Vollständige Version anzeigen : Prüfungsvorbereitung
Hallo,
bei uns ist das so, dass man zwischen den Kyu Prüfungen eine gewisse anzahl von trainingseinheiten haben muss.
Ich weiß von anderen vereinen, dass es nur auf die zeit ankommt. (z.B. mind 6 Monate zwischen den prüfungen).
unser verein bietet bis 4 mal training pro woche an.
wenn man immer geht, könnte man theoretisch also schneller fertig werden als in 6 monaten.
ich persönlich finde das auch sinnvoll, da man mit 4 trainingseinheiten in einer woche auch schneller vorrankommt als mit der gleichen anzahl von trainingseinheiten in einem längeren zeitraum.
wie ist das bei euch geregelt?
Schnueffler
24-01-2012, 14:40
Der Verband gibt doch die Mindestzeiten vor!
DerLenny
24-01-2012, 15:01
Im DJJV ist es Wartezeit.
Im Kenpo geht es entweder nach Einheiten oder nach Einheiten pro Lehreinheit.
Im Eskrima geht es nach der Meinung des Trainers.
Bei uns im WBKF ist es so, dass zwischen den Kyu Graden eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen ist. Außerdem müssen wir immer so und so viele Lehrgänge besucht haben, um für eine Prüfung zugelassen zu sein. Zum 5 Kyu ist es zb. 1 Landeslehrgang.
Der Verband gibt doch die Mindestzeiten vor!
bin grad nicht sicher..kann sein, dass bei uns mindestzeiten und trainingseinheiten gelten...
Bei uns im WBKF ist es so, dass zwischen den Kyu Graden eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen ist. Außerdem müssen wir immer so und so viele Lehrgänge besucht haben, um für eine Prüfung zugelassen zu sein. Zum 5 Kyu ist es zb. 1 Landeslehrgang.
Wieso werden bei euch Lehrgänge verlangt?
IFAK mindest Zeit und dann nach Massgabe Trainer
Wieso werden bei euch Lehrgänge verlangt?
Keine Ahnung, da bin ich überfragt. Vielleicht denkt sich der Sensei dabei, dass wir auch außerhalb unseres Vereins Erfahrungen mit anderen Leuten sammeln sollen. Ich weiß es nicht, bin auch noch nen blutiger Anfänger im Jiu-Jitsu.
DJJV = Wartezeiten: z.B. min. 6 monatige Vereinsmitgliedschaft vor der 5. Kyu-Prüfung.
Darüber hinaus wird unseren Schülern vereinsintern empfohlen, wann eine Prüfung sinnvoll ist bzw. auch abgeraten, wenn´s zu gehetzt scheint. Aber letzten Endes entscheidet der Schüler und muss nur die Wartezeiten beachten.
Landes- bzw. Bundeslehrgängelehrgänge sind ab dem 3. Kyu zusätzlich obligatorisch.
DJJV = Wartezeiten: z.B. min. 6 monatige Vereinsmitgliedschaft vor der 5. Kyu-Prüfung.
Darüber hinaus wird unseren Schülern vereinsintern empfohlen, wann eine Prüfung sinnvoll ist bzw. auch abgeraten, wenn´s zu gehetzt scheint. Aber letzten Endes entscheidet der Schüler und muss nur die Wartezeiten beachten.
Landes- bzw. Bundeslehrgängelehrgänge sind ab dem 3. Kyu zusätzlich obligatorisch.
Bei uns ist es zwar ähnlich, aber ich entscheide wann jemand zur Prüfung geht, wenn er noch nicht so weit ist, ist mir egal ob er die mindest Zeit rum hat, Prüfung im Verein nehme eh ich ab also kann er machen was er will ansonsten, muss ich ihn ja anmelden. Also nichts da mit Schüler entscheidet!
Ist ne theoretische Sache, praktisch einigt man sich doch immer :rolleyes: ;)
Wieso werden bei euch Lehrgänge verlangt?
pekuniärer Aspekt ;)
pekuniärer Aspekt ;)
Weiß nicht, kenne PO die sagen ab Grad/Level etc sowienoch, sind Techniken aus anderen KS/KK zu zeigen und nicht jeder Trainer ist dann in der Lage was aus dem Hut zu zaubern irgendwann ist auch bei Trainern mal Ende, wo sollen die Techniken dann herkommen? Bei mir auf dem Lande kann ich auch nicht einfach mal zu Crosstraining zum Verein/Schule um die Ecke, da macht im Sinne Vorbereitung der Beuch von LG Sinn, abgesehen davon, daß der Besuch von LG immer Sinn macht.
Hab mich zunächst auf das Interesse des Verbandes bzgl. der LG´s bezogen. Dass im Pass erheblich mehr als die geforderten LG´s abgestempelt sein sollten, ist natürlich richtig...
Schnueffler
24-01-2012, 18:37
Wieso werden bei euch Lehrgänge verlangt?
DAs man auch mal andere Lehrer sieht!
DAs man auch mal andere Lehrer sieht!
Glaubst, ohne der Pflicht, geht sonst keiner hin?
Schnueffler
24-01-2012, 20:26
Glaubst, ohne der Pflicht, geht sonst keiner hin?
Bei manchen ehrlich gesagt: JA!
Leider!
Glaubst, ohne der Pflicht, geht sonst keiner hin?
Na 100% nicht so viele wie mit der Pflicht ;)
wwjd28041982
30-01-2012, 10:46
Bei uns im WBKF ist es so, dass zwischen den Kyu Graden eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen ist. Außerdem müssen wir immer so und so viele Lehrgänge besucht haben, um für eine Prüfung zugelassen zu sein. Zum 5 Kyu ist es zb. 1 Landeslehrgang.
Was ist bitte der WBKF? ausgesprochen
bei uns sind zwar auch lehrgänge vorgegeben , aber schon beim 5. Kyu finde ich das doch etwas sehr früh. :)
Beste grüsse wwjd:ups:
Was ist bitte der WBKF? ausgesprochen
bei uns sind zwar auch lehrgänge vorgegeben , aber schon beim 5. Kyu finde ich das doch etwas sehr früh. :)
Beste grüsse wwjd:ups:
Hi Sry das ich jetzt erst antworte. Also der, besser gesagt die WBKF ist die World Budo Kobudo Federation. Es ist also ne Abkürzung :)
Ich finde es in Ordnung, dass bei uns schon ab dem 5 Kyu Lehrgänge vorgegeben werden. Es ist zum Gelbgurt ja nur einer und das solte auch für jeden Anfänger möglich sein einen zu besuchen und wenn es nur ein Prüfungsvorbereitungs Lehrgang ist. Zumal unser Sensei sich ja auch immer große Mühen damit macht genügend Lehrgänge in unserem kleinen Dorf zu organisieren.
Mahmut Aydin
09-02-2012, 00:14
ganz einfach, hält der trainer einen für reif genug kann er teilnehmen, wenn nicht, dann nicht...
wwjd28041982
27-03-2012, 09:00
...boah ich glaub ich kann meine Prüfung die eigentlich angestanden hatte wohl jetzt erst mal vergessen.... manchmal bereut man dinge erst jetzt die man falsch gemacht hat.
allen anderen leuten hier die ne prüfung machen wünsche ich erst mal viel erfolg.
liebe grüsse von wwjd
Fehler macht jeder, Hauptsache man lernt draus.
Ilsebill
04-04-2012, 09:19
Die Sache mit den Wartenzeiten ist doch nur eine Richtlinie.
Manche sind schon früher mit einem Prüfungsprogramm durch als andere. Manch einer braucht aber dafür länger.
Im Zweifel den Trainer fragen. Der wird schon einschätzen können, ob man prüfungstauglich ist oder nicht.
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