Vollständige Version anzeigen : Tritte auf der Straße
kid_dynamit
07-01-2012, 15:01
hallo
ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab mal eine frage zum Straßenkampf ich hab mal gehört das Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden und nun wollte ich fragen ob das stimmt oder ob das nur ein Gerücht ist
mfg
Straßenkrieger
07-01-2012, 15:19
Blödsinn
DerJimmy
07-01-2012, 15:20
hallo
ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab mal eine frage zum Straßenkampf ich hab mal gehört das Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden und nun wollte ich fragen ob das stimmt oder ob das nur ein Gerücht ist
mfg
allo
also wenn du unterwegs bist haste meistens eine jeans an
das heißt du bekommst das bein nicht so hoch
also draußen kann man front kick oder lowkick verteilen aber high würde ich nicht machen kann ins auge gehen
gruß
Zingultas
07-01-2012, 15:24
ja es werden Tritte häufiger wie ein Einsatz von Waffen gewertet.
Womit Tritte gegen den Kopf und am Bodenliegende Kontrahenten gemeint sind
kid_dynamit
07-01-2012, 16:19
danke für eure antworten:)
Ist das jetzt euer Ernst?
Ich meine, man kann ja die "Mittel" die einem als Menschen immer zur Verfügung stehen (in dem Fall die Beine) nicht als Waffen definieren oder? :ups:
Kundalini
07-01-2012, 18:24
Auf der Strasse hat es ziemlich viele Autos...
Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden
Ja das stimmt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung durchführen nur soviel:
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...
Mehr Infos bitte bei:
- Eureren Lehrern in Eurer KK-Schule
- der örtlichen Polizei
- Euren RAs
Straßenkrieger
07-01-2012, 18:43
Gefährliche Werkzeuge oder eine des Lebens gefährdende Behandlung?
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...
Ok, dann also leichte Schlappen ohne feste Sohle, oder das Schienbein. Das tut dem Empfänger gleich viel weniger weh... . :rolleyes:
oldtomtom
07-01-2012, 20:32
Tritte auf der Straße als Waffe bewertet werden
Ja das stimmt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung durchführen nur soviel:
Der besohlte Schuh zählt als Waffe (im Sinn des StGB in Bezug auf die GefKV) und ist im Gegensatz zum Fausthieb (meist normale KV) straf-verschärfend zu werten...
Mehr Infos bitte bei:
- Eureren Lehrern in Eurer KK-Schule
- der örtlichen Polizei
- Euren RAs
Wie oft werden solche Fragen denn noch gestellt und wie oft noch gibt es solche blödsinnigen Antworten. Unausrottbare Irrtümer.
BGH 4 StR 347/09 - Urteil vom 24. September 2009 (LG Dortmund):
Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3). Erforderlich ist dazu regelmäßig, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh handelt oder dass mit einem 'normalen Straßenschuh' mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (BGH, jew. aaO; vgl. auch BGH NStZ 1984, 328, 329; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06)
Quelle: hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 347/09 - 24. September 2009 (LG Dortmund) [ = HRRS 2009 Nr. 1087 = NStZ 2010, 151 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-347-09.php)
Ich frage mich manchmal, in welchen üblen Gegenden die Forenteilnehmer eigentlich wohnen. Ich bin jetzt fast 50 Jahre alt, aber ich wurde noch niemals auf offener Straße bedroht, geschweige denn überfallen.
Ich seh ja ein, das man sich als Kampfsportler Gedanken um sowas macht. immerhin könnte man ja seine Kenntnisse zur Anwendung bringen müssen (niemand von uns will es ja außerhalb des Trainigs und der Wettkämpfe freiwillig anwenden, nicht?).
Aber was ist so schwierig daran zu verstehen, das Notwehr immer zugelassen ist. Notwehr bedeutet aber auch, das die Verteidigung (und nur eine Verteidigung!) dem Angriff angemessen sein muß. Greift mich also irgend so ein adrenalingesteuerter übermütiger 15jähriger Pimpf an, dann bekommt der einen leichten Jab auf die Nase, und das wars dann. Kommt ein Bruce Lee-Verschnitt, dann benutze ich meine Fäuste, Füße, Ellenbogen, Knie. In beiden Fällen aber natürlich erst warnen, das ich das machen würde, und versuchen, dem Konflikt durch Besänftigung oder Wegrennen zu entgehen.
Ich finde das garnicht so kompliziert. Könnte jeder ganz von alleine drauf kommen.
oldtomtom
07-01-2012, 21:42
BGH 4 StR 347/09 - Urteil vom 24. September 2009 (LG Dortmund):
Quelle: hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 347/09 - 24. September 2009 (LG Dortmund) [ = HRRS 2009 Nr. 1087 = NStZ 2010, 151 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-347-09.php)
So, Bitte alle nachlesen. Damit dürfte sich ein für allemal die Diskussion erübrigt haben, ob irgendwelche Körperteile (Fäuste, Füße, Finger Schienbein usw) rechtlich als Waffe bewertet werden.
Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Körperteile sind nie eine Waffe und auch keine gefährlichen Gegenstände. Es geht imer nur darum, was ist dran an den Körperteilen (Schuh usw).
Waffen sind nur Waffen im technischen Sinne nach dem WaffG!!!
Wen es interessiert: im WaffG nachlesen.
Straßenkrieger
07-01-2012, 21:51
So, Bitte alle nachlesen. Damit dürfte sich ein für allemal die Diskussion erübrigt haben, ob irgendwelche Körperteile (Fäuste, Füße, Finger Schienbein usw) rechtlich als Waffe bewertet werden.
Nein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Körperteile sind nie eine Waffe und auch keine gefährlichen Gegenstände. Es geht imer nur darum, was ist dran an den Körperteilen (Schuh usw).
Waffen sind nur Waffen im technischen Sinne nach dem WaffG!!!
Wen es interessiert: im WaffG nachlesen.
Um wie viel wollen wir wetten, dass die Diskussion früher oder später wieder auftaucht? Und wenn es nur aus dem Grund ist, das manch ein Kampfsportler nun mal gerne als Waffe bezeichnet werden möchte.:D
BGH 4 StR 347/09 - Urteil vom 24. September 2009 (LG Dortmund):
Quelle: hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 347/09 - 24. September 2009 (LG Dortmund) [ = HRRS 2009 Nr. 1087 = NStZ 2010, 151 ] (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-347-09.php)
Und was ist mit dem Schienbein?
oldtomtom
08-01-2012, 06:37
Um wie viel wollen wir wetten, dass die Diskussion früher oder später wieder auftaucht? Und wenn es nur aus dem Grund ist, das manch ein Kampfsportler nun mal gerne als Waffe bezeichnet werden möchte.:D
Na dann für alle mit diesem Wunschdenken ein einfaches Beispiel, damit es sich auch jeder merken kann:
1. Die Klitschkos haben die härtesten Schläge mit den Fäusten.
2. Wie kommen die Klitschkos in die USA? Mit dem Flugzeug.
3. Im Flugzeug sind Waffen und gefährliche Gegenstände verboten
4. Die Klitschkos dürfen fliegen.
4. Also!!!!: Körperteile sind keine Waffen oder gefährliche Gegenstände!!
Amen.
StoicOne
08-01-2012, 18:35
is doch zum heulen....
Hallo,
bin im Forum hier übe dieses Thema gestolpert und wollte mal meine Sicht eines Anfängers sagen.
Ich komm zwar aus einem anderen Bereich dem BBT, jedoch würde ich gerne mal einen andere Sicht der Dinge einbringen wollen.
Wir benutzen verschiedene Körperwaffen
e Ninjutsu: Body Weapons - Spicing Up Your Taijutsu! (http://eninjutsu.blogspot.com/2010/03/body-weapons.html)
Deshalb würde ich Tritte oder Versionen von Tritte auch als "Waffen" sehen.
Osmose Joe
08-01-2012, 19:16
Bei manchen ist auch das Gesicht eine Waffe...:ups:
Straßenkrieger
08-01-2012, 19:39
Hallo,
bin im Forum hier übe dieses Thema gestolpert und wollte mal meine Sicht eines Anfängers sagen.
Ich komm zwar aus einem anderen Bereich dem BBT, jedoch würde ich gerne mal einen andere Sicht der Dinge einbringen wollen.
Wir benutzen verschiedene Körperwaffen
e Ninjutsu: Body Weapons - Spicing Up Your Taijutsu! (http://eninjutsu.blogspot.com/2010/03/body-weapons.html)
Deshalb würde ich Tritte oder Versionen von Tritte auch als "Waffen" sehen.
Würdest du vielleicht so sehen, aber das heißt nicht das es richtig ist.:rolleyes:
Würdest du vielleicht so sehen, aber das heißt nicht das es richtig ist.:rolleyes:
Nun ich behaupte nicht das es richtig ist.
Habe ja auch nur MEINE Sicht der Dinge geschildert auf Grund meiner BBT-Erfahrung.
oldtomtom
08-01-2012, 21:50
Hallo,
bin im Forum hier übe dieses Thema gestolpert und wollte mal meine Sicht eines Anfängers sagen.
Ich komm zwar aus einem anderen Bereich dem BBT, jedoch würde ich gerne mal einen andere Sicht der Dinge einbringen wollen.
Wir benutzen verschiedene Körperwaffen
e Ninjutsu: Body Weapons - Spicing Up Your Taijutsu! (http://eninjutsu.blogspot.com/2010/03/body-weapons.html)
Deshalb würde ich Tritte oder Versionen von Tritte auch als "Waffen" sehen.
Nein!Nein!Nein!!!!!!!!!! Unverbesserlich.
Recherchiert doch einmal selbst in Strafrechts-Lehrbüchern und Kommentaren: Körpergliedmaßen sind keine Waffen!!!!!
Egal, wer was wie wo wann und weshalb dies anders sehen will. Es gibt keine andere Sicht der Dinge!!!!!!!!!!!
Wenn jetzt noch irgendjemand widerspricht, hol ich den Psychiater zwecks Einweisung in die geschlossene Anstalt.
30Shadow11
09-01-2012, 05:03
Womit Tritte gegen den Kopf und am Bodenliegende Kontrahenten gemeint sind
Ist es generell nicht so, dass zumindest bei Tritten oder Schlägen gegen am Bodenliegende durchaus als gefährlich eingestuft werden??
Also ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber wenn einer am Boden liegt, ist Schluss, egal was vorher passiert ist!
oldtomtom
09-01-2012, 06:27
Ja, gefährlich und als eine das Leben gefährdende Behandlun,. ja, § 224 StGB
Hier gehts aber darum, ob Korpergliedmaßen rechtlich als Waffe angesehen werden. Und das: Nein, nein und nochmals nein!!!!!!!!!!!
tritte sind keine waffe...schläge auch nicht...anders ist es, wenn du ein messer am schuh hast ;)..oder nen knüppel in der hand...
was du evtl. verwechselst ist der straftatbestand der gefährlichen körperverletzung. dieser kann meines wissens erfüllt sein, wenn man jemanden mit hilfe einer waffe verletzt.
außerdem ist dieser erfüllt, wenn man mit hilfe einer anderen person jemanden verletzt. ein beispiel wäre gemeinsames eintreten auf den am boden liegenden.
(edit sagt: oben genanntes Urteil besagt, dass mehrere Tritte auf einen am boden liegenden diesen staftatbestand auch erfüllen..mit recht..)
Auf jeden fall gillt: für das mitführen deiner beine und das tragen von schuhen kannst du waffengesetzrechtlich nicht belangt werden. also keine sorge..die beine dürfen dranbleiben. :rolleyes:
christianauskiel
09-01-2012, 10:44
Frag mich nur was diese Diskussion im MT- Forum zu suchen hat ! Hier geht es rein um die sportlichen und für die Kampfkunst relevanten Aspekte.
Closed
Gruß
Christianauskiel
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