Vollständige Version anzeigen : Jemanden vom Training ausschließen
Hallo,
Meine Frage ist, ob jemand weiß, ob ein Trainer das Recht hat, ein Mitglied aus seiner Trainingseinheit auszuschließen (wenn die Begründungen wirklich vorhanden sind), oder ist das generell nicht möglich? Muss dies in irgendwelchen Satzungen stehen? Gibt es da rechtliche Regelungen? (Es existiert eine Dachverein->Abteilungsstruktur und es geht um die Abteilungstrainer)
Wie geht ihr generell in Euren Vereinen mit solchen Situationen um? Natürlich geht es nicht darum, ob ein Trainer jemanden von seinem Training ausschließen darf, nur weil ihm ein Gesicht nicht passt. Sondern eher um sachlich begründete und realistisch nachweisbare handfeste Gründe (auf die ich hier jetzt nicht näher eingehen mag), warum man nicht möchte, dass der/diejenige in der einen speziellen Einheit erscheint.
Sollte, mal abgesehen von der gesetzlichen Lage, die ich ja nicht kenne, jeder einzelne Trainer das Recht haben Leute von seinem Training auszuschließen.
PS: Wäre, wie immer, dankbar für eine sachliche Diskussion und vor allem auch für eine Antwort auf die Frage nach dem Recht....
hand-werker
16-01-2012, 10:06
wer übt das hausrecht aus?
Oh...sorry. Das weiß ich nicht. Wie definiert sich das? Wie finde ich das raus?
Vermutlich aber insgesamt der Dachverein, der den Trainingsraum der Abteilung ja nur zur Verfügung stellt!
jkdberlin
16-01-2012, 10:19
ist es ein Verein? Dann Satzung.
Ist es eine private Schule?
Ist oder wird der Vertrag gekündigt?
Ist er von jedem Training oder nur vom Training eines Lehrers ausgeschlossen?
Was steht dazu im Vertrag?
Es ist eine Abteilung eines Verein und es geht nur um ein einzelnes Training bei einem einzelnen Trainer.
Die Satzung kenne ich nicht im Detail. Sollte sowas aber dort verankert sein, dann erübrigt sich natürlich meine Frage, die ja u.a. auch war: Sollte sowas in irgendwelchen Satzungen stehn.
jkdberlin
16-01-2012, 10:34
Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.
Bei uns im e.V. geht das zum Beispiel. D.h. ich kann als Trainer ein Vereinsmitglied von meinem Training ausschliessen. Aus dem Verein rauswerfen kann aber nur der Vorstand.
Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.
Ok, dann werd ich die wohl mal suchen und lesen müssen...Danke!
Schnueffler
16-01-2012, 10:46
Entweder in der Satzung oder in der Hausordnung oder auf Anweisung (Erlaubnis) durch den Vorstand.
Bei uns im e.V. geht das zum Beispiel. D.h. ich kann als Trainer ein Vereinsmitglied von meinem Training ausschliessen. Aus dem Verein rauswerfen kann aber nur der Vorstand.
So kenne ich es auch nur innerhalb des e.V.
Doc Norris
16-01-2012, 10:50
Hallo,
Meine Frage ist, ob jemand weiß, ob ein Trainer das Recht hat, ein Mitglied aus seiner Trainingseinheit auszuschließen .
(wenn die Begründungen wirklich vorhanden sind)
naja, kommt drauf an, was hat er denn angestellt...?? :)
:) Bei uns ists ne private Schule. Der Trainer ist gleichzeitig auch der Chef. Wenn ein entsprechender Fall eintreten sollte, kann er den Schüler jeder Zeit vor die Tür setzen. Das macht den Vertrag nicht ungültig. Dieser würde weiter laufen, bis dieser offiziell vorbei ist. Kündigungsfrist sollte hier eingehalten werden. In diesem Fall heißts nur noch shit happens. Damit ein solcher Fall allerdings eintritt muss schon einiges passiert sein.
jkdberlin
16-01-2012, 11:05
:) Das macht den Vertrag nicht ungültig. Dieser würde weiter laufen, bis dieser offiziell vorbei ist.
Das geht so eigentlich nicht. Wenn eine Leistung vereinbart wurde (Training) und diese nicht erbracht wird oder man von der Leistung ausgeschlossen wird, dann gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Lange, doofe und unangenehme Geschichte. Aber es geht mir auch ums Grundprinzip, ob es möglich ist, jemanden wegzuschicken, ohne dass man danach (im Extremfall) mit einer Klage rechnen kann/muss, dass er/sie aber doch am Training teilnehmen darf.
Habe nachgelesen, laut Satzung ist es dem Vorstand des Dachvereins vorbehalten, dies ggf. zu tun, insofern die Abteilung keine eigene Satzung hat, die das regelt (die Abteilungssatzung widerum muss vom Dach-Vorstand abgesegnet sein). Gibt es keine Abteilungssatzung, dann greift die Vereinssatzung....
Das geht so eigentlich nicht. Wenn eine Leistung vereinbart wurde (Training) und diese nicht erbracht wird oder man von der Leistung ausgeschlossen wird, dann gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ja, das ist natürlich richtig. Aber so lange wie von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht und entsprechend gekündigt wird, läuft der Vertrag weiter. Es gab in der Vergangenheit echt schon Leute die einfach nicht gekündigt haben, sich aber darüber beschwerten, dass der Vertrag weiter läuft. Was soll man da schon machen.
jkdberlin
16-01-2012, 11:21
Dann stimmt aberd ein Kommentar "shit happens" nicht, sondern es ist das Nichtwissen er Ausgeschlossenen.
Dann stimmt aberd ein Kommentar "shit happens" nicht, sondern es ist das Nichtwissen er Ausgeschlossenen.
Hast Recht. Ist bisl blöd ausgedrückt.
In jenem speziellen Fall würde ich allerdings nicht von Nichtwissen ausgehen sondern von Dummheit, da selbst die normalen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. Aber jedem wie er mag. :o
Asahibier
16-01-2012, 11:44
Besorgt Euch eine wasserdichte Satzung. Ein Verein hat wenig rechtliche Handhabe aber sofern in der Satzung verankert kann der Trainer Schüler vom Training ausschließen. Mache ich auch wenn ich einen absoluten Störenfried habe, der die Gruppe stört - die Gruppe als ganzes geht nunmal vor die Eitelkeiten des Individuums.
Damit meine ich aber einen temporären Ausschluß oder Verweis vom Training - ein Ausschluss aus dem Verein/Verband ist normalerweise etwas komplexer, damit musste ich leider auch schon unschöne Erfahrungen sammeln...
Aggression
16-01-2012, 11:51
Hallo,
Sondern eher um sachlich begründete und realistisch nachweisbare handfeste Gründe (auf die ich hier jetzt nicht näher eingehen mag), warum man nicht möchte, dass der/diejenige in der einen speziellen Einheit erscheint.
Wenn jemand mit seiner Kampfkunst unberechtigt Gewalt einsetzt,
oder jemand Drogen an andere Mitglieder verkauft, Doping verkauft...
Wenn einer zu viel Unruhe stiftet und klaut.
Ein Grund muss ja vorliegen wenn man einen nich im Verein haben will.
@Cillura Muß denn überhaupt gekündigt werden? Ich mein der Trainer tritt ja von seinem Vertragsteil zurück. Er erbringt ja keine Leistung mehr.
Schnueffler
16-01-2012, 14:30
@Cillura Muß denn überhaupt gekündigt werden? Ich mein der Trainer tritt ja von seinem Vertragsteil zurück. Er erbringt ja keine Leistung mehr.
Dadurch hat ja der Andere das Sonderkündigungsrecht!
jkdberlin
16-01-2012, 14:31
@Cillura Muß denn überhaupt gekündigt werden? Ich mein der Trainer tritt ja von seinem Vertragsteil zurück. Er erbringt ja keine Leistung mehr.
Bei einem Verein wird generell die Mitgliedschaft Vertragsbestandteil, nicht das Trainingsangebot als zu erbringende Leistung. Kommt auf die Satzung drauf an...
und auch wenn eine Seite von der leistung zurücktritt ist das noch keine Kündigung.
Das heißt der darf ernsthaft Geld verlangen für eine Leistung, die er nicht erbringen will? Und ich rede jetzt von der kommerziellen Schule. Wär ja echt seltsam.
@Cillura Muß denn überhaupt gekündigt werden? Ich mein der Trainer tritt ja von seinem Vertragsteil zurück. Er erbringt ja keine Leistung mehr.
Dadurch hat ja der Andere das Sonderkündigungsrecht!
Bei einem Verein wird generell die Mitgliedschaft Vertragsbestandteil, nicht das Trainingsangebot als zu erbringende Leistung. Kommt auf die Satzung drauf an...
und auch wenn eine Seite von der leistung zurücktritt ist das noch keine Kündigung.
Genau so siehts aus. Nur weil eine Seite vom Vertrag zurücktritt, heißt das nicht, dass automatisch der Vertrag beendet ist. Vor allem da bei uns ja noch bisl was mehr an der Verträgen mit dran hängt. Zum Beispiel Fitnessstudio oder Fitnesskurse. Nur weil einer aus dem Kampfsport fliegt, heißt das nicht, dass die anderen Sachen auch für denjenigen dicht sind. Aber wie gesagt, wir sind auch kein Verein. Da ist das eh bisl anders.
jkdberlin
16-01-2012, 14:41
wenn einer vom Vertrag zurücktritt, ist der Vertrag beendet. Wenn einer seine Leistung nicht erbringt und das in der Person des anderen begründet, ist der Vertrag nicht automatisch beendet. Der andere hat hier in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Er muss den Vertrag kündigen oder die Leistung einklagen.
wenn einer vom Vertrag zurücktritt, ist der Vertrag beendet. Wenn einer seine Leistung nicht erbringt und das in der Person des anderen begründet, ist der Vertrag nicht automatisch beendet. Der andere hat hier in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Er muss den Vertrag kündigen oder die Leistung einklagen.
Ja, aber wenn ers nicht macht ... Tja. Muss jeder selbst wissen. :o
Alles rechtliche mal zur Seite. Hat man dem Typen schon gesagt, dass man es besser finden würde, wenn er nicht mehr erscheinen würde? Wieso sollte man unter jemanden trainieren wollen, der offensichtlich keinen Bock auf einen hat? Ich kann mir das eigentlich nur bei großem "Vereins-Notstand" vorstellen, das ist aber hier in HH sicherlich nicht der Fall. Ein Vertrag hat auch was mit "vertragen" zu tun bzw. sollte immer ein Ziel sein, oder? In der Berufswelt enden solche Situationen meistens mit einem Vergleich. Oft hätte man zwar prinzipiell das Recht auf Wiederinstellung, aber wer will das schon...
Schnueffler
16-01-2012, 15:29
Ja, aber wenn ers nicht macht ... Tja. Muss jeder selbst wissen. :o
Selbst schuld würd ich da sagen!
:) Bei uns ists ne private Schule. Der Trainer ist gleichzeitig auch der Chef. Wenn ein entsprechender Fall eintreten sollte, kann er den Schüler jeder Zeit vor die Tür setzen. Das macht den Vertrag nicht ungültig. Dieser würde weiter laufen, bis dieser offiziell vorbei ist. Kündigungsfrist sollte hier eingehalten werden. In diesem Fall heißts nur noch shit happens. Damit ein solcher Fall allerdings eintritt muss schon einiges passiert sein.
das halte ich für fraglich:
wenn mich ein trainer in einem Club vom Training dauerhaft ausschließt, würde ich meinen Vertrag fristlos kündigen und die Beiträge einstellen.
der vertrag beinhaltet nicht nur das zahlen eines beitrages, sondern auch eine gegenleistung. sofern diese nicht mehr erbracht wird, muss ich auch nicht zahlen...
@topci: mal im ernst: wenn der trainier jemanden dauerhaft ausschließt und er, wie du sagst einen guten grund hat, ist keinem geholfen, wenn man sich dagegen wehrt. selbst wenn er denausgeschlossenen wieder zum training zuläßt, wird er nie anständig trainieren können...also: verein verlassen..anderen suchen und sich in zukunft besser benehmen.
@topci: mal im ernst: wenn der trainier jemanden dauerhaft ausschließt und er, wie du sagst einen guten grund hat, ist keinem geholfen, wenn man sich dagegen wehrt. selbst wenn er denausgeschlossenen wieder zum training zuläßt, wird er nie anständig trainieren können...also: verein verlassen..anderen suchen und sich in zukunft besser benehmen.
Ja, aus rein menschlicher und logischer-menschenverstand Sicht sehe ich das ganz genauso. Mich hat einfach die offizielle und rechtliche Beantwortung der Frage interessiert. Zudem find ichs generell nicht uninteressant, wie mit sowas umgegangen wird und umgegangen werden kann....
das halte ich für fraglich:
wenn mich ein trainer in einem Club vom Training dauerhaft ausschließt, würde ich meinen Vertrag fristlos kündigen und die Beiträge einstellen.
der vertrag beinhaltet nicht nur das zahlen eines beitrages, sondern auch eine gegenleistung. sofern diese nicht mehr erbracht wird, muss ich auch nicht zahlen...
Ja, aber wenn ers nicht macht ... Tja. Muss jeder selbst wissen. :o
s.o. Kündigen muss schon jeder selbst. Ist ja nicht so, dass man das nicht darf.
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