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Vollständige Version anzeigen : Irrtümliche Notwehr!?!?



Bamboo
03-11-2011, 19:55
Erschossener Polizist: BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,795678,00.html)


Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen. Das sahen die BGH-Richter anders. Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen. Dass es durch die Verkettung unglücklicher Umstände zum Tod des Polizeibeamten kam, sei dem Angeklagten daher nicht anzulasten.

Spannend nicht? Lassen diese ganzen Verhältnismäßigkeits- und Wer-ein-Messer-zur-SV-mit-sich-führt-Diskussionen doch gleich in einem anderen Licht erscheinen ;)

Da fällt mir ein: Gab doch hier mal eine längere Diskussion darüber ob man einen Einbrecher nachts abknallen könnte. Morgens bei Polizisten scheint man im Zweifel damit durch zu kommen^^

ElVaquero
03-11-2011, 20:08
Schweinerei! Da verliert ein Polizeibeamter sein Leben, weil irgendein Idiot einfach durch die Tür schießt, weil er ganz genau weiß, dass hier in Deutschland einem alles geglaubt wird.. Notwehr, dass ich nicht lache! Meiner Meinung nach hätter der "Rocker" die volle Strafhärte erfahren sollen..

Kable
03-11-2011, 20:12
Na mal sehen wie lange es dauert bis wieder alle Stammtischler und Pseudo Rechtswissenschaftler ihren geistigen Dü................ zu dem Thema abgeben.:rolleyes:

Lars´n Roll
03-11-2011, 20:25
Ich hab 0 Sympathie für den Hells Angel Heini und jede Menge, für den verstorbenen Polizisten und seine Angehörigen, aber für mich klingt die Story glaubwürdig.
Wer ist denn so bescheuert und greift zur Waffe, wenn das SEK Deinen Laden schon umstellt hat? Das machen vielleicht Psychos und Leute, die glauben, dass sie nichts mehr zu verlieren haben...

In den USA passiert das übrigens gar nicht so selten. Deshalb sind da so genannte no-knock warrants, also der überraschende Zugriff, da auch schon immer in der Kritik.
Ist halt ne pro/contra Kiste, die gerade in Ländern, wo viele Leute Schußwaffen besitzen gar nicht leicht abzuwägen, was vernünftiger ist: Die Leute überraschen, gerade WEIL sie bewaffnet sind, oder sie aus dem gleichen Grund vorwarnen, damit sie wissen, mit wem sie´s zu tun haben und nicht vor Schreck losballern...

shenmen2
03-11-2011, 20:40
Schweinerei! Da verliert ein Polizeibeamter sein Leben, weil irgendein Idiot einfach durch die Tür schießt, weil er ganz genau weiß, dass hier in Deutschland einem alles geglaubt wird.. Notwehr, dass ich nicht lache! Meiner Meinung nach hätter der "Rocker" die volle Strafhärte erfahren sollen..

Wieso, was ist denn an der Geschichte unglaubwürdig ?

thinktwice
03-11-2011, 21:06
Für mich ein Fehlurteil. Keine Ahnung, was daran jetzt Notwehr ist einen anderen Mensche, ob nun Polizist oder Bandenmitglied ist vollkommen irrelevant, durch eine geschlossene Türe zu erschießen. Für mich eine absolute feige Tat, welche eigentlich streng bestraft werden sollte.

little M
03-11-2011, 21:24
versteh das jetzt auch nicht ganz,

-ich seh jemanden vor der Tür stehen
-auf Zuruf reagiert dieser nicht
logische Konsequenz -> ich erschieße ihn :halbyeaha

es hätte ja ein Selbstmordattentäter sein können - oder ein Postbote..

sbenji
03-11-2011, 22:07
Wer die Sache genauer verfolgt hätte, wüsste mittlerweile, dass
Schon das Landgericht die Putativnotwehr bzw den Irrtum anerkannt hatte aber der Meinung war, dass der Rocker den Einsatz seiner Waffe hätte ankündigen müssen.
Der BGH vertritt die Meinung, dass er dies nicht musste.

Btw: wenn man versucht mit Gewalt in eine Wohnung einzudringen, dann kann so was passieren.
Egal ob ein Rocker mit der Knarre durch die Tür ballert oder Oma Erna mit dem Tranchiermesser hinter der Tür lauert.

backdoorcracker
03-11-2011, 22:13
Putativnotwehr (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Putativnotwehr ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr)

ergo: war wohl jur. OK , aber im Zweifel schon sehr krass. mhh

3L9O
03-11-2011, 23:03
hahahaha das nächste mal erschieß ich meinen postboten und komm ungestraft davon
sowas regt mich richtig auf!! wie kann ein richter nur so verdammt dämlich sein!!! man darf doch nicht einfach irgendeinen erschießen, nur weil er vor der tür steht und nicht antwortet und nicht weggeht wenn man es sagt. am liebsten würde ich dem richter eine reinhauen und dann sagen, ich dachte sie wollten mich schlagen weil sie ihren arm bewegt haben. bestimmt hat er dafür verständnis

Sabum-Nym
03-11-2011, 23:07
Das Urteil war absolut richtig! - habe ich aber schon im April hinreichend erklärt!

Es gibt weder der Polizei, noch einem vermeindlichen SEK ein Sonderrecht, nur weil ihnen der Staat einen Stern an den ***** genagelt hat. - sieht ja keiner durch die geschlossene Türe, ob es sich um Polizei handelt!
Dumm nur für die Angehörigen des Sheriffs, die nämlich mit dem Urteil klar gemacht bekam, dass ihr getöteter Vater, Ehemann, oder was weiß ich, einfach nur dumm gehandelt hat.

3L9O
03-11-2011, 23:13
Das Urteil war absolut richtig! - habe ich aber schon im April hinreichend erklärt!

Es gibt weder der Polizei, noch einem vermeindlichen SEK ein Sonderrecht, nur weil ihnen der Staat einen Stern an den ***** genagelt hat. - sieht ja keiner durch die geschlossene Türe, ob es sich um Polizei handelt!


genau so wenig darf dieser typ jemaden abknallen, der vor seiner tür steht und nicht reagieren will. selbst wenn er ein kleiner schisser ist, darf er es nicht

Sabum-Nym
03-11-2011, 23:24
Siehst Du doch, dass er es kann und das sogar zu recht mit Freispruch der höchsten Instanz! - egal wie man das persönlich sehen will!
Ich hätte das auch getan, wenn sich jemand an meiner Türe zu schaffen macht, ohne sich zu erkennen zu geben!

3L9O
03-11-2011, 23:29
Siehst Du doch, dass er es kann und das sogar zu recht mit Freispruch der höchsten Instanz! - egal wie man das persönlich sehen will!


ich hab nicht gesagt, dass er es nicht kann, sondern, dass er es nicht DARF!



Ich hätte das auch getan, wenn sich jemand an meiner Türe zu schaffen macht, ohne sich zu erkennen zu geben!

ahja. also muss jeder, der bei dir vor der tür steht bzw. jeder der bei dir klingelt, zu dir ins haus rufen, wer er ist und wenn ers nicht tut wird er getötet?

thinktwice
03-11-2011, 23:37
Das Urteil mag juristisch OK sein aber ansonsten ist es überhaupt nicht richtig!

Wer absichtlich (!) auf Menschen schießt, gehört für meinen Begriff in den Knast und zwar sehr lange. Wer auf einen Menschen zielt und abdrückt begeht einen Mord mit Vorsatz.

Sabum-Nym
Jaja ist schon gut wir haben deine staatsfeindliche Haltung begriffen aber heul ja nicht rum, wenn die Polizei nicht mehr da ist oder nicht rechtzeitig zur Stelle ist.

Sabum-Nym
03-11-2011, 23:38
Du siehst doch dass er es darf und sogar mit höchst richterlichem Segen! - er hat einen klaren Freispruch erhalten!

Deine Art der Darstellung ist natürlich Unsinn.
Wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, dann hätte ich auch geschossen. Ein blauer Trachtenanzug ist kein Freibrief und ein SEK ist auch nicht mehr das, was es einmal war!

3L9O
03-11-2011, 23:41
Du siehst doch dass er es darf und sogar mit höchst richterlichem Segen! - er hat einen klaren Freispruch erhalten!


ja wegen dem dummen richter. vorher hätte er ne strafe bekommen

Oogway
03-11-2011, 23:41
Du siehst doch dass er es darf und sogar mit höchst richterlichem Segen! - er hat einen klaren Freispruch erhalten!

Deine Art der Darstellung ist natürlich Unsinn.
Wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre, dann hätte ich auch geschossen. Ein blauer Trachtenanzug ist kein Freibrief und ein SEK ist auch nicht mehr das, was es einmal war!

Er hat einen Freispruch erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass du auch automatisch einen bekommst, wenn du in einer ähnlichen Situation auch schießt...

Gast
03-11-2011, 23:46
Eine Frage hat jemand die Gerichtsakte eingesehen und kennt die volle Beweislage oder wird hier wieder nur darauf verlassen, dass die Presse sachlich und fundiert berichtet??

Sphere
03-11-2011, 23:49
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum dieses Urteil so hohe Wellen schlägt. Bei dem festgestellten Sachverhalt ist der Freispruch wahrlich keine Überraschung. Dass die Vorstellung einer Notwehrsituation eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlag ausschließt ist und dass man in Extremsituationen keinen Warnschuss mehr abgeben muss wurde beides schon mal geklärt.

Maddin: Hier (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=58059&pos=0&anz=491) hast Du in ein paar Tagen die Entscheidung des BGH im Langtext. Hinsichtlich der Festellung des Tatablaufs hält sich der BGH allerdings an den vom Landgericht ermittelten Sachverhalt. (Er hätte sonst nämlich nicht freisprechen können.) Die Entscheidung aus Koblenz ist: Landgericht Koblenz – Urteil vom 28. Februar 2011 – 3 Ks 2090 Js 16853/10




ja wegen dem dummen richter. vorher hätte er ne strafe bekommen

Den Richtern, bitte. So ein Strafsenat ist keine Ich-AG.

Sabum-Nym
04-11-2011, 00:05
Genauso sieht es aus! Das Urteil war absolut rechtens!

...und wenn ich staatsfeindlich sein soll (wie unterstellt), dann ist dies mir lieber als mich durch Lügen staatlich indoktrinieren zu lassen zu!
Leider Gottes haben wir in letzter Zeit zu viele Polizeiübergriffe und man sieht ein eindeutiges Abdriften in Richtung Diktatur!

Royce Gracie 2
04-11-2011, 02:01
Also es ist nun legtitim Leute zu erschießen , wenn ich mich bedroht fühle ?
Hm , vielleicht ist es aber auch nur legtitim wenn ich einer verbrecherischen Vereinigung angehöre.

Vielleicht werden Sexualstraftäter in Zukunft auch Freigesprochen nachdem sie ihr Opfer nach der Tat noch ermorden.
Mit dem Hinweis : ja hören sie mal Herr Richter , die hätte mich sonst doch verpetzt !

Ich kann in Deutschland doch nicht einfach auf Leute schießen !

Achso , solang ich einer verbrecherischen Vereinigung angehöre , darf ich das sogar legitim !

Witzurteil hoch 10

Simplicius
04-11-2011, 02:12
Ich hab 0 Sympathie für den Hells Angel Heini und jede Menge, für den verstorbenen Polizisten und seine Angehörigen, aber für mich klingt die Story glaubwürdig...

Unser Gesetz duldet offensichtlich ein Handlung, die nur durch Verkennung der Tatsachen zur Notwehrhandlung wird.
Und dann darf ich mich auch Hilfsmitteln bedienen, die ich eigentlich gar nicht haben dürfte.

Wie sieht da eigentlich aus, wenn ich mich durch Substanzen, die ich eigentlich nicht besitzen darf, in einen Zustand bringe, in dem ich Bedrohungen sehe, die gar nicht da sind.
Wenn ich auf einem Horrortrip einen Passanten erschlage, weil ich ihn infolge freiwilligen Drogenkonsums für einen Zombie halte, ist das dann auch Notwehr?
Nach meinem Empfinden (!) stellt jemand, der durch geschlossene Türen prophylaktisch auf nicht identifizierte Menschen schießt, eine Bedrohung für sein Umfeld dar, aber warten wir mal, bis die ausführliche Urteilsbegründung online gestellt wird.





Ist halt ne pro/contra Kiste, die gerade in Ländern, wo viele Leute Schußwaffen besitzen gar nicht leicht abzuwägen, was vernünftiger ist: Die Leute überraschen, gerade WEIL sie bewaffnet sind, oder sie aus dem gleichen Grund vorwarnen, damit sie wissen, mit wem sie´s zu tun haben und nicht vor Schreck losballern...

Naja, Verbrecher sind ja auch nicht dumm, nur weil einer ruft: "Aufmachen, Polizei" muss der ja nicht wirklich von der Polizei sein.
Und in USA dürfen wohl auch Kopfgeldjäger in eine Wohnung eindringen (?), da ist es nochmals schwerer, die von den anerkannten Kriminellen zu unterscheiden.

Simplicius
04-11-2011, 02:58
Also es ist nun legtitim Leute zu erschießen , wenn ich mich bedroht fühle ?


Eher nicht.

genaugenommen wirst Du nicht bestraft, wenn Du aufgrund eines nicht vermeidbaren Irrtums annimmst, dass gerade ein rechtswidriger Angriff auf Dich stattfindet und der Schusswaffengebrauch das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist, diesen Angriff sicher zu beenden.
Zusätzlich muss bei Schusswaffen der Angriff dergestalt sein, dass Du Dich
durch Androhung des Schusswaffengebrauchs und Warnschuss selbst gefährden würdest, ansonsten musst Du vor das Erschießen diese Handlungen schalten.
Wenn die Darstellung der Presse richtig ist, dann macht ja gerade die Frage "Warnschuss erforderlich oder nicht?" den Unterschied zwischen dem Urteil Totschlag und dem URteil "irrtümlicher Notwehr" aus.

All das haben die Richter wohl als gegeben angesehen.

Eventuell hat der ja durch die Glastür nicht nur einen Mann gesehen, sondern einen bewaffneten Mann?
Der Postbote hat ja meist keine Maschinenpistole dabei.




Hm , vielleicht ist es aber auch nur legtitim wenn ich einer verbrecherischen Vereinigung angehöre.


Ich schließe nicht generell aus, dass man durch geschickte Lobbyarbeit in Deutschland Urteile beeinflussen kann.
Auch Richter haben Familien.
Dann würde das aber wohl eher schon auf unteren Instanzen stattfinden.
Ich gehe aber mal davon aus, dass auch bei Dir das Urteil bei gleicher Sachlage nicht anders ausgefallen wäre.
Stell Dir vor, nachts dringt ein vermummter Mann mit einer Maschinenpistole in Deine Wohnung (dein Grundstück) ein, reagiert nicht auf Deine Aufforderung zu verschwinden.
Du hast gerade Ärger mit einer hochgerüsteten Straßengang, weil Du mit Deinen Schutzgeldzahlungen im Rückstand bist (daher hast Du auch eine Waffe in Deinem Nachttisch).
Dummerweise ist das aber das SEK, dass sich in der Adresse geirrt hat.




Vielleicht werden Sexualstraftäter in Zukunft auch Freigesprochen nachdem sie ihr Opfer nach der Tat noch ermorden.
Mit dem Hinweis : ja hören sie mal Herr Richter , die hätte mich sonst doch verpetzt !


Verpetzen ist bei uns erlaubt.
Daher ist das kein rechtswidriger Angriff und man kann sich schwerlich auf Notwehr oder Notstand berufen.
Hätte er den Polizisten als solchen erkennen müssen, dann wäre er auch bestraft worden, da, entgegen Sabum-Nym's eventueller Meinung, ein SEK-Zugriff normalerweise keinen rechtswidrigen Angriff darstellt.

Das Problem das man (also auch ich) damit gefühlsmäßig hat, dass sich ein Böser gegen einen Guten wehrt und der Gute ja nur das Gesetz durchsetzen will.
Käme ein Unschuldiger bei einem irrtümlichen SEK-Einsatz um's Leben, wären die Emotionen und Sympathien anders.
Würde ein Guter durch die Glastür auf einen Bösen schießen wohl auch.

Justizia trägt im Idealfall eine Augenbinde.

sbenji
04-11-2011, 06:23
Die Richter müssen in diesem Fall von der Perspektive des Rockers ausgehen.
Und da waren nun mal die Fakten:

Morddrohungen seitens der Banditos im Vorfeld.
Durch die Türe wird Kampfmontur erkannt.
Manipulation der Tür seitens der Bewaffneten mit dem Zweck in die Wohnung zu gelangen.


Und wie es in der Notwehr so ist:
Steht ein rechtswidriger Eingriff bevor, muss man mit der Notwehr nicht warten bis dieser Stattfindet.
Und das gilt auch für den Irrtum.

Und mal ehrlich wenn eine Hausfrau eine Bedrohliche Gestalt erschossen hätte, die versucht hat die Tür aufzubrechen würden hier lauter Kommentare wie "Richtig so!", "Selber Schuld." und so weiter stehen.

Gast
04-11-2011, 06:40
Maddin: Hier (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=58059&pos=0&anz=491) hast Du in ein paar Tagen die Entscheidung des BGH im Langtext. Hinsichtlich der Festellung des Tatablaufs hält sich der BGH allerdings an den vom Landgericht ermittelten Sachverhalt. (Er hätte sonst nämlich nicht freisprechen können.) Die Entscheidung aus Koblenz ist: Landgericht Koblenz – Urteil vom 28. Februar 2011 – 3 Ks 2090 Js 16853/10


Ah Ja schön Sache danke.:)
Bin schon gespannt.


Und mal ehrlich wenn eine Hausfrau eine Bedrohliche Gestalt erschossen hätte, die versucht hat die Tür aufzubrechen würden hier lauter Kommentare wie "Richtig so!", "Selber Schuld." und so weiter stehen.
Leider denke ich das auch. Würde statt Hellsangel erschoss Polizist, Putzfrau erschoss Einbrecher stehen würden wohl einige was anderes schreiben.

Tuborgjugend
04-11-2011, 07:47
Was ich mich da noch frage ist, warum die Polizei nach dem "Verpisst euch!"-Rufen des Hells Angel nicht gesagt hat "Polizei, sofort aufmachen" bzw warum das überhaupt Usus ist, die Tür aufzubrechen, anstatt erstmal ganz normal zu Klingeln und sagen/rufen, was Sache ist.

Ausserdem frage ich mich, ob der Hells Angel jetzt zumindest eine Strafe wegen illegalem Waffenbesitz bekommt oder durch die Beweise, die die Polizei in seinem Haus gefunden hat. Wegen irgendwas haben die ja den Zinober veranstaltet.

Tuborgjugend
04-11-2011, 07:49
Ah Ja schön Sache danke.:)
Bin schon gespannt.


Leider denke ich das auch. Würde statt Hellsangel erschoss Polizist, Putzfrau erschoss Einbrecher stehen würden wohl einige was anderes schreiben.

Oh ja, ich erinner mich da an "Renter erschoss Einbrecher". Da wurde die Wehrhaftigkeit des alten Mannes doch sehr in den Himmel gelobt

Simplicius
04-11-2011, 08:07
Ausserdem frage ich mich, ob der Hells Angel jetzt zumindest eine Strafe wegen illegalem Waffenbesitz bekommt oder durch die Beweise, die die Polizei in seinem Haus gefunden hat. Wegen irgendwas haben die ja den Zinober veranstaltet.



Der 44-Jährige ist Mitglied des Charters Bonn der Hells Angels, er wurde auch der Nötigung und der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gesprochen.

Erschossener Polizist: Hells Angel muss neun Jahre hinter Gitter - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,748044,00.html)

Gose
04-11-2011, 08:32
....Witzurteil hoch 10

+1

Wenn ich mir vor Augen halte, was hier schon alles für Notwehrgeschichten diskutiert wurde, wo NICHT freigesprochen wurde, weiß ich ehrlich gesagt nicht ob ich lachen oder weinen soll.

Liegt denn wirklich eine akute Bedrohung auf mein Leben vor wenn jemand nur versucht in mein Haus einzudringen? Kann ich dann nicht zum Beispiel durch die Hintertür verschwinden oder ähnliches? Muss ich dann gezwungener Maßen ohne Vorwarnung schießen, ohne überhaupt sicher zu gehen das der der vor der Tür steht mir überhaupt ans Leder will?

Für mich völlig unverständlich das Urteil.

Bamboo
04-11-2011, 08:39
Ich hatte das speziell deshalb gepostet weil ja hier in vielen Diskussionen durchklingt, dass man als Veteidiger generell eine ominöse Verhältnismäßigkeit wahren müßte und quasi schon mit einer *rschbacke im Knast sitzt wenn man z.B. ein Messer zur SV nutzt etc. Deshalb fand ich es interessant, dass hier jetzt jemand frei gesprochen wurde der aus einer gefühlten Bedrohungslage heraus mal eben blind einen Polizisten erschossen (legale Waffe!?!?) hat...

the5ilence
04-11-2011, 09:07
An alle die immer noch meinen, das Urteil wäre ungerechtfertigt:

Es lässt sich doch einfach eine Situation ausmalen, indem der Schusswaffengebrauch einzige alternative ist. - Du hörst Krachen an der Hintertür - da dringt wohl grade jemand ein, siehst vor der Tür verschwommen ne schwer bewaffnete Gestalt. Dann rufst du verpisst euch, ballerst in die Luft und die kommen rein, klar schießt man dann - bei der Polizei sollte man doch erwarten, dass die sich zu erkennen geben...

Und einzige Entscheidung vom BGH war hier, dass der Warnschuss halt in Extremsituationen wegfallen kann - zB wenn man berechtigte Angst hat, dass der Einbrecher einfach in Richtung des Schussgeräuchs mit ner Automatischen Waffe feuert - welche die Silhouette wohl dabei hatte.

Sportler
04-11-2011, 09:30
Ich weiß ja nicht, ob die Geschichte sich zu 100% so zugetragen hat, aber mir wurde mal erzählt:
Ein KK-Trainer war nachts unterwegs. Neben ihm hält ein Auto und zwei kräftige Typen steigen aus und gehen direkt auf ihn zu. Er kennt die Typen nicht, ist allein in einer "ruhigen" Gegend. Bevor die also was sagen können, haut er sie zusammen. Am Ende stellt sich heraus, dass es Polizisten waren. Der KKler wurde zu einer Strafe verurteilt...

Sind natürlich nicht ganz die selben Voraussetzungen, vor allem, weil beim "Einbruch" der SEK-Typen ja schon ein vermeintlich rechtswidriger Angriff passiert ist. Regt aber trotzdem zum Nachdenken an. Weniger bezüglich der Frage, ob in beiden Fällen die Gesetze eingehalten wurden, sondern weil sowas einfach immer im Ermessen der Richter liegt. Rechtssicherheit ist anders.

Lars´n Roll
04-11-2011, 09:34
Das Problem das man (also auch ich) damit gefühlsmäßig hat, dass sich ein Böser gegen einen Guten wehrt und der Gute ja nur das Gesetz durchsetzen will.
Käme ein Unschuldiger bei einem irrtümlichen SEK-Einsatz um's Leben, wären die Emotionen und Sympathien anders.
Würde ein Guter durch die Glastür auf einen Bösen schießen wohl auch.

Justizia trägt im Idealfall eine Augenbinde.

Sums it up.


warum das überhaupt Usus ist, die Tür aufzubrechen, anstatt erstmal ganz normal zu Klingeln und sagen/rufen, was Sache ist.

Man macht das zum Beispiel, damit Leute, von denen man ausgeht, dass sie gefährlich sind und sich der Verhaftung widersetzen würden, dazu schlechter Gelegenheit haben, damit sie keine Geiseln nehmen können oder damit sie keine Beweismittel verschwinden lassen können und was weiß ich nicht noch alles...
Und wie gesagt - ich finde auch, dass das schwierig abzuwägen ist. Meistens geht es ja gut. Die SEKs machen sowas ja ständig, ist ja nicht so, dass die paar Einsätze im Jahr, die in der Presse landen, die einzigen wären, die durchgeführt werden. Fast jede Nacht wird irgendwo in Deutschland ne Tür eingerammt und Polizisten rennen rein, um nen verschlafenen Gangster aus dem Bett zu ziehen...
Ich weiß nicht, ob ich mir rausnehmen will, denen ihren Job zu erklären.

sbenji
04-11-2011, 09:39
ine Strafe wegen illegalem Waffenbesitz bekommt oder durch die Beweise, die die Polizei in seinem Haus gefunden hat. Wegen irgendwas haben die ja den Zinober veranstaltet.
Das SEK ist angerückt, weil er diese legal besitzt/besaß.

Bamboo
04-11-2011, 09:47
Das SEK ist angerückt, weil er diese legal besitzt/besaß.

Du meinst sonst wäre das so gelaufen:
*Klopf* *Klopf*
"Wer ist da?"
"Polizei!"
"Moment ich ziehe mir kurz was an." :ups:

Wieso besaß der denn legal Schusswaffen? Hatte der noch ne weiße Weste?

Sabum-Nym
04-11-2011, 10:39
Also mein Mitleid hält sich für den Getöteten, was zwar bedauerlich ist, wahrlich in Grenzen. Wer als "angeblicher" ausgebildeter SEK-Spezialist so deletantisch vorgeht, handelt selbst fahrlässig. Er muss mit derartigen Situationen rechnen. Und wie man sieht, schützt auch eine schusssichere Weste und die SEK-Zugehörigkeit nicht vor umher fliegenden Kugeln.

Lars´n Roll
04-11-2011, 10:51
Bist Du zufällig ein Vereinskamerad des verhafteten Bikers oder einfach nur so Panne im Kopf?

bouncer
04-11-2011, 10:55
Also mein Mitleid hält sich für den Getöteten, was zwar bedauerlich ist, wahrlich in Grenzen. Wer als "angeblicher" ausgebildeter SEK-Spezialist so deletantisch vorgeht, handelt selbst fahrlässig. Er muss mit derartigen Situationen rechnen. Und wie man sieht, schützt auch eine schusssichere Weste und die SEK-Zugehörigkeit nicht vor umher fliegenden Kugeln.

Auch wenn ich das Urteil völlig in Ordnung finde, was Du hier von Dir gibst ist einfach nur dumm und geschmacklos!:(

Es geht hier immerhin um ein Menschenleben!

Gose
04-11-2011, 10:57
Bist Du zufällig ein Vereinskamerad des verhafteten Bikers oder einfach nur so Panne im Kopf?

Eine wahrlich gute Frage. Zumindest den zweiten Teil hab ich mich auch sofort gefragt. :rolleyes:

sbenji
04-11-2011, 11:03
Also mein Mitleid hält sich für den Getöteten, was zwar bedauerlich ist, wahrlich in Grenzen. Wer als "angeblicher" ausgebildeter SEK-Spezialist so deletantisch vorgeht, handelt selbst fahrlässig. Er muss mit derartigen Situationen rechnen. Und wie man sieht, schützt auch eine schusssichere Weste und die SEK-Zugehörigkeit nicht vor umher fliegenden Kugeln.

Irgendwo besteht immer ein Restrisiko.
Und dort wo die Arme durch müssen ist kein Schutz.

Verkettung unglücklicher Umstände = Pech.
Es gibt nicht immer einen Schuldigen auch wenn das viele gerne so hätten.
Aus meiner Sicht waren weder Polizist noch Rocker schuld.
Der eine macht seinen Job der andere will sein Leben schützen.

Was man kritisieren könnte, wäre das Verhalten des SEK nach dem "Verpisst euch".
Wobei man auch bedenken muss, dass jeder Mensch das Wort Polizei rufen kann.
Und es ist nicht sinnvoll, dass das SEK jedes mal abzieht, wenn der Hausbesitzer dies verlangt, bzw man aufgeflogen ist.

Lars´n Roll
04-11-2011, 11:09
Verkettung unglücklicher Umstände = Pech.
Es gibt nicht immer einen Schuldigen auch wenn das viele gerne so hätten.
Aus meiner Sicht waren weder Polizist noch Rocker schuld.
Der eine macht seinen Job der andere will sein Leben schützen.


Naja, mal außen vor, dass sich der Rocker auch gegen ein Leben als Berufsverbrecher entscheiden hätte können, was die Angst vor nächtlichen Besuchern drastisch reduzieren kann, sieht professioneller, verantwortungsvoller Schußwaffengebrauch anders aus...


Rule 4: Identify your target, and what is behind it. Never shoot at anything that you have not positively identified.

jkdberlin
04-11-2011, 11:20
So langsam läuft mir das zu sehr as dem Ruder, zumal ich auch keinen Zusammenhang mit dem Topic des Forums erkennen kann. Closed.