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Vollständige Version anzeigen : Bestätigung 5. Kyu DKV



mobi
24-12-2011, 12:46
Hallo und Frohe Weihnachten,
ich habe bisher meine Prüfungen lediglich Vereinsintern absolviert ... bitte nicht fragen warum und diskutieren ob es gut oder schlecht ist. Irgendwie hat es sich angeboten und bis zum Blauen geht es ja auch recht fix.
Jetzt möcht ich den 5. Kyu natürlich vom DKV bestätigen lassen, um dann den "offiziellen" Weg zu gehen ;-)
Jetzt kam das Gerücht auf, das ich den 6. und den 5. Kyu nochmal Prüfen lassen muss ... ist das wirklich so. Die DKV-Satzung gibt das nicht so her.
Das wäre dann natürlich eine andere Vorbereitung auf diese "Doppelprüfung".

Sojobo
24-12-2011, 12:53
Hallo und frohes Fest!

Was heißt denn "vereinsintern"? Wenn der Verein Mitglied im DKV ist, dann meldet der Prüfer das doch beim DKV an, verleiht dir nach bestandener Prüfung eine DKV-Urkunde und trägt es in deinen DKV-Pass ein.
Wenn das nicht der Fall ist, hast du offziell beim DKV gar keine Kyu-Graduierung und müsstest mit dem 9. Kyu anfangen.

Michael1
24-12-2011, 14:11
Es sei denn er hat die bisherigen Prüfungen in einem anderen Verband abgelegt, dann könnte eine Einstufungsprüfung erfolgen, sprich: Der Prüfer lässt sich bisherige Prüfungsnachweise vorlegen und stuft gemäß seiner Einschätzung der Leistung in das DKV-System ein.

Wenn allerdings bisher Vereinsintern geprüft worden ist um Verbands- und Prüfungsgebühren zu sparen könnte das ein Problem geben. Damit düftest du bei externen Prüfern in der Regel Probleme bekommen.
Ohne irgendeinen Beleg über vorherige Prüfungen (üblicherweise im Ausweis dokumentiert) dürften es viele Prüfer ablehnen dich zu Prüfen weil sie es schlicht und einfach nicht dürfen und ihre Prüferlizenz riskieren.

Regelungen dazu sind üblicherweise der Verfahrensordnung unter http://www.karate.de/sites/default/files/Verfahrensordnung%2020.11.2010.pdf zu entnehmen, hier ist z.B. Abschnitt A Absatz 8 und Abschnitt B Absatz 6 relevant.

winkelfried
24-12-2011, 14:36
Hallo und Frohe Weihnachten,
ich habe bisher meine Prüfungen lediglich Vereinsintern absolviert ... und bis zum Blauen geht es ja auch recht fix.


Die erste Frage wäre, was bei Dir fix bedeutet. Des weiteren wäre noch interessant nach welcher Prüfungsordnung und nach welchen Kriterien Ihr im Verein geprüft wurdet.

Inumeg
25-12-2011, 17:29
Wie Michael schon sagte, besteht die Möglichkeit der Einstufungsprüfung. Allerdings steht in den Verfahrensordnungen nicht, dass der Prüfer dafür einen Nachweis der bisher erbrachten Leistungen verlangen muss. Du kannst, sobald du Mitglied im DKV bist, zu einem B- oder A-Prüfer hingehen und ihm zeigen, was du kannst. Einstufungsprüfung heißt in dem Fall dann, dass er sagt, dass du den x-ten Kyu entsprichst und dann kann er dir das in deinem DKV-Pass eintragen.

Da sowas aber wohl nicht oft vorkommt, sollte man das vorher auf jedem Fall mit dem entsprechenden Prüfer persönlich abklären. Denn es ist richtig, dass der Prüfer seine Lizenz riskiert, wenn er da Mist macht.

Michael1
25-12-2011, 19:18
In der Verfahrensordnung ist meines Wissens nach auch nicht die Rede von Einstufungsprüfungen, lediglich das es den Prüfungsbereichen/Stilrichtungen obliegt die Einstufung aus anderen Systemen vornzunehmen.
Die Einstufungsprüfungen kenne ich tatsächlich nur von mündlichen Aussagen des Stilrichtungs- und Prüfungsreferenten in NRW der gesagt hat wie dies zu machen ist. Wobei ich bei Unklarheiten dort auch nachfragen würde. Ich hatte vereinzelt solche Fälle, ist aber schon länger her...

mobi
26-12-2011, 21:52
Da hab ich ja hier was losgetreten ...

Wir sind nach DKV - Prüfungsordnung geprüft worden und in das ist in unseren Vereinsausweisen entsprechend vermerkt worden. Unser "Prüfer" hat lediglich keine entsprechende Lizens.
Ich bin jetzt 2 Jahre dabei. Bisher dachte ich, diese vorgehensweise sei ... naja ... möglich / legitim ...
Unser Freundschafts-Dojo hat einen DKV-Prüfer, der dann die entsprechenden Einstufungsprüfungen vornimmt. Am besten ich sprech mit ihm persönlich. Wie gesagt, magels Erfahrung, dachte ich es wäre eine offiziell anerkannte Vorgehensweise :ups::ups::-§

Luaith
26-12-2011, 22:04
Du dachtest, es wäre "eine offiziell anerkannte Vorgehensweise", dass jemand ohne jede Prüferlizenz in deinem DKV-Pass irgendwelche Graduierungen einträgt, wie er letztenendes lustig ist? o.O

Dinge gibt's ...

Zum Thema: Ich denke, eine Einstufungsprüfung sollte möglich sein. Der DKV ist da eigentlich sehr kulant. Zur Not vereinbart dein neuer und echter Prüfer halt, dass du für jede einzelne Prüfung zahlst. Spätestens dann sollte der Verband das auf Händen absegnen. Natürlich nur, solange du trotzdem die erforderliche Prüfungsleistung vorweist. Da gilt aber: Es wäre seine (des neuen Prüfers) Aufgabe, sich mal beim für ihn zuständigen Landesprüfungsreferenten zu melden und die Details abzuklären. Da kannst du als kleiner Mann nicht wirklich etwas zu beitragen.

lG
L.

winkelfried
27-12-2011, 00:12
gelöscht ;-)

Luaith
27-12-2011, 01:13
Naja, im DKV ist die Regelzeit wohl irgendwo bei 5 Jahren anzusiedeln. Den Blauen Gurt nach zwei Jahren halte ich nicht für übertrieben langsam oder schnell. Aber die Praxis ist da doch sehr fragwürdig. Selbst wenn man keine Prüferlizenz hat ... dann fragt man mal im Nachbarsverein nach, ob man seine Leute hin schicken darf, wenn die mal Prüfung haben. Aber man kritzelt nicht selbst in den Pässen rum.

Michael1
27-12-2011, 12:30
Wenn der Überprüfende keine Lizenz hat ist die Prüfung im DKV ohne Wert. Das mag einem gefallen oder nicht, aber wenn man eine vom DKV anerkannte Prüfung machen will muss man sich an die entsprechenden Regeln halten.
Habe ehrlich gesagt auch noch nie vom einem ähnlichen Vorgehen wie du es beschreibst gehört, dabei komme ich wirklich nicht wenig rum ...

Sind die Prüfungsmarken im Ausweis eingeklebt und das Datum eingetragen worden, fehlt also letztendlich nur der Stempel?
Wenn ihr für die Prüfung "übliche" Gebühren bezahlt habt, im Ausweis allerdings keine Marken eingeklebt sind würde ich stark vermuten dass die Gelder in den Taschen eures Prüfers (oder bestenfalls auf dem Vereinskonto) gelandet sind.


Den Zeitraum von zwei Jahren bis zum Blaugurt finde ich nicht ungewöhnlich.

KeineRegeln
27-12-2011, 12:56
also das mit dem blau Gurt finde ich auch nicht "schlimm". Besser ein guter Karateka mit Blau-Gurt sein, als ein schlechter Karateka mit Braun und da wir das Level des TE nicht kennen, kann man auch nicht sagen, meine Aussage wäre flasch^^

@TE: Ich würde als allererstes mit deinem regulären Trainer sprechen und dann mit dem offiziellen Prüfer. Evtl ruscht dir sonst noch was raus, was dir Probleme bereitet und du solltest nicht für evtl. Fehler anderer büßen müssen ;)

mobi
31-12-2011, 12:21
ZUr Klarstellung ... es ist kein DKV-Ausweis, sondern ein Vereinsausweis.
Ok, ich habe es kapiert. Ich werd´ im neuen Jahr einfach den DKV-Prüfer kontaktieren ...

ich danke euch und --> Guten RUTSCH

Jörg2a
02-01-2012, 15:42
Nach Verfahrensordnung des DKV sind 3 Monate Vorbereitungszeit zwischen jedem Kyu vorgeschrieben.
Zwischen 1.Kyu und 1.DAN sind 12 Monate Vorbereitungszeit vorgeschrieben.

Jetzt folgt der Bereich der Auslegung bzw. Meinungen.
Was bedeutet Vorbereitung?
Vorbereitung bedeutet für mich, das erlernen alle physischen und psychischen Vorraussetzung um den Anforderungen der nächsten Prüfung zu genügen.
Das schafft man in der Regel nur in drei Monaten, wenn man besonders talentiert ist, und mindestens drei mal die Woche trainiert.
Ich würde 3 Monate weder als normal, noch als Durchschnitt bezeichnen.
Die Meisten Vereine und Schulen bieten in den Ferien nur reduzierten Trainingsbetrieb, da kann man sich in drei Monaten sicher nicht ausreichend vorbereiten.
Der Durchschnitt liegt wohl ehr bei 6 bis 12 Monaten zwischen jedem Kyu, kann aber auch größer sein.
In drei Jahren bis zur Oberstufe, sehe ich schon als rel. flott an.
Wie es dann voran geht, ist sehr individuell.
Bei uns haben wir einen Schüler, welcher bereits einen DAN in JiuJitsu hat. Dieser arbeitet seit 1,5 Jahren, zwei mal die Woche intensiv an seinem 1.Kyu im Shotokan.
Ich denke im Sommer (nach 2 Jahren) könnte er es schaffen.
Ein weiterer Schüler mit 2.Kyu kommt seit 4,5 Jahren nicht weiter, weil er nur sporadisch zum Training erscheint.
Wieder ein andere hat mit 15 Jahren schon den 1.Kyu geschafft.

Bei intensivem Training sind zwei Jahre zum Blau-Gurt absolut normal.
Bis zum 1.DAN sehe ich 5 bis 10 Jahre als normal an, je nach Talent und Trainingsfleis.

Was Einstufungen oder Überprüfungen angeht verweist der DKV gerne an den jew. Landesverband.
Der KDNW bietet die Möglichkeit, dass ein B-Prüfer, in Abstimmung mit dem Stilrichtungsreferenten, eine Überprüfung vornimmt.
Wie diese Überprüfung aussieht ist nicht genauer definiert.
Es sollte aber eigentlich jedem Klar sein:
Wenn ich den 5.Kyu haben will, muss ich alles (zeigen) können, was die Prüfungsordnung zum 5.Kyu vorsieht.
Das wäre also das Prüfungsprogramm vom 9.Kyu bis zum 5.Kyu.

Man könnte es auch anders ausdrücken.
Wenn du Bendenken hast, das Prüfungsprogramm vom 7. oder 6.Kyu nicht (mehr) zu schaffen, wie kannst du auf die Idee kommen den 5.Kyu ablegen zu wollen?

wankan
06-01-2012, 14:44
Hallo,

ich denke, da braucht man gar nicht großartig diskutieren oder spekulieren.
Die Prüfungen werden definitiv nich anerkannt und es gibt auch keine Einstufungsprüfung, wenn der 5. Kyu nich in einem anerkannten Verband abgelegt wurde. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als beim 9. Kyu anzufangen. Wenn ein Karateka z.B. vom DJKB zum DKV wechselt werden die Graduierungen anerkannt. In meiner nun 25 jährigen Prüferlaufbahn habe ich bis jetzt eine Einstufungsprüfung, nach Rücksprache mit dem damaligen Prüfungsreferenten, bei einem Mädel aus Polen vorgenommen. Sie konnte aber auch ihren offiziellen Verbandsausweis und die entsprechenden Urkunden vorlegen.

Gruß
Hans-Jürgen

CeKaVau
12-01-2012, 16:00
Hallo,

wenn ich als Prüferreferent des SKB mal was dazu sagen darf:

Wenn Graduierungen aus anderen Verbänden übertragen werden sollen, macht man erst mal nichts. Wenn der Prüfling dann die nächste Prüfung macht, zahlt er sie ganz normal, muss aber noch eine Marke zusätzlich kaufen. Diese zusätzliche Marke wird im Ausweis dann in die Spalte über der aktuellen Prüfung geklebt. Dazu kommt ein handschriftlicher Hinweis des Prüfers: Graduierung übertragen aus Stil/ Verband, blah..., Unterschrift, Stempel.

Falls keine offiziellen Dokumente eines anderen Verbandes/ Stils vorliegen (wie es in diesem Fall ja ist), kommt die Intelligenz des Prüfers in' Spiel: Man KÖNNTE es zum Beispiel folgendermaßen machen:

Man geht ganz genau so vor, als KÄME hätte der Prüfling ganz offiziell irgendwo seine Prüfungen abgelegt, lässt ihn zwei Marken kaufen, eine Marke über die aktuelle Prüfung geklebt und dann der oben angeführte handschriftliche Vermerk mit Stempel und Unterschrift.

Offiziell ist das natürlich nicht zulässig, und selbstverständlich kann ich niemanden dazu raten; dieses Verhalten ist ganz und gar böse und unsportlich und überhaupt. Aber: Es hat noch NIE jemand nachgefragt. Keine Sau fragt jemals nach, nie.

Also bitte einen halbwegs cleveren Prüfer suchen, der das Problem aus der Welt schafft.

Bis denne
Ike

KeineRegeln
12-01-2012, 17:41
...
Bis denne
Ike

:halbyeaha