig wäre, A zu verprügeln.
Nun Gehen B und seine Freunde auf A los, schlagen ihn und treten auf ihn ein, als er am Boden liegt.
A zieht seine Pistole und erschießt B und seine Freunde.
Wie sieht es da juristisch aus?
Bin auf dem Gebiet leider nicht sehr bewandert.

Alex R.
27-10-2011, 10:26
@Fabian:
Hier im Forum gibt es dutzende, wenn nicht hunderte Threads, die exakt die gleiche Frage beinhalten. Nutz die SuFu dafür, dann findest du auch genügend Antworten zu deinen Fragen.

Sven K.
27-10-2011, 13:08
Hallo bix X,

würde das bedeuten, dass man sich bei einem gegenwärtigen Angriff mit all seinen zur Verfügung stehenden mitteln wehren darf?
Wie müsste ich das verstehe?
Fiktiver Fall:
A läuft mit einer Pistole durch die Gegend.
B und zwei Freunde sehen ihn und denken sich, dass es lustig wäre, A zu verprügeln.
Nun Gehen B und seine Freunde auf A los, schlagen ihn und treten auf ihn ein, als er am Boden liegt.
A zieht seine Pistole und erschießt B und seine Freunde.
Wie sieht es da juristisch aus?
Bin auf dem Gebiet leider nicht sehr bewandert.

Bitte hier lesen. Die Frage gehört hier nicht hin. ;)
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Raging Bull
29-10-2011, 11:41
Kommt drauf an, wie wichtig Dir die Sache ist

Offenbar handelt es sich um eine einfache Körperverletzung, also um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, Du kannst innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen.

Dieser kostet Dich, wie die folgende Gerichtsverhandlung keinen Cent.

Die Erfolgsaussichten sind aus der Ferne und bei absoluter Unkenntnis der Beteiligten absolut nicht zu bewerten. Das hat dann auch nix mit der Polizei zu tun, sondern vielmehr damit, ob einer oder beide Beteiligte bereits straffällig geworden sind und wie sie sich vor Gericht geben.

Bist Du also ein Normalo ohne Einträge und Dein Kontrahent Typ Assi-Schläger mit 15 Verurteilung wegen Körperverletzungen ist es wahrscheinlich, dass Du als glaubwürdiger eingeschätzt wirst.

Grundsätzlich bist Du als Anzeigender bezüglich der Glaubwürdigkeit ohnehin in besserer Position. Nach der StPO bist Du dann nämlich Zeuge und an die Wahrheitspflicht gebunden, andernfalls machst Du Dich strafbar, während der Angeklagte nach Gusto lügen darf ohne dass ihm das zum Nachteil gereicht.

Insbesondere bei Delikten, die ein geringeres Strafmaß als eine falsche uneidliche Aussage erwarten lassen, wie die KV, wird man sich dann fragen müssen, inwieweit es Dir zuzutrauen ist, Deinen Kontrahenten fälschlicherweise zu beschuldigen.

Das bedeutet, dass Du das Glaubwürdigkeitsspiel mit deutlich besseren Karten beginnst.

"Nachteilig" kann allenfalls sein, dass der Richter nicht ausreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Das ist nicht -wie oft befürchtet- jede abstrakt-theoretisch andere Möglichkeit, sondern es müssen schon begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Selbst dann hast Du nichts zu befürchten, wenn nicht StA und/oder Gericht zur Auffassung kommen, dass Du sie schlichtweg belogen hast. Da müssen die sich aber schon sehr sicher sein, also eine normale Nervosität reicht da nicht aus und wenn Du die Wahrheit sagst, hast Du da in aller Regel absolut nichts zu befürchten.

Schmerzensgeld kann im sogenannten Adhäsionsverfahren oder in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden. Im Adhäsionsverfahren läuft das dann parallel zum Strafverfahren und dessen Urteil ist bindend, wird also der Angeklagte freigesprochen, gibts auch kein Geld.
Im gesonderten Zivilverfahren ist das gericht nicht an die Feststellungen des Strafgerichts gebunden, es kann diese zwar nutzen, ebenso kann es aber auch zu einer gänzlich anderen Auffassung kommen.

In Deinem Fall würde ich das separat machen, da im Zivilverfahren die Beweislast eine andere ist. Wenn Dein Kontrahent also zugegeben hat, Dich verletzt zu haben, so ist es an ihm zu beweisen, dass dies aus Notwehr geschehen ist. Das wird ihm -ohne Zeugen- aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gelingen.

Wichtig: Ich bin kein Rechtsanwalt und das ist keine Rechtsberatung. Das ist nur mein ganz eigener Senf, wie ich es machen würde. Ob das alles gut und richtig ist, darf Dir nach dem Rechtsberatungsgesetz nur ein zugelassener Rechtsanwalt sagen.

Aundaris
29-10-2011, 11:59
Anzeige erstatten. Ganz klar.

Punkt
12-11-2011, 13:09
Die Anzeige läuft, der Polizist meinte nur, dass er wenig Aussicht auf Erfolg sieht, jetzt warte ich mal ab, ob demnächst Post von der Staatsanwaltschaft kommt...

Vrooktar
17-11-2011, 13:05
ich habe da andere Erfahrungen gemacht.
Finde die Polizei gut!

Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer so ein Problem mit der Beweislage. Aber wenn du die Anzeige erstattest macht das deine Position meines Erachtens glaubwürdiger.
Außerdem: auch wenn du angefangen hättest: es gillt die Verhältnismäßigkeit. also im SV Fall die Wahl der kleinsten nötigen Abwehr.
Wenn er dich unverhälnismäßig geprügelt hat, kannst du ihn trotzdem auf schadensersat erklagen.
Beispiel:
ich werde mit einem Wattebausch beworfen.
Meine Reaktion ist, dass ich dem "Angreifer" beide Arme breche und die Zähne ausschlage. gegenüber der Polizei sage ich: er hat angefangen.
Ist nicht gelogen...trotzdem unverhältnismäßig..



wie genau war das bei euch? du bist verletzt er nicht...somit kann man dies ernsthaft fragen..


Meine Fresse, das ist kein Beispiel einer Unverhältnismäßigkeit, sondern ein Beispiel dafür, dass das Subjekt die "Notwehr" nicht begriffen hat.

Wieder das alte Missverständnis mit der Verhältnismäßigkeit.

Wenn du dem Gegner schon beide Arme gebrochen hast darfst du dem auch dann nicht mehr die Zähne ausschlagen, wenn er deine Freundin misshandelt und deinen Hund erschossen hat.

Weil es nämlich schlicht keine Notwehr ist jemanden anzugreifen, der keine Gefahr mehr ist.