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Vollständige Version anzeigen : Was ist denn mit "Taktischen Einsatzmessern"?



Tuborgjugend
11-01-2012, 20:07
Sowas wie Das RBB Fixed (http://www.boker.de/fahrtenmesser/boeker-plus/taktische-einsatzmesser/02BO049.html)?

http://www.boker.de/images/gross2/02bo049.jpg

Feststehend (=kein Einhandmesser), Klingenlänge <12cm... Gilt das oder ein Messer ähnlicher Bauform als Messer, das man normal mit sich rumtragen darf oder is das ne Waffe, ähnlich wie ein Dolch?

Lars´n Roll
11-01-2012, 20:19
Das Ding ist 100% legal führbar und every day carry - tauglich. Klingt komisch, isses auch.

Schnueffler
11-01-2012, 22:33
Das Ding ist 100% legal führbar und every day carry - tauglich. Klingt komisch, isses auch.

Außer auf Demos, Volksfesten oder der Reeperbahn darfst du es offen am Gürtel tragen.
DA dann aber garnicht!

Tuborgjugend
12-01-2012, 07:27
Außer auf Demos, Volksfesten oder der Reeperbahn darfst du es offen am Gürtel tragen.
DA dann aber garnicht!

Auf Demos sollen ja sogar Kissen verboten sein

Pallor
12-01-2012, 13:37
Auf Demos sind nur Seifenblasen verboten, weil damit ein "Säure Angriff" auf Polizisten verübt werden kann.(Auch wenn es eine Base ist ;) ) -- Hat die Polizei mal wirklich versucht durchzusetzten...

Feststehende Klingen unter 12cm, gemessen ab dem Ende des Griffes.(Also nicht nur die geschärfte Klinge zählt) - Du darfst es führen, aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen und politischen Versammlungen.

Wobei die Frage ist wofür du es bei dir haben willst, aber darüber hast du dir sicherlich Gedanken gemacht.

Gruß,

Paul

Bamboo
12-01-2012, 14:56
Das RBB gibt es übrigens auch als 42a-konformen Zweihandfolder ohne Serrations für alle denen ein großes Fixed am Gürtel im Alltag zu sperrig ist :D;)

cross-over
13-01-2012, 10:03
Böker bietet das Fahrtenmesser Tops Knives G2G Besh Good To Go der Marke TOPS Knives für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/fahrtenmesser/tops/02TPBG2G01.html)

Ist aktuell auch gerade im Angebot

sbenji
13-01-2012, 12:24
Sowas wie Das RBB Fixed (http://www.boker.de/fahrtenmesser/boeker-plus/taktische-einsatzmesser/02BO049.html)?

http://www.boker.de/images/gross2/02bo049.jpg

Feststehend (=kein Einhandmesser), Klingenlänge <12cm... Gilt das oder ein Messer ähnlicher Bauform als Messer, das man normal mit sich rumtragen darf oder is das ne Waffe, ähnlich wie ein Dolch?

Wird das nicht geziehlt als Waffe beworben?
=> Zweckbestimmung ?

Schnueffler
13-01-2012, 12:37
Wo siehst du denn eine Bewerbung als Waffe?

sbenji
13-01-2012, 12:47
1. von der Böker-Webseite.

Konsequente Weiterentwicklung der sehr erfolgreichen Messerserie Reality Based Blade von Böker Plus und gleichzeitig der Einstieg in die Klasse hochmoderner Einsatzmesser mit feststehender Klinge

2. vom Desinger selbst
http://www.realitybased.de/en/realitybasedblade.html

Die letzte Chance, den Angreifer durch bloße Abschreckung in die Flucht zu schlagen, bietet das blitzschnelle Aufziehen der Klinge. Ihre Form und Ausstattung sollen beides: Furcht erregen und als wirkungsvolle Verteidigungswaffe dienen.

3 das Desing des Messers

Schnueffler
13-01-2012, 12:53
1 und 3 mMn nach eher nein, bei 2 stimme ich dir zu!
Einsatzmesser können auch Rettungsmesser sein, auch bei der Form, ein Werkzeug.

Nite
13-01-2012, 12:59
"Einsatzmesser" ist so eine Marketingbezeichnung der Messerindustrie, genauso wie "taktisch" und so weiter.
Fakt ist dass die Masse der professionellen Anwender da draußen ihre Messer primär als Werkzeug nutzen, auch wenn sich der KK-ler in seinen kühnen Träumen lieber etwas anderes vorstellt ;)

Nite
13-01-2012, 12:59
Das Ding ist 100% legal führbar und every day carry - tauglich. Klingt komisch, isses auch.
Suche niemals im deutschen Waffenrecht nach Logik, du wirst keine finden ;)

Lars´n Roll
13-01-2012, 13:06
Das Ding würde ich mir auch sowieso niemals kaufen, weil die Klingenform total bescheuert und unpraktisch ist. Aber was will man auch von diesem Wagner erwarten...

Klaus
13-01-2012, 13:18
Kommt auf den Zweck an für den die Form gedacht ist. Mit dieser Spitze kann man gut Löcher in Dosen, Holz o.ä. stanzen, und die Schneide ist halt ne Art Raspel zum Sägen. Als Killermesser völlig ungeeignet, also nichts für mich. :rolleyes:

Lars´n Roll
13-01-2012, 13:23
Kommt auf den Zweck an für den die Form gedacht ist. Mit dieser Spitze kann man gut Löcher in Dosen, Holz o.ä. stanzen, und die Schneide ist halt ne Art Raspel zum Sägen.

Eigentlich kannst Du nur Löcher machen. Auch zum Sägen ist das Ding trotz der Zahnung unpraktisch.
Diese kopflastige Form macht eigentlich nur zum Hacken Sinn - und da brauchts ne größere Klinge.

Klaus
13-01-2012, 13:24
Wofür genau man diese Form braucht (ohne die Säge), behalte ich mal für mich, aber es gibt 3. Abgesehen vom Öffnen von Bierdosen.

Lars´n Roll
13-01-2012, 13:30
Wofür genau man diese Form braucht (ohne die Säge), behalte ich mal für mich

Wer mal auf nem Seminar mit Roberto Laura war wird da auch zwei, drei Ideen zu haben. ;)

Aber nötig ist es dafür auch nicht - eigentlich wie gesagt für nix. Es geht nix über "clip-point" oder wie auch immer man es im deutschen nennt...

Sokolo
13-01-2012, 14:14
2. vom Desinger selbst
Messer zur Selbstverteidigung (http://www.realitybased.de/en/realitybasedblade.html)
Zitat:
Die letzte Chance, den Angreifer durch bloße Abschreckung in die Flucht zu schlagen, bietet das blitzschnelle Aufziehen der Klinge. Ihre Form und Ausstattung sollen beides: Furcht erregen und als wirkungsvolle Verteidigungswaffe dienen.

Sauber recherchiert, Respekt!

Eindeutig nach der Zweckbestimmung eine Waffe. Der Designer hat wohl keinen Bock drauf, dass jemand sein Zeug kauft oder falls doch etwas sinnvolles damit anfangen kann. :rolleyes:

Nite
13-01-2012, 15:03
Eigentlich kannst Du nur Löcher machen. Auch zum Sägen ist das Ding trotz der Zahnung unpraktisch.

Das schlimmste an der Zahnung ist dass sie dafür sorgt dass man das Teil kaum vernünftig nachschleifen kann. Feldmäßig schon einmal überhaupt nicht, und damit ist das Teil für diejenigen die wirklich ein Messer brauchen auf das man sich verlassen kann schon einmal unten durch.

Pallor
13-01-2012, 15:42
Eindeutig nach der Zweckbestimmung eine Waffe. Der Designer hat wohl keinen Bock drauf, dass jemand sein Zeug kauft oder falls doch etwas sinnvolles damit anfangen kann.

Das ist dabei egal, selbst wenn auf dem Messer groß "Waffe/Töten" stehen würde dürfte es solange es den Messer Bestimmungen entspricht getragen werden.

Also Klinge kleiner als 12 cm Feststehend, ist absolut ok.

Sokolo
13-01-2012, 17:19
Das ist dabei egal, selbst wenn auf dem Messer groß "Waffe/Töten" stehen würde dürfte es solange es den Messer Bestimmungen entspricht getragen werden.

Also Klinge kleiner als 12 cm Feststehend, ist absolut ok.

Falsch, es ist laut Zweckbestimmung eine Waffe, mithin gilt § 42 I Nr. 2 WaffG; Führungsverbot für Hieb- und Stichwaffen, unabhängig von der Klingenlänge.

Nr. 3 (Klingenlänge > 12 cm/einhändig feststellbar) gilt für Werkzeugmesser.

Übrigens großes Achtungszeichen: Verstoß gegen das Waffenführungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen (Rummel, Volksfest etc.), § 42 I in Verbindung mit § 52 III Nr. 9 WaffG ---> Straftat, keine Ordnungswidrigkeit wie Verstoß gegen § 42a!

Pallor
13-01-2012, 17:35
Falsch, es ist laut Zweckbestimmung eine Waffe, mithin gilt § 42 I Nr. 2 WaffG; Führungsverbot für Hieb- und Stichwaffen, unabhängig von der Klingenlänge.

Genau das liegt bei einer Bauartbestimmung vor die Eindeutig als "Hieb und Stichwaffe" zählt.

Hierbei z.b. bestimmte Dolche, oder explizit Butterflys etc.

__________

Ein Messer, das eine Feststehende Klinge unter 12 cm hat, und keine Besonderheit aufweist, ist keine Waffe im Sinne von §42 und unterliegt nicht dem generelle Trageverbot.

__________________

Außerdem empfehle ich diese Broschüre der Polizei:

http://www.polizei.nrw.de/stepone/data/downloads/02/c5/66/waffenkalender09.pdf

Selbst die Polizei spricht erstmal von OWI §53 bei verstoß wenn es sich um Hieb und Stoßwaffen handelt.

Sokolo
13-01-2012, 18:23
Genau das liegt bei einer Bauartbestimmung vor die Eindeutig als "Hieb und Stichwaffe" zählt.

Hierbei z.b. bestimmte Dolche, oder explizit Butterflys etc.


Nö, Du verengst den Tatbestand fälschlicherweise auf bestimmte Bauart- bzw. Waffengruppen, die angeführten Beispiele (Dolch, Bajonett etc.) sind dabei naturgemäß nicht abschließend zu verstehen.


Für die Differenzierung zwischen Waffe und Gebrauchsgegenstand ist die Zweckbestimmung maßgeblich. Die Zweckbestimmung kann sich aus der Bauart und dem originären Verwendungsbereich ergeben

Was ist der originäre Verwendungsbereich eines Messers, dessen "Form und Ausstattung" laut Hersteller dafür konzipiert ist, "Furcht zu erregen" und "als Verteidigungswaffe" zu dienen?

Eindeutiger kann man die Zweckbestimmung als Waffe gar nicht ausführen.


eEin Messer, das eine Feststehende Klinge unter 12 cm hat, und keine Besonderheit aufweist, ist keine Waffe im Sinne von §42 und unterliegt nicht dem generelle Trageverbot.

Ich frage mich, wie Du auf solche Weisheiten kommst. Sofern Du nicht zuständiger Sachbearbeiter beim BKA bist oder von einem solchen eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen hast, wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen. Es könnte jemand auf dich hören. :rolleyes:


Selbst die Polizei spricht erstmal von OWI §53 bei verstoß wenn es sich um Hieb und Stoßwaffen handelt.

Ich wies auf die Problematik bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Ein Sachverhalt, bei dem es einen sehr großen Unterschied macht, ob ich ein Werkzeug, das dem Führungsverbot unterliegt oder eine Waffe führe. Ein Aspekt, der gern vergessen wird.

Pallor
13-01-2012, 19:02
Nö, Du verengst den Tatbestand fälschlicherweise auf bestimmte Bauart- bzw. Waffengruppen, die angeführten Beispiele (Dolch, Bajonett etc.) sind dabei naturgemäß nicht abschließend zu verstehen.

Jemand der "z.b." nicht versteht. Das steht für "zum Beispiel", was bedeutet das sind nur einige Beispiele die genannt werden bei einer größeren Gruppe.


Was ist der originäre Verwendungsbereich eines Messers, dessen "Form und Ausstattung" laut Hersteller dafür konzipiert ist, "Furcht zu erregen" und "als Verteidigungswaffe" zu dienen?

Eindeutiger kann man die Zweckbestimmung als Waffe gar nicht ausführen.

Genau und bei der Machete wo "Zombie Killer" drauf steht, geht der Deutsche Staat auch davon aus das damit Zombies getötet werden.

Da unterscheidet auch die Justiz sehr gut zwischen PR und Realität. Wie schon vorher von einigen aufgeführt, Bezeichnungen wie "Taktik" , "Combat" etc. sind oft Verkaufsargumente keine Besonderheit die dieses Messer von anderen Unterscheidet.


Ich frage mich, wie Du auf solche Weisheiten kommst. Sofern Du nicht zuständiger Sachbearbeiter beim BKA bist oder von einem solchen eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen hast, wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen. Es könnte jemand auf dich hören.

Wie gesagt ich zitiere vor allem viel das WaffG und beschäftige mich leider öfter mit der Materie.

Aber du kannst gerne den Gegenbeweis antreten, wenn du der Polizei nicht glaubst.

Präsentiere mir ein Messer was eine fest stehende Klinge hat unter 12 cm, (und eben nicht unter die Sonder Bestimmungen fällt) das nicht geführt werden darf. Dann können wir gerne weiter diskutieren, aber deine Behauptungen ohne irgendwelche Quellen sind etwas müßig.
Nehme auch gerne einen Feststellungsbescheid des BKA.


Ich wies auf die Problematik bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Ein Sachverhalt, bei dem es einen sehr großen Unterschied macht, ob ich ein Werkzeug, das dem Führungsverbot unterliegt oder eine Waffe führe. Ein Aspekt, der gern vergessen wird.

Ja und an der Stelle ist immer noch die Frage ob Messer die bestimmte Bedingungen erfüllen überhaupt Waffen sind.(Z.b. sind Quarzsandhandschuhe keine Waffe laut WaffG.) Ich würde da aber empfehle auf Nummer sicher zu gehen und es eben nicht mitzunehmen.
(Könnte im Zweifel mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe belastet werden)

Anders sieht es bei Öffentlichen Versammlungen aus, weil dort auch "Gefährliche Gegenstände" verboten sind. Heißt im Klartext definitiv sind da auch Schweizer Taschenmesser illegal.(Hier auch wieder Quarzsandhandschuhe)

Paul

Tuborgjugend
13-01-2012, 19:22
hm, wie es aussieht, wirds wohl doch ein anderes messer. kennt jemand "normalere" messer, die trotzdem einen glasbrecher haben?

wenn das ontario rat 3 einen hätte, wär das so die beste wahl

cross-over
13-01-2012, 19:33
hm, wie es aussieht, wirds wohl doch ein anderes messer. kennt jemand "normalere" messer, die trotzdem einen glasbrecher haben?

wenn das ontario rat 3 einen hätte, wär das so die beste wahl

Hat zwar keinen expliziten Glasbrecher aber genug Stahl am Ende um die meisten Scheiben einzuschlagen

Böker bietet das Fahrtenmesser Tops Knives G2G Besh Good To Go der Marke TOPS Knives für höchste Anforderungen. (http://www.boker.de/fahrtenmesser/tops/02TPBG2G01.html)

Ist aktuell auch gerade im Angebot

Sokolo
13-01-2012, 19:40
Da unterscheidet auch die Justiz sehr gut zwischen PR und Realität.

Na dann nenn mal einen entsprechenden Urteilstenor!


Wie gesagt ich zitiere vor allem viel das WaffG und beschäftige mich leider öfter mit der Materie.

In welcher Funktion?


Aber du kannst gerne den Gegenbeweis antreten, wenn du der Polizei nicht glaubst.

Du bist also Polizist?

Dann solltest Du wissen, dass die zuständige Behörde für die Einstufung von zweifelhaften Gegenständen allein das BKA ist. Welchen Sinn hätte es also einer Polizeibehörde zu "glauben", die nicht zuständig ist und keine entsprechenden Rechtsauskünfte geben kann?


Präsentiere mir ein Messer was eine fest stehende Klinge hat unter 12 cm, (und eben nicht unter die Sonder Bestimmungen fällt) das nicht geführt werden darf.

Präsentier Du mir einen Feststellungsbescheid oder ein Urteil, wo einem vom Hersteller eindeutig als Waffe ausgewiesener Gegenstand die Waffeneigenschaft abgesprochen wurde!

Daraus könnte man ein halbwegs rechtssicheres Ergebnis ableiten. Aus der Tatsache, dass so ein Gegenstand noch nicht begutachtet wurde, folgt überhaupt nichts.


Dann können wir gerne weiter diskutieren, aber deine Behauptungen ohne irgendwelche Quellen sind etwas müßig.

Meine Quelle ist die gleiche wie deine, das Waffengesetz. Wenn Du bessere kennst, dann lass mal hören!

Tuborgjugend
13-01-2012, 19:40
hmm, ich glaub momentan macht das hier das rennen

Böker Arbolito Tacticos Grande I (http://www.eknives.de/boeker-arbolito-tacticos-grande-i/a-2740/)

das g2g find ich nicht so schön

SAKIBO
13-01-2012, 22:02
Etwas günstiger - und sauscharf :

Marttiini Messer Marttiini Jagdmesser, Klinge 11 cm, Kautschuk-Griff, Lederscheide 180311: Amazon.de: Sport & Freizeit (http://www.amazon.de/Marttiini-Jagdmesser-Kautschuk-Griff-Lederscheide-180311/dp/B001BTNNBM/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1326491966&sr=8-1)

Nite
13-01-2012, 22:26
hm, wie es aussieht, wirds wohl doch ein anderes messer. kennt jemand "normalere" messer, die trotzdem einen glasbrecher haben?

wenn das ontario rat 3 einen hätte, wär das so die beste wahl
ESEE-Knives ESEE-3 (http://www.eseeknives.com/rc-3.htm) (früher Rat Cutlery).
Gibt es mit und ohne Glasbrecher

Pallor
14-01-2012, 12:12
@Sokolo: Sorry ich glaube es hat leider wenig Sinn weiter mit dir zu diskutieren.

Wie gesagt wenn du mir etwas präsentieren kannst, mit Quelle bin ich gerne bereit weiter versuchen dich zu überzeugen. Aber so bringt weder dir noch mir das etwas.

P.S.: Nur so als Hinweis: Quarzsandhandschuhe werden sowohl von vielen Herstellern als auch Shops als "Waffe" geführt und ihre
"Schlagverstärkende Wirkung" gepriesen, das BKA stuft Quarzsandhandschuhe nicht einmal als Relevant fürs WaffG ein.

Zu Messern braucht es kein gesonderten Absatz weil das sehr klar und deutlich in der Allgemeinheit im WaffG steht.


(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

Ich weiß leider gerade nicht, was du daran missverstehen möchtest/kannst. Mit Ausnahme der sonder Verordnungen zu bestimmten Messer Gattungen.(Also Gegenstände/Messer die als verbotener Gegenstand gelten)

Sokolo
14-01-2012, 13:10
Nur so als Hinweis: Quarzsandhandschuhe werden sowohl von vielen Herstellern als auch Shops als "Waffe" geführt und ihre
"Schlagverstärkende Wirkung" gepriesen, das BKA stuft Quarzsandhandschuhe nicht einmal als Relevant fürs WaffG ein.

Welche Hersteller, welche Shops?

Hab mich erst kürzlich zum Thema Quarzies kundig gemacht und ich kann mich an keinen einzigen Händler erinnern, der eine angebliche schlagverstärkende Wirkung angepriesen oder den Gegenstand als Waffe ausgewiesen hätte. Wäre auch nicht ganz schlau, weil sie sie dann nicht an Jugendliche abgeben dürften und Altersnachweise einfordern müssten.


Zu Messern braucht es kein gesonderten Absatz weil das sehr klar und deutlich in der Allgemeinheit im WaffG steht.

Zitat:
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

Ich weiß leider gerade nicht, was du daran missverstehen möchtest/kannst.

Du verstehst offenbar nicht, dass ein Waffen-Messer unter die Verbotstatbestände von Nr. 1 und von Nr. 2 (sofern > 12 cm oder Einhänder) fallen kann, die jeweils separat zu lesen sind.

Deswegen scheinst Du auch die Frage der Klingenlänge mit der Frage der Waffeneigenschaft zu vermengen. Beides berührt einander überhaupt nicht.


Mit Ausnahme der sonder Verordnungen zu bestimmten Messer Gattungen.(Also Gegenstände/Messer die als verbotener Gegenstand gelten)

Sonderverordnungen?

Sag mal, bist Du dir sicher, dass Du Polizist bist?