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Vollständige Version anzeigen : Widerstand gegen die Staatsgewalt, was darf man selbst, was darf die Polizei?



djzan
08-01-2012, 20:21
Hallo zusammen,

ich bin heute über dieses (http://www.youtube.com/watch?v=-_2DW6u-7Ks&feature=youtu.be) Video gestolpert. Es geht darum, dass mehrere Personen an einem öffentlichen Ort tanzen. Soweit ich das verstehe ist es keine Demonstration oder in irgendeiner Art störend, gefährlich oder provozierend. Auf jeden Fall werden zahllose Leute verhaftet und teilweise von den Polizisten ohne Rücksicht auf den Boden geschleudert.

In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie man sich in einer solchen Situation verhalten darf. Und natürlich - was darf die Polizei? Inwiefern darf ich in so einer Situation angefasst werden? Sicherlich ist ruhig bleiben das beste, aber ich möchte mir auch von einem Polizisten nicht alles gefallen lassen müssen. Ich vermute zur Polizei-Ausbildung gehört auch, Griffe zu erlernen wie man bspw. Demonstranten verhaftet. Wie kann man darauf reagieren? Ist es erlaubt sich zu widersetzen, sollte ein Polizist mich auf den Boden werfen wollen oder mir den Arm verdrehen o.ä.? Wie weicht man diesen Griffen am besten aus oder kontert sie, selbstverständlich nur zu Abwehr, nicht zum Angriff? Was ist alles erlaubt?

Danke für Antworten :)

Doc Norris
08-01-2012, 20:23
Was ist alles erlaubt?

Danke für Antworten :)

wie wäre es mit,

aussage verweigern oder flucht...
sind zumindest 2 vernünftige aktionen / reaktionen

nachtrag.: & wir sind nicht in den USA..^^

Julien96
08-01-2012, 20:33
Also das ist wirklich eine schwierige Frage, ich würde natürlich sämtlichen Wiederstand vermeiden die exekutive hat nunmal das sagen. Verraten was die dürfen kann ich dir nicht da fehlt mir das Fachwissen. Ich finde es einfach nur heftig. Man beachte auch die Aussage des am Bodenliegenden Tänzers der verhaftet wird die etwa aussagt "das ist Amerika, wo ihr verhaftet werdet wen ihr tanzt". Ich weiß nicht ob das schon unter Wiederstand fällt wen man weitertanzt obwohl es einem verboten worden ist, aber das die amerikanische Polizei sehr hart durchgreift ist bekannt. Verrückte Welt in der wir leben :D

quirl
08-01-2012, 20:39
Schau dir das nochmal genauer an. Es handelt sich offensichtlich um eine Wilde (nicht angesagte) Demonstration in einem Denkmal, was dort anscheinend frisch verboten ist. Das Tanzen ist eine Demo gegen das neue Gesetz, das auch das Tanzen in Denkmälern untersagt.

Sie bekommen eine Warnung, hören nicht auf und werden geräumt. Ruhig fragen "was wollen sie das ich tue?" oder einfach ruhig sein und folgen ist das beste.

Wehren ist auf jeden Fall kontraproduktiv. Einfach folgen und mitgehen. Ansonsten haben sie nämlich das Recht mehr Gewalt anzuwenden.

Allgemein ist man in der Situation ziemlich am *****, weil man ja auch nichts beweisen kann (außer jemand filmt zufällig und ihm wird die Kamera nicht abgenommen. Inwieweit man die Videos später verwenden kann oder ob sie verwendet werden dürfen, ka). Polizisten sagen auch tendenziell nicht gegeneinander aus. Man bekommt ja im Einsatz nur wenig mit, was um einen rum passiert.

Joe306
08-01-2012, 21:53
Genau weil menschen denken,es sei normal dass die polizei unser leben bestimmt,und sie sei immer auf der guten seite,lässt man sich son dreck gefallen.sätze wie "einfach kein widerstand leisten" oder "sie sind ebenmal die exekutive" zeigen eben wie sie es perfekt geschafft haben aus uns maschinen zu machen die verdammt nochmal nicht mehr mit ihrem *edit* denken können.
die polizei darf inoffiziell alles,sogar morden,denn wenn sie mordet wirds nicht als mord dargestellt,sondern als notwendige gerechtigkeit.wie in deutschland die letzten jahre gezeigt haben..
also schluss damit,natürlich handelt die polizei im video mal wieder total daneben.und es ist nicht nur in den usa so,sondern auch in deutschland,und zwar sehr stark.
*edit*sich zu verteidigen ist fast immer unmöglich da gleich 20 *edit* dazu kommen würden und dich hart verprügeln würden.beschimpfen wenn du böse bist/keine aussagen machen,und wegrennen.sie haben nicht das recht dich festzunehmen obwohl sie es versuchen.uns so ein gesetz gegen tanzen gibt es nicht,aber auch wenn doch:sobald niemand gestört wird ist doch alles in ordnung und der rest ist überflüssig.
warum standen soviele leute da und haben zugeschaut wie andere unschuldige zu boden geschleudert werden?weil sie alles gefressen haben was sie an informationen und regeln bekamen,ohne sie zu hinterfragen..alles brav auswendiggelernt und gehirnwäsche ist erfolgt.
die leute sollten mal anfangen nachzudenken,und lernen nicht zu gehorchen:denn das gesetz ist NICHT die gerechtigkeit.

qfunce
08-01-2012, 22:11
Die Polizei darf dich z.B. kontrollieren und du hast es zu erdulden, bist sogar zur Mitarbeit verpflichtet. Z.B. Wenn die deinen Blinker kontrollieren wollen hast du den Blinkerhebel zu betätigen.

Wehrst du dich oder versuchst dich der Kontrolle bzw. Idenditätsfeststellung zu entziehen: Lebe mit den Konsequenzen die da sein können das du den Boden küsst oder ähnliches.

Wehrst du dich z.B. gegen einen Platzverweis kann der auch mit Gewalt durchgesetzt werden.

Alex R.
09-01-2012, 10:01
Ich close mal an dieser Stelle, um das ganze mal im Mod-Team zu diskutieren.

Alex R.
09-01-2012, 12:50
Nach Absprache wieder eröffnet.

Antikörper
09-01-2012, 13:08
Wehrst du dich oder versuchst dich der Kontrolle bzw. Idenditätsfeststellung zu entziehen: Lebe mit den Konsequenzen die da sein können das du den Boden küsst oder ähnliches.

Wehrst du dich z.B. gegen einen Platzverweis kann der auch mit Gewalt durchgesetzt werden.

Ich frage mich wie weit die Gewalt denn gehen darf. Man sieht in dem Video eine Szene wo er den Mann hochhebt zu boden wirft und dann mit einem Griff zum Hals "fixiert", ihn quasi stranguliert (ab 8:35). Also ich hätte da größte Probleme ruhig zu bleiben.

Cillura
09-01-2012, 13:14
Gehts in dieser Diskussion um die deutsche Polizei oder um die amerikanische? Evtl. sollten wir das zuvor klären. Nicht, dass hier irgendwer auf verrückte Ideen kommt. :o

Alex R.
09-01-2012, 13:20
Der TE stellt folgende Frage:


Und natürlich - was darf die Polizei? Inwiefern darf ich in so einer Situation angefasst werden? Sicherlich ist ruhig bleiben das beste, aber ich möchte mir auch von einem Polizisten nicht alles gefallen lassen müssen. Ich vermute zur Polizei-Ausbildung gehört auch, Griffe zu erlernen wie man bspw. Demonstranten verhaftet. Wie kann man darauf reagieren? Ist es erlaubt sich zu widersetzen, sollte ein Polizist mich auf den Boden werfen wollen oder mir den Arm verdrehen o.ä.? Wie weicht man diesen Griffen am besten aus oder kontert sie, selbstverständlich nur zu Abwehr, nicht zum Angriff? Was ist alles erlaubt?
Ich würde sagen, wir einigen uns hier auf deutsche Polizei.

Ju-Jutsu-Ka
09-01-2012, 13:31
Mein Gott, dass ist die USA

1) Gibt es da mehr Polzeigewalt als bei uns
2) Muss da jeder Polizist damit rechnen, dass der gegenüber eine Pistole hat
3) Warum Joe so verbal entgleist versteh ich nicht
(wenn man Berlin-Kreuzberg als Wohnort sieht sollte er mal anchdenken wer 1. Mai für Gewalt sorgt)

Denke ich, dass unter solchen Äußerungen ich mir Popcorn hole sollte und warte bis der Thread geschlossen wird und mich einfach nur über die Äußerungen amüsieren oder erschrecken sollte....
(Ich befürchte hier kommt nix kostruktives bei rum)

Cillura
09-01-2012, 13:37
Ich denke es kann ganz informativ werden. Hoffentlich hat jemand genügend Hintergrundwissen und kann uns die Do's and Dont's unserer Polizei benennen.

gast
09-01-2012, 13:42
1) Natürlich ist das Anti-Tanz-Gesetz ein Unsinn

2) Aber wenn die Polizei einen auffordert was zu unterlassen dann hat man das auch zu unterlassen - Ansonsten wäre ja jede Polizeieinheit nur noch eine Lachnummer (wie in Griechenland z.B. - das will auch wieder keiner)

3) Wer über die USA lacht: Soweit ich weiss gibt es in D auch Tanzverbote und man kann auch bestraft werden wenn man am Karfreitag tanzt. Da greif ich mir genauso ans Hirn.

Cillura
09-01-2012, 13:45
...
3) Wer über die USA lacht: Soweit ich weiss gibt es in D auch Tanzverbote und man kann auch bestraft werden wenn man am Karfreitag tanzt. Da greif ich mir genauso ans Hirn.

Ja du hast Recht. Hier mal ein paar Beispiele einer beliebten "Quelle":

Tanzverbot ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot)

Droom
09-01-2012, 13:58
hmm schwierige situation. Die Polizisten scheinen auch teilweise überfordert und verwirrt. Auf der einen Seite gibt es keinen ernsthaften Grund zu handeln, aber auf der anderen Seite müssen sie eben das Gesetz befolgen und ihren Job machen.

Genau aus solchen Gründen hatte ich nie Lust Soldat oder Polizist zu werden. Man muss oft genug für Ansichten der anderen (welche zudem sogar teilweise stark gegen die eigenen gehen) seine Gesundheit riskieren und andere mit Gewalt von etwas abbringen.

amasbaal
09-01-2012, 14:09
aus eigener erfahrung aus den wilden 80ern:
wenn der anweisung nicht folge geleistet wird, darf die anweisung mit unmittelbarer, "angemessener" körperlicher gewalt durchgesetzt werden. angemessen ist das mittel, das nötig ist, um die durchsetzung zu gewährleisten. was tatsächlich dafür nötig ist, ist oft auslegungssache und kann im nachhinein immer irgendwie begründet werden. "widerstand" im sinne einer juristisch verfolgbaren handlung ist schon der versuch, sich einfach loszureißen, wenn man am ärmel gehalten wird. das reicht schon!
ich hatte früher sogar mal ein verfahren wegen versuchter gefangenenbefreiung am hals und mir eine gebrochene nase, samt verstauchtem handgelenk eingehandelt, weil ich den ausführenden beamten nur an die schulter gepackt hatte (nicht einmal mit kraft dran gezogen) und meinte: "lass den mann los, der hat nichts getan". danach hatte ich den ersten knock out meines lebens...:cool:

Cillura
09-01-2012, 14:13
...
ich hatte früher sogar mal ein verfahren wegen versuchter gefangenenbefreiung am hals und mir eine gebrochene nase, samt verstauchtem handgelenk eingehandelt, weil ich den ausführenden beamten nur an die schulter gepackt hatte (nicht einmal mit kraft dran gezogen) und meinte: "lass den mann los, der hat nichts getan". danach hatte ich den ersten knock out meines lebens...:cool:

Tja, einen Polizisten anpacken, wenn der grad seinen Job versucht zu machen, kann nach hinten los gehen. Das fällt dann vermutlich unter Pech. Woher hätte er denn wissen sollen, dass du es nur gut meinst? :D

Aber krass ist das schon. :ups:

big X
09-01-2012, 14:47
@ju jutsu ka
3) Warum Joe so verbal entgleist versteh ich nicht
(wenn man Berlin-Kreuzberg als Wohnort sieht sollte er mal anchdenken wer 1. Mai für Gewalt sorgt)
und wie lautet die antwort ?

Ju-Jutsu-Ka
09-01-2012, 14:51
@ju jutsu ka
und wie lautet die antwort ?

Sie erreichen die Mailbox, da der Nutzer gerade Popcorn holen gegangen ist :D
.
.
.
.
.
Wenn sich gewissen Leute dazu treffen, Krawall zu machen, Autos anzuzünden etc.... suche ich die Verursacher der Gewalt nicht bei den Vertretern der Staatsmacht, die das zu verhindern sucht

Osmose Joe
09-01-2012, 15:05
In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Dieses wird von der Exekutive, sprich der Polizei ausgeübt. Sich dagegen zu wehren, ist strafbar und gleich in einer ganzen Reihe verschiedener §§ des StGB abgehandelt.

Sven K.
09-01-2012, 16:06
Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, das wir hier keine Diskussionen
zu Politik dulden. Da diese Thema sich aber an der Grenze bewegt und es
grundsätzlich Interessant ist, ist noch auf. Sollte es ausarten, schließen wir.

Es wäre auch schön, wenn die rechtlichen Aspekte von Leuten beantwortet
würden, die sich auch in diesem Metier auskennen. :rolleyes:

Osmose Joe
09-01-2012, 16:09
Politik?? :ups:

Simplicius
09-01-2012, 16:11
ich hatte früher sogar mal ein verfahren wegen versuchter gefangenenbefreiung am hals und mir eine gebrochene nase, samt verstauchtem handgelenk eingehandelt, weil ich den ausführenden beamten nur an die schulter gepackt hatte (nicht einmal mit kraft dran gezogen) und meinte: "lass den mann los, der hat nichts getan". danach hatte ich den ersten knock out meines lebens...:cool:

Und wie ist das ausgegangen?
Wurde das Verfahren eingestellt, oder Du freigesprochen?

Chen-Xin Danny
09-01-2012, 16:27
Ich hab bei Wikipedia gegoogelt und das hier gefunden:

Zitat Wikipedia:

Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
und gilt als grundrechtsgleiches Recht.[1] Dieses Recht – 1968 im Zuge der
Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Zitat Ende


Widerstandsrecht ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht)

Das Recht auf Widerstand sehe ich z.B. auch dann, wenn staatliche
Einrichtungen das Leben und die Gesundheit von Menschen willkürlich
in Gefahr bringen und dieser Zustand nicht durch demokratische Mittel zu beseitigen ist.

;)

Chen-Xin

Simplicius
09-01-2012, 16:36
warum standen soviele leute da und haben zugeschaut wie andere unschuldige zu boden geschleudert werden?weil sie alles gefressen haben was sie an informationen und regeln bekamen,ohne sie zu hinterfragen..alles brav auswendiggelernt und gehirnwäsche ist erfolgt.
die leute sollten mal anfangen nachzudenken,und lernen nicht zu gehorchen:denn das gesetz ist NICHT die gerechtigkeit.

So dumm und untätig sind die Leute nicht.

Als Reaktion auf die Verhaftungen gab es eine Woche später einen Flashmob von 200 Leuten an gleicher Stelle, ohne Verhaftungen:

Flash mob gathers in protest - The Washington Post (http://www.washingtonpost.com/local/flash-mob-gathers-in-protest/2011/06/04/AG0QEyIH_video.html)

Simplicius
09-01-2012, 16:40
Ich hab bei Wikipedia gegoogelt und das hier gefunden:

Zitat Wikipedia:

Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
und gilt als grundrechtsgleiches Recht.[1] Dieses Recht – 1968 im Zuge der
Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“


bitte beachten:



Ein Widerstandsrecht gegen Einzelmaßnahmen schließt es jedoch ausdrücklich aus: würde man gegen einzelne staatliche verfassungswidrige Maßnahme bereits ein solches Recht zulassen, so übersähe man, „den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nutzen.

Chen-Xin Danny
09-01-2012, 16:50
Es wäre freundlich von dir, wenn du Quelle nennen würdest.

Die französische Revolution, auf die jeder Franzose stolz ist, war nur
möglich, weil man das Gewaltmonopol der Herrschenden kaputt gehauen
hat.

Chen-Xin

Simplicius
09-01-2012, 17:06
Es wäre freundlich von dir, wenn du Quelle nennen würdest.


der Wikipdiaartikel aus dem auch Dein Zitat stammt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Rechtliche_Situation_in_Deutschla nd



Die französische Revolution, auf die jeder Franzose stolz ist, war nur
möglich, weil man das Gewaltmonopol der Herrschenden kaputt gehauen
hat.


Die nachfolgenden Zustände wünsche ich mir nicht wirklich.
Die Alternative zum staatlichen Gewaltmonopol sind Willkür und Lynchjustiz
Das Rechtsstaatprinzip wird dann durch das Recht des Stärkeren ersetzt und die gewalttätigsten Organisationen gewinnen die Oberhand.

Osmose Joe
09-01-2012, 17:28
Es wäre freundlich von dir, wenn du Quelle nennen würdest.

Die französische Revolution, auf die jeder Franzose stolz ist, war nur
möglich, weil man das Gewaltmonopol der Herrschenden kaputt gehauen
hat.

Chen-Xin

Dein aufrechter Widerstandswille als Kämpfer in allen Ehren, aber wir leben hier ja nicht in einer französischen Feudalherrschaft. Ausgehend von der Frage wie man sich verhalten soll, würde ich sagen: "Ruhig und kooperativ..."

Ich war mal in einem Laden, der vom SEK gestürmt wurde. Als Unbeteiligter, der nur zufällig anwesend war, lag ich genauso schnell auf der Erde wie alle anderen im Raum. Dem ging KEINE freundliche Aufforderung voraus. Ich denke, zu dem Zeitpunkt mit den Füßen in der Luft rumzuhampel, nach dem Motto: "guckt ma, was ich kann!" wäre keine gute Idee gewesen. Das Problem ist vor allem, dass die einem erst den Arm ausrenken oder die Bänder überdehen....und dann...hinterher kassierst DU auch noch die Anzeige.

asdfqwerty
09-01-2012, 18:06
Die französische Revolution, auf die jeder Franzose stolz ist, war nur
möglich, weil man das Gewaltmonopol der Herrschenden kaputt gehauen
hat.

Chen-Xin

:halbyeaha

Lars´n Roll
09-01-2012, 18:17
Euch ist schon klar, wieviele Leute in dieser Revolution umkamen? Zweifelhaft, ob der Zweck die Mittel heiligt, wenn derartige Blutbäder die Folge sind...

Heute kann man ja bequem darauf zurückblicken, ist ja lange her. Da bleibt die Emphatie für das Leide dieser Periode dass Menschen wie Ihr und ich durchmachen mussten wohl auf der Strecke.
Viele Befürworter und Vordenker der Revolution, die mitansehen mussten, wohin es geführt hat, haben es damals schon viel kritischer beurteilt - und wurden dafür enthauptet...

asdfqwerty
09-01-2012, 19:23
Hey Lars,

dass da ein 18-jähriger postet, der die Bedeutung der frz. Revolution bzw. generell des Auflehnens gegen Ungerechtigkeit der Herrschenden erkennt, gefällt mir. Dass der Mißbrauch des staatlichen Gewaltmonopols hier eher die Ausnahme darstellt, liegt nicht daran, dass "die" in den letzten Jahrhunderten in der Hinsicht irgendwas dazugelernt oder eingesehen haben, sondern an der Kontrolle durch uns, die Bevölkerung. Würde diese Kontrolle wegfallen, hätten wir ganz schnell eine Gewaltherrschaft. Auch hier bei uns.
Wir als Volk verleihen dem Staat Macht, damit er bestimmte Aufgaben erfüllt. Ich kann es gut verstehen, wenn jemand sauer darüber ist, wenn diese Macht missbraucht wird.

Ohne jetzt auf die Details der frz. Revolution eingehen zu wollen (ausnahmsweise, weil ich davon nicht viel Ahnung habe ;) ), kann ich mir sehr wohl Situationen vorstellen, in der eine Auflehnung des Volks sinnvoll ist, koste es, was es wolle.
Oder findest du, die Syrer sollten lieber die Füße still halten? Was ist mit den Ägyptern, Tunesiern, Libyern?

Oogway
09-01-2012, 19:32
Hey Lars,
dass da ein 18-jähriger postet, der die Bedeutung der frz. Revolution bzw. generell des Auflehnens gegen Ungerechtigkeit der Herrschenden erkennt, gefällt mir.


Ob er das hat, wird ja gerade in Frage gestellt...und ich stimme hier eindeutig Lars und Simplicius zu...Chen hat wahrscheinlich eine sehr idealisierte Vorstellung von der Französischen Revolution bzw. generell vom Auflehnen gegen die "Ungerechtigkeit der Herrschenden" :cool:

AlfaWhiskey
09-01-2012, 20:00
Zum Video:
Die Polizei handelt da in unseren Augen natürlich falsch. Moralisch ist das schon verwerflich und es ist auch vollkommen Normal das wir das denken. Jemanden zu verhaften nur weil er tanzt bzw. weil jemand seine Freundin küsst ist schon nicht ohne. Allerdings darf man auch nicht den Aspekt vernachlässigen, dass die Beamten nur ihren Job machen. Sie sitzen nunmal am längeren Hebel und haben die Kontrolle. Sie dienen für das Allgemeinwohl. Wie sinnbefreit es hinsichtlich dieser Situation ist, ist eine andere Geschichte, da uns die Hintergründe nicht bekannt sind.
Allerdings wundert mich nicht mehr viel was auf der anderen Seite des großen Sees vor sich geht. Zu beschreiben wie toll ich Amerika finde, lass ich lieber sein :p (Sind aber nicht nur negative Sachen :D)

zur Polizei:
Die Polizei ist ein wichtiges Element in der Demokratie. Natürlich schrenkt sie unsere Freiheit ein, aber das machen sie nicht aus Spaß. Unsere Freiheit grenzt dort, wo die eines anderen Menschen aufhört und das ist auch gut so. Gäbe es die Polizei nicht dann würden sich viele hier wünschen das es eine gäbe. Ich hätte persöhnlich keine Lust in einer Anarchie zu leben, nach dem Motto, der stärkere Lebt weiter.

Franz. Rev. und deutsche Revolution
Grund für die Franz. Rev war die Unterdrückung und das die Menschen eingesehen haben, dass die Macht der Herrschenden nicht von Gott gegeben sind (Aufklärung). Als sie das merkten, haben sie sich gegen den Staat aufgelehnt und bla bla blupp :P Dort war allerdings nicht nur die Polizei und das Militär was für den A... Po sondern das ganze Regime.

Da wir in einer Demokratie leben, haben wir dem Staat die Macht gegeben. Polizisten, Anwälte und Politiker handeln, wie schon geschrieben, in der Regel, für das Allgemeinwohl. Inwiefern sie es tun, würde den Rahmen sprengen :P

asdfqwerty
09-01-2012, 20:05
Da wir in einer Demokratie leben, haben wir dem Staat die Macht gegeben. Polizisten, Anwälte und Politiker handeln, wie schon geschrieben, für das Allgemeinwohl.

Nicht "haben"! Wir tun das jeden Tag aufs neue, es ist *nicht* einmal passiert und jetzt müssen wir damit leben, was der Staat daraus macht. Das sollte sich so mancher Politiker und auch so mancher Polizist nochmal klar machen. Und jeder Bürger.

Oogway
09-01-2012, 20:13
Zum Video:
Die Polizei handelt da in unseren Augen natürlich falsch. Moralisch ist das schon verwerflich und es ist auch vollkommen Normal das wir das denken.

Hm, "unseren Augen"? Seid ihr Alfa und Whiskey? Mehrere Personen? Also in meinen Augen handelt die Polizei nicht falsch. Wer glaubt, sich nicht an Gesetze/Vorschriften halten zu müssen, und mal ein bisschen auf (Pseudo-)Revolutionär macht, der muss sich nicht wundern, wenn entsprechend reagiert wird. :cool:

asdfqwerty
09-01-2012, 20:24
Hm, "unseren Augen"? Seid ihr Alfa und Whiskey? Mehrere Personen? Also in meinen Augen handelt die Polizei nicht falsch. Wer glaubt, sich nicht an Gesetze/Vorschriften halten zu müssen, und mal ein bisschen auf (Pseudo-)Revolutionär macht, der muss sich nicht wundern, wenn entsprechend reagiert wird. :cool:

Recht haste, Ordnung muss sein, früher hätts sowas nicht gegeben. </sarcasm>

Oogway
09-01-2012, 20:30
Recht haste, Ordnung muss sein, früher hätts sowas nicht gegeben. </sarcasm>

Danke, dass du mir Recht gibst. Schade, dass wir einer Meinung sind, so kannst du mich gar nicht von deiner toleranten Grundhaltung überzeugen, die auch andere Meinungen akzeptiert :D

AlfaWhiskey
09-01-2012, 20:32
Nicht "haben"! Wir tun das jeden Tag aufs neue, es ist *nicht* einmal passiert und jetzt müssen wir damit leben, was der Staat daraus macht. Das sollte sich so mancher Politiker und auch so mancher Polizist nochmal klar machen. Und jeder Bürger.

Ich entschuldige mich für meine falsche Ausdrucksweise :P Natürlich hast du recht. Wir tun es jeden Tag.


Hm, "unseren Augen"? Seid ihr Alfa und Whiskey? Mehrere Personen? Also in meinen Augen handelt die Polizei nicht falsch. Wer glaubt, sich nicht an Gesetze/Vorschriften halten zu müssen, und mal ein bisschen auf (Pseudo-)Revolutionär macht, der muss sich nicht wundern, wenn entsprechend reagiert wird. :cool:

Ok, wenn du das mit dem "wir" nicht verstanden hast, dann erklär ich es dir :p
Mit "wir" meinte ich die, die am Anfang des Threads schrieben, dass was die Polizei dort macht sehr krass ist usw. (mich mit einbezogen). Das du es in Ordnung findest, will ich auch nicht als schlecht beurteilen, da du damit schon Recht hast. Der Polizei soll man Folge leisten, aus den vorhin genannten Gründen.
Nur! Man sollte sich vor Augen führen weshalb die Menschen dort verhaftet werden, warum jemand über den Boden geschliffen wird und wieso der eine Polizist dem anderen an die Gurgel geht. Wenn man das abwägt ist es viel Gewalt für eine kleine Sache. Das harte Durchgreifen der Beamten find ich nicht in Ordnung.

Mein Berufswunsch ist es sogar bei der Polizei später anzufangen. Nur Gott sei Dank nicht in der USA ;). Befehle muss man befolgen. Ob es einem gefällt oder nicht spielt keine Rolle. Bedauerlicherweise vielleicht.

amasbaal
09-01-2012, 20:36
Und wie ist das ausgegangen?
Wurde das Verfahren eingestellt, oder Du freigesprochen?

ich hab die ein oder andere d-mark blechen müssen.
ich hatte aber auch nichts anderes erwartet. wenn man sich auf gewisse "szenarien" einlässt, weil man es richtig findet, derartige "konfrontationen" einzugehen, muss man halt damit rechnen. kein grund zu heulen. ;)

Oogway
09-01-2012, 20:43
Ich entschuldige mich für meine falsche Ausdrucksweise :P Natürlich hast du recht. Wir tun es jeden Tag.



Ok, wenn du das mit dem "wir" nicht verstanden hast, dann erklär ich es dir :p
Mit "wir" meinte ich die, die am Anfang des Threads schrieben, dass was die Polizei dort macht sehr krass ist usw. (mich mit einbezogen). Das du es in Ordnung findest, will ich auch nicht als schlecht beurteilen, da du damit schon Recht hast. Der Polizei soll man Folge leisten, aus den vorhin genannten Gründen.
Nur! Man sollte sich vor Augen führen weshalb die Menschen dort verhaftet werden, warum jemand über den Boden geschliffen wird und wieso der eine Polizist dem anderen an die Gurgel geht. Wenn man das abwägt ist es viel Gewalt für eine kleine Sache. Das harte Durchgreifen der Beamten find ich nicht in Ordnung.

Mein Berufswunsch ist es sogar bei der Polizei später anzufangen. Nur Gott sei Dank nicht in der USA ;). Befehle muss man befolgen. Ob es einem gefällt oder nicht spielt keine Rolle. Bedauerlicherweise vielleicht.

So verstehe ich das sogar :D

Unsere unterschiedliche Ansicht über moralische Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen resultiert vielleicht daher, dass ich die verhafteten Personen als vorsätzliche Provokateure ansehe, du vielleicht eher einfach als rumblödelnde, antiautoritäre Personen...Aber wie auch immer, man kann natürlich hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Meinung sein. Meine ist, dass die Polizisten sich korrekt verhalten.

re:torte
09-01-2012, 20:51
vMtjvmratoY

AlfaWhiskey
09-01-2012, 21:04
So verstehe ich das sogar :D

Unsere unterschiedliche Ansicht über moralische Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen resultiert vielleicht daher, dass ich die verhafteten Personen als vorsätzliche Provokateure ansehe, du vielleicht eher einfach als rumblödelnde, antiautoritäre Personen

So können wir das im Raum stehen lassen :p

Simplicius
09-01-2012, 21:15
AcpaQswMh6w&feature=related

asdfqwerty
09-01-2012, 22:01
Danke, dass du mir Recht gibst. Schade, dass wir einer Meinung sind, so kannst du mich gar nicht von deiner toleranten Grundhaltung überzeugen, die auch andere Meinungen akzeptiert :D

Auch Toleranz hat Grenzen. Schönen Gruß an den Schopenhauer in deinem Bücherregal übrigens ;)

shenmen2
09-01-2012, 22:50
Ich finde es einfach nur heftig. Man beachte auch die Aussage des am Bodenliegenden Tänzers der verhaftet wird die etwa aussagt "das ist Amerika, wo ihr verhaftet werdet wen ihr tanzt".
Und ich finde es einfach nur kindisch, wie der Mann sich benimmt.
Die Leute wurden nicht verhaftet, "weil sie tanzen", sondern weil sie es in einem Memorial (= der Gedenkstätte für einen berühmten Verstorbenen) tun, und damit gegen die Hausordnung an diesem Ort der Besinnung verstoßen.

Tracer
09-01-2012, 22:50
Befehle muss man befolgen. Ob es einem gefällt oder nicht spielt keine Rolle. Bedauerlicherweise vielleicht.

Das ist nicht ganz richtig - denn:



Für Polizisten gilt § 63 Bundesbeamtengesetz:

"Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend."


Für Soldaten gilt ein ähnliches Gesetz.

Aber vor allem dürfen sie keinen Befehl ausführen der die Menschenwürde verletzt oder ein Verbrechen gegen die Menschlicheit ist.

Raging Bull
10-01-2012, 02:46
Man muss sich die Positionen klar machen:

Die Polizei ist ein Executivorgan, welches bestehende Gesetze durchsetzen soll.
Das bedeutet, dass jeder körperliche Widerstand naturgemäß nicht zugelassen sein kann.

Ob das Handeln der Executivorgane gerechtfertigt ist, entscheidet nicht der Bürger vor Ort und kann nach eigenem Gusto dann entgegen der polizeiliche Maßnahmen handeln. Das muss so sein, da sonst jedes polizeiliche Handeln völlig zur Farce verkommt.

Bin ich folglich mit dem Handeln der Executivorgane nicht einverstanden, bleibt mir -oft nur im Nachhinein- der Rechtsweg. Dann entscheiden die Judikativorgane, ob das Handeln so korrekt war oder nicht. Heißt im vorliegenden Falle - sagen die, ich muss gehen, so gehe ich. Und kann im Nachhinein von einem Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass ich hätte bleiben dürfen oder eben nicht.

Was man nicht muss ist aktiv an seiner eigenen Überführung teilnehmen, d.h man muss gerade nicht den Blinkerhebel betätigen, man muss nicht "blasen", mann muss auch nichts sagen.

Ausnahme ist nur die Preisgabe der personenbezogenen Daten. Deren Nichterfüllung oder Falschangabe wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Und man muss damit klarkommen, dass bei Weigerungen eventuell Zwangsmaßnahmen vollzogen werden.


Ist eigentlich alles recht logisch und hat wenig mit böser Willkür zu tun - man versetze sich in die Polizei hinein. Bei jeder Maßnahme kommt ein Neunmalkluger hinzu und will diskutieren. Da wird man irgendwann handlungsunfähig, wenn man jedes Mal drauf eingeht. Folglich wird irgendwann was angeordnet und auch durchgezogen - ob falsch oder nicht. Die Rechtmäßigkeit klärt dann halt letztlich das Gericht.

Raging Bull
10-01-2012, 02:58
ich hab die ein oder andere d-mark blechen müssen.
ich hatte aber auch nichts anderes erwartet. wenn man sich auf gewisse "szenarien" einlässt, weil man es richtig findet, derartige "konfrontationen" einzugehen, muss man halt damit rechnen. kein grund zu heulen. ;)

DAS ist ein Mann!

Sorry, wenns geschleimt rüberkommt, aber mich ko*** das so dermaßen an, dass heute kaum noch einer bereit ist die Konsequenzen für sein handeln zu tragen. Immer ist der andere schuld.

Wer behauptet, mit Löwen kämpfen zu wollen, der darf nicht wegen jedem Kratzer n Heulkrampf kriegen.

Wollt ich mal so gesagt haben...

T-Pzyko
10-01-2012, 09:35
Hoffe ich trete jetzt mal niemandem auf den Schlips.

Aber das ganze ist doch eine moralische Frage!

Rechtlich betrachtet bist du in jedem Fall im Nachteil, und auch in jedem Fall das *********. Wenn der Bulle wirklich seine Befugnisse überschreitet (von Kompetenzen mal abgesehen) kannst du so gut wie gar nichts machen. Ausser der Bulle ist allein und du hast 3-4 Freunde dabei die zusehen und im Nachhinein bereit sind auszusagen. Auch in diesem Fall ist eher fraglich ob du "Gerechtigkeit" in einem Verfahren erlangen kannst, denn Polizisten sind nicht nur Menschen, sondern auch Funktion. Und in dieser Funktion lässt man ihnen einiges durchgehen. (Schliesslich stehen die armen Jungs so unter Druck, haben so einen harten Job, da kann es schon mal passieren...)

Jetzt kommt der eigentliche Punkt. Dies ist KEIN Ratschlag, und auch KEINE Empfehlung (!)

Es ist dir überlassen wie du reagierst.

Du bist ein Mensch, ein Individuum, und im Optimalfall hast du mal gelernt, selber zu denken.

Natürlich musst du dann die Konsequenzen tragen, IMHO sollte dies kein Grund sein, nicht nfür dich selbst eine richtige Entscheidung zu fällen.

Das mit dem Schlipstreten kann ich wohl vergessen -.-

T

Alex R.
10-01-2012, 10:01
Wir einigen uns ab hier bitte auf folgendes: Wenn von der Exekutive die Rede ist, dann bitte von der Polizei und nicht von den Bullen, auch wenn das Wort allein keine Beleidigung mehr darstellt.
@T-Pzyko:

Wenn ein Polizist seine Befugnisse überschreitet, so hat JEDER das Recht, dies anzuzeigen. Siehe diverse Anzeigen und auch Verurteilungen gegen Polizeibeamte aufgrund von Überschreitungen bei Demos, Fußball-Spielen, etc. hier ein aktueller Fall wegen Manipulation (http://linksunten.indymedia.org/de/node/51892).

Es ist also nicht so, dass sie automatisch einen Freifahrtschein haben, nur weil sie Polizisten sind.
Allerdings:
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich also niemand beschwert, dann wird auch niemand zur Rechenschaft gezogen.

domo77
10-01-2012, 10:12
ich bin der Meinung, dass in deutschland die Polizei meist doch recht fair ist.
Ich persönlich konnte diese nur als "Freund und Helfer" erleben.
Klar war das in meiner Jugend mal anders..aber im Grunde haben die schon recht, wenn die randalierende Teenys in ihre schranken weisen.

Ich denke, dass übermäßige Polizeiliche Gewalt in Deutschland so gut wie nie vorkommt.
Sollte es zu einer Situation kommen, in der man berechtigt oder unberechtigt von der Polizei festgenommen wird, ist es ratsam, sich kooperativ zu verhalten. in der regel kommt es dann auch nicht so schnell zu übermäßiger gewalt. sofern das doch der Fall ist sollte man anzeige erstatten und sich ärztlich untersuchen lassen..ob man gegen die aussage des polizisten ankommt weiß ich aber nicht...mgl. wenn solche anschuldigungen öfter vorkommen...

das polizisten nicht immer mit samthandschuhen kommen können ist aber auch klar...der mutmaßliche Straftäter" hat im Zweifel auch keine.
Wenn dieser sich wehrt und dadurch die sicherheit des polizisten, oder anderer personen gefährdet muss ein angemessener zugriff im zweifel erlaubt sein...

Phrachao-Suea
10-01-2012, 10:14
ich bin der Meinung, dass in deutschland die Polizei meist doch recht fair ist.
Ich persönlich konnte diese nur als "Freund und Helfer" erleben.
Klar war das in meiner Jugend mal anders..aber im Grunde haben die schon recht, wenn die randalierende Teenys in ihre schranken weisen.

Ich denke, dass übermäßige Polizeiliche Gewalt in Deutschland so gut wie nie vorkommt.


Ich finde sie manchmal zu Fair und denke sie könnten manchmal ein wenig mehr "reinhauen".

Schnueffler
10-01-2012, 10:26
Ich finde sie manchmal zu Fair und denke sie könnten manchmal ein wenig mehr "reinhauen".

Das finde ich auch!

Tuborgjugend
10-01-2012, 10:29
Ich finde sie manchmal zu Fair und denke sie könnten manchmal ein wenig mehr "reinhauen".

wenn du ma einen triffst, der zu fair ist, kannste den ja nach ffm an die uni schicken. da dürfen die cops so alle 2 jahre ma student_innen verprügeln und schikanieren. vielleicht lernt er es da

jkdberlin
10-01-2012, 10:33
Wir einigen uns ab hier bitte auf folgendes: Wenn von der Exekutive die Rede ist, dann bitte von der Polizei und nicht von den Bullen, auch wenn das Wort allein keine Beleidigung mehr darstellt.

Naja, so ganz stimmt das nicht. Es muss a) aus dem Zusammenhang objektiv und subjektiv der Eindruck entstehen, dass du den Polizisten nicht beleidigen wolltest und b) musst du das auch noch glaubhaft vor Gericht erklären.
Darf man Polizisten als "Bullen" bezeichnen? | 26.03.2008 (http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/darf-man-polizisten-als-bullen-bezeichnen)

Simplicius
10-01-2012, 11:03
Das finde ich auch!

zu welchem Zweck?

Fluegel
10-01-2012, 11:56
wenn du ma einen triffst, der zu fair ist, kannste den ja nach ffm an die uni schicken. da dürfen die cops so alle 2 jahre ma student_innen verprügeln und schikanieren. vielleicht lernt er es da

achja, die uni ffm ist ja als bu..polizistenschlägerausbildungscamp bekannt :rolleyes: aber hübsch gegendert haste's :whogives:

Osmose Joe
10-01-2012, 12:07
Auch Toleranz hat Grenzen. Schönen Gruß an den Schopenhauer in deinem Bücherregal übrigens ;)
:biglaugh::biglaugh::biglaugh:

Osmose Joe
10-01-2012, 12:10
Gerade die, die Polizisten als "Bullen" bezeichnen, sind die ersten, die "zu Hilfe, zu Hilfe" rufen und die 110 wählen, wenn sie mal mit dem ***** an der Wand stehen.

Eskrima-Düsseldorf
10-01-2012, 12:12
Was ist alles erlaubt?

Danke für Antworten :)



§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn der Angriff des Polizisten rechtswidrig ist, darfst Du Dich im Rahmen der Notwehr wehren.

Grüße
Christian

Tracer
10-01-2012, 12:23
Gerade die, die Polizisten als "Bullen" bezeichnen, sind die ersten, die "zu Hilfe, zu Hilfe" rufen und die 110 wählen, wenn sie mal mit dem ***** an der Wand stehen.

Dieses Vorurteil ist dein Empfinden. Oder kannst du diese Aussage belegen?

Tuborgjugend
10-01-2012, 12:25
achja, die uni ffm ist ja als bu..polizistenschlägerausbildungscamp bekannt :rolleyes: aber hübsch gegendert haste's :whogives:

ich wollt damit nur betonen, dass die polizisten bei der letzten campusräumung keinerlei skrupel hatten, junge studentinnen zu verprügeln

Schnueffler
10-01-2012, 12:26
zu welchem Zweck?

Weil hier viele die Staatsorgane nicht ernst nehmen.

big X
10-01-2012, 13:46
osmose:

Gerade die, die Polizisten als "Bullen" bezeichnen, sind die ersten, die "zu Hilfe, zu Hilfe" rufen und die 110 wählen, wenn sie mal mit dem ***** an der Wand stehen.
eigene erfahrung oder kaust du einfach rechte vorurteile nach ?

@escrima-d´dorf:

das ist im prinzip schon richtig. nur ist die durchsetzung des eigenen rechts schwierig. in meinen augen fast so schwierig, dass es hier für polizisten eine ausnahme (praktisch nicht theoretisch) gibt.

Oogway
10-01-2012, 13:55
Auch Toleranz hat Grenzen.

Da stimmen wir überein. Und wenn ein Polizist Personen deutlich ermahnt, eine verbotene Handlung zu unterlassen, diese PErsonen aber nicht damit aufhören, sondern die Polizisten noch verspotten wollen, dann ist Schluss mit der Toleranz :D


Schönen Gruß an den Schopenhauer in deinem Bücherregal übrigens ;)

Hab ich ausgerichtet, er ist aber mal wieder schlecht drauf und kann sich angeblich nicht an dich erinnern.;)

Oogway
10-01-2012, 13:57
Das finde ich auch!

Ich sei, gewährt mir die Bitte,
in eurem Bunde der Dritte! :)

Simplicius
10-01-2012, 14:10
Weil hier viele die Staatsorgane nicht ernst nehmen.

Du willst also Respekt einprügeln?

Schnueffler
10-01-2012, 14:19
Du willst also Respekt einprügeln?

Nicht unbedingt einprügeln, aber wenn man einen VA erläßt, muß der auch durchgezogen werden und nicht ellenlang durchdiskutiert werden.
Beispiel Hausdurchsuchung:
Behörde kommt mit Beschluss, Beschuldigter denkt sich: Die können mich mal.
Und nun?
Wieder gehen, bis der Beschuldigte mal Lust hat oder den Beschluss zur Not auch mit unmittelbarem Zwang durchsetzen, was ggf. darin endet, das die Tür eingerammt wird und der Beschuldigte mit der Acht auf dem Rücken am Boden liegt.
Ich bin für das, was nach dem ODER steht.

Simplicius
10-01-2012, 14:27
Wieder gehen, bis der Beschuldigte mal Lust hat oder den Beschluss zur Not auch mit unmittelbarem Zwang durchsetzen, was ggf. darin endet, das die Tür eingerammt wird und der Beschuldigte mit der Acht auf dem Rücken am Boden liegt.


die deutsche Polzei geht wieder, wenn man die bei Vorlage von einem Durchsuchungs-Beschluss nicht reinlässt?:)

Schnueffler
10-01-2012, 14:31
die deutsche Polzei geht wieder, wenn man die bei Vorlage von einem Durchsuchungs-Beschluss nicht reinlässt?:)

Das war überspitzt dargestellt.
Wenn an einem Platzverweis nicht nachkommt und man es dann immer weiter spinnt, wäre man da!
Oder wo ziehst du die Grenze, wo man es auch mit Zwang vollstreckt und wo nicht?

Simplicius
10-01-2012, 14:39
Das war überspitzt dargestellt.
Wenn an einem Platzverweis nicht nachkommt und man es dann immer weiter spinnt, wäre man da!

Ein Platzverweis wird doch auch heute schon mit Zwang vollstreckt, aber eben notfalls mit Wegtragen und nicht mit Zusammenschlagen und dann Wegtragen solange es sich nicht um aktive Gegenwehr handelt.
Kann mir schon vorstellen, dass es einigen Polizisten lieber wäre, wenn die Bürger aus Angst vor Schlägen eine Sitzblockade freiwillig räumen, wenn die die Schlagstöcke ziehen, die sollten sich dann aber IMO einen anderen Job suchen.

Schnueffler
10-01-2012, 14:44
Ein Platzverweis wird doch auch heute schon mit Zwang vollstreckt, aber eben notfalls mit Wegtragen und nicht mit Zusammenschlagen und dann Wegtragen solange es sich nicht um aktive Gegenwehr handelt.
Kann mir schon vorstellen, dass es einigen Polizisten lieber wäre, wenn die Bürger aus Angst vor Schlägen eine Sitzblockade freiwillig räumen, wenn die die Schlagstöcke ziehen, die sollten sich dann aber IMO einen anderen Job suchen.

Wegtragen ist unmittelbarer Zwang!
So und wenn die Polizei sagt, weggehen und schiebt die ersten weg, andere kommen nach und wehren sich aktiv?
Was dann?

Tuborgjugend
10-01-2012, 14:54
Das Demonstrationsrecht ist in D ein Grundrecht! Warum sollte man dann weggehen und sich noch prügeln lassen? Zählen die Grundrechte von normalen Bürgern weniger als die Befindlichkeiten von Polizisten?

Wenn man sich zu Unrecht in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, wird man halt widerspenstig. Das ist nicht unbedingt ein Falll für den Schlagknüppel, vielleicht doch eher für die Menschenwürde und Respekt

Simplicius
10-01-2012, 14:59
Wegtragen ist unmittelbarer Zwang!


hab ich dem wiedersprochen?



So und wenn die Polizei sagt, weggehen und schiebt die ersten weg, andere kommen nach und wehren sich aktiv?
Was dann?

Kommt auf die Situation an.
Was machen Polizisten denn normal? Weglaufen?
Nenn mir doch einfach ein Beispiel, wo die deutsche Polizei zu fair handelt und mehr "reinhauen" sollte.

Schnueffler
10-01-2012, 15:18
Kommt auf die Situation an.
Was machen Polizisten denn normal? Weglaufen?
Nenn mir doch einfach ein Beispiel, wo die deutsche Polizei zu fair handelt und mehr "reinhauen" sollte.

Sich auf Demonstrationen anspucken lassen und mit Flaggen im Gesicht rumwedeln.
Einsätze in gewissen Wohngegenden!
Durchsuchungen.

Simplicius
10-01-2012, 15:22
Sich auf Demonstrationen anspucken lassen und mit Flaggen im Gesicht rumwedeln.
Einsätze in gewissen Wohngegenden!
Durchsuchungen.

und wie ist das Verhalten jetzt und wie sollte es sein?

Angespuckt/mit Flagge gewedelt->Nasenbruch?
Bei Durchsuchungen nicht nur Durchsuchen, sondern Verdächtige aus erzieherischen Gründen züchtigen?

Schnueffler
10-01-2012, 15:28
und wie ist das Verhalten jetzt und wie sollte es sein?

Angespuckt/mit Flagge gewedelt->Nasenbruch?
Bei Durchsuchungen nicht nur Durchsuchen, sondern Verdächtige aus erzieherischen Gründen züchtigen?

Wenn mir der Beschuldigte bei der Durchsuchung zweimal dazwischen funkt, was wegträgt oder versucht mich dran zu hindern wo rein zu schauen, dann schaut er sich den Rest der Durchsuchung mit der Acht auf dem Rücken am Boden liegend an.
Was meinst du, was das an Anzeigen nach sich zieht!

Und du läßt dich anspucken und machst nix?

Klaus
10-01-2012, 15:30
Kannst Du das mit der Campusräumung mal konkret beschreiben ? Einfach so ne sitzende friedliche Studentin weggetreten, oder ne "friedliche" Studentin die ihn ankeift, anspuckt, tritt hart weggeschubst ?

Tuborgjugend
10-01-2012, 15:37
Wenn mir der Beschuldigte bei der Durchsuchung zweimal dazwischen funkt, was wegträgt oder versucht mich dran zu hindern wo rein zu schauen, dann schaut er sich den Rest der Durchsuchung mit der Acht auf dem Rücken am Boden liegend an.
Was meinst du, was das an Anzeigen nach sich zieht!

Und du läßt dich anspucken und machst nix?

wird einem da nicht beigebracht, da bisschen auf den beschuldigten bei einer durchsuchung einzugehen? ich mein, da durchwühlen wildfremde menschen seine persönlichen besitztümer. is doch eigentlich nur logisch, dass da bei manchen der verstand bisschen aussetzt.

Tuborgjugend
10-01-2012, 15:40
Kannst Du das mit der Campusräumung mal konkret beschreiben ? Einfach so ne sitzende friedliche Studentin weggetreten, oder ne "friedliche" Studentin die ihn ankeift, anspuckt, tritt hart weggeschubst ?

eine episode, die ich selbst miterlebt hab, war, dass eine studentin beim verlassen der uni von hinten in die kniekehle getreten wurde mit dem kommentar "kannste nich gehen oder was?"

Simplicius
10-01-2012, 15:46
Wenn mir der Beschuldigte bei der Durchsuchung zweimal dazwischen funkt, was wegträgt oder versucht mich dran zu hindern wo rein zu schauen, dann schaut er sich den Rest der Durchsuchung mit der Acht auf dem Rücken am Boden liegend an.


Das finde ich o.k. und bin davon ausgegangen, das es üblich ist notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die Verschleierung zu verhindern.
Wenn dazwischen funken jedoch heißt, dass jemand versucht, um sorgsamen Umgang mit seiner Einrichtung zu bitten, dann fände ich das unfair.



Und du läßt dich anspucken und machst nix?

ich werde eher selten angespuckt.
Wenn ich als Privatperson jemanden wegen einmaligem Spucken das Nasenbein eindrücke bin ich wohl wg. Körperverletzung dran.
Ich nehme an, Anspucken eines Polizisten erfüllt den Tatbestand der Beamtenbeleidigung und kann entsprechend geahndet werden.
Wäre ich Einsatzleiter, würde ich von meinen Leuten erwarten, dass die sich soweit im Griff haben, dass sie sich durch Anspucken oder Fahnenwedeln nicht zu einer von mir ungewollten Eskalation provozieren lassen.

netwolff
10-01-2012, 15:49
Als Einsatzleiter war es für mich an erster Stelle wichtig, dass meine Jungs sich um ausreichende Eigensicherung gekümmert haben...
Natürlich angemessen und wenn möglich natürlich nicht körperlich, aber hinterher festzustellen "hätten wir besser" ist auch nicht witzig.

Tuborgjugend
10-01-2012, 15:52
Als Einsatzleiter war es für mich an erster Stelle wichtig, dass meine Jungs sich um ausreichende Eigensicherung gekümmert haben...
Natürlich angemessen und wenn möglich natürlich nicht körperlich, aber hinterher festzustellen "hätten wir besser" ist auch nicht witzig.

muss das eine das andere ausschliessen?

Simplicius
10-01-2012, 15:52
Natürlich angemessen und wenn möglich natürlich nicht körperlich, aber hinterher festzustellen "hätten wir besser" ist auch nicht witzig.

Du meints, wenn einem die Spucke vom Helm tropft, oder er einen blauen Fleck von einer Kastanie hat?
Eigensicherung kann auch darin bestehen, es nicht eskalieren zu lassen.

Nymphaea Alba
10-01-2012, 16:00
Ich glaube, dass das nicht so einfach ist innerhalb kürzester Zeit eine Einschätzung des Gegenübers vorzunehmen ( gerade im Hinblick auf Durchsuchungen).

Wenn sie jemanden instruieren, die Hände aus den Taschen zu lassen, sitzen zu bleiben bzw. die Durchsuchung unbeteiligt über sich ergehen zu lassen und derjenige steht immer wieder auf, kramt nervös in seinen Taschen und versucht zu intervenieren, gehen sie ein hohes Risiko ein, denjenigen noch ein 3. oder 5. Mal aufzufordern, statt ruhigzustellen. Beim 3. oder 5. Mal hat er dann evlt. sein Messer, seine Nadel oder auch nur den Mut gefunden, in die totale Offensive zu gehen. Mal abgesehen von dem nicht geringen Risiko bei manchem Klientel mit Infektionskrankheiten (Hep, Aids). Das soll man dann innerhalb von Sekunden abwägen - wäre der dazu fähig oder ist er nur nervös? Und im Zweifelsfall selbst den Schaden zu tragen.

Zumal mir scheint, dass das Wort der Polizei immer weniger gilt. Ich bin auch päp wenn es um meine Intimsphäre geht, meinen persönlichen Besitz, wann ich mich wo aufhalte etc. Andererseits wundere ich mich bei bestimmten Demos auch nicht, wenn ich aufgefordert werde zu gehen (unangemeldte oder unangemessene Demonstrationen) oder zu bestimmten Zeiten kontrolliert werde. Für viele Subkulturen fungiert die Polizei als grundsätzliches Feindbild, andere haben einfach nichts zu verlieren oder eh Dreck am Stecken. Und klar, die sind auch nicht alle immer gleich kriminell. Aber so schwierig ist es nicht, sich einen Moment lang zusammen zu nehmen und einfach Folge zu leisten. Deeskalation hat ja auch zwei Seiten, von der sie aus betrieben werden kann.

Ich weiß bloß, dass ich keinen Bock auf diesen Beruf hätte. Im Zweifelsfall will jeder dass du ihnen hilfst, aber oft genug bist du der Depp vom Dienst, den man beschimpft oder behandelt wie den Erzieher oder Lehrer ('was willst du eigentlich, du darfst mir gaaaaar nichts und warum hab ich kein Recht auf das was mir Spaß macht?') aus unreifen Tagen.

netwolff
10-01-2012, 16:03
Du meints, wenn einem die Spucke vom Helm tropft, oder er einen blauen Fleck von einer Kastanie hat?
Eigensicherung kann auch darin bestehen, es nicht eskalieren zu lassen.

Natürlich - und das von Schnüffler beschriebene Szenario macht genau das.
Du weißt, dass ich ein Freund von "sprechen" bin, aber in unübersichtlichen Situationen ist das schlicht manchmal unmöglich bzw. zu unsicher.

Aber ich bin durchaus bei dir, alles was nicht zu einer körperlichen Auseinandersetzung führt, ist auch mir lieber.

netwolff
10-01-2012, 16:04
muss das eine das andere ausschliessen?

Natürlich nicht. Siehe dazu auch meine Antwort an Simplicius

netwolff
10-01-2012, 16:05
Ich glaube, dass das nicht so einfach ist innerhalb kürzester Zeit eine Einschätzung des Gegenübers vorzunehmen ( gerade im Hinblick auf Durchsuchungen).

Wenn sie jemanden instruieren, die Hände aus den Taschen zu lassen, sitzen zu bleiben bzw. die Durchsuchung unbeteiligt über sich ergehen zu lassen und derjenige steht immer wieder auf, kramt nervös in seinen Taschen und versucht zu intervenieren, gehen sie ein hohes Risiko ein, denjenigen noch ein 3. oder 5. Mal aufzufordern, statt ruhigzustellen. Beim 3. oder 5. Mal hat er dann evlt. sein Messer, seine Nadel oder auch nur den Mut gefunden, in die totale Offensive zu gehen. Mal abgesehen von dem nicht geringen Risiko bei manchem Klientel mit Infektionskrankheiten (Hep, Aids). Das soll man dann innerhalb von Sekunden abwägen - wäre der dazu fähig oder ist er nur nervös? Und im Zweifelsfall selbst den Schaden zu tragen.

Zumal mir scheint, dass das Wort der Polizei immer weniger gilt. Ich bin auch päp wenn es um meine Intimsphäre geht, meinen persönlichen Besitz, wann ich mich wo aufhalte etc. Andererseits wundere ich mich bei bestimmten Demos auch nicht, wenn ich aufgefordert werde zu gehen (unangemeldte oder unangemessene Demonstrationen) oder zu bestimmten Zeiten kontrolliert werde. Für viele Subkulturen fungiert die Polizei als grundsätzliches Feindbild, andere haben einfach nichts zu verlieren oder eh Dreck am Stecken. Und klar, die sind auch nicht alle immer gleich kriminell. Aber so schwierig ist es nicht, sich einen Moment lang zusammen zu nehmen und einfach Folge zu leisten. Deeskalation hat ja auch zwei Seiten, von der sie aus betrieben werden kann.

Ich weiß bloß, dass ich keinen Bock auf diesen Beruf hätte. Im Zweifelsfall will jeder dass du ihnen hilfst, aber oft genug bist du der Depp vom Dienst, den man beschimpft oder behandelt wie den Erzieher oder Lehrer ('was willst du eigentlich, du darfst mir gaaaaar nichts und warum hab ich kein Recht auf das was mir Spaß macht?') aus unreifen Tagen.

Dein Beitrag gefällt mir sehr gut, danke.

Asgar
10-01-2012, 16:20
Es gibt den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Mehr Urban Myths bitte.

Osmose Joe
10-01-2012, 16:33
Dieses Vorurteil ist dein Empfinden. Oder kannst du diese Aussage belegen?

Ja, kann ich. Erfahrungswerte.

Osmose Joe
10-01-2012, 16:36
Dein Beitrag gefällt mir sehr gut, danke.

Mir ebenfalls.

qfunce
10-01-2012, 16:51
Das ist nicht ganz richtig - denn:
Für Soldaten gilt ein ähnliches Gesetz.
Aber vor allem dürfen sie keinen Befehl ausführen der die Menschenwürde verletzt oder ein Verbrechen gegen die Menschlicheit ist.

Der ihre eigene Menschenwürde nicht verletzt, so ist das zu verstehen. Der Soldat braucht nicht mit (s)einer Zahnbürste das WC putzen.



Was man nicht muss ist aktiv an seiner eigenen Überführung teilnehmen, d.h man muss gerade nicht den Blinkerhebel betätigen, man muss nicht "blasen", mann muss auch nichts sagen.

Stimmt. Man muss nicht "blasen". So eine Blutentnahme unter Zwang ist was feines.
Abgesehen davon: § 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, Abs. 5.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Das schließt z.B. ein den Erste Hilfe Kasten unter den Koffern rauszukramen, auszusteigen um das Fahrzeug durchsuchen zu lassen...etc.


Das Demonstrationsrecht ist in D ein Grundrecht! Warum sollte man dann weggehen und sich noch prügeln lassen? Zählen die Grundrechte von normalen Bürgern weniger als die Befindlichkeiten von Polizisten?

Wenn die Rechte Dritter damit eingeschränkt werden: JA!
Gegen eine friedliche Versammlung hat keiner was. Gefährdet sie jedoch die Rechte anderer (Körperliche Unversertheit, Eigentum, etc...) wars das. Verständlich, oder?


Wenn man sich zu Unrecht in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, wird man halt widerspenstig. Das ist nicht unbedingt ein Falll für den Schlagknüppel, vielleicht doch eher für die Menschenwürde und Respekt

Nein, sondern wie RagingBull schon schreib für das Verwaltungsgericht.

Mike S.
10-01-2012, 17:10
Das Demonstrationsrecht ist in D ein Grundrecht! Warum sollte man dann weggehen und sich noch prügeln lassen? Zählen die Grundrechte von normalen Bürgern weniger als die Befindlichkeiten von Polizisten?

Wenn man sich zu Unrecht in seinen Grundrechten eingeschränkt sieht, wird man halt widerspenstig. Das ist nicht unbedingt ein Falll für den Schlagknüppel, vielleicht doch eher für die Menschenwürde und Respekt

Da du mir eh hier ständig als Polizeifeind auffällst, werde ich mal Außnahmsweise wieder antworten:

Wenn Du schon Grundrechte zitierst, dann doch bitte nicht so, wie sie DIR gefallen.

1. Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Ich denke, wenn dann sollten wir es auch mal genauer nehmen. Und da Du nun gelernt hast, dass das selbe Grundgesetz, welches Dir das Recht zum demonstrieren gibt, dieses aber gleichzeitig beschneidet, darfst dich geren noch mit dem VersammlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/index.html) beschäftigen.

Und ja, Polizisten sind alles nur Schläger und überschreiten ständig ihre Kompetenzen.

Klaus
10-01-2012, 17:30
eine episode, die ich selbst miterlebt hab, war, dass eine studentin beim verlassen der uni von hinten in die kniekehle getreten wurde mit dem kommentar "kannste nich gehen oder was?"

Anzeige und als Zeuge melden ? Ist eher keine "Polizeibrutalität" sondern ein einzelnes Arschl0ch in Uniform der seinen Job ausnutzt.

Simplicius
10-01-2012, 17:54
Es gibt den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht.


tatsächlich

Krieg ich also die gleiche Strafe, egal ob ich einen Polizisten anspucke oder den Nachbarn?



Mehr Urban Myths bitte.

Darf ich Polizisten duzen?
Darf ich andere Nichtpolizisten duzen?

Tuborgjugend
10-01-2012, 18:00
Anzeige und als Zeuge melden ? Ist eher keine "Polizeibrutalität" sondern ein einzelnes Arschl0ch in Uniform der seinen Job ausnutzt.

ja genau, 3 Aussagen von Sudenten/Normalbürgern gegen 4 oder 5 von Polizisten. ich glaub ja an vieles aber ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an Gerechtigkeit in der deutschen Justiz


tatsächlich

Krieg ich also die gleiche Strafe, egal ob ich einen Polizisten anspucke oder den Nachbarn?



Darf ich Polizisten duzen?
Darf ich andere Nichtpolizisten duzen?

Theorie und Praxis:

Theorie: alle Menschen sind gleich, Justizia ist blind

Praxis: One law for them, another law for us

Tuborgjugend
10-01-2012, 18:04
Da du mir eh hier ständig als Polizeifeind auffällst, werde ich mal Außnahmsweise wieder antworten:

.....

Und ja, Polizisten sind alles nur Schläger und überschreiten ständig ihre Kompetenzen.

Na wenn du beruflich genauso freundlich bist und deinen Vorurteilen und Vorverurteilungen so freien Lauf lässt wie oben im Post, entsteht ganz sicher das Bild, das du unten im Post beschreibst

dadada
10-01-2012, 18:38
Ich dachte immer, dass die Polizei dafür da ist um die vorher gemachten Gesetze durchzusetzen. Wenn einem die Gesetze nicht gefallen, dann ist die Polizei doch eigentlich der falsche Ansprechpartner. Der Polizist ist doch nicht das Gesetz.

Gesetze sind dafür da, um z.B. Willkür zu verhindern. Und in der Regel weisen sie ja auch erstmal auf die Gesetzesverletzung hin.

Simplicius
10-01-2012, 18:49
Ich dachte immer, dass die Polizei dafür da ist um die vorher gemachten Gesetze durchzusetzen. Wenn einem die Gesetze nicht gefallen, dann ist die Polizei doch eigentlich der falsche Ansprechpartner. Der Polizist ist doch nicht das Gesetz.

Demonstrationen sollen ja auch nicht Polizisten ansprechen, sondern den rest der Bevölkerung bzw. die Regierung.

Klaus
10-01-2012, 19:12
ja genau, 3 Aussagen von Sudenten/Normalbürgern gegen 4 oder 5 von Polizisten. ich glaub ja an vieles aber ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an Gerechtigkeit in der deutschen Justiz


Und das weisst Du, weil Du es nie probiert hast.

Es wird mit ziemlicher Sicherheit bei so einer Bagatelle nichts herauskommen an "Strafe". Aber genau so sicher wird dieser eine Polizist von Kollegen oder Vorgesetzten einen Tritt in den Hintern bekommen, wenn er immer wieder durch sowas auffällt, und seine Kollegen immer wieder vor Gericht bzw. zumindest in einem Anhörungsbogen für ihn lügen müssen. Reicht Dir das nicht ?

Nymphaea Alba
10-01-2012, 19:15
Na wenn du beruflich genauso freundlich bist und deinen Vorurteilen und Vorverurteilungen so freien Lauf lässt wie oben im Post, entsteht ganz sicher das Bild, das du unten im Post beschreibst

Habe jetzt noch mal alle Seiten des Topic durchgekämmt und dabei immer nur sehr vage und eher unvollständig (bzgl. Informationen) anmutende Beiträge von dir gefunden. Vielleicht weil du emotional sehr stark beteiligt bist, keine Ahnung, aber im Moment wirkt es einfach nur plakativ und damit nicht sehr glaubwürdig. Der Gesamtzusammenhang wäre sicherlich interessanter?

Habe die Polizei von mehreren Seiten kennenlernen dürfen (Antifa-Demos mit NN-Klopperei, NN-Aufmarsch mit Antifa-Gegendemo, Chaostage, Fahrzeugkontrollen, Platzkontrollen, und beruflicher Kontext / Zusammenarbeit) und muss ihnen bislang zu Gute halten, dass sie manchmal zwar echt unsympathisch und unfreundlich sein konnten, aber nicht aus dem Nichts heraus, quasi urplötzlich und völlig unzusammnhängend agiert hätten.
Aber ich weiß, wie verzerrt oder unterschiedlich die Wahrnehmung in den jeweiligen Kreisen sein kann, selbst bei Menschen, die sowohl halbswegs intelligent als auch sympathisch sind. Vielleicht um manchmal auch gewisse Aktionen im Nachhinein zu rechtfertigen. Oder die Stereotypen, die man in gewissen Kreisen bei Zugehörigkeit pflegen muss, auch rechtfertigen zu können.

Schnueffler
10-01-2012, 19:27
wird einem da nicht beigebracht, da bisschen auf den beschuldigten bei einer durchsuchung einzugehen? ich mein, da durchwühlen wildfremde menschen seine persönlichen besitztümer. is doch eigentlich nur logisch, dass da bei manchen der verstand bisschen aussetzt.


Das finde ich o.k. und bin davon ausgegangen, das es üblich ist notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die Verschleierung zu verhindern.
Wenn dazwischen funken jedoch heißt, dass jemand versucht, um sorgsamen Umgang mit seiner Einrichtung zu bitten, dann fände ich das unfair.



Ich glaube, dass das nicht so einfach ist innerhalb kürzester Zeit eine Einschätzung des Gegenübers vorzunehmen ( gerade im Hinblick auf Durchsuchungen).

Wenn sie jemanden instruieren, die Hände aus den Taschen zu lassen, sitzen zu bleiben bzw. die Durchsuchung unbeteiligt über sich ergehen zu lassen und derjenige steht immer wieder auf, kramt nervös in seinen Taschen und versucht zu intervenieren, gehen sie ein hohes Risiko ein, denjenigen noch ein 3. oder 5. Mal aufzufordern, statt ruhigzustellen. Beim 3. oder 5. Mal hat er dann evlt. sein Messer, seine Nadel oder auch nur den Mut gefunden, in die totale Offensive zu gehen. Mal abgesehen von dem nicht geringen Risiko bei manchem Klientel mit Infektionskrankheiten (Hep, Aids). Das soll man dann innerhalb von Sekunden abwägen - wäre der dazu fähig oder ist er nur nervös? Und im Zweifelsfall selbst den Schaden zu tragen.

Zumal mir scheint, dass das Wort der Polizei immer weniger gilt. Ich bin auch päp wenn es um meine Intimsphäre geht, meinen persönlichen Besitz, wann ich mich wo aufhalte etc. Andererseits wundere ich mich bei bestimmten Demos auch nicht, wenn ich aufgefordert werde zu gehen (unangemeldte oder unangemessene Demonstrationen) oder zu bestimmten Zeiten kontrolliert werde. Für viele Subkulturen fungiert die Polizei als grundsätzliches Feindbild, andere haben einfach nichts zu verlieren oder eh Dreck am Stecken. Und klar, die sind auch nicht alle immer gleich kriminell. Aber so schwierig ist es nicht, sich einen Moment lang zusammen zu nehmen und einfach Folge zu leisten. Deeskalation hat ja auch zwei Seiten, von der sie aus betrieben werden kann.

Ich weiß bloß, dass ich keinen Bock auf diesen Beruf hätte. Im Zweifelsfall will jeder dass du ihnen hilfst, aber oft genug bist du der Depp vom Dienst, den man beschimpft oder behandelt wie den Erzieher oder Lehrer ('was willst du eigentlich, du darfst mir gaaaaar nichts und warum hab ich kein Recht auf das was mir Spaß macht?') aus unreifen Tagen.

Das passt schön zusammen!

dadada
10-01-2012, 19:30
Das passt schön zusammen!

In welcher Hinsicht meinst Du das?

Macabre
10-01-2012, 19:31
tatsächlich

Krieg ich also die gleiche Strafe, egal ob ich einen Polizisten anspucke oder den Nachbarn?



Darf ich Polizisten duzen?
Darf ich andere Nichtpolizisten duzen?

ja, tatsächlich.
Kriegst die selbe strafe.
ja.
ja.

P.s. für mich, persönlich, ist anspucken ganz klar das "überschreiten" einer Grenze und sowas würde ich auch keinem Polizisten absprechen wollen.
Gibt 'ne Antwort, ganz klar, triefender Helm, spinnst du?

gruss mac

dadada
10-01-2012, 19:35
Demonstrationen sollen ja auch nicht Polizisten ansprechen, sondern den rest der Bevölkerung bzw. die Regierung.

Das Video hatte ich so verstanden, dass dort keine Demonstration stattfand, sondern Menschen gesetzesübertretend in einem Denkmal getanzt haben. Es wurde dann gefragt, wie man sich verhalten sollte, wenn man in eine solche Situation kommt.

Da ist es doch sicher nicht sinnvoll, sich den Anweisungen der Polizisten zu wiedersetzen.

Adlerklaue
10-01-2012, 19:37
I

Wenn sie jemanden instruieren, die Hände aus den Taschen zu lassen, sitzen zu bleiben bzw. die Durchsuchung unbeteiligt über sich ergehen zu lassen und derjenige steht immer wieder auf, kramt nervös in seinen Taschen und versucht zu intervenieren, gehen sie ein hohes Risiko ein, denjenigen noch ein 3. oder 5. Mal aufzufordern, statt ruhigzustellen. Beim 3. oder 5. Mal hat er dann evlt. sein Messer, seine Nadel oder auch nur den Mut gefunden, in die totale Offensive zu gehen. Mal abgesehen von dem nicht geringen Risiko bei manchem Klientel mit Infektionskrankheiten (Hep, Aids). Das soll man dann innerhalb von Sekunden abwägen - wäre der dazu fähig oder ist er nur nervös? Und im Zweifelsfall selbst den Schaden zu tragen.


Erstmal informieren über Rechte und Pflichten bei Hausdurchsuchungen bitte, bevor irgendwelche fiktiven Szenarien gerechtfertigt werden.

ab ca. 24min.
Polizei, Hausdurchsuchung: Sie haben das Recht zu schweigen (Udo Vetter) - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g)


Die Eigensicherung hat auch seine Grenzen.

Wenn Polizisten sich nichtmal dem geringsten Risiko aussetzen wollen, sollen sie halt nen anderen Job machen oder sich am besten zu Hause einmauern.

Das kann man nicht dem Bürger anhängen und ihn dafür seiner Rechte berauben.

Und wenn der Bürger seine Rechte kennt und sie äussert, ist er ganz sicher auch kein Klugscheisser oder ähnliches, wie irgendjemand hier meinte, der mal auf die armen Polizisten Rücksicht nehmen und sie nicht nerven, sondern gefälligst alles mit sich machen lassen und sich im Zweifelsfalle zusammengeschlagen lassen sollte.

Demnächst wird Vorschrift, dass jeder sich selbst, mit immer mitzutragenden Handschellen fesseln und auf den Boden legen muss, sobald ihn ein Polizist anspricht :D und stillsein nicht vergessen;).

Übrigens habe ich nichts gegen Polizisten, solange sie objektiv und fair bleiben, obwohl ich ihren Job aus ideologischen Gründen nicht machen würde.

Hätten wir andere Gesetze, wäre ich vermutlich schon einer, da mir der Beruf grundsätzlich schon gefallen könnte und ich auch gerne wirklich schlimme Dinge bekämpfen würde, wie z. B. Menschenhandel etc.

Es gibt aber einfach zuviele schwachsinnige und mMn. geradezu verbrecherische Gesetze oder Vorschriften, die ich dann verteidigen müsste.

Schnueffler
10-01-2012, 20:06
Die Eigensicherung hat auch seine Grenzen.

Wenn Polizisten sich nichtmal dem geringsten Risiko aussetzen wollen, sollen sie halt nen anderen Job machen oder sich am besten zu Hause einmauern.

Das kann man nicht dem Bürger anhängen und ihn dafür seiner Rechte berauben.


Die Rechte des Bürgers enden da, wo die Rechte eines anderen anfangen!
Und Eigensicherung hat keine Grenzen!
Wenn es so ist, das der Polizist will, das der Beschuldigte seine Hände zeigt, dann sollte der Beschuldigte dem nachkommen, ansonsten kann man das mit unmittelbarem Zwang durchsetzen!

Nymphaea Alba
10-01-2012, 20:26
Erstmal informieren über Rechte und Pflichten bei Hausdurchsuchungen bitte, bevor irgendwelche fiktiven Szenarien gerechtfertigt werden.


Ich habe mich jetzt nicht auf Hausdurchsuchungen beschränkt, im Sinne von "Klopf klopf, wer da?". Sondern Szenarien mit Vorspiel, die sich so auch tatsächlich ereignet haben aus meinem persönlichen Fundus ;) Allerdings sind die Personen vorher massiv auffällig geworden. Vielleicht spielt das auch eine Rolle oder mit Sicherheit. Nichtsdestotrotz find ich den Link zu dem Vortrag recht interessant.

Also als Beispiel Leute, die auf einem Klinikgelände patroullierten, gezielt Klientel aus dem Kinder- und Jugend-, Suchtbereich und Häftlinge aus dem MRV ansprachen / abfingen. Mit dem Verdacht, dass sie Handel betreiben. Teilweise auch belästigten.

Anderes Beispiel Ladendiebstahl, heruntergekommenes Individuum.

Weiteres Beispiel: randalierende Bahnhofs'besucher'.

Noch ein Beispiel: angetrunkener Autofahrer.

Oder: Betrunkene Schwarzfahrerin, die sich nicht festhalten lässt, rum prollt und beleidigt, anschließend beißt.

Oder wie eingangs: Demos mit Gewaltauswirkung an Objekten (Autos), Scheiben, und Menschen (Steine werfen).

In jedem dieser Fälle schien die Durchsuchung oder Festhaltung (der Personen) berechtigt, in drei Fällen gab es Gegenwehr und massive Zweifel an der Kooperationsbereitschaft, der Personen. In 2 Fällen war die Sorge um Infektion in jedem Fall und auch nachweislich berechtigt.

Also mal ganz fern von irgendwelchem gesetzl. Bla bla: Wenn ich mich bedroht fühle bei der Ausübung meiner Arbeit, dann finde ich, habe ich das zwingende Recht dieses zu minimieren. Und wenn mich jemand an meiner notwendigen Arbeit hindert, habe ich auch jedes Recht diese Behinderung auszuräumen.


Die Eigensicherung hat auch seine Grenzen.

Wenn Polizisten sich nichtmal dem geringsten Risiko aussetzen wollen, sollen sie halt nen anderen Job machen oder sich am besten zu Hause einmauern.

Das ist ein klassisch finales Argument. Nicht so toll ;) Die Polizei wird benötigt. Warum die Leute sich für diesen Beruf entschieden haben, interessiert mich nicht. Sie haben von berufswegen hohe Risiken in Kauf zu nehmen. Das rechtfertigt doch aber nicht, dass sich Leute total daneben benehmen (spucken, treten, Steine werfen, beleidigen, kratzen, beißen). Wo ist denn da die Logik? Das ist doch total doof.

Der Vortrag bezieht sich ja großteilig auf Hausdurchsuchungen, wg. irgendwelcher Anfangsverdachte (Raubkopien, Substanzenmissbrauch bla). Aber ich schätze der Alltag beschäftigt sich eben auch mit den Randgruppen unserer Gesellschaft.


Und wenn der Bürger seine Rechte kennt und sie äussert, ist er ganz sicher auch kein Klugscheisser oder ähnliches, wie irgendjemand hier meinte, der mal auf die armen Polizisten Rücksicht nehmen und sie nicht nerven, sondern gefälligst alles mit sich machen lassen und sich im Zweifelsfalle zusammengeschlagen lassen sollte.
Nein, mit Sicherheit nicht. Ich bezweifle jedoch einfach stark, dass die Mehrheit der Polizisten Arbeit verrichtet, die niemand benötigt und nur ihrem persönlichen Streben nach Macht und Autorität / Willkür dient. Das kommt mir in Anbetracht dessen, was sich jenseits delikater Fälle wie Raubkopien und Grasanbau abspielt, kindisch vor.

Es gibt überall Fehltritte und Missachtungen des Gesetzes. Ohne Zweifel auch innerhalb der Polizei,... ebenso wie sich das bei Ärzten, Firmen, Krankenschwestern, Verkäufern etc. findet. Aber es hilft doch nicht, ein allg. Feindbild daraus zu konstruieren. Bzw. nur bei anderen Berufsgruppen ist das nicht so schick (wie bei der Polizei) und mutet auch nicht so alternativ denkend an.;)



Es gibt aber einfach zuviele schwachsinnige und mMn. geradezu verbrecherische Gesetze oder Vorschriften, die ich dann verteidigen müsste.
Ja, verstehe ich. Geht mir ähnlich. Aber dass ich als Polizist (wenn ich einer bin) vor einer Festnahme das mitzunehmende Menschlein durchsuche (und auch seinen Rucksack) im Zusammenhang mit vorherigem zweifelhaftem Auftreten, macht für mich schon Sinn ;)

Adlerklaue
10-01-2012, 20:30
Eigensicherung hat keine Grenzen?

Kann die Polizei dann vorsichtshalber jeden auf der Straße erschiessen, bevor sie aussteigen um einen Sachverhalt zu klären, oder was meinst du damit.:ups:

Da wo meine Rechte anfangen, da endet ihre besagte Eigensicherung.

Ist doch logisch.

Und ich habe nicht behauptet, dass man der Polizei nicht die Hände zeigen müsste, wenn sie es verlangen.

Schnueffler
10-01-2012, 20:38
Eigensicherung hat keine Grenzen?

Kann die Polizei dann vorsichtshalber jeden auf der Straße erschiessen, bevor sie aussteigen um einen Sachverhalt zu klären, oder was meinst du damit.:ups:

Da wo meine Rechte anfangen, da endet ihre besagte Eigensicherung.

Ist doch logisch.

Und ich habe nicht behauptet, dass man der Polizei nicht die Hände zeigen müsste, wenn sie es verlangen.

Schwarz und Weiß?
Eigensicherung ist zum Beispiel zeige mir die ganze Zeit die Hände, näher dich nicht mehr als eine Armlänge, Hände aus den Taschen.
Wenn der andere dem nicht nachkommt, dann muß die Polizei entsprechend reagieren, so dass sie die ganze Zeit die Hände unter Kontrolle hat.

Adlerklaue
10-01-2012, 20:51
Ich habe mich jetzt nicht auf Hausdurchsuchungen beschränkt, im Sinne von "Klopf klopf, wer da?". Sondern Szenarien mit Vorspiel, die sich so auch tatsächlich ereignet haben aus meinem persönlichen Fundus ;) Allerdings sind die Personen vorher massiv auffällig geworden. Vielleicht spielt das auch eine Rolle oder mit Sicherheit. Nichtsdestotrotz find ich den Link zu dem Vortrag recht interessant.

Also als Beispiel Leute, die auf einem Klinikgelände patroullierten, gezielt Klientel aus dem Kinder- und Jugend-, Suchtbereich und Häftlinge aus dem MRV ansprachen / abfingen. Mit dem Verdacht, dass sie Handel betreiben. Teilweise auch belästigten.

Anderes Beispiel Ladendiebstahl, heruntergekommenes Individuum.

Weiteres Beispiel: randalierende Bahnhofs'besucher'.

Noch ein Beispiel: angetrunkener Autofahrer.

Oder: Betrunkene Schwarzfahrerin, die sich nicht festhalten lässt, rum prollt und beleidigt, anschließend beißt.

Oder wie eingangs: Demos mit Gewaltauswirkung an Objekten (Autos), Scheiben, und Menschen (Steine werfen).

In jedem dieser Fälle schien die Durchsuchung oder Festhaltung (der Personen) berechtigt, in drei Fällen gab es Gegenwehr und massive Zweifel an der Kooperationsbereitschaft, der Personen. In 2 Fällen war die Sorge um Infektion in jedem Fall und auch nachweislich berechtigt.

Also mal ganz fern von irgendwelchem gesetzl. Bla bla: Wenn ich mich bedroht fühle bei der Ausübung meiner Arbeit, dann finde ich, habe ich das zwingende Recht dieses zu minimieren. Und wenn mich jemand an meiner notwendigen Arbeit hindert, habe ich auch jedes Recht diese Behinderung auszuräumen.



Das ist ein klassisch finales Argument. Nicht so toll ;) Die Polizei wird benötigt. Warum die Leute sich für diesen Beruf entschieden haben, interessiert mich nicht. Sie haben von berufswegen hohe Risiken in Kauf zu nehmen. Das rechtfertigt doch aber nicht, dass sich Leute total daneben benehmen (spucken, treten, Steine werfen, beleidigen, kratzen, beißen). Wo ist denn da die Logik? Das ist doch total doof.

Der Vortrag bezieht sich ja großteilig auf Hausdurchsuchungen, wg. irgendwelcher Anfangsverdachte (Raubkopien, Substanzenmissbrauch bla). Aber ich schätze der Alltag beschäftigt sich eben auch mit den Randgruppen unserer Gesellschaft.


Nein, mit Sicherheit nicht. Ich bezweifle jedoch einfach stark, dass die Mehrheit der Polizisten Arbeit verrichtet, die niemand benötigt und nur ihrem persönlichen Streben nach Macht und Autorität / Willkür dient. Das kommt mir in Anbetracht dessen, was sich jenseits delikater Fälle wie Raubkopien und Grasanbau abspielt, kindisch vor.

Es gibt überall Fehltritte und Missachtungen des Gesetzes. Ohne Zweifel auch innerhalb der Polizei,... ebenso wie sich das bei Ärzten, Firmen, Krankenschwestern, Verkäufern etc. findet. Aber es hilft doch nicht, ein allg. Feindbild daraus zu konstruieren. Bzw. nur bei anderen Berufsgruppen ist das nicht so schick (wie bei der Polizei) und mutet auch nicht so alternativ denkend an.;)



Ja, verstehe ich. Geht mir ähnlich. Aber dass ich als Polizist (wenn ich einer bin) vor einer Festnahme das mitzunehmende Menschlein durchsuche (und auch seinen Rucksack) im Zusammenhang mit vorherigem zweifelhaftem Auftreten, macht für mich schon Sinn ;)

Habe nicht vor ein Feindbild der Polizei zu konstruieren.

Es müssen sich einfach beide Seiten ordentlich und angemessen benehmen und das "Recht" beachten und nicht irgendeinen Scheiss abziehen, der nicht angebracht ist.

Dann ist ja alles gut.

Das wahre Problem sind eh der Gesetzesgeber und seine absurden Gesetze.

Ich finde es z. B. absolut absurd, dass ein Polizist im Beruf mit einer geladenen Waffe rumlaufen darf, aber privat nichtmal mehr sein Einhandmesser oder einen Teleskopschlagstock führen darf.
Was ist wenn er Leute trifft, mit denen nicht zu spaßen ist und die er im Beruf sehr verärgert hat.

Oder er sich einfach nen Apfel schälen will;)

Ebenso sollten normale Bürger wie vor April 2008 wenigstens die genannten Gegenstände führen dürfen.

Und ich wäre auch für die Möglichkeit (wenn schon kein allg. freier Schusswaffenbesitz), einen Waffenschein für das Besitzen und Führen von scharfen Schusswaffen erwerben zu können.
Durch einen Intensivkurs mit psychologischer Prüfung. Führunszeugnis (wo Kleinkram nicht zählt) usw. undzwar ohne spätere ständige Kontrollen und andere Schikanen.

Nymphaea Alba
10-01-2012, 20:57
Und ich habe nicht behauptet, dass man der Polizei nicht die Hände zeigen müsste, wenn sie es verlangen.

Du hast aber den Absatz (mit den Händen) zitiert und mit "fiktiven Szenarien" beschrieben bzw. die Aufforderung hinzugefügt, sich über Rechte und Pflichten erst mal zu informieren. Alles in einen Topf geworfen :p

Dein letzter Absatz führt jetzt in eine andere inhaltliche Richtung, aber schön, wenn wir uns in den anderen Punkten doch zumindest überwiegend einig sind (beide Seiten sollen sich benehmen aka Deeskalation hat zwei Seiten und die Polizei darf Eigensicherung und Aufforderungen betreiben) ;)

dadada
10-01-2012, 21:04
Das wahre Problem sind eh der Gesetzesgeber und seine absurden Gesetze.

Ich finde es z. B. absolut absurd, dass ein Polizist im Beruf mit einer geladenen Waffe rumlaufen darf, aber privat nichtmal mehr sein Einhandmesser oder einen Teleskopschlagstock führen darf.
Was ist wenn er Leute trifft, mit denen nicht zu spaßen ist und die er im Beruf sehr verärgert hat.

Oder er sich einfach nen Apfel schälen will;)

Ebenso sollten normale Bürger wie vor April 2008 wenigstens die genannten Gegenstände führen dürfen.

Und ich wäre auch für die Möglichkeit (wenn schon kein allg. freier Schusswaffenbesitz), einen Waffenschein für das Besitzen und Führen von scharfen Schusswaffen erwerben zu können.
Durch einen Intensivkurs mit psychologischer Prüfung. Führunszeugnis (wo Kleinkram nicht zählt) usw. undzwar ohne spätere ständige Kontrollen und andere Schikanen.

Gerade was diese Gesetze anbetrifft, fühle ich mich mit diesen Gesetzen doch sicherer. Dieser Beschluss vom April 2008, da könnte ich mir vorstellen, dass es dafür einen Auslöser gab.

Was meinst Du denn mit Kleinkram in einem Führungszeugnis?

Nymphaea Alba
10-01-2012, 21:08
Was meinst Du denn mit Kleinkram in einem Führungszeugnis?

Einträge wg. Körperverletzung, räuberischer Erpressung und so.... :D :p

Adlerklaue
10-01-2012, 21:11
Du hast aber den Absatz (mit den Händen) zitiert und mit "fiktiven Szenarien" beschrieben bzw. die Aufforderung hinzugefügt, sich über Rechte und Pflichten erst mal zu informieren. Alles in einen Topf geworfen :p

Dein letzter Absatz führt jetzt in eine andere inhaltliche Richtung, aber schön, wenn wir uns in den anderen Punkten doch zumindest überwiegend einig sind (beide Seiten sollen sich benehmen aka Deeskalation hat zwei Seiten und die Polizei darf Eigensicherung und Aufforderungen betreiben) ;)

OK, ich hatte jetzt eigentlich die Hausdurchsuchung gemeint.

Und das man sich eben, solange nichts vorliegt (gefunden wurde) frei bewegen oder die Wohnung verlassen, telefonieren etc. kann und sich nicht zwangssetzen muss und so.

Ob man jetzt zwischendurch jemandem die Hände zeigen soll oder nicht:rolleyes:

Falls schon vor der Durchsuchung etwas vorliegt, ist das sicher wieder anders.

Aber im Grunde sind wir uns wohl einig;)

Adlerklaue
10-01-2012, 21:15
Halt Sachen, die jemanden nicht gleich als "Bestie":D auszeichnen, der man den legalen Zugang zu Schusswaffen lieber verwehren sollte.

Wenn z. B. jemand mal vor Jahren ein Kaugummie geklaut hat oder wegen Schwarzfahren kurzzeitig eingefahren ist z. B.

Schnueffler
10-01-2012, 21:16
Ahm, wenn es einen Beschluss gibt, liegen ausreichende Gründe vor, ansonsten wird kein AG einen Beschluss auf Antrag der StA erlassen!

Adlerklaue
10-01-2012, 21:23
Und das es für die Waffenrechtsverschärfung von 2008 einen Grund gab, bin ich sicher.

Allerdings sicher keinen, den ein halbwegs intelligenter Mensch nachvollziehen könnte:

Da gab es z. B. so tolle Argumente wie: Damit die Polizei endlich Jugendliche, die am Bahnhof mit Messern rumfuchteln und Leute bedrohen, entwaffnen kann.

Als hätten sie das nicht schon längst gekonnt.

Und Schäuble hat z. B. später auf Abgeordnetenwatch gemeint, dass Erwachsenen schon keiner sein Messer wegnimmt, wenn er es dabei hat, toll:rolleyes:

Simplicius
10-01-2012, 22:45
ja, tatsächlich.


da war kein Fragezeichen:)



P.s. für mich, persönlich, ist anspucken ganz klar das "überschreiten" einer Grenze und sowas würde ich auch keinem Polizisten absprechen wollen.
Gibt 'ne Antwort, ganz klar,


eine gewalttätige Antwort ist rechtswiedrig.
Von einem Polizisten erwarte ich in besonderem Maße, dass er die Gesetze kennt und auch selbst einhält.



spinnst du?


nein

Simplicius
10-01-2012, 22:55
Und das man sich eben, solange nichts vorliegt (gefunden wurde) frei bewegen oder die Wohnung verlassen, telefonieren etc. kann und sich nicht zwangssetzen muss und so.

So wie ich Schnüffler verstanden habe ging es bei der Zwangsfestsetzung darum, dass der Verdächtige keine Beweise beseitigen kann, bzw. den Beamten nicht angreifen.
Da wäre ein Verlassen der Wohnung sicherlich dienlich.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass bei einem konkreten Verdacht, dass die Hausdurchsuchung Beweise für eine schwerwiegende Straftat liefert, man den Verdächtigen nicht weglaufen lässt oder mit mutmaßlichen Komplizen telefonieren.

Schnueffler
11-01-2012, 06:57
eine gewalttätige Antwort ist rechtswiedrig.
Von einem Polizisten erwarte ich in besonderem Maße, dass er die Gesetze kennt und auch selbst einhält.


Das wäre ein tätlicher Angriff, wenn mich einer anspuckt und dann kann ich auch direkt reagieren.


So wie ich Schnüffler verstanden habe ging es bei der Zwangsfestsetzung darum, dass der Verdächtige keine Beweise beseitigen kann, bzw. den Beamten nicht angreifen.
Da wäre ein Verlassen der Wohnung sicherlich dienlich.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass bei einem konkreten Verdacht, dass die Hausdurchsuchung Beweise für eine schwerwiegende Straftat liefert, man den Verdächtigen nicht weglaufen lässt oder mit mutmaßlichen Komplizen telefonieren.

Richtig!

Tuborgjugend
11-01-2012, 08:01
darf man nicht mal seinen Anwalt anrufen?

Schnueffler
11-01-2012, 08:06
darf man nicht mal seinen Anwalt anrufen?

Doch!

Simplicius
11-01-2012, 08:15
darf man nicht mal seinen Anwalt anrufen?

siehe den von Adlerklaue geposteten Link:

Polizei, Hausdurchsuchung: Sie haben das Recht zu schweigen (Udo Vetter) - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g)

re:torte
11-01-2012, 08:24
Anwälte stören doch nur die Polizeiarbeit.

Alex R.
11-01-2012, 09:46
Irgendwie habe ich das Gefühl, das sich die Diskussion hier im Kreis bewegt. Gibt's noch irgendwas erhellendes zur eigentlichen Frage?

MCFly
11-01-2012, 09:56
Was ist mit dem Begriff "Zwangsfestsetzung" gemeint?

Soweit ich weiß, darf ein "Verdächtiger" sich z.B. in der Wohnung frei bewegen und ansonsten muss die Polizei ihn eben vorläufig festnehmen, das kann sie grundsätzlich machen.

qfunce
11-01-2012, 10:38
eine gewalttätige Antwort ist rechtswiedrig.
Von einem Polizisten erwarte ich in besonderem Maße, dass er die Gesetze kennt und auch selbst einhält.

Er hält sie ein wenn er dich vorläufig festnimmt. Darf ja deine Idendität feststellen. Wehrst du dich mit Gewalt --> §113 StGB und viel Spaß beim ertragen der Konsequenzen.


Irgendwie habe ich das Gefühl, das sich die Diskussion hier im Kreis bewegt. Gibt's noch irgendwas erhellendes zur eigentlichen Frage?

Nö, weil es zur "Polizistenhatz" ausartet. Die pösepöse Polizei. Immer grundlos kleine Studenten treten....tztztz...


Bzgl. der Hausdurchsuchung denk ich mir kann er sehr wohl z.B. telefonieren oder sich in der Wohnung aufhalten solage er nicht die Maßnahme behindert.
Anders bei einem gesuchten Gewaltverbrecher der vermutlich bewaffnet ist, da klopft dann halt das SEK an...

MCFly
11-01-2012, 10:45
Bzgl. der Hausdurchsuchung denk ich mir kann er sehr wohl z.B. telefonieren oder sich in der Wohnung aufhalten solage er nicht die Maßnahme behindert.
Anders bei einem gesuchten Gewaltverbrecher der vermutlich bewaffnet ist, da klopft dann halt das SEK an...

Also, er hat sogar bei einer Festnahme das Recht, private Anrufe zu tätigen, wohl nicht beliebig viele. Aber es ist jedenfalls nicht nur auf Anwaltsgespräche beschränkt. Und du kannst auch Zeugen benennen, die dann den Durchsuchungsort betreten und bei der Durchsuchung anwesenend sein dürfen. Und wie gesagt: er darf sich in der Wohnung frei bewegen, er darf nur keine Ermittlungen behindern. Was ich nicht weiß ist, wie es um das Entfernen bestellt ist (?) Deswegen auch meine Frage bzgl. "Zwangsfestsetzung". Ist das nicht identisch mit der vorläufigen Festnahme?

Tuborgjugend
11-01-2012, 10:58
...


Nö, weil es zur "Polizistenhatz" ausartet. Die pösepöse Polizei. Immer grundlos kleine Studenten treten....tztztz...


...

ach herrje, eine Hatz direkt.... damit das Gefühl mal ein bißchen gedämpft wird: Ich habe überwiegend positive Begegnungen mit der Polizei gehabt, zumindest was den normalen Alltag betrifft.

Aber wie das so ist, bleiben einem die negativen Erfahrungen bei Verkehrskontrollen, Demos und Campusräumungen, Aufgeben einer Anzeige auf dem Revier und auch einige Aussagen von befreundeten/bekannten Polizisten eher in Erinnerung

ich kann da auch verstehen, dass die Polizisten hier im Forum empfindlich drauf reagieren, aber dass man nicht eingestehen kann, dass es eben auch schlechte Polizisten gibt, die Fehler machen, stößt bei mir echt auf Unverständnis

Alex R.
11-01-2012, 11:04
Soweit ich weiß, darf ein "Verdächtiger" sich z.B. in der Wohnung frei bewegen und ansonsten muss die Polizei ihn eben vorläufig festnehmen, das kann sie grundsätzlich machen.

Vorläufige Festnahme ist ein sogenanntes Jedermann-Recht. D.h. JEDER darf einen Verdächtigen vorläufig festnehmen. Voraussetzung dafür: Der Verdächtige macht den Eindruck, das er sich der Verhaftung entziehen will.
Geregelt ist das hier: § 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

@Tuborgjugend:
Das mit dem Anwalt ist hier geregelt: § 114b StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/114b.html) Dort steht:

(2) In der Belehrung nach Absatz 1 ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass er

1. unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, dem Gericht vorzuführen ist, das ihn zu vernehmen und über seine weitere Inhaftierung zu entscheiden hat,
2. das Recht hat, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen,
3. zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann,
4. jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann,
5. das Recht hat, die Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin seiner Wahl zu verlangen und
6. einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens benachrichtigen kann, soweit der Zweck der Untersuchung dadurch nicht gefährdet wird.

Auch bei der Polizei gibt es schwarze Schafe. Wie in jedem anderen Beruf auch. Sind ja schließlich auch nur Menschen.

Schnueffler
11-01-2012, 11:24
Vorläufige Festnahme ist ein sogenanntes Jedermann-Recht. D.h. JEDER darf einen Verdächtigen vorläufig festnehmen. Voraussetzung dafür: Der Verdächtige macht den Eindruck, das er sich der Verhaftung entziehen will.
Geregelt ist das hier: § 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)


Mußt dann nur unterscheiden, Absatz 1 bezieht sich auf die sog. Jedermannrechte und und der Rest auf Behörden.

MCFly
11-01-2012, 12:45
Vorläufige Festnahme ist ein sogenanntes Jedermann-Recht. D.h. JEDER darf einen Verdächtigen vorläufig festnehmen. Voraussetzung dafür: Der Verdächtige macht den Eindruck, das er sich der Verhaftung entziehen will.
Geregelt ist das hier: § 127 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

Ja, das ist mir bewusst. Ebenso, wie auch die Polizei in Deutschland grundsätzlich erstmal "nur" vorläufig festnehmen darf. Da hier aber ja schon ein Bezug zur Polizei hergestellt wurde, habe ich mich direkt darauf bezogen.

Ok, dann auch nochmal ganz offiziell und allgemein zur Threadfrage:

Ist u.a. eine Perspektivenfrage. Ich darf meine Rechte durchsetzen bzw. auf die Durchsetzung bestehen, soweit ich andere Rechte nicht wissentlich einschränke.

Die Polizei wahrt die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung, ist also hoheitlich, iSd allgemeinen Interessen und nicht persönlichen ausgerichtet und aktiv. Zur Wahrung dieser Zustände darf sie jederzeit einschreiten und -im Rahmen gesetzlicher Vorschriften- unmittelbaren Zwang (u.U. auch Gewalt) anwenden.

Beispiel für einen Unterschied (imho): die Polizei kann während einer Strafverfolgung unmittelbaren Zwang einsetzen, ich kann mir nicht vorstellen, dass trotz der Befugnis, eine vorläufige Festnahme durchzuführen, Gewaltanwendung für den Privatbürger in diesem Bereich legalisiert ist. Zumindest gibt es hier ja durchaus subtile Unterscheidungen zwischen privatrechtlichen und hoheitlichen Bereichen...

Simplicius
11-01-2012, 12:54
Und du kannst auch Zeugen benennen, die dann den Durchsuchungsort betreten und bei der Durchsuchung anwesenend sein dürfen.

Laut dem Link darfst Du um Zeugen bitten, die dann von der Polizei benannt werden.
Eventuell stimmen Sie Deinem Vorschlag zu, da sie selbst keine dabei haben, oder einer von denen spielt selbst den Zeugen.

Simplicius
11-01-2012, 13:01
ich kann mir nicht vorstellen, dass trotz der Befugnis, eine vorläufige Festnahme durchzuführen, Gewaltanwendung für den Privatbürger in diesem Bereich legalisiert ist.

da wär ich mir nicht so sicher:

Urteil > 4 StR 558/99 | BGH | BGH zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs: Würgen eines Diebes mit Todesfolge < kostenlose-urteile.de (http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_4-StR-55899_BGH-zum-Festnahmerecht-eines-Kaufhausdetektivs-Wuergen-eines-Diebes-mit-Todesfolge.news12733.htm)



Im zugrunde liegenden Fall hatte der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein.

[...]
Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, dass der Angeklagte berechtigt war, den 13 kg schwereren und 13 cm größeren flüchtenden Dieb von hinten anzuspringen, dadurch zu Boden zu werfen und dort festzuhalten. Dies ergibt sich aus dem jedermann zustehenden Festnahmerecht gegenüber einem auf frischer Tat betroffenen Täter, der der Flucht verdächtig ist oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge könnte dem Angeklagten allerdings angelastet werden, wenn er den Dieb darüber hinaus gewürgt hätte, ohne durch dessen weitere Gegenwehr hierzu veranlasst worden zu sein. Anders wäre es jedoch, wenn sich der Dieb gegen seine Festnahme sofort weiter tätlich zur Wehr gesetzt hätte; dann wäre der Würgegriff des Angeklagten zunächst durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Eine Bestrafung hätte dann (nur) wegen fahrlässiger Tötung erfolgen dürfen, weil der Angeklagte nämlich die alsbald eintretende Bewusstlosigkeit des Diebes, die eine unverzügliche Lockerung des Würgegriffs erforderte, vorwerfbar nicht erkannte.


Also: wenn Du eine flüchtigen Täter gewaltsam festhältst, dann handelst Du rechtmäßig, wenn er sich dagegen wehrt, berechtigt Dich das zur Notwehr.



Ok, dann auch nochmal ganz offiziell und allgemein zur Threadfrage:

Ist u.a. eine Perspektivenfrage. Ich darf meine Rechte durchsetzen bzw. auf die Durchsetzung bestehen, soweit ich andere Rechte nicht wissentlich einschränke.

Die in dem Anfangsbeispiel haben sich bewusst und öffentlich über ein Gesetz (Tanzverbot) hinweggesetzt um darauf aufmerksam zu machen.
Der Ort war wohl nicht zufällig gewählt, da gerade Jefferson forderte sich über ungerechte Gesetze hinwegzusetzen.
Das hinwegsetzen über bestehende Gesetze ist zwar formaljuristisch Unrecht und damit die Beschneidung der Rechte anderer, war aber schon immer ein politisches Mittel z.B. um auf in Gesetzesform gegossenes Unrecht oder Unsinn hinzuweisen.

MCFly
11-01-2012, 13:48
Gut, Zeugen benennen lassen, ist mir ebenfalls recht.

Interessantes Urteil. Ich weiß, dass Detektive keinerlei hoheitliche Positionen beanspruchen können, also als private bzw. "normale" Bürger erfasst werden. Wobei gerade der Kaufhausdetektiv für seinen Job ja eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigt, wodurch vllt. gerade bei Jedermannsrechten wie der vorl. Festnahme auch noch spezielle Betrachtungen einfließen.

Da die Beurteilung sich offensichtlich aber genau auf dieses Jedermannsrecht stützt, habe ich wohl dazu gelernt. Mir war nicht klar, dass ich (größere und schwerere) Menschen von hinten anspringen und dann fixieren bzw. "festhalten" darf.

Alex R.
11-01-2012, 14:02
...eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigt, ...

Die besagt nur, dass du gemäß BewachV (Bewachungsverordnung) sowie GewO 34a geprüft wurdest und damit wissen solltest, was du tust.

Das einzige was die für die Erlaubnis prüfen ist, ob du an so einem Lehrgang der IHK teilgenommen hast und ob dein Führungszeugnis sauber ist. Ist beides gegeben, so bekommst du die Erlaubnis.

Ein Security (Kaufhausdetektiv, Doorman, Türsteher, etc) bekommt keinerlei erweiterte Rechte hinsichtlich seiner Aufgabe. Ihm stehen folgende Rechte zur Verfügung:

Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, etc)
Hausrecht (sofern vom Auftraggeber übertragen)

Ich würde die Liste gerne länger machen, aber das war es an Rechten für Sicherheitsdienste.

Osmose Joe
11-01-2012, 14:03
Ich verstehe nicht, warum das ganze Thema hier so auf die deutsche Polizei projeziert wird. Ich habe 15 Jahre Erfahrung als Türsteher in verschiedenen Diskotheken. Fälle von Übergriffen durch die Polizei habe ich dabei nie beobachtet. Dafür haufenweise kleine Spinner, die nur auf Ärger aus sind. Von Beamten und Ordnungskräften erwartet man dann immer, dass sie in jeder Situation souverän reagieren.

jkdberlin
11-01-2012, 14:03
Immer an die Voraussetzungen denken!

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“
§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).

Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel aber nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“[2] Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden.

Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127
Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32
Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Der Festgenommene handelt
nicht in Notwehr, wenn er sich gegen den Festnehmenden zur Wehr setzt, soweit die Festnahme durch § 127 StPO gedeckt ist. Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet obwohl der
Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die Festnahme, auch unverhältnismäßig stark abwehren darf.

Es ist also streng zwischen dem Festnahmerecht und dem Notwehrrecht zu trennen. Solange der Festgenommene sich gegen die Festnahme nicht wehrt, greifen nur die milderen Eingriffsbefugnisse des Festnahmerechts. Handelt es sich um die Festnahme eines Straftäters i.S.d. § 127 Abs. 1 StPO und wehrt sich dieser nicht nur, indem er versucht zu flüchten, sondern greift er seinerseits den Festnehmenden an, so sind aggressivere Mittel aufgrund der Notwehrsituation für den
Festnehmenden gerechtfertigt.

Dem Festgenommenen ist im übrigen der Grund bekannt zu geben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist.

Am häufigsten berufen sich auf das Jedermann-Festnahme-Recht sog. private Sicherheitsdienste (z. B.: Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten des öffentlichen Personennahverkehrs, Mitarbeiter der Sicherheit der Deutschen Bahn, Wachdienste, welche für ihre Auftraggeber deren Firmengebäude und Privatgebäude überwachen, von Firmen oder Privatleuten angestellte „Wachleute“,„Türsteher“,„Personenschützer“ oder „Privatermittler“) oder Mitarbeiter von Behörden ohne Polizeibefugnis oder Mitarbeiter von Polizeibehörden außerhalb ihrer Zuständigkeit (z. B.: Zoll/Zollfahndung bzw. Finanzamt/Steuerfahndung bei Straftaten fachlich außerhalb des Zollkodex/Abgabenordnung oder Bundespolizei räumlich außerhalb von Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen).

Quelle: Festnahme ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme)

jkdberlin
11-01-2012, 14:04
Ich verstehe nicht, warum das ganze Thema hier so auf die deutsche Polizei projeziert wird. Ich habe 15 Jahre Erfahrung als Türsteher in verschiedenen Diskotheken. Fälle von Übergriffen durch die Polizei habe ich dabei nie beobachtet. Dafür haufenweise kleine Spinner, die nur auf Ärger aus sind. Von Beamten und Ordnungskräften erwartet man dann immer, dass sie in jeder Situation souverän reagieren.

das unterschreibe ich.

Simplicius
11-01-2012, 14:21
In dem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wie man sich in einer solchen Situation verhalten darf. Und natürlich - was darf die Polizei? Inwiefern darf ich in so einer Situation angefasst werden? Sicherlich ist ruhig bleiben das beste, aber ich möchte mir auch von einem Polizisten nicht alles gefallen lassen müssen.

In dieser (der Eingangs-) Situation geht es nicht um Inanspruchnahme eines gegebenen Demonstrationsrechts, sondern um Zivilen Ungehorsam (http://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam), bei dem bewusst Dinge unternommen werden, die man nicht darf.


Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden

Wenn sich der so Handelnde gegen den (rechtlich zulässigen) Polizeieinsatz wehrt oder gar Sachen beschädigt oder Menschen verletzt, dann riskiert er, in der Öffentlichen Meinung negativ wahrgenommen zu werden und kontakariert seine Absicht, sich als "moralisch im Recht" darzustellen.
Wenn er als passiv und harmlos rüberkommt und die Staatsgewalt als gewalttätig und brutal, dann hat er sein Ziel erreicht.

MCFly
11-01-2012, 14:30
Ein Security (Kaufhausdetektiv, Doorman, Türsteher, etc) bekommt keinerlei erweiterte Rechte hinsichtlich seiner Aufgabe. Ihm stehen folgende Rechte zur Verfügung:

Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, etc)
Hausrecht (sofern vom Auftraggeber übertragen)



Je nachdem ist das deprimierend dürftig...

Simplicius
11-01-2012, 14:34
Je nachdem ist das deprimierend dürftig...

Wieso sollte dem Vertreter einer Privatperson mit teilweise schlanker Ausbildung mehr Rechte eingeräumt werden als einem anderen Bürger?

MCFly
11-01-2012, 14:44
Dafür haufenweise kleine Spinner, die nur auf Ärger aus sind.

Deswegen. Aber ich weiß schon, dass das nicht pauschal zu rechtfertigen und schon gar nicht durchzusetzen ist. Daher ist es müßig, darüber zu diskutieren.

Tuborgjugend
11-01-2012, 14:44
In dieser (der Eingangs-) Situation geht es nicht um Inanspruchnahme eines gegebenen Demonstrationsrechts, sondern um Zivilen Ungehorsam (http://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam), bei dem bewusst Dinge unternommen werden, die man nicht darf.



Wenn sich der so Handelnde gegen den (rechtlich zulässigen) Polizeieinsatz wehrt oder gar Sachen beschädigt oder Menschen verletzt, dann riskiert er, in der Öffentlichen Meinung negativ wahrgenommen zu werden und kontakariert seine Absicht, sich als "moralisch im Recht" darzustellen.
Wenn er als passiv und harmlos rüberkommt und die Staatsgewalt als gewalttätig und brutal, dann hat er sein Ziel erreicht.

Man muss dabei aber auch bedenken, dass ohne diesen Zivilen Ungehorsam in den USA immer noch Rassentrennung herrschen wurde und die DDR noch hinter einer Mauer wäre

@Osmose Joe: werden Polizisten nicht (unter anderem) dafür bezahlt und mit Privilegien ausgestattet, dass sie souverän oder souveräner als Privatpersonen mit ungewöhnlichen Situationen klarkommen?

Schnueffler
11-01-2012, 15:09
Laut dem Link darfst Du um Zeugen bitten, die dann von der Polizei benannt werden.
Eventuell stimmen Sie Deinem Vorschlag zu, da sie selbst keine dabei haben, oder einer von denen spielt selbst den Zeugen.

Nö, ein Polizist ist niemals der Durchsuchungszeuge, einfach um Sachen auszuschließen, wie: Die stecken eh alle unter einer Decke, etc.
Meißt ist es eine Person des Ordnungsamtes, wenn die Durchsuchung vorher geplant war, ansonsten der Nachbar oder jemand anderes, den der Beschuldigte nennt.
Und so wie es hier teilweise beschrieben wurde, das jeder sofort runtergerissen und gefesselt wird, ist es ja nicht. Zum einen kommt es drauf an, wie die Vorgeschichte ist (Gründe der Durchsuchung) und zum anderen wie sich alle Beteiligten verhalten.

qfunce
11-01-2012, 15:17
Also, er hat sogar bei einer Festnahme das Recht, private Anrufe zu tätigen, wohl nicht beliebig viele. Aber es ist jedenfalls nicht nur auf Anwaltsgespräche beschränkt.

Schwer wenn man auf dem Boden liegt und die Hände am Rücken mit Handfesseln fixiert sind...im "Extremfall" wohlgemerkt. :cool:



Ist u.a. eine Perspektivenfrage. Ich darf meine Rechte durchsetzen bzw. auf die Durchsetzung bestehen, soweit ich andere Rechte nicht wissentlich einschränke.

Falls du es unwissentlich tust wird dich schon jemand daran erinnern...sei es der in seinem Recht eingeschränkte oder eben Polizei.


die Polizei kann während einer Strafverfolgung unmittelbaren Zwang einsetzen, ich kann mir nicht vorstellen, dass trotz der Befugnis, eine vorläufige Festnahme durchzuführen, Gewaltanwendung für den Privatbürger in diesem Bereich legalisiert ist. Zumindest gibt es hier ja durchaus subtile Unterscheidungen zwischen privatrechtlichen und hoheitlichen Bereichen...

Wenn ich als Privatier jemanden vorläufig Festhalte und der will abhauen halte ich ihn fest. Gefährdet er mich und andere mit seinem Verhalten darf er auf dem Boden warten und ich sitz drauf.


Ihm stehen folgende Rechte zur Verfügung:

Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, etc)
Hausrecht (sofern vom Auftraggeber übertragen)

Ich würde die Liste gerne länger machen, aber das war es an Rechten für Sicherheitsdienste.

Mir persönlich reicht das vollauf. Was wäre denn noch wünschenswert für private SiDis?
Obwohl...Einweisung ins Bezirkskrankenhaus würde ich auch gerne veranlassen dürfen...:D



Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.

Doch nicht immer auf den §127 StPo rumreiten, es geht ja auch nach §229 BGB, wenn ich einen rechtlichen Anspruch (z.B. Schadensersatz) habe. Straftat muss nicht unbedingt sein, ein rechtlicher Anspruch nach dem Privatrecht reicht ebenso.


Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten des öffentlichen Personennahverkehrs, Mitarbeiter der Sicherheit der Deutschen Bahn,

Genau die gehen nach dem BGB, das erhöhte Beförderungsentgelt ist ein rechtlicher (privater) Anspruch und so wird er festgehalten bis die Polizei seine Idendität feststellt. Oder er sich ausweisen kann.

Simplicius
11-01-2012, 15:26
Und so wie es hier teilweise beschrieben wurde, das jeder sofort runtergerissen und gefesselt wird, ist es ja nicht. Zum einen kommt es drauf an, wie die Vorgeschichte ist (Gründe der Durchsuchung) und zum anderen wie sich alle Beteiligten verhalten.

In dem Video, in dem ein Strafverteidiger aus seinen Erfahrungen bzlg. Hausdurchsuchungen im Rahmen von Internetkriminalität" (Urheberrechtsverletzungsrechtsverletzungen) und Finanzdelikte berichtet, wird eher davor gewarnt, mit den Polizisten nicht zu "kumpelhaft" umzugehen und sich in vermeintlich lockerer Atmosphäre zu unbedachten Aussagen hinreisen zu lassen.
Vor einer möglichen Fesselung und Bauchlage wird da nur im Zusammenhang mit einem Verdunklungsversuch gewarnt.

Bei anderen Delikt-/Personengruppen mögen andere Gründe dazukommen

SaschaB
11-01-2012, 17:21
Die besagt nur, dass du gemäß BewachV (Bewachungsverordnung) sowie GewO 34a geprüft wurdest und damit wissen solltest, was du tust.

Das einzige was die für die Erlaubnis prüfen ist, ob du an so einem Lehrgang der IHK teilgenommen hast und ob dein Führungszeugnis sauber ist. Ist beides gegeben, so bekommst du die Erlaubnis.

Ein Security (Kaufhausdetektiv, Doorman, Türsteher, etc) bekommt keinerlei erweiterte Rechte hinsichtlich seiner Aufgabe. Ihm stehen folgende Rechte zur Verfügung:

Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, etc)
Hausrecht (sofern vom Auftraggeber übertragen)

Ich würde die Liste gerne länger machen, aber das war es an Rechten für Sicherheitsdienste.


Ich muss auch sagen, dass diese Rechte ausreichen und schon sehr weitreichend sind. Gerade die Selbsthilfe gibt einen schon viel Handlungsspielraum.
Die Leute sollten nur wissen, wie diese "Ausnahmerechte" (bitte nicht Jedermannsrechte, auch wenn selbst die IHK-Fragen so aufgebaut sind...:rolleyes:) funktionieren und sicher in der Anwendung sein.

P.S.: Btw, nicht nur das Führungszeugnis wir zur Überprüfung der "Zuverlässigkeit" rangezogen. Ebenso könnte die Mitgliedschaft in einer verfassungfeindlichen Organisation zum Versagen der Erlaubnis führen ;)*Kluckscheißermodus off

Raging Bull
12-01-2012, 01:39
Stimmt. Man muss nicht "blasen". So eine Blutentnahme unter Zwang ist was feines.

Die wird nur bei Widerstand durchgeführt.

Normaler Ablauf ist die Frage nach der freiwilligen Blutentnahme. Wird die Einwilligung nicht gegeben wird idR angeordnet. Das muss man über sich ergehen lassen, man muss aber nicht aktiv mithelfen.



Abgesehen davon: § 36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, Abs. 5.
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Das schließt z.B. ein den Erste Hilfe Kasten unter den Koffern rauszukramen, auszusteigen um das Fahrzeug durchsuchen zu lassen...etc.



§ 36(5) bezieht sich nur auf verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen. Das kann das Einschalten diverse technischer Einrichtungen betreffen, das Vorzeigen des Verbandskastens (der unter den Koffern nix verloren hast), sowie das Vorzeigen der Papiere. Auch dazu gehören Anweisung, wo das Fahrzeug zu halten ist. Das war´s dann aber auch schon. Ist bei Zuwiderhandlung mit 20 Euro Verwarngeld bedroht.

Und die Maßnahmen können natürlich auch zwangsweise durchgeführt werden.

Nur um Vorurteilen vorzubeugen - das bedeutet nicht, dass man dann den Fahrer so lange boxt bis der macht was man will, sondern lediglich, dass der zugucken muss, wie der Beamte das eben gegen seinen Willen macht. Wobei das eher unüblich ist. N kluger Polizist würde bei einer solchen Weigerung eher die Weiterfahrt untersagen, da der Verdacht gegeben ist, dass das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist oder aber der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist (Identität aber feststeht - ansonsten IDF-Maßnahme). Da werdens die meisten Probanden dann freiwillig machen.

Durchsuchungen fallen nicht unter § 35(5). Die gehen nur verdachtsabhängig.

Raging Bull
12-01-2012, 01:48
tatsächlich

Krieg ich also die gleiche Strafe, egal ob ich einen Polizisten anspucke oder den Nachbarn?

Du hast die gleiche Strafandrohung, ja.




Darf ich Polizisten duzen?
Darf ich andere Nichtpolizisten duzen?

Bei beiden gilt dasselbe - solange es nach des Gesamtschau des Einzelfalles durch das Duzen nicht ausschließlich um die Herabwürdigung des Gegenübers geht, ist Duzen kein Problem. Duzen per se ist keine Beleidigung.

Niemand muss sich strafrechtlich Gedanken machen, weil ihm bei der VK durch nen netten Polizisten n "Danke Dir" rausrutscht.

Und noch mal grundsätzlich - es gelten für alle dieselbe Strafvorschrift. Es gibt im Gegenteil eher Urteile die zB bei Justizvollzugsbeamten ein "härteres Fell" sprich eine höhere Schwelle annehmen.

Simplicius
12-01-2012, 07:00
Du hast die gleiche Strafandrohung, ja.


und die tatsächlich verhängte Strafe?

Ju-Jutsu-Ka
12-01-2012, 07:21
und die tatsächlich verhängte Strafe?

Liegt an den Umständen der Tat, des Täters und ob der Richter den Angeklagten nicht unsympatisch findet und ob er am Morgen gut auf Töpfchen konnte.

Was erwartest Du, Beispiele aus der Realität?

David30
12-01-2012, 09:10
Die Strafe kann aber im Ermessen des Richters auch höher ausfallen als beim Normalbürger, z.B. wenn es öffentlichkeitswirksam war.

Was ich noch los werden wollte in Bezug auf Internetclips die bei solchen Aktionen mitgeschnitten werden. Wie alles, liegt die Entscheidung was und ob usw. da passiert ist bei dem der das Video dann sieht, aber stell Dir mal vor, dass die vorangegangenen Aktionen die bei solchen Kontrollen etc. stattgefunden haben gar nicht mit aufgezeichnet worden sind, sondern nur die Szene wo es dann "rund geht"? Du hast dann eine andere Sicht der Dinge, weil die gar nicht alle Informationen zu dem Vorfall hast. Nur bei Internetvideos so? Nein in der Presse leider auch gang und gebe, je nach Einstellung des Senders. Die wenigsten sind absolut neutral.
Stell Dir folgende Situation vor, es kommt zu einer Demo (Grund erstmal egal), dort taucht dann die sogenannte "Clownsarmee" auf, also als Clown verkleidete Störer. Diese versuchen dem aussenstehenden Betrachter zu vermitteln dass sie harmlos sind und sich doch nur lustig machen wollen (Clowns eben) über die Polizei und deren Maßnahmen. Soweit so gut.
Plötzlich wird einer dieser Clowns zu Boden gerissen und festgenommen. Was soll das? Völlig überzogen nicht wahr? Der hat doch nur Spaß gemacht und so einem Polizisten ist der Kragen geplatzt, das kann ja nicht sein!
Was der weiter weg stehende Betrachter nicht mitbekommen hat, in der Ansteckblume des Clowns mit der er auf den Polizisten gesprüht hat, war kein Wasser sondern Buttersäure.... Meine Fantasie? Nein real und live erlebt im Einsatz. Und was würdest Du auf einem Video dieser Szenarie sehen, wenn sie von 20m Entfernung aufgenommen worden wäre? Einen Polizisten der gazn arme harmlose Clowns haut....toll!

Natürlich gibt es auch überzogene Maßnahmen, wie teilweise in der Presse zu sehen ist, keine Frage, aber auch hier muß der Polizist dann mit entsprechenden Konsequenzen rechnen und das zu recht. Auch wenn wir alle nur Menschen sind und Ausbildung hin und her, aber auch unsereins kennt Adrenalin, Angst, Wut. Und da kann einem dann schon mal nach 12 Stunden Einsatz in sengender Hitze, bei mäßiger Versorgung mit Wasser oder sonstigen tollen Umständen die Sicherung durchbrennen - was natürlich nicht der Fall sein sollte- und was auch keinen Einsatz von überzogener Gewalt rechtfertigt. Aber es war nunmal nur eine Polizeiausbildung und nicht die zum Superüberalleshero und es ist nur ein Mensch der in der Uniform steckt, vielleicht mit all diesen menschlichen Fehlern auch die ein "normaler" auch hat.

Zu den polizeilichen Maßnahmen:
Diese müssen einer betroffenen Person (und nur dieser, nicht deren Oma, oder sonst wem) erklärt werden. Auch muss man sich nicht vor einem Kumpel des Betroffenen rechtfertigen warum sein Freund nun mit zur Wache muss. Wird aber aus deeskalationsgründen auch diesen meist verständlich erklärt.

Wenn nun der Betroffene einer Maßnahme meint diese sei rechtswidrig, kann er sich verteidigen (Anzeige Körperverletzung, Freiheitsentziehung etc. im Amt) und ja die werden auch verfolgt und können nicht von der Polizei einfach so ignoriert werden. So ein Polizist kann auch kein geltendes recht ignorieren, nur weil jemand hier ein bisschen tanzt und gar nix gemacht hat, oder weil ihm der Betroffene vielleicht symphatisch ist so als Beispiel.
Dafür gibt es eine Strafverfolgungspflicht! Und ob das dann alles auch zu endgültigen Strafe gelangt darf der Polizist nicht entscheiden, er kümmert sich nur um die ersten Maßnahmen und überläßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Was die Polizei nicht darf und darf, ist klar geregelt u.a. im Polizeigesetz unter Anwendung des unmittelbaren Zwangs und weiteren Gesetzen.
Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte entsteht, wenn sich der Betroffene aktiv gegen eine rechtlich korrekte Maßnahme körperlich wehrt.
Bis vor kurzem stand aber die Strafe für eine Widerstandshandlung aber noch in etwa gleich mit Fischwilderei, also einem quasi Kavaliersdelikt. Hier wurde der Strafrahmen erhöht, nach dem es zu viele Übergriffe und Vorfälle gab.
Aber auch die Polizei muss zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen die geeigneten Mittel prüfen und davon das mildeste auswählen, Androhung von Zwangsgeld beispielsweise bringt mir nichts wenn das gegenüber bereits zum Schlag ausgeholt hat...
Dafür gibt es dann den unmittelbaren Zwang (waffenlose Techniken) und wenn erforderlich die Hilfsmittel (Schlagstock, Pfeffer, Diensthund, etc.)

Soviel mal von mir zu dem Thema:o

big X
12-01-2012, 10:48
@david30:


Wenn nun der Betroffene einer Maßnahme meint diese sei rechtswidrig, kann er sich verteidigen (Anzeige Körperverletzung, Freiheitsentziehung etc. im Amt) und ja die werden auch verfolgt und können nicht von der Polizei einfach so ignoriert werden.
die art der verfolgung ist entscheidend. hier habe ich zweifel an der gleichbehandlung von beamteten und zivilen klagen.
zudem: vor gericht werden behördliche aussagen standardmässig ernster genommen/als seriöser betrachtet, als die von zivilisten.


So ein Polizist kann auch kein geltendes recht ignorieren, nur weil jemand hier ein bisschen tanzt und gar nix gemacht hat, oder weil ihm der Betroffene vielleicht symphatisch ist so als Beispiel.
natürlich kann er das.
selber erlebt:
demo war ein wenig unruhig. ein paar, nennen wir sie typische intellele abiturienten trauen sich zu gucken, wo die wagen des BGS stehen. kommen zurück. ihnen begegnet ein USKler (ungefähr doppelt so gross, bewaffnet entweder mit einem teli-tonfa oder mit einem abgesägten tonfa (konnte ihn leider nicht fragen, was es genau war ;)). der abiturient völlig verdatter, weil er hat ja was "falsches" getan und sich der "staatsmacht widersetzt", erhält von dem polizisten (ca doppelt so gross bzw so massig) einen stoss vor die brust, die den abiturienten ins näxte gebüsch schleudert.
da kam nix nach trotz körperverletzung im amt.
in meinen augen lediglich eine aktion, um die stimmung in der demo noch mehr anzuheizen (was auch gelang), damit eine begründung zur auflösung der demo entsteht (was auch geschah).

bitte erzähl mir nicht es wär so nicht. in meinem beruf erlebe ich oft genug, wie vertuscht wird - da wird das bei der polizei nicht anders sein. so von wegen: wir sind alle nur menschen ;).


Aber auch die Polizei muss zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen die geeigneten Mittel prüfen und davon das mildeste auswählen, Androhung von Zwangsgeld beispielsweise bringt mir nichts wenn das gegenüber bereits zum Schlag ausgeholt hat...
Dafür gibt es dann den unmittelbaren Zwang (waffenlose Techniken) und wenn erforderlich die Hilfsmittel (Schlagstock, Pfeffer, Diensthund, etc.)
theorie & praxis weichen manchmal voneinander ab.
der knüppel kommt viel schneller aus dem sack, als es nötig wäre. (jetzt der übliche anhang: natürlich nicht immer und bei jedem)

Schnueffler
12-01-2012, 11:05
natürlich kann er das.
selber erlebt:
demo war ein wenig unruhig. ein paar, nennen wir sie typische intellele abiturienten trauen sich zu gucken, wo die wagen des BGS stehen. kommen zurück. ihnen begegnet ein USKler (ungefähr doppelt so gross, bewaffnet entweder mit einem teli-tonfa oder mit einem abgesägten tonfa (konnte ihn leider nicht fragen, was es genau war ;)). der abiturient völlig verdatter, weil er hat ja was "falsches" getan und sich der "staatsmacht widersetzt", erhält von dem polizisten (ca doppelt so gross bzw so massig) einen stoss vor die brust, die den abiturienten ins näxte gebüsch schleudert.
da kam nix nach trotz körperverletzung im amt.
in meinen augen lediglich eine aktion, um die stimmung in der demo noch mehr anzuheizen (was auch gelang), damit eine begründung zur auflösung der demo entsteht (was auch geschah).


Kennst du die ganze Vorgeschichte?
Waren die Abiturienten in einer Sperrzone?
Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???

Bamboo
12-01-2012, 14:29
Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???

War bestimmt ein Tele-Tonfa ;)

big X
12-01-2012, 15:57
Kennst du die ganze Vorgeschichte?
Waren die Abiturienten in einer Sperrzone?
Und wer sägt denn bitte schön sein Tonfa ab???

ich denke, dass ich die ganze angelegenheit beobachtet habe. sperrzonen gabs nicht bzw waren nicht gekennzeichnet oder gesichert. die situation war etwas verworren. die aktion des USKler war aber so unnötig wie ein kropf, ausser jemensch darf seine machtgelüste ausleben oder es ging wirklich darum die situation zu eskalieren.

ähnliche taktik konnte ich auch bei anderen veranstaltungen von seiten der polizei beobachten. (und nein - ich habe nichts grundsätzliches gegen polizisten/polizei. ich erlaube mir nur kritisch zu sein, zu bewerten was ich sehe und eine eigene meinung dazu)

ausschliessen kann ich natürlich nicht, dass der "abiturient" was mit der tochter/der frau/etc des polizisten hatte und deshalb das ganze einen persönlichen hintergrund hat ;).

ich würde es ja auch nicht absägen.
ich denke, es war ein teli. nur wirkte der in der faust dieses beamten, eher wie eine "loaded fist" :ups:.

Lars´n Roll
12-01-2012, 16:12
Klingt für mich nicht unglaubwürdig und ich glaube auch nicht an eine "Vorgeschichte" die die Sache relativiert.

Dass harmlose Demonstranten die nicht gewalttätig handeln, nur weil sie gerade in Reichweite stehen oder vielleicht nicht schnell genug wegkommen oder am Ende glauben, man wäre in einer Situation, die man besprechen könnte, pb der Platz zu räumen ist oder nicht, eine drauf kriegen ist Usus, hab ich auch schon oft genug gesehen.

Ist halt diese Naivität. Meinen nur weil sie niemandem einen Stein gegen den Kopf geworfen oder ein Auto angezündet haben, hätten sie von der Polizei nichts zu befürchten - sind ja Freund und Helfer. :p

Nein, liebe Traumtänzer: Wenn ihr an einer Demo teilnehmt sind die Polizisten nicht Eure Freunde und ihr seid gut beraten zu allen Zeiten mehr als eine Schlagstocklänge Abstand zu halten.
Klingt doof, ist aber nunmal so.

Simplicius
12-01-2012, 16:28
Nein, liebe Traumtänzer: Wenn ihr an einer Demo teilnehmt sind die Polizisten nicht Eure Freunde und ihr seid gut beraten zu allen Zeiten mehr als eine Schlagstocklänge Abstand zu halten.
Klingt doof, ist aber nunmal so.

Hängt wohl von der Demo und eventuell der Stadt ab.

Oogway
12-01-2012, 16:29
Klingt für mich nicht unglaubwürdig und ich glaube auch nicht an eine "Vorgeschichte" die die Sache relativiert.


Ja, der Glaube kann Berge versetzen...:cool:

Raging Bull
12-01-2012, 17:41
David hats doch ganz gut beschrieben.

Gerade Abiturienten/Studenten stehen da oft auf´m Schlauch. Auf der einen Seite glauben sie hervorragend über ihre "Rechte" die Polizisten bis auf´s Blut reizen zu dürfen Bescheid zu wissen auf der anderen Seite meinen sie ihre Gesetzesübertretungen seien nicht so schlimm.

Tjo...und dann wundern sie sich, dass die BePo halt net antiautoritär agiert.

Die BePoen sind übrigens mittlerweile deutlich weichgespülter, als noch vor 30 Jahren.

Dennoch...auch auf der Demo ist die Polizei "dein Freund und Helfer". Dann nämlich, wenn Du für XY demonstrierst und die gewalttätigen Gegendemonstranten Dir die Kauleiste deswegen richten wollen. Der "doofe Bulle" darf sich dann dazwischen schmeißen und hinterher hört er an Dankes statt sich vom Demonstranten noch an, was für ein faschistoides A***loch er doch sei.

Da wunderts echt noch wen, dass die keinen Bock mehr auf Demonstranten haben, obwohl die meistens vor 4 Jahren noch mit den Studis im selben Klassenzimmer gesessen haben?


Als Polizist bist Du heute die Hure der Nation
- wenns kracht, sollst Du für andere die Birne hinhalten
- haust Du zu, bist Du n faschistoider, machtgeiler Prügelexstatiker
- Beschimpfungen musst Du Dir gefallen lassen, weils Bürgerrecht ist
- etc etc


Ich kenne etliche Polizisten, die in dem Beruf absolut nichts mehr verloren haben. Dennoch verstehe ich nicht, warum ewig die Leute, die gern irgendwelche A.C.A.B.-Utensilien dabei haben wundern, dass die Uniformierten net total nett und höflich die vom Gegenteil überzeugen wollen.

Wie´s in Wald rein...kennt ihr ja

Gilt für beide Parteien

Oogway
12-01-2012, 17:54
David hats doch ganz gut beschrieben.


Stimmt, dessen Beitrag wäre ein gutes Schlusswort für diesen Thread gewesen.

Tuborgjugend
12-01-2012, 17:59
...


Als Polizist bist Du heute die Hure der Nation
- wenns kracht, sollst Du für andere die Birne hinhalten
- haust Du zu, bist Du n faschistoider, machtgeiler Prügelexstatiker
- Beschimpfungen musst Du Dir gefallen lassen, weils Bürgerrecht ist
- etc etc


Ich kenne etliche Polizisten, die in dem Beruf absolut nichts mehr verloren haben. Dennoch verstehe ich nicht, warum ewig die Leute, die gern irgendwelche A.C.A.B.-Utensilien dabei haben wundern, dass die Uniformierten net total nett und höflich die vom Gegenteil überzeugen wollen.

Wie´s in Wald rein...kennt ihr ja

Gilt für beide Parteien

Und wenn man einem Polizisten bei ner Verkehrskontrolle mal 50,- € als Anerkennung für seine Arbeit und Dienste als Freund und Helfer zukommen lassen will, bekommt man noch ne Anzeige

Schnueffler
12-01-2012, 20:59
Und wenn man einem Polizisten bei ner Verkehrskontrolle mal 50,- € als Anerkennung für seine Arbeit und Dienste als Freund und Helfer zukommen lassen will, bekommt man noch ne Anzeige

Ein einfaches: Danke und einen schönen Tag noch! reicht vollkommen aus! :D

Raging Bull
12-01-2012, 23:35
So genügsam sind die Brüder....

Bamboo
13-01-2012, 08:15
Und wenn man einem Polizisten bei ner Verkehrskontrolle mal 50,- € als Anerkennung für seine Arbeit und Dienste als Freund und Helfer zukommen lassen will, bekommt man noch ne Anzeige

Naja, wenn sie einen gerade gelasert haben nehmen sie Bargeld :o

Schnueffler
13-01-2012, 08:28
Naja, wenn sie einen gerade gelasert haben nehmen sie Bargeld :o

Nö, nur noch EC oder Überweisungsträger.

Bamboo
13-01-2012, 08:33
Nö, nur noch EC oder Überweisungsträger.

Hm ok, das muß dann aber relativ neu sein. Ne Ezitlang hätte ich denen am besten gleich eine Einzugsermächtigung gegeben :D

Schnueffler
13-01-2012, 08:49
Hm ok, das muß dann aber relativ neu sein. Ne Ezitlang hätte ich denen am besten gleich eine Einzugsermächtigung gegeben :D

Ich spreche da jetzt auch nur für NRW! ;)

Bamboo
13-01-2012, 09:30
Ich spreche da jetzt auch nur für NRW! ;)

Ich schätze MV zieht da in ca. 50 Jahren nach :D;) Btw: Angeblich wird hier in MV der 42a genauso liberal gehandhabt wie in Bayern :)

Raging Bull
13-01-2012, 11:55
Kommt drauf an, wie schnell man war.

Bis 35 Euro kann die Polizei bar verwarnen, darüber gehts eh über den RP.

Und manche Länder, wie NRW, machens halt per EC und Co.

Simplicius
13-01-2012, 13:34
Bis 35 Euro kann die Polizei bar verwarnen, darüber gehts eh über den RP.


Ich bin in BW vor Jahren mal bei Rot zu Fuß über die Ampel, das hat mich 5 Euro gekostet, die durften die auch nicht bar kassieren.

Gerade im Spiegel gelesen: Wegtragen kostet im Stuttgarter Schlosspark 40 Euro pro angefangene Beamtenstunde.

Raging Bull
13-01-2012, 18:45
Ich bin in BW vor Jahren mal bei Rot zu Fuß über die Ampel, das hat mich 5 Euro gekostet, die durften die auch nicht bar kassieren.

Gerade im Spiegel gelesen: Wegtragen kostet im Stuttgarter Schlosspark 40 Euro pro angefangene Beamtenstunde.

Hmm...in Hessen ist das üblich.

Verwarngelder dürfen hier noch bar kassiert werden.


Sieht man wieder, welch Blüten die Korruptionsbekämpfung so treibt

KAJIHEI
14-01-2012, 09:13
Tja der Tang- Kurrupti. Offensichtlich immer noch ein beliebter Volkstanz bei Behörden sonst wären solche idiotischen Massnahmen nicht notwendig.
Idiotisch deshalb weil der Verwaltungsaufwand für ne Buchung deutlich teuer wird als 5 Ocken Strafzahlung.
Was die Sache vollkommen in´s Licht des Absurden rückt : Na dann schmiert man halt anders...
Dadruch der Korruption Einhalt gebieten zu wollen ; wie naiv ist das denn ?

Alex R.
14-01-2012, 09:19
Ich denke, zum eigentlichen Thema ist alles gesagt. Und Diskussionen über Korruption haben hier auch nix zu suchen. Sollte also noch jemand was absolut wichtiges zum eigentlichen Thema haben, so darf er das gerne per PN bei mir abgeben. Ansonsten ist hier dann mal Schluss. Closed.