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Vollständige Version anzeigen : Gefälschte Unterrschrift - wer haftet?



juergen.emmeric
26-10-2011, 18:41
Eine mütterliche Freundin von mir hat eine 30 jährige Tochter.
Diese unterschreibt Handy-Verträge, Ratenkaufverträge, Werkstattaufträge etc. grundsätzlich mit dem Namen ihrer Mutter. Sie selbst hat Schufa-Einträge und jede Menge Pfändungen laufen und ist quasi Geschäftsunfähig.
Sie ist 'Kampflesbe' und lässt sich von ihren Partnerinnen aushalten. Iim Zweifelsfalls gibts halt was auf die Fresse.
Die Mutter zahlt auch immer, da sie befürchtet, ihre Tochter könnte wegen Urkundenfälschung/Betrug bestraft werden.
Hinter verspricht die Tochter dann unter Tränen, so was nie wieder zu tun und macht es dann doch wieder.
Der Schaden beläuft sich seit Jahren auf ca. 5000 - 10.000 im Jahr.

Jetzt kann es aber richtig teuer werden:
Der Mietvetrag für die Wohnung der Tochter läuft per gefälschter Unterschrift schon jahrelang auf die Mutter. Die Tochter leistet die Mietzahlung so recht und schlecht und hat ausserdem die Wohnung total versaut, da sie 'Tiersammler' ist (Ratten, Hasen, Katzen, Hunde in nicht deffinierbaren Mengen). Jetzt will sie für ein halbes Jahr ins Ausland ziehen und ich sehe kommen, dass sie von dort die Miete nicht mehr zahlen wird. (Sie verspricht zwar hoch und heilig das Gegenteil...)
Kurz und gut, wer haftet, wenn sie die Mieter nicht zahlt und dann auch noch die Wohnung saniert werden muss? Sie wohnt nicht gerade sehr bescheiden, da kommt ordentlich was zusammen. Die Unterschriften sind leider sehr perfekt gefälscht.

Bitte keine Erziehungstipps, der Zug ist abgefahren. Psychologen und sowas hat die Tochter schon durch. Die ermuntern sie, so weiterzumachen - kein Witz. 'Du verwirklichst Dich wenigstens selbst im Leben blabla'.

Es geht mir nur darum, wer für die Miete und die Wohnungsschäden haftet.

Bamboo
26-10-2011, 18:55
Für mich als Laien klingt das nach astreinem Betrug und wenn deine Freundin da raus kommen will wird sie wohl ihre Tochter juristisch in die Pfanne hauen müssen, was sie ja bisher nicht will. Also müßte sie sich langsam entscheiden ob sie die Untaten ihrer Tochter ausbaden will oder sie das (erzieherisch wertvoll ;)) selbst machen läßt.

juergen.emmeric
26-10-2011, 18:58
Für mich als Laien klingt das nach astreinem Betrug und wenn deine Freundin da raus kommen will wird sie wohl ihre Tochter juristisch in die Pfanne hauen müssen, was sie ja bisher nicht will. Also müßte sie sich langsam entscheiden ob sie die Untaten ihrer Tochter ausbaden will oder sie das (erzieherisch wertvoll ;)) selbst machen läßt.

Aber wie sind die Chancen?
Die Tochter verwirklicht sich selbst weit weg und der Vermieter kommt zu meiner Freundin. Der Vertrag lief jahrelang auf sie, die Unterschrift ist nahezu perfekt gefälscht.
Kann sie überhaupt noch was tun? Finanziell ist sie eh bald m Ende und kann das so nicht mehr weiter tragen.

Bamboo
26-10-2011, 19:04
Aber wie sind die Chancen?
Die Tochter verwirklicht sich selbst weit weg und er Vermieter kommt zu meiner Freundin. Der Vertrag lief jahrelang auf sie, die Unterschrift ist nahezu perfekt gefälscht.
Kann sie überhaupt noch was tun? Finanziell ist sie bald m Ende und kann das eh nicht mehr weiter tragen.

Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl sagt mir ihre Chancen stehen besser wenn sie jetzt aktiv wird und ihre Tochter anzeigt anstatt zu warten bis der Vermieter ihr auf den Füßen steht.

Andererseits, wenn sie dank der nahezu perfekt gefälschten Unterschrift als Mieterin angesehen wird könnte sie die WOhnung ja ohne weiteres kündigen und ihre Tochter da von der Ordnungsmacht raustragen lassen :D

sbenji
26-10-2011, 19:07
Ich würde mal prüfen ob ein Schriftsachverständiger die Unterschriften unterscheiden kann.
Wenn ja kann sich deine Freundin darauf berufen diesen Vertrag nicht unterzeichnet zu haben/bzw überhaupt nicht zu kennen.
Kann allerdings passieren, dass die Tochter dann juristischen Ärger bekommt (sofern sie ermittelt wird versteht sich).

juergen.emmeric
26-10-2011, 19:07
Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl sagt mir ihre Chancen stehen besser wenn sie jetzt aktiv wird und ihre Tochter anzeigt anstatt zu warten bis der Vermieter ihr auf den Füßen steht.



Sie hat ja immer noch die Hoffnung, dass sich die Tochter dies mal am Riemen reisst und will nichts derartiges tun. Scheisse - ich weiss.

Bamboo
26-10-2011, 19:11
Sie hat ja immer noch die Hoffnung, dass sich die Tochter dies mal am Riemen reisst und will nichts derartiges tun. Scheisse - ich weiss.

Das wird nicht geschehen und wenn deine Freundin das nicht einsieht wird sie dafür gerade stehen, also tue dir selbst den Gefallen und halte dich da raus. DU kannst es eh nicht ändern ;)

Doc Norris
26-10-2011, 20:30
also rauskommen kann sie aus dieser nummer, nur den schritt dazu muss sie selber machen, mit allen konsequenzen.....

"it's the hard way, be a warrior"

Simplicius
26-10-2011, 20:44
Aber wie sind die Chancen?
Die Tochter verwirklicht sich selbst weit weg und der Vermieter kommt zu meiner Freundin. Der Vertrag lief jahrelang auf sie, die Unterschrift ist nahezu perfekt gefälscht.


Was denkt denn der Vermieter?
Dass die Mutter die Wohnung gemietet hat, aber die Tochter alle Verhandlungen getätigt und auch da wohnt und sogar die Miete direkt an den Vermieter bezahlt?
Hat der die Mutter schon mal gesehen?
Wer vemietet denn heutzutage an jemanden, mit dem er noch nie gesprochen hat, der aber nicht selbst einzieht, sondern einen Untermieter hat, der dann allerdings die Miete zahlt?

Man stelle sich das vor: Zu mir kommt eine, die will eine Wohnung von mir mieten, unterschreibt den Vertrag aber nicht selbst, sondern ich habe ein Vertragsverhältnis mit einer mir unbekannten Person, die eventuell gar nicht existiert?
Die Miete wird aber von der Person bezahlt, die einzieht, mit der ich aber keinen Vertrag habe.

Willst Du uns vielleicht verarschen?:)

Doc Norris
26-10-2011, 20:50
Willst Du uns vielleicht verarschen?:)

bei genauerem nachdenken....

absolute zustimmung...

juergen.emmeric
27-10-2011, 00:55
An alle edit hier: Die Frau ist 49 und hat mir, 21, beim Tod meiner Mutter mit 12 sehr geholfen. Ohne sie hätte ich heute kein Abitur und wäre wahrscheinlich auf der sogenannten schiefen Bahn. Ich sprach von 'mütterlicher Freundin'.

Ich dachte, das tut nix zur Sache und geht euch auch nichts an.

Zurück zum Thema: Wie die Tochter das mit der Unterschrift und dem Vermieter genau gemacht hat, wissen wir nicht. Meine Freundin hat den Vermieter nie gesehen, hatte aber schon einen Schufa-Eintrag wegen Mietrückstands und ist somit sicher irgendwo als Mieterin registriert. Wird über gefälscht Vollmacht, Ausweiskopie oder so was gelaufen sein.
Die Tochter ist in solchen Dingen sehr versiert, es würde den Rahmen hier sprengen, hier alles zu erzählen,

Wenn ihr zum Thema 'wer haftet im Ernsfall' noch was beitragen könntet, wäre mir das lieb

Linus
27-10-2011, 06:44
Wenn ihr zum Thema 'wer haftet im Ernsfall' noch was beitragen könntet, wäre mir das lieb


Geh zu nem Anwalt und lass dich dort beraten. Hier im Forum gilt

http://www.kampfkunst-board.info/forum/f19/rechtsberatung-forum-129359/

Bamboo
27-10-2011, 07:07
Wenn ihr zum Thema 'wer haftet im Ernsfall' noch was beitragen könntet, wäre mir das lieb

Was willst du jetzt eigentlich hören? Dass deine Freundin nichts zu befürhchten hat, einfach abwarten kann und auch ihre Tochter nicht reinreiten muß? Und der Vermieter hat dann mal einfach Pech gehabt, oder was? :rolleyes: Nochmal, wenn deine Freundin es nicht ausbaden will wird wohl ihre Tochter dafür gerade stehen müßen und das geht m.E. nur wenn sich deine Freundin endlich aktiv in die Aufdeckung des Betrugs beteiligt. Schon mal dran gedacht sich mit dem Vermieter zusammen zu setzen?

captainplanet
27-10-2011, 07:30
Unterschriften sind meist ohnehin unleserlich, es kommt also gar nicht drauf an was man da schreibt. Wichtig ist nur, in wessen Namen man es tut. Wenn ich in anderem Namen als meinem eigenen unterschreibe, ist das Betrug. Ob ich meine Unterschrift jedoch mit meinem Namen leiste oder ob ich "The Dalai Lama" oder "Leck mich am *****" hinschreibe, ist eigentlich egal...

hand-werker
27-10-2011, 07:38
@ te:

wenn der mietvertrag auf den namen deiner freundin läuft und mit ihrer (gut gefälschten) unterschrift versehen ist, haftet sie erstmal. es wäre jetzt an ihr, glaubhaft zu machen, dass es sich um einen betrug handelt.

ich denke (nicht: ich weiß), dass man eine unterschrift nicht so gut fälschen kann, dass diese bestand hat, wenn die ganze sache vor gericht mal genauer auseinandergenommen wird.

also: anwalt aufsuchen, dort rat holen, gegebenenfalls im anschluss anzeige erstatten.

ps: ich bin kein jurist, das obige ist nur meine laienhafte meinung.

xaver42
27-10-2011, 07:44
Wie lange wohnt die Tochter in der Wohnung?
Falls sich der Vermieter an die Vertragsunterschrift erinnert sollte das doch kein Problem sein.
Deine Freundin müsste halt dann gegen ihre Tochter vorgehen, aber so lange sie das nicht will....

domo77
27-10-2011, 08:00
nach den vielen unsachlichen hinweisen einiger forenmitglieder:

ich habe in meiner Beruflichen Tätigkeit mit solchen Dingen früher oft zu tun gehabt.
Wenn die Tochter verträge im Namen der Mutter unterschreibt oder z.B. Versandthausbestellungen auf den Namen der Mutter macht, bleibt der Mutter nur eine einzige bittere Entscheidung!

Sie muss Ihre Tochter anzeigen und die Zahlungen vereigern oder sie muss für den Mist, den die Tochter macht bezahlen.
Beides ist sicher nicht erfreulich. Ich würde allerdings Anzeige erstatten, da das Verhältnis zwischen den beiden eh gestört zu sein scheint.

Trinculo
27-10-2011, 08:19
Was gestört zu sein scheint, ist vor allem die Tochter. Ansonsten hast du wohl alles Relevante gesagt.

domo77
27-10-2011, 08:22
Was gestört zu sein scheint, ist vor allem die Tochter. Ansonsten hast du wohl alles Relevante gesagt.
na das steht außer frage...also das mit der Tochter...mit der relvanz wohl auch..;)

jkdberlin
27-10-2011, 08:58
Wenn die Mutter die Zahlung leistet kann man argumentoieren, dass sie den Vertrag anerkennt. Dann haftet sie, auch weiterhin. Ansonsten bleibt ihr nur der radikale Weg. Damit ist alles gesagt, was man hier dazu sagen kann, und hier zu.